Protokoll der Landratssitzung vom 10./11. Dezember 2014

Nr. 2458

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) weist einleitend darauf hin, dass das Thema bereits in einem Bericht des EJPD (Eidg. Justiz- und Polizeidepartements) zum Thema «fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981» umfangreich und ausführlich behandelt wird. Dort wird berichtet, wie Verwaltungsbehörden in der Schweiz Zwangsmassnahmen wie administrative Versorgungen (Einweisungen in geschlossene Institutionen oder Strafanstalten), Zwangskastrationen und -sterilisierungen, Zwangsabtreibungen oder Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen in Kinder- und Jugendheime beziehungsweise bei Pflegefamilien oder Bauern (Verdingung) angeordnet haben.


Wie dem Bericht zu entnehmen ist, verfügten die Betroffenen in der Regel über keine Rechtsmittel, um sich gegen diese Massnahmen zu wehren. Nicht alle von Fremdplatzierungen betroffenen Kinder und Jugendliche kamen zum Glück in ein miserables Umfeld. Viele kamen sogar in ein besseres Umfeld. Trotzdem ist es wichtig, dass diese Zeit und diese Massnahmen kritisch aufgearbeitet werden. Auf Ebene der Kantone engagiert sich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -Sozialdirektoren (SODK) in dieser Angelegenheit.


Frage 1


In welchen Heimen im Kanton BL waren Kinder und Jugendliche von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen?


Antwort


Es liegt keine systematische historische Aufarbeitung der Geschichte der Kinder- und Jugendheime im Kanton beziehungsweise der Praxis der Fremdplatzierungen vor. Einzelne historische Arbeiten gibt es, wie das Buch «Daheim im Heim?» über das Waisenhaus «Mariahilf» in Laufen (damals Kanton Bern, heute Kinder- und Jugendheim Laufen). Hier konnte vor einiger Zeit mit den (mittlerweile erwachsenen) Betroffenen eine sehr berührende, schwierige Diskussion geführt werden. An diesem Beispiel wird ersichtlich, dass bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts Kinder und Jugendliche auch im Kanton Basel-Landschaft im Rahmen von Zwangsmassnahmen fremdplatziert wurden. Weiter muss man davon ausgehen, dass es in Kinder- und Jugendheimen im Kanton Basel-Landschaft insbesondere im 19. und frühen 20. Jahrhundert teilweise zu Misshandlungen, Vernachlässigungen und Ausbeutungen gekommen ist.


Frage 2


Hat der Kanton Massnahmen geplant und eingeleitet, um sich in Zusammenarbeit mit diesen Institutionen für die Wiedergutmachung gegenüber den Betroffenen einzusetzen?


Antwort


Folgende Massnahmen fanden statt oder sind in die Wege geleitet: Am Runden Tisch des EJPD war der Kanton durch die zuständige Direktion vertreten. Für Betroffene in wirtschaftlicher Not lancierte der Delegierte des Bundesrates in Kooperation mit der Glückskette und der SODK einen Soforthilfefonds für Opfer früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Der Kanton Basel-Landschaft zahlte aus dem Swisslos-Fonds einen von der SODK vorgeschlagenen Anteil (gemessen an der Bevölkerung) von Fr. 172'000.- in den Soforthilfe-Fonds ein. Bis Dato haben vier Personen aus dem Kanton ein Gesuch beim Soforthilfe-Fonds eingereicht.


Wie bereits erwähnt, lud im September 2010 das Kinder- und Jugendheim Laufen zu einer Veranstaltung mit ehemaligen Heimbewohnern, an welcher der Kanton Bern (ehemals zuständig) durch den zuständigen Regierungsrat vertreten war. Im Mai 2013 organisierte das Schulheim Sommerau eine Veranstaltung, an welcher ehemalige Heimkinder von ihren Erfahrungen berichteten. Der Sprecher hat gesehen, dass bereits das Reden darüber und das Betrachten alter Fotos für einzelne eine wichtige Möglichkeit war, die Vergangenheit aufzuarbeiten.


Frage 3


An wen können sich Betroffene im Kanton BL wenden, wenn sie als Kind oder Jugendliche Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen waren? Mit welcher Unterstützung können sie rechnen?


Antwort


Die SODK definierte Anlaufstellen in den Kantonen für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981. Für den Kanton Basel-Landschaft wurden die Opferhilfe beider Basel sowie das Staatsarchiv als zuständige Stellen bestimmt. Die Opferhilfe beider Basel bietet Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen folgende Dienstleistungen an: Allgemeine Beratung und Unterstützung, Unterstützung bei der Suche nach Akten, bei Bedarf Vermittlung von weiteren Fachpersonen, Information und allenfalls Unterstützung bei der Gesuchstellung an den Soforthilfe- Fonds. Bis dato haben sich 20 Betroffene aus BL an die Opferhilfe beider Basel gewendet. Das Staatsarchiv steht Betroffenen, die Einsicht in die eigenen Unterlagen nehmen wollen, unterstützend zur Seite. In diesem Jahr hat das Staatsarchiv bislang sechs Anfragen bearbeitet, die im weiteren Sinn mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in Verbindung standen (Stand Oktober 2014). Eine Anfrage kann mehrere Kontaktnahmen mit den Betroffenen, mehrere interne Beratungen mit den betroffenen Dienststellen und Gerichten und zusätzlich auch Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Lösung beinhalten. Das Staatsarchiv kooperiert in dieser Angelegenheit mit der Opferhilfe beider Basel.


Regina Werthmüller (Grüne) bedankt sich herzlich für die Beantwortung der Fragen.


://: Damit ist die Interpellation 2013/325 beantwortet.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



Back to Top