Protokoll der Landratssitzung vom 10./11. Dezember 2014

Nr. 2462

Die Interpellantin Elisabeth Augstburger (EVP) beantragt Diskussion.


://: Dem Antrag auf Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.


Elisabeth Augstburger (EVP) bedankt sich für die sorgfältige Beantwortung der 16 Monate alten Interpellation. Seither hat sich die Geschichte ja auch beruhigt. Bei dieser Gelegenheit möchte sie auch für die gute Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Asylbereich danken.


Eine Nachfrage zu Frage 3: Gestern wurde ein Vorstoss von Andreas Bammatter und Regina Werthmüller eingereicht zum Thema Unterbringung von Minderjährigen. Wer ist für diese zuständig und wer entscheidet für sie?


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) sagt, dass seine Vorgeschichte den Vorteil hat, das er der Interpellantin auf diese Frage bereits eine Antwort geben kann. Unmündige Alleinreisende (UMA), die ohne Erwachsene unterwegs sind, werden vom Kanton den Gemeinden zugeteilt. Dabei kennt der Kanton die herrschenden Möglichkeiten vor Ort, welche die Gemeinde anbieten kann. Es gibt individuelle oder kollektive Unterkünfte, es sind gemietete Häuser oder Einzelwohnungen etc. Dabei ist der Kanton bereits bei der Zuweisung angewiesen darauf zu achten, dass diese adäquat erfolgt. Es geht also darum, dass allein Reisende ähnlich behandelt werden wie vulnerable Personen. Sie kommen dorthin, wo sie bereits Bekannte haben oder sonst speziell betreut werden können.


Wenn die allein Reisenden unterwegs sind und in einer Gemeinde Probleme haben, kann diese sich an den Kanton wenden. Der Kanton überprüft dann, ob die Lösung adäquat ist, und sucht, falls nötig, im Austausch mit einer anderen Gemeinde eine Lösung. Konkret: Gemeinde A meldet ein Problem an den Kanton. Der Kanton nimmt mit Gemeinde C Kontakt auf, woraufhin evtl. die Personen ausgetauscht werden. Es wird meistens darauf geachtet, dass jung und jung in etwa zusammenkommt, oder dass nicht allein reisende Minderjährige unter dem gleichen Dach untergebracht sind wie zu viele junge Männer.


Diese geschilderte Situation geht auch in Richtung Beantwortung des Postulats von Regina Werthmüller und Andreas Bammatter.


Marie-Theres Beeler (Grüne) ist mit der Beantwortung etwas weniger zufrieden als die Interpellantin selber. Die Sprecherin ist nun aber nach Toni Laubers Erklärungen immerhin dahingehend etwas beruhigt, dass man sich um diese Personen kümmert. Die Beantwortung der Interpellation drückt hingegen aus, dass der Kanton keinerlei Aufsichtspflicht über die Asylheime habe und sich auch nicht beauftragt fühlt. Der Gemeinde wird nicht ausdrücklich aktiv Unterstützung angeboten, um diese Aufgabe zu bewältigen. Ebenso wenig sieht es in den Antworten danach aus, als ob sie kontrolliert würden, dass auch eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung garantiert ist. Laut den Antworten findet auch keine Kontrolle darüber statt, ob die Bundesbeiträge, welche die Gemeinden für die Unterbringung des Asylsuchenden erhalten, ihnen auch wirklich zugute kommen oder ob private Firmen daran gutes Geld verdienen.


Es entsteht der Eindruck, dass der Kanton zwar zum Rechten schaut, dass es aber auch keine Grundlage für eine Intervention bei Missständen gibt. Es steht in der Antwort, dass vulnerable Personen, wie alle anderen auch, das Recht haben... etc. - Personen aus einem anderen Kulturkreis wissen aber eigentlich nicht, welches Recht sie haben und welche Möglichkeiten für Unterstützung es gibt. Der Votantin scheint ein aktiveres Entgegenkommen des Kantons wichtig, um traumatisierte Menschen besser zu begleiten.


Sie wird an der nächsten Sitzung vermutlich eine Frage einreichen, um etwas genauer zu erfahren, wie die Situation für unbegleitete Kinder und Jugendliche im Kanton aussieht, damit sich der Regierungsrat auch entsprechend vorbereiten kann.


Hanni Huggel (SP) ist mit der Antwort ebenfalls nicht sehr zufrieden. Sie hätte daher noch eine Zusatzfrage zu Frage 3 gehabt: Dazu hat Regierungsrat Lauber bereits eine Antwort gegeben. Die Sprecherin kann bestätigen, dass man z.B. in Münchenstein im Zentrum der Eritreer dafür sorgt, dass Menschen aus Eritrea auch diesem zugewiesen werden. Diese Zusammenführung ist sinnvoll, damit sie sich dort als Gemeinschaft und wohler fühlen und (über jene, die schon länger hier sind) auch besser integrieren können. Zu Frage 4: Mit dieser Antwort kann die Votantin überhaupt nichts anfangen. Die Regierung macht es sich damit zu einfach und es wäre interessant, genauer zu erfahren, wie die Aufsicht und die Begleitung funktionieren.


Christine Gorrengourt (CVP) dankt Anton Lauber für die Zusatzinformationen, die er bis jetzt gegeben hat. Sie hätte auch noch eine kleine Zusatzfrage zu Frage 3 anzubringen: Wer übernimmt bei den jungen Unmündigen die «elterliche Gewalt» (bei Unterschriften etc.), wenn es weder Kesb noch die Gemeinde tut?


Andreas Bammatter (SP) bestätigt, dass die Interpellation genau das Thema des Postulats aufgreift, das er mit Regina Werthmüller gestern eingereicht hatte. In Basel-Stadt gibt es Wohnheime für unbegleitete minderjährige Erwachsene. Wenn Regierungsrat Lauber sagt, dass die UMAs von Gemeinde A über B nach C ausgetauscht werden, ist das eine ziemliche Herausforderung. Der Votant geht davon aus, dass die Regierung und die enstprechenden Dienststellen sehr achtsam damit umgehen, falls das Postulat überwiesen werden sollte.


Elisabeth Augstburger (EVP) dankt ihren Kolleginnen und Kollegen für ihre kritischen Nachgefragen. Sie hatte vor einiger Zeit Gelegenheit, sich in der Asylunterkunft in Buus vor Ort von der guten Arbeit zu überzeugen. Das mag ein Grund sein, weshalb sie selber etwas weniger kritisch nachgefragt hat.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) findet die Diskussion hochinteressant, insofern er feststellen muss, dass im Plenum eine sehr geringe Kenntnis über die Abläufe herrscht. Daher ist es wohl sinnvoll, eine umfangreiche Dokumentation darüber abzugeben.


Punkt 1: Die UMAs machen weniger als 2 Prozent aller im Aslywesen zu betreuenden Personen aus. Punkt 2: Zuständig für die Betreuung sind die Gemeinden, nicht der Kanton. In den Gemeinden sind die Sozialdienste (mit ihren Sozialarbeitern) zuständig. Sie tragen die Verantwortung. Die Sozialarbeiter prüfen zusammen mit der Kesb, ob eine vormundschaftliche Massnahme notwendig ist oder nicht. Gibt es Probleme, können die Personen, wie bereits erwähnt, von A nach B wechseln. Die Zuweisung nach der Quote (0.8% Gemeinde) ist die Hauptaufgabe des Kantons, wo dafür geschaut wird, dass eine adäquate Betreuung möglich ist.


Es sollte bekannt sein, dass alle Personen obligatorisch grundversichert sind und dass die Jungen in die Schule müssen.


Der Regierungsrat hört immer wieder die Frage, ob die Pauschale denn auch richtig eingesetzt werde. Dies lässt sich kurz und knapp mit «Ja» beantworten.


://: Damit ist die Interpellation 2013/328 erledigt.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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