Protokoll der Landratssitzung vom 10./11. Dezember 2014
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2014-372 vom 31. Oktober 2014 [Beratung am 11. Dezember 2014, 10:00 Uhr] Vorlage: Änderung des Dekretes vom 22. Februar 2001 zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsdekret, GOD; SGS 170.1) bezüglich Reduktion der Anzahl nebenamtlicher Richterinnen und Richter am Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 2. Dezember 2014 - Beschluss des Landrats vom 11. Dezember 2014: < beschlossen > > Dekretstext |
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) begrüsst an dieser Stelle die Vizepräsidentin des Kantonsgerichts, Christine Baltzer-Bader. Frau Baltzer vertritt heute Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner, welcher gestützt auf § 54 Absatz 2 Landratsgesetz zur Beratung dieses Geschäfts eingeladen wurde.
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- Eintretensdebatte
Kommissionspräsident Siro Imber (FDP) verweist auf den Kommissionsbericht und die Vorlage, in welchen die Zustimmung zur Dekretsänderung empfohlen wird. Auf weitere Ausführungen verzichtet er.
Dominik Straumann (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion der Vorlage zustimme. Sie nimmt dankend entgegen, dass das Kantonsgericht aktiv einen Beitrag im Hinblick auf gute Kantonsfinanzen leistet.
Das Kantonsgericht hat die vorgeschlagene Reduktion beantragt. Diese Reduktion führt zu gewissen Einsparungen. Die Fraktion hofft nicht, dass durch die Reduktion der Druck auf die hauptamtlichen Richter derart steigen wird, dass dort wiederum mehr Stellen geschaffen werden müssen.
Regula Meschberger (SP) erinnert daran, dass dem Beschluss zu einer neuen ZPO lange Diskussionen im Landrat vorausgingen. Dabei ging es unter anderem darum, die Präsidialkompetenz zu erweitern, aber gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, dass das Dreiergericht auf Wunsch angerufen werden kann. Die Votantin findet es eine spannende Entwicklung, dass das Dreiergericht heute so selten angerufen wird, und es tatsächlich bei den Präsidialentscheiden bleibt. Möglicherweise hängt diese Entwicklung nicht zuletzt mit der unglaublich hohen Kompetenz der heute anwesenden Christine Baltzer-Bader zusammen; Frau Baltzer-Bader geniesst eine hohe Akzeptanz als Richterin und als Präsidentin der Abteilung Zivilrecht. Man darf mit Interesse auf die künftigen Entwicklungen blicken.
Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Sie stellt sich sicherlich nicht dagegen, wenn das Kantonsgericht die Ansicht vertritt, es lohne sich nicht, drei nebenamtliche Richterinnen und Richter zu beschäftigen, weil diese viel zu wenig zum Einsatz kommen würden.
Abschliessend dankt sie Frau Baltzer für ihre Arbeit.
Paul R. Hofer (FDP) teilt die Zustimmung der FDP-Fraktion zur Vorlage mit.
Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen der Vorlage zustimme. Auch er möchte Christine Baltzer an dieser Stelle für ihre tolle Arbeit in der Zivilgerichtsabteilung des Kantonsgerichts danken.
Sara Fritz (EVP) führt aus, auch die CVP/EVP-Fraktion stimme der Vorlage zu.
Christine Baltzer-Bader möchte sich zunächst dafür entschuldigen, dass die Gerichte Basel-Landschaft dem Landrat die Vorlage 2014/194 betreffend Ersatzwahl eines Richters oder einer Richterin quasi im Rahmen des Automatismus bereits zugestellt hätten. Diese Vorlage wird selbstverständlich gegenstandslos, sofern der Landrat dem vorliegenden Antrag der Gerichtskonferenz zustimmt. Sie möchte sich ganz besonders entschuldigen, weil sie gehört hat, dass die zuständige Fraktion bereits Gespräche mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten geführt hätte. Die Vorlage 2014/194 wird in den nächsten Tagen noch schriftlich zurückgezogen werden.
Mit der Vorlage 2013/120 wurde einerseits die Aufstockung der präsidialen Kapazitäten von 100 % auf 130 % beantragt. Von diesen 130 % werden heute nur 120 % ausgeübt, Dominik Straumann muss hier folglich keine Angst vor weiteren Anträgen haben. Andererseits wurde der Antrag für eine Reduktion von vier auf drei Richter gestellt. Nicht beantragt wurde eine Reduktion direkt auf nur zwei Richter. Die Abteilung Zivilrecht wollte zuerst die weitere Entwicklung beobachten, wie häufig nämlich das Wahlrecht, das Dreiergericht anstelle des Präsidiums anzurufen, ausgeübt wird. Es wurde nun festgestellt, dass von diesem Wahlrecht nur sehr selten Gebrauch gemacht wird, sich die entsprechenden Zahlen auf einem sehr tiefen Niveau eingependelt haben.
Erst nach dem Versand der Vorlage 2014/194 und auf Anregung der Vizepräsidentin und des verbleibenden Richters hat sich die Gerichtskonferenz einstimmig dazu entschieden, dem Landrat eine nochmalige Reduktion der Richterzahlen in der Abteilung Zivilrecht auf zwei Personen - das Vizepräsidium und einen Richter oder eine Richterin - zu beantragen. Die weitere Reduktion wird es der Vizepräsidentin und dem Richter erlauben, wie die Richterinnen und Richter der drei anderen Abteilungen in einem sinnvollen Umfang an Verhandlungen beteiligt zu sein. Gleichzeitig können so rund 40'000 Franken jährlich eingespart werden.
Am 11. November 2014 wurde dem Kantonsgericht Basel-Landschaft der Prix Egalité 2014 des Kaufmännischen Vereins Schweiz in der Kategorie Unternehmen der öffentlichen Verwaltung verliehen für seine langjährige und erfolgreiche Bewusstseinsförderung in Gleichstellungsfragen. Die Vizepräsidentin des Kantonsgerichts bedankt sich beim Landrat für seinen Anteil an dieser Auszeichnung. Schon anlässlich der Preisverleihung in den Kaufleuten in Zürich habe sie darauf hingewiesen, dass das Baselbieter Parlament und die Fraktionen einen nicht unwesentlichen Anteil an der Auszeichnung hätten. Bereits vor gut zwölf Jahren hat der Landrat nämlich durch seine Wahl ermöglicht, dass eine 100 %-Präsidium-Stelle in der Geschäftsleitung durch zwei Personen wahrgenommen werden konnte, zudem war der Landrat stets dafür besorgt, dass in der Geschäftsleitung der Gerichte sowohl Männer wie Frauen in Teilzeit tätig sein konnten und können. Der Preis wurde dem Gericht nicht zuletzt daher verliehen, weil es so viele Teilzeitstellen bis in die obersten Ebenen anbietet. Aber auch die Inkraftsetzung von § 7a des Gerichtsorganisationsdekrets per 1. April 2014 erlaubt es den Präsidien, ihr Pensum zu verschieben, um auf die familiäre und persönliche Situation Rücksicht zu nehmen.
[Beifall]
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets vom 22. Februar 2001 zum Gesetz über die Organisation der Gerichte mit 86:0 Stimmen zu. [ Namensliste ]
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
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