Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2014
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2012-306 vom 18. Oktober 2012 Interpellation von Julia Gosteli, Grüne Fraktion: Absenzenregelung im Baselbiet - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 5. März 2013 - Beschluss des Landrats vom 10. April 2014: < erledigt > |
Julia Gosteli (Grüne) beantragt die Diskussion.
://: Dem Antrag zur Diskussion wird stattgegeben.
Julia Gosteli (Grüne) dankt der Regierung für die Beantwortung der Interpellation. Sie hat dazu noch folgende Nachfragen. Zu Frage 2: Warum wird das Thema Absenzen nicht materiell überprüft? Eventuell wäre eine Unterscheidung von Absenzen in Sek I und Sek II erforderlich, da viele Schüler auf Sek II-Stufe volljährig sind und darum ihre Absenzen selber entschuldigen können. Zu Frage 3: Schülerinnen und Schüler dürfen 10 Unterrichtstage fehlen. Das entspräche einem Anteil von 10% (bei 20 Unterrichtswochen) der Unterrichtszeit pro Semester. Es ist nun aber so, dass auf Sek II-Stufe die Schülerinnen und Schüler gerne mal stundenweise ein bisschen Kopf- oder Bauchweh haben oder sonstwie unpässlich sind. Bei korrekt erfolgter Entschuldigung wären diese Absenzen nirgends im Zeugnis vermerkt. Ihre Frage war, was ein «Unterrichtstag» genau bedeutet. Bleibt jemand für eine Lektion fern, so entspräche dies einem Sechstel oder Siebtel des Unterrichtstages. Wie soll damit verfahren werden?
Die 10 Unterrichtstage sind unverhältnismässig. Auch die Gewerbetreibenden sind mit dieser Menge an Absenzen ihrer Lehrlinge kaum einverstanden. Als Lehrerin erachtet sie es als ihre Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Mit dieser Regelung ist das schwierig. Sie bittet die Regierung, die Absenzenregelung zu überarbeiten, v.a. unter dem Aspekt, dass auf Sek-II-Stufe sehr viele volljährig (und punkto Absenzen ziemlich berechnend) sind.
Übrigens: Zum Glück steht in der Verordnung nichts über Verspätungen. Sie regelt dies in ihrer Schule so, dassmit Beginn des Unterrichts die Tür für die Dauer der ganzen Lektion geschlossen bleibt. Wer zu spät kommt, muss draussen warten. Bei ihr gibt es kein störendes «Geläufe».
Caroline Mall (SVP) sagt, dass sie den Bericht in der NZZ , aus dem heraus diese Interpellation entstanden ist, auch gelesen habe. Die SVP geht mit dem Inhalt in gewisser Hinsicht einig. Das Anvisieren einer gesamtschweizerischen Vereinheitlichung des Absenzenwesens ist jedoch jenseits von Gut und Böse (Stichwort Zentralisierung). Es gäbe aber eine einfache Möglichkeit, die die Autonomie der Gemeinden nicht verletzt. So liesse sich §9 der Verordnung (Zeugnis) entsprechend anpassen, wozu der Schulleitung ein Auftrag erteilt werden könnte. Dies wäre der richtigere Weg. Es wäre auch wichtig, die Schulleitung etwas mehr in die Pflicht zu nehmen und die Lehrpersonen dazu anzuhalten, sich in Fällen überbordender Müdig- oder Lustlosigkeit mit den Erziehungsberechtigten kurz zu schliessen.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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