Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2013
| |
|
3
2012-344 vom 4. Dezember 2012 Vorlage: Bericht der Petitionskommission an den Landrat zur Petition betreffend Änderung der Sozialhilfegesetzgebung - Beschluss des Landrats vom 10. Januar 2013: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hans Furer (glp) stellt fest, in der Regel würden Petitionen von sehr vielen Personen unterstützt. Im vorliegenden Fall reichte eine Einzelperson eine Petition ein, welche vom Büro des Landrates zur Vorberatung an die Petitionskommission überwiesen wurde.
Der Petent verlangt eine Änderung des Sozialhilfegesetzes, und zwar die Streichung der §§ 16, 17, 18, 19 und 34, sowie die Streichung der §§ 25, 25a und 26 der Sozialhilfeverordnung. Die genannten Gesetzesparagraphen betreffen die Eingliederung unterstützungsberechtigter Personen, welche mittels Schulungen, Weiterbildungen und anderen Förderungsmassnahmen unterstützt werden sollen. Nach Ansicht des Petenten erfahren Migrantinnen und Migranten bei der beruflichen Integration eine stärkere Unterstützung als SchweizerInnen. Ausserdem hat er den Eindruck, trotz entsprechender Gesetzesbestimmungen würden die Sozialhilfebehörden der Gemeinden relativ willkürlich Anträge auf Beiträge an die Kosten für Weiterbildungen bewilligen. Um eine Gleichbehandlung zu garantieren, sollten seiner Meinung nach daher die oben genannten Artikel gestrichen werden.
Die Finanz- und Kirchendirektion verfasste eine Stellungnahme zuhanden der Petitionskommission, ausserdem fanden Anhörungen sowohl des Petenten als auch des Vorstehers des Kantonalen Sozialamtes statt. Sozialhilfe basiert auf den Säulen Prävention, Leistungen und Integration. Zur Zeit liegt eine Vorlage betreffend Änderung des Sozialhilfegesetzes (2012/162) bei der Finanzkommission, der Landrat wird das Thema also in nächster Zeit ebenfalls beraten.
In seinen Ausführungen machte der Petent darauf aufmerksam, dass in der neuen Fassung des Sozialhilfegesetzes der Ausdruck "bedürftige Person" an Stelle des bisherigen Begriffs "unterstützungsberechtigte Person" verwendet werden soll. Die Petitionskommission fragte sich ebenfalls, ob die neue Terminologie sinnvoll sei. Die diesbezüglichen Bedenken des Petenten konnte sie nachvollziehen.
Die Mitglieder der Petitionskommission beschlossen mit 6:0 Stimmen, auf die vorliegende Petition einzutreten. Die Anliegen der Petition sollen jedoch im Zusammenhang mit den Beratungen zur Vorlage 2012/162 diskutiert werden. Zumindest die Frage der neuen Terminologie betreffen unterstützungsberechtigte oder bedürftige Person sollte von der zuständigen Kommission eingehend geprüft werden.
Mit 6:0 Stimmen beantragt die Petitionskommission dem Landrat wie folgt:
|
1.
|
Der Landrat nimmt Kenntnis von der Petition betreffend Änderung der Sozialhilfegesetzgebung.
|
|
2.
|
Die Petition wird an die Finanzkommission weitergeleitet zuhanden der späteren parlamentarischen Beratung der Änderung des Sozialhilfegesetzes (Vorlage
2012/162
).
|
Georges Thüring (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktion werde den Antrag der Petitionskommission unterstützen.
Agathe Schuler (CVP) erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktion stimme dem Antrag der Petitionskommission zu. Die Petition soll an die Finanzkommission weitergeleitet und bei der Beratung der entsprechenden Vorlage berücksichtigt werden. Grundsätzlich erachtet die CVP/EVP das Instrument der Unterstützung und die Wiedereingliederungsmassnahmen, wie sie im Sozialhilfegesetz vorgesehen sind, als richtig.
Hanni Huggel (SP) betont, auch die SP-Fraktion unterstütze die im Gesetz vorgesehenen Eingliederungs- und Fördermassnahmen sehr, die Forderungen des Petenten können daher nicht unterstützt werden. Die SP-Fraktion bittet jedoch eindringlich, im Rahmen der Beratungen der Änderung des Sozialhilfegesetzes das Wort "bedürftige Person" zu streichen und den bisherigen Ausdruck der "unterstützungsberechtigten Person" beizubehalten.
://: Der Landrat unterstützt den Antrag der Petitionskommission mit 73:2 Stimmen [ Namenliste ] und beschliesst damit wie folgt:
|
1.
|
Der Landrat nimmt Kenntnis von der Petition betreffend Änderung der Sozialhilfegesetzgebung.
|
|
2.
|
Die Petition wird an die Finanzkommission weitergeleitet zuhanden der späteren parlamentarischen Beratung der Änderung des Sozialhilfegesetzes (Vorlage
2012/162
).
|
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top