Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2013

Nr. 994

Ablehnung der Initiative


Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) berichtet, es liege eine formulierte Verfassungsinitiative vor, welche die Aufnahme eines neuen § 35a, Offenlegungspflichten, in die basellandschaftliche Kantonsverfassung verlangt. Darin sollen die Regeln festgeschrieben werden, nach denen politische Parteien und andere Organisationen, die sich an Abstimmungen und Wahlen beteiligen, ihre Finanzen offenlegen müssen. Eingereicht wurde die Initiative am 21. Dezember 2011 mit 1'591 Unterschriften. Am 14. Juni 2012 erklärte der Landrat die Verfassungsinitiative für rechtsgültig.


Im Wesentlichen verlangt die Initiative die Offenlegung der Finanzierung von Parteien, politischen Organisationen und Kommittees, welche sich an kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Dabei sollen die folgenden Finanzunterlagen eingereicht werden: Jährliche Spendenlisten mit Angabe des Namens sowie des Beitrags von Spendenden ab Fr. 1'000.- für juristische Personen und Fr. 5'000.- für natürliche Personen. Weiter wird ein Budget für jeden Wahl- und Abstimmungskampf mit Angabe der wichtigsten Finanzierungsquellen sowie Spendenden sowie Spendenbeträgen ab den oben genannten Limiten verlangt. Die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben wird durch den Regierungsrat oder durch eine von ihm bezeichnete, unabhängige Stelle verlangt. Weiter muss ein öffentliches Spendenregister mit Angabe von Namen und Spendenbeiträge geführt werden.


Sollten die Offenlegungspflichten nicht korrekt eingehalten werden, sind Sanktionen vorgesehen. Es würden sämtliche öffentlichen Mittel an eine Partei und ihre Fraktion für eine folgende Legislatur gestrichen, auch weitere Sanktionen würden vorgesehen.


Die Justiz- und Sicherheitskommission behandelte das vorliegende Geschäft im Rahmen von vier Sitzungen im Beisein von Regierungsrat Isaac Reber, von Stephan Mathis, Generalsekretär, und Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär der Sicherheitsdirektion. Am 22. Oktober 2012 wurden zudem Adrian Mangold, Sprecher des Initiativkomitees, und Hans Jakob Speich, Leiter des Rechtsdienstes des Regierungsrats, angehört. Eine schriftliche Stellungnahme wurde zudem von der kantonalen Finanzkontrolle eingeholt. Seitens des Rechtsdienstes des Regierungsrats wurde ausgeführt, durch die Initiative wären die Grundrechte der Eigentums- und Versammlungsfreiheit in ihrem Kerngehalt nicht betroffen und auch die Verhältnismässigkeit sei gewahrt. Zu diesem Punkt lagen in der Kommission jedoch verschiedene Sichtweisen vor.


Das Thema Transparenz bei der Parteienfinanzierung wird bereits beim Bund beraten. 2009 erfolgten entsprechende parlamentarische Vorstösse, jedoch lehnte die staatspolitische Kommission die Begehren ab. Empfehlungen des Europarates (GRECO-Richtlinien) liegen ebenfalls vor. Zu diesen muss der Bundesrat bis Ende April 2013 Stellung nehmen.


Eintreten auf die aktuelle Vorlage war in der Justiz- und Sicherheitskommission unbestritten. Relativ lange wurde die Frage diskutiert, ob ein Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative unterbreitet werden soll. In ihrer Vorlage lehnt die Regierung die Initiative ab, ohne einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. In der Schweiz kennen bisher zwei Kantone (GE und TI) eine derartige Regelung, sehr glücklich darüber sei man dort jedoch nicht. Zudem wurde das Anliegen auch in Basel-Stadt, Solothurn, Zürich, Aargau und Bern geprüft. In den genannten Kantonen wurden die entsprechenden Vorstösse abgewiesen. Auch im Kanton VD verwarf das Parlament im Januar 2012 eine Vorlage der Regierung, welche die Offenlegung der Parteienfinanzierung geregelt hätte.


Werner Rufi fasst an dieser Stelle die Argumente für oder gegen die Transparenzinitiave zusammen: Die Initianten verlangen eine Verbesserung der Transparenz durch das Aufzeigen der Herkunft von finanziellen Mitteln, damit die Stimmberechtigten ihre Meinung aufgrund dieser zusätzlichen Informationen umfassend bilden können. Vertrauen und Chancengleichheit im politischen Wettbewerb würden so gefördert sowie Korruption und Missbräuche verhindert. Die Fraktionsentschädigungen rechtfertigen eine Offenlegung der Mittel.


Die Gegner der Transparenzinitiative heben den erheblichen Verwaltungsaufwand für die Kontrolle der Finanzunterlagen und die Erstellung der öffentlichen Spendenregister hervor. Ein erheblicher Aufwand würde sich auch für die Parteien und politischen Organisationen ergeben, wenn sie die verlangten Finanzunterlagen erstellen müssen. Ein zusätzlicher Kostenaufwand ergäbe sich zudem für die notwendigen Kontrollen und trotzdem bestünden nach wie vor legale Umgehungsmöglichkeiten. Bei einem Rückgang des Spendenvolumens würde allenfalls eine staatliche Parteienförderung notwendig. Die Initiative erfasst zudem zu kleine Spendenbeträge und die vorgesehenen Sanktionen sind nicht abgestuft.


Das weitere Vorgehen betreffend Transparenz-Initiative war in der Kommission sehr umstritten und nach eingehender Diskussion beschloss die Justiz- und Sicherheitskommission mit 7:6 Stimmen, dem Landrat zu beantragen, die Initiative ohne Gegenvorschlag dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten und ihm die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.


Ebenfalls Stellung zum aktuellen Geschäft nahm die Finanzkontrolle. Sie äusserte sich in ihrem Bericht folgendermassen.


"Es dürfte wohl zu weit führen und auch unverhältnismässig sein, die Finanzierungsquellen zu verpflichten, dem Kanton über gemachte Finanzierungen ebenfalls Meldung zu erstatten, oder der beauftragten Stelle das gesetzliche Recht einzuräumen, auch bei potentiellen Geldgebern Prüfungen durchzuführen. Ein derartiges Vorgehen müsste auf Bundesebene festgelegt werden, damit es sich auch durchsetzen liesse."


Transparenz ist gemäss Werner Rufi wichtig, jedoch bestünde bei unverhältnismässigen Vorschriften die Gefahr eines Spendenrückgangs. Es wäre sinnvoller, eine allfällige Regelung auf Bundesebene abzuwarten und dann weitere Schritte einzuleiten. Das Anliegen der Initiative sei zwar nachvollziehbar, jedoch gilt es, eine gewisse Vorsicht walten zu lassen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


Rosmarie Brunner (SVP) gibt bekannt, dass die SVP die Verfassungsinitiative klar ablehnt. Die Initiative ist eine Empfehlung ohne verbindlichen Charakter. Beim Bund ist bereits eine Vorlage dazu in Arbeit. Der Kanton muss sich deshalb nicht in vorauseilendem Gehorsam dieser Empfehlung beugen. Es entstünde ein riesiger Verwaltungsaufwand mit immensen Kosten, der auf den Kanton und v.a. die Parteien zukämen. Dabei wird etwas reguliert, das sich einfach umgehen lässt. Z.B. liessen sich bei einer Spende von 5000 Franken auch nur 4999 Franken deklarieren. Damit sind neue Probleme vorprogrammiert, wofür wieder neue Lösungen gefunden werden müssten. So aber wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.


Transparenz in der Politik ist für die SP-Fraktion ein zentrales Anliegen, sagt Regula Meschberger (SP). Es gehört zum Wesen der Demokratie, dass Parteien, Organisationen, Gruppierungen ihre Interessen vertreten. Das soll in aller Offenheit vor sich gehen, indem klar angezeigt wird, welche finanziellen Mittel bei Abstimmungen und Wahlen eingesetzt werden, um die Interessen durchzusetzen. Das wirkt auch als vertrauensbildende Massnahme. Die SP unterstützt somit die Initiative. Es würde dem Baselbiet gut anstehen, unabhängig vom Bund eine Regelung zu treffen, wie das schon andere Kantone gemacht haben. Die Schlupflöcher dürfen kein Argument gegen eine saubere Regelung sein. Die SP weiss, dass sich die Mehrheit daran halten wird. Sie glaubt, dass das Offenlegen finanzieller Ströme als Voraussetzung offener Politik auch von Politikern anderer Couleur anerkannt wird. Die SP stellt einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag vorzulegen. Dieser soll in der Kantonsverfassung den Grundsatz der Offenlegung festhalten und die Ausführungsbestimmungen im Gesetz festlegen.


Diese Initiative ist bestenfalls gut gemeint, findet Balz Stückelberger (FDP). Ansonsten aber unnötig, untauglich und sie schafft mehr Probleme als sie lösen will. (Das sind dann auch die einzigen Gemeinsamkeiten zur Minder-Initiative) Was bewirkt sie konkret? Unter den Politmechanismen stellt sich die Juso offenbar Gestalten mit dunklen Mänteln vor, die einem das Geld zustecken. Ihnen rät er, andere Filme zu schauen. In der Realität läuft das anders. Die Initiative will, dass alle Parteien und Gruppierungen ihre Finanzen offen legen müssen. Leute, die mit Spenden Politik überhaupt ermöglichen, werden öffentlich an den Pranger gestellt. Als Präsident einer Ortssektion weiss er um die Wichtigkeit solcher Spenden und die Schwierigkeit, sie zu generieren. Es gibt Leute, die mit einem Betrag ihre Unterstützung und Wertschätzung gegenüber jenen ausdrücken, die sich in der Politik engagieren. Dies ist ein legitimer und notwendiger Beitrag politischer Mitwirkung, und völlig legitim, sich dabei auf das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis berufen zu können. Eine Annahme würde eine unnötige Bürokratie entstehen lassen. Die FDP-Fraktion empfiehlt den vorliegenden Antrag zur Annahme.


Sabrina Mohn (CVP) sagt, dass mit der Initiative verloren gegangenes Vertrauen zurückgewonnen und eine ehrliche und offene Politlandschaft geschaffen werden soll. Dieses Anliegen teilt die CVP/EVP-Fraktion. Politik wird heute gerne als Dreckgeschäft bezeichnet, das Vertrauen in die Repräsentanten ist nicht das Beste. Schon für Macchiavelli hatte die politische Durchsetzungskraft vor allem mit List und Verlogenheit zu tun. Diese alte These kann auch heute leicht mit Fakten untermauert werden. Nur: Politik im Baselbiet ist kein Dreckgeschäft. Nicht die Spendengelder, sondern die Art und Weise des Politisierens (im Spiegel der Medien) und die erreichten Ergebnisse prägen das schlechte Image. Die geforderte Kontrolle ist aber zu schwierig durchzuführen. Darum kann die CVP/EVP-Fraktion den Antrag auf Zurückweisung und Ausarbeitung eines Gegenvorschlags nicht unterstützen. Es fragt sich, ob der Kanton die richtige Ebene für eine solche Regelung ist. Damit wird das Volk an der Nase herumgeführt, indem eine nicht-garantierbare Transparenz vorgegaukelt wird. So erreicht die Initiative das genaue Gegenteil. Das Vertrauen in die Kontrolle und die politischen Institutionen wird weiter geschwächt. Aus dem Grund lehnt die CVP/EVP die Initiative ab.


Transparenz ist nicht nur zur Vertrauensbildung wichtig, findet Klaus Kirchmayr (Grüne), sondern auch in einem wirtschaftlichen Kontext. Fehlt sie, ist das äussert schädlich. Als leidvolle Erfahrung der vergangenen Jahre verweist er darauf, dass ein ganzer Industriezweig mit erheblichen Mitteln in der Politik engagiert war. Die Kontrollmechanismen hatten versagt - mit Milliarden Franken Folgekosten für Staat und Steuerzahler. Es ist wichtig, solche Konflikte zu vermeiden. Das Argument einer umgehbaren Scheinlösung findet er nur schwer verständlich. Fast alle OECD-Länder kennen entsprechende Normen. Es ist absehbar, dass deren Fehlen der Wirtschaft schliesslich zum Nachteil gereicht. Seit dem Jahr 2000 (Raubgoldaffäre) ist die Schweiz in der Schusslinie. Transparenz ist also nicht nur ein Vertrauens-, sondern auch ein Wettbewerbsfaktor. Kann sein, dass dabei auch mal übers Ziel hinausgeschossen wird. Der Grundsatz, die Parteienfinanzierung zu reglementieren, sollte aber Konsens sein. Die Grünen unterstützen die Initiative ebenso wie Rückweisung und Gegenvorschlag. Letzte wäre die bessere Lösung, weil ein staatlicher Kontrollapparat nicht die vordringlichste Variante ist.


Hans Furer (glp): BDP/GLP lehnen Initiative wie den Antrag auf Gegenvorschlag ab. Man ist nicht gegen Transparenz, was die GLP auch bei den letzten Nationalratswahlen bewiesen hat. Er hatte damals die 8000 Franken aus seiner Wahlkampfkasse ausgewiesen. Bei anderen Vertretern war es erheblich mehr. Woher dieses Geld kommt, ist nicht immer ersichtlich. Transparenz ist also sehr wichtig. Es entspreche aber auch seiner Lebenserfahrung, dass alles irgendwann ans Licht kommt und das Imperium zurückschlägt. BDP/GLP spricht sich dennoch gegen die Initiative aus, weil der Verwaltungsaufwand zu gross ist und der Bund zuerst Entsprechendes legiferieren (gesetzlich verankern) sollte. Somit müsste, aus realpolitischer Sicht, die Initiative anders aufgeschient werden. Der Konflikt ist von Widersprüchen nicht ganz frei, gibt Furer zu. Er zieht es vor, hier stehen zu bleiben, denn sonst würden die Widersprüche nur noch grösser. [Algemeine Heiterkeit]


Siro Imber (FDP) lehnt die Initiative als untauglich ab. In der Schweiz gilt das verfassungsmässige Recht von Stimm- und Meinungsfreiheit. Bei einer Offenlegung finanzieller Unterstützung, die ebenfalls zur Ausübung politischer Rechte gehört, wird dieses verletzt, da je nach Meinung persönliche, politische oder geschäftliche Konsequenzen zu fürchten sind. Der demokratische Prozess wird verhindert, ebenso das politische Engagement in den Gemeinden, denn neu muss jede kommunale politische Gruppierung Buch führen. Imber bringt ein hypothetisches Beispiel: Muss die finanzielle Unterstützung der Kandidatur von GLP-Schafroth durch einen CVP-Landrat offengelegt werden, geräte er in Konflikt mit seiner Partei und vielleicht dem Arbeitgeber. Damit wäre der Landrat in seiner politischen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die Initiative ist ausserdem untauglich, da eine Unterstützung auch von ausserhalb des Kantons kommen kann. Weiter sollen die Fraktionsbeiträge gestrichen werden, obwohl diese eigenständig sind und keinen Einfluss auf die Ortssektionen haben. Wo grenzt man ab? Welche Sanktionen? Weiter wird das Bundesrecht unnötig eingeschränkt: Vereinigungsfreiheit, Vereinsfreiheit, Buchführungspflichten. Die Initiative ist aus all den Gründen abzulehnen.


Oskar Kämpfer (SVP): Offenheit und Transparenz sind positive besetzte Schlagworte, wofür selbstverständlich alle eintreten. Auch die SVP. Diese Begriffe werden hier aber missbraucht. In der vorliegenden Initiative geht es in erster Linie um Regulierung und Staatseingriff - weil die Transparenzkriterien alle überprüft werden müssen. Zu den ökonomischen Aspekten: In den USA werden solche Gesetze umgesetzt. Dies führte dort zu einer Umverteilung der Spenden auf kleinere Beträge. Das Gesamtvolumen der Abstimmungs- und Wahlkosten stieg von einer halben Milliarde auf etwa Dreiviertel Milliarden pro Kandidat. Die SVP befürwortet diese Entwicklung nicht. Die Finanzierung der Parteien läuft aber nicht nur über Spenden, sondern auch über Mitgliederbeiträge, wo auch die SVP Offenlegung verlangt. Ansonsten ist die SVP-Fraktion gegen Initiative und Rückweisung mit Auftrag an Regierung. Ist nämlich das Geschäft einmal zurückgewiesen, wird die Regierung eine Vorlage mit mehr Regulierung ausarbeiten. Dies ist nicht nur falsch, sondern auch unnötig. Da man sich im Baselland kennt, ist es ohnehin offen und transparent.


Elisabeth Augstburger (EVP) sagt, dass die Mehrheit der EVP-Fraktion einen Gegenvorschlag unterstützt. Transparenz ist sehr wichtig. Es gibt Möglichkeiten, entsprechende Regelungen auszuarbeiten.


Ruedi Brassel (SP) mokiert sich über den Eiertanz, der hier teilweise vollführt werde. Auf der einen Seite werden Transparenz hochgehalten und Verbesserung gefordert, auf der anderen Seite als Argument dagegen die Umgehungsmöglichkeiten und die Schwierigkeiten von Kontrollen ins Feld geführt. Er hat das Gefühl, dass sich einige dabei selbst nicht ganz glaubwürdig sind. Der Gegenvorschlag verdient eine Chance. Sonst müsste man sich bei der anstehenden Regierungsratsersatzwahl fragen, woher genau die Gelder kommen. Warum nicht ausweisen, wenn man (an Oskar Kämpfer gewandt) im Baselbiet ohnehin keine Geheimnisse voreinander hat? Die StimmbürgerInnen verdienen zu wissen, wer von wem mit welchen Interessen unterstützt wird.


Klaus Kirchmayr (Grüne) kann nachvollziehen, wenn man die Initiative im Detail anders ausgestalten möchte. So hört er, dass die Transparenz besser werden sollte. Warum ist man dann nicht bereit, an einem Gegenvorschlag mitzuarbeiten? Die Befürworter wollen «auf einer grünen Wiese» Regeln festlegen, ohne den kleinen Verein zu drangsalieren. Im Gegenvorschlag geht es lediglich darum, die grossen Linien der Interessenbindungen sichtbar werden zu lassen.


Paul Wenger (SVP) hat das Gefühl, dass er als Mitglied der SVP-Sektion Reinach in einer anderen Welt lebt. Als Partei in einem Ortswahlkampf ist es kein Leichtes, an Geld zu kommen. Es gibt Einzelfälle, die mit einer Spende ihre Wertschätzung gegenüber dem Engagement von Lokalpolitikern zum Ausdruck bringen. Grössere Beträge (bis zu 3000 Franken) sind aber die absolute Ausnahme. Genau diese Personen wollen nicht an die Öffentlichkeit gezerrt werden. Die Durch- und Umsetzbarkeit bis in die Ortssektionen hinein ist völlig illusorisch. Aus praktisch-politischen Gründen bittet er um Ablehnung der Initiative.


Urs-Peter Urs-Peter Moos (Freie Wähler) lehnt Initiative wie Gegenvorschlag ab. Er kritisiert, dass Transparenz meist nur so lange gefordert wird, wie sie für die eigene Partei opportun ist. Entscheidend ist, ob es Indizien für eine Verzerrung der Politik durch Spenden gibt - was Urs-Peter Urs-Peter Moos verneint. Im Baselbiet sei man davon noch weit entfernt. Die Rolle von Staat, Kanton und Kommunen sei hingegen zuwenig transparent. Er verweist auf eine Werkhof-Abstimmung in Binningen, bei der die Gemeinde ca. fünfmal mehr Mittel zur Verfügung hatte als die Gegner der Vorlage.


Hanni Huggel (SP) zur Anonymität von Spendern: Es sei kein Problem, den Gegenvorschlag so auszuarbeiten, dass von verschiedenen Stiftungen zusammen nur ein Gesamtbetrag vorliegen muss. Dazu bräuchte es keine Namensnennung.


Balz Stückelberger (FDP) antwortet Ruedi Brassel, dass die FDP keinen Eiertanz vollführe. Seine Partei sieht schlicht keinen Regelungsbedarf, schon gar nicht auf kantonaler Ebene. Wenn schon wäre eine Bundeslösung anzustreben. Unter Geraune des Saals fügt er hinzu, dass das grosse Geld nicht auf der bürgerlichen Seite liegt. Die wirklich vollen Kassen, so zeigten Studien, seien bei den Gewerkschaften und den Umweltverbänden zu finden. Er warnt, dass sich die Befürworter einer grösseren Transparenz hier ins eigene Fleisch schneiden könnten.


Karl Willimann (SVP) fällt auf, dass im Initiativtext Spenden an einzelne Personen gar nicht aufgeführt sind. Das würde dazu führen, dass Spenden statt an Parteien an einzelne Kandidaten ergingen. Ebenso bleibt unklar was passiert, wenn Kandidierende sich selber spenden.


Ruedi Brassel (SP) antwortet Stückelberger, dass die SP ebenso wie die unter Verdacht gestellten Verbände und Gewerkschaften auf nationaler Ebene jede Lösung unterstützen. Im Argumentarium der Gegenseite erkennt er aber doch einen Eiertanz.


Als Vertreterin eines Umweltverbands fände es Mirjam Würth (SP) toll, man hätte Geld zum verteilen. Die Juso schlägt in ihrer Initiative Regeln zur Sichtbarmachung vor. Die Mehrheit im Saal ist für Transparenz, nur anders als hier vorgeschlagen. Das sei in Ordnung. Die SP möchte die Vorlage ja auch an die Regierung zurückgeben, um einen mehrheitsfähigen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Sie hat den Eindruck, dass fast alle dazu Ja sagen könnten und wundert sich, dass man sich dennoch um diesen Schritt foutiert.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) nimmt Wunder (zu Ruedi Brassel), ob die Gewerkschaften auch dann noch für Transparenz seien, wenn einmal eine Spende der SVP eingehen würde. Die linke Seite könne Transparenz fordern, denn bei ihr weiss das Volk, wohin das Geld geht. Normal ist aber, dass z.B. ein Bäckermeister beschliesst, eine Partei zu unterstützen. Dieser möchte aber keine Offenlegung, weil er sonst einen Teil der Kundschaft verärgern könnte. Hier sehe man, wie weltfremd die Forderung ist.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) äussert sich zur Initiative. Sie visiert eine transparente Parteienfinanzierung an, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wiederherzustellen. Diese Zielsetzung sei auf den ersten Blick einleuchtend, aber auch schwierig, sachgerecht und wirksam umzusetzen. Im Gegensatz zum Ausland hat die Schweiz ein föderatives System mit drei staatlichen Ebenen und mit ausgebauten Volksrechten. Zudem gibt es keine staatliche Parteienförderung. So müssen gemäss Initiative Parteien, Komitees und politische Organisationen ihre Finanzunterlagen für den betreffenden Wahl- und Abstimmungskampf einreichen und sogar kleine Spendenbeiträge deklarieren. Der Kanton muss diese Finanzunterlagen prüfen und bei Verstössen sanktionieren. Dies bedeutet für Parteien und Staat einen erheblichen Aufwand mit beträchtlichen Kosten. Die Vorschriften können zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten nicht verhindern. Auch der Leiter der Finanzkontrolle bezweifelt die Aussagekraft von Vorschriften und Kontrollergebnissen, wie sie in der Transparenzinitiative vorgesehen sind.


Heute kennen nur zwei Kantone gesetzliche Offenlegungspflichten, bei denen sich aber die erwähnten Umsetzungsprobleme stellen. Im Kanton Genf müssen die Parteien die Spenderlisten kontrollieren, indem sie mit den Finanzunterlagen auch Prüfungsberichte von unabhängigen privaten Revisionsstellen einreichen müssen. Dadurch wird die Kontrolle ausgelagert und die Kosten den Parteien übertragen. Demgegenüber verzichtet der Kanton Tessin ganz auf eine Kontrolle der Spenderlisten. Er erspart sich damit zwar Aufwand und Kosten. Die Wirksamkeit wegen der fehlenden Überprüfung aber ist umstritten. Somit haben beide bekannten Modelle erhebliche Nachteile. Selbst wenn ein allfälliger Gegenvorschlag so ausgestaltet würde, dass die Parteien nur die grossen Spenden im Internet deklarieren müssen und der Staat diese Angaben nicht kontrollieren würde, wären für den Kanton die Probleme des Aufwands und der Kosten nur teilweise gelöst.


Die Grundprobleme jeder entsprechenden Regelung bleiben aber bestehen: Auch bei einem System der Selbstdeklaration werden Parteien und Kanton administrativ und finanziell belastet. Die Parteien müssen die entsprechenden Finanzunterlagen erstellen und der Kanton muss für die Sanktionierung der Offenlegungspflichten sorgen. Trotz allem wird es möglich sein, dass diese Offenlegungsvorschriften auf legale Weise umgangen werden können. Reber bilanziert, dass solche Gesetzesbestimmungen weder sinnvoll noch wirksam seien. Sie gaukeln lediglich eine Transparenz vor.


Im Hinblick auf den Bericht des Antikorruptions-Gremium des Europarates (GRECO) wäre es sinnvoll, wenn der Bund mit einer homogenen gesetzlichen Regelung voran geht, der sich dann der Kanton anschliessen kann. Aus all diesen Gründen lehnen der Regierungsrat und die Justiz- und Sicherheitskommission sowohl die Initiative als auch einen allfälligen Gegenvorschlag ab.


://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag der SP mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten, mit 48 Nein gegen 35 Ja ab. [ Namenliste ]


* * * * *


- Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I.


Siro Imber (FDP) macht sich Gedanken über eine bessere Formulierung. Es sollte heissen: «Die formulierte Verfassungsinitiative "Transparenz-Initiative) Stopp der undurchsichtigen Politk" wird den Stimmbürgern zur Ablehnung empfohlen». Der Rat kann nicht beschliessen, ob sie abgelehnt wird oder nicht, sondern nur eine Empfehlung zuhanden der Stimmbürger abgeben. Dadurch würde II. gestrichen.


Oskar Kämpfer (SVP) sieht das anders. Der erste Satz sagt, was der Landrat beschliesst. Der zweite gibt die Empfehlung aus. Beides ist legitim und gehört dazu.


Hans Furer (glp) kann sich Oskar Kämpfer zu 100 Prozent anschliessen.


Siro Imber (FDP) meint, dass der Landrat gemäss Verfassung keine Kompetenz habe, eine formulierte Initiative anzunehmen oder abzulehnen. Eine Empfehlung wäre korrekter. Der Einfachheit halber zieht er seinen Antrag zurück, hofft aber, dass beim nächsten Mal eine bessere Lösung gefunden wird.


Damit ist der Antrag erledigt. Landratspräsident Jürg Degen (SP) führt die Detailberatung weiter.


II. keine Wortbegehren


Ein Rückkommen wird nicht erwünscht.


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss Ablehnung der Transparenz-Initiative mit 49 gegen 31 bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
Formulierte Verfassungsinitiative „Transparenz-Initiative - Stoppt die undurchsichtige Politik"


vom 10. Januar 2013


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.
Die formulierte Verfassungsinitiative „Transparenz-Initiative - Stoppt die undurchsichtige Politik" wird abgelehnt.


II.
Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Verfassungsinitiative abzulehnen.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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