Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2013

Nr. 995

Landratspräsident Jürg Degen (SP) erteilt Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) das Wort.


Peter Brodbeck (SVP) erklärt, dass die gesetzliche Grundlage für den Verpflichtungskredit einerseits Bundesgesetz und -verordnung über Schwangerschaftsberatungsstellen bilden, andererseits die kantonale Verordnung. Dieses Dekret wurde vom Landrat 1985 beschlossen. Den Vollzug der Beratung hat die Regierung im Ausschuss den kantonalen Frauenverbänden übertragen. Die aktuelle Leistungsvereinbarung mit einem Verpflichtungskredit von 898'000 Franken endet am 31. Dezember 2012. Die bewährte Zusammenarbeit soll weitergeführt werden, wegen der schwierigen Finanzlage des Kantons allerdings mit einem um 58'000 Franken gekürzten Kredit für die Leistungsperiode 2013-2016 auf neu 840'000 Franken. Nebst dem Staatsbetrag von 4 mal 210'000 besteht das Budget aus zusätzlichen Beiträgen von 20'000.- pro Jahr. Da der Lohnaufwand rund 80% des Gesamtbudgets ausmacht, bedeutet die Kürzung des Kantonsbetrags eine Reduktion der Stellen von 145% auf 135%. Laut Geschäftsführerin Elisabeth Nussbaumer kommt ein Abbau höchstens bei der telefonischen Beratung in Frage, da gemäss Leistungsauftrag die Stellen durchgehend besetzt sein müssen. Es existieren weitere Angebote auf dem freien Markt, die aber kostenpflichtig sind. Kostenlose Beratungen, stellte ein Kommissionsmitglied fest, seien aber vor allem für mittellose Frauen in Notsituationen wichtig. So wurde in der Kommission der Antrag gestellt, den Verpflichtungskredit auf der bisherigen Höhe von 898'000 Franken zu belassen. Die Kürzung sei willkürlich erfolgt. Dem widerspricht der Regierungsrat und verweist auf einen Regierungsbeschluss, gemäss dem alle auslaufenden und neu abzuschliessenden Verträge reduziert werden müssen. Diesem Auftrag habe die Direktion entsprochen, nachdem die Beratungsstelle zusichern konnte, dass auch nach erfolgter Reduktion die Wartefristen bei Konfliktschwangerschaften weiter kurz gehalten werden können. Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung), die Kürzung rückgängig zu machen und dem abgeänderten Entwurf zuzustimmen.


Franz Hartmann (SVP) schickt voraus, dass die Beratungsstelle eine gute und wichtige Arbeit leiste. Im Budget auf Seite 9 des Antrags steht einem Ertrag von 230'200 Franken ein Aufwand von 210'200 Franken pro Jahr gegenüber. Macht 20'000 Franken Gewinn. Das sieht schön aus, nur leider sind die Zahlen falsch. Die Regierung, geprägt von den Sparmassnahmen, hat den Betrag reduziert. Die SVP kann ihr in diesem Schritt folgen. Auch deshalb, weil ein Vermögen von 60'000 Franken vorhanden ist. Die 58'000 wegfallenden Franken liessen sich gut mit dem bestehenden Vermögen decken. Die SVP lehnt den Kommissionsantrag ab. Sie befürwortet dagegen den regierungsrätlichen Antrag und somit der Begrenzung auf 840'000 Franken.


Wie Pia Fankhauser (SP) ausführt, beantragt die SP-Fraktion einstimmig, dem Kommissionsantrag und der Erhöhung zuzustimmen. Vermögen sei immer auch Liquiditätsreserve. Das Argument, dieses zu reduzieren, daher nicht nachvollziehbar. Gemäss Regierungsrat (auf Seite 7 der Vorlage) ist die Vollkostenstundenrechnung von 129 Franken sehr günstig. Wird im Leistungsauftrag nichts Grundsätzlich geändert, muss der Betrag folglich gleich bleiben. Werden solche Verträge im Rahmen einer Sparmassnahme überprüft, ist auch der Leistungsauftrag zu überprüfen. Im vorliegenden Fall lässt sich nicht viel schrauben. Eine zehnprozentige Stellenkürzung ist nicht angezeigt, zumal die Leute bereits Überstunden machen. Sie bittet den Rat, dem Kommissionsantrag Folge zu leisten und die zusätzlichen 14'500 Franken pro Jahr zu genehmigen. Dieses Geld ist sinnvoll eingesetzt, denn die Bevölkerung des Kantons wächst - nicht zuletzt dank mehr Geburten.


Die FDP ist mit der gesetzlichen Ausführung der Bundesverordnung zur Schwangerschaftsberatung einverstanden, sagt Regina Vogt (FDP). Nicht aber mit einer Reduktion für die künftige Verpflichtungskredite um 10%, weil gleichzeitig ein Nachtragskredit droht. Die FDP toleriert kein budgetiertes Defizit. Sie stellt auch Doppelspurigkeiten mit der Aktion «Gesundes Körpergewicht» wie auch mit der 1985 beschlossen Sexual-, Ehe- und Familienberatung fest. Auf dem freien Markt gebe es zudem viele identisch qualifizierte Beratungsstellen. Die Frage ist, warum der Staat hier Lohnkosten binden solle. Sie behält sich vor, einen Vorstoss zur Überprüfung solcher Doppelspurigkeiten zu lancieren. Die FDP stimmt dem Kommissionsantrag aber grossmehrheitlich zu.


Martin Geiser (EVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP dem Kommissionsantrag einstimmig folgt. Viele Personen nehmen Schwangerschaftsberatung in Anspruch. Es können nicht weniger oder mehr generiert werden; es kommen die, die es nötig haben. Dafür weniger für weniger Stellen auszugeben, führt zu mehr Überzeit.


Marie-Theres Beeler (Grüne) sagt, dass die Fachstelle die einzige im Kanton ist, die kostenlos Schwangerschafts- und Familienplanungsberatung anbietet. Der Kanton ist zu einem solchen Angebot per Bundesgesetz verpflichtet. Die Nachfrage ist jetzt schon gross, es gibt Überzeit und es gibt kaum Spielraum für Leistungsabbau. Falls dem Regierungsvorschlag zugestimmt wird, wird einer Stelle, die einen Leistungsauftrag zu erfüllen hat, Geld entzogen. Es ist zu befürchten, dass sich qualifizierte Mitarbeitende unter diesen Umständen anderweitig umsehen. Damit wird eine funktionierende und qualitativ hochstehende Stelle aufs Spiel gesetzt. Die Folgen unerwünschter Schwangerschaften kosten die öffentliche Hand (und insbesondere die Gemeinden) mehr als die 14'500 Franken pro Jahr. Und das wären nur die monetären Folgen. Sie bittet den Rat, dem Verpflichtungskredit mit dem bisherigen Niveau beizubehalten.


Es befremdet Marie-Therese Müller (BDP) etwas, wenn Räte während eines Geschäfts den Saal verlassen. Sie mutmasst, dass ein Frauengeschäft als weniger wichtig erachtet wird als ein Wirtschaftsgeschäft. Die BDP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission. Es handelt sich um eine sehr wichtige Stelle, die günstig und gut arbeitet und die niederschwellig ist. Das Sparpotential ist derart klein und der Schaden wäre um einiges grösser.


Elisabeth Augstburger (EVP) hat beruflich immer wieder mit der Schwangerschaftsberatung zu tun. Sie bekommt aus der Nähe mit, wie gut die Arbeit ist, die dort geleistet wird. Der Schwerpunkt liegt bei der Einzelberatung. Es werden aber auch Informationsnachmittage in Liestal organisiert und sehr gut besucht. Die Arbeit auf der Fachstelle ist niederschwellig und dadurch umso wichtiger. Wird hier gekürzt, fallen Kosten an einem anderen Ort an. Darum ist der Kommissionsantrag zu unterstützen.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) macht deutlich, dass die Beratungsstelle von der Regierung als wichtig und gut erachtet wird. Sie hatte aber den Auftrag, bei neuen Verträgen Kürzungen vorzunehmen. An Regina Vogt: Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit. Ein Nachtragskredit ist ausgeschlossen, da an einen Leistungsauftrag gebunden. An Pia Fankhauser: Die Kürzung von 10% war kein Willkürakt der Regierung, sondern wurde auf Basis von Gesprächen mit der Beratungsstelle ermittelt. Zwick gibt zu bedenken, dass es in der Wirtschaft auch mal der Fall ist, für dieselbe Leistung weniger Geld zur Verfügung zu haben. Die Regierung hat ihren Auftrag zur Kürzung erfüllt. Es entscheidet nun der Landrat.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) geht zur Detailberatung über.


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- Detailberatung


Titel und Ingress kein Wortbegehren


I.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) gibt den (mit dem Regierungsantrag identischen) Antrag der SVP bekannt, den Verpflichtungskredit auf 840'000 Franken zu kürzen.


://: Der Landrat lehnt den SVP-Antrag zur Kürzung des Verpflichtungskredits auf 840'000 Franken mit 53 Nein gegen 22 Ja 1 bei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


II.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) gibt den (mit dem Regierungsantrag identischen) Antrag der SVP bekannt, die Jahrestranche von 210'000 Franken im Budget auszuweisen.


://: Der Landrat lehnt den SVP-Antrag zur Festlegung der Jahrestranche auf 210'000 Franken 54 Nein gegen 23 Ja 1 bei Enthaltung ab. [ Namenliste ]


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt dem von der Kommission abgeänderten Landratsbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen mit 66 Ja gegen 14 Nein bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend Verpflichtungskredit für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung für die Jahre 2013-2016


vom 10. Januar 2013


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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