Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2013
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2012-135 vom 8. Mai 2012 Vorlage: Entwicklungskonzept Augusta Raurica - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 28. Dezember 2012 - Beschluss des Landrats vom 10. Januar 2013: < beschlossen > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) weist darauf hin, dass Augusta Raurica ein sehr wichtiges Kulturgut ist, dessen Bedeutung weit über die Landesgrenzen hinaus geht. Die Debatte und die Entscheidung über das Entwicklungskonzept werden in letzter Konsequenz zeigen, ob und wie Augusta Raurica erhalten werden soll. Bei der zu behandelnden Vorlage geht es um ein Entwicklungskonzept. Dies ist kein raumplanerisches Instrument, wie dies verschiedentlich falsch interpretiert worden ist. Die Vorlage bringt zum Ausdruck, dass sich nach einem langen politischen Hickhack die Gemeinde Augst, die Gemeinde Kaiseraugst und die Römerstadt Augusta Raurica in einem gemeinsamen Willensakt gefunden haben.
In der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission ist mit Ausnahme der Einführung von HarmoS kaum einmal ein Geschäft so detailliert und so hitzig diskutiert worden wie diese Vorlage: Ausser den zwei Sitzungen am üblichen Tagungsort in der BKSD fand zusammen mit den Fachleuten zusätzlich eine Geländebegehung vor Ort statt. Neben Regierungsrat Urs Wüthrich und den Auskunftspersonen aus der Verwaltung nahmen an den Sitzungen auch die Gemeindepräsidenten von Augst und Kaiseraugst sowie zur Anhörung der Pächter des Tempelhof-Gutes und ein Vertreter der Ehinger-Stiftung teil. Dani Suter, der Leiter der Römerstadt Augusta Raurica, hat mehrfach und zu unterschiedlichen Zeitpunkten betont, dass mit der Annahme des Entwicklungskonzepts durch den Landrat die dringend nötige Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird. Die beiden Gemeindepräsidenten legten der Kommission eindrücklich dar, dass nach jahrelangem Hin und Her gemeinsam mit dem Kanton eine Lösung in Augusta Raurica auf den Weg gebracht wurde.
Eine spezielle Bedeutung für die Kommissionsberatungen erhielt ein Schreiben von Stefan Kälin, Pächter des Tempelhof-Gutes, das er am 13. August 2012 an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission richtete. Herr Kälin befürchtet, dass durch die Annahme des vorliegenden Entwicklungskonzeptes seine Existenz als Landwirt des Tempelhofs gefährdet ist. Aufgrund dieser Intervention fand eine Geländebegehung vor Ort in Augst statt. Die Diskussionen mit Herrn Kälin und mit Herrn Ehinger als Vertreter der gleichnamigen Stiftung waren sehr hitzig und führten zu Wortgefechten, wie sie in einer Landratskommission nicht alltäglich sind. Die Kommission konnte aber aus den Anhörungen wichtige Erkenntnisse für die Entscheidfindung gewinnen. Ein zentraler Punkt war dabei die Auslegung von gewissen Textpassagen in der Landratsvorlage. Das Entwicklungskonzept zielt unter anderem darauf, dass das Areal, auf dem heute Herr Kälin Landwirtschaft betreibt, in einen so genannten öffentlichen Park überführt wird. Herr Kälin hat grosse Bedenken, er hat seinen Betrieb vor kurzem auf Milchwirtschaft umgestellt. Ihn hat gestört, dass er aus der Presse erfahren musste, was mit seinem Gelände passiert und hat die wirtschaftliche Existenz seines Hofs in Frage gestellt. Regierungsrat Urs Wüthrich und die Auskunftspersonen aus der Verwaltung haben mehrfach betont, dass zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt ist, die Existenz des Tempelhof-Gutes zu gefährden. Der Hof soll auch in 200 Jahren noch bestehen.
Die Anhörungen der Herren Kälin und Ehinger haben gezeigt, dass in der Vorlage Textpassagen zum Teil sehr unglücklich formuliert sind. Beispielsweise steht darin, dass im Areal keine Zäune mehr erstellt werden dürfen. Der Pächter des Tempelhof-Gutes las daraus, dass Weidezäune gemeint sind und äusserte die Befürchtung, dass auf seinem Gelände campiert und Feuerstellen errichtet würden. Die Erläuterungen von Seiten der Verwaltung zeigten, dass einige der Annahmen von Herrn Kälin eindeutig auf Missverständnissen beruhten. Dani Suter hat ausdrücklich fest gehalten, dass keine Absichten oder Planungen bestehen, Areal der Ehinger-Stiftung zu erwerben oder zu enteignen.
In der Kommission wurden Anträge eingebracht, um Klarheit in den Landratsbeschluss zu bringen. Insbesondere wurde beantragt, Ziffer 2 des Landratsbeschlusses abzuändern und für sämtliche anstehenden Grob- und Detailplanungen das heutige Gelände des Landwirtschaftsbetriebs gänzlich aus der Vorlage herauszunehmen und unangetastet zu lassen. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 2:8 Stimmen ab und hiess die übrigen Ziffern 1 und 3 des Landratsbeschlusses einstimmig gut.
Caroline Mall (SVP) informiert, dass die SVP-Fraktion das Entwicklungskonzept grundsätzlich unterstützt. Sie wird den Ziffern 1 und 3 des Beschlusses zustimmen, Ziffer 2 jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass geprüft wird, welche Flächen tatsächlich in das Entwicklungskonzept mit einbezogen werden. Das Konzept setzt einen Meilenstein in der Geschichte des Kantons Basel-Landschaft. Es stellt die Weichen für die Siedlungsentwicklung und manifestiert gleichzeitig den Willen, dass Augusta Raurica als Weltkulturerbe der UNESCO anerkannt wird.
Für die Vorarbeiten wurde eine Gruppe gebildet, in denen die Gemeinden Augst und Kaiseraugst, Augusta Raurica, das Amt für Raumplanung, der Generalsekretär der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sowie ein Vertreter der Firma PSP in Basel als Moderator Einsitz hatten. Eine wichtige Zielgruppe, die Landwirtschaft, wurde in die Vorarbeiten aber nur marginal einbezogen. Im Schlussbericht der Arbeitsgruppe ist die Landwirtschaft gerade auf acht Zeilen erwähnt. Darin befinden sich keine Angaben, welche Konsequenzen eine Umzonung in einen öffentlichen Park insbesondere für das Tempelhof-Gut hat. Die Arbeitsgruppe hätte eindeutig sensibler vorgehen müssen.
Der Gutshof verfügt über eine Betriebsfläche von rund 31,5 Hektaren. Davon befinden sich 2.6 Hektaren in der Bauzone, was eine Gesamtbetriebsfläche von 28,9 Hektaren ergibt. Anders, als in der Landratsvorlage dargestellt, nutzt der Pächter die ganze Betriebsfläche. Mit dem vorgesehenen Entwicklungskonzept sollen 8,8 Hektaren davon wegfallen und in eine öffentlichen Park umgewandelt werden. Das Areal hat bereits heute den Status einer Art Parkanlage. Es ist ein Bijou für eine Kulturlandschaft, welche harmonisch in das unterste Stück des Ergolztals eingebettet worden ist. Mit "einfachen" Massnahmen soll erreicht werden, dass auf dem Gelände weiterhin ein niederschwelliges Grundangebot als öffentlich zugängliches Areal ohne Zäune und Schranken geschaffen wird. Diese klingen in der Vorlage sehr verlockend, haben aber für den Landwirtschaftsbetrieb verheerende Auswirkungen. Auf diesem Hintergrund ist der Brief von Stefan Kälin an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu verstehen. Darin befindet sich folgender Satz:
"Es wirkt befremdend, dass selbst die Landeigentümer aus der Presse erfahren mussten, was mit dem Land passieren soll."
Dieser Satz muss jedes Landratsmitglied nachdenklich stimmen. Es geht nicht an, die Landwirtschaft erst bei der Erstellung des Grobkonzepts einzubeziehen. Bereits im Vorfeld müssen die existenziellen Probleme aus der Welt geschafft werden. Die Annahme ist falsch, dass aufgrund eines Verzichts der Umzonung der Parzellen 190 und 1059 das gesamte Projekt gefährdet wäre. Es wäre ein befreiender Entscheid, wenn das Tempelhof-Gut so belassen würde, wie es jetzt ist. Dem Landrat ist dazu Herzblut und ein gesunder Menschenverstand zu wünschen.
Christoph Hänggi (SP) im Namen der SP-Fraktion unterstützt das Entwicklungskonzept und den Antrag der Kommission. Damit kann der nächste Schritt im Rahmen des Gesamtprojekts ausgelöst werden. Die Entscheidung über das Entwicklungskonzept ist kein Beschluss über den Richtplan oder über das Tempelhof-Gut und auch nicht über allfällige Umzonungen von Parzellen der Ehinger-Stiftung. Mit der Zustimmung zum Entwicklungskonzept nimmt der Landrat zur Kenntnis, dass eine Einigung im Sinne einer Absichtserklärung zwischen den Gemeinden, dem Kanton und Augusta Raurica besteht. Auf dieser Basis können die nächsten verbindlicheren Planungsschritte in Angriff genommen werden, in die dann weitere Beteiligte und die Grundeigentümer einbezogen werden.
Zur Beruhigung der Gemüter haben die Bedenken des Pächters ausführlich Eingang in den Kommissionsbericht gefunden. Damit ist der momentane Stand der Planung dokumentiert und manifestiert, welche Schritte als nächstes unternommen werden müssen. Sicherlich wäre es besser gewesen, wenn die Landwirtschaft von Anfang an in den Prozess mit einbezogen gewesen wäre.
Ein Teil des Areals des Tempelhof-Guts wird bereits heute als "öffentlicher Park" genutzt. Der Pächter hat dagegen nichts einzuwenden. Er hat bestätigt, dass Augusta Raurica dafür sorgt, dass beispielsweise keine Abfälle auf sein Feld gelangen. Das Nebeneinander von Augusta Raurica und dem Tempelhof funktioniert und kann auch in Zukunft funktionieren.
Im Dezember hat der Landrat dem Sammlungszentrum zugestimmt und sich zu Augusta Raurica als kulturellen Leuchtturm in der Region bekannt. Augusta Raurica braucht eine Perspektive.
Michael Herrmann (FDP) informiert, dass die FDP-Fraktion dem Entwicklungskonzept grossmehrheitlich zustimmen wird, handelt es sich doch um einen Durchbruch in den Beziehungen zwischen den Gemeinden, dem Kanton und der Römerstadt. Die Bedenken des Pächters sind ernst zu nehmen. Tatsächlich finden sich in der Vorlage Formulierungen, die zu Missverständnissen führen können. Für die nächsten Schritte muss bereits jetzt eine konkrete Planung vorgenommen werden und das Entwicklungskonzept in eine Gesamtlösung für Salina Raurica eingebettet werden. Es darf in dem Gebiet kein Flickenteppich entstehen, die raumplanerischen und verkehrstechnischen Aspekte müssen aufeinander abgestimmt werden. Deshalb beantragt die FDP-Fraktion eine zusätzliche Ziffer 4 in den Landratsbeschluss:
"Das Entwicklungskonzept muss in ein Gesamtkonzept für das Gebiet Salina Raurica / Augst eingebunden werden."
Christine Gorrengourt (CVP) nimmt die Bedenken der Landwirtschaft ebenfalls auf. In der Kommission wurde von der Verwaltung glaubhaft dargelegt, dass mit dem Entwicklungskonzept der Landwirtschaftsbetrieb weiter geführt werden kann und diesbezüglich Gespräche mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain stattfinden. Zudem wurde versichert, dass im nachfolgenden Grobkonzept die Bedenken der Pächter und der Grundeigentümer aufgenommen werden. Sollte dem nicht so sein, kann der Landrat bei der Änderung des kantonalen Richtplans einschreiten. Hilfreich wäre eine Bestätigung, dass es möglich ist, im Grobkonzept die Erschliessungsvarianten betreffend Individualverkehr, öffentlichen Verkehr, Fussgänger und Radfahrer auf ihre Machbarkeit zu prüfen. Von der Art und Weise der Erschliessung hängt die Zukunft des Tempelhof-Gutes wesentlich ab. Diese Forderung deckt sich mit dem Antrag der FDP-Fraktion.
Michael Vollgraff (Grüne) teilt mit, dass die Grüne Fraktion geteilter Meinung zum Entwicklungskonzept ist. Dies hängt unter anderem mit den Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Gemeinden, dem Kanton und Augusta Raurica zusammen. Man kann jedoch den Eindruck gewinnen, dass sich die Partner mittlerweile auch als Partner sehen. Nun wird es vor allem darum gehen, Pächter und Grundeigentümer mit ins Boot zu holen. Aus dem Kommissionsbericht geht hervor, dass die Verkehrserschliessung eines der Hauptprobleme im betreffenden Gebiet ist. Die Grüne Fraktion ist deshalb froh um den Antrag der FDP, diesem Aspekt im Rahmen eines Gesamtprojekts Salina Raurica / Augst ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei
Susanne Strub (SVP) betont, dass sie als Bäuerin vor dem Landrat spreche, die wisse, um was es gehe. Das ist ein emotionales Thema. Diesem Projekt soll nicht die Luft abgestellt werden. Vielmehr soll ihm geholfen werden voranzukommen. Es besteht nämlich aus drei Teilen: Areal Freilichtmuseum, Areal Siedlung und Areal Öffentlicher Park. Areal Freilichtmuseum und Areal Siedlung sind unbestritten. Es ist sinnvoll, wenn bei diesen zwei Teilbereichen keine Zeit mehr verloren geht und die koordinierte Planung in Angriff genommen werden kann. Wie diesem Bericht zu entnehmen ist, kann so auch den Anliegen der Gemeinde Augst, das Areal endlich zu erschliessen und zu bebauen, entgegen gekommen werden. Das gibt doch 80 bis 100 Wohneinheiten für Augst.
Der Widerstand richtet sich gegen den überrissenen Teil Öffentlicher Park. Die Angst und die Bedenken des betroffenen Pächters, dass der Landwirtschaftsbetrieb so nicht wird existieren können, sind berechtigt. Wie alle Landratsmitglieder dem Brief von Stefan Kälin haben entnehmen können, werden mit diesem Entscheid, den der Landrat heute fällt, tatsächlich Weichen gestellt. Deshalb wird später noch ein Antrag aufgelegt werden, dass der Landrat das so abändern kann. Gegen diesen Einbezug spricht, - das ist ganz wichtig - dass es sich um die geschützte Landwirtschaftszone handelt. Das Areal liegt in der Landwirtschaftszone, überlagert von einer landwirtschaftlichen Schutzzone. Diese unterliegt dem bäuerlichen Bodenrecht. Das ist auch gut so. In geschütztem Landwirtschaftsland können nicht einmal vier Pfähle eingeschlagen werden und ein Dach darauf gemacht werden. Der gleiche Kanton, der das verwehrt, will 8,8 Hektaren aus dieser geschützten Landwirtschaftszone für den öffentlichen Park herausnehmen. Mit dem Beschluss Öffentlicher Park gibt es eine Änderung im kantonalen Richtplan und das ist von der Gemeinde Augst in der nächsten Revision im Zonenplan Gründeigentümer verbindlich umzusetzen. Nach dieser erfolgten Zonenplanmutation können die Grundstückflächen vom Kanton dann, wenn Stefan Kälin gar nicht mehr einlenken will, auch enteignet werden. Diese Flächen dürfen diesem strengen Schutz nicht entzogen werden.
Wie im Schlussbericht mehrmals erwähnt ist, sollen im öffentlichen Park alle Zäune und Schranken entfernt werden, damit alles öffentlich zugänglich wird. Auch ist «der Park so zu gestalten, dass attraktive Fussgänger-Verbindungen ein ungestörtes Flanieren zwischen Theater, Tempel Grienmatt, Amphitheater und entlang einer dereinst renaturierten Ergolz erlauben.»
Der Tempelhof ist ein Milchwirtschaftsbetrieb und heute weiden 30 Kühe während 230 Tagen auf diesem Land. Das strengste Tierschutzgesetz lässt jetzt hier grüssen. Deshalb brauchen diese Kühe so viel Auslauf. Eine Kuhherde ohne Zäune weiden zu lassen, ist nicht einmal in Häfelfingen möglich, geschweige denn in Augst. Auch fröhlich springende Kinder, Familien mit Kinderwägen, Schulklassen, ältere Leute, Touristen, Jogger, Hunde sind inmitten einer Kuhherde nicht möglich. Ein Bauer kann die Verantwortung und das Sicherheitsrisiko nicht übernehmen. Diese Tier reagieren nicht immer so, wie von Menschen gewollt. Diese Tiere können unberechenbar sein. Und zur Sicherheit und zur Freude von allen gehören die Tiere einfach in Zäune hinein.
Entscheidend ist auch, dass mit dieser Umzonung dem Tempelhof rund 8,8 Hekateren entzogen werden. Damit gehen 37 Prozent der langfristig gesicherten Betriebsfläche verloren. Das ist unbestritten. Damit verliert dieser Betrieb die Existenz, wie er sie heute hat. Einer der letzten existenzfähigen Bauernbetriebe in Augst würde verloren gehen. Neben der Autobahn, dem Kreiselverkehr, dem Lichtsignal, der Hektik ist das nämlich eine Perle im Alltag und ein wirkliches Naherholungsgebiet, in dem man sich inmitten der Agglomeration auf dem Bauernhof aufhalten kann. Nach einem Besuch in der Römerwelt von Gestern steht der Tempelhof, dieser Bauernbetrieb, der heute existiert, allen Schulklassen und der Bevölkerung offen. Es lässt sich beobachten, wie gesunde, frische regionale, saisonale Produkte entstehen. Und es wird ein direkter Bezug zur heutigen Landwirtschaft geschaffen. Die Bäuerin bietet viele selbstproduzierte Sachen aus dem eigenen Boden an. Das ist nämlich heute auch etwas Wichtiges.
Daher darf einfach die geschützte Landwirtschafszone nicht in das Areal Öffentlicher Park hineingenommen werden, sondern es muss jetzt einfach der Riegel gestossen und das herausgenommen werden. Es wird immer gesagt, das sei nicht so. Wenn es ja nicht wirklich ein Problem ist, dann lässt es sich doch jetzt herausnehmen und dann wird darüber gar nicht mehr diskutiert. Dann können nämlich auch keine Ideen aufkommen, dass vielleicht doch irgendwie etwas getan werden könnte.
Was den Antrag von Michael Herrmann, der FDP-Fraktion, zur Verlegung der neuen Zufahrt für Besuchende betrifft: Die neue Zufahrtstrasse quert einen sehr beliebten, stark frequentierten Spazierweg am Ergolz-Ufer. Die Strasse quert eine Veloroute Richtung Liestal. Die vorgeschlagene Brücke quert die Ergolz in einem Bereich, in dem sich der Biber aufhält. Bei schönen Wetter sind viele Familien und Schulklassen an diesem seichten Ufer anzutreffen. Diese Strasse führt direkt in ein Wohnquartier. Und die Ergolz tritt dort bei Hochwasser regelmässig über die Ufer. Durch die Bewirtschaftung, eigentlich durch die Weidung, entstehen dort gar keine grossen Schäden. Die andere Führung dieser Strasse ist nicht frisch erfunden worden. Vielmehr liegen diese Pläne schon in der Schublade. Und es ist gut, wenn darüber noch einmal diskutiert wird. Denn das bringt viele Vorteile. Da würde gut arrondiertes Landwirtschaftsland einfach durchschnitten und wieder verloren gehen. Deshalb liegt der Antrag Strub/Schweizer vor, über den der Landrat später abstimmen kann. Es geht darum, den Anfängen zu wehren und die überrissene Planung für diesen öffentlichen Park abzulehnen, damit der Tempelhof als einer der letzten lebensfähigen Landwirtschaftsbetriebe im Dorf Augst erhalten bleibt. Es ist ein Bijou und ein Beispiel für Kulturlandschaft, weil es einfach harmonisch in dieser ganzen Agglomeration eingefügt ist.
Hannes Schweizer (SP) bestätigt, dass er, wie von Susanne Strub angekündigt, der Einzelsprecher der SP sei, der ihren Antrag nachträglich unterstützen werde.
Der Auftrag, den das Parlament 2009 der Regierung gegeben hat, war, ein Entwicklungskonzept für Augusta Raurica im Hinblick auf eine allfällige Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe-Inventar vorzulegen. Diese Aufgabe hat die Regierung hervorragend gelöst. Das Entwicklungskonzept von Augusta Raurica ist hervorragend. Das ist zielgerichtet und erfüllt durchaus diese 10 Punkte, die es braucht, um in das UNESCO-Weltkulturerbe-Inventar aufgenommen zu werden. Auch die Kommission hat unter anderem mit einer Besichtigung hervorragende Arbeit geleistet.
Gleichwohl ist Kritik zu äussern, sind Bedenken vorzubringen: Die Arealartikel Siedlung und Museumsentwicklung sind völlig unbestritten. Die Regierung hat die Aufgabe gehabt, dazu ein Entwicklungskonzept vorzulegen. Es ist nie der Auftrag gewesen, zusätzlich eine Parkentwicklung ins Auge zu fassen, damit dort auch für Spaziergänger und Besucher noch eine Parkbesuchmöglichkeit besteht. Es ist auch nicht zwingend für die Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe-Inventar, einen Park anzugliedern. Zumindest ist nicht bekannt, dass im Gebiet Jungfrau-Aletsch die Forderung gewesen ist, rings herum ein Spazierweg zu erstellen, um aufgenommen zu werden. Es ist aufgenommen worden, weil es ein landschaftlich, kulturell-historisches bedeutsames Gebiet ist. Es hat jetzt keinen Einfluss, ob nun die Fläche von 8,4 Hektaren ausgeschieden wird. Es kann gesagt werden - und alle Befürworter haben das vorgebracht -, es sei nicht so gemeint, wie es in dieser Vorlage steht. Es ist gesagt worden, das sei ein Kommunikationsproblem. Das sei falsch verstanden worden. Das ist durchaus möglich. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass heute über den nächsten Schritt, die Entwicklung eines Grobkonzepts auzugleisen, entschieden wird. Dieser Schritt wird nun getan, in dem dieser Vorlage zugestimmt wird. Es ist sinnvoll, die berechtigten Bedenken, die Susanne Strub und Caroline Mall bereits erläutert haben, jetzt schon ernstzunehmen.
Eine Parkentwicklung hat nicht oberste Priorität bei der Erhaltung des Kulturguts Augusta Raurica. Wenn es heisst, es ändere nichts daran, dieser Tempelhofbauer könne weiterhin so wirtschaften, weshalb muss der Landrat dieser nächsten Planungsbehörde in Auftrag geben, gleichwohl dort jetzt ein Konzept zu erarbeiten. Dann kann doch gesagt werden, es sei eine Fehlmeldung. Es sei nicht so gemeint gewesen. Es werde nun klar definiert, dass dort in diesen Landwirtschaftszonen nichts passiere. Das ist die Stossrichtung des zusammen mit Susanne Strub eingereichten Antrags. Beantragt wird, dass das Gebiet von den weiteren Planungsabsichten herausgestrichen wird.
Rolf Richterich (FDP) will das Augenmerk auf einen anderen Punkt richten, nachdem nun die Landwirtschaft in diesem Weltkulturerbe im spe abgehandelt worden sei. Der Beschlusspunkt 3 beinhaltet, dass eine Fläche von rund 46'000 m 2 in das Finanzvermögen übertragen wird und somit dem Regierungsrat freie Hand gegeben wird, das zu veräussern. Das ist Land, das einen Wert von geschätzten CHF 23 Mio. hat. Schlimm ist einfach, dass das gar noch nicht bebaut werden kann. Folglich hat es auch noch gar kein Sinn, es dem Regierungsrat zu übertragen. Also es gibt gar keinen Grund, das jetzt zu übertragen. Bei dem, was jetzt vorliegt, handelt es sich um Konzept, ein Vorkonzept oder eine Konzeption. Es kommt dann noch ein Grobkonzept und dann gibt es noch eine Richtplananpassung, eine Nutzungsanpassung und so weiter. Wenn diese planungsrechtlichen Ebenen betrachtet werden, dann liegt jetzt einmal eine Idee vor, wie es entwickelt werden soll. Als nächstes müssen die Sachen, die heute im genehmigten Richtplan sind, vielleicht angepasst werden. Und dazu gehört insbesondere und wesentlich die Erschliessung. Die ist beschlossen und heute rechtskräftig. Im Richtplan gibt es in diesem Gebiet eine rechtskräftige und behördenverbindliche Planung der Erschliessung. Und das, was der Landrat jetzt hier gesehen hat, ist noch nirgends drin. Das ist also eine neue Idee, die geprüft werden muss aufgrund dessen, was bis jetzt beschlossen worden ist.
Der nächste Punkt ist das Bauen über den Ruinen. Diejenigen, die insbesondere seit vier Jahren im Landrat sind, haben am 15. Januar 2009 den Spezialrichtplan Salina Raurica beschlossen. Darin gibt es einen Beschlusspunkt, der in der Debatte noch eingefügt worden ist. Rolf Richterich zitiert:
«Der Landratsbeschluss wird um einen neuen Punkt 2.1 folgenden Wortlautes ergänzt: ‹Der Regierungsrat wird beauftragt, das Bauen über den Ruinen als optionale Erweiterung des Gebietes Augst-Oberdorf und zum Schutze der römischen Strukturen zu prüfen.›»
Nun ist in dieser Idee, in der Grobkonzeption zu lesen, dass einer der ersten Punkte der Zielsetzung ist, dies zu tun. Es soll eine Machbarkeitsstudie über die Zonen, die jetzt neu in den Richtplan für das Wohngebiet hineingenommen werden, gemacht werden. Es geht nämlich um das Wohngebiet zur Autobahn hin, das im Bereich der Ruinen liegt und noch nicht bebaut ist. Dort muss zuerst geprüft werden, wie das erschlossen, wie das bebaut werden kann, was dort möglich ist. Das Liegenschaftsamt hat einmal Ideen präsentiert und gestützt darauf, hat der Landrat danach den sehr defensiven Schlusspunkt eingefügt. Das ist rechtskräftig und behördenverbindlich, auch für den Landrat. Das ist die Ausgangslage. Und gestützt auf diese Ausgangslage jetzt das ganze Gebiet dort, die 46'000 m 2 , in das Finanzvermögen zu übertragen, ist mehr als planerischer Wildwest. Der Landrat ist noch weit davon entfernt, das überhaupt übertragen zu können. Der Landrat verliert überhaupt nichts, wenn das jetzt nicht übertragen wird, sondern zuerst die Prüfung gemacht wird. Für die Anpassung des Richtplans gibt es eine Vorlage. Darüber wird der Landrat nachher befinden. Da ist übrigens auch dieser Park, der flächenmässig grösser ist als der, der bis jetzt in Salina Raurica beim Bahnhof drinnen ist. Der Landrat war damals schon der Meinung, das sei ein Meilenstein. Dieser ist noch einmal grösser, schätzungsweise doppelt so gross.
Rolf Richterlich bittet den Landrat, Antrag 3 zu streichen. Dann gibt es eine Vorlage zur Anpassung des Richtplans. Auf dieser Grundlage kann nachher die Gemeinde die Nutzungsplanung anpassen. Dann kann das übertragen, kann das verkauft werden.
Caroline Mall (SVP) stört sich an der Gutgläubigkeit im Landrat. Regierungsrat Urs Wüthrich wird nachher ganz plausibel erklären, was es mit der Landwirtschaftszone auf sich hat, und dass es sich überhaupt erst um ein Entwicklungskonzept handelt. Aber erst wenn etwas schriftlich festgehalten ist, kann davon ausgegangen werden, dass ganz sicher nichts passiert. Zwei Landratsmitglieder wissen als Bäuerin beziehungsweise Bauer, wovon sie sprechen und was es bedeutet, wenn ihnen so viel Land weggenommen würde. Diese Absicht ist vorhanden. Ansonsten wäre das gar nicht in das Entwicklungskonzept aufgenommen worden.
Sie erwarte gespannt auf die Antwort von Regierungsrat Urs Wüthrich, beschliesst Caroline Mall ihr Votum.
Siro Imber (FDP) erinnert an die zwei Rechtsgrundlagen für den ganzen Bereich von Augusta Raurica. Die eine ist das kantonale Archäologiegesetz und die zweite ist der Römervertrag, der am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Darin vereinbaren die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Private, wie die Nutzung dieses Gebiets erfolgen soll. Dieser Vertrag ist jetzt mittlerweile schon etwas älter. Er passt schon gar nicht in das Bild, wenn alle Änderungen vorgenommen werden, die heute hier angedacht sind. Die Anpassung dieses Römervertrags fehlt nämlich in diesem ganzen Konzept. Der Römervertrag ist auch nicht sehr vorteilhaft für den Kanton Basel-Landschaft. Dieser müsste auf jeden Fall in diese Planung hineingenommen und angepasst werden. Dort kann sicher noch das eine oder andere für den Kanton und zur nachhaltigen Stärkung von Augusta Raurica herausgeholt werden. Auch müsste sich der Kanton mit der Anpassung dieses Vertrags vielleicht wieder eine gewisse Planungshoheit holen. Zu berücksichtigen ist die Kündigungsfrist von vier Jahren. In diesem Rahmen müsste die Anpassung mit den Vertragspartnern rechtzeitig vorgenommen werden.
Christoph Hänggi (SP) verweist auf das ihm vorliegende Konzept, worin steht: «Dieses Areal bildet schon heute eine Art Park.» Es ist jetzt schon so, dass Landwirtschaft und parkähnliche Geschichten nebeneinander passieren. Die Meinung ist eigentlich nur, das weiterzuführen, wie es jetzt ist, und die niederschwelligen Grundangebote vielleicht noch dort irgendwo zu ermöglichen. Darin enthalten ist zum Beispiel, dass nie ein Zaun über einen Weg führt. Ein Zaun, um Viehherden in Zaum halten zu können, wird sicher kein Problem sein. Das wurde auch gegenüber der Kommission so festgehalten.
Der Unterschied zwischen dem Antrag von Seiten der SVP zum Antrag der FDP-Fraktion besteht darin, dass mit dem Antrag von Seiten der SVP etwas festgeschrieben wird und der Landrat etwas definitiv beschliessen wird. Danach kann nur noch schwer weiter diskutiert werden. Dann hätte es gar keinen Sinn mehr, wenn sie zusammen sprechen. Es wäre aber gerade sehr sinnvoll, wenn Augusta Raurica und der Herr Kälin ausführlich miteinander über das Ganze reden und sich Zeit nehmen würden, eine ideale Lösung zu finden. Ob es sich um eine gute Lösung handelt, ist offen zu lassen. Vielleicht gibt es sogar noch bessere. Folglich ist die SP-Fraktion gegen den Antrag von Seiten der SVP, dies festzuschreiben. Der Antrag der FDP-Fraktion wiederum schreibt nicht etwas fest, sondern sagt nur, im nächsten Schritt muss jetzt auch noch berücksichtigt werden, das in ein Gesamtkonzept Salina Raurica einzubinden. Gemeint ist ein gesamtheitliches Verkehrskonzept, wie es vielleicht auch im schriftlichen Antrag formuliert sein wird. Wenn es zu weit gefasst wird, kommt es zu keinem Ende. Folglich wird die SP-Fraktion mit einer Ausnahme, den Antrag von Seiten der SVP ablehnen und dem Antrag der FDP-Fraktion eher zustimmen. Christoph Hänggi hofft, dass die SP-Fraktion das Entwicklungskonzept gesamthaft gutheisse.
Michael Herrmann (FDP) dankt für die Zustimmung zum Zusatzantrag der FDP-Fraktion und führt aus, weshalb er den Antrag Schweizer/Strub unterstützen werde. Es gibt drei Gründe, weshalb das festzuschreiben ist. Zum einen geht es auch um das Privateigentum, das nicht angetastet werden darf. Die Frage, ob so etwas allenfalls enteignet werden kann, steht im Raum. Es soll festgeschrieben sein, dass das nicht möglich ist, auch wenn das nicht beabsichtigt ist. Zum zweiten würde das Konzept gutgeheissen, auch wenn das festgeschrieben wird. Es birgt für das Entwicklungskonzept keine Gefahr. Es bremst es nicht. Drittens - der wichtigste Punkt - bietet es eine Chance, wenn das jetzt dort im Entwicklungskonzept festgeschrieben wird, dass alle dahinter stehen können, dass der gordische Knoten, von dem am Anfang Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro gesagt hat, er sei gelöst, mit diesem Zusatzantrag wirklich zerschlagen werden kann. Alle würden zufrieden sein und der Landrat kann relativ rasch für eine gute Lösung einstehen.
Christine Gorrengourt (CVP) bemerkt, dass etwas, das im Entwicklungskonzept nicht enthalten sei, nicht mehr einbezogen werde. Das ist das, was Christoph Hänggi vorher gesagt hat. Wenn etwas in die Entwicklung einbezogen wird, dann finden Gespräche statt, dann müssen sie in Augusta Raurica mit dem Tempelhof im Gespräch sein, dann werden sie nebeneinander und miteinander leben müssen. Dafür braucht es ein Konzept und das wird auch mit diesem Grobkonzept miteinander ausgehandelt. Um das geht es. Es geht nicht darum, ob Landwirtschaft oder keine Landwirtschaft. Die Landwirtschaft ist gewollt. Aber es soll dort ausgehandelt werden, wie miteinander umgegangen wird.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erörtert, ob nicht allenfalls besser Landwirtschaftsdirektor Peter Zwick die Debatte bestreiten würde. Er erlaube sich trotzdem, Stellung zu nehmen, obwohl Landrätin Caroline Mall bereits vorausgesagt habe, was er nun erzählen werde. Er bedankt sich bei Siro Imber für den wichtigen Hinweis, der sicher vertieft angeschaut werden müsse.
Der Titel des Entwicklungskonzepts Augst, Kaiseraugst und Augusta Raurica ist Programm. Mit dem Entwicklungskonzept wird ein Orientierungsrahmen für die Perspektiven der römischen Stadt Augusta Raurica ebenso für die Siedlungsentwicklung der beiden Standortgemeinden und die raumplanerisch optimale Nutzung dieses ganz speziellen Wirtschafts- und Lebensraums geschaffen. Christoph Hänggi hat darauf hingewiesen, dass bei der Beratung dieser Vorlage sehr direkt angeknüpft werden kann an das Geschäft, das vorher beschlossen worden ist. Nach dem Bekenntnis zur Tourismusförderung Baselland ist konsequenterweise jetzt auch ein Bekenntnis zu diesem Projekt abzugeben. Es ist übereinstimmend bestätigt worden, dass nach dem jahrzehntelangen Stillstand in einer Konfliktzone jetzt im Dialog zwischen den Gemeinden und dem Kanton ein Gemeinschaftswerk entstanden ist. Der Regierungsrat hat diesen Auftrag nicht selbst erfunden. Vielmehr handelt es sich um einen Auftrag, der ihm 2009 im Rahmen des 10-Punkteprogramms im Hinblick auf einen möglichen Antrag auf Aufnahme in das Weltkulturerbe erteilt worden ist. Wichtig ist auch noch die Klarstellung, dass dieser Auftrag auf der Grundlage eines Zwischenberichts 2010 im Landrat ausdrücklich bestätigt worden ist.
Mit einem Entwicklungskonzept werden keine Umzonungen beschlossen, keine Projekte auf die Reise geschickt, kein Betriebskonzept in Kraft gesetzt und auch nicht bereits irgendwelche Baukredite beschlossen. Das ist sogar schwarz und weiss festgeschrieben.
Mit einem Entwicklungskonzept wird der erforderliche Orientierungsrahmen geschaffen und werden Leitplanken für eine unverzichtbare Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Konkretisierung von Planungen, Projekten und eben Perspektiven gesetzt. Wenn diese Entscheidungsgrundlagen vorliegen, kann dann konkret eine Debatte darüber geführt werden, was ganz genau und vor allem auch noch, was wann realisiert werden soll.
Das Erfolgskonzept heisst Entflechtung. Dabei soll nicht nur auseinander entflechtet werden, sondern gleichzeitig sollen auch neue zukunftstaugliche Netzwerke geknüpft werden. Es sollen Netzwerke in einem Bereich geknüpft werden, in dem sehr eindrücklich und eigentlich auch sehr grundsätzlich der Interessenkonflikt ganz unterschiedlicher Ansprüche manifest wird. Es ist ein Interessenkonflikt zwischen Siedlungsentwicklung und dem Erhalt, der Pflege und der Vermittlung eines kulturellen Erbes, aber auch Ansprüchen, die sich aus der Freizeitgestaltung ergeben.
Nachdem sehr viel über Landwirtschaft gesprochen worden ist, ist offensichtlich auch eine Klarstellung vor dem Hintergrund der Beratungen in der Kommission und heute im Landrat nötig und wichtig, auch wenn sie zum Teil eine Wiederholung bedeutet. Es geht nicht darum, im Sinn einer Grundsatzdebatte über die Landwirtschaftpolitik in diesem Land die Diskussion noch zu erweitern. Dafür, dass sich Landrätin Susanne Strub und Landrat Hannes Schweizer positionieren, besteht Verständnis. Eher etwas irritiert, wenn Caroline Mall sich jetzt für den Erhalt der Landwirtschaft engagiert. Das ist nicht ganz die Politik, die in Sachen Raumplanung ihre Kolleginnen und Kollegen gesamtschweizerisch vertreten. Dabei ist nicht von einem Teilbauernhof sondern von mehreren 10'000 m 2 möglicher Landwirtschaftsfläche die Rede.
Die Regierung hat sich bei der Arbeit vom Grundsatz, dass Bestehendes bestehen bleiben soll, und der Überzeugung, dass die Verkehrserschliessung den Schlüssel für die weitere Gesamtentwicklung bildet, leiten lassen. Dabei geht es nicht um eine isolierte Verkehrserschliessung, sondern es handelt sich um eine Verkehrserschliessung im Rahmen einer Gesamtentwicklung. Deshalb ist es nötig, dass Ideen und Ideenskizzen auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden, bevor sie von Anfang an verworfen werden. Wenn die Kosten dieser verschiedenen Bereiche betrachtet werden, dann ist der Teil, der wahrscheinlich am günstigsten, aber am umstrittensten und am meisten diskutiert ist, dieser Entwicklungsteil Öffentlicher Park. In diesem Zusammenhang ist die Klarstellung wichtig, dass kein Park gestaltet werden soll wie der Europapark Rust, um den herum ein Zaun mit einem Kassenhäuschen aufgestellt werden muss. Vielmehr soll der Park niederschwellig für eine sanfte Nutzung zugänglich sein. Es geht auch darum, dass der Zugang zu diesen kulturellen Stätten, wie bereits angesprochen worden ist, ohne Einschränkung möglich sein soll. Es geht nicht um Viehzäune. Vielmehr soll es keine Menschenzäune geben.
Klar ist nach einer vertieften Beschäftigung mit diesem Konzept auch, dass die spezielle naturnahe landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet entlang der Ergolz, die der Tempelhof heute eben möglich macht, auch in Zukunft gestattet sein soll. Selbstverständlich braucht es für diese Perspektive die Möglichkeit, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin im Rahmen von zusammenhängenden Flächen erfolgen kann. Dass soll und muss - wie bereits gesagt - auch nicht eingeschränkt werden durch eine attraktive Fussgängerverbindung. Das ist von kompetenter Seite auch noch bestätigt worden. Die bestehenden Richt- und Zonenpläne haben unveränderte Gültigkeit. Mit einer Zustimmung zum Entwicklungskonzept wird dem Kanton und der Gemeinde Augst nur ermöglicht, Perspektivenüberlegungen, vor allem auch langfristige Entwicklungsplanungen jetzt in einem partnerschaftlichen Prozess überhaupt auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen. Ein entscheidender Faktor ist die umfassende und aufeinander abgestimmte Planung der künftigen Verkehrserschliessung für Anwohnerinnen und Anwohner, für die Besucher und Besucherinnen des Museums und von Veranstaltungen. Daher ist es wichtig, die skizzierten Vorstellungen in Sachen Verkehrserschliessung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf ihre Zweckmässigkeit und Realisierbarkeit hin zu überprüfen. Es liegt ein Vorstoss ( 2012/253 ) von Christoph Buser vor, der in die genau gleiche Richtung zielt. Deshalb ist der Antrag der FDP-Fraktion nicht schädlich, aber er ist zum Teil eine Auftrag zur Bestätigung eines Auftrages. Ausser dass es papiermässig mehr Raum einnimmt, ist die Wirkung eher bescheiden.
Es ist wichtig, dass die Kommission dem Pächter Gehör geschenkt hat, dass sie vor Ort zugehört hat. Die Gemeinde hat den Pächter und - wie anzunehmen ist - die Anwohner direkt informiert. Es ist also nicht so, dass der Pächter das, was hier geplant und angedacht ist, aus der Zeitung hat entnehmen müssen.
Regierungsrat Urs Wüthrich bittet deshalb, dem Konzept beziehungsweise den Anträgen, wie sie hier vorliegen, zuzustimmen. Die klaren Mehrheitsentscheide in der Kommission und der grosse Aufwand, den die Kommission betrieben hat, und die Sorgfalt machen deutlich, dass eine Vorlage vorliegt, die auch im Parlament eine klare Mehrheit finden müsste.
://: Eintreten ist unbestritten.
* * * * *
- Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Kommission mit mit 82:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Ziffer 2
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass der Antrag Strub/Schweizer um folgenden Wortlaut ergänzt worden sei:
«..., wobei in Abänderung zum Entwicklungskonzept für das Grosskonzept die geschützte Landwirtschaftszone Tempelhof nicht in das Areal "Öffentlicher Park" einzubeziehen ist.»
://: In der Gegenüberstellung des Kommissionsantrags und des Antrags Schweizer/Strub obsiegt der Antrag der Kommission mit 40:38 Stimmen bei 4 Enthaltungen. [ Namenliste ]
Ziffer 3 keine Wortbegehren
://: In der Gegenüberstellung des Kommissionsantrags und des Antrags Richterich obsiegt der Antrag der Kommission mit 47:33 Stimmen. [ Namenliste ]
Ziffer 4
Wie Landratspräsident Jürg Degen (SP) bekannt gibt, stellt die FDP-Fraktion einen Antrag für eine neue Ziffer 4 folgenden Wortlauts:
«Das Entwicklungskonzept muss in ein Gesamtkonzept für das Gebiet Salina Raurica/Augst eingebunden werden.»
://: Der Landrat stimmt dem Zusatzantrag der FDP-Fraktion (Ziffer 4) mit 68:9 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem vom Plenum geänderten Landratsbeschluss zum Entwicklungskonzept Augusta Raurica mit 61:16 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Gegenüber der von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragten Fassung hat das Plenum folgende Änderungen beschlossen:
Der Landratsbeschluss wird um eine neue Ziffer 4 folgenden Wortlauts ergänzt:
«Das Entwicklungskonzept muss in ein Gesamtkonzept für das Gebiet Salina Raurica/Augst eingebunden werden.»
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Landratsbeschluss
Entwicklungskonzept Augusta Raurica
vom 10. Januar 2013
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Landrat nimmt zustimmend Kenntnis vom Schlussbericht „Entwicklungskonzept Augusta Raurica" vom 14. Juni 2011.
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2.
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Der Landrat nimmt von der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Entwicklungskonzepts in Form einer Grobkonzeption Kenntnis.
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3.
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Der Landrat stimmt der Übertragung der acht im Kantonseigentum befindlichen Grundstücke mit einer Fläche von 46'403 m2 und einem Restbuchwert von CHF 285'000 in das Finanzvermögen zu.
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4.
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Das Entwicklungskonzept muss in ein Gesamtkonzept für das Gebiet Salina Raurica/Augst eingebunden werden.
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Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei
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