Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010
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2010-175 vom 27. April 2010 Vorlage: Abschluss einer Vereinbarung mit der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 27. Mai 2010 - Beschluss des Landrats vom 10. Juni 2010 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) berichtet ausführlich zur aktuellen Vorlage. Grundlage der Vorlage ist das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sowie die dazugehörige Verordnung (VOSA), welche im Jahr 2008 in Kraft getreten sind. Unter dem Begriff der Schwarzarbeit wird nicht immer das Gleiche verstanden.
Schwarzarbeitende schaden sich selber, weil sie sich den Zugang zu Sozialleistungen (AHV, IV, EO) verbauen und nicht gegen Unfälle versichert sind. Die Meinung, wonach Schwarzarbeit in erster Linie ein Phänomen mit individuellen Risiken darstellt, wird von der grossen Mehrheit sowohl der Bevölkerung wie auch der Arbeitgebenden geteilt. Zwar sind sich die meisten Leute der negativen Auswirkungen von Schwarzarbeit für den Staat (Verlust von Steuersubstrat), die Gesellschaft (Schwächung Sozialversicherungen) und die Wirtschaft (Wettbewerbsverzerrungen) durchaus bewusst, dieses Wissen tritt aber in den Hintergrund, weil der hauptsächliche Schaden beim Individuum lokalisiert wird.
Nicht nur der Schaden, sondern auch der Nutzen von Schwarzarbeit wird in erster Linie beim Individuum vermutet, weshalb das Thema auch in Untersuchungen (sowohl in der Bevölkerung als auch bei den ArbeitgeberInnen) mehrheitlich in den Bereich der Eigenverantwortlichkeit delegiert wird. Die individuellen Nutzenüberlegungen prägen das Bild der Bevölkerung über Schwarzarbeit dabei etwas stärker als jenes der ArbeitgeberInnen. So versteht die Bevölkerung Schwarzarbeit klarer als ein Mittel der Existenzsicherung für Menschen, die keine legale Arbeit erhalten würden.
Entsprechend vermag es auch nicht zu erstaunen, dass Schwarzarbeit in der Bevölkerung stärker als in der Arbeitgeberschaft als Ausländerphänomen definiert wird.
Weil sowohl der Nutzen als auch der Schaden von Schwarzarbeit in erster Linie beim betroffenen Individuum geortet werden und Schwarzarbeit generell wenig unter einem gesamtgesellschaftlichen Blickwinkel betrachtet wird, ist das Thema aktuell auch kaum prädisponiert oder politisch gefärbt.
Die Problemwahrnehmung besteht vielmehr aus einem Mix aus persönlichen Faktoren, ist deshalb individuell ausgebildet und so schwierig erklärbar.
Trotzdem lassen sich sowohl die Bevölkerung als auch die ArbeitgeberInnen entlang ihrer Haltungen zu den verschiedenen Aspekten von Schwarzarbeit in drei grobe Gruppen segmentieren:
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Relativierende: Die kleinste Gruppe, die 25 % der EinwohnerInnen und 29 % der ArbeitgeberInnen umfasst, relativiert das Problem der Schwarzarbeit, auch wenn bekannt ist, dass diese teilweise existenzbedrohende Ausmasse annehmen kann.
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PragmatikerInnen: Die zweite Gruppe umfasst die PragmatikerInnen (Bevölkerung: 35%; ArbeitgeberInnen: 30%), welche Schwarzarbeit auf individueller Ebene als notwendiges Übel verstehen.
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Mit Status quo Unzufriedene: Die dritte und grösste Gruppe (Bevölkerung: 40%; ArbeitgeberInnen: 41%) schliesslich erachtet die Schwarzarbeit wegen der kollektiven Schäden bereits heute als schwerwiegendes Vergehen, welches nach einem harten Durchgreifen verlangt. Sie beklagen, dass der Staat aktuell aber weder genügend kontrolliert noch straft. In dieser Gruppe dürften demnach die geplanten Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders begrüsst werden.
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Was genau ist nun aber Schwarzarbeit? Eine eindeutige juristische Definition der Schwarzarbeit gibt es nicht. Auch das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit enthalten keine explizite Definition. Unter Schwarzarbeit wird jedoch eine entlöhnte, selbstständige oder unselbstständige Arbeit verstanden, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird.
Als Schwarzarbeit gelten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) folgende Tatbestände:
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Die Beschäftigung von Angestellten, die den obligatorischen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO usw.) nicht gemeldet sind.
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Die nicht gemeldete Erwerbstätigkeit von Personen, die Leistungen einer Sozialversicherung (z.B. Arbeitslosenversicherung ALV) beziehen.
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Die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne gültige Arbeitsbewilligung.
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Scheinselbstständigkeit, das heisst, eine Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dem eine falsche Bezeichnung gegeben wird, um die obligatorische Arbeitnehmerversicherung zu umgehen.
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Die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden ohne Meldung an die Steuerbehörden.
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Unterlassene Meldung von Umsätzen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
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Der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission war es ein Anliegen, sich ein Bild über das Ausmass der Schwarzarbeit in der Schweiz zu verschaffen. Dies sei naturgemäss nicht einfach, da sich die Schwarzarbeit per definitionem im Schatten der Arbeitswelt bewegt. Sie ist Teil der so genannten Schattenwirtschaft, wozu auch illegale Tätigkeiten wie Drogenhandel oder Prostitution gehören. Der Anteil der Schattenwirtschaft am schweizerischen Bruttoinlandprodukt BIP beträgt Schätzungen aus dem Jahr 2008 zu Folge rund 9 Prozent und damit ca. 39 Milliarden Schweizer Franken jährlich. Die Schweiz ist im Vergleich zu anderen Staaten in einer relativ «komfortablen» Lage: Eine Untersuchung von OECD-Staaten zeigt für die Schweiz den zweittiefsten Anteil der Schattenwirtschaft am BIP.
Zu den Zielen des neuen Gesetzes: Grundsätzlich werden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit drei Stossrichtungen angestrebt:
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Neue Anreize durch administrative Erleichterungen bei der Anmeldung von Arbeitnehmenden bei Sozialversicherungs- und Steuerbehörden;
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Verstärkte Repressionen gegen Schwarzarbeitgebende: Dazu gehören neue Kontrollorgane in den Kantonen sowie neue Sanktionsmöglichkeiten;
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Sensibilisierung der Bevölkerung und Schärfung des Bewusstseins für die Probleme der Schwarzarbeit.
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Folgende Massnahmen sind im neuen Gesetz vorgesehen:
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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Dieses neue Verfahren schafft administrative Erleichterungen im Hinblick auf die Sozialversicherungen und die Quellensteuer. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren richtet sich vorwiegend an Private, die z.B. im eigenen Haushalt Angestellte mit einer kleinen jährlichen Gesamtlohnsumme beschäftigen, sowie an Betriebe mit mehreren Angestellten mit einer kleinen jährlichen Gesamtlohnsumme. Gegenwärtig gelten folgende Obergrenzen: 19'890 Franken pro Arbeitnehmende(n) oder 53'040 Franken Gesamtlohnsumme.
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Neue Sanktionen: Die neuen Sanktionen richten sich gegen Schwarzarbeitgebende und nicht gegen Schwarzarbeitnehmende. Den fehlbaren Arbeitgebenden drohen bei schwerwiegenden und wiederholten Verstössen gegen die Sozialversicherungs- und Ausländergesetzgebung der Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen sowie die Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen.
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Kantonales Kontrollorgan: Die Kantone sind verpflichtet, ein Kontrollorgan zu bestimmen, das den Arbeitsmarkt auf Schwarzarbeit kontrolliert. Damit sollen in allen Kantonen die Kontrollkompetenzen verstärkt und die Koordination der betroffenen Behörden und Organisationen verbessert werden.
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Datenaustausch: Das kantonale Kontrollorgan leitet seine Kontrollprotokolle an die zuständigen Behörden weiter. Umgekehrt informieren die zuständigen Behörden und weitere Organisationen das kantonale Kontrollorgan über Anhaltspunkte für das Vorliegen von Schwarzarbeit und arbeiten mit ihm zusammen. Dieser Datenaustausch wurde detailliert und mit Einschränkungen geregelt. Der Datenschutz ist gewährleistet. Die Massnahmen zum Datenaustausch sorgen für einen optimalen Informationsfluss unter den beteiligten Behörden und Organen.
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Finanzierung der Kontrolltätigkeit: Die Kontrolltätigkeit finanziert sich zu einem Teil durch die bei Kontrollen erhobenen Gebühren und Bussen. Die übrigen Kontrollkosten werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Kantonen getragen.
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Die Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenorganisationen des Kantons Basel-Landschaft werden aktiv in die Bekämpfung der Schwarzarbeit einbezogen, u.a. durch die Möglichkeit, Organisationen der Sozialpartner mit der Durchführung der Schwarzarbeitskontrollen zu ermächtigen. Zu diesem Zweck haben die Sozialpartner des Ausbaugewerbes den Verein Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) gegründet. Im Jahr 2009 hat der Regierungsrat die Vereinbarung mit der ZAK, befristet auf ein Jahr, genehmigt. Diese Vereinbarung soll nun bis Ende Dezember 2013 verlängert werden. Für die Abgeltung dieser Kontrolltätigkeit beantragt der Regierungsrat dem Landrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1,14 Mio. (jährlicher Pauschalbetrag von CHF 380'000).
Für die Kommission stellte sich grundsätzlich die Frage zur Situation bezüglich Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft und der von den zuständigen Behörden erwarteten künftigen Entwicklung derselben. Damit verbunden war auch die Frage nach der Wirksamkeit der bisherigen kantonalen Kontrolltätigkeit. Der Vorsteher des KIGA erläuterte dazu, dass sich aufgrund der bisher beschränkten Ressourcen die kantonalen Inspektoren vorwiegend auf den Bereich der flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit den Abkommen zur Personenfreizügigkeit fokussiert hätten. Generell wird festgestellt, dass die Schwarzarbeit im Kanton tendenziell im Zunehmen sei. Der Kanton Basel-Landschaft habe aber frühzeitig Massnahmen ergriffen. Die Kontrollen und ein konsequenter Vollzug seien wichtig und hätten auch eine Signalwirkung für potentielle Delinquenten.
In der Kommission stellte sich damit auch die Frage der Abgrenzungslinien zwischen dem KIGA, bzw. der kantonalen Verwaltung einerseits und den privatrechtlichen Kontrollorgan ZAK andererseits. Zum einen besteht eine branchenmässige Abgrenzung der Kontroll-Tätigkeit. Während sich die Kontrolltätigkeit der ZAK auf die Bauwirtschaft beschränkt, zeichnet das KIGA weiterhin für alle anderen Branchen verantwortlich. Da in anderen Wirtschaftszweigen bisher keine effizienteren Kontroll-Organe bestünden, sei dort bisher noch keine Delegation der Kontroll-Kompetenz erfolgt.
Näher eingegangen ist man auch darauf, dass die ZAK lediglich eine Kontrollfunktion wahrnimmt. Für die Koordination insgesamt, insbesondere aber für Massnahmen und für Sanktionen gegenüber fehlbaren Unternehmen bzw. Personen, ist weiterhin das KIGA (oder im letzteren Fall auch die jeweils zuständige Behörde) verantwortlich. Davon sind festgestellte GAV-Verstösse auszunehmen, für deren Sanktionierung wie bisher die Sozialpartner (als Vertragsparteien) verantwortlich bleiben.
Von der Kommission wurde auch die Unabhängigkeit der TPK als beratendes Organ der Regierung (mit Prüfpflicht der Berichte der Vollzugsorgane) einerseits und der ZAK als operative Kontrollorganisation der Sozialpartner andererseits hinterfragt. Thomas Keller, der als Amtsvorsteher des KIGA ex officio auch die TPK präsidiert, bestätigt die Selbständigkeit der TPK. Ergänzend wird festgehalten, dass die relevanten Ausstandsregelungen konsequent eingehalten würden.
Seitens der Regierung wird betont, dass mit dem Leistungsauftrag an die ZAK nicht die «kleinen Fische», sondern vielmehr die immer häufiger vorkommenden systematischen, gross angelegten Betrugs- und Schwarzarbeitsfälle ins Visier genommen werden. Mit der Delegation der Kontroll-Kompetenz mache man sich die Branchenkenntnisse und die (Arbeits-)Marktnähe der Sozialpartner zu Nutze. Die konsequente Durchsetzung des vor Ort geltenden Arbeits-, Sozialversicherungs-, Ausländer-, Steuer- und Sozialhilferechts diene nicht zuletzt auch dem Schutz des heimischen Gewerbes vor unlauterer Konkurrenz.
Die vorberatende Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt nach unbestrittenem Eintreten auf die Vorlage und kürzestmöglicher Detailberatung dem Landrat einstimmig, dem Antrag der Regierung zu folgen.
Daniel Münger (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion stimme dem vorliegenden Geschäft einstimmig zu.
Franz Hartmann (SVP) betont, bei der Schwarzarbeit handle es sich um ein Milliardengeschäft, durch welches dem Fiskus und den Sozialwerken viele Gelder verloren gehen. Im Bereich der Schwarzarbeit wirke sich sicherlich die Personenfreizügigkeit gemäss Schengen/Dublin-Abkommen negativ aus, denn früher konnten bereits an den Grenzen gewisse Kontrollen durchgeführt werden. Es sei vernünftig, die Kontrollen nun gesetzlich zu regeln und die vorliegende Vereinbarung zu beschliessen. Wichtig sei die Koordination durch das KIGA. Die SVP-Fraktion wird dem vorliegenden Landratsbeschluss zustimmen.
Judith van der Merwe (FDP) bezeichnet die heutige Vorlage zur Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle als bedeutungsvoll, was auch die detaillierte Einführung des Kommissionspräsidenten rechtfertige. Eine effiziente Bekämpfung der Schwarzarbeit, wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen ist, stellt ein vordringliches Anliegen der FDP dar. Die Schwarzarbeit und die Schattenwirtschaft sind für die Volkswirtschaft schädlich. Dass es immer wieder Fälle von Schwarzarbeit gebe, darüber könne in den Zeitungen gelesen werden, wenn diese aufgedeckt werden. Die FDP-Fraktion begrüsst die aktuelle Vorlage und stimmt ihr auch zu.
Beatrice Herwig (CVP) zeigt sich nach derart viel Information erschlagen. Die CVP/EVP-Fraktion wird der Vereinbarung sowie dem Verpflichtungskredit zustimmen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) bezeichnet die Bekämpfung der Schwarzarbeit aus den bereits genannten Gründen als wichtig. Wirkungsvolle Instrumente zur Kontrolle seien unerlässlich. Die Beauftragung von Institutionen aus der Arbeitswelt mit den Kontrollen ist sinnvoll, denn so können die branchenspezifischen Mechanismen gut ins Visier genommen werden. Das vorliegende Konzept setzt den gesetzlichen Auftrag zur Arbeitsmarkt-Kontrolle wirksam um und die Grüne Fraktion stimmt der Vereinbarung des Kantons mit der ZAK sowie dem Verpflichtungskredit einstimmig zu.
Urs Hess (SVP) bezeichnet die Zustimmung zur aktuellen Vorlage als selbstverständlich. Schwarzarbeit müsse bekämpft werden, da ansonsten sowohl dem Fiskus als auch den Arbeitnehmenden zu viele Gelder verloren gehen. Zur Umsetzung möchte er wissen, ob die von der ZAK ergriffenen Sanktionen auch umgesetzt werden und wie beispielsweise ausländische Firmen dazu gebracht werden können, Bussen zu bezahlen.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) freut sich über die Unterstützung des vorliegenden Geschäfts durch den Landrat. Früher gab es arbeitslose Personen, welche nebenbei arbeiten gingen und so Schwarzarbeit verrichteten. Heute sei das Ganze raffinierter: Heute erteilt jemand guten Gewissens einen Auftrag an ein Baselbieter Unternehmen, welcher dann nach Deutschland, von dort nach Italien und Rumänien weitergeleitet wird. Am Schluss kommen albanische Arbeiter bei uns arbeiten. Neulich wurde ein Fall aufgedeckt, bei welchem die Arbeiter für 3.80 Euro arbeiteten und erst noch auf der Baustelle schliefen. Dies sei menschenunwürdig und komme Sklaverei gleich.
Zur Frage von Urs Hess: Eigentlich wollte man, dass Firmen, welche im Baselbiet arbeiten, eine Kaution von 20'000 Franken oder entsprechend dem Arbeitswert hinterlegen. Vor Kantonsgericht verlor der Kanton jedoch, weil Deutsche Unternehmen über eine Schweizer Einzelmaske Klage einreichten. Eine deutsche Firma, welche beispielsweise die Sozialleistungen im Baselbiet nicht bezahlt, kann zwar eingeklagt werden. Der Kanton erhält jedoch selten Recht, da die deutschen Gerichte sich für die Einhaltung der Gesetze im Kanton Basel-Landschaft nicht verantwortlich sehen. Der Kanton erhielt jedoch Rückendeckung durch das SECO und den Bund, man suche Lösungen für das Problem.
Thomas de Courten (SVP) ergänzt, die Frage nach der Durchsetzung der Gesetzgebung habe auch die Kommission beschäftigt. Im Kommissionsbericht wird denn auch auf den Unterschied zwischen der Kontrolltätigkeit im Bereich der Personenfreizügigkeit und im Bereich der Schwarzarbeit hingewiesen. Der Leiter des KIGA versicherte, dass im Bezug auf die Schwarzarbeitskontrolle stärkere gesetzliche Grundlagen vorhanden sind, welche auch in den ausländischen Staaten anerkannt sind und so viel einfacher Amtshilfeverfahren durchgeführt werden können.
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- Eintreten
Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 3
keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Rückkommen wird nicht verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat verabschiedet den Landratsbeschluss mit 82:0 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Abschluss einer Vereinbarung mit der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
vom 10. Juni 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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Der Abschluss der Vereinbarung mit der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle über den Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) wird zur Kenntnis genommen.
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2.
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Für die Jahre 2011 bis 2013 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 1'140'000 für die Ausrichtung der vereinbarten Pauschalvergütung von Fr. 380'000 pro Jahr (inkl. Mehrwertsteuer) an die Zentrale Arbeitsmakt-Kontrolle bewilligt.
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Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss §31 Abs. 1 Bst. B der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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