Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010
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2009-351 vom 1. Dezember 2009 Vorlage: Harmonisierung im Bildungswesen [Eintreten und 1. Lesung Änderung Bildungsgesetz] - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 20. Mai 2010 - Beschluss des Landrats vom 10. Juni 2010 < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) stellt heute den Kommissionsbericht vor, da Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) einen Spitalaufenthalt absolvieren muss. Er wünscht Karl Willimann gute Genesung und dankt ihm für das Verfassen des vorliegenden Berichts, in welchem er viele Dutzend Protokollseiten zusammenfassen musste. In den Dank schliesst er auch die Protokollführerinnen ein, welche die Mammutsitzungen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu protokollieren hatten. Die über vier Tage Sitzung zur aktuellen Vorlage haben in den meisten Fällen knappste Kommissionsentscheide erbracht. Bei derart knappen Entscheiden ist jeweils die Befürchtung gross, dass die Debatte im Landrat wieder bei Null anfängt. Christian Steiner plädiert jedoch dafür, eine gewisse Flughöhe bei der Behandlung der Traktanden zu wahren.
In der Vorlage 2009/351 sind im Grunde genommen drei Geschäfte enthalten. In Absprache mit Karl Willimann schlägt Christian Steiner vor, jedes Geschäft vorzustellen und separat abzuhandeln, weil ansonsten die Übersicht verloren gehen könnte. Zur besseren Übersicht schlägt Christian Steiner ausserdem vor, den Bericht zur Vorlage, welcher nur bis Seite 8 nummeriert ist, bis zum Schluss durchzunummerieren. Ausserdem sollten sämtliche Landrätinnen und Landräte das Zusatzformular, welches heute aufliegt, zur Hand haben. Darin sind die Landratsbeschlüsse gemäss Kommissionsbeschluss aufgelistet. Im Anhang zum Kommissionsbericht hingegen sind die Landratsbeschlüsse grösstenteils noch so formuliert, wie dies der Regierungsrat vorschlug.
Nachdem das vorliegende Geschäft nun bereits sehr lange diskutiert wird und Basel-Landschaft als einer der letzten Kantone nun ebenfalls Beschluss fassen muss, nimmt Christian Steiner an, Eintreten auf die Vorlage sei unbestritten. Dabei geht es um die interkantonale Vereinbarung im Bereich der Sonderpädagogik (Schwerpunkt: Vorzugsweise Integration behinderter Kinder in die Regelklasse), um die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat mit folgenden Schwerpunkten: neue Aufteilung der Schulstufen (6 Jahre Primar, 3 Jahre Sekundar), Frühfremdsprachen) und um die Vereinbarung im Bildungsraum Nordwestschweiz zwischen den vier Kantonen.
Diese Vereinbarung musste bereits ziemlich Haare lassen und es geht nun noch um das vierjährige Gymnasium und um gemeinsame Leistungschecks.
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- Eintreten
Marc Joset (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion werde zur aktuellen Vorlage dreimal Ja sagen. Sie bekennt sich zur Harmonisierung des Bildungswesens, unterstützt einheitliche Schulstrukturen, aber auch inhaltliche Harmonisierungen (gemeinsame Bildungsstandards, überregionale Lehrpläne, etc.). Sowohl beim HarmoS- als auch beim Sonderpädagogikkonkordat wird die SP noch ergänzende Anträge im Bezug auf die Ressourcierung stellen, damit die Umstellung an den Schulen gelingen kann. Unser föderalistisches Schulsystem in der Schweiz mit 26 verschiedenen Systemen für 7 Mio. Einwohner gehört der Vergangenheit an. Auch unser Nachbarland Deutschland strebt nach einer Harmonisierung. Allein der Nachbarstaat Baden-Württemberg verfügt jedoch bereits heute für 11 Mio. Einwohner über ein Schulsystem.
Auch mit dem Beitritt zu HarmoS wird unser System in Zukunft föderalistisch bleiben. Die Kantone werden ihre eigenen Bildungsgesetze behalten, auch hat jede Schule ihre eigene Kultur und Atmosphäre. Jeder Unterrichtsraum lässt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zu, und letztlich machen diese Punkte die Qualität unserer Bildung aus. Marc Joset kennt einige Schulen in Basel-Landschaft, an welchen die Schulleitungen mit den Lehrerinnen und Lehrern erfolgreich Projekte durchzogen, welche den Vorgaben des Landrates weit vorausgehen. Sie reagieren auf die gesellschaftlichen Anforderungen.
Es gilt, strukturelle und inhaltliche Harmonisierung zu unterscheiden. Die inhaltliche Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, welche auch in der Vereinbarung zwischen den vier Nordwestschweizer Kantonen verankert ist, war nie besonders umstritten. Dazu gehört der sprachregionale Lehrplan, die Leistungstests mit der dazugehörigen Aufgabensammlung, die Abschlusszertifikate, die Lehrerausbildung an der Fachhochschule, Lehrmittel, etc. Diese gemeinsamen Inhalte sollen nun unter dem kleinsten gemeinsamen Nenner (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule und 4 Jahre Gymnasium) zugeordnet werden. Dies, nicht mehr und nicht weniger, ist HarmoS.
In der Stellungnahme des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden wurde zu den geplanten Vereinheitlichungen das Stichwort «HarmoS light» genannt. Diesen Ausdruck bezeichnet Marc Joset als nicht unpassend, die SP-Fraktion jedenfalls steht zum HarmoS-Konkordat. Ein Abseitsstehen unseres Kantons könnte teuer zu stehen kommen, auch wartet die Lehrerschaft auf einen klaren Entscheid der Politik. Mit einem Nein zu HarmoS würde die Diskussion weitergehen, denn in gewissen Bereichen müssten wir uns doch den Nachbarkantonen anschliessen.
In der Detailberatung wird die SP-Fraktion einen Antrag stellen, zu prüfen, inwiefern im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 auf der Primarschulstufe die 45-Minuten-Lektion eingeführt werden soll.
Zum Sonderpädagogik-Konkordat: Mit den Beiträgen der IV entstand in den letzten Jahren ein paralleles Schulsystem für Kinder mit einer Behinderung. Mit dem Rückzug der IV übernimmt nun der Kanton die volle Verantwortung für die Sonderschulung. Es handelt sich hier einerseits um eine Herausforderung, andererseits jedoch auch um eine Chance. Nicht zuletzt verlangen auch internationale Konventionen, dass die Schulung von Kindern mit einer Behinderung integrativ ausgerichtet wird. In der Schweiz existiert daher seit 2004 das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz, welches in Art. 20 Abs. 2 lautet:
« 2 Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.»
Die Regierung schlägt nun im Bildungsgesetz eine entsprechende Formulierung vor. Daraus ist jedoch kein absoluter Anspruch auf Integration abzuleiten. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben jedoch einen Anspruch darauf, dass vor dem Entscheid über den Eintritt in eine Sonderschule geprüft wird, ob sie die öffentliche Schule mit Stützmassnahmen besuchen können. Entscheiden ist, welche Schulungsform dem Bildungs- und Förderungsbedarf des Kindes entspricht und ob das schulische Umfeld dafür geeignet ist.
Für die SP-Fraktion ist es wichtig, dass für die integrative Sonderschulung genügend Ressourcen zu Verfügung stehen und dass diese nicht auf Kosten der Regelschule gehen. Im Durchschnitt war bisher die separative Sonderschulung teurer als die integrative, dies inklusive Lohnkosten für unterstützende pädagogische Lehrpersonen, zusätzliche therapeutische Massnahmen und spezielles Unterrichtsmaterial. Bisher wurden in unserem Kanton etwa gleich viele Kinder integrativ oder separativ geschult. Wenn nach sorgfältiger Abklärung in Zukunft noch mehr Kinder integrativ geschult werden können, so ist dies so genannt kostenneutral und für die geforderten, zusätzlichen Ressourcen stehen entsprechend Mittel zur Verfügung.
Die SP-Fraktion wird einen Antrag stellen, die Formulierung des Konkordates auch im Bildungsgesetz zu verankern. Damit soll klargestellt werden, dass für den Kanton keine weitergehende Interpretationsmöglichkeit für das Wort «Bevorzugung» besteht. Die Umsetzung soll genau so erfolgen, wie dies die übrigen Kantone handhaben und wie es im Konkordat vorgesehen ist.
Im Namen der SP-Fraktion kann Marc Joset Eintreten auf das vorliegende, grosse Geschäft erklären.
Georges Thüring (SVP) bezeichnet die heutige Landratsdebatte als für die Bildungsentwicklung in unserem Kanton von schicksalhafter Bedeutung. Im Landratssaal bestehen sehr unterschiedliche Meinungen und Überzeugungen. Heute geht es nun um das Konkordat Sonderpädagogik, das Konkordat HarmoS und den Bildungsraum Nordwestschweiz. Zu den einzelnen Teilen des Geschäfts wird sich die SVP-Fraktion im Rahmen der Detailberatung noch äussern.
Harmonisierung, dies tönt gut und kaum jemand will sich wohl dagegen aussprechen. Doch muss sich der Landrat ehrlicherweise an das Jahr 2006 zurück erinnern. Damals stimmte das Schweizer Volk am 21. März folgender Regelung in der Bundesverfassung zu:
«Art. 62 Schulwesen
1
Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig.
2
Sie sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht. An öffentlichen Schulen ist er unentgeltlich.
3
Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr.
4
Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.
5
Der Bund regelt den Beginn des Schuljahres.
6
Bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes, welche die Zuständigkeit der Kantone betreffen, kommt der Mitwirkung der Kantone besonderes Gewicht zu.»
Gegen eine vernünftige Vereinheitlichung, wie sie die Bundesverfassung vorsieht, kann kein vernünftiger Mensch sein. Bei der vorliegenden Bildungsvorlage jedoch geht es um sehr viel mehr. Harmonisierung im Sinne des Bildungsartikels und Harmonisierung im Sinne von Harmos sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die EDK hat das ihr vom Volk erteilte Mandat in Eigenregie zu einem umfassenden Infrastrukturprogramm erweitert, welches den Staat zu einer erzieherischen Anstalt aufrüsten soll. Auch unser Bildungsdirektor, Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP), half in der EDK mit, durch die Wahl des Konkordats das kantonale Parlament in Volksfragen weitgehend zu entmachten. Urs Wüthrich handelte gegen die Interessen unseres Kantons, denn er will eine Volksschule ohne Volk. Die SVP-Fraktion will dies klar nicht.
Wenn wir heute die Konkordate regeln, müssen wir wissen, dass Konkordatsrecht gemäss schweizerischem Staatsrecht über dem kantonalen Recht steht. Gegenüber dem Stimmbürger in höchstem Masse unehrlich ist die Tatsache, dass die rechtliche Wirkung des Konkordates völlig unterschlagen wird. Auch unser Bildungsdirektor äussert sich hartnäckig nicht dazu.
Wollen wir Baselbieter Landräte tatsächlich eine Volksschule ohne Volk? Wollte dies das Schweizer Volk im Jahr 2006 ebenfalls? Lange, vielleicht zu lange, überliess die SVP die wichtigen Themen Bildung, Erziehung und Schule den so genannten Fachleuten. Wohin dies führt, konnte am 15. Mai 2010 in einem lesenswerten Artikel von Martin Beglinger im Magazin gelesen werden («In der Falle - Wie die Schule von Reformwahn und Bildungsbürokratie erdrückt wird»). Der Titel des erwähnten Artikels trifft den Nagel voll auf den Kopf. Der Präsident des Dachverbandes Schweizerischer Lehrerinnen und Lehrer (LCH), Beat Zemp, erklärte neulich, die Schule dürfe nicht verpolitisiert werden. Politik hat seiner Meinung nach die Finger von der Schule zu lassen, und damit meint Beat Zemp sicherlich die SVP. Dass lange die linken Parteien die Schulen weitgehend gestalteten, davon hört man nichts.
Die SVP Basel-Landschaft sagt Ja zu einer sinnvollen Harmonisierung, jedoch Nein zum vorliegenden HarmoS-Konkordat. Auch das Konkordat Sonderpädagogik wird die SVP-Fraktion heute ablehnen. Georges Thüring wird sich später dazu noch einmal melden.
Michael Herrmann (FDP) stellt fest, ab und zu gelinge es der Politik, Emotionen zu wecken, und HarmoS bringe diese Voraussetzungen sicherlich mit sich. Leider kann die FDP-Fraktion die heutige Vorlage nicht einfach durchwinken, sie werde sich etwas aufmüpfig verhalten. Die Mitglieder der FDP haben sich intensiv über die Vorlage gebeugt und Michael Herrmann empfindet es als Privileg, dass sich das Kantonsparlament mit Bildungsfragen auseinander setzen darf. Als Parteipräsident ist es für Michael Herrmann zudem ein besonderes Privileg, auch mit seinen Parteikollegen über das Thema diskutieren zu dürfen, auch wenn nicht immer alle gleicher Meinung seien.
Dass die Diskussionen in einer konstruktiven Atmosphäre stattfanden, schätzt Michael Herrmann sehr.
Die FDP-Fraktion spricht sich für Harmonisierung aus und lehnt daher die heutige Vorlage nicht generell ab, auch wenn sie ihr kritisch gegenüber stehe. Trotzdem könne die FDP nicht als Verhinderer, als rückständig oder anti-baslerisch bezeichnet werden. Mit der vorliegenden Form der Harmos-Reform jedoch ist die FDP nicht einverstanden. Es stellt sich die Frage, wie sauer der Apfel sein wird, in welchen die FDP beissen muss. Ist er so sauer, dass er nicht geschluckt werden kann, oder verfügt er noch über eine gewisse Restsüsse? In der Vernehmlassung stellte sich die FDP grundsätzlich positiv zu Harmos und negativ zum Frühfremdsprachenkonzept.
Da die FDP nicht zu allem Ja und Amen sagt, brachte sie ihre Vorbehalte gegenüber Harmos an. Dies brachte ihr einiges an Kritik, aber auch viel Lob ein. Die FDP will sich auf keinen Fall ein Denkverbot auferlegen lassen. Lieber ein geistiger Salto als geistiger Stillstand!
Der Druck, welcher auf die Bildungsharmonisierung in Basel-Landschaft ausgeübt wird, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Basel-Landschaft einer der letzten Kanton in der Schweiz ist, welcher einen Grundsatzentscheid zu HarmoS fällen wird. Dieser Grundsatzentscheid hätte gemäss Michael Herrmann früher gefällt werden sollen und müssen, was die FDP auch immer wieder wiederholt habe. Jeder fühlt sich frei, in der Bildungspolitik mitzureden, denn jeder ging selbst einmal zur Schule und verfüge über die entsprechenden Kompetenzen. Aus Sicht der FDP ist daher auch eine Volksabstimmung zu HarmoS notwendig. Das heutige Geschäft wurde zu einem Jahrhundertgeschäft hochstilisiert und daher sei die Legitimation des Volkes notwendig, um eine nachhaltige Bildungspolitik für unseren Kanton zu betreiben.
Alle Fraktionsmitglieder der FDP sprechen sich klar für eine Harmonisierung des Bildungssystems Schweiz aus, jedoch führen verschiedene Wege zu diesem Ziel. Eine grosse Minderheit der FDP-Fraktion erkennt die Notwendigkeit, HarmoS als Grundgerüst einer Bildungsharmonisierung in der Schweiz zu unterstützen und später darauf aufzubauen. Nachdem Basel-Stadt sich für HarmoS ausgesprochen hat, soll auch Basel-Landschaft nicht abseits stehen und keine Bildungsinsel werden, auch wenn der Bildungsraum Nordwestschweiz auf eine Regierungsvereinbarung zusammengeschrumpft ist.
Die Befürworter meinen, die Investition von rund 50 Mio. Franken werde sich lohnen, der Frühfremdsprachenunterricht sei nützlich und notwendig, Harmos wurde bereits in 13 Kantonen angenommen und ist rechtlich in Kraft, ein Alleingang wäre schwierig.
Eine Mehrheit in der FDP-Fraktion lehnt das HarmoS-Konkordat ab. Ein Hauptgrund ist das Sprachenkonzept, welches zwei Fremdsprachen an der Primarschule vorsieht, was von der FDP bereits in der Vernehmlassung bemängelt wurde. Die Ablehnung von zwei Frühfremdsprachen bedeutet zwingend eine Ablehnung von HarmoS. Die hohen Erwartungen, welche in den frühen schulischen Fremdsprachenunterricht gesetzt werden, scheinen sich gemäss Studien nicht zu erfüllen. Das Volk habe auch nie beschlossen, das der Fremdsprachenunterricht ein derart starkes Gewicht erhalten soll.
Ein Konkordat gehe immer mit einem Verlust von kantonaler Souveränität einher. Heute verfügt Basel-Landschaft als Standortvorteil über ein wettbewerbsfähiges Bildungssystem, welches ein Stück weit aufgegeben würde. Selbstverständlich besteht auch in unserem Bildungssystem Verbesserungspotential, solche Verbesserungen sind aber auch ohne HarmoS möglich.
Mit HarmoS entstünden Basel-Landschaft Initialkosten von 50 Mio. Franken, der Gegenwert wäre jedoch unklar. Gerade in der heutigen Zeit werde sich der Landrat an dem mit der Bildungsreform verbundenen Kostenschub noch die Zähne ausbeissen müssen. Im bereits erwähnten Magazin-Artikel sprach Professor Reichenbach von einer Concorde-Falle. Oftmals geschehe es, dass bereits derart viel Geld in ein Projekt investiert wurde, dass ein Zurück nicht mehr möglich sei.
Das HarmoS-Konkordat geht wesentlich weiter als der 2006 beschlossene Bildungsartikel. Dort wurden rudimentäre Grundsätze festgelegt (Schuleintritt, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie Übergänge und Anerkennung von Abschlüssen. Leider bedeutet HarmoS nicht gleichzeitig auch Harmonisierung. Zu viel wurde freigegeben, so dass heute unterschiedliche Eingangsstufen und Frühfremdsprachen bestehen, auch die Dauer der Sekundarstufe I und ihre Niveaus wurde nicht harmonisiert. Weiter ist HarmoS auf die Deutschschweiz ausgerichtet. Bisher hat man es nicht einmal geschafft, dass ein Kind, das von Kaiseraugst nach Augst zieht, mit der gleichen Fremdsprache starten würde.
Eine Mehrheit der FDP-Fraktion ist der Meinung, eine Harmonisierung sei auch ohne HarmoS möglich. Eine inhaltliche Harmonisierung wäre zudem wichtiger als eine rein auf strukturelle Harmonisierung ausgerichtete Reform.
Die Befürworter wollen zuerst eine Strukturanpassung, um das Bildungsniveau zu verbessern.
Immer wieder wird von der Bildungsinsel Basel-Landschaft gesprochen. Bisher wurde HarmoS in sechs Kantonen abgelehnt! Michael Herrmann erinnert sich daran, dass 1992 im Zusammenhang mit der EWR-Abstimmung der Schweiz viele negative Konsequenzen wegen ihres Inseldaseins angedroht wurden. Heute steht die Schweiz sowohl wirtschaftlich als auch finanzpolitisch aber gut da. Auch eine Insel könne Erfolg haben.
Leider wurde es verpasst, mit HarmoS eine echte Harmonisierung vorzunehmen. Anstatt nach dem Besten zu suchen, einigte man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Die FDP möchte echte Verbesserungen erreichen, wenn schon Geld ausgegeben wird.
Für die Äusserungen, eine Volksabstimmung sei nicht notwendig, da im Jahr 2006 der Bildungsartikel mit grossem Mehr verabschiedet wurde, zeigt Michael Herrmann kein Verständnis. HarmoS muss zwingend vors Volk, denn das Volk hat immer wieder bewiesen, dass es auch zu schwierigen Entscheiden besonnene Entschlüsse fassen kann.
Zum Konkordat Sonderpädagogik: Dieses Konkordat lehnt die FDP-Fraktion mit grösster Mehrheit ab. Der Grundgedanke einer Priorisierung von integrativer Schulung ist für die FDP falsch, denn richtig sei das gleichwertige Nebeneinander integrativer und separativer Schulungsformen. In der Praxis funktioniert integrative Schulung, jedoch ist dazu mehr Personal notwendig, was zu einer starken Verteuerung führt.
Die FDP steht grösstenteils hinter dem Bildungsraum Nordwestschweiz. Eine Verlängerung der Gymnasialzeit von 3,5 auf 4 Jahre macht Sinn und auch dem Kredit für das Projekt Aufgabensammlung und Leistungschecks wird die FDP zustimmen.
Auf die aktuelle Vorlage tritt die FDP-Fraktion ein.
An dieser Stelle unterbricht Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) aus zeitlichen Gründen die Eintretensdebatte, welche am Nachmittag fortgesetzt wird.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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Nr. 1983
[Fortsetzung der Eintretensdebatte]
Urs Berger (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion sage nach eingehender und sorgfältiger Diskussion Ja zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, Ja zur interkantonalen Vereinbarung im Bereich Sonderpädagogik und Ja zur Harmonisierung des Bildungsraums Nordwestschweiz.
Im Sinn der am Vormittag angesprochenen Flughöhe soll dies nur kurz begründet werden: Nachdem vom Schweizer Volk und auch von der Nordwestschweizer Bevölkerung eindeutig eine Harmonisierung im Bildungswesen verlangt wird, sollte das Baselbiet kein Extrazüglein fahren. Eine Harmonisierung ermöglicht eine grössere Mobilität und die längt fällige Koordination für Schulsysteme, Lehrmittel, kantonsübergreifende Leistungsparameter und Bildungsstandards.
Zur Sonderpädagogik hat sich die CVP/EVP-Fraktion in der Vernehmlassung sehr kritisch geäussert. Sie lehnt eine generell integrative Schule ab, unterstützt deswegen aber keine strikt separative Lösung, sondern vielmehr eine individuelle, bedarfsgerechte Integration.
Die Fraktion unterstützt die vorliegende Form der Regierungsvereinbarung der Nordwestschweizer Kantone anstelle eines unnötigen Staatsvertrags.
Die CVP/EVP-Fraktion ist dafür, auf die Vorlage einzutreten.
Isaac Reber (Grüne) meint, «HarmoS» sei «harmlos». Das ist zugegebenermassen nicht nur ein bisschen, sondern sehr überspitzt ausgedrückt, zumal auch die Grünen nicht rundwegs glücklich sind mit der Vorlage. Aber es ist eine Tatsache, dass bei genauer Betrachtung HarmoS lediglich einige wichtige Eckwerte festsetzt und dass HarmoS eine minimale Harmonisierung des schweizerischen Bildungswesens bringt, die schon längst überfällig ist.
Entscheidend ist für die grüne Fraktion nicht HarmoS an sich, sondern die Art und Weise, wie diese Vorlage umgesetzt wird. Das wird der Prüfstein sein, und daran wird sich letztlich der Erfolg messen lassen. Bei der Umsetzung wird erwartet, dass mit Augenmass und Pragmatismus vorgegangen wird. Das ist unbedingt nötig, denn das absolut Wichtigste im Baselbieter Bildungswesen ist, dass in den Schulen endlich wieder Ruhe einkehrt. Reformen kann man bekanntlich nur mit den Beteiligten umsetzen, und Reformen müssen einen Anfang und ein Ende haben; sie dürfen nicht zum Dauerzustand werden.
Letzte Woche titelten die Medien: «Die Grünen verhelfen HarmoS zum Erfolg». Das ist eine voreilige Meldung, denn entscheidend wird die heisse Abstimmung im Herbst, um die bestimmt mit viel Ideologie gekämpft werden wird. Es stellt sich die Frage, ob es gelingen wird, über diese Abstimmungsvorlage sachlich zu diskutieren. Es ist also bestimmt zu früh, schon heute von einem Erfolg zu sprechen.
Die Grünen hoffen, dass es nicht auf sie allein ankommt, sondern dass sich bei einer grossen Mehrheit der Fraktionen in diesem Saal die Vernunft durchsetzt und das Baselbieter Parlament mit klarer Mehrheit Ja sagt zur Harmonisierung im Bildungswesen. Es ist höchste Zeit, mit dem babylonischen Sprachgewirr im Bildungswesen endlich aufzuräumen. Solche Zustände braucht es nicht mehr. Es ist anstrengend, dass man bisher keine kantonsübergreifenden Diskussionen über Bildungsthemen führen konnte, weil niemand den anderen versteht.
Die grüne Fraktion glaubt, dass es in einer Zeit, in welcher die Mobilität steigt und in welcher immer mehr Flexibilität im Berufsleben und in den Lebensentwürfen gewünscht und verlangt wird, nötig ist, über ein harmonisiertes Bildungswesen zu verfügen, damit nicht die Kinder die Leidtragenden sind.
Die grüne Fraktion stellt sich praktisch einstimmig hinter die Harmonisierung im Bildungswesen. Sie ist überzeugt, dass es ein Schildbürgerstreich erster Güte wäre, plötzlich aus der Übung auszusteigen, wo doch schon Basel-Stadt zugestimmt hat. Das darf nicht sein, und es wäre ein äusserst schlechter und bedenklicher Schritt.
Das Ja zur Vorlage ist kein bedenken- und kein vorbehaltsloses Ja. Zum Beispiel ist das 5/4-System, das aufgegeben werden muss, nicht schlecht. Viele hätten sich gewünscht, das Baselbiet könnte es behalten und alle anderen hätten es übernommen - aber das ist ein naiver Wunsch, denn das Baselbieter Modell ist exotisch. Es ist wichtig und richtig, diesen Schritt nun zu tun, damit dann endlich wieder Ruhe an den Schulen einkehren kann. Man muss jetzt einmal festlegen, was die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre gelten soll.
Nicht alle Grünen sind erfreut über zwei Frühfremdsprachen in der Primarschule. Aber das ist ein für die föderalistische Schweiz typischer Fall: So wurden der Lötschberg- und der Gotthardtunnel ausgebaut, weil man sich nicht auf eine Lösung einigen konnte. Mit den Fremdsprachen verhält es sich ähnlich: Die einen wollten Französisch, die anderen Englisch, nun hat man halt zwei Primar-Fremdsprachen. Bedauerlich ist insbesondere, dass in diesem Punkt die Harmonisierung nicht erreicht werden konnte.
Bezüglich des Sonderpädagogik-Konkordats bestehen noch Bedenken zur Umsetzung des Integrationsprinzips. Die Grünen stehen zum Grundsatz, dass die integrative Schulung dort, wo es möglich ist, durchgesetzt wird. Aber das Verhältnismässigkeitsprinzip muss gewahrt werden, und das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen, nicht die Ideologie. Deswegen wird die grüne Fraktion einen Antrag zu § 5a stellen, der das Integrationsprinzip festschreibt. Diese Bestimmung soll wie folgt ergänzt werden:
Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden vorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.
Diese Einschränkungen sind wichtig und nötig, weil nicht die Ideologie im Zentrum stehen darf - also Integration versus Separation -, sondern das Wohl des Kindes, seine Bildung und seine Zukunftschancen das höchste Gut darstellen müssen. Der § 5a ist einer der umstrittensten Paragraphen dieses Gesetzes, und dieser Antrag soll als Versuch verstanden werden, etwas Entspannung zu schaffen. Hoffentlich wird er dazu führen, dass sich mehr Ratsmitglieder für einen Beitritt zum Konkordat entscheiden können. Der Antrag deckt sich übrigens weitgehend mit den Forderungen aus dem Positionspapier der Handelskammer beider Basel. Sie hat klar gesagt, ein Ja zu HarmoS sei wichtig für die Region und ihre Wirtschaft, es brauche aber eine Einschränkung des bedingungslosen Integrationsprimats. Mit diesem Antrag wird genau dies postuliert.
Was braucht es nun, damit dieses ambitionierte Reformprojekt erfolgreich sein kann? Zuerst muss eine qualifizierte Mehrheit des Parlaments dazu Ja sagen. Dabei ist es wichtig, dass den verschiedenen Bedenken ernsthaft Rechnung getragen wird und dass aufmerksam miteinander gesprochen wird. Es braucht weiter eine Umsetzung mit Augenmass, mit Spielräumen, die man ausnutzt, und mit Übergangsfristen, die konsequent ausgeschöpft werden - diese «Luft» ist dringend nötig.
Die Schule muss möglichst bald zur Ruhe kommen und sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können. Dazu bedarf es einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens. Nur so kann gute Bildung stattfinden, und diese braucht der Kanton unbedingt.
Die grüne Fraktion ist klar für Eintreten auf die Vorlage.
Thomas de Courten (SVP) stellt den Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten. Falls Eintreten beschlossen werden sollte, verlangt er Rückweisung der Vorlage an die Regierung.
Das vom Regierungsrat vorgelegte Harmonisierungskonzept fusst auf der vom Volk verabschiedeten Verfassungsbestimmung zur Gewährleistung der Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz. Diese Bestimmung gilt. Aus diesem Verfassungsartikel kann zweifellos abgeleitet werden, dass Schuleintrittsalter und Schulpflicht einheitlich geregelt werden sollen, dass das Schuljahr, die Schulziele, die Übergänge und Abschlüsse in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt sein sollen. Denn genau dies sind die Eckpfeiler, welche die vom Volk gewünschte Durchlässigkeit des Bildungssystems gewährleisten. Nur darüber hat das Volk abgestimmt, aber nicht über eine Harmonisierung oder ein Konzept oder ein HarmoS-Konkordat, wie es jetzt auf dem Tisch liegt. Das sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Paar Stiefel.
Niemand kann im Ernst behaupten, der Bundesverfassungsartikel verlange eine generelle Schulpflicht ab vier Jahren, eine generelle Hochdeutschpflicht oder die obligatorische Einrichtung von Ganztagesstrukturen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr, oder er erteile der öffentlichen Hand einen umfassenden Integrationsauftrag zur Ausländer-Eingliederung oder er übertrage die Erziehungsverantwortung von den Eltern auf den Staat oder er berechtige die staatlichen Bildungsfunktionäre zur Entrechtung der Eltern. Genau diese Punkte sind nun im HarmoS-Konkordat vorgesehen. So wird die Schule für die Kinderbetreuung zuständig, auch an schulfreien Nachmittagen, und jede Schulgemeinde muss obligatorisch dafür die Strukturen schaffen: Kinderbetreuung wird zur Staatsaufgabe. Auch darum muss sich die heutige Diskussion drehen.
Die Finanzierung erfolgt nach einem Reichtumssteuer-Prinzip, das im Kanton Basel-Landschaft in mehreren Abstimmungen immer wieder abgelehnt worden ist. Die ganztägige Kinderbetreuung hat laut HarmoS für jede Gemeinde die Schaffung von Ganztagesstrukturen zur Folge; dies bedeutet, dass zusätzliche Räumlichkeiten wie Küchen, Ess- und Ruheräume zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Nutzung dieser Räume ist vorerst noch freiwillig, aber schon heute verlangen Vorstösse aus dem sozialen und linken Lager, dass flächendeckende Ganztages- und Betreuungsstrukturen für alle Kinder geschaffen und durch die öffentliche Hand finanziert werden sollen. Die Eltern zahlen Beiträge, abgestuft nach Einkommen. Die Finanzierung der Tagesstrukturen steht in den Sternen. In den entsprechenden Vorlagen will der Bildungsdirektor sogenannten Netto-Gesamtkosten von rund vier bis fünf Millionen Franken für den ganzen Kanton weismachen. Zu einer entsprechenden Kostenschätzung für die Gemeinden hat er sich nicht verstiegen. Der Kanton Aargau rechnet aber mit Umsetzungskosten von über CHF 100 Mio., der Kanton Solothurn mit rund CHF 40 Mio.; gesamtschweizerisch belaufen sich diese Kosten auf über CHF 2 Mrd. Das wird heute einfach verschwiegen.
HarmoS verlangt die staatliche Kleinkind-Erfassung ab vier Jahren. Nach zurückgelegtem vierten Altersjahr besteht für jedes Kind eine generelle Schulpflicht mit dem obligatorischen zweijährigen Kindergarten. Ausnahmen sind ausdrücklich keine vorgesehen. Nachzüglerkinder sollen besondere Förderung erhalten bzw. durch beigezogene Heilpädagogen integriert werden. Diese Zusatzförderung findet innerhalb des Klassenverbandes statt. Ab der ersten Lektion gilt Hochdeutsch als Unterrichtssprache.
Das HarmoS-Credo lautet: Staatliche Funktionäre übernehmen die Erziehungsverantwortung. Unabhängig vom persönlichen Entwicklungsstand der Kinder erklärt HarmoS die Gesellschaft als zuständig für die Vorbereitung der Kinder und der Jugendlichen auf das Leben - und nicht mehr die Eltern. Das ist eine Kriegserklärung an alle Eltern, die ihre Erziehungsaufgabe selbständig wahrnehmen und ernst nehmen. Die politische Strategie der umfassenden staatlichen Kinderbetreuung ab vier Jahren befindet sich bereits in der Umsetzungsphase und muss nun gestoppt werden.
Zum Stichwort «Wirtschaft»: Neuerdings zirkulieren ja verschiedene Schreiben und Verlautbarungen - oder besser: Behauptungen in Ermangelung überzeugender Argumente -, die Wirtschaft unterstütze HarmoS mit Überzeugung, ganz nach dem Motto: Die Mütter sollen gefälligst arbeiten gehen statt ihre Kinder zu erziehen. Aber HarmoS verlangt umfassende Tagesstrukturen. Diese kosten ein Heidengeld. Dieses Geld ist heute in den öffentlichen Haushalten nicht vorhanden. Würden die Mehrkosten einigermassen korrekt durchgerechnet, müsste man ehrlicherweise zugeben, dass massive Mehraufwände auf die Gesellschaft zukommen und dass die Wirtschaft diese Kosten letztlich tragen muss - entweder über Löhne oder über Steuern. Es wird doch in diesem Saal niemand ernsthaft behaupten wollen, dass sich die Wirtschaft nach solchen zusätzlichen gesellschaftlich-staatlichen Lasten sehne und folglich HarmoS befürworte.
Zum ebenfalls regelmässig angeführten Argument, Baselland werde zur «Bildungsinsel», muss man sich den gegenwärtigen Stand der kantonalen Beschlüsse vergegenwärtigen:
[Auf einer projizierten Karte wird folgender Stand per 7. März 2010 wiedergegeben:
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angenommen und beigetreten
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BE, FR, GE, GL, JU, NE, SG, SH, TI, VD, VS, ZH
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abgelehnt
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GR, LU, NW, SZ, TG, UR, ZG
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notwendiges Schulgesetz abgelehnt
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AG, AI
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Referendum: Volksabstimmung
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AR
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HarmoS zurückgestellt
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OW
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HarmoS in Parlamentsdebatte
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BL, BS, SO]
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Dies verdeutlich, das es sich bei der Warnung vor einer «Bildungsinsel» um eine Mär handelt, die nicht den Fakten entspricht. Was im Jahr 2004 mit dem HarmoS-Weissbuch begonnen und mit der Volksabstimmung über den Bildungsartikel im Mai 2006 seinen Fortgang genommen hat, mündet in einem Desaster: das HarmoS-Konkordat als schweizweiter Einheitsbrei, verordnet durch die akademische Bildungsaristokratie! Ein bis ins letzte Detail gleichgeschaltete Volksschulsystem ist definitiv dem Untergang geweiht, solange in der Schweiz noch förderalistische Strukturen gewünscht sind.
Ein Band von Nein-Kantonen durchzieht das Land, einmal mehr klafft also ein Röstigraben, und auch in den Ja-Kantonen gibt es politische Bestrebungen zugunsten eines Wieder-Ausstiegs (so werden in Schaffhausen Unterschriften für eine entsprechende Initiative gesammelt). Bei der Erziehungsdirektoren-Konferenz gilt die Devise: «Die Hoffnung stirbt zuletzt - vielleicht kriegen wir das Konkordat ja trotzdem noch durch...»
Aktuell sind zwölf Kantone dem Konkordat beigetreten. Sieben Kantone haben sich klar für ein Nein ausgesprochen. In den Kantonen Aargau und Appenzell-Innerrhoden sind die nötigen Änderungen des Schulgesetzes klar verworfen worden. Von den verbleibenden sechs Ständen werden sich kaum alle geschlossen dem HarmoS-Konkordat anschliessen, zumal in vier Kantonen die Ratifikation durch das Volk noch aussteht. Achtzehn Kantone müssten dem Konkordat beitreten, damit das Ziel der Allgemeinverbindlichkeit für die ganze Schweiz erreicht werden könnte. Dass dies möglich wird, ist, das muss deutlich gesagt werden, sehr unwahrscheinlich.
Der Preis von HarmoS bestünde darin, dass die Kantone, die heute laut Verfassung immer noch zuständig sind für das Bildungswesen, sämtlichen Handlungsspielraum aufgeben und diese Kompetenzen an ein interkantonales Konkordat abtreten müssten, in dem weder das Volk noch die Parlamente eine Mitsprache haben.
Sollte Eintreten beschlossen werden, beantragt die SVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage. Denn auch sie widersetzt sich in keiner Art und Weise dem Ziel der Durchlässigkeit der Bildungssysteme - das ist genau jenes Element, das die Wirtschaft befürwortet. Dabei ist die Fraktion sogar bereit, von gewissen Positionen, welche sie in diesem Rat bisher immer vertreten hat, abzurücken, um einen Konsens zu finden, der diesem Ziel gerecht wird, ohne dass dem Konkordat mit all seinen Nachteilen beigetreten werden müsste, ohne dass also das überladene Reformpaket, das der Regierungsrat aufgetischt hat und das sowohl pädagogisch fragwürdig als auch kaum finanzierbar ist, akzeptiert zu werden bräuchte. Auch das Volk verlangt die Durchlässigkeit, und dieses Prinzip ist auch in der SVP-Fraktion absolut unbestritten.
Das Ziel muss daher sein, die eingangs erwähnten Eckwerte tatsächlich umzusetzen, also eine Art Kompromiss zu finden. Obwohl sich eine Ablösung des heutigen, guten 5/4/31/2-Systems nicht aufdrängt, ist die SVP-Fraktion in diesem Punkt bereit, nachzugeben und einem Wechsel zu 6/3/4 Jahren zuzustimmen. Sie würde, im Gegensatz zu ihrem bisherigen Standpunkt, auch zu einer Vereinheitlichung der Lern- und Leistungsziele, also zum Lernplan 21, Ja sagen sowie zur Vereinheitlichung der Lehrmittel. Denn damit wären immerhin auch einheitliche Messungen zur Zielerreichung möglich, damit beurteilt werden kann, wie gut das Baselbieter Schulsystem im gesamtschweizerischen Vergleich tatsächlich abschneidet.
Wenn die SVP-Fraktion zu diesem Kompromiss bereit ist, möchte sie aber auch als Zugeständnis, dass das vorgelegte Frühfremdsprachenkonzept zurückgewiesen wird. Die Fraktion ist klar der Auffassung, dass zwei Frühfremdsprachen zu viel sind und sowohl deutschsprachig als auch (und erst recht) fremdsprachig aufwachsende Kinder überfordern - ebenso wie die Lehrer und das ganze Schulsystem. Die Bedingung für den Kompromiss wären ein Nein zum HarmoS-Konkordat und ein Nein zur Sonderpädagogik.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, er vertrete bezüglich des HarmoS-Teils die kleinstmögliche Minderheitsposition der Grünen Partei. Zum Teil Sonderpädagogik: Zurzeit werden verschiedene Pilotprojekte durchgeführt. Auch habe er eine Kollegin, die im Kanton Basel-Stadt eine solche Integrationsklasse durchführe, so Jürg Wiedemann. Dort werden vier geistig behinderte Schüler in eine Klasse integriert. Dabei geht es nicht mehr um die Einhaltung der Lehrpläne und darum, im Unterricht dem Stoff folgen zu können - eine schwierige Vorstellung. Für Jürg Wiedemann handelt es sich dabei um eine «Pseudo-Integration», mit der man letztlich auch den betroffenen Schülern und Schülerinnen keinen Gefallen tut. Jürg Wiedemann betont, er sei jedoch sehr stark für Integration und fände es inakzeptabel, dass zum Beispiel an einen Rollstuhl gebundene oder blinde Schüler nicht integriert würden. Eine solche Integration ist problemlos, bedarf aber Ressourcen. Wenn die Integration jedoch trotz allen zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist, ist diese nicht richtig und es würde letztlich bei einer sozialen Integration bleiben. Die soziale Integration ist wichtig, jedoch kann diese nicht in erster Linie im Klassenzimmer, sondern muss im Schulhaus stattfinden. Das Konzept von Sonderschulen ist veraltet und gehört abgeschafft. Die betroffenen Kinder sollen in die Schule aufgenommen werden, das heisst, sie sollen im Schulalltag, an Sporttagen oder in Klassenlagern integriert werden. Sind die behinderten Kinder beispielsweise im Mathematik- oder Französischunterricht dabei, bei dem sich der Schwierigkeitsgrad «um Welten» über ihrem Niveau befindet, tut man ihnen keinen Gefallen. Des Weiteren spielt es keine Rolle, auf welcher Stufe die Integration stattfindet, da es nur um die soziale Integration geht. Im Kanton Baselland gibt es rund 900 betroffene Kinder - dazu gehören auch die Kinder in Sonder- oder in Kleinklassen - von denen eine Maximalzahl integriert werden soll. In den letzten zwei Jahren wurde die Zahl der integrativ geschulten Kinder massiv erhöht, so werden zurzeit über 200 Kinder integrativ geschult. Diese Zahl ist viel zu tief, es ist inakzeptabel, dass im Kanton Baselland am wenigsten Kinder integrativ geschult werden, diese Zahl muss erhöht werden. Beim vorliegenden Sonderpädagogik-Konzept geht es aber nicht annähernd darum, dass die integrativ zu schulenden Kinder dem Unterricht einigermassen folgen können, weshalb es sich um eine «Pseudo-Harmonisierung» handelt. Aus diesen Gründen werde er das Sonderpädagogik-Konkordat ablehnen, so der Votant.
Zum HarmoS-Projekt: Ein Kantonswechsel stellt für Schulkinder eine grosse Schwierigkeit dar. Jürg Wiedemann ist es wichtig, den Kindern diese Schwierigkeiten wegzunehmen, ein Kind soll in jedem Schuljahr den Schulort oder Kanton ohne Schwierigkeiten wechseln können. Dafür braucht es ausschliesslich eine inhaltliche und keine strukturelle Harmonisierung, denn den Kindern ist es letztlich egal, ob sie in die 6. Primar-, die 1. Sekundar- oder die 1. Bezirksschule gehen. Relevant ist jedoch, dass in jedem Schuljahr der gleiche Stoff vermittelt wird und die gleichen Fächerkombinationen möglich sind. Mit der Umsetzung von HarmoS werden die Kinder aber künftig mehr Schwierigkeiten haben. Dies gründet einerseits im Fremdsprachenkonzept, das absolut bedenklich ist, da sich die Kantone Basel-Stadt, Baselland und Aargau nicht einmal auf die erste Fremdsprache einigen können. Kritisch ist auch die Abschaffung der Schwerpunktfächer.
Eva Chappuis (SP) attestiert Thomas de Courten eine blühende Fantasie. Seine Schlagwörter, die Inhalt von HarmoS sein sollten, könnten ihm nur im Schlaf zugefallen sein - «den Seinen gibt's der Herr im Schlaf». Eva Chappuis liest aus dem Konkordatstext bezüglich Blockzeiten und Kinderbetreuung: «Auf der Primarstufe wird der Unterricht vorzugsweise in Blockzeiten organisiert.» Die Baselbieter Regierung schlägt nun vor, mit dem HarmoS-Beitritt die bereits für 85% der Kinder geltende Blockzeitenregelung flächendeckend einzuführen. Theoretisch wäre es möglich, hier eine abweichende Lösung beizubehalten. In Bezug auf die Betreuung heisst es weiter, «es besteht ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit (Tagesstrukturen). Die Nutzung dieses Angebotes ist fakultativ und für die Erziehungsberechtigten grundsätzlich kostenpflichtig.» Es geht nicht um staatliche Verwaltung von Vierjährigen. Es geht darum, dass die Schulen ihre Strukturen dem örtlichen Bedarf entsprechend entwickeln können. Auch die separate Vorlage zur schulergänzenden Betreuung folgt diesem Prinzip und bringt keine flächendeckende «Muss-Lösung». Wer mit solch falschen Argumenten operiert, ist völlig unglaubwürdig. Eva Chappuis verzichtet auf das Anfügen von Beispielen und bemerkt, eine Rückwirkung bringe nichts.
Marc Joset (SP) verweist auf die bereits angesprochene Frage, inwiefern die inhaltliche mit der strukturellen Harmonisierung verzahnt sei. Durch die von der Wirtschaftskammer verteilte schematische Darstellung der Fächer und der dafür benötigten Strukturen ginge im Falle einer Ablehnung ein Bruch, dargestellt mit der roten Linie. Dies zeigt, dass sich die Möglichkeit einer inhaltlichen Harmonisierung mit den gleichen Strukturen nicht verwirklichen lässt. Im Weiteren ist die SP-Fraktion durchaus mit einer Volksabstimmung einverstanden - damit könnte jene Volksschule verwirklicht werden, die das Volk möchte.
Paul Wenger (SVP) möchte einige Argumente darlegen, welche ihm übrigens nicht im Schlaf eingefallen seien: HarmoS ist ein «Verwaltungsprodukt im staatsrechtlichen Niemandsland». Auch Erziehungsdirektor und Regierungspräsident Urs Wüthrich half als Mitglied der EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz) in irgendeiner Form mit, die Landratsmitglieder, das Volk, die Eltern und die Lehrpersonen politisch weitestgehend zu entmachten. HarmoS spricht von Harmonisierung, meint in Wirklichkeit jedoch mindestens ein Stück weit die Installierung eines Infrastrukturprogramms, dem das Volk in dieser Form nicht zugestimmt hat. Bezüglich der rechtlichen Form des Konkordats wird in der Presse und seitens der Regierung meist hartnäckig unterschlagen, dass der Landrat in dieser Form bei Volksschulfragen nicht mehr mitbestimmen könnte. Mit einem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wird die Entscheidungsgewalt zu den durch das HarmoS-Konkordat festgelegten Konzepten vollständig an die EDK abgetreten. Die «Konkordatsfunktionäre» sind die einzigen staatlichen Funktionäre in der Schweiz, die sich jeglicher demokratischer Kontrolle entziehen können. Die Regeln einer Referendumsdemokratie in Volksschulfragen existieren bei Konkordaten nicht. HarmoS kennt im übertragenen Sinne auch kein Ständemehr. Deshalb wird eine fast vollständige Entmachtung der kleinen Kantone in Volksschulfragen bewirkt, denn das personelle Übergewicht in den verschiedenen Fachkonferenzen der EDK ist erdrückend. Die grossen Kantone sind massiv übervertreten und bestimmen weitgehend das Geschehen. Die von Jürg Wiedemann vorgebrachten Argumente treffen den Kern substanziell. Für die weitere Diskussion bittet Paul Wenger um Sachlichkeit und den Punkt bewusst zur Kenntnis zu nehmen, dass man politisch in Volksschulfragen entmachtet wird.
Regula Meschberger (SP) ist mit der Sachlichkeit einverstanden, fragt sich aber in Bezug auf gewisse Aussagen sehr, wo diese Sachlichkeit bleibe. Was heisst «nicht demokratisch» und wo redet man von Entmachtung? Zu den HarmoS-Fragen wurde ein breites Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, an dem sich die SVP überhaupt nicht beteiligt hat. Dabei hätte die Chance bestanden, alle wichtigen Punkte einzubringen. Im Zusammenhang mit Demokratie: Das Baselbieter Bildungsgesetz bleibt weiter bestehen. Im Zusammenhang mit HarmoS werden ein paar Änderungen vorgenommen werden müssen - allerdings durch den Landrat - und es besteht die Möglichkeit einer Volksabstimmung. Was soll denn daran nicht demokratisch sein? Mit solchen Äusserungen sollte man vorsichtig sein. Noch zu Jürg Wiedemanns Votum bezüglich Integration: Man kann nicht eine Diskussion führen aufgrund einer Meldung, die man irgendwo gehört hat. Zu seinem Vorschlag, Klassen mit Kindern mit einer Behinderung auf dem gleichen Stock wie andere Klassen mit sogenannten «gesunden Kindern» zu schaffen: Es ist fraglich, ob dies wirklich Integration ist - im Gegenteil, ist dies eine der schlimmeren Formen von Segregation.
Michael Herrmann (FDP) bemerkt zu den Anträgen von Thomas de Courten, seitens der FDP-Fraktion werde man auf das Geschäft eintreten, da man eine Diskussion über diese Thematik für nötig erachte. Es muss endlich ein Grundsatzentscheid zu HarmoS gefällt werden. Nur ein Volksentscheid wird die Planung für den Bildungsstandort Baselland weiterbringen und klare Verhältnisse schaffen. Auch mit dem Rückweisungsantrag kann HarmoS nicht aus der Welt geschafft werden.
Paul Wenger (SVP) möchte an die Adresse von Regula Meschberger präzisieren, der entscheidende Punkt sei, ob man zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Änderung erwirken könne. Ein kantonales Gesetz kann mittels eines parlamentarischen Vorstosses, auf parlamentarischem Weg im Landrat oder allenfalls mit einer Volksinitiative zur Revision vorgeschlagen werden. Bei einem Beitritt zum Konkordat könne dessen Inhalt mit den besagten Instrumenten nicht mehr beeinflusst werden. Hier wird die Demokratie für das Volk und die kantonalen Parlamente ausser Kraft gesetzt.
Jürg Wiedemann (Grüne) sieht im Antrag de Courten einen Widerspruch, indem die SVP einerseits eine Harmonisierung wolle, andererseits gegen die Unterrichtung einer zweiten Fremdsprache an der Primarschule sei. In sämtlichen anderen Kantone werden jedoch Fremdsprachen an der Primarschule unterrichtet. Mit einem Nein zu einer zweiten Frühfremdsprache würde eine eklatante inhaltliche Differenz geschaffen zu den benachbarten Kantonen. Dies wäre die falsche Richtung.
Urs Berger (CVP) erklärt, für die CVP/EVP-Fraktion sei der Nichteintretensantrag undemokratisch und beschneide das Volksrecht. Deshalb wird man den Rückweisungsantrag nicht unterstützen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, Innovation und ständige Erneuerung - man könnte auch von Reformen sprechen - seien die entscheidenden Erfolgsfaktoren der ansässigen Unternehmen. Die Fähigkeit, sich rasch an neue Rahmenbedingungen anzupassen, ist unverzichtbar für die Zukunftssicherung und das Bestehen im Wettbewerb. Was den Regierungspräsidenten bei regelmässigen Firmenbesuchen des Regierungsrates immer wieder beeindruckt, ist die positive Grundhaltung, oft sogar die Begeisterung und der Stolz auf diese Reformen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, beim CEO, bei der Forschungsleiterin genauso wie bei den Beschäftigten in der Produktion. Ein Vorstandsmitglied des Daimler-Konzerns sagte einmal aufgrund einer kritischen Äusserung des Regierungspräsidenten zu den vielen Erneuerungen, mit den Produktionsmethoden der Grosselten, könnten auch deren Löhne bezahlt werden. Wahrscheinlich will heute aber niemand solche Bedingungen. Das Fundament für Reform- und Entwicklungsfähigkeit muss in den Schulen gelegt werden.
Konsequenterweise kann es nicht sein, dass ausgerechnet die Schulen veränderungsresistent stehen bleiben, während sich das Umfeld immer rascher und stärker verändert. Selbstverständlich darf Veränderung nicht Selbstzweck bleiben.
Mit den Konkordaten HarmoS und Sonderpädagogik haben sich die Kantone auf die koordinierte Weiterentwicklung, die strukturelle und inhaltliche Harmonisierung der Schullandschaft sowie auf wirksame Massnahmen zur Qualitätssicherung verständigt. HarmoS ist die föderalistische Antwort auf den klaren Auftrag der Bevölkerung, im Bildungsraum Schweiz Ordnung und Übersicht zu schaffen, Mobilitätshürden abzubauen und mit der gemeinsamen Entwicklung von Lehrplänen und Lehrmitteln Synergiepotenziale zu nutzen. Natürlich kann Harmonisierung nicht bedeuten, dass das eigene System unverändert als allgemein verbindlich erklärt wird, weshalb man auch gefordert ist, von geschätzten Aspekten wegzukommen. Trotz einheitlicher struktureller Eckwerte und Kompetenzstandards sind die Kantone unverändert gefordert, ihre Verantwortung zu übernehmen und den grossen - vielleicht zu grossen - Gestaltungsspielraum bei den gesetzlichen Grundlagen und der Umsetzung in die Schulrealitäten zu übernehmen. Das Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft wird nicht ausser Kraft gesetzt, von einer Entmündigung der Kantone kann keine Rede sein.
Man muss sich in Erinnerung rufen, dass Baselland nicht stehen geblieben ist. Mit einem zukunftstauglichen Bildungsgesetz steht man im interkantonalen Vergleich sehr gut da. Wichtige Neuerungen wie die Einführung der Schulsozialarbeit oder der Mittagstische, die Umsetzung des neuen Lehrplans für die Sekundarstufe I, die stark vereinfachten Stundentafeln, der vergrösserte Gestaltungsspielraum oder die Verankerung der Berufswahlvorbereitung für alle Schülerinnen und Schüler, bedeuten gezielte Investitionen in die Verbesserung der Bildungsqualität. Dabei erlebt das Bildungssystem immer wieder heftige Wechselbäder. Zum Teil werden die Neuerungen der letzten Jahre als Fehlentwicklungen abqualifiziert. Und es wird der Sinkflug des Bildungsniveaus bis zum Notstand prophezeit. Sobald Kritik von aussen oder Reformen von innen drohen, dürfe er sich nicht nur über die gute Schule Baselland, sondern über die beste Schule überhaupt freuen, so der Bildungsdirektor. Tatsache ist, dass man neben der berechtigten Freude über die ausgezeichneten Leistungen und Erfolge des Bildungsangebots mit ernsthaften Schwächen konfrontiert ist. Zu denken geben muss der Spitzenplatz bei den Kosten der Primarschule, die Kosten der speziellen Förderung, bei denen es viel zu wenig Steuerungsmöglichkeiten gibt und der Anteil Risikoschülerinnen und -schüler beim Abschluss der Volksschulen. Stattdessen wäre ein Spitzenplatz bei den letzten PISA-Resultaten anstatt einer Positionierung im Mittelfeld zu wünschen.
Der Bildungsdirektor möchte sich an dieser Stelle nicht zur Thematik des Sprachenkonzepts, dafür aber zum Thema Integration, äussern: Integration ist Realität, weshalb man sich nicht mit der Frage, Integration Ja oder Nein, beschäftigen kann. Über 200 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden bereits heute in Regelklassen unterrichtet und gefördert - in vielen Fällen mit beeindruckendem Erfolg. Es gibt auch Scheitern, dies kommt aber in auch in Regelklassen mit «normalen» Schülerinnen und Schülern vor. Es ist wichtig, dass bei der kritischen Beurteilung der heutigen Integrationsleistungen den Lehrpersonen und Schulleitungen, die mit viel Engagement und Professionalität integrative Schulung möglich machen, Dank und Respekt gebührt. Wer integrative Schulung als Alternative - ausdrücklich nicht als Ersatz - zur Separation ablehnt, muss konsequenterweise auf der politischen Bühne den Mut haben und dazu stehen, dass man das Behindertengleichstellungsgesetz «aushebeln» will. Wichtig ist: Integration ist kein Dogma und keine ideologische Modeströmung, sondern es geht dabei um mehr Lebensqualität und mehr Entwicklungschancen. Vor diesem Hintergrund geht es darum, mit dem Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik und den zu schaffenden gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen klarzustellen, dass Integration dann die bevorzugte Schulungsform darstellt, wenn damit die Entwicklungschancen eines Kindes verbessert werden können und die Rahmenbedingungen der Schule dies zulassen. Dies setzt auch eine geeignete Infrastruktur und zur Verfügung stehende Ressourcen voraus. In diesem Sinne unterstützt der Bildungsdirektor die Präzisierungen im Rahmen der Anträge der SP- und der Grünen Fraktion sowie von der CVP-Fraktion in der Kommissionsberatung.
Nach vier ganztägigen vorberatenden Kommissionssitzungen zu dieser Vorlage bedankt sich der Regierungspräsident für die unterstützenden, aber auch für die kritischen Diskussionsbeiträge.
Regierungspräsident Urs Wüthrich freut sich über Georges Thürings Formulierung, «die Erziehungsdirektorenkonferenz habe den Auftrag vom Volk aufgenommen und das Konkordat angepasst»; zwar habe er Georges Thüring danach von einer «Schule ohne Volk» gesprochen - aber er müsse nicht immer alle Formulierungen verstehen.
Zur Thematik Demokratieverlust: Hier wird gerade der Tatbeweis erbracht, dass es sich nicht um einen Demokratieverlust handelt. Es geht nicht einfach um ein Ja oder Nein zur Vorlage, sondern es werden in diesem Zusammenhang Gesetzesrevisionen und Kreditvorlagen beraten. Die sechs SVP-Erziehungsdirektoren wären wohl nicht erfreut, wenn sie als Apparatschiks und Bildungsbürokraten abqualifiziert würden. Im Zusammenhang mit Demokratieverlust muss bedacht werden, dass diese Regierungsräte wahrscheinlich mit grösserer Stimmenzahl gewählt worden sind als die meisten Landratsmitglieder. Ein weiterer Widerspruch ist, dass einerseits kritisiert wird, das HarmoS-Konkordat ginge über den Verfassungsauftrag hinaus, andererseits werden Lücken bemängelt. Diese Lücken sind aber eine Chance für die Ausgestaltung des Baselbieter Bildungsangebots. Selbstverständlich werden Kosten generiert, aber es ist wichtig, dass Reformen auch mit Ressourcen ausgestattet werden. Sonst besteht das grosse Risiko, dass ausser Aufregung nichts bewirkt werden kann. Die teuerste Variante wäre der Alleingang. So müssten eigene Lehrmittel entwickelt, die Ausbildung der Lehrer/innen müsste selbst gestaltet oder Qualitätssicherungsmassnahmen selbst organisiert werden. Von verschiedener Seite wurde ein professoraler Beitrag in einem Magazin zitiert und als Beleg für Schäden des Bildungspolitischen Reformwahns verwendet. Diese Pauschalverunglimpfungen sind mit sehr wenig Substanz unterlegt, bisher kam dem Bildungsdirektor darüber wenig Anerkennung der Fachwelt zu Ohren.
Der Urheber dieser Aussagen ist in Zwischenzeit auch nicht seiner brillanten Leistungen wegen ausgezeichnet worden, beispielsweise vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin.
Im Vorfeld dieser Debatte vertrat die SVP-Fraktion unterschiedliche Positionen, jedoch aus ihrer politischen Sichtweise und differenziert vertreten, als wohltuenden Unterschied zum gesamtschweizerischen Pamphlet, mit dem sich die SVP weitgehend lächerlich gemacht hat aufgrund der miserablen Qualität. Im Unterschied zu Eva Chappuis hat Regierungspräsident Urs Wüthrich nicht den Eindruck, diese Argumente seien Thomas de Courten im Schlaf eingefallen, sondern dass dieser irrtümlicherweise ein Manuskript der SP Schweiz erwischt hat, und nun HarmoS-Konkordat, Bildungskleeblatt, Kanton Aargau und weiteres durcheinander mischt. Doch dafür ist ja in einer parlamentarischen Debatte Platz. Es fehlte einzig der Hinweis, mit HarmoS würden Klassenlehrpersonen abgeschafft - dies steht ebenfalls im Originaltext der SVP Schweiz. Zur gezeigten Landkarte muss bemerkt werden, dass die rot gefärbten Kantone, die flächenmässig deutlich grösser aussehen als sie einwohnermässig sind, alle eine Struktur «6-3» haben und mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden wird in diesen Kantonen das Fremdsprachenkonzept umgesetzt.
Der Kanton Basel-Landschaft muss glaubwürdig bleiben. Mit seiner Standesinitiative zur Bildungsharmonisierung hat der Kanton Basel-Landschaft eine Pionierrolle auf gesamtschweizerischer Ebene übernommen. Diese Forderungen gingen massiv weiter als das HarmoS-Konkordat. 92% der Stimmberechtigten haben in diesem Kanton der Bildungsverfassung und damit dem unmissverständlichen Auftrag in Richtung Bildungsharmonisierung zugestimmt. Dieser Rückhalt für die konsequente Bildungsharmonisierung auf schweizerischer Ebene mit dem Auftrag der Bevölkerung bedeutet, dass das Begonnene nun fortgesetzt werden muss. Der Regierungspräsident dankt für die Unterstützung und Zustimmung der Vorlagen.
Thomas de Courten (SVP) freut sich, dass seinen Voten auch Gehör geschenkt wird, sieht sich aber auch zu einem Quellennachweis veranlasst. Er stützte seine Aussagen auf die Vorlage des Regierungsrats inklusive Synopsen, Nachträge und Vernehmlassungsresultate, auf den Konkordatsvertrag HarmoS inklusive damit verbundene Kommentare sowie auf die Umsetzung von HarmoS in anderen Kantonen. Tatsächlich besteht eine von der SVP-Schweiz betreute Gruppierung, welche wachsam mitverfolgt, wie die politischen Entscheide am Volk vorbei umgesetzt werden. Heute hat man im Kanton noch Handlungsspielraum für solche Fragen. Das Konkordat wurde von einem Zusammenschluss von Erziehungsdirektoren ausgearbeitet, ohne Mitsprache der kantonalen Parlamente, und dieses Konkordat wird sich weiterentwickeln. Es wird sich auch bezüglich der Tagesstrukturen weiterentwickeln - gemäss HarmoS-Vertrag handelt es sich dabei um zu erfüllende Mindestanforderungen.
Die Nebenerlasse Frühfremdsprachenkonzept oder Konzept für die familienergänzende Kinderbetreuung zeigen, dass der Kanton Baselland bereits über diese Mindestanforderungen hinausgeht und klar zu Ziel hat, die staatliche Kinderobhut für die Zeit von 8 Uhr morgens in der unterrichtsfreien Zeit und von 7 Uhr morgens bis 18 Uhr zu übernehmen. Dagegen strebt sich die SVP.
Eva Chappuis (SP) meint bezüglich des Demokratieverlusts, es handle sich beim Konkordat um einen Staatsvertrag. Das Konkordat wird sich - hoffentlich - weiterentwickeln. Sobald die Weiterentwicklung gesetzeswesentlichen Inhalt hat, ist eine Vertragsänderung wiederum im Parlament zu beschliessen. Unwesentliche Änderungen können von der Regierung beschlossen werden - dies geschieht aber auch in allen anderen Bereichen so; dieses Vorgehen funktioniert und führte noch nie zu Tragödien. Anders gestaltet sich die Situation, sollte das Konkordat mangels Beteiligung scheitern und eine Einheitlichkeit zu den in der Verfassung verankerten Punkten nicht erzielt werden: Dann kann der Bund das Konkordat nicht für allgemein verbindlich erklären, aber ihm steht die Möglichkeit zu, auf Bundesebene zu legiferieren. Will man denn den «Bundesvogt» in Bildungsfragen?
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) erinnert, dass die erste Lesung heute abgeschlossen werden soll.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) erklärt, auf Antrag von Thomas de Courten werde nun über das Eintreten abgestimmt.
://: Der Landrat tritt mit 66:18 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. [ Namenliste ]
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) berichtet, es liege folgender Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion vor:
Antrag auf Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten mit folgenden Eckwerten:
- Schulstufen 6/3/4
- Gleiche Lerninhalte und Lernziele
- Gleiche Lehrmittel
- Kein Beitritt zum Konkordat HarmoS
- Kein Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag mit 63:19 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
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1. Änderungen aufgrund Genehmigung Konkordat Sonderpädagogik
Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) erinnert, die drei Konkordate würden einzeln abgehandelt und er werde zu allen drei kurz Stellung aus Sicht der Kommission nehmen.
Das Konkordat Sonderpädagogik ist kein Bestandteil des HarmoS-Konkordats, sondern eine eigenständige Vorlage, die ihren Ursprung in der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen hat, wodurch die Verantwortung für die Sonderpädagogik den Kantonen übertragen wurde. Mit dem Konkordat beabsichtigen die Kantone, die Qualitätsstandards zu vereinheitlichen und zu sichern. Dem Konkordat konnte die Kommission mit Ausnahme eines Punktes zustimmen. Diese Ausnahme betrifft § 5a. In diesem Paragraphen wird vorgeschlagen, dass Schulkinder mit einer Behinderung vorzugsweise integrativ geschult werden sollen. Hierbei gab es grosse Befürchtungen, die Regelklassen würden von Kindern mit Behinderungen überschwemmt und ein Regelunterricht könnte fast nicht mehr möglich sein. Ein Vorschlag der BKSD sowie ein Rückweisungsantrag in der Kommissionsberatung, die zum Ziel hatten, die vorzugsweise Integration abzuschwächen, indem nur integriert wird, wenn nebst dem Wohl des Kindes auch das schulische Umfeld und die Organisation berücksichtigt werden, wurde abgelehnt. Genau dieser Antrag wird jetzt wieder aufs Tapet gebracht. Die BKSK lehnte dementsprechend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über diese Zusammenarbeit ab, gemäss Ziffer 1 des rosaroten Handouts. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass die unerlässliche Zusammenarbeit im Bereich Sonderpädagogik in den Konkordatskantonen, insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt, erschwert würde, da die Kantone Baselland und Basel-Stadt dafür ein gemeinsames Konzept erarbeitet haben. Im Weiteren wurde bemerkt, dass der Kanton Basel-Landschaft die sonderpädagogischen Angebote ohne interkantonale Zusammenarbeit gar nicht bereitstellen kann. Kann der Kanton nicht auf das standardisierte Abklärungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Massnahmen zurückgreifen, muss er ein eigenes Verfahren entwickeln. Stimmt der Landrat der Vorlage zu, muss eine Umsetzungsvorlage ausgearbeitet werden, von der heute noch nicht allzu viel bekannt ist.
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- Erste Lesung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
§ 3 Abs. 1
keine Wortbegehren
§ 5a Integrative Schulung
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) berichtet, es lägen je ein Antrag der SP-Fraktion und der Grünen Fraktion vor, welche inhaltlich fast gleich lauten würden.
Antrag der SP-Fraktion:
§ 5a
Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden vorzugsweise integrativ geschult unter Beachtung ihres Wohles und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.
Antrag Grüne Fraktion:
§ 5a
Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden vorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes und des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.
Isaac Reber (Grüne) erklärt, seitens der Grünen Fraktion verstehe man den Antrag als notwendige Einschränkung des «bedingungslosen Integrationsprinzips», wie das jetzt in § 5a der Vorlage festgeschrieben ist. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, die Einschränkungen stünden schon im Konkordat. In der heutigen Situation ist es jedoch notwendig, Vertrauen zu schaffen - Vertrauen in eine Umsetzung mit Augenmass - denn dieses Vertrauen «bröckelt» momentan etwas. Aus diesem Grund soll der Wille des Gesetzgebers klar festgeschrieben werden. Es werden Unruhen und Dissonanzen zwischen der Lehrerschaft und der Bildungsdirektion festgestellt, was Sorge bereitet. Wie gehört, hat Thomas de Courten bereits das Messer gewetzt und viel in die Vorlage hineingedichtet, was eher mit der gesellschaftspolitischen Meinung seiner Fraktion als mit der vorliegenden Vorlage zu tun hat. Die Schule, die Eltern und die Kinder stecken mittendrin - weshalb es wichtig ist, diesen Antrag als vertrauensbildende Massnahme einzubauen.
Marc Joset (SP) kann sich der Begründung von Isaac Reber einigermassen anschliessen und erklärt, die Unterschiede zwischen den beiden Anträgen seien sehr gering und sprachlicher Art. Er zieht den Antrag der SP-Fraktion zugunsten des Antrags der Grünen Fraktion zurück.
Urs Berger (CVP) zeigt sich erfreut über diesen Antrag; genau diesen habe die CVP-Fraktion in der Kommissionsberatung gestellt, weshalb man ihn selbstverständlich unterstützen werde.
Michael Herrmann (FDP) erklärt, wenn die FDP-Fraktion sich an der Detailberatung aktiv beteilige, bedeute dies noch nicht, dass man dem Hauptantrag zustimmen werde.
Urs von Bidder (EVP) möchte diesem Konkordat nur zustimmen, wenn dieser Antrag durchkommt.
Bea Fünfschilling (FDP) erklärt, weshalb sie dem sehr vernünftig daherkommenden Antrag nicht zustimmen werde: Für sie ist das Wort «vorzugsweise» sowohl im Konkordat wie im Gesetz falsch. Sie hätte gerne eine gleichwertige Schulung - integrativ und separativ - und nicht schon von vornherein eine «vorzugsweise». Sie hat Rückmeldungen erhalten über die Umsetzung aus Schulen des Kantons Baselland sowie anderer Kantone, die absolut nicht funktionieren. Da die vorzugsweise Integration nicht möglich ist und im Konkordat steht, möchte sie dieses Wort nicht im Gesetz stehen haben, aber nicht weil sie gegen Integration per se wäre.
Isaac Reber (Grüne) möchte Bea Fünfschilling entgegnen, dass es wohl nicht in ihrem Sinne wäre, das Wort «vorzugsweise» zu streichen, denn somit wäre klar, dass integrativ geschult würde. Es handelt sich um einen Denkfehler, denn sonst hätte man auch dort volle Integration, wo es keinen Sinn macht.
Hanspeter Weibel (SVP) schlägt vor, «vorzugsweise» durch «nach Möglichkeit» zu ersetzen. Im Weiteren stört er sich, dass man von den Jugendlichen, vom Kind und vom schulischen Umfeld spricht - die Eltern aber scheinen vergessen gegangen zu sein. Hanspeter Weibel stellt entsprechend Antrag.
Daniele Ceccarelli (FDP) fragt den Regierungspräsidenten, ob im Rahmen des Konkordats eine Kann-Vorschrift möglich sei.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, er könne diese Frage von den Juristen der EDK überprüfen lassen - er sei aber der Auffassung, die relativierte Formulierung sei nicht mehr konkordatskonform. Der Grundsatz der vorzugsweisen integrativen Schulung ist im Zweckartikel verankert.
Bea Fünfschilling (FDP) meint, im Konkordat stehe nicht «vorzugsweise», sondern «integrative Schulung ist separativer Schulung vorzuziehen». Sinngemäss ist dies identisch und kann nicht umgangen werden. Der Konkordatstext ist übergeordnet, weshalb diese Problematik im Raum stehe.
Eva Chappuis (SP) meint, eine Kann-Formulierung sei weder konkordatswürdig noch entspreche sie dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Paul Wenger (SVP) ist der Ansicht, dass genau hier das Problem der Konkordate liege. Man kann lange über Feinheiten der Formulierung diskutieren, letztendlich ist aber der Konkordatstext entscheidend und muss innerhalb gewisser Fristen angepasst werden. Der Kanton passt sich dem Konkordat an und nicht das Konkordat dem Kanton.
Urs von Bidder (EVP) stimmt diesbezüglich Bea Fünfschilling zu. Aber auch im Konkordatstext steht «unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes und des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfelds und der Schulorganisation». Es ist wohl richtig, dem Antrag der Grünen Fraktion zuzustimmen.
Regula Meschberger (SP) bittet ebenfalls um Annahme des Antrags. Es handelt sich nicht um etwas neues, sondern das vorliegende Modell wird bereits im Kanton praktiziert. Wenn ein behindertes Kind eingeschult wird, hat es ein Recht auf Abklärung, was für sein Wohl wichtig ist. Für das Wohl der Kinder müssen selbstverständlich auch immer die Eltern einbezogen werden, dafür braucht es keine separate Erwähnung.
Wortlaut Antrag Weibel:
Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden nach Möglichkeit integrativ geschult, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes und des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.
Eventualabstimmung Antrag Grüne Fraktion versus Antrag Hanspeter Weibel:
://: Der Landrat gibt dem Antrag der Grünen Fraktion mit 62:19 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorrang. [
Namenliste
]
Abstimmung Antrag Grüne Fraktion:
://: Der Landrat heisst den Antrag der Grünen Fraktion mit 73:2 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut. [
Namenliste
]
§ 47 keine Wortbegehren
§ 48 Absatz 1 Buchstaben a und c
keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Somit ist die erste Lesung des 1. Teils (betreffend Änderungen aufgrund Genehmigung Konkordat Sonderpädagogik ) abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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2. Änderungen aufgrund Genehmigung HarmoS-Konkordat
In den Augen von BKSK-Vizepräsident Christian Steiner (CVP) regelt das HarmoS-Konkordat wichtige Eckpfeiler der Schule: das Eintrittsalter, Dauer und Ziele der Schulstufe - namentlich in der 6-3-Regelung -, Übergängen im Bildungssystem und die Anerkennung von Abschlüssen. Enthalten ist auch die Verpflichtung für Frühfremdsprachen - diese wird im Falle des Kantons Basellands mit der Vorlage 2009/312 gesondert behandelt. Das hat bestimmte Folgen für den Abstimmungsablauf: Wird dem Konkordat zugestimmt und soll dieses umgesetzt werden, muss zwingend auch der Vorlage 2009/312 zugestimmt werden. Würde das HarmoS-Konkordat abgelehnt, könnte das Frühfremdsprachenkonzept trotzdem eingeführt werden - allerdings hat die BKSK bei letzterer Vorlage eine neue Ziffer 3 eingefügt, die die Einführung des Frühfremdsprachenkonzepts zwingend von der Zustimmung zum HarmoS-Konkordat abhängig macht. Würde jetzt dem HarmoS-Konkordat zugestimmt und die Vorlage zu den Fremdsprachen abgelehnt, würde HarmoS eigentlich rückwirkend erledigt. Gemäss Ziffer 2 des rosaroten Blatts lehnt die BKSK den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule ab, vor allem wegen der Fremdsprachen und der Umstellung auf 6 Jahre Primar- und 3 Jahre Sek-I-Schule. Sie hat aber alle notwendigen Änderungen des Bildungsgesetzes für den Beitritt zum HarmoS-Konkordat bereits beraten und gutgeheissen, namentlich die Punkte Dauer der Schulpflicht , Inhalt des Volksschulabschlusses und Abschlusszertifikate . Dies geschah mit der Absicht, dem Landrat bei einem allfälligen Beitritt zum HarmoS-Konkordat eine erneute Beratung der Vorlage zu ersparen. Die BKSK hat sozusagen die HarmoS-Konkordatsbeitritt-Torte also fertig gebacken und garniert, schlägt aber vor, diese Torte «an eine Wand zu schmeissen».
Die Kosten für den Beitritt und die notwendigen Umsetzungsarbeiten betragen CHF 32,07 Millionen für die Jahre 2010 bis 2019, bzw. CHF 4,35 Millionen in den Jahren 2015 bis 2025 für die Besitzstandwahrung für Lehrkräfte, die von der Sekundarstufe auf Primarstufe wechseln müssen. Der Bildungsdirektor meinte allerdings, dass er dieses Geld wohl eher für die Anwerbung von neuen und einsatzbereiten Lehrkräften brauchen werde.
Bei Zustimmung zur Vorlage ist der Weg vorgezeichnet. Im Fall der Ablehnung muss beachtet werden, dass die Pflicht zur Harmonisierung der in der Bundesverfassung festgehaltenen Eckwerte dennoch bestehen bleibt. Das heisst, ein Festhalten an der jetzigen Situation ist ein Verharren an Ort auf Zeit und keine endgültige Lösung.
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- Erste Lesung
Zu allen Ziffern und Paragraphen Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Die erste Lesung des 2. Teils (betreffend Änderungen aufgrund Genehmigung HarmoS-Konkordat) ist damit abgeschlossen.
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3. Änderungen aufgrund Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz
Gemäss BKSK-Vizepräsident Christian Steiner (CVP) musste die entsprechende Regierungsvereinbarung zwischen Baselland, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn schon «arg Federn lassen». Heute bezieht sich diese noch auf die Einführung des vierjährigen Gymnasiums, die Durchführung von gemeinsamen Leistungsmessungen und entsprechende Berichterstattung darüber, wobei die Leistungsmessungen für die Leistungsbeurteilung verwendet werden können.
Die Kommission konnte dieser Vereinbarung zustimmen, wie sie aus S. 13 des Kommissionsberichts und den Punkten 3, 4 und 5 des rosaroten Blatts ersichtlich sind. Die Kosten von CHF 3,44 Millionen für die Jahre 2011 bis 2014 werden benötigt, um eine Aufgabensammlung und Leistungschecks zu erstellen.
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- Erste Lesung
Titel und Ingress, I., §§ 41 Absatz 3, 60 Absatz 1 Keine Wortbegehren.
§ 60 Absatz 1 bis
Michael Herrmann (FDP) beantragt namens der Mehrheit seiner Fraktion, das Wort «nicht» zu streichen. Damit sollen die Qualitätsstandards und die Informationen zur Qualitätssicherung im Interesse der Öffentlichkeit und zur Förderung des Wettbewerbs bewusst vergleichbar gemacht werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) geht nicht von einer Differenz zum Antragsteller aus. Aber die mit dem Bericht beantragte Formulierung sollte belassen werden. Es sollen jene Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, die Vergleichsmöglichkeiten sicherstellen und Steuerungswissen generieren. Die aktuellen Gesetzesgrundlagen in Sachen Öffentlichkeitsprinzip würden bedeuten, dass irgendjemand Einsicht in Details und allenfalls auch in nicht harmonisierte Grundlagen nehmen kann. Mit dieser Formulierung soll, mit Blick auf die Berichterstattung, eine Mauer hochgezogen werden, um die in Ziffer 4 bis erwähnten Kompetenzen schaffen und die nötigen Grundlagen gewährleisten zu können.
Daniele Ceccarelli (FDP) meint, genau dies sei der falsche Weg. Es gibt ein Öffentlichkeitsgesetz, es gibt ein Öffentlichkeitsprinzip: Allenfalls kann auf die zweite Lesung hin ein Kompromiss ausgearbeitet werden, der besagt, dass das Prinzip gelte, dieses aber durch die Regierung mittels Verordnung hinsichtlich persönlicher Daten und/oder Klassendaten eingeschränkt werden könne.
Das würde zu einem Rating unter den Schulen führen, denn für Eltern ist es nicht unwichtig zu wissen, welche Schule welche Qualität aufweist. Bekanntlich kann dies - neben den Steuern - ein Kriterium für oder gegen einen Zuzug in eine bestimmten Gemeinde sein. Wenn es gute Schulen gibt, muss man dies auch nicht verschweigen.
Jürg Wiedemann (Grüne) möchte wissen, ob die SchülerInnen die Resultate der Überprüfungen und Checks erfahren sollen. Er geht davon aus, dass dies der Fall sein wird. Dies wird ihm von der Gegenseite bestätigt.
Ruedi Brassel (SP) erachtet die Frage der öffentlich zugänglichen Informationen als heikel. Es geht beim Antrag von Michael Herrmann nicht um die Informationen, aufgrund derer die Auswertung der Checks generiert wird, sondern um öffentlich zugängliche Rohdaten von Schülerinnen und Schüler und Klassen.
Klar ist, dass die Grundsätze des Datenschutzes berücksichtigt werden müssen, was Ratings nicht ausschliesst, welche aber eine Frage der Verarbeitung sind. Auf die zweite Lesung hin ist deshalb ein Vorschlag auszuarbeiten, der den Umgang mit den jeweiligen Daten klarer darstellt, denn Checks werden ja schliesslich gemacht, um öffentlich darüber berichten zu können.
Urs von Bidder (EVP) findet, die Crux sei, dass schon im ersten Absatz von § 60 gleichzeitig von der internen und externen Evaluation die Rede sei. Solange dies zusammen erfolgen soll, müssen die Informationen nicht öffentlich bleiben: Die interne Qualifikation muss in der Schule bleiben, da die Resultate den Betroffenen gehören. Die externe Evaluation ist anders zu lösen, da diese von Aussenstehenden durchgeführt wird.
Daniele Ceccarelli (FDP) repliziert auf Ruedi Brassel, dass dieser ihn wohl missverstehen wollte. Es geht nicht um persönliche Daten, sondern um Check-Daten, aufgrund derer die jeweilige Schule bzgl. der einzelnen Fächer eingestuft werden können soll. Es wäre falsch, in diesem Bereich mit § 60 Abs. 1 bis den Grundsatz der Nicht-Öffentlichkeit einzuführen.
Michael Herrmann (FDP) zieht seinen Antrag zurück, um auf die zweite Lesung hin einen Vorschlag im eben besprochenen Sinne auszuarbeiten.
§§ 60 Absatz 4 bis , 62a, 110a, II. Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Damit ist die erste Lesung des 3. Teils (betreffend Änderungen aufgrund Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz) abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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