Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2015
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Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) führt aus: Die beiden Parlamentarischen Initiativen zum Lehrplan 21 und zu den Sammelfächern wurden noch in der alten Zusammensetzung der Kommission bearbeitet und beschlossen, die Vorlagen von Paul Wenger, dem damaligen Präsident der Kommission ausgearbeitet. An dieser Stelle sei Paul Wenger für seine Beharrlichkeit und seine Arbeit in dieser Sache gedankt. Von der Kommission wurde beschlossen, dass in der neuen Legislatur der neue Präsident die Geschäfte präsentiert.
Weiter ist festzuhalten, dass es zu einer parlamentarischen Initiative keinen Kommissionsbericht gibt, sondern dass einiges aus der Beratung in der Kommission in die Vorlagen eingeflossen ist. Dies gemäss § 55 der Geschäftsordnung des Landrats (LRG), die besagt, dass die Kommission nach Abschluss ihrer Beratungen dem Landrat in einer Vorlage Antrag stellt - also nicht in einem Bericht. Daher ist eine gewisse Ausführlichkeit notwendig.
Am 30. Januar 2014 reichte Landrat Jürg Wiedemann (damals Grüne) die Parlamentarische Initiative 2014/055 ein, gemäss welcher dem Landrat die Kompetenz über die Einführung und den Zeitpunkt der Einführung des Lehrplanes 21 übertragen werden soll. Der Initiant und die Mitunterzeichnenden beabsichtigen mit ihrem Begehren, dass der Landrat die Einführung des Lehrplans 21 bzw. des Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft, der auf dem Lehrplan 21 basiert, genehmigen muss. Dadurch soll diese - aus Sicht der Initianten - grundlegende Änderung des Bildungsauftrages politisch und gesellschaftlich breiter abgestützt werden. Nach Ansicht des Autors der Parlamentarischen Initiative soll der Landrat auch die Möglichkeit erhalten, die Einführung des Lehrplans 21 zu verhindern oder diesen ausser Kraft zu setzen, sofern er bereits eingeführt ist. Die Parlamentarische Initiative bezieht aber inhaltlich keine Position zum Lehrplan 21. Aus diesem Grund geht auch die vorliegende Vorlage der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) nur kurz auf die inhaltliche Auseinandersetzung ein.
Der Landrat hat die Parlamentarische Initiative an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2014 behandelt. Nach einer intensiven Diskussion ist die Initiative mit 55 zu 28 Stimmen an die zuständige Bildungs- Kultur und Sportkommission überwiesen worden. Die Parlamentarische Initiative hat in der Kommission ein zweistufiges Verfahren durchlaufen. In einer ersten Runde wurde an drei Sitzungen zwischen dem 4. Dezember 2014 und dem 22. Januar 2015 eine Vorlage ausgearbeitet, die am 27. Januar 2015 in die Vernehmlassung an die entsprechenden Kreise ging. In einer zweite Runde wurden die Antworten der Vernehmlassung gewürdigt und die Vorlage in ihre endgültige Form gebracht. Diese zweite Runde hat in den beiden Sitzungen vom 7. und 28. Mai 2015 stattgefunden. Die nun vorliegende Vorlage an den Landrat datiert vom 22. Juni 2015. Mit der Parlamentarischen Initiative wurde ursprünglich beantragt, das Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 wie folgt zu ergänzen:
- mit § 85 bis , lautend:
«Über die Einführung und den Zeitpunkt der Einführung des Lehrplanes 21 entscheidet der Landrat.»
- sowie mit § 113, Abs. 2, lautend:
«§ 85 bis tritt nach Vorliegen der Voraussetzungen für deren Inkraftsetzung sofort in Kraft.»
Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat die Initiative geprüft und die angestrebte Änderung des Bildungsgesetzes als rechtmässig beurteilt. Um dem Willen der Unterzeichnenden besser zu entsprechen, hat der Rechtsdienst eine leicht abgeänderte Gesetzesformulierung vorgeschlagen, die aber von einer Mehrheit der Kommission noch weiterentwickelt wurde, da die Formulierung nach Ansicht dieser Mehrheit nicht genau der Richtung der Initiative entsprochen hätte. Schliesslich einigte sich die Kommission in entsprechenden Abstimmungen auf die nachfolgende Formulierung, die sich am Ende der Vorlage findet:
- § 89 Absatz 1 Buchstabe a bis
«1 Der Landrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
a bis . (neu) unter Buchstabe a. fällt die Genehmigung des Lehrplanes 21 bzw. des Lehrplanes Volksschule Basel-Landschaft so, wie er vom Bildungsrat beschlossen wurde; »
- Titel nach § 112q (neu)
«7.3.7 Lehrplan 21»
- § 112r (neu) Lehrplan 21
«1 (neu) Der vom Bildungsrat am 26. November 2014 beschlossene Lehrplan 21 bzw. Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft ist vom Landrat zu genehmigen. Sofern dieser bereits eingeführt ist, ist er vom Landrat nachträglich zu genehmigen.»
Absatz 2 regelt neu, dass wenn der Lehrplan 21 vom Landrat nicht genehmigt wird, das Geschäft mit entsprechenden Aufträgen an den Regierungsrat zuhanden Bildungsrat zurück geht.
Absatz 3 legt fest, dass bis zur Genehmigung des Lehrplans 21 bzw. des Lehrplans Volksschule Basel-Landschaft durch den Landrat auf Sekundarstufe I der bisherige Lehrplan weiterhin gilt. Für die Primarstufe gilt der vom Bildungsrat genehmigte und bereits eingeführte Lehrplan 21 bzw. Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft.
Auf Seite 6 der Vorlage findet sich zudem ein Gegenvorschlag einer Minderheit der Kommission, die diese Parlamentarische Initiative ablehnen möchte. Es bestand die Idee, mit diesem Gegenvorschlag im Interesse der Schulträger Kanton und Gemeinden für mehr Planungssicherheit zu sorgen und das Resultat der Referendumsabstimmung vom 27. November 2011 zu berücksichtigen, als die Kompetenzen des Bildungsrats bestätigt wurden. Man wollte der Mehrheit der Kommission mit dem Gegenvorschlag entgegenkommen. Die BKSK hat den Gegenvorschlag mit 9 zu 4 Stimmen aber deutlich abgelehnt. Die Mehrheit der BKSK erachtet den Gegenvorschlag als zu wenig wirksam, weil mangels Gesetzesänderung unklar bleibt, ob der Landrat tatsächlich Entscheide zum Lehrplan 21 fällen kann. Selbstverständlich steht es dem Landrat aber auch heute zu, die vorgeschlagene Gesetzesänderung abzulehnen, wie dies in aktuellen Schreiben der Schulräte bzw. der Handelskammer beider Basel gefordert wurde.
Ein Blick auf die Vernehmlassungen, die der Vorlage ebenfalls beigefügt sind: Es haben insgesamt 37 Gemeinden, Parteien, Schulen, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen zum Entwurf der Landratsvorlage Stellung genommen. Der Gesamtregierungsrat hat sich zur Vorlage geäussert und die Änderungen des Bildungsgesetzes und insbesondere die Übergangsbestimmungen abgelehnt. Auch der Regierungsrat erwähnt die Abstimmung vom 27. November 2011, an der mit einem Neinstimmen-Anteil von 58% der Kompetenzverschiebung vom Bildungsrat zum Landrat eine Absage erteilt wurde. Der Bildungsrat sei in seiner Zusammensetzung politisch breit abgestützt und habe bewiesen, dass er in der Lage ist, praxistaugliche und akzeptierte Lösungen zu erarbeiten. Für die Planungssicherheit der Schulen wäre die Änderung des Bildungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt ein Problem, so der Regierungsrat.
Elf Vernehmlassungsteilnehmende, darunter die EVP, die Grünen-Unabhängigen, die FDP, die SVP und die Wirtschaftskammer Baselland unterstützen die Vorlage vollumfänglich oder im Grundsatz. 25 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Vorlage ab. Darunter die CVP, die SP, der Bildungsrat, die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons (AKK), die Rektorinnen und Rektoren der Gymnasien, der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter, die Schulleitungskonferenz, die Schulräte, die Landeskirchen, die Handelskammer beider Basel, der VPOD und mit Einschränkungen auch der Lehrerinnen und Lehrerverein (LVB). Alle sind sie der Ansicht, dass der Landrat nicht über die Einführung des Lehrplans 21 entscheiden sollte. Auch der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) steht der Vorlage sehr kritisch gegenüber. Die Grünen haben damals auf eine Stellungnahme verzichtet. Auch das Komitee Starke Schule Baselland befürwortet die Vorlage grundsätzlich, schlägt jedoch in seiner Vernehmlassung noch Präzisierungen für die Übergangsbestimmungen vor.
Die Abstimmungsresultate der Schlussabstimmung in der Kommission fehlen in der Vorlage und werden hiermit nachgeliefert. Eine Mehrheit der Bildungs- Kultur- und Sportkommission befürwortete mit einem Stimmenverhältnis von 7 zu 4 bei 2 Enthaltungen die erarbeitete Gesetzesänderung, wie sie für den Landrat vorliegt, in der Schlussabstimmung - eine Gesetzesänderung also, welche dem Landrat das Recht einräumt, den Lehrplans 21 bzw. den Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft zu genehmigen. Eine Mehrheit von 8 zu 4 bei 1 Enthaltung befürwortet den entsprechenden Landratsbeschluss.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) heisst die Klasse M3a des Bildungszentrums kv BL aus Reinach mit ihrem Lehrer Cyrill Feigenwinter auf der Zuschauertribüne herzlich willkommen.
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- Eintretensdebatte
Paul Wenger (SVP) erklärt, den Äusserungen des heutigen Kommissionspräsidenten könne entnommen werden, dass innerhalb der BKSK sehr heftig und kontrovers diskutiert worden sei. Dies kann der Votant, welcher selbst als ehemaliger Kommissionspräsident das Geschäft über Monate hinweg begleitet hat, nur bestätigen. Allein das Stimmenverhältnis mit 7:4 bei 2 Enthaltungen für die vorliegende Fassung zeigt auf, wie unterschiedlich die Vorlage innerhalb der Kommission beurteilt worden ist. Richtig war auch, dass in dem vorliegenden Bericht nicht mehr inhaltlich auf den Lehrplan 21 eingegangen wurde. Die inhaltlichen Diskussionen fanden innerhalb der Fraktionen und Parteien über Monate hinweg statt. Letztlich muss hier über die Kompetenzfrage entschieden werden. Christoph Hänggi hat auch richtigerweise erwähnt, dass die SVP-Fraktion den Anträgen zustimmen kann. Der Lehrplan 21, oder wie er nun im Kanton neu heisst «Lehrplan Volksschule Baselland», ist und bleibt ein Lehrplan der Volksschule. Paul Wenger ist der Meinung, dass der Landrat in diesem speziellen Fall, abgestützt auf das Bildungsgesetz des Kantons BL, mitreden sollte und muss, da es sich um eine zentrale Änderung im Bildungswesen handelt. Die SVP stimmt den Anträgen der BKSK einstimmig zu.
Miriam Locher (SP) stellt fest, es seien in den letzten zwei Jahren heftige Diskussion über die Bildungsinhalte im Kanton geführt worden. Diskussionen, die nach Ansicht der SP allzu oft faktenbefreit und durch partikulare Interessen belastet wurden. Die Landrätin ruft in Erinnerung, dass bereits 2010, im Zuge der Harmonisierung, mit der Erarbeitung des neuen Lehrplans begonnen wurde. Und immer wieder bestand die Möglichkeit, sich im Mitwirkungsverfahren an der Ausarbeitung bzw. Anpassung des neuen Lehrplans zu beteiligen. Dass die Initianten ihre Initiative auf einen Teilschritt dieser Erarbeitung (nicht die endgültige Fassung liegt der Initiative zu Grunde) stützen, erscheint der SP unseriös und gibt dem Anliegen der Initianten keinerlei Legitimation. Die Initiative gefährdet den gemeinsamen Bildungsraum mit Basel-Stadt, eine der wichtigsten Errungenschaften der Bildungspolitik der letzten Jahre.
Der vorliegende Lehrplan bringt sicher einige Änderungen mit sich. Aber die SP-Fraktion unterstützt die Schulen in ihrer Haltung, offen und kompromissbereit an diese Änderungen heranzugehen. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass von 37 Stellungnahmen zur Vorlage sich ganze 26 gegen die Gesetzesänderung und somit für den Lehrplan ausgesprochen haben, oder der Gesetzesänderung zumindest sehr kritisch gegenüber stehen. Und gerade die Gegner der Initiative kommen aus den Fachkreisen, aus dem Schulalltag und wissen daher sehr genau, wovon sie sprechen. Eine Tatsache mehr, die dafür spricht, die Kompetenz bezüglich des Lehrplans beim Bildungsrat als Fachgremium zu belassen. Zur Erinnerung: Der Bildungsrat ist ein breit abgestütztes Gremium aus Fachpersonen aus dem Bildungsbereich, aber auch mit Vertreterinnen der Kirchen, der Handelskammer beider Basel und der Wirtschaftskammer Baselland.
Eine eventuelle Gutheissung der Initiative schafft eine grosse Unsicherheit an den Schulen und innerhalb der Volksschule. Und die Zeit bis zu einer allfälligen Volksabstimmung wird sicher nicht dazu beitragen, dass an den Schulen Ruhe einkehren kann und sich die Lehrpersonen wieder dem Tagesgeschäft widmen können. Es gilt auf jeden Fall zu bedenken, dass ab dem kommenden Schuljahr die ersten Schülerinnen und Schüler aus der sechsten Primarklasse in die Oberstufe übertreten würden. Aus diesem Grund muss aus Sicht der SP-Fraktion möglichst schnell eine Lösung gefunden werden. Nochmals: Die Schulen brauchen Planungssicherheit und sie brauchen diese Planungssicherheit jetzt! Ein Übergangslehrplan als Zwischenlösung ist nicht zielführend. Die Bildungsinhalte sollen nicht politisiert, ja auf keinen Fall zum Spielball politischer Ausrichtungen werden. Aus diesem Grund hat die SP auch nicht an der Gesetzesänderung mitgearbeitet, sondern Gegenvorschläge oder Auswege aus der verfahrenen Situation aufgezeigt; leider vergeblich.
Es ist bedauerlich, dass mit dieser Vorlage der komplizierte Weg gegangen wird, indem die Initiative dem Regierungsrat zur Annahme unterbreitet wird. Es bleibt zu hoffen, dass die FDP die Vorlage, gemeinsam mit Regierungsrätin Monica Gschwind, in eine Richtung steuert, die den Schulen echte Planungssicherheit bietet. Denn die Gesetzesänderungen sind nicht zielführend und die SP vertritt die Ansicht, dass die Vorlage im Verlaufe der Diskussionen nicht verbessert, sondern verschlechtert wurde.
Die Fraktion der SP wird der geplanten Gesetzesänderung, welche zu einer Kompetenzänderung bezüglich der Einführung des Lehrplans Volksschulen Baselland führen würde, klar nicht folgen. Die SP ist für die Beibehaltung der Kompetenzen, wie sie das Volk dem Bildungsrat zugesprochen hat, und für eine konsequente Weiterführung des eingeschlagenen Weges. Sie möchte die angelaufenen Prozesse nicht blockieren. Gestalten statt blockieren, das entspricht den Vorstellungen der SP, und aus den bereits genannten Gründen wird die SP-Fraktion die Vorlage ganz entschieden ablehnen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sieht, dass die Wahrnehmungen offenbar sehr unterschiedlich sind. Der Votant hat von der SP und von Florence Brenzikofer gehört, dass die parlamentarische Initiative Unsicherheit hervorrufe. Tatsächlich gab es in den letzten zwei Jahren enorme Unsicherheiten, die Lehrpersonen kamen deshalb kaum mehr zu ihrem Kerngeschäft, dem eigentlichen Unterrichten. Diese Situation hat sich ganz massiv verändert - mit der Wahl von Monica Gschwind in den Regierungsrat. Das brachte in erster Linie Ruhe in die Lehrerkollegien und stabilisierte die Situation, auch aufgrund des Signals, den Reformwahn zu überprüfen, der sich in den letzten zwei, drei Jahren abgespielt hat. Heute herrscht an den Schulen Ruhe, auch weil man weiss, dass entscheidende Fragen wie Sammelfächer oder Lehrplan 21 nochmals kritisch hinterfragt werden.
Auf der anderen Seite weiss man, dass es einen Bildungsrat gibt, der die SP-Bildungsphilosophie massiv unterstützt, die an den Sekundar- und teilweise auch an den Primarschulen heftig kritisiert wird. Die Gesetzesgrundlage ist heute so, dass der Bildungsrat abschliessend und ausschliesslich über Stundentafel und Lehrplan entscheidet. Und er hat ja bereits über den Lehrplan entschieden: Er hat entschieden, dass auf 2017/18 dieser eingeführt wird. Was auch klar ist, und was bereits Urs Wüthrich (was der Sprecher diesem hoch anrechnet) gesagt hat: Man muss den Lehrplan ändern, weil er nicht auf das Baselbiet passt, nicht auf die drei Niveaus A, E und P ausgerichtet ist. Es gibt im Kanton auch einige, die diese drei Niveaus am liebsten abschaffen würden. Für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (und im Landrat) ist dies jedoch keine Option. Man sieht aber, dass hier einiges am Laufen ist. Die Unsicherheit ist mit Sicherheit jetzt nicht mehr da; die Situation hat sich massiv beruhigt.
Die glp/GU-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu, weil dies ein weiterer Beitrag ist, Ruhe in die Schulen zu bringen. Weil damit klar ist, dass nicht einfach ein 15er-Gremium irgendwelche Entscheide im Stillen Kämmerlein trifft, ohne politisch breit abgestützt zu sein. Man muss sehen: Der Lehrplan 21 bringt nicht einfach irgendwelche Veränderungen mit sich; es handelt sich um ein ganz anderes Instrument als bei den letzten Lehrplanänderungen. Mit dem Lehrplan 21 wird eine ganz neue Doktrin, eine neue Bildungsphilosophie in die Schule eingeführt. Dass dies an den Lehrpersonen vorbei geschmuggelt wird, ist ein No-Go.
Es ist falsch zu behaupten, die Lehrpersonen seien einbezogen gewesen. Es handelte sich nur um ein paar wenige Lehrpersonen, die mitreden konnten. Beworben hatten sich aber ganz viele. Würde man irgendein Anliegen durchsetzen wollen, so fänden sich im Kanton immer genug Personen, die einen dabei unterstützen. Setzt man diese dann in einem Gremium entsprechend zusammen, dann schaut auch das heraus, was man selber zu haben wünscht. Das hat nichts mit «repräsentativ» zu tun. Die Sicherung, die der Landrat zu erreichen versucht, ist deshalb absolut richtig.
Es ist erneut zu betonen, was bereits Paul R. Hofer hervorgehoben hat: Es wird hier nicht über den Lehrplan 21 abgestimmt. Der Landrat baut eine Sicherung ein, weil der Lehrplan 21 schief herauskommt, wenn die Veränderungen, die noch vorgenommen werden müssen, nicht im Sinne des Kantons und der Schulen sind. Und somit nicht alle, insbesondere die Lehrpersonen, dahinter stehen können. Dann soll der Landrat hier den roten Knopf drücken können: Zurück an den Bildungsrat.
Thomas Bühler (SP) hätte das eine oder andere Inhaltliche zu sagen, verzichtet jedoch darauf zu Gunsten des eigentlichen Themas: Kompetenzverschiebung. Dazu ist festzustellen: Für die Kompetenzverschiebung wird eine halbe Seite neuer Gesetzesparagrafen geschaffen. Es wird häufig der linken Seite vorgeworfen, immer neue Gesetze hervorzubringen. Diesmal kommen sie aber von der anderen Seite - und zwar wegen der Kompetenzverschiebung.
Es geht um den Lehrplan Volksschule, anscheinend als ein Gesamtbeschluss, den der Bildungsrat beschliessen und wozu dann der Landrat anscheinend Ja oder Nein sagen könnte. Wie ist es denn aber, wenn der Bildungsrat in z.B. drei Jahren zwei Änderungen an diesem Regelwerk vornimmt? Kommt das dann auch in den Landrat? Dies ist nirgends explizit festgehalten. Und wie ist es denn, wenn der Bildungsrat in fünf Jahren substanziell daran etwas ändern möchte - und das Kind dann nicht «Lehrplan Volksschule», sondern «Lehrplan Zukunft» nennt? Von einem «Lehrplan Zukunft» steht hier nichts drin. Und dann muss der Landrat wieder viele neue Paragrafen erfinden, damit er nach dem Beschluss des Bildungsrats über einen «Lehrplan Zukunft» auch mitreden kann...
Wenn man schon also darauf eintreten möchte, müsste man «goppeletti» vorher sauber legiferieren. Was hier aber angestellt wird, ist in dieser Hinsicht nicht sauber, da nicht klar ist, was bei Änderungen passiert. Wann muss eine vom Bildungsrat beschlossene Änderung am Lehrplan Volksschulen wieder zurück in den Landrat? Wann muss etwas in den Landrat, das vielleicht als substanzielle Änderung betrachtet wird? Dies ist für den Votanten völlig unklar. Es wäre aber völlig schräg, wenn jede Änderung am Lehrplan in diesem Gremium diskutiert werden müsste. Die Grenzen sind mit dieser Legiferierung also völlig unklar; als Nicht-Jurist hat der Sprecher damit erhebliche Mühe.
Paul Wenger (SVP) möchte sich zuerst gegen einen Vorwurf zur Wehr setzen. Miriam Locher hat (wie auch Florence Brenzikofer) den Begriff «Partikularinteressen» ins Spiel gebracht. Der Sprecher wüsste nicht, welche Partikularinteressen er an diesem Lehrplan 21 haben sollte. Es sind genau null.
Der Sprechende ist überzeugt, dass 70 Prozent der geschätzten Kolleginnen und Kollegen in diesem Saal den Lehrplan 21 noch nie in den Händen gehabt haben. Der Sprecher verzichtet, etwas aus diesen zwei Dutzend Heftchen vorzulesen. Man darf sich aber nicht wundern, wenn man sich die Geschichte des Lehrplans 21 anschaut: Seine ganze Entstehung, an dessen Ende keine fachspezifischen Kenntnisse mehr als zentrale Ziele von Lernprozessen definiert werden, sondern eine Kompetenzorientierung, die sich über 557 Seiten, 463 Kompetenzen und 4754 Kompetenzstufen erstreckt. Man darf sich also nicht wundern, dass, wenn man so etwas dem Volk und den Lehrpersonen vorlegt, dies ungelesen in den Schrank wandert - und das war's.
Nochmals: Es sind keinerlei Partikularinteressen im Spiel. Man ist vielleicht überzeugt von der einen oder der anderen Situation. Diese Überzeugung hat der Sprecher wie jeder andere auch. Die SVP wird gemäss Kommissionsantrag abstimmen.
Regula Meschberger (SP) sagt, mit einem Blick zurück in die Schulgeschichte, dass noch jeder neue Lehrplan Unsicherheit ausgelöst hat. Das liegt in der Natur der Sache. Man muss sich mit Neuem erst einmal abfinden. Deshalb ist ja auch so wichtig, dass es nicht um Einzelinteressen geht, sondern dass sich jemand mit dem Lehrplan beschäftigt, der oder die tatsächlich eine Ahnung von Schule hat. Es ist aber nicht so, dass der Lehrplan 21 einfach nur über den Grünen Tisch des Bildungsrats gewandert ist. Es gab ein sehr breites Vernehmlassungsverfahren, die Lehrerschaft hat sich intensivst damit befasst, die AKK gab eine ausgeklügelte Stellungnahme dazu ab. Der Vorwurf von Jürg Wiedemann, es sei undemokratisch gelaufen, ist nicht zutreffend. Vielleicht hat er dort einfach nicht mitgearbeitet. Es stimmt auch nicht, wenn Jürg Wiedemann von «den Schulen» redet. Möglicherweise sind es einzelne Schulen, aber die Vernehmlassungsergebnisse zeigen klar, dass eine Mehrheit von Schulen bzw. Lehrpersonen findet, dass die Kompetenz beim Bildungsrat bleiben und nicht im Landrat liegen soll.
Warum sollte man sich selber desavouieren? Der Bildungsrat besteht aus Fachleuten und aus politisch gewählten Personen. Die Parteien sind dort alle vertreten, womit auch ein Einfluss wahrgenommen werden kann. Weiter hat das Volk, vor nicht langer Zeit, sich dafür ausgesprochen, dass Bewilligung und Einführung eines neuen Lehrplans in der Kompetenz des Bildungsrats sein soll. Nur weil einem nun der Lehrplan 21 nicht passt, soll das plötzlich der Landrat machen, mit der Behauptung, die Welt oder die Schule würde auf den Kopf gestellt...?
Kein Lehrplan - auch nicht die existierenden - wird 1:1 umgesetzt. Das ist auch gar nicht möglich. In den 9 Jahren wird nie alles genau so und Wort für Wort durchgeführt werden können, was in diesem Lehrplan steht. Darum geht es auch gar nicht. Sondern darum, dass man sich Kompetenzen aneignet und sie den Kindern weitergibt, was diese befähigt, draussen im Berufsleben zu bestehen.
Die Votantin fand die sachliche Darlegung von Sabrina Corvini sehr schön: Es geht um die Zuständigkeit - Landrat oder Bildungsrat. Und wenn es einem nicht passt, kehrt man es einfach um - diesen Eindruck erweckt das Vorgehen. Wer behauptet, das demokratische Element fehle, hat nicht den ganzen Prozess im Blick. Allenfalls einig geht die Sprecherin mit der Kritik Jürg Wiedemanns an den Abläufen. Der Lehrplan hätte vielleicht nicht so schnell eingeführt werden dürfen, sondern mehr Zeit benötigt. Tatsache aber ist, dass er in der Primarschule eingeführt ist und die Lehrpersonen dort damit arbeiten. Die Primarlehrpersonen haben die benötigten Weiterbildungen absolviert. Natürlich ist es legitim, wenn Monica Gschwind nun eine Arbeitsgruppe Marschhalt einsetzt. Es gilt aber auch, vorsichtig zu sein. Gerade wenn es um Sparmassnahmen geht: Wird ein Marschhalt eingelegt und es braucht einen Übergangslehrplan (für die Anschlusslösung an die Primarschule) - dann verursacht dieses Manöver grosse Kosten.
So sehr in die Details zu gehen war nicht die Absicht der Votantin. Der Argumentation von Jürg Wiedemann musste aber etwas entgegen gesetzt werden. Es ist ganz klar, wer für den Lehrplan zuständig ist: Es ist der Bildungsrat, weil dort die Fachleute und die politischen Vertretungen sitzen. Dies soll nicht geändert werden, nur weil jemandem der Lehrplan 21 nicht passt. Die Votantin bittet um Ablehnung der Gesetzesänderung.
Paul R. Hofer (FDP) findet, dass das Parlament nur dann einen Entscheid treffen sollte, wenn es sich um einen wichtigen Entscheid handelt. Es sollte keinen treffen, wenn er nicht so wichtig ist. Die Einführung des Lehrplans 21 ist eine sehr wichtige Entscheidung. Deshalb wurde auch so lange und kontrovers darüber diskutiert. Es ist eigentlich fantastisch, dass auf lediglich einer halben Seite etwas so Wesentliches formuliert werden kann. Deswegen ist der Sprecher wie auch die Fraktion der FDP einstimmig der Meinung, dass der Entscheid darüber dem Landrat überlassen werden muss.
Christine Gorrengourt (CVP) hat sich kaum getraut zu sagen, was Paul Wenger vorhin geäussert hat. Er fragte, wer von den Anwesenden den Lehrplan 21 denn wohl schon in der Hand gehabt habe. Das würde letztlich heissen, wer im Landrat denn überhaupt die Änderungen, die in der letzten Zeit vorgenommen wurden, kennt.
Angestrebt wird ein Bildungsraum Nordwestschweiz. Dazu gehört ein gemeinsamer Lehrplan: der Lehrplan 21 - oder halt leicht abgeändert. 21 bedeutet eben nicht das 21. Jahrhundert, sondern 21 ist die Zahl der Kantone, die zusammen versuchten, den Lehrplan so auf die Beine zu stellen, dass es für jeden von ihnen einigermassen funktioniert. Nun könnte man ja auch noch jeden einzelnen Lehrer befragen, und jeder könnte das reinschreiben, was er gerne hätte. Es ist aber halt leider so, dass hier eher das politische Denken zählte, und man dafür Fachpersonen ins Boot holte und sie mitentscheiden liess. Kein basisdemokratischer Entscheid eines Konvents also, sondern einer mit dem Einbezug von Fachpersonen und Bildungsratsmitgliedern, die teils von den Fraktionen oder Parteien eingesetzt wurden.
Die Sprecherin findet den Marschhalt gut. Er muss auch dazu führen, dass die Bildungsratsmitglieder Zeit haben, um an ihre Basis zu gehen - sei das nun in Politik oder Bildung - und dort Rücksprache zu halten, zu diskutieren, und die Erkenntnisse anschliessend wieder in die Gruppe einzubringen. Dies kann aber nicht in jedem einzelnen Lehrerzimmer und nicht mit jedem einzelnen Lehrer erfolgen. Nicht, sofern man einen Bildungsraum Nordwestschweiz anstrebt.
Elisabeth Augstburger (EVP) erinnert daran, dass sich die EVP seinerzeit national dafür engagiert hatte, dass der Lehrplan 21, der von grosser Tragweite ist, von den jeweiligen Kantonsparlamenten genehmigt wird. Es geht dabei um eine wichtige Entscheidung, wie Paul Hofer bereits erwähnt hatte. Die EVP hat ja auch eine Motion eingereicht, die in der Vorlage erwähnt ist und abgeschrieben werden soll. Deshalb wird eine Mehrheit der EVP die Vorlage unterstützen.
Miriam Locher (SP) weist Paul Wenger gerne darauf hin, dass die genannten Partikularinteressen nicht auf ihn gemünzt waren. Paul Wenger erwähnte aber die vielen Seiten im Lehrplan: Gerade das spreche dafür, dass die 90 Landrätinnen und Landräte es sich nicht anmassen dürfen, besser über ein Werk entscheiden zu können, als dies der Bildungsrat kann. Dies wäre schlicht unseriös und absurd. Alles spricht dafür, die Kompetenzen über den Lehrplan beim Bildungsrat zu belassen.
Die Einschätzung von Jürg Wiedemann, es sei nun Ruhe an den Schulen eingekehrt, teilt die Sprecherin nicht so ganz. Sie ist sich sicher, dass in etwas weniger als einer Stunde auch im Saal zu hören sein wird, wie «ruhig» es draussen (an der Demo vor dem Regierungsgebäude) ist.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) hat viele Emotionen gespürt. Die Bildungsharmonisierung hat bereits einen langen Weg hinter sich; die Sprecherin möchte deshalb noch einmal die Gelegenheit ergreifen, die Beschlüsse und die Faktenlage festzuhalten, damit alle auf dem gleichen Stand sind.
Erstens hat der Bildungsrat gemäss seiner gesetzlichen Kompetenz die bikantonale Stundentafel im Juni 2012 beschlossen. Dabei handelt es sich um eine mit Basel-Stadt abgestimmte Stundentafel, die ab dem Schuljahr 2016/17, also ab nächstem August, auf Sekundarstufe gilt, und die sich auf den Lehrplan 21 abstützt.
Zweitens hat der Bildungsrat am 26. November 2014 in eigener gesetzlicher Kompetenz beschlossen, den Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft auf der Grundlage der Mustervorlage Lehrplan 21 einzuführen. Er hat aber im Bereich der Sekundarstufe noch nicht alle Details bestimmt. So wurde z.B. ein Auftrag erteilt, dass die Niveaudifferenzierung noch auszuarbeiten sei.
Drittens hat der Bildungsrat eine zeitlich differenzierte Inkraftsetzung der Lehrpläne beschlossen: für den Kindergarten und die Primarschule erfolgte die Inkraftsetzung auf Schuljahr 2015/16, er gilt also auf dieser Stufe bereits seit dem 17. August. Für die Sekundarschule hat er eine verzögerte Inkraftsetzung auf das Schuljahr 2018/19 beschlossen.
Viertens besteht für die Sekundarschule durch die auf 2016/17 bereits beschlossene Stundentafel und den noch nicht im Detail beschlossenen Lehrplan eine lehrplanmässige Lücke für die Schülerinnen und Schüler, welche in den kommenden zwei Jahren in die drei Jahre dauernde Sekundarschule übertreten werden.
Fünftens hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme die vorliegende Vorlage der Bildungskommission abgelehnt. Primär sprach er dem Bildungsrat sein Vertrauen gemäss seiner heute gültigen gesetzlichen Kompetenz aus. Soviel zu den Fakten und Beschlüssen.
Nach ihrem Amtsantritt hat die Sprecherin im Wissen um die parlamentarische Initiative, wie auch um die sonstigen Initiativen und Motionen, den Marschhalt für die Sekundarstufe I eingeleitet und dem Regierungsrat das Verfahren und die Mitwirkung der Anspruchsgruppen zur Kenntnis gebracht. Der Bildungsrat hat eine Delegation für die Mitwirkung im Prozess Marschhalt bestimmt. Dies heisst, dass der Bildungsrat sich auf den Marschhaltprozess eingelassen hat. Darüber ist sie sehr froh und erleichtert. An dieser Stelle möchte sich die Regierungsrätin auch für das Vertrauen bedanken, das sie überall spürt und vorhin auch von Sabrina Corvini und Florence Brenzikofer ausgesprochen wurde. Es freut sie sehr, dass dem Marschhalt so viel Vertrauen entgegen gebracht wird.
In Bezug auf die heutige Beratung der parlamentarischen Initiative verfolgt die Sprecherin mit dem Marschhalt das Ziel, dass der Landrat in Ruhe über die Änderung des Bildungsgesetzes beraten und beschliessen kann. Das heisst, dass für Sekundarschulen Planungssicherheit gewährleistet ist. Es ist der Regierungsrätin das Wichtigste, dass die Sekundarschulen nicht zwischen Stuhl und Bank fallen, nur weil hier über die parlamentarische Initiative beraten wird. Im Rahmen des Marschhalts gilt es nun zu prüfen, inwiefern ein Rückkommen auf den Entscheid zur Einführung einer neuen Stundentafel mit Basel-Stadt möglich ist - und auch, ob mit der Einführung eines neuen Lehrplans eine Gleichschaltung möglich wäre. Zweitens ist es wichtig, dass nun keine Entscheide gefällt werden, die einem eventuellen Entscheid des Landrats vorgreifen. Zum Beispiel wurde die Weiterbildung der Lehrpersonen für die Sammelfächer im Moment gestoppt. Es hat keinen Sinn, etwas aufzugleisen, wenn später anders entschieden würde. Drittens wird die Votantin im Marschhalt-Prozess ein Rückkommen auf den Inkraftsetzungsbeschluss für den neuen Lehrplan für die Sekundarschule einbringen: Würde die Änderung des Bildungsgesetzes durch Landrat und Souverän gemäss der Parlamentarischen Initiative angenommen, benötigt dies einiges an Zeit. Damit diese zur Verfügung steht, müsste man erneut auf den Inkrafttretungsbeschluss zurückkommen. All diese Dinge gibt es zu bedenken und werden seriös angegangen. Ganz wichtig ist, dass differenzierte Entscheide getroffen werden.
Inzwischen hat die Votantin entschieden, dass die Primarschulen nicht in den Marschhalt einbezogen werden. Die Umstellung auf das Modell 6/3 ist ja nun erfolgt. Daran soll ausdrücklich nicht gerüttelt werden. Auch das neue Sprachenkonzept (Französisch ab der 3., Englisch ab der 5. Klasse) soll im Zug des Marschhalt-Prozesses nicht angetastet werden. Denn seit dem Schuljahr 2012/13 werden die Primarschülerinnen in diesem Sinne unterrichtet, und sie werden im nächsten Jahr in die Sekundarschule übertreten. Damit deren Laufbahn kohärent und gradlinig verläuft, und das Sprachenkonzept nicht vorzeitig abgebrochen wird, sind alle Entscheidungen betreffend Sprache nicht Teil des Marschhalts.
Die Sprecherin versichert, dass sie versucht hat, dem Landrat den Weg bestmöglichst so zu bereiten, damit man wirklich frei ist in der Entscheidung und Planungssicherheit für die Sekundarschulen besteht. Im Marschhaltteam sind unter anderem die Lehrerschaft vertreten, die Präsidien der Schulleitungskonferenzen und der Schulpräsidienkonferenzen. Ihnen allen ist das wichtigste Anliegen, dass die Schulen Sicherheit haben. Die Sprecherin garantiert, dass mit hohem Druck daran gearbeitet wird. Nun ist man frei zu entscheiden, wo der Beschluss in Zukunft gefällt wird: Ob weiterhin im Bildungsrat oder im Landrat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- 1. Lesung Bildungsgesetz
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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