Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2013
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2012-232 vom 4. September 2012 [2. Lesung] Vorlage: Revision des Finanzkontrollgesetzes - Bericht der Finanzkommission vom 29. Oktober 2013 - Beschluss des Landrats vom 14. November 2013: < 1. Lesung beendet > - Beschluss des Landrats vom 11. Dezember 2013: < beschlossen [FGR] > > Gesetzesänderung |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erinnert daran, dass die Finanzkommission (FiK) nach der 1. Lesung den Auftrag erhalten hatte abzuklären, ob die Frist von 2 Monaten für das Erstellen und den Versand von Berichten der Finanzkontrolle (FiKo), die von einer Kommission des Landrats in Auftrag gegeben wurden und zu welchen die Auftrag gebende Kommission ebenfalls noch Stellung nehmen möchte, ausreiche. Die FiK ist der Meinung, Dienststellen sollten nicht allzu lange auf eine Rückmeldung warten müssen, und die FiKo geht üblicherweise nach dem Grundsatz vor, die revidierte Dienststelle zu Feststellungen und Empfehlungen innert kurzer Frist Stellung beziehen zu lassen.
In der FiK sind verschiedene Varianten diskutiert worden, z.B. diese Frist auf Verlangen zu verlängern. Sie will nun die Frist auf 3 Monate ansetzen. So ist eine rechtzeitige Behandlung solcher Berichte auch z.B. bei Unterbruch durch Ferien möglich. Die FiK empfiehlt dem Landrat mit 10:1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Frist auf 3 Monate anzusetzen.
Laut Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist seine Fraktion in dieser Frage gespalten, sie spreche sich aber grossmehrheitlich für eine Frist von 6 Monaten aus. Ein entsprechender Antrag wird folgen.
Ruedi Brassel (SP) erwähnt, dass seine Fraktion der Änderung gemäss Antrag der FiK zustimmen werde, um so das Geschäft hoffentlich abschliessen zu können.
Nach Monica Gschwind (FDP) will auch ihre Fraktion die dreimonatige Frist unterstützen. Nach einer erfolgten Revision sollte die betreffende Dienststelle nicht zu lange im Unklaren gelassen werden.
Claudio Botti (CVP) vermerkt, dass auch seine Fraktion dem Kompromissvorschlag von 3 Monaten zustimmen wolle. 6 Monate sind eine zu lange Frist.
Gemäss Klaus Kirchmayr (Grüne) stimmt auch seine Fraktion für die Frist von 3 Monaten.
Hanspeter Weibel (SVP) weist darauf hin, dass das Thema in der GPK wegen zwei kürzlich aufgetretener Fälle diskutiert worden sei, aufgrund welcher diese eine längere Frist beantragen wolle. Auch wenn in der FiKo ausgewiesene Fachleute arbeiten, brauchen diese manchmal mehr als 3 Monate Zeit, um einen Bericht vorlegen zu können. Und mit einer Frist von 3 Monaten entsteht ausserdem ein grosser Druck auf jene Leute, die dann solche Berichte bearbeiten müssen - von den erwähnten zwei Fällen konnte einer erst nach einem Jahr abgeschlossen werden.
Im Namen der GPK beantragt er deshalb eine Frist von 6 Monaten.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt den Antrag Hanspeter Weibels (Frist von 6 Monaten) dem Antrag der FiK (Frist von 3 Monaten) gegenüber und lässt darüber abstimmen.
Da die Abstimmungsanlage nicht funktioniert, wird per Handerheben abgestimmt.
://: Der Landrat gibt mit 58:21 Stimmen einer Frist von 3 Monaten den Vorzug.
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- 2. Lesung
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt mit 81:1 Stimmen bei 1 Enthaltung der Revision des Finanzkontrollgesetzes in der von der Finanzkommission beantragten Fassung mit Änderung der Frist in § 12 Abs. 5 von 2 auf 3 Monate zu. Das 4/5-Mehr ist erreicht; es kommt nicht zu einer obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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