Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2013

Nr. 1647

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) erklärt, das Kantonsspital Baselland erbringe im Auftrag des Kantons bestimmte besondere Leistungen, die auch speziell finanziert werden müssen. Dafür ist der beantragte Verpflichtungskredit gedacht.


Es handelt sich beispielsweise um die Weiterbildung der Assistenzärztinnen und -ärzte. Der Kanton finanziert nicht die Weiterbildung, sondern den Ausfall, der dem Spital während der Zeit entsteht, da die Ärztinnen und Ärzte die Weiterbildung absolvieren. Es handelt sich um einen Betrag von Fr. 24'000 pro 100% Stelle. Diesen Betrag hat nicht der Kanton Baselland festgelegt, sondern die schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.


Ein weiterer Teil betrifft die Notfallversorgung und die Rettungsdienste. Das Kantonsspital hat den Auftrag, an 365 Tagen und während 24 Stunden die Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Die Krankenkassen zahlen nur die eigentlichen Behandlungen auf der Notfallstation und nicht die Leistungen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erbracht werden müssen. Auch hier braucht es die Finanzierung durch den Kanton.


Weiter gibt es die SEOP, die mitfinanziert wird. SEOP kümmert sich um die Nachsorge schwerkranker, vor allem krebskranker Menschen. Die Organisation war zunächst selbständig gewesen und ist jetzt in das Kantonsspital eingegliedert worden, da sie sonst schlicht nicht überlebensfähig gewesen wäre. Die Eingliederung ist auch sinnvoll, bietet die SEOP eine Dienstleistung im Anschluss an den stationären Aufenthalt von spezifisch schwerkranken Menschen.


Ferner geht es um die Notrufzentrale, welche bislang von den Ärztegesellschaften Basel-Stadts und Basellands finanziert und vom Kanton Basel-Stadt subventioniert worden ist. Der Kanton Baselland wird die Notrufzentrale inskünftig mitfinanzieren. Dies ist deshalb sinnvoll, weil die Notrufzentrale die Notfalldienste entlastet. Die Notrufzentrale bietet erste Hilfestellungen und hat eine Triagefunktion, welche verhindert, dass alle gleich die Notfallstation aufsuchen.


Die Vorlage enthält eine Besonderheit, die auch in den letzten Tagen und Wochen Diskussionen verursacht hat. Der Kanton Baselland unterstützt die Geburtshilfe und die Gynäkologie im Kantonsspital Laufen mit 1.4 Mio. Franken. Beim letzten Verpflichtungskredit war noch von Fr. 900'000 die Rede gewesen. Bei der Neuberechnung hat sich jetzt gezeigt, dass es 1.4 Mio. Fr. sind.


Die VGK hat dies intensiv diskutiert und ist der Meinung, dass der Beitrag für 2014 noch bezahlt werden muss. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass Spitalleitung und Verwaltung denken, die Geburtshilfe und die Gynäkologie in Laufen müssten geschlossen werden, dies deshalb, weil die Kosten für die Vorhalteleistungen zu hoch sind. Solches würde sich rentieren, wenn es mehr Geburten wären - die Tatsache ist aber eine andere. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und die Beschäftigung des Personals für eine bis zwei Geburten pro Woche ist erstens nicht wirtschaftlich und zweitens auch medizinisch nicht mehr vertretbar. Die VGK ist nach intensiver Diskussion zur Meinung gelangt, dass sie diesen Entscheid zur Schliessung der Abteilung unterstützt. Gleichzeitig ist die VGK aber ganz klar der Ansicht - hier unterstützt sie die Strategie des Verwaltungsrates des Kantonsspitals Baselland -, dass weiterhin Sprechstunden für Gynäkologie und Geburtshilfe angeboten werden; auch sollte es weiterhin eine tageschirurgische Tätigkeit in diesem Bereich geben. Damit der Standort Laufen überhaupt eine Zukunft hat, ist es wesentlich, weitere wichtige Abteilungen dort anzusiedeln, so beispielsweise die Schmerzklinik, die geriatrische Rehabilitation und die Akutgeriatrie. Mit dem Angebot in diesen Bereichen kann das Einzugsgebiet des Kantonsspitals Laufen vergrössert werden, wodurch der Standort nachhaltig gesichert werden kann.


Der Antrag der VGK lautet deshalb, dem Verpflichtungskredit für 2014 von 14.9 Mio. Fr. sowie für die Jahre 2015 und 2016 von je 13.5 Mio. Fr. - also abzüglich der Kosten für die Geburtshilfe und Gynäkologie von 1.4 Mio. Fr. - zuzustimmen.


Im Namen der VGK bittet die Kommissionspräsidentin, in diesem Sinne zu beschliessen.


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- Eintretensdebatte


Peter Brodbeck (SVP) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage in der unterbreiteten Form zustimmt.


Sicher gibt es dazu noch Ausführungen zu machen. Die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Überlegungen kann nicht mehr über das KVG, sondern nur noch über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziert werden. Die SVP ist der Meinung, dass dies so richtig ist, ebenso, dass solche Aufrechterhaltungen ganz grundsätzlich - sei es in Laufen oder auf dem Bruderholz - nicht mehr sinnvoll sind, denn es geht darum, die Gesundheitskosten einzudämmen. Der Gesetzgeber zielt aber auch darauf ab, die Qualität zu steigern, indem es eine bestimmte Anzahl Fälle braucht, damit über die Fallkostenpauschale abgerechnet werden kann. Die Kommissionspräsidentin hat bereits ausgeführt, dass dies in Laufen nicht mehr der Fall ist. Die SVP ist im Interesse der Patientinnen der Meinung, dass die Aufrechterhaltung der Spitalkapazitäten im Bereich Gynäkologie so nicht mehr weitergeführt werden kann. Die SVP unterstützt Verwaltungsrat und Spitalleitung des Kantonsspitals Baselland bei diesem Entscheid.


Daniel Münger (SP) schickt voraus, dass die SP der Vorlage in der unterbreiteten Form grossmehrheitlich zustimmt, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen jener Teil sind, der sich noch beeinflussen lässt. Nach der Auslagerung der Spitäler kann kein Einfluss mehr darauf genommen werden, welche Disziplinen wo angeboten werden. Zudem gibt es neue gesundheitspolitische Gegebenheiten, die es zu akzeptieren gilt. Es handelt sich um die freie Spitalwahl der Einwohnerinnen und Einwohner Basellands; auch die Fallkostenpauschalen haben einen Einfluss. Zudem: Regionalpolitische Überlegungen spielen gemäss KVG bei den Spitälern keine Rolle mehr. Das heisst, wenn eine Disziplin aufrechterhalten werden soll, wie im Falle des Kantonsspitals Laufen, dann geschieht das in der Regel mittels der gemeinwirtschaflichen Leistungen.


1.4 Mio. Fr. sind zu zahlen für einen Service, der angesichts der wenigen dort stattfindenden Geburten medizinisch sicher nicht ohne Weiteres gewährleistet werden kann. Es erscheint daher fast ein wenig verantwortungslos, diesen Bereich weiter zu betreiben - abgesehen von den hohen Kosten, die damit verbunden sind.


Die SP steht hinter dem Standort Laufen, aber sie will einen zukunftsgerichteten, modernen Standort Laufen, der Leistungen anbietet, die bezahlbar und von grösstmöglicher Qualität sind; auch soll damit für die Laufentaler Bevölkerung eine nahe und optimale Gesundheitsversorgung erfolgen.


Ob der Bereich Geburtshilfe und Gynäkologie tatsächlich angeboten werden muss, steht auf einem anderen Blatt, und es gibt Gescheitere, die darüber richten können. Dafür gibt es den Verwaltungsrat des Kantonsspitals. Wäre dies nicht gewollt, hätten die Spitäler nicht ausgelagert werden müssen.


Ein Blick auf den nicht erst vorgestern unterzeichneten Laufentalvertrag zeigt, dass es dort gewisse Passagen gibt, zu denen durchaus Neuüberlegungen möglich sein sollten, unter anderem bezüglich des hier diskutierten Themas.


Unter dem Strich aber darf gesagt werden: Die SP steht hinter den hier ausgewiesenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen und den drei Standorten, und sie ist auch für einen modernen Standort Laufen.


In diesem Sinne bittet Daniel Münger, der Vorlage zuzustimmen.


Christoph Buser (FDP) gibt bekannt, dass die FDP der Vorlage grossmehrheitlich zustimmen werde. Sie ist der Ansicht, dass sich die Spitallandschaft durch die Einführung der Fallpauschalen grundlegend verändert hat; auch sonst ist einiges passiert. Über diese Thematik hat der Landrat bei früherer Gelegenheit, als es um die Spitalverselbständigung gegangen ist, bereits ausführlich gesprochen.


Die FDP sieht, dass es letztlich aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist, die Leistung aufrecht zu erhalten. Hier spielt ein Qualitätsproblem hinein, auch wenn keine mangelnde Qualität unterstellt werden soll. Die Lehrbücher und die angehörten Experten sagen aber, dass die heute stattfindenden 87 Geburten nicht genügen, um die Qualität nachhaltig hochhalten zu können. Wenn es um die Kosten geht, so ist eine Zahl von Aussagekraft: Letztes Jahr gab es am Standort Laufen 10 Kaiserschnitte. Das bedeutet, dass an 365 Tagen während 24 Stunden der Betrieb aufrecht erhalten werden muss, um 10 Kaiserschnitte pro Jahr innert 10 Minuten ausführen zu können.


Wenn der CEO des Kantonsspitals Baselland zudem während der Hearings sagt, dass es bislang keine Kostenrechnung gab und in der alten Spitallandschaft tendenziell zu viele Betten bewirtschaftet wurden, dann erscheint es auch sinnvoll, dem Kantonsspital im Zusammenhang mit dessen Verselbständigung Flexibilität zuzugestehen und dieses entscheiden zu lassen, welches medizinische Angebot an diesem Standort sinnvoll ist.


Der CEO des Kantonsspitals Baselland hat ganz sicher nicht im Sinn, den Standort Laufen so zu schwächen, dass es diesen letztlich nicht mehr braucht. Vielmehr geht es ihm darum, eine Herausforderung in eine Chance zu verwandeln. Der CEO verfolgt eine Strategie - die FDP unterstützt ihn mehrheitlich darin -, die den Standort Laufen stärkt. Wenn in einem Hearing zu vernehmen ist, dass der Standort Laufen innert kürzester Zeit in die schwarzen Zahlen geführt werden konnte, dann entspricht das einer Stärkung des Standorts. Dies ist wesentlich auf die Synergien des Gesamtunternehmens zurückzuführen, die genutzt werden können, so beispielsweise die gesteigerte Einkaufskraft. Synergien sind genau das, was gefordert wird. Es ist zwar der Bundesgesetzgeber, der diese vorgibt, aber auch im Landrat wurde bei früherer Gelegenheit gesagt, dass das Gesamtspital nach diesen Prinzipien zu führen sei, dass Disziplinen zusammengefasst und dort angeboten werden sollen, wo es am sinnvollsten ist. Die Ausrichtung auf den Bereich «Schmerzen» mit Sicherstellung des Notfallbetriebs - dies im Sinne eines langfristig angelegten Prinzips - führt aus der Sicht Landrat Busers eben genau nicht zu einer Schwächung des Standorts Laufen.


In der VGK wurde das Thema auch sehr politisch diskutiert; es gab sehr unterschiedliche Meinungen dazu. Der Grossteil der Kommission war der Meinung, dass die Schliessung des Bereichs Gynäkologie und Geburtshilfe nicht sofort erfolgen und im Sinne einer geordneten Planung im kommenden Jahr sicher noch mitfinanziert werden solle. Vor dem Hintergrund der grossen Herausforderungen und der steigenden Kosten im Gesundheitswesen, die letztlich den ganzen Kanton betreffen, kam sie aber zum Schluss, dem regierungsrätlichen Antrag zu folgen. Die FDP unterstützt diesen Kommissionsentscheid grossmehrheitlich.


Peter H. Müller (CVP) stellt fest, es gebe einen einfacheren Teil der Vorlage, nämlich die 14.9 Mio. Fr. und die 13.5 Mio. Fr. an und für sich. Dort geht es darum, dass gemäss KVG die Verpflichtung besteht, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen separat und nicht über die Fallpauschalen auszuweisen. Hier besteht Einigkeit, wie auch das Stimmenverhältnis in der Kommission von 8:1 Stimmen zu Ziffer 1 des LRB zeigt.


Es geht eigentlich nur noch um den zweiten Teil des Landratsbeschlusses, nämlich um den Betrag für die Jahre 2015 und 2016, der eine Streichung des Laufentaler Anteils im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe von 1.4 Mio. Fr. beinhaltet.


Für das Kantonsspital Laufen gibt es langfristig zwei Alternativen. Die eine lautet Dienst nach Vorschrift, nämlich nach dem Laufentalvertrag. Die andere ist, was das Management des Kantonsspitals gemacht hat, nämlich eine super Lösung für das langfristige Weiterbestehen des Spitals zu präsentieren. Gemäss der Strategie vom Juni 2012 - diese lag auch dem Landrat vor - entstand eine Schmerzklinik und eine Akutgeriatrie, zusätzlich zur Grundversorgung, die weiterhin gewährleistet ist. Niemand wird also vor einer geschlossenen Kliniktür stehen, auch nicht im Falle einer Geburt, aber die dauernde gynäkologische Abteilung wird geschlossen werden.


Betrachtet man die Grundversorgung, die Akutgeriatrie und die Schmerzklinik, so sind das jene Bereiche, die dem Kantonsspital Laufen das langfristige Überleben sichern. Anders formuliert: Der Landrat nahm eine relativ liberale Haltung ein und gab der Spitalleitung wirklich einen Steilpass, damit das Laufental sein Spital behalten kann. Nun erwächst populistischer, dirigistischer Widerstand seitens eines liberalen Politikers. Es kann doch nicht sein, dass ein Landrat, der während der ganzen Debatte liberal für das Laufental gestimmt hat, jetzt zum Rednerpult tritt und sagt, er sei der Retter des Laufentals. - Peter H. Müller versteht das nicht, aber der Angesprochene müsse das selber wissen.


Die CVP/EVP-Fraktion ist für die von Regierung und VGK vorgeschlagenen 14.9 Mio. Fr. im Jahr 2014 sowie für die jeweils 13.5 Mio. Fr. in den Jahren 2015 und 2016.


Rahel Bänziger (Grüne) erklärt, ihre Fraktion begrüsse die fundierten Informationen, die der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland gegeben hat, und schätze die Transparenz der Vorlage über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sehr. Es wird darin nämlich klar ausgewiesen, welche Kosten wo anfallen, welche Kosten gedeckt sind, welche nicht und daher über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgegolten werden müssen.


Die Grünen haben anfangs Jahr angekündigt, dass sie zum letzten Mal zu den Subventionen von 0.9 Mio. Fr. zur Aufrechterhaltung der Gynäkologie im Kantonsspital Laufen Ja sagen würden - dies unter der Voraussetzung, dass die Abteilung geschlossen werde. Diesen 1.4 Mio. Fr. wollten die Grünen eigentlich nicht mehr zustimmen, und die Sprechende stellte zunächst in der VGK den Antrag, die 1.4 Mio. Fr. zu streichen. Man rechne nämlich: 1.4 Mio. Fr. für 90 Geburten entsprechen Fr. 15'000 pro Kind. Hinzu kommt der Kantonsanteil von 55% an die Fallkostenpauschalen. Das gibt besonders goldene Kinder im Laufental. Die Kinder sind den Grünen diesen Betrag mehr als wert, denn Kinder sind ein sehr wertvolles Gut. Den Grünen geht es denn auch nicht ums Geld, sondern um die gebotene medizinische Qualität.


Fr. 15'000 für eine fragwürdige medizinische Leistung sind in den Augen der Grünen nicht zu verantworten. Die Aufrechterhaltung der Gynäkologie und der Geburtshilfe sind angesichts der niedrigen Fallzahlen aus qualitativ-medizinischer Sicht schlicht nicht mehr zu verantworten. Den Frauen im Laufental wird vorgespiegelt, dass die nötige Qualität im Spital gegeben sei. Was aber passiert in den seltenen Fällen, in denen es zu Komplikationen kommt und es eine Rolle spielt, dass die behandelnden Ärzte bzw. die Hebammen genau wissen, was zu tun ist?


Gerade Geburten sind heikel, hängt doch das Leben zweier Menschen davon ab, falls etwas schief geht. Es darf nichts schief gehen und dem Zufall überlassen werden.


Es geht bei der Gynäkologie Laufen nicht ums Geld. Wichtiger ist die Qualität, die gewährleistet werden muss.


Das sollte eigentlich auch im Sinne der Laufentaler Bevölkerung sein. Die Grünen erachten deshalb die Schliessung der Gynäkologie im Kantonsspital Laufen als die richtige Massnahme, denn sie wollen eine qualitativ gute medizinische Versorgung auch des Laufentals.


Die Grünen werden sich bei Ziffer 1 des Landratsbeschlusses - der Betrag für 2014 von 14.9 Mio. Fr. umfasst dort die 1.4 Mio. Fr. zu Gunsten der Gynäkologie in Laufen - der Stimme enthalten. Der Ziffer 2 des Landratsbeschlusses, wo es um die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die Jahre 2015 und 2016 von je 13.5 Mio. Fr. geht, werden sie zustimmen.


Georges Thüring (SVP) hält fest, das Laufental sei enttäuscht, die Gemüter seien erhitzt, die Wogen gingen nur noch hoch.


Vor der heutigen Landratssitzung ist die Petition gegen die Schliessung der Geburtenabteilung im Kantonsspital Laufen mit über 7'000 Unterschriften eingereicht worden. Innert weniger Tage ist die beachtliche Unterschriftenzahl zusammengekommen, was ein deutliches Zeichen für den Unmut der Laufentaler Bevölkerung ist. Liestal und die kantonale Politik müssen dieses Zeichen ernst nehmen.


In den letzten Jahren sind dem Laufental ständig Einrichtungen weggenommen worden - das muss an dieser


Stelle nochmals erwähnt werden. Angefangen hat es mit der Schliessung des Steuerbüros, gefolgt von der Wegrationalisierung des Statthalteramts, der Aussenstelle des Bauinspektorats und der Bezirksschreibereien. Ende 2014 wird die Geburtenabteilung des Spitals Laufen dran sein.


Der Krug geht bekanntlich solange zum Brunnen, bis er bricht. Für die Laufentaler ist er definitiv gebrochen - weder Landrat noch Regierung können einfach darüber hinweg sehen.


Auf der einen Seite sei er Laufentaler und kämpfe für seine Region - auf der anderen Seite sei er Unternehmer und ein wirtschaftlich denkender Mensch, so Landrat Thüring. Darum trage er in dieser Sache zwei Seelen in seiner Brust.


Ein Vergleich: Hat man eine Harasse Äpfel, und ist einer davon faul, so muss dieser herausgenommen werden, sonst steckt er die anderen an. Natürlich aber dürfen der Harasse nicht dauernd nur Äpfel entnommen werden; vielmehr müssen auch Äpfel ersetzt werden. «Ersetzen» bedeutet für Landrat Thüring in diesem Fall «Verhandeln». Daher ist er im Gegensatz zu anderen nicht total gegen die Schliessung der Geburtenabteilung, denn er sieht die ökonomischen Zwänge und die Problematik der neuen Spitalfinanzierung bzw. der Fallkostenpauschalen.


Selbstkritisch stellt er fest, dass die Laufentaler sich selber an der Nase nehmen müssten, denn offenbar hätten sie die Geburtenabteilung im Kantonsspital Laufen zu wenig genutzt. Aber vielleicht seien die Laufentaler zu jener Zeit nicht richtig geführt worden von jenen Herren, die das eigentlich in der Hand hätten haben sollen.


Mit der Schliessung dieser Abteilung im Sinne eines ersatzlosen Abbaus ist Georges Thüring auch nicht einverstanden. Dagegen wird er sich mit allen Mitteln wehren. Er verweist auf den bestehenden Laufentalvertrag und stellt fest, schliesslich sei der Kanton Basel-Landschaft auch keine Bananenrepublik, wo über Verträge, die rechtens seien, einfach hinweg gegangen werde.


Das Spital Laufen braucht neue, zusätzliche Angebote. Die Leitung des Kantonsspitals Baselland und die Regierung haben einiges in Aussicht gestellt und die Schmerzklinik ist auch schon eingerichtet, aber die Versprechungen sind den Laufentalern zu wenig verbindlich. Die Laufentaler haben kein Vertrauen mehr in die Regierung und in den Kanton. Sie wollen im Sinne einer verbindlichen Garantie wissen, wo und was aufgebaut wird. Passiert das nicht, entsteht bei ihnen der Eindruck, es werde eine Salamitaktik verfolgt.


Daher kündigt Georges Thüring zwei Ergänzungsanträge zum Landratsbeschluss an, die er später ausführen wird.


Schliesslich hält er fest, dass es heute streng genommen nicht primär um die Geburtenabteilung gehe, sondern vielmehr um die Zukunft des Spitalstandortes Laufen. Es wird immer wieder angeführt, der Laufentalvertrag sei schon alt und schon vor zwanzig Jahre abgeschlossen worden. Es ist daran zu erinnern, dass der Kanton Baselland damals das Laufental für sich gewinnen wollte, und wegen des Vertrags haben die Laufentaler dann auch Ja gesagt. Das Problem ist aber, dass es den ursprünglichen Vertragspartner, der Bezirksrat, schon seit längerem nicht mehr gibt. Auch war das Gesundheitswesen vor zwanzig Jahren ein anderes; vieles hat sich verändert. Deshalb muss das Ganze aus Gründen der Rechtssicherheit auf eine neue vertragliche Basis gestellt werden - im Sinne des Laufentalvertrags. Es muss auch eine Nachfolge für den Bezirksrat gefunden werden. Im Moment kommt aus seiner Sicht nur die Stadt Laufen in Frage, wo das Spital steht. Weder das Laufental als Tal noch die Konferenz der Laufentaler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten haben eine Rechtspersönlichkeit und können als Vertragspartner gelten.


Landrat Thüring bittet seine Kolleginnen und Kollegen, heute die richtigen Weichen zu stellen. Es geht ganz grundsätzlich um eine gute und sichere Zukunft für das Spital in Laufen.


Rolf Richterich (FDP) erlaubt sich, heute ein wenig ausführlicher als sonst zu sein, denn die Tragweite des Entscheids sei nicht gerade gering. Dabei will er drei Ebenen ansprechen: Erstens die Bedeutung des Spitals Laufen für die Region, zweitens die Situation am Spital Laufen und drittens den Laufentalvertrag.


Das Spital Laufen wurde aufgrund einer Stiftung im Jahre 1869 gegründet und 1872 als Feninger-Spital eröffnet. Es handelt sich um Joseph Feninger, der sein ganzes Geld und sein Haus dafür gestiftet hat. Es ist typisch für das Laufental, dass aus seiner Mitte heraus gute Errungenschaften entstanden. Es handelt sich um ein Musterbeispiel dafür, wie man es machen muss.


1954 entstand ein Neubau; damit ist das Spital Laufen ähnlich alt wie das Spital Liestal. Auch dort entstand das Ganze wieder aus der eigenen Mitte heraus: Die Stadtburgergemeinde stellte das Land zur Verfügung und Keramik Laufen leistete einen grossen finanziellen Beitrag, so dass ein modernes Spital erbaut werden konnte. Als das Laufental noch dem Kanton Bern angehörte, war das Spital ein Regionalspital, das von den Gemeinden getragen wurde. Das zeigt auch auf, warum das Spital in der Bevölkerung so fest verankert ist. Der Beschluss der Regierung und der Antrag der VGK hat innert kürzester Zeit eine grosse Bewegung ausgelöst. Dies nicht etwa, weil Politiker das geplant haben. Vielmehr sind es insbesondere zwei Damen, Frau Nicole Strasser und Frau Misli Bucher, die sich engagiert haben. Sie haben für die Petition in drei Wochen 7'570 Unterschriften gesammelt. Das bedeutet, dass in dieser Region mit 33'000 Einwohnerinnen und Einwohner jede/r vierte bis fünfte die Petition unterschrieben hat. Alle, die bereits einmal Unterschriften gesammelt haben, wissen, was das bedeutet. Es handelte sich um rund 700 Unterschriftenbögen, und es war eindrücklich, das zu sehen.


Was sind denn die Qualitäten des Spitals Laufen? Es ist nah, familiär geführt - man wird betreut von Menschen, die man auf der Strasse antrifft, und man spürt auch eine gewisse Verantwortung für einander. Letztlich bietet das Spital Laufen auch die Grundversorgung für eine ganze Region. Das nächste Spital ist wahrscheinlich Dornach, wobei Rolf Richterich nicht weiss, welche Ausrichtung dieses hat, dann gibt es das Kantonsspital Bruderholz in Baselland und in die andere Richtung das Spital Delsberg. Würde das Spital Laufen aus diesem Gefüge herausgebrochen, würde eine ganze Region ohne Spital dastehen.


In diesem Zusammenhang ist auch die Verkehrsanbindung des Laufentals an den Rest des Kantons anzusprechen - sei es auf der Strasse oder auf der Schiene. Alle wissen es: Die Verkehrsanbindung ist nicht brilliant. Betrachtet man die Distanzen eines Roggenburgers oder eine Liesbergers, so dauert es rasch einmal eine Viertelbis halbe Stunde bis zum Spital Laufen. Bis zum Kantonsspital Bruderholz oder Liestal dürfte die Autofahrt eine Stunde dauern, mit dem ÖV noch länger. Für Landrat Richterich ist das zu lange.


Wichtig ist - und mit ein Grund, warum die Laufentaler sich jetzt gegen die Schliessung der Abteilung wehren: Das Spital ist ein Gesamtkunstwerk, das verschiedenste Disziplinen vereint. Es ist nichts gegen neue Angebote einzuwenden. Aber das Motto lautet: Das eine tun und das andere nicht lassen. Werden die beiden Abteilungen jetzt geschlossen, dürfte jedem klar sein, dass es das Spital Laufen in dieser Form auf lange Sicht nicht mehr geben wird. Es würde darauf hinauslaufen, dass das Spital ein Hotel mit medizinischer Betreuung würde - das will niemand und entspricht auch nicht dem, was den Laufentalern versprochen worden ist. Den Laufentaler wurde ein Akutspital mit 24-Stunden-Betrieb in der Grundversorgung versprochen, und dieses wollen sie auch nutzen.


Betrachtet man die wirtschaftliche Seite des Spitals Laufen, so handelt es sich um einen Leuchtturm einer starken und ertragsstarken Branche, nämlich der Gesundheitsbranche. Ein Blick in das Statistische Jahrbuch des Kantons zeigt, wie bedeutend die Gesundheitsbranche für die Region und insbesondere für Laufen ist. Sie ist wirklich matchentscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Tals. Dabei geht es nicht nur um die Ärzte in der Region, vielmehr wird hier deswegen auch eingekauft und eingekehrt. Es handelt sich also um ein Netzwerk, das durch diesen Schliessungsentscheid gefährdet würde. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass Laufen ein Gesundheits-Hotspot im Kanton ist.


Vergleicht man, was in Laufen heute abgeholt wird und was, im Sinne eines Potenzials, abgeholt werden könnte, so ist eine enorme Spannweite festzustellen.


Im Jahr 2000 fanden in Breitenbach ca. 220 Geburten und in Laufen ca. 130 Geburten statt, was zu rund 350 Geburten pro Jahr in der Region führte. Das Spital Breitenbach wurde geschlossen, und die Geburten fanden im Spital Laufen statt. Dies wurde gegenüber dem Kanton Solothurn auch so versprochen. Tatsache ist, dass im Jahr 2004 in Laufen noch 227 Geburten stattfanden, im Jahr 2011 noch deren 90. Die Frage ist: Was ist hier falsch gelaufen? Wer hat hier Fehler gemacht? Es wurde gesagt, dass die Frauen das Spital Laufen nicht mehr für die Entbindung wählen. Das stimmt nicht - die Frauen suchen das Spital sehr wohl auf.


Warum also wurde die Abteilung nicht entwickelt? Wahrscheinlich im Wissen darum, dass sie auf lange Sicht geschlossen werden soll. In der Region - im Laufental, im Thierstein und im Dorneck, wurden im Jahr 2011 421 Kinder geboren. Das Spital Laufen als Monopolbetrieb in der Region holt davon nur 87 Geburten ab.


Das sei eine lachhafte Zahl, so Rolf Richterich. Er kenne kein privatwirtschaftlich orientiertes Unternehmen, das bei einem solchen Marktanteil überhaupt noch überleben könne. Aus seiner Sicht hat die Spitalleitung versagt, weil sie entweder nicht konnte oder nicht wollte - beides sei ein katastrophaler Grund. Die Petition und die zahlreichen Leserbriefe, in denen Frauen von ihren guten Erfahrungen berichten, sind eigentlich ein Gratismarketing für das Spital Laufen. Aber offenbar hat das Spital das Wort «Marketing» für diesen Bereich noch gar nie gebraucht, sonst hätte es sich ganz anders organisiert und hätte es das, was es gut gemacht hat, mehr hervorgehoben. So gibt es im Wochenblatt Inserate des Bethesda-Spitals und des Kantonsspitals Bruderholz, die grossformatiger und weit häufiger geschaltet werden als jene des Spitals Laufen. Das Spital schöpft hier einfach sein Potenzial nicht aus. Auch ist es dem Spital nicht gelungen, die zuweisenden Ärzte an sich zu binden, was ebenfalls eine Fehlleistung ist.


In den letzten Tagen wurden innert kurzer Zeit Ideen vorgeschlagen, wie das Spital Laufen weiterentwickelt werden kann. Es sind sehr gute Ideen vorhanden von Ärzten, die bereits heute im Spital Laufen tätig sind, und von solchen, die bewusst nicht mehr dort tätig sind, weil sie nicht abgeholt worden sind. Diese haben aufgezeigt, dass für die Geburtsabteilung ein Potenzial von 250 bis 350 Geburten durchaus vorhanden ist. Diese Chance wurde bislang nicht gepackt.


Warum ist es so wichtig, dass die Geburtsabteilung nicht geschlossen werden darf? Es handelt sich um jene Abteilung, die während 24 Stunden wichtige Dienstleistungen muss in Anspruch nehmen können. Es handelt sich um Labor, Anästhesie, OP etc. Das Spital Laufen muss das anbieten können. Wird die Geburtsabteilung geschlossen, ist - wie bereits ausgeführt - auch der Rest Geschichte.


Bei einer kürzlichen Podiumsdiskussion konnten auf die Frage einer Ärztin, warum auch die Gynäkologie-Abteilung geschlossen werde, weder der Regierunsgrat noch der Verwaltungsratspräsident noch der beigezogene Leiter Gynäkologie und Geburtshilfe des Kantonsspitals Baselland eine Antwort geben. Wer, wenn nicht die entscheidenden Leute in diesem Kanton, soll es denn wissen?


Werden die beiden Abteilungen in Laufen geschlossen, so hofft das Kantonsspital Baselland, dass die in Laufen entfallenden Geburten im Kantonsspital Bruderholz durchgeführt werden. Rolf Richterich ist überzeugt, auch aufgrund von Information der zuweisenden Ärzte, dass die Frauen inskünftig in Basel-Stadt gebären werden, nämlich im Bethesda-Spital oder im Frauenspital. Baselland bezahlt damit seinen 55%-Kostenbeitrag an Einrichtungen in Basel-Stadt, im Falle des Bethesda-Spitals notabene an ein Privatspital.


Der Kanton ist Eigner des Kantonsspitals Baselland. Alle finanziellen Beträge, die der Kanton an ausserkantonale Institutionen leisten muss, sind aus der Sicht des Sprechenden verlorene Beträge für die eigenen Institutionen. Es besteht auch eine Verantwortung für den Erfolg des Kantonsspitals Baselland.


Der Betrieb des Kantonsspitals Baselland am Standort Laufen bewegt sich im Dreieck zwischen Markt, Spitalgesetz und Laufentalvertrag.


Der Laufentalvertrag ist ein Staatsvertrag, geschlossen von den dreizehn Gemeinden des Bezirks und vom Kanton Baselland. Georges Thüring meint, dass eine Vertragspartei nicht mehr bestehe. Er sei, so Rolf Richterich, Teil dieser Vertragspartei, und ihn gebe es noch.


Der Bezirksrat und der Regierungsrat sind im Einleitungssatz des Vertrages als Verhandlungsführer genannt. Der Bezirksrat wurde anschliessend aufgelöst. Allerdings könnte er wieder eingesetzt werden, falls es wieder zu Verhandlungen kommen sollte. Der Vertrag, dies an die Adresse Landrat Thürings, ist auch nicht zwischen dem Bezirksrat und dem Regierungsrat geschlossen worden, sondern zwischen den dreizehn Laufentaler Gemeinden und dem Kanton Baselland. Die Vertragspartner sind also durchaus noch vorhanden.


Der Blick in die Gesetzessammlung des Kantons zeigt, dass an erster Stelle die Verfassung aufgeführt ist, gefolgt von einem Beschluss über die Kantonsfarbe und einem Beschluss über das Kantonswappen. An vierter Stelle folgt der Laufentalvertrag. Warum? Weil das Laufental für das Gebiet des Kantons Baselland entscheidend ist.


Der Laufentalvertrag hat die höchste Legitimation, den ein Vertrag in diesem Land haben kann. Er wurde vom eidgenössischen Volk verabschiedet. In diesem Sinne ist der Laufentalvertrag nicht verhandelbar, und er kann schon gar nicht einseitig abgeändert werden, wie dies jetzt versucht wird.


Im Laufentalvertrag finden sich zwei Paragrafen zum Feningerspital. Laut § 23 ging das Feningerspital gratis von den Gemeinden an den Kanton Baselland über.


Dann gibt es den § 45 zum Feningerspital:


1 Das Feningerspital Laufen wird Kantonsspital.
2 Der Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und mit der Notfallstation bleibt dauernd gewährleistet.


Der Laufentalvertrag ist seit 1994, also seit 20 Jahren in Kraft. Wer behauptet, dass «dauernd» nach 20 Jahren keine Gültigkeit mehr habe, der irrt. Der Spitalparagraf war ein zentraler Punkt im Laufentalvertrag. Er wurde von Gegnern wie von Befürwortern des Kantonswechsels eingebracht. Es gab keine Opposition dagegen, denn man wollte das Spital um jeden Preis weiterführen. Insofern handelt es sich nicht um eine Frage, die mit dem Kantonswechsel in Zusammenhang stand. Hätte es diesen Paragrafen nicht gegeben - davon ist Rolf Richterich überzeugt -, wäre das Laufental nicht zum Kanton Baselland übergetreten. Die Differenz war so gering, dass die Abstimmung im Jahr 1989 ohne diesen Paragrafen ein anderes Ergebnis gebracht hätte.


Regierungsrat Thomas Weber hat an einer Podiumsdiskussion die Vermutung geäussert, dass die Ausgliederung des Kantonsspitals Baselland den Laufentalvertrag verletze. Dem ist nicht so, denn es hat bei der Trägerschaft überhaupt keine Änderung gegeben; Eigner ist noch immer der Kanton. Insofern handelt es sich in Laufen noch immer um ein Kantonsspital.


Die CVP Laufental hat letztes Jahr ein Gutachten eines sehr namhaften Staatsrechtlers zum Laufentalvertrag präsentiert. Es ging dort primär um die Frage des Bezirksgerichtes und der Bezirksschreibereien. Demnach sind diese Institutionen durch den Laufentalvertrag nicht geschützt, der dauernde Erhalt des Spitals Laufen mit den genannten Disziplinen hingegen schon.


§ 45 sei, dessen ist sich Rolf Richterich bewusst, sehr unangenehm, denn dieser könne etwas kosten. Er ist aber überzeugt, dass diese Kosten reduziert werden könnten. Er hat bereits das Konzept angesprochen, das in der Schublade liegt. Wenn es gelingt, dieses zu optimeren, so wird es gelingen, die Kosten fast gegen null zu senken oder sogar einen florierenden Betrieb zu erreichen. Wenn man will. Dafür muss man aber zusammenstehen und das Ganze an die Hand nehmen. Wahrscheinlich ist es auch ein Manko, dass die Laufentaler sich in falscher Sicherheit gewogen und sich zu wenig Gedanken über die Tragweite ihres Handelns gemacht haben. Die einzelne Frau überlegt sich nicht, dass die Geburtsabteilung geschlossen und dadurch der Laufentalvertrag tangiert werden könnte, weil sie das Bruderholzspital oder das Bethesda-Spital für die Geburt aufsucht. Dieses Bewusstsein gilt es zu wecken.


Wenn der Landrat mit seinem Entscheid, die beiden Abteilungen zu schliessen, den Laufentalvertrag bricht, dann hat dies fatale Auswirkungen auf das Vertrauen der Laufentaler Bevölkerung in die Baselbieter Politik. Das ist keine Drohung, sondern eine Feststellung. Es haben wahrscheinlich mehr Laufentalerinnen und Laufentaler die Petition unterschrieben als an den letzten Regierungsratswahlen einen Wahlzettel ausgefüllt.


Falls der Laufentalvertrag gebrochen werden sollte, gibt es einen Kreis von Personen, der den entsprechenden Beschluss vor Gericht anfechten wird. Der Vertragsbruch hätte also eine rechtliche Auseinandersetzung und damit eine Unsicherheit zur Folge. Unsicherheit ist das Letzte, das hier gebraucht werden kann. Es wäre deshalb am gescheitesten, den Schliessungsentscheid zurückzunehmen und dem Regierungsrat den Auftrag zu erteilen, bis Mitte nächsten Jahres eine Lösung für eine gute, mit dem Laufentalvertrag verträgliche Entwicklung zu finden. Diese Lösung wäre in einer separaten Vorlage dem Landrat zu unterbreiten. Der Schliessungsentscheid, vom Verwaltungsrat des Kantonsspitals am 23. August 2013 gefasst, war ein Schnellschuss. Es gab zwar Informationen, aber keine Verhandlungen und keine Abwägung verschiedener Konzepte. Man wollte die Laufentaler Bevölkerung vor vollendete Tatsachen stellen. Will man die Laufentaler Bevölkerung ernst nehmen, dann muss dem Spital Laufen eine Chance gegeben werden.


Deshalb reiche er, so der Votant, folgende zwei Anträge ein:


Ziffer 2 LRB


Für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland werden für die Jahre 2015 und 2016 jährliche Ausgaben von pauschal CHF 13.5 Mio. bewilligt, verbunden mit der Aufhebung des stationären Angebots Gynäkologie / Geburtshilfe am Spitalstandort Laufen per 31.12.1014.


Ziffer 3 LRB (neu)


Der Regierungsrat wird aufgefordert, bis Mitte 2014 eine separate Vorlage vorzulegen, die das zukünftige Angebot am Spital Laufen unter Würdigung des Laufentalvertrags festlegt.


Diese Anträge erlauben es, ein Konzept zu entwickeln, das die Bedürfnisse des Laufentals abdeckt.


Er bittet den Landrat, dem Spital Laufen und der Laufentaler Bevölkerung diese Chance zu geben.


[Applaus auf der Tribüne]


Die Landratsvizepräsidentin bittet um kurze und knackige Voten.


Brigitte Bos (CVP) erklärt, sie habe ihr erstes Votum im Saal vor zwei Wochen kurz und prägnant gehalten. Sie will auch jetzt kein langes Votum abgeben, denn der Landrat hat bereits zwei Vorredner aus dem Laufental gehört.


Tatsächlich sind die Wogen hoch gegangen. Die grosse Unterschriftenzahl ist zustande gekommen, weil die Angst, der Unmut und auch die Verunsicherung im Laufental gross waren. Das sei für sie persönlich spürbar gewesen, so Landrätin Bos. Gleichzeitig sei an sie das Anliegen herangetragen worden, sie möge dafür sorgen, dass das Spital eine Zukunft habe, ebenso, dass nicht an Strukturen festgehalten werde, die nicht mehr zeitgemäss seien. Im Laufental gibt es nämlich auch ein waches Bewusstsein dafür, dass mit der Auslagerung der Spitäler etwas verändert wurde, dass die Spitalplanung in der ganzen Schweiz dem Wettbewerb unterliegt, dass betriebswirtschaftliche Aspekte plötzlich ein anderes Gewicht haben und dass die Spitallandschaft gut geplant werden muss.


Es ist aufgezählt worden, was im Laufental an bewährten Strukturen weggekommen ist, Dinge, an denen die Laufentaler fest hängen und die eine Vorgeschichte haben. Gerade die Schliessung der Bezirksschreiberei ist der Sprechenden persönlich viel zu schnell gegangen und hätte von ihr aus gesehen nicht so über die Bühne gehen sollen - im Rahmen eines Sparpakets, das dann am Schluss auch noch etwas kosten könnte. Das aber ist vorbei.


Nachdem, was alles passiert ist, ist das Empfinden in der Bevölkerung, jetzt gebe es auch noch einen Angriff auf das Spital; auch herrscht die Angst vor, dass das Spital ganz geschlossen werden könnte. In diesem Lichte betrachtet, dürften die Reaktionen der Laufentaler verständlich sein.


Sie hat sich sehr über die Voten gefreut, welche auch die Aussagen zweier Parteien beinhalteten, dass der Standort Laufen gefestigt werden solle. Das wird protokolliert werden, und darüber ist Landrätin Bos sehr froh.


Was das Vertrauen angeht: Aus ihrer Sicht sollte, was die Zukunft des Kantonsspitals Laufen betrifft, nicht ein Misstrauen generiert werden. In der Zusammenarbeit mit der Kommission und der Regierung ist ein sehr konstruktiver Dialog festzustellen. Das ist für sie zielführend. Es ist klar, dass es Veränderungen geben wird, nicht nur im Spital Laufen. Es ist übrigens ein super Spital, das wärmstens zu empfehlen ist. In den letzten zehn Jahren ist es möglicherweise verpasst worden, mehr Werbung für das Spital Laufen zu machen. Diese zehn Jahre aber sind vorüber, und es braucht jetzt auf alle Fragen, die durch das neue Spitalgesetz entstanden sind, Antworten. An diesen Antworten arbeiten die Regierung und die Kommission schon seit längerem. Ein Blick auf die Liste aus dem Jahr 2011 zeigt, was alles an den drei Standorten des Kantonsspitals Baselland geplant ist. Es ist vieles im Gange. Daher ist es nicht zielführend, an den alten Strukturen festzuhalten und vor allem einen Rechtsstreit zu befördern, der lediglich zu einer Beschäftigung mit der Vergangenheit führt und nicht zu einer Suche nach den Lösungen für die Zukunft.


Landrätin Bos hofft, dass der zukunftsgerichtete Weg beschritten werden kann, der aus ihrer Sicht über das dringlich eingereichte Postulat 2013/448 führt. Sie würde sich freuen, wenn der Landrat sich hinter diesen Vorstoss stellen könnte.


Philipp Schoch (Grüne) möchte lediglich auf einen Aspekt eingehen, nämlich auf die beiden grossenTrends, die es bei den Geburten gibt. Der eine Trend ist es, für die Entbindung ein Geburtshaus zu wählen. Dort gibt es vielleicht mehr Privatsphäre und eine engere Begleitung durch die bereits bekannte Hebamme.


Der andere ganz grosse Trend ist es, ein Zentrum zu wählen, das eine Vollversorgung anbietet, dies vor allem dann, wenn eine Risikogeburt bevorsteht. Das Bruderholzspital bietet das auch sehr gut an; es verfügt über alle Einrichtungen, die es braucht, auch für Risikogeburten. Das Bruderholzspital ist diesbezüglich sicher sehr gut am Markt positioniert.


Es lässt sich feststellen, dass sich im Laufental die Gebärenden, Marketing hin oder her, offenbar entschieden haben. Sie haben den Markt spielen lassen und nicht das Spital gewählt, das auf ihrer eigenen Scholle steht. Vielmehr haben sie sich orientiert und das Spital gewählt, das ihnen am besten gefällt. Gerade bei Gebärenden, die den Geburtstermin möglicherweise planen können, ist die Mobilität heute kein Hinderungsgrund mehr, sich seine bevorzugte Institiution auszusuchen - unabhängig davon, ob es sich um das Spital in Laufen, um ein Privatspital, ein Geburtshaus oder das eigene Zuhause handelt.


Diese Überlegungen sehen heute möglicherweise anders aus als zu der Zeit, da der Laufentalvertrag geschlossen wurde. Diese Trends dürfen in der heutigen Spitalplanung nicht ausser Acht gelassen werden.


Andreas Giger (SP) stellt fest, die Diskussionen heute und in den letzten Wochen sowie die in der Zukunft drohenden Diskussionen seien Gift für das Spital Laufen, den Standort Laufen und für den laufenden Spitalbetrieb.


Als Kompromiss stimmt er zusammen mit einer Minderheit der SP-Fraktion den Anträgen Rolf Richterichs zu, weil sie aus seiner Sicht an den vorhandenen Tatsachen nichts verändern und auch nichts verunmöglichen. Sie verhindern aber eine allenfalls drohende staatsrechtliche Beschwerde, was genauso Gift für den Betrieb und die Zukunft des Spitals Laufen wäre.


Georges Thüring (SVP) macht gegenüber Brigitte Bos deutlich, warum er Misstrauen verspüre. Er präsidierte während acht Jahren eine Laufentaler Gemeinde, und seit zehn Jahren ist er nun Landrat. In dieser Zeit musste er Misstrauen entwickeln, und dieses lässt sich nicht einfach abschütteln.


Er kommt auf seine Ankündigung zurück, noch Anträge einzureichen. Dem Anliegen Rolf Richterichs ist eine Chance zu geben, und er will seine Person nicht in den Vordergrund stellen. Daher zieht er seine Anträge zurück. Die Regierung und hauptsächlich den zuständigen Regierungsrat Weber bittet er, etwas vorzulegen, das dazu beiträgt, den Graben wieder etwas zu verkleinern und den Laufentalern das Gefühl zu geben, in das Baselbiet zu gehören.


Pia Fankhauser (SP) schickt voraus, sie sei keine Laufentalerin, sondern eine Leimentalerin, aber das sei hier nicht so wesentlich.


Sie kann den Anträgen Rolf Richterichs nicht zustimmen, vor allem nicht dem ersten. Wenn Rolf Richterich fordert, dass das Angebot Gynäkologie / Geburtshilfe beibehalten wird, gleichzeitig aber der Betrag bei 13.5 Mio. Fr. belassen werden soll, dann besteht ihres Erachtens die Gefahr, dass anderswo gestrichen wird.


Bei der Vorlage um die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantonsspitals Baselland handelt es sich um ein ganzes Paket, welches die Notrufzentrale und die SEOP einschliesst. Dies seien Angebote, die ihr sehr wichtig seien, hält Landrätin Fankhauser fest. Daher könne sie den Anträgen, bei aller Sympathie für das Spital Laufen, nicht zustimmen.


Rolf Richterich (FDP) erwidert, er habe sich dies auch überlegt. Wenn er aber den Betrag erhöhte, implizierte dies, dass das Angebot ab 2015 mit diesem Betrag weitergeführt würde. Er aber möchte das Ganze ergebnisoffen lassen. Wenn die Regierung zum Schluss kommt, das Angebot werde gestrichen, dann bleibt der Betrag so stehen. Wenn der Landrat letztlich zum Schluss kommen sollte, das Angebot werde aufrecht erhalten und es würden mit dem Kantonsspital gemeinwirtschaftliche Leistungen für 2015 und 2016 vereinbart, dann müsste dem Landrat eben eine entsprechende neue Vorlage unterbreitet werden.


Regula Meschberger (SP) unterstreicht als Kommissionspräsidentin die Bedenken Pia Fankhausers. Der Landrat beschliesst hier über einen Verpflichtungskredit für 2014 von 14.9 Mio. Fr. sowie für die Jahre 2015 und 2016 von je 13.5 Mio. Franken. Wird etwas davon Abweichendes gewünscht, dann sollte keine dreijährige Periode für den Verpflichtungskredit gewählt werden. Alles andere wäre aus ihrer Sicht keine saubere Lösung. Der Antrag müsste dann anders lauten.


Es wurde gesagt, dass die Kommission über den Standort Laufen diskutiert habe. Richtig ist, dass die Kommission nie den Standort Laufen in Frage gestellt hat. Es ging lediglich um die 1.4 Mio. Fr. für die Gynäkologie/ Geburtshilfe. Die Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass dieser Betrag als besondere Leistungen aus regionalpolitischen Gründen nicht mehr gesprochen werden sollen und darum die Gynäkologie / Geburtshilfe geschlossen würden.


Ebenfalls nicht zutreffend ist die Aussage, die Notfallversorgung sei nicht mehr gewährleistet. Das ist kein Thema. Es ganz klar die Absicht von Regierung und Kommission, die Notfallversorgung an allen drei Standorten aufrecht zu erhalten.


Daniel Münger (SP) bittet den Landrat - will dieser dem Spitalstandort Laufen wirklich eine Chance geben -, das dringliche Postulat der Landräte Andreas Giger, Brigitte Bos, Guido Halbeisen, Franz Meyer und Georges Thüring zu überweisen. Dann hat das Laufental eine Chance.


Bleibt das Spital in seiner jetzigen Situation, dann wird es noch zwei bis drei Jahre weiterbetrieben, bevor es ganz geschlossen werden wird.


Regierungsrat Thomas Weber (SVP) will den Blick wieder auf die Gesamtvorlage richten. Es geht darum, dass das Kantonsspital Baselland als Gesamtbetrieb mit seinen drei Standorten für die nächsten drei Jahre ganz entscheidende medizinische Versorgungsleistungen im Kanton erbringen kann.


Vor zwei Jahren fand im Landrat eine sehr intensive Debatte über die Auslagerung der Spitäler statt. Die Spitäler sind ausgelagert worden, und damit sind grundsätzlich neue Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festgelegt worden.


Die Vorlage umfasst drei Jahre, und zwar ganz bewusst und pauschalisiert, denn es braucht Planungssicherheit aus finanzieller und aus inhaltlicher Sicht - sowohl als Kanton als auch als Kantonsspital Baselland.


Regierungsrat Weber beleuchtet im Folgenden zwei Punkte, zunächst den Bereich «Notfallversorgung und Bereitschaftsdienst». Das Spitalgesetz fordert, dass die 24-Stunden-Notfallversorgung auf dem ganzen Kantonsgebiet gewährleistet werden kann. Dieser Leistungsauftrag ist in der Spitalliste explizit enthalten. Dieser Bereitschaftsdienst ist nicht abgedeckt; bezahlt werden über die Fallpauschalen lediglich die effektiven Einsatzzeiten. Das ist der mit Abstand grösste Brocken: Von den 14.9 Mio. Fr. bzw. 13.5 Mio. Fr. entfallen 9 Mio. Fr. auf die Notfallversorgung an allen drei Standorten.


Speziell hinweisen möchte Regierungsrat Weber auf die Bedeutung der medizinischen Notrufzentrale (MNZ), die etwas untergeht. Im Gespräch mit der Ärztegesellschaft im Herbst hat er als Lösung vorgeschlagen, sich mit den Spitälern zu einigen und das Ganze so weiter zu betreiben. Der Kanton seinerseits integriert das Ganze über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in den Leistungsauftrag. Basel-Stadt hat diese Lösung ebenfalls übernommen. An dieser Stelle soll für die MNZ etwas Werbung gemacht werden. Die MNZ-Nummer 061 261 15 15 soll allen weitergesagt werden, denn so können Gesundheitskosten gespart werden. Die MNZ stellt sicher, dass die Notfallstationen nicht durch Bagatellfälle belastet werden und so Mehrkosten entstehen.


Zur Aufrechterhaltung des Spitals Laufen: Es ist vieles dazu gesagt worden. Was die Zahlen angeht, weist Regierungsrat Weber darauf hin, dass die Regierung am Vortag die Interpellation 2013/435, «Wo kommen die Laufentaler Kinder zur Welt», beantwortet habe. Dieser sind zur Datenbasis seit 1994 einige eindrückliche Entwicklungen zu entnehmen. So unter anderem, dass es 2012 gerade noch 39 Geburten von im Laufental wohnhaften Frauen am Standort Laufen gab. Das hängt damit zusammen, dass die Belegärztinnen und -ärzte an mehreren Spitälern tätig sein können, und auch dort spielt der Markt, indem diese mit der Schwangeren gemeinsam festlegen, welches Spital für die Entbindung gewählt wird.


Auch das Argument der grossen Distanzen zieht aus Regierungsrat Webers Sicht nicht. Er hat als werdender Vater 1989 in Zermatt gelebt. Der Frauenarzt seiner Frau praktizierte in Visp. Mit dem ÖV dauerte die Fahrt zu einer Konsultation von Zermatt nach Visp rund 1.5 Stunden.


Ein Punkt ist klar zu stellen: Die Arbeit der Geburtsabteilung in Laufen wird von hervorragendem Fachpersonal geleistet. Die Arbeit ist wirklich sehr gut und führt auch zu sehr guten Resonanzen bei den Kunden. Bei Risikoschwangerschaften und -geburten, die angesichts des höheren Alters von Schwangeren und Gebärenden zunehmen, wird auch der Sicherheitsanspruch entsprechend grösser. Es gibt drei Belegärztinnen und -ärzte in Laufen, welche ihre Tätigkeit auch nicht ewig weiterführen werden. Wenn der 24-Stunden-Betrieb sichergestellt werden muss, dann sind dies aus arbeitsrechtlichen Gründen sieben Personen, die vorgehalten werden müssen. Dann ist die Rede nicht mehr von 1.4 Mio. Fr., sondern von einem Mehrfachen dieses Betrags.


Ferner möchte er richtig stellen, dass ambulante gynäkologische Operationen und Sprechstunden, auch Hebammensprechstunden, am Standort Laufen weiterhin angeboten werden. Diese können zusammen mit Belegärztinnen und -ärzten aus dem Laufental, aber auch mit solchen aus dem Kantonsspital Bruderholz angeboten werden.


Das Kantonsspital Baselland ist - das wurde in der Interpellation 2013/435 nochmals bekräftigt - offen, die gute Zusammenarbeit mit den bereits dort tätigen Belegärztinnen und -ärzten auch in Zukunft weiterzuführen, aber dies kann angesichts der geringen Anzahl nicht langfristig aufrechterhalten werden.


Auch gesagt worden ist, und das ist ganz wichtig, dass es am Standort Laufen neue, bedarfsgerechte Angebote geben wird. Erneut ist auf die Interpellation 2013/435 zu verweisen: Die demografische Entwicklung im Laufental ist nicht so, dass mit steigenden Geburtenzahlen gerechnet wird. Vielmehr wird die ältere Bevölkerung zunehmen, welche auch die entsprechende Versorgung vor Ort braucht. Die Entwicklung ist so, dass diese Spezialitäten in Laufen gestärkt werden sollen, auch mit dem Konzept «Akutgeriatrie bzw. -rehabilitation».


Wie wichtig die Frage des Standortes ist, kommt im Spitalgesetz zum Ausdruck. Im Jahre 2011 wurde ganz bewusst im Spitalgesetz festgehalten, dass im Kanton für die Standortfrage der Landrat zuständig ist - und nicht, wie in anderen Kantonen oder bei anderen ausgelagerten Organisationen die Regierung oder der Verwaltungsrat.


An dieser Stelle bekräftigt Regierungsrat Weber als Gesundheitsdirektor, aus Überzeugung zum Spitalstandort Laufen zu stehen, insbesondere auch wegen der Topografie und der Verkehrserschliessung, um in ausserordentlichen Situationen eine medizinische Versorgung vor Ort anbieten zu können. Dafür braucht es den Standort Laufen. Die Regierung hält auch in ihrer Eignerstrategie explizit an den drei bestehenden Standorten fest.


Das Kantonsspital Baselland muss sich selber und auch den Standort Laufen bedarfsgerecht und im Interesse der Bevölkerung weiterentwickeln - so wie das der Fall ist mit der neu eröffneten Schmerzklinik, dem Ausbau des Angebots «Altersmedizin und -rehabilitation», aber auch mit dem neuen Konzept «Frauenklinik Baselland». Dem Spitalstandort Laufen geht es langfristig nicht gut, wenn er am Tropf kantonaler Subventionen hängt und sich nur so rechtfertigen kann. Er hat mittel- und langfristig gute Chancen, wenn er sich zusammen mit dem gesamten Kantonsspital Baselland in Zukunft weiterentwickeln kann.


Regierungsrat Weber ist überzeugt, dass eine Mehrheit der Laufentalerinnen und Laufentaler hinter den notwendigen Entwicklungen stehen kann. Dem Spitalstandort Laufen geht es gut, wenn es dem Kantonsspital Baselland als Ganzes gut geht. Dem Laufental geht es gut, wenn es dem Kanton Baselland als Ganzes gut geht.


Mit diesen zusätzlichen Erwägungen bittet der Gesundheitsdirektor, der Vorlage, wie sie die Kommission unterbreitet hat, zuzustimmen und die Anträge abzulehnen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress


Wie Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) mitteilt, lautet der korrekte Titel «Verpflichtungskredit zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland für die Jahre 2014 bis 2016» (statt «Änderung des Personaldekrets»).


Ziffer 1 keine Wortbegehren


Ziffer 2


Rolf Richterich (FDP) stellt folgenden Streichungsantrag:


Für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland werden für die Jahre 2015 und 2016 jährliche Ausgaben von pauschal CHF 13.5 Mio. bewilligt, verbunden mit der Aufhebung des stationären Angebots Gynäkologie / Geburtshilfe am Spitalstandort Laufen per 31.12.1014.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt darüber abstimmen.


://: Der Landrat spricht sich mit 69:13 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen den Streichungsantrag Rolf Richterichs aus. [ Namenliste ]


Ziffer 3 (neu)


Rolf Richterich (FDP) stellt folgenden Antrag für eine neue Ziffer 3:


Der Regierungsrat wird aufgefordert, bis Mitte 2014 eine separate Vorlage vorzulegen, die das zukünftige Angebot am Spital Laufen unter Würdigung des Laufentalvertrags festlegt.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt darüber abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag Rolf Richterichs für eine neue Ziffer 3 mit 69:13 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


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- Rückkommen


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass damit der Kommissionsantrag unverändert ist.


Sie fragt an, ob es einen Rückkommensantrag zu den Ziffern 1 oder 2 gebe.


://: Rückkommen wird nicht verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat folgt den Anträgen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission und genehmigt mit 68:4 Stimmen bei 13 Enthaltungen den Verpflichtungskredit zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland für die Jahre 2014 bis 2016. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
Verpflichtungskredit zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland für die Jahre 2014 bis 2016


vom 11. Dezember 2013


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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