Protokoll der Landratssitzung vom 11. April 2013

Nr. 1172

Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt das Geschäft vor. Es geht um die Wirksamkeitsprüfung von Eingliederungsmassnahmen, wie sie in §52 des Sozialhilfegesetzes verlangt werden, da die §§16, 19 und 34 nur eine begrenzte Geltungsdauer haben, nämlich bis Ende 2013. Die FKD hat bereits im Oktober 2008 die Firma Egger, Dreher & Partner AG mit einer Wirksamkeitsprüfung beauftragt. Die Studie kommt zum Schluss, dass 18 Prozent der Personen, die an einer Eingliederungsmassnahme teilgenommen hatten, von der Sozialhilfe befreit und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten. Die Kosten aller durchgeführten Massnahmen sind dann kompensiert, wenn bei diesen 18 Prozent der Sozialhilfebezug um durchschnittlich jeweils 1.8 Jahre reduziert werden kann. Der Evaluationsbericht empfiehlt die Weiterführung der Massnahmen gemäss §16 SHG, allerdings ist sicherzustellen, dass nur Klientinnen und Klienten mit vorhandenem Eingliederungspotential in die Integrationsmassnahme geschickt werden. Sie empfiehlt weiterhin die Weiterführung der Massnahmen gemäss §19, allerdings ist zu verhindern, dass die Gemeinden selbst als Arbeitgebende auftreten. Weiter wird eine Verkürzung des kantonalen Bewilligungsverfahrens und die Einrichtung eines zentralen Benchmarks und Qualitätsmanagement über die Eingliederungsmassnahmen beim Kanton empfohlen.


Die Gesamtkosten werden auf 3.6 Millionen Franken geschätzt, wobei diese hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden. Mehrkosten in der Höhe von 120'000 Franken sollten lediglich durch Anpassungen bei der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen anfallen. Allerdings ist durch das Wegfallen von Sozialhilfeleistungen an die betroffenen Kinder eine Minderung des Aufwandes der Gemeinden um 40'000 Franken zu erwarten.


Eintreten war in der Kommission unbestritten, nicht zuletzt weil das Sozialamt das Geschäft gut vorbereitet und vorgetragen hat. In der Detailberatung wurden keine Anträge gestellt. Gewisse Änderungen lösten hingegen Diskussionen aus. In §11 ist neu die Verpflichtung zur Teilnahme an Förder- oder Beschäftigungsprogrammen von unterstützten Personen stipuliert. Wird die Pflicht nicht erfüllt, kann die Unterstützung heruntergesetzt werden. Die Angemessenheit einer Reduzierung um maximal 20 Prozent gab zu Diskussionen Anlass und fand nicht bei allen Zustimmung. Hinterfragt wurde auch die Änderung des Begriffs in §15 von «unterstützungsberechtigte Personen» in «bedürftige Personen». Einige befürchten dadurch eine Stigmatisierung. Der neu gewählte Ausdruck «bedürftig» wird jedoch im Gesetz systematisch verwendet. Da die Unterstützung durch die Sozialhilfe vom Bedarf der Person abhängt, erweist er sich als geeignet. Bei §16 ging es um die Ersetzung des Begriffs «Angebote» durch «Programme, die deren Arbeitsmarktfähigkeit fördern». Dadurch wird besser deutlich, worum es geht, sollen die Massnahmen doch von Personen wahrgenommen werden, die eine begründete Aussicht auf eine Verbesserung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit haben. In §19 geht es darum, dass unterstützte Personen zu einem Beschäftigungsprogramm verpflichtet werden können. Die Kommission fragte sich, wie diese konkret beschaffen ist - sie darf nämlich nicht in Konkurrenz zum Markt stehen. Einige Gemeinden bieten derartige Programme bereits an (zum Beispiel das Reinhalten oder Putzen einer Ortschaft). Die Suche nach einer geeigneten Beschäftigung gestaltet sich nicht immer einfach und es ist nicht immer möglich, ein geeignetes Programm während eines ganzen Jahres anbieten zu können.


Die Finanzkommission stimmte mit 12:0 Stimmen der Änderung des Sozialhilfegesetzes zu.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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- Eintretensdebatte


Roman Klauser (SVP) sagt, die SVP-Fraktion unterstütze die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. In § 19 (Beschäftigungen) steht klar: «Die Gemeinden bieten unterstützten Personen zumutbare Beschäftigungen an.» Das heisst, auch von den Gemeinden müssen gewisse Aktivitäten angeboten werden, damit diese Leute eine Beschäftigung haben. Bei denen, die in dieser Situation gar nicht kommen, ist das dann auch der Moment, in dem die Reduktion um fast 20 Prozent durchgeführt werden kann. Die Frage ist, ob es im Detail so umgesetzt wird, wie das in dieser wunderbaren Vorlage vorgesehen ist. Die Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzestext zu.


Mirjam Würth (SP) teilt mit, die SP-Fraktion unterstütze die Anpassung auch. Zu verweisen ist noch auf das Wegfallen von § 17. Damit werden Beiträge gestrichen, die bis jetzt für bei der Teilnahme an Programmen anfallende Kosten gezahlt werden können. Die Sozialhilfebehörden sind daher aufgefordert, sich grosszügig zu verhalten, dass die Teilnahme nicht an den Kosten, die für diese Leute nicht tragbar sind, scheitert. Ansonsten stimmt die Fraktion den Anpassungen zu und heisst die Vorlage gut.


Monica Gschwind (FDP) hält einleitend fest, dass es sich bei diesem Sozialhilfegesetz um ein Mustergesetz handle. Es wird nämlich vorgeschrieben, dass die Wirksamkeit der Massnahmen laufend überprüft werden muss. Das ist eine sehr gute Sache und sollte eigentlich auch bei anderen Gesetzen so gemacht werden. Die FDP-Fraktion begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen im Sozialhilfegesetz vorbehaltlos.


Die zwei Wirksamkeitsstudien zeigen klar auf, dass die bisherigen Wiedereingliederungsmassnahmen sehr sinnvoll sind. Wenn gemäss der Studie Egger 18 Prozent der Teilnehmenden wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können, ist das sehr positiv. Durch diese Beschäftigungsprogramme lassen sich auch viele Folgekosten einsparen. Folgekosten von möglichen Suchtproblemen, von Krankheiten oder von vermehrter Delinquenz können so verhindert werden.


Die FDP-Fraktion empfindet es auch als richtig, dass für die grossen Leistungen, die durch den Steuerzahler für die Sozialhilfe erbracht werden, neu die Gegenleistung von den Bezüger als selbstverständlich eingefordert wird. Die FDP-Fraktion findet es auch wichtig und richtig, wenn die Gesetzgebung für die Sozialhilfe dauernd und laufend an die gemachten Erfahrungen angepasst wird. Bedürftige Personen sollen unterstützt werden. Aber es soll unbedingt vermieden werden, dass sich eine Anspruchshaltung breitmacht und das sehr soziale System ausgenutzt wird. Die FDP-Fraktion wird dieser Gesetzesänderung einstimmig zustimmen.


Alain Tüscher (EVP) begrüsst die Änderungen dieser Vorlage sehr. Er dankt Rudolf Schaffner, Vorsteher des kantonalen Sozialamts, und Daniel Schwörer, Leiter der Stabsstelle Gemeinden, dass sie die Kommission so gut durch diese Revision begleitet haben. Es ist eine sehr gute Vorlage.


Das System von Leistung und Gegenleistung begrüsst die CVP/EVP-Fraktion sehr. Es ist plausibel gemacht worden, dass das Amt selber auch aktiv prüfen, die Leute motivieren und die bestrafen wird, die nicht mitmachen. Das begrüsst die Fraktion. Das ist auch der richtige Ansatz, wie Roman Klauser bereits gesagt hat. Selbstverständlich wird sich das dann bei der Umsetzung weisen. Die CVP/EVP-Fraktion folgt dem Antrag der Finanzkommission einstimmig.


Lotti Stokar (Grüne) führt aus, auch die Grüne Fraktion unterstütze diese Änderung des Sozialhilfegesetzes einstimmig. Nicht vergessen werden darf, wie wichtig in der hiesigen Kultur Arbeit ist. Viele in der Schweiz definieren sich darüber, was sie arbeiten. Wenn man jemanden trifft, fragt man, was er mache oder gemacht habe.


Deshalb sind Leute, die keine Tagesstruktur haben, von der Sozialhilfe leben und nicht mehr im Arbeitsmarkt sind, sehr gefährdet, durch die Maschen zu fallen. So ist jede Massnahme, die umgesetzt werden kann, damit diese Leute eine Tagesstruktur haben, sicher sehr wertvoll.


Daniel Altermatt (glp) bemerkt, die BDP/glp-Fraktion finde die vorgeschlagenen Änderungen sehr gut. Das entspricht ihrer Geisteshaltung und sie wird die gestellten Anträge unterstützen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Er danke vor allem auch Rudolf Schaffner, dem Leiter des kantonalen Sozialamtes, der leider Mitte Jahr in Pension gehen werde. Das hiesige Sozialwesen ist unter der Führung des Kantons und bei der Ausführung durch die Gemeinden keine Baustelle, wie das an anderen Orten der Fall ist. Rudolf Schaffner leitet sein Amt sehr umsichtig, pragmatisch, aber gleichzeitig auch sehr sozial.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung


- 1. Lesung


Keine Wortbegehren


://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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