Protokoll der Landratssitzung vom 11. April 2013

Nr. 1163

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, die Beratung sei kurz gewesen, weil es sich für die Kommission um einen eindeutigen Fall gehandelt habe. Der Gesuchssteller, der zu 40 Tagen Gefängnis verurteilt wurde und dies begnadigt haben möchte, war zuvor wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfacher Vergehen gegen Aufenthalts- und Niederlassungsvorschriften und gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Geldwäscherei zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Der Mann kam dann in die Schweiz, obwohl er eine Einreisesperre hatte, und wurde erwischt. Daraufhin hat nicht er selbst, sondern seine Frau, die in der Schweiz wohnt, das Begnadigungsgesuch gestellt.


Inhaltlich geht es darum, dass ein Verurteilter der Begnadigung würdig sein muss, d.h. er muss eine rechtstreue Gesinnung und Sühnebereitschaft zeigen. Diesbezüglich konnte die Kommission nichts erkennen und beantragt dem Landrat daher mit 6:0 Stimmen ohne Enthaltungen, das Begnadigungsgesuch abzulehnen.


Thomas Bühler (SP) kündigt für die SP-Fraktion einhellige Zustimmung zum Antrag der Petitionskommission an.


://: Der Landrat lehnt die Begnadigung einstimmig ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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