Protokoll der Landratssitzung vom 11. April 2013

Nr. 1164

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) kündigt ein eher heikles Geschäft an, über welches heute auch schon in der Basler Zeitung mit Kommentar berichtet worden sei. Die Petitionskommission habe sich die Sache nicht leicht gemacht und das Geschäft in zwei Sitzungen beraten. Sie hat den Vater und die Jugendliche selbst angehört. Die ganze Familie ist vor einem Jahr eingebürgert worden. Acht Tage vor dem Landratsentscheid über die Einbürgerung - über dessen Termin die Familie nicht Bescheid wusste - hat die betreffende Schülerin zusammen mit ihrer Freundin einen Diebstahl begangen. Die beiden gaben glaubwürdig an, sie seien zu der Tat angestachelt worden, indem sie als Streberinnen bezeichnet worden waren. Sie wollten zeigen, dass sie keine Streberinnen sind. Da diese Tat vor dem Einbürgerungsentscheid begangen wurde, stellt sich die Frage des guten Leumund im Sinne von § 10 des Bürgerrechtsgesetzes. Dies war die Kernfrage, über die die Petitionskommission auch in rechtlicher Hinsicht entscheiden musste. Es gibt zu diesem Thema auch den Runden Tisch, der Regeln entwickelt hat. Wenn man streng nach dem Buchstaben geht, ist im vorliegenden Falle der gute Leumund nicht gegeben; deshalb hat auch die Regierung - insofern zu Recht - den Antrag gestellt, das verliehene Kantonsbürgerrecht für nichtig zu erklären. Die betreffende Person hat also jetzt den Schweizer Pass und müsste diesen nun wieder hergeben. Es wäre dann, als hätte sie den Pass gar nie gehabt. Die ganze Familie ist im übrigen aber eingebürgert und hat einen einwandfreien Leumund. Die betreffende Jugendliche ist in der Schweiz geboren.


Der Fall ist einmalig. Seit mehr als 30 Jahren ist nie der Fall vorgekommen, dass man ein erteiltes Bürgerrecht für nichtig erklären musste.


Es war der Kommission wichtig, das rechtliche Gehör zu gewähren. Die Jugendliche war bei der Anhörung ganz verzweifelt. Die Kommission hat abgewogen, ob der Fehltritt von solcher Bedeutung ist, dass der Leumund beschädigt ist. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die Kommission zum Ergebnis, der Leumund sei nicht im Sinne der Einbürgerungsvorschriften beschädigt. Die Kommission sieht durch diese Entscheidung die Regeln des Runden Tisches nicht als in Frage gestellt an. Man hat lediglich die unglücklichen Umstände innerhalb dieses Einzelschicksals berücksichtigt.


Die Kommission kann daher ohne Gegenstimme mit 5:0 Stimmen bei einer Enthaltung zur Entscheidung, dieser Jugendlichen das Bürgerrecht zu belassen und beantragte dies auch dem Landrat.


Georges Thüring (SVP) betont vorab, die konsequente Anwendung der Einbürgerungsvorschriften des Regierungsrates werde von der SVP-Fraktion unterstützt und auch geschätzt. Der Umstand, dass die Regierung in diesem Punkt konsequent ist, hilft auch den Bürgergemeinden bei ihren Einbürgerungsentscheiden. Beim heute zur Entscheidung stehenden Geschäft handelt es sich jedoch um einen echten Härtefall. Der Landrat muss heute den Fall würdigen und darüber entscheiden. Die SVP-Fraktion wird mehrheitlich dem Kommissionsantrag folgen.


Die Petitionskommission, erklärt Thomas Bühler (SP) namens der SP-Fraktion, habe sich sehr intensiv mit diesem Einzelschicksal auseinandergesetzt. Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass sich die Kommission den Entscheid nicht leicht gemacht hat; der Kommissionspräsident hat die Gründe ausführlich erläutert. Etwas erstaunt war man darüber, dass in der Regierungsvorlage der Name der betreffenden Jugendlichen genannt ist. Im Kommissionsbericht hingegen ist der Name zutreffenderweise anonymisiert. Es fragt sich, ob die Namensnennung in der Regierungsvorlage in Ordnung ist. In der Sache selbst kommt die SP-Fraktion zum Ergebnis, dass der Fall von der Kommission sauber abgeklärt und gut dokumentiert ist; die Fraktion wird dem Antrag der Kommission einstimmig Folge leisten.


Agathe Schuler (CVP) erklärt für die CVP/EVP-Fraktion, diese werde sich bei ihrer Entscheidung grossmehrheitlich davon leiten lassen, dass die Petitionskommission als zuständige Fachkommission sich ausführlich und vertieft mit dem Sachverhalt, auch mit der Frage des Leumunds, auseinandergesetzt hat und dann zu einem eindeutigen Entscheid kam. Dementsprechend wird die CVP/EVP-Fraktion dem Kommissionsantrag mehrheitlich folgen.


Marco Born (FDP) teilt für die FDP-Fraktion mit, diese lehne den Kommissionsantrag ab und stütze den Regierungsantrag. Am Runden Tisch ist etwas vereinbart worden, das von allen Parteien mitgetragen wird. Die FDP ist daher der Meinung, dass man hier nun eine klare Haltung einnehmen muss. Wenn man immer Ausnahmen bewilligt, weiss die Regierung nicht mehr, wie sie die Dinge handhaben soll.


Lotti Stokar (Grüne) weist darauf hin, es gelte abzuwägen, welches die Vorgaben des Runden Tisches sind, welches die Vorschriften des Gesetzes sind, und was andererseits Integration bedeutet. Der Präsident der Petitionskommission hat bereits dargelegt, wie dies alles in der Kommissionsdiskussion hinterfragt wurde. Hinzuweisen ist auch auf Artikel 41 eidg. BüG, wonach die Nichtigerklärung einer Einbürgerung nur möglich ist, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Die Kommission war nach Anhörung der betroffenen Jugendlichen klar der Auffassung, dass dieser Tatbestand überhaupt nicht erfüllt ist. Der Lapsus, den sich die Jugendliche geleistet hat, war sicher ungeschickt, aber es wäre aus Sicht der grünen Fraktion völlig unverhältnismässig, wenn man die Betroffene nun auch noch mit der Nichtigerklärung der Einbürgerung bestrafen würde. Die grüne Fraktion unterstützt daher den Antrag der Kommission.


Die BDP/glp-Fraktion, erklärt Daniel Altermatt (glp), sei zum Schluss gekommen, dass es sich hier um einen absoluten Einzelfall handele; es gehe also nicht darum, ein Präjudiz zu setzen, sondern darum, einen einzelnen Fall zu bewerten. Bei dieser Bewertung ist die Fraktion ebenfalls zu Schluss gekommen, dass es sich um eine extreme Situation gehandelt hat, so das man hier Gnade vor Recht ergehen lassen sollte. Gleichwohl ist der Regierung dafür zu danken, dass sie ihrerseits konsequent bleibt. Dieser geschenkte Pass kann seine Inhaberin ein Leben lang daran erinnern, dass sie einmal einen Unsinn gemacht hat, den sie nicht mehr wiederholen sollte; durch den Entzug des Passes hingegen würde man möglicherweise das Gegenteil bewirken.


Siro Imber (FDP) bekräftigte die Haltung der FDP-Fraktion, wonach das von der Kommission vorgeschlagene Vorgehen grob rechtsungleich wäre. Wie allgemein bekannt, kann eindeutig nicht eingebürgert werden, wer sich einer groben Verkehrsrechtsverletzung, wie zum Beispiel rechts überholen oder zu dicht auffahren, schuldig macht. Auch im vorliegenden Falle hat man ein eindeutiges Delikt, und man kann nicht sagen, in diesem Falle sei es eben doch nicht so schlimm gewesen. Es ist im Kanton Basel-Landschaft seit jeher ständige Praxis, dass ein Delikt, welches zu einem Strafregistereintrag führt, die Verweigerung der Einbürgerung zur Folge hat. Es ist auch eine Frage des Vertrauensschutzes, ob man im vorliegenden Falle von dieser Praxis abweichen soll.


Urs-Peter Urs-Peter Moos (Freie Wähler) bekundet, er habe grundsätzlich Mühe mit der Art und Weise, wie hier im Landrat mit Einbürgerungen verfahren wird. Er unterstützt das Votum von Siro Imber voll und ganz. Wenn diese Einbürgerung nicht für nichtig erklärt wird, dann führt der Landrat das von ihm selbst entwickelte Procedere ad absurdum. Es geht hier zudem auch darum, ein Signal zu setzen. Der Votant kann auch den Wischi-Waschi-Kurs der SVP in dieser Sache nicht nachvollziehen. Vielleicht hängt dieser damit zusammen, dass demnächst der zweite Wahlgang der Regierungsratswahl stattfindet.


Hanspeter Weibel (SVP) möchte auf die letzte Bemerkung von Urs-Peter Urs-Peter Moos nicht eingehen, jedoch zu der von Siro Imber angesprochenen Frage rechtsungleichen Behandlung Stellung nehmen. Wie sich aus dem Bericht ergibt, wurde die Mittäterin nicht eingebürgert, weil deren Einbürgerungsgesuch erst eingereicht wurde, als die Tat bereits bekannt war. Es hing also von einer terminlichen Zufälligkeit ab, ob - unter im Übrigen identischen Umständen - eingebürgert wurde oder nicht. Das ist in der Tat eine Ungleichbehandlung.


Kommissionspräsident Hans Furer (glp) merkt hierzu an, die Einbürgerung der Mittäterin sei nicht verweigert, sondern aufgeschoben worden. Die Kommission hatte sich auch intensiv mit der Frage befasst, ob es sich wirklich um den gleichen Tatbestand handelt, wenn in einem Fall der vor einem Jahr erteilte Pass wieder zurückverlangt werden müsste, im anderen Fall aber das Verfahren noch gar nicht so weit gediehen ist, dass eine Einbürgerung hätte stattfinden können. Die Kommission kam zum Schluss, dass es sich um zwei unterschiedliche Fallgestaltungen handelt. Zum Votum von Siro Imber merkt er an, die Kommission habe in keiner Weise das gegen die Jugendliche ergangene Strafurteil kritisiert. Das kann auch gar nicht die Aufgabe einer landrätlichen Petitionskommission ein. Die für die Kommission entscheidende Frage war vielmehr, ob der Leumund gut ist oder nicht. Ein guter Leumund hängt nicht immer von einem einzelnen Vorfall ab, sondern es kommt auf eine umfassende Beurteilung des Menschen an. Deshalb war es der Kommission auch sehr wichtig, die Betroffene selbst zu sehen. Nach dieser persönlichen Anhörung kam die Kommission zum Ergebnis, dass trotz dieser Straftat der Leumund gut ist. Des Weiteren hat die Kommission anhand der vorliegenden Tatsachen festgestellt, dass im vorliegenden Falle das Bürgerrecht nicht im Sinne von Artikel 41 eidg. BüG «durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen» worden ist.


Martin Rüegg (SP) verweist darauf, dass der Fall nicht nur eine juristische Dimension habe, sondern auch eine pädagogische. Für ihn als Lehrer, der seit 30 Jahren fast täglich mit 16-Jährigen zu tun hat, geht es nicht nur um eine Einbürgerung, sondern um eine Begnadigung. Der Anlass ist eine Einbürgerungsfrage, aber nun hat der Landrat über eine Begnadigung zu befinden. In jeder derartigen Frage gibt es auch einen Ermessensspielraum. Gerade aus pädagogischer Sicht kann es sinnvoll sein, einmal einen Fünfer gerade sein zu lassen, weil man damit mehr Erfolg erzielen kann, als wenn man den Fünfer als ungerade stehen lässt. Deswegen kann der Votant voll und ganz hinter dem Zeitungskommentar einer ehemaligen Schülerin - er kann das an dieser Stelle hoffentlich sagen - stehen. Die betroffene Jugendliche ist bereits genug öffentlich abgestraft. Er ist überzeugt, dass sie daraus mehr lernt, als wenn man nun auch noch das Einbürgerungsrecht in aller Strenge anwendet. Er bittet daher, dem Kommissionsantrag zu folgen.


Siro Imber (FDP) weist darauf hin, dass es sich nicht um einen Fall von Begnadigung handelt. Es geht nicht um die Aufhebung eines Strafurteils. Der Landrat ist hier wie eine Verwaltungsbehörde tätig und kann nicht nach freiem Ermessen ja oder nein sagen. Die Praxis in Einbürgerungssachen im Kanton Basel-Landschaft ist knallhart: Wenn ein Strafregistereintrag besteht, wird die Einbürgerung verweigert, bzw. das Verfahren sistiert oder eingestellt. Wenn im vorliegenden Fall anders entschieden wird, dann weicht der Landrat von dieser Praxis ab und begründet möglicherweise eine neue, und dies will doch vermutlich niemand. Anderenfalls ist es sicher eine Rechtsungleichbehandlung.


Sandra Sollberger (SVP) merkt an, sie sei bekannt dafür, dass sie in Einbürgerungssachen öfter einmal den roten Knopf drücke. Im vorliegenden Fall möchte sie aber eine Unterscheidung treffen. In den Augen des Bürgers hat dieses Mädchen «einen Seich gemacht», aber nicht ein Verbrechen begangen. Die Kommission hat das Mädchen angehört und sich einen persönlichen Eindruck verschafft. Die Votantin ist überzeugt, dass die Kommission aufgrund dessen zu einem zutreffenden Urteil gelangt ist.


Urs-Peter Moos (Freie Wähler) findet, die Sache sei ganz einfach: Wenn dieser Diebstahl wirklich eine Bagatelle gewesen wäre, so wäre es gar nicht zu einem Strafverfahren gekommen. Es verhält sich so, wie Siro Imber es gesagt hat: Es gibt einen klar definierten Verfahrensablauf, an den sich der Landrat zu halten hat.


Georges Thüring (SVP) räumt ein, dass es sich um einen sehr schwierigen Fall handelt. Er war selbst bei der Anhörung dabei und konnte sich überzeugen, dass dieses Mädchen - Entschuldigung, dieses Fräulein - bereits genug gestraft ist. Wovon er sich ebenfalls überzeugen konnte, ist, dass die Familie sehr gut integriert ist. Er wird dem Kommissionsantrag folgen.


://: Der Landrat beschliesst mit 53:20 Stimmen bei 11 Enthaltungen, am Entscheid des Landrats vom 3. Mai 2012 festzuhalten und somit dem Antrag des Regierungsrates auf Nichtigerklärung des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts von X nicht stattzugeben. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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