Protokoll der Landratssitzung vom 11. April 2013
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2012-337 vom 13. November 2012 1. Lesung] Vorlage: Teilrevision des Gesundheitsgesetzes - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 6. März 2013 - Beschluss des Landrats vom 11. April 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP): Obwohl der Landrat erst 2008 ein total revidiertes Gesundheitsgesetz beschlossen hat, drängen sich aufgrund der Entwicklungen in folgenden Bereichen bereits Anpassungen auf: Vereinfachung der Berufszulassung im Bereich der Komplementärmedizin (keine Naturarztprüfung mehr, es braucht nur noch den Nachweis einer ausreichenden Ausbildung), Umsetzung von neuem Bundesrecht im Bereich der Psychotherapie, Anpassung der Regelung über den Notfalldienst aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.
Während nach der Vorstellung der Vorlage durch Kantonsarzt Dominik Schorr und Urs Knecht vom Rechtsdienst der VGD die Anpassungen im Bereich der Psychotherapie und der Regelung über den Notfalldienst nachvollziehbar waren und praktisch keinen Diskussionsbedarf auslösten, gab es bei der vereinfachten Berufszulassung im Bereich der Komplementärmedizin eine rege Auseinandersetzung, welche schlussendlich auch zu einer Anpassung des Gesetzestextes bei Artikel 33 führte.
Es wurde in der Diskussion bemängelt, dass es nicht sein könne, dass die einen Berufsleute einen eidgenössisch anerkannten komplementärmedizinischen Ausbildungsabschluss erbringen müssen, um zu praktizieren, und andere ihre Tätigkeit praktisch nur mit einem Ausbildungsnachweis ausüben dürfen. Andere Ausbildungsabschlüsse sollte man nicht mehr zulassen, wenn ein gesamtschweizerischer Abschluss besteht.
Ein Kommissionsmitglied äusserte seine Bedenken, dass in §33 auch Drogistinnen und Drogisten unter den universitären Medizinalberufen aufgeführt seien. Es handle sich nicht um das gleiche Ausbildungsniveau - Fachhochschulausbildung resp. Lehre mit Zusatzausbildung (höhere Fachschule). Die Qualitätskontrolle soll auch bei den komplementärmedizinischen Gebieten gewährleistet sein. Dem Antrag, aus § 33 Abs. 3 lit b «Drogistin oder Drogist» zu streichen, wurde in der Kommission mit 9:1 mit einer Enthaltung stattgegeben.
Mit 11:0 Stimmen hat die VGK dem neu formulierten §33 des Gesundheitsgesetzes stattgegeben.
Im Zusammenhang mit der Diskussion der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes kam auch die Frage der Bewilligungspraxis bzw. des Bewilligungsentzugs bei den universitären Medizinalberufen. Die Kommission hat sich bei diesem Punkt dahingehend geeinigt, diese Frage anlässlich einer nächsten Revision des Gesundheitsgesetzes zu behandeln.
Die VGK beantragt dem Landrat einstimmig mit 11:0 Stimmen, der vorliegenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes mit den vorgenommenen Änderungen zuzustimmen.
Ebenfalls wird einstimmig beantragt, die Verordnung (Dekret) zum Gesetz über das Gesundheitswesen aufzuheben, und zwar nicht per 1.1.2013, sondern wie von der Redaktionskommission beantragt und von allen Seiten zugestimmt, mit der Formulierung: «Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Aufhebung».
Fast alle, stellt Franz Hartmann (SVP) nach einer Befragung fest, wissen im Rat, dass Ayurveda eine traditionelle indische Heilkunst ist, die neu im §33 unter Komplementärmedizin aufgeführt ist. Neben vielen anderen auch. Die Auflistung ist der Grund für die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Unter diesem Artikel mussten früher solche, die eine Bewilligung zur Ausübung von komplementärmedizinischen Tätigkeiten wollten, eine Naturarzt-Prüfung absolvieren. Die ist nun aufgehoben, ebenso wie die dazu benötigte Kommission, was ein erfreulicher Punkt der Teilrevision darstellt.
Eine andere Kommission wurde aufgehoben: die Fachkommission Psychotherapie, was in der Umsetzung des neuen Bundesrechts im Bereich Psychotherapie vorgesehen war. Nach wie vor ist aber der Kanton zuständig für die Erteilung der Bewilligungen.
Ein wichtiger Punkt ist die neue Regelung betreffend Notfalldienst. Dabei werden Ärzte und Apotheker verpflichtet, sich in der Regel persönlich am entsprechenden Notfalldienst zu beteiligen. Dieser wurde vor einigen Jahren im Baselland verschärft. Früher endete die Einsatzpflicht mit 50 Jahren, heute sind es 55 Jahre. Unter dem neuen §27a (Ersatzabgabe) ist nun die Höhe der Abgaben neu geregelt. Finanzielle Auswirkungen sollte es auf den Kanton keine haben und gar keine auf die Gemeinden. Auch das ist ein Grund, der Teilrevision zuzustimmen und das Dekret aufzuheben. Die SVP ist dafür.
Die SP-Fraktion ist einstimmig für die Kommissionsfassung des Gesetzes, sagt Pia Fankhauser (SP). Sie weist darauf hin, dass im Bericht steht, es solle schon bald eine neue Revision des Gesundheitsgesetzes geben. Dies zeigt, dass das Gesundheitswesen enorm dynamisch ist. Die Kommission hat aber versucht, alles, was zur Zeit im Gang ist, ins Gesetz aufzunehmen. Es war eine gute Debatte. Sie bittet um Zustimmung.
Christoph Buser (FDP) sagt, dass auch die FDP-Fraktion der Vorlage folgt.
Beatrice Herwig (CVP) weist darauf hin, dass die Ärzte in der Regel Notfalldienste leisten. Dadurch ist es aber auch möglich, dass der Notfalldienst an die mobilen Ärzte überwiesen werden kann. Dies wäre wichtig im Hinblick auf den kommenden Ärztemangel. Im Bereich Komplementärmedizin ist darauf zu hoffen, dass es möglichst bald auf eidgenössischer Ebene anerkannte Ausbildungsgänge gibt, damit es zu einer Vereinheitlichung kommen kann. CVP/EVP tritt auf die Gesetzesrevision ein und ist mit den Änderungen einverstanden, ebenso mit der Aufhebung der Verordnung.
Kaum ist das total revidierte Gesundheitsgesetz in Kraft, staunt Rahel Bänziger (Grüne), muss es wieder revidiert werden. Der Landrat trägt daran keine Schuld. Die Grünen werden den Änderungen der Totalrevision zustimmen. Vor allem die Änderungen in der Komplementärmedizin ist ihnen ein grosses Anliegen. Es handelt sich um einen immer wichtiger werdenden Teil der Gesundheitsversorgung. Die Qualität der Behandlung und der Praktizierenden soll dadurch sichergestellt werden, damit die wertvolle Ergänzung der Schulmedizin nicht durch Scharlatane in Verruf gerät. Als Appenzellerin weiss sie, wovon sie redet. Die beiden Kantone Appenzell sind nachgerade Geburtsstätte gewisser komplementärmedizinischer Praktiken - auch im positiven Sinn. Mangels Bewilligungspflicht ist aber neben durchaus erwünschter Pflanzen auch Unkraut in die Höhe geschossen. Vor allem Pflanzenheilkunde ist im Appenzell wichtig und tief verankert. Dazu möchte sie den Räten zur Auflockerung einen kleinen Exkurs geben. Warum steht wohl in jedem kleinen Stall ein Holunderbusch? Wenn im Frühling die Kühe zum ersten Mal auf die Weide gehen, nach langem kaltem Winter, fressen sie zu viel Gras. Viele Kühe bekommen davon Koliken. Bis der Tierarzt auftaucht, ist es für das Tier oft zu spät. In dieser Holunderrinde gibt es aber kleine Mengen an Blausäure. Bei Auftauchen der ersten Beschwerden holt man schnell ein paar Äste und bindet sie der Kuh ins Maul. Sie «kätscht» daran herum, die Blausäure löst sich und träufelt hinab. Daraufhin bekommt die Kuh Schluckauf und die Kolik löst sich sprichwörtlich in Luft auf. Die Kuh ist gerettet, das Geld für den Tierarzt gespart - dank der Pflanzenheilkunde. Ende Exkurs.
Eine eidgenössische Regelung der Komplementärmedizin wäre zwar vorzuziehen. Doch diese gibt es noch nicht. Bis sie in Kraft tritt, lässt sich mit dem vorgeschlagenen §33 sehr gut leben. Die Grünen stimmen der Teilrevision einstimmig zu.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die sehr gute Aufnahme im Plenum, zumal er in der Kommissionberatung nicht zugegen war. Eine Präzisierung ist anzubringen. Der Bundesrat hat das Psychologieberuf-Gesetz nicht, wie es in der Vorlage heisst, «vermutlich» auf den 1. März, sondern auf den 1. April in Kraft gesetzt.
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- Erste Lesung
Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt fest, dass es keine Wortbegehren zum hier vorliegenden Gesundheitsgesetz gibt.
://: Damit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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