Protokoll der Landratssitzung vom 11. April 2013

Nr. 1171

Peter Brodbeck (SVP): Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen wird immer mehr delegiert an die Spitäler, die Spitexorganisationen oder die Alters- und Pflegeheime. In ihrem Postulat macht Beatrice Herwig darauf aufmerksam, dass immer noch viele ältere pflegebedürftige Menschen von ihren Angehörigen gepflegt und betreut werden. Diese Tatsache wird aber vom Staat in der Wahrnehmung der Postulantin zu wenig honoriert. Dabei stellen diese Leistungen einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen dar. Sie fordert deshalb konkrete Anreize zur Förderung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen.


Der Regierung ist die aktuelle Situation bewusst. Sie hat auch grossen Respekt vor der Leistungsfähigkeit der Angehörigen in diesem Bereich, welche oft die Grenzen der Möglichkeiten erreichen oder sogar überschreiten. Sie weist dabei auf das vielfältige Unterstützungs- und Entlastungsangebot hin. Im finanziellen Bereich wird auf die Abzugsmöglichkeit bei den Steuern und Pflegekostenbeiträgen durch die Gemeinde hingewiesen. Zur Hauptsache stellt die Regierung aber fest, dass die Zuständigkeit für den Pflegebereich primär auf Gemeindeebene angesiedelt ist.


In der Beratung kamen folgende Punkte zur Diskussion: Die Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten ist gut, aber auch mit Kosten verbunden. Es stellt sich die Frage, wer sich diese leisten könne. Die Zuständigkeit der Betreuung und Pflege im Alter liegt bei den Gemeinden. Dies ermöglicht zwar kurze Wege, führt aber auch zu sehr unterschiedlichen Angeboten. Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Koordination des Kantons in diesem Bereich wäre.


Materielle Unterstützung und Steuerabzug: In der Beantwortung des Postulates weist die Regierung darauf hin, dass die Frage des steuerlichen Abzugs für die unentgeltlich geleistete Pflegearbeit bereits im Rahmen der Beantwortung des Postulats 2006/099 von Jacqueline Simonet thematisiert worden ist. Es wurde schon damals darauf hingewiesen, dass dem Vorhaben einerseits rechtliche Schranken entgegen stehen und andererseits Bewertungsprobleme hinsichtlich der erbrachten Leistung die Umsetzung schwierig gestalten würden. In der Kommission herrschte die Meinung, dass man diesen Aspekt so nicht stehen lassen sollte, sondern dass die finanzielle Unterstützung der Angehörigen überprüft und verbessert werden soll. Die Kommission nimmt deshalb auch mit Interesse davon Kenntnis, dass entgegen der Vorlage der Regierung der Vorstoss zur Entlastung von pflegenden Angehörigen in Bern nicht abgeschrieben, sondern auf Ebene Nationalrat weiterverfolgt wird.


Die Kommission beantragt dem Parlament mit 12:0 Stimmen die Abschreibung des Postulates 2011-022 .


Myrta Stohler (SVP): «Jetzt müssen wir handeln» heisst es im Postulat. Der umfassende Bericht zeigt auf, dass heute schon viele sinnvolle Angebote eingefädelt sind, die sich nutzen lassen. Trotzdem fehlt es immer noch an konkreten Entlastungen für jene, die sich 24 Stunden am Tag in einer Pflege einbinden lassen und manchmal gar nicht merken, wie sie langsam aber fortschreitend mehr gefordert sind. Gehandelt werden muss auch in den Gemeinden, damit jene, die finanziell, physisch und psychisch an ihre Grenzen stossen, entlastet werden können. Die SVP nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis und ist für Abschreibung des Postulats.


Pia Fankhauser (SP) sagt, dass die SP-Fraktion für Abschreibung ist. Vieles hat ins Altersleitbild Eingang gefunden. Hinzuweisen ist, dass man im Alter vor den gleichen Problemen steht wie bei der Kinderbetreuung. Die demografische Entwicklung bedeutet, dass viele Menschen sowohl ihre Eltern als auch ihre Kinder betreuen müssten. Eine gesamtheitliche Sicht von Familien und deren Belastung wäre damit eine Diskussion Wert, anstatt nur auf das eine oder andere zu fokussieren. Es geht dabei nicht nur um Steuerabzug. Denn um Steuern abgezogen zu bekommen, muss erst mal ein Einkommen da sein. Es geht viel eher um tatkräftige Unterstützung und Entlastung - sowohl bei Kinder- als auch bei Altenbetreuung.


Regina Vogt (FDP) findet es richtig, wenn Beatrice Herwig darauf hinweist, dass bei einer besseren Angehörigenpflege weniger Pflegeeinrichtungen gebaut und betrieben werden müssen. Dadurch können hohe Gesundheitskosten eingespart werden. Der Regierungsrat hat in einer Analyse aufgezeigt, dass bereits ein erhebliches Angebot besteht. Da die Zuständigkeit auf Gemeindeebene liegt, werden dadurch auch effiziente und direkte Lösungsansätze möglich sein. Partner werden älter, plötzlich werden sie betreuungsbedürftig. Da gilt es, bereit zu sein. Mit den vorliegenden Massnahmen sollte dies möglich sein. FDP ist für Abschreibung des Postulats.


Für Beatrice Herwig (CVP) ist das Postulat erfüllt, indem über die möglichen Entlastungsangebote berichtet wurde. Über das eigentliche Anliegen aber, wie mögliche zukunftsträchtige Entlastungsangebote aussehen könnten, und vor allem wie der Flickenteppich an verschiedenen Möglichkeiten vereinheitlicht werden kann, findet sich nichts. Es stellt sich die Frage, inwiefern der Kanton noch in die Pflicht genommen werden kann, v.a. auch in Bezug auf Koordination der verschiedenen Angebote. Daher ist das Anliegen, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, für sie noch nicht ganz erfüllt. Es werden sich in Zukunft noch mehr Probleme stellen. Unumgänglich scheint es, das Thema weiterzuverfolgen. Auf Bundesebene gab es zwei Vorstösse und es ist aktuell eine Vorlage in Arbeit, die mit Spannung erwartet wird. CVP/EVP schreibt das Postulat ab.


Die Grünen folgen der Intention von Beatrice Herwig zur Abschreibung des Postulats, sagt Marie-Theres Beeler (Grüne). Der Bericht zeigt nebst der Notwendigkeit auch eine Vielfalt an Möglichkeiten auf, Angehörige zu entlasten. Der von der Postulantin angesprochene Flickenteppich ist allerdings alles andere als befriedigend. Die fehlende Koordination des Angebots von Seiten des Kantons wird mit dem Hinweis auf die Gemeindeautonomie ein Stück weit verteidigt. Dies ist nicht gut. Es scheint eine Verantwortung abgewälzt zu werden, die zu übernehmen wichtig wäre. Letztlich geht es dabei um Glück oder Pech, ob man im Fall eines zu pflegenden Angehörigen in einer Gemeinde mit entsprechenden Strukturen wohnt oder nicht. Dies kann nicht Sinn des Subsidiaritätsprinzips sein. Sie hofft, dass hier noch besser koordiniert wird. Weiter wäre es wichtig, wenn man Betreuung von Angehörigen von der Steuer, und nicht vom steuerbaren Einkommen, abziehen könnte. Denn es handelt sich um eine schwer belastende Arbeit. Trotz dieser Kritik stimmen die Grünen der Abschreibung zu.


://: Der Landrat beschliesst mit 63:0 Stimmen, das Postulat 2011-022 von Beatrice Herwig als erfüllt abzuschreiben. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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