Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 2010
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2009-320 vom 12. November 2009 Motion der FDP-Fraktion: Für ein Kulturleitbild Baselland - Beschluss des Landrats vom 11. Februar 2010 < überwiesen > |
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) vermerkt, dass die Regierung bereit sei, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) begründet die Haltung der Regierung mit der Rückweisung des Kulturgesetzes durch den Landrat und dem damit gleichzeitig erteilten Auftrag. Gemäss diesem sind die Grundsätze der basellandschaftlichen Kulturpolitik in Form eines Leitbildes zusammenfassend darzustellen oder in einem Zielartikel im Gesetz einfliessen zu lassen. Der ausführliche und differenzierte Zielartikel ist der BKSK bereits vorgelegt worden, so dass man jetzt eigentlich einen neuen Versuch starten könnte, jene Vorlage zu beraten, da der Auftrag aus der Rückweisung erfüllt ist.
In der Beratung zum Kulturgesetz ist klargestellt worden, dass es kaum einen anderen Kanton gibt, in dem sich Kulturpolitik auf vergleichbare Grundlagen abstützen kann - Grundlagen, die über einen langen Zeitraum kontinuierlich vorgelegen haben und weiterentwickelt, bzw. aktualisiert worden sind. Neben dem Konzept und den Leitideen für einzelne Bereiche (z.B. Archäologie, Kantonsbibliothek usw.) ist auch das Kulturkonzept von 1989 erwähnt worden sowie der Bericht und die Perspektiven zur Kulturpolitik von 1995 und 2000, weiter das Dossier Kultur 2002 für den Zeitraum 2002-2006 und schliesslich im Rahmen von «Titel und Thesen für eine zeitgemässe Kulturpolitik 2007-2010» jene Leitideen. Alle diese Grundlagen sind jeweils in breiten Diskussionen mit ganz unterschiedlichen Akteuren und nicht in den geschlossenen Büroräumen der Kulturabteilung der BKSD entwickelt worden.
Dennoch will die Regierung den Vorstoss als Postulat entgegennehmen, da das Ausarbeiten von Leitbildern, Strategien und Konzepten klar unter die Zuständigkeit der Regierung falle. Das Parlament hat Gesetze zu beraten und zu verabschieden sowie die nötigen Kredite für die Realisierung von Aufgaben und Investitionen zu bewilligen. Konsequenterweise ist das Postulat das richtige und auch zweckmässige Instrument für den Landrat, die Regierung zu beauftragen, eine kulturpolitische Auslegeordnung und eine Standortbestimmung vorzunehmen und über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu berichten. Es ist davon auszugehen, dass es zur Verantwortung gehört, die parlamentarischen Instrumente in Übereinstimmung mit den geltenden Spielregeln einzusetzen.
Gern informiert er den Landrat darüber, dass in der BKSD bereits vor ein paar Wochen, gestützt auf die Diskussionen in Rat und Öffentlichkeit, der Auftrag erteilt worden ist, einen breiten Diskussions- und Erarbeitungsprozess in die Wege zu leiten, in den Kulturschaffende, Kulturvermittler und Veranstalter miteinbezogen werden. Noch vor den Sommerferien ist ein öffentlichkeitswirksamer Diskussionsanlass - ein Grossworkshop, eine «Zukunftswerkstatt» - geplant mit kulturellen Produktionen aus ganz unterschiedlichen Sparten. Dieser soll das Rohmaterial für die Weiterentwicklung der bestehenden konzeptionellen Grundlagen liefern. Die Berichterstattung dazu soll dann im Zusammenhang mit und auf der Grundlage eines Auftrags durch ein Postulat dem Rat vorgelegt werden.
Regina Vogt (FDP) zitiert den ersten Satz aus der Motion, wonach sich eine Gesellschaft über Kultur definiere. Professor Loprieno von der Universität Basel hat am 27. November 2009 anlässlich des dies academicus zu diesem Thema gesagt: «Kultur ist, was eine Menschengruppe von einer anderen Menschengruppe unterscheidet.»
Weil die von der FDP in der Vernehmlassung angesprochenen Punkte nicht in den Entwurf zum Kulturgesetz eingeflossen sind, hat diese Fraktion dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen können. Es fehlte an Identität, der Entwurf war zu weitschweifig und unscharf und entspricht einem «Kulturverwaltungsgesetz». Hauptziel und sehr wichtig ist nach wie vor die Bedeutung, die der kommunalen und kantonalen Kultur für die Identität des Baselbiets zukommt. Ebenso wichtig ist die Aufgabenteilung der Kulturförderung zwischen Gemeinden und Kanton. Ausserdem ist klar festzustellen, unter welchen Bedingungen sich der Kanton an der Förderung inner- und ausserkantonaler Kulturveranstaltungen beteiligt.
Die FDP unterstützt folgende Punkte:
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1.
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Definition des Kulturbegriffs, bezogen auf den Kanton Baselland;
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ein Kulturleitbild als Grundlage für ein revidiertes Gesetz;
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3.
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eine schlanke Gesetzgrundlage, welche kein Kulturverwaltungsgesetz ist und mit dem Kulturfördergesetz auf Bundesebene korreliert und als Rahmengesetz Freiräume und Zukunftsperspektiven zulässt;
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4.
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eine breit abgestützte Erarbeitung des Kulturgesetzes.
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Die Überweisung des Vorstosses als Motion erscheint der FDP zwingend. Die Motion zeigt auf, wie sich die FDP die Erarbeitung der neuen Kulturgesetzesvorlage vorstellt. Es soll nicht eine Fachstelle allein ein paar, kleine Korrekturen an der jetzigen Gesetzesvorlage vornehmen. «Kultur ist der FDP wichtig, zu wichtig, als dass man sie der Bürokratie überlässt.»
Karl Willimann (SVP) weist auf die Tatsache hin, dass diese Motion von drei Fraktionen unterzeichnet worden sei. Er dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für dessen Ausführungen, insbesondere bzgl. der angekündigten breiten Diskussion, die als Kernidee der Motion nun aufgenommen und in Gang gesetzt worden ist - auf diesen Kulturworkshop freuen sich viele.
Es war und ist richtig, sich vor einem entsprechenden Gesetz und dessen Ausformulierung in einem Leitbild Gedanken zu Ziel und Eigenheiten der Baselbieter Kultur und zu Unterschieden der urbanen Kultur zu machen. Deshalb will auch er an der Motion festhalten. Das sollte der Regierung nicht allzu schwer fallen, weil das Kernanliegen ja wie gehört bereits eingeleitet worden ist.
Urs Berger (CVP) dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für dessen Erläuterungen. Dennoch spricht sich seine Fraktion grossmehrheitlich für eine Motion aus. Ihr liegt viel daran, dass die Entscheidungsgrundlagen für ein Kulturgesetz geschaffen werden und in ein neues Gesetz einfliessen. Das soll auch als Wertschätzung für alle Kulturschaffenden im Baselbiet verstanden werden.
Er erwähnt als Beispiel die Olma, an der drei Kantone stolz ihre Kultur präsentieren, was für ihn «eine wahre Freude» gewesen sei.
Ueli Halder (SP) muss namens seiner Fraktion diese Harmonie ein wenig stören, auch wenn die SP in dieser Frage geteilter Meinung sei. Eine starke Minderheit hat nichts gegen die Ausarbeitung eines Kulturleitbilds, eine knappe Mehrheit lehnt aber die Überweisung des Vorstosses sowohl als Motion wie auch als Postulat ab.
Die Motionäre haben seinerzeit beim abgelehnten Kulturgesetz u.a. dessen elitäre Sprache kritisiert. Der Text der Motion nun ist nicht besonders elitär, aber «höchst verschwommen, widersprüchlich und in der Sache höchst problematisch». Deshalb kann man den Vorstoss nicht einfach «durchwinken», sondern muss man die Formulierungen der Motion bei ihrem Nennwert nehmen.
Die Definition von Kultur in Baselland, wie sie vom Vorstoss gefordert wird, ist eine rhetorische Frage: Eine solche wird in der Motion bereits geliefert. Es soll eine ländliche Kultur sein, die auf den Aktivitäten von Vereinen - dem «Rückgrat der kulturellen Ausstrahlung» - basiere. Im Wesentlichen soll es eine ehrenamtliche Liebhaber- und Amateurkultur sein, die sich «erheblich von einer städtischen Kultur» unterscheidet. Mit städtischer Kultur ist wohl in erster Linie jene von Basel gemeint mit ihren professionellen und entsprechend teuren kulturellen Institutionen. Es soll also ein Gegensatz geschaffen werden zwischen der ehrenamtlichen, kostengünstigen und wahrscheinlich volksnahen ländlichen Kultur des Baselbiets und der professionellen, teuren und wahrscheinlich elitären städtischen Kultur Basel-Stadts. Diese Unterscheidung ist unsinnig: Es gibt hervorragende künstlerisch-kulturelle Leistungen von Laien und ein ganz intensives Vereinsleben auch im städtischen Bereich, z.B. die Basler Fasnacht. Umgekehrt gibt es auch im Baselbiet professionelle künstlerische Spitzenleistungen, z.B. die Baselbieter Konzerte oder die Sinfonietta. Für eine Bewertung ist also nicht der Status Laien- oder Profikultur entscheidend, sondern nur die Qualität der künstlerischen Leistung. Kriterien können Kreativität, Aktualität, Ästhetik, ganz sicher aber auch das künstlerisch-handwerkliche Können der Protagonisten sein.
Nicht zuletzt spielt aber auch das Umfeld und damit das Publikum eine wichtige Rolle. Die Nachfrage durch ein Publikum ist ein wichtiges Qualitätskriterium. Offenbar denken hier die Motionäre aber nicht besonders marktwirtschaftlich, die explizit Kultur nicht als Teil der freien Marktwirtschaft betrachten, sondern als deren Voraussetzung - was auch immer das heissen mag.
«Über Kultur definiert sich eine Gesellschaft. (...) Identität definiert sich über Kultur (...).»: Wenn erwartet wird, dass man sich mit seinem Kanton identifiziert, so würde dies nun zwangsläufig bedeuten, dass man sich mit dieser ländlichen Kultur identifizieren müsste. Das schmeckt zu sehr nach verordneter Staatskultur. Damit sei nichts gegen Vereine und deren Liebhaberkultur gesagt, aber wie im Sport gilt es Breiten- und Spitzenkultur zu pflegen.
Zur Erinnerung: Über die Hälfte der Einwohner des Kantons leben im stadtnahen Bezirk Arlesheim. Die meisten Einwohner dort sind wohl ganz stark auf die Angebote der Stadt Basel ausgerichtet. Über die Hälfte der Besucher von Konzerten und Theater in Basel stammt aus dem Baselbiet. Es geht nicht an, dass man diese Bewohner des Baselbiets wegen diesem einseitig orientierten, ländlichen Kulturverständnis nun ausgrenzt oder sogar zu schlechten Bürgern macht.
«(...) Identität entsteht durch Abgrenzung.»: Die Absicht ist klar. Der ländliche Kulturraum Baselland soll vom städtischen Kulturraum Basel-Stadt abgegrenzt werden: Nur keine Vermischung der Interessen und schon gar nicht der kantonalen Identitäten. Dieser Schuss könnte nach hinten losgehen: Längst nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner des Baselbiets sind «versessen darauf», sich wegen einer diffusen Baselbieter Identität vom kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zentrum Basel abzugrenzen. Auch der Redner selbst gehört zu jenen Menschen, die fast zufällig in dieser Region gelandet sind, weil sie hier Wohnung und Arbeit gefunden haben. Er ist gern hier und setzt sich gern für den Wohnkanton Baselland ein, aber sicher nicht gegen den Nachbarkanton. Mit diesem Vorstoss sollen jedoch die politischen Grenzen, die irgendwann aus einer politischen Notsituation entstanden sind, noch zusätzlich mit Kultur- und Identitätsgrenzen zementiert werden.
A propos Grenze und Abgrenzung: Offenbar können die bestehenden Grenzen nicht durch eine Wiedervereinigung oder einen Kanton Nordwestschweiz aufgehoben werden. Wieso also die Kantonsgrenze nicht neu ziehen? Warum nicht auf der Höhe der Hülftenschanz, wo jetzt die Freiheitsbäume wieder so lärmig aufgepflanzt werden? Damit erhielte man ein kultur- und identitätsreines ländliches Kantonsgebiet Baselland, während sich die stadtnahen Gemeinden des Bezirks Arlesheim endlich dem Kanton Basel-Stadt anschliessen könnten, was diese ja noch bei jeder bisherigen Wiedervereinigungsabstimmung betont haben. Basel-Stadt würde sich über die zwei Drittel des bisherigen Baselbieter Steueraufkommens sehr freuen und könnte damit seine teure, städtische Kultur finanzieren. Der Rumpfkanton Baselland würde dann vielleicht trotzdem den Jurapark als ländlich-kulturelles Identitätsobjekt noch gründen wollen.
An die Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Seite ist zu wiederholen, dass deren Vorhaben gefährlich sein könnte. Deshalb ist sehr zu empfehlen, das kulturideologische Leitbild zurückzuziehen. [Kurzer Applaus aus den eigenen Reihen.]
Madeleine Göschke (Grüne) spricht sich für Überweisung des Vorstosses als Postulat aus - trotz nicht sehr logischen und nicht überzeugenden Argumenten, Allgemeinplätzen und Gedankensprüngen im Vorstoss selbst. Die Grünen gehen davon aus, dass die Ausarbeitung eines Kulturleitbilds den Stellenwert von Kultur im Kanton vergrössern werde und einen Beitrag zum zurückgewiesenen Kulturförderungsgesetz leisten könne.
Aufgrund der Einleitung im Vorstoss hat die Votantin Bedenken, dass dieses Kulturleitbild eng und einseitig werden könnte. Ebenso wichtig wie die Vereine sind Schulen, welche im Vorstoss nicht erwähnt werden. Gerade in den Schulen kann ein nachhaltiges Interesse für Kultur geweckt werden: Wer in der Schule Freude bekommt am Musizieren, Gestalten etc., wird später eher kulturell aktiv sein und/oder Kulturveranstaltungen besuchen. Und solche Kulturkonsumenten braucht es eben auch. Auch die Kunst und die Kunstschaffenden müssen in diesem Leitbild ihren Platz finden.
Zu den sechs Forderungen: Wenn es im Zusammenhang mit einem Kulturgesetz wichtig ist, sich Gedanken zum Kulturverständnis zu machen, müsste die erste Forderung sein, im Kulturleitbild aufzuzeigen, was unter Kultur verstanden wird. Die zweite Forderung ist unglücklich formuliert: Die wenigsten Kunstschaffenden würden der Aussage, ländliche Kultur sei Voraussetzung für städtische Kultur, zustimmen. Der Unterschied ist tatsächlich oft schwer feststellbar, aber ist ein Kleinbasler Jodlerchor ländliche Kultur, und ist eine Ausstellung zeitgenössischer Kunstschaffender in Liestal städtische Kultur? Es ist sehr zu hoffen, dass die künftige Arbeitsgruppe die Anregungen der Grünen aufnimmt und mit einem offenen und breiten Weitblick an die Arbeit geht.
Ruedi Brassel (SP) verweist nochmals auf die hochstilisierte Unterscheidung zwischen städtischer und ländlicher Kultur, die angeblich identitätsstiftend sein solle. Damit wird dem Leitbild bereits ein verstecktes kulturpolitisches Programm unterlegt: Kultur in Baselland kann nur sein, was diese Trennung zwischen städtischer und ländlicher Kultur fördert. Diesem Sachverhalt muss ein «ziemlich grobes» Missverständnis vorausgehen, denn was ist ländlich, und was ist städtisch? Kulturschaffende können diese Frage oft nicht beantworten.
Er liest kurz aus einem Festspiel zum Kantonalschützenfest beider Basel in Sissach vom 27. Juni bis 5. Juli 1914 vor, geschrieben von Carl Albrecht Bernoulli, das den Titel «Die Umkehr der Stäbe» trägt. Darin wird der Perspektivenwechsel vorgeschlagen, um den es auch jetzt geht: Man soll auch in der Kulturpolitik nicht voneinander wegschauen und die Trennung in den Vordergrund stellen, sondern die beiden Stäbe sollen einander anschauen und sich gegenseitig befruchten. Es kann bei der Kultur in Stadt und Land nicht um Abgrenzung, sondern nur um gegenseitige Ergänzung gehen. Dieses bereits erwähnte Missverständnis von Trennung und Abgrenzung darf nicht ins Leitbild einfliessen. Im genannten Text heisst es:
«Wenn wir zusammenhalten, was lässt sich da gestalten?» [Schwarzer Baslerstab]
«Wenn wir uns eng verschwistern, wie wird die Flamme knistern?» [Roter Baslerstab]
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) meint zu Regina Vogt, dass Professor Antonio Loprieno in der erwähnten, sehr bemerkenswerten Rede noch mehr zum Thema Kultur gesagt habe: Kultur dürfe auf keinen Fall durch den Staat definiert werden. Diese Kernbotschaft als Teil der ganzen Rede ist ernst zu nehmen.
Die Fakten sind ebenfalls - wie Kultur selbst und auch wenn sie vielleicht nicht ins Konzept passen - mit allen Sinnen wahrzunehmen und zur Kenntnis zu nehmen: Die Grundlagen sind bekannt und liegen vor. Die FDP hat im Zusammenhang mit der damaligen Vorlage sogar ausdrücklich für das Kulturleitbild gedankt und reklamiert jetzt, es liege nicht vor. Hinsichtlich konzeptioneller Grundlagen für Kulturpolitik hat Baselland im gesamtschweizerischen Vergleich eine Vorbildfunktion inne.
Er stellt zudem nochmals fest, dass die Kultur, die Spielregeln zu respektieren, nicht sichtbar ist. Es wurde jetzt nicht bestritten, dass Konzepte, Strategien oder Leitbilder Sache der Regierung sind und solche auch nicht plötzlich mit einer Motion gefordert werden können. Erstaunlicherweise soll jetzt - gemäss den gehörten Argumenten für eine Motion - in einer Arbeitsgruppe ein Gesetz ausgearbeitet werden. In dem ihm vorliegenden Vorstoss ist aber nirgends davon die Rede. Vielmehr soll ein breit abgestütztes Kulturleitbild als Grundlage für ein Gesetz erarbeitet werden. Darum kann bei Beachtung dieser Spielregeln nur einem Postulat und sicher nicht einer Motion zugestimmt werden.
://: Der Landrat überweist mit 44:33 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Motion 2009/320 an die Regierung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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