Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 2010

Nr. 1692

Das Bundesgericht hat entschieden, dass beim schulischen Schwimmunterricht die Integration der Schülerinnen und Schüler in die hiesige Gesellschaft höher wiegt, als der Dispens aus religiösen Gründen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen. Er verweist zunächst auf die Unterlagen, die anlässlich des ersten Versuchs der Stellungnahme verteilt worden sind und die diese Fragen schon generell beantworten. Diese Grundlagen sind als Unterstützung und Orientierungsrahmen für die Schulen im Umgang mit diesen Fragen entwickelt worden.


Verschiedene Deutschschweizer Kantone haben in den letzten Jahren solche Handreichungen zur Problematik der Dispensationen vom Unterricht aus religiösen Gründen erlassen. Das Amt für Volksschulen (AVS) hat diese Arbeit in Baselland geleistet, zusammen mit Vertretern der Landeskirchen und Leuten aus dem Bereich der interkulturellen Pädagogik. In dieser Handreichung wird die Position des Bundesgerichts und dessen neuere Rechtsprechung eingenommen, bzw. übernommen: Die Werte der Integration und die Gleichstellung der Geschlechter dürfen nicht durch die Ausübung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Frage gestellt werden.


Frage:
Wie sieht diesbezüglich die Praxis des Schwimmunterrichtes im Kanton Basel-Landschaft aus?
Welche Weisungen bestehen seitens der Bildungsdirektion?


Antwort:
Die Frage ist mit diesen generellen Bemerkungen bereits sinngemäss beantwortet worden. Die erwähnte Handreichung soll praktikable Grundlagen und Handlungsanweisungen über den Schwimmunterricht hinaus liefern. Es geht auch um Dispensationen von Lagern, um religiöse Feiern und andere mögliche Konfliktsituationen. Mit der Handreichung soll sich eine "unité de doctrine" entwickeln. Präzisere Anweisungen scheinen derzeit nicht nötig zu sein.


Frage:
Wird durch den Entscheid eine Praxisänderung beabsichtigt?


Antwort:
Eine Überarbeitung ist nicht notwendig, da die Grundlagen vorhanden sind und darin der Bundesgerichtsentscheid berücksichtigt wird.


Frage:
Werden neue Weisungen seitens der Bildungsdirektion erlassen? Wenn nein, weshalb nicht?


Antwort:
Ein neuer Erlass ist nicht nötig, da die Handreichung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts folgt. Es gibt bis jetzt im Kanton Baselland keine besonderen Konflikte bzgl. Schwimmunterrichtdispensationen, da diese mit gesundem Menschenverstand und auf der Basis der Leitideen des früheren Schulgesetzes und des aktuellen Bildungsgesetzes entschieden werden konnten.


Siro Imber (FDP) will sich beim nächsten Traktandum, bei dem es ums gleiche Thema gehe, zu Wort melden.


://: Damit ist die Interpellation 2008/293 beantwortet.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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