Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 2010
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2008-295 vom 30. Oktober 2008 Interpellation von Rita Bachmann-Scherer, CVP/EVP-Fraktion: Meinungsfreiheit an der FHNW - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 16. Dezember 2008 - Beschluss des Landrats vom 11. Februar 2010 < erledigt > |
Rita Bachmann (CVP) dankt der Regierung für die speditive schriftliche Beantwortung der Fragen. Die Antwort ist aber eigentlich Standpunkt einer Partei. Sie selbst möchte zur Sache keine weiteren Ausführungen machen, da die Beschwerde in Form einer Zivilklage noch hängig ist.
Sie fühlt sich jedoch verletzt und war sehr erstaunt über folgende Aussage in der Antwort:
«Die Interpellantin insinuiert» , d.h. sie unterstellt, «in ihrer Interpellation (...), dass die fristlose Entlassung im Zusammenhang mit der Ausübung von Mitwirkungsrechten durch den Mitarbeiter steht.»
Auch die Aussage «Dieser Mitarbeiter war gewähltes Mitglied (...).» stimmt nicht, weil diese Person ja immer noch angestellt ist und dies zumindest so lange, bis der Gerichtsentscheid vorliegt. Falls die Kündigung missbräulich gewesen ist, besteht nach wie vor ein Anstellungsverhältnis.
Das Gericht wird hoffentlich bald einen Entscheid fällen.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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