Protokoll der Landratssitzung vom 11. März 2010

Nr. 1717

Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) berichtet, die Petition sei mit 6'871 Unterschriften am 17. Dezember 2009 der Landeskanzlei zuhanden des Land- und des Regierungsrates überreicht und vom Landratsbüro am 14. Januar 2010 der Petitionskommission zur Vorberatung zugewiesen worden. Die Petition fordere, dass in Zukunft für die Durchführung der Erotikmesse Extasia in der St. Jakob-Arena keine Bewilligung mehr erteilt und der Aushang von sexistischen Plakaten verboten wird.


Die Petitionskommission hörte unter anderem den Präsidenten der Evangelischen Allianz Basel, Pfarrer Roger Rohner, an. Dieser machte geltend, die Messe Extasia und die entsprechenden Werbeplakate hätten die Wertvorstellungen vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger verletzt. Mit der Messe und ihrer Plakatwerbung werde ein diskriminierendes Frauenbild verbreitet.


Bei den Petenten habe vor allem der Ort, an welchem die Erotikmesse durchgeführt werde, Anstoss erregt. Die St. Jakob-Arena sei auf staatlichem Boden gebaut und habe somit einen zumindest halböffentlichen Charakter. Was in solch einem Raum stattfindet, bekomme ein Stück weit eine staatliche Rechtfertigung. Als besonders stossend empfindet die Evangelische Allianz die Plakatwerbung, die von den Veranstaltern initiiert wurde. Der Landrat solle Mut beweisen und ein Zeichen gegen die Verbreitung derart diskriminierender Frauenbilder setzen.


Die Sicherheitsdirektion nahm schriftlich und mündlich zu den Forderungen der Petition Stellung. Gemäss Bundesrecht unterliegen Messen keiner Bewilligungspflicht. Deshalb könne eine Bewilligung für die Erotikmesse auch nicht verweigert oder erteilt werden. Den Plakataushang regelt die kantonale Verordnung über Reklamen, allerdings nur soweit, als nicht Gemeinden eigene Bestimmungen über das Reklamewesen erlassen. Die Verordnung sieht Plakatverbote aber nur vor zum Schutz der Verkehrssicherheit oder des Orts- und Landschaftsbildes. Deshalb enthält sie keine Bestimmungen über sexistische, rassistische o.ä. Plakate. Mit dem Plakat für die Erotikmesse seien keine strafrechtlichen Bestimmungen wie etwa das Verbot der Pornografie verletzt worden.


Die Petitionskommission würdigt das Engagement der Petentinnen und Petenten und hält es für wichtig, dass es Menschen gibt, die den Mut haben, ihrem Missbehagen Ausdruck zu verleihen. Sie respektiert die mit der Petition ausgedrückte Haltung, glaubt aber, dass damit die Meinung einer Minderheit der Bevölkerung abgebildet werde.


Die Kommission ist der Überzeugung, dass es nicht am Landrat liege, beim Hallenvermieter Basel United Einfluss zu nehmen auf die Art, wie er die Halle bewirtschaftet. Die Meinungen über das Plakat für die Extasia '09 gingen in der Kommission auseinander: Die einen haben es als sehr störend empfunden, die anderen fühlten sich davon völlig unbehelligt.


Die Kommission ist nicht der Meinung, dass die Petition als Anstoss für eine Gesetzesänderung dienen sollte. Wer an der heutigen Gesetzesgrundlage etwas ändern möchte, muss sich der entsprechenden Instrumente (Motion oder Volksinitiative) bedienen.


Die Petitionskommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Petition zur Kenntnis zu nehmen. Mit 5:1 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie zudem die Überweisung der Petition zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat.


Bruno Baumann (SP) stellt fest, die Interpellation 2009/285 zum Thema Erotikmesse in der St. Jakob-Arena sei bereits am 24. November 2009 vom Regierungsrat klar und dem heutigen Gesetz entsprechend beantwortet worden. Die Petenten fordern ein Plakatverbot für die Erotikmesse auf öffentlichem Grund und wollen die Erotikmesse Extasia verbieten. Sie sprechen von einer schleichenden Sexualisierung. Diese ist laut Bruno Baumann tatsächlich allgegenwärtig, sei es in Tageszeitungen, am Kiosk oder im Internet. Wenn überhaupt ein Verbot, wie es die Evangelische Allianz Basel fordert, möglich wäre, dann nur über den Weg einer kantonalen und einheitlichen Regelung. Dies würde jedoch eine Einschränkung der Gemeindeautonomie beinhalten.


Man müsse sich fragen, wie weit man überhaupt gehen wolle. Was soll von einem allfälligen Verbot erfasst sein? Müssten nicht auch gewisse politische Plakate verboten werden? Es sei erstaunlich, dass die Petenten nichts gegen die alljährliche Plakatinvasion unternehmen, welche für eine Erotikmesse im grenznahen Deutschland wirbt, denn diese Plakate seien jeweils noch viel freizügiger als diejenigen für die Erotikmesse in Basel. Das Argument, Jugendliche würden durch derartige Messen verdorben, könne so nicht stehengelassen werden, denn Minderjährige hatten zur Messe keinen Zutritt.


Die SP-Fraktion ist der Meinung, der Landrat solle die Petition zur Kenntnis nehmen und dem Regierungsrat ebenfalls zur Kenntnisnahme überweisen.


Rosmarie Brunner (SVP) schliesst sich ihrer Vorrednerin und ihrem Vorredner an.


Christa Oestreicher (FDP) kann sich den vorangegangenen Voten ebenfalls anschliessen. Nachdem der Regierungsrat am 24. November 2009 die Interpellation 2009/285 von Elisabeth Augstburger beantwortete , könne sich die FDP-Fraktion diesen Ausführungen voll und ganz anschliessen und sehe keine Möglichkeit, die Forderungen der Petition in irgendeiner Art und Weise umzusetzen. Die Autonomie bezüglich dem Inhalt von Plakatwerbung liege bei den Gemeinden, weshalb die Petition zur Kenntnis genommen werden könne. Ob sie auch an die Regierung überwiesen werden soll, sei dahingestellt.


Rita Bachmann (CVP) bedankt sich für den ausgewogenen Kommissionsbericht und unterstützt im Namen der CVP/EVP-Fraktion den Antrag der Petitionskommission.


Stephan Grossenbacher (Grüne) unterstützt die Kommissionsanträge im Namen der Grünen Fraktion. Mit der jetzigen Gesetzgebung sei es nicht Sache des Kantons, die Plakatwerbung zu beschränken. Die Verantwortlichen auf Gemeindeebene ruft Stephan Grossenbacher aber dazu auf, aufmerksam zu bleiben und allenfalls Regelungen betreffend Plakatinhalt zu erlassen. Schon jetzt könnte auf Gemeindeebene durchgegriffen werden. Der Trend, dass Frauen im Zusammenhang mit Themen wie Erotik oder Erotikmessen und Sexualität diskriminiert werden, sei nicht zu unterstützen. Dadurch werden auch die Gefühle einzelner Mitbürgerinnen und Mitbürger verletzt, was einen sensiblen Umgang mit dem Thema verlange. Die Werbung soll, wenn angebracht, eingeschränkt werden, und zwar durch die Gemeinden.


Elisabeth Augstburger (EVP) hat gemeinsam mit Sara Fritz (EVP) im letzten Herbst eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht und möchte sich heute noch einmal dazu äussern. Den Kommissionsbericht zur Petition empfindet sie als mutlos. Es wäre wichtig, gerade gegenüber der jungen Generation, Verantwortung zu übernehmen. Klare Richtlinien seien notwendig. Unser Nachbarkanton sei diesbezüglich sensibler. Vor einigen Tagen habe Basel-Stadt beschlossen, dass im Bereich der sexistischen Werbung neue Regelungen gelten sollen. Gemäss diesen Regeln darf für die Frau als Ware nicht mehr geworben werden. Dass in Basel-Landschaft das ganze Thema auf die Gemeinden abgeschoben werde, welche angeblich frei seien, ein solches Verbot auszusprechen, empfindet Elisabeth Augstburger als St. Florians-Prinzip. Auch wenn die Gemeinden rechtlich zuständig seien, könnte eine entsprechende Empfehlung an die Gemeinden abgegeben werden. Werbung für Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund sei ja auch verboten.


Im Bericht werde erwähnt, das Internet stelle eine weit grössere Gefahr dar, als die Erotikmesse und die dazugehörige Plakatwerbung. In keiner Art und Weise werde jedoch auf den Unterschied eingegangen, dass es sich beim Internet um einen privaten Raum handle. Die St. Jakob-Halle hingegen stehe auf öffentlichem Grund, habe Öffentlichkeitscharakter und legitimiere somit die ganze Sache. In der gleichen Halle werden im Übrigen jeweils die Lehrabschlussfeiern des Kantons Basel-Stadt organisiert.


Der Kommissionsbericht führe weiter aus, mit dem Ruf nach einem Verbot der Erotikmesse sei die Meinung einer Minderheit abgebildet worden. Wird jedoch die Freiheit der Mehrheit stark eingeschränkt, wenn sie auf eine Minderheit Rücksicht nehmen muss? Die EVP-Landrätinnen und der EVP-Landrat nehmen den vorliegenden Bericht zur Kenntnis, werden jedoch am Thema dranbleiben und wenn nötig zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Vorstoss einreichen.


Sara Fritz (EVP) schliesst sich ihrer Vorrednerin an. Auch sie zeigt sich über den mutlosen Bericht enttäuscht. Dem Argument, es sei nicht einfach, Richtlinien festzulegen, um derartige Werbung einzudämmen, hält sie entgegen, dass die Lauterkeitskommission, die Selbstregulierungsorganisation der Werbebranche, dies geschafft habe und einen neuen Grundsatz gegen geschlechterdiskriminierende Werbung einführte. Verletzt die Werbung die Würde von Mann oder Frau, sei sie als unlauter zu bezeichnen. Sara Fritz bedauert daher, dass der Kanton nicht mutiger sei und sich in dieser Sache nicht aktiv engagiere. Die Mitglieder der EVP werden weiterhin am Thema dranbleiben.


Rosmarie Brunner (SVP) ist der Ansicht, in eine Messehalle müsse nur gehen, wer dies auch wolle. Dieser Bereich sei daher geschützter, als wenn Kinder oder Jugendliche ins Kino gehen oder ohne ihre Eltern im Internet surfen.


Mirjam Würth (SP) unterstützt die Voten von Elisabeth Augstburger und Sara Fritz. Es sei enorm wichtig, Sexismus aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.


://: Der Landrat nimmt von der Petition "Nein zur Erotikmesse Extasia" Kenntnis und überweist diese zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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