Protokoll der Landratssitzung vom 11. März 2010
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2009-337 vom 24. November 2009 Vorlage: Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2008 - Bericht der Finanzkommission vom 25. Februar 2010 - Beschluss des Landrats vom 11. März 2010 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, im Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), die Baselland Transport AG (BLT) sowie die Autobus AG Liestal (AAGL) vom 26. Januar 1982 sei festgelegt, wie die Fahrleistungen dieser Transportunternehmen auf jeweils kantonsfremdem Gebiet gegenseitig ausgeglichen werden. Zur Zeit erbringt die BLT in Basel-Stadt mehr Kilometer mit dem Tram als die BVB in Baselland. Das führt dazu, dass für alle grenzüberschreitenden Leistungen im Trambereich der Kostensatz der BLT zur Anwendung kommt. Beim Bus ist es genau umgekehrt, weshalb dort jener der BVB zugrunde gelegt wird.
Der Saldo wies für das Jahr 2008 einen Überhang der Leistungen der BVB in Basel-Landschaft aus, welcher an Basel-Stadt vergütet wird. Der Abrechnungsbetrag 2008 für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL beträgt 3,78 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahr nahm dieser um 0,53 Mio. Franken ab.
Einmal mehr gaben die Kostensätze von BVB und BLT in der Finanzkommission zu reden. Die doch sehr unterschiedlichen Kostensätze sind denn auch der Grund, warum am komplexen Abrechnungssystem festgehalten wird. Der Leistungsüberhang der BLT wird mit dem kalkulatorischen Satz von 53 Franken pro Chauffeur-Stunde gerechnet, jener der BVB mit 73 Franken, was zum Überhang der BVB in Baselland führt. Diese Ansätze blieben in den letzten Jahren einigermassen stabil.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten auf städtischem Gebiet höher sind als auf ländlichem Gebiet. Die vom Bundesamt für Verkehr erhobenen Vergleichszahlen zeigen, dass beispielsweise die Stadt Genf einen ähnlichen Ansatz wie Basel-Stadt hat. Auch geht daraus hervor, dass die BLT schweizweit gut da steht.
In der Finanzkommission wurde auch die Frage erörtert, wie mit den Kantonen Solothurn und Aargau abgerechnet werde. Während zwischen Baselland und Basel-Stadt mit dem Staatsvertrag eine Sonderlösung besteht, gilt in den übrigen Fällen Bundesrecht. Nach Bundesrecht wird bei einer Linie, die beispielsweise über die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft führt, ein Teiler und ein Abgeltungsbetrag vereinbart, basierend auf den Streckenkilometern und der Anzahl Haltestellenabfahrten. Dies mache bei ähnlichen Kostenstrukturen Sinn, was in Solothurn der Fall sei.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2008 zu genehmigen.
Mirjam Würth (SP) schliesst sich seitens der SP-Fraktion der Empfehlung der Finanzkommission an. Entsprechend werde die SP die Abrechnung genehmigen.
Gerhard Hasler (SVP) unterstützt ebenfalls die Voten seiner Vorredner. Die SVP-Fraktion werde dem Landratsbeschluss zustimmen.
Peter Schafroth (FDP) betont, wie jedes Jahr werde auch die FDP die Abrechnung genehmigen. Der Staatsvertrag bewähre sich bereits seit 25 Jahren. Er bedeute eine klare Regelung zwischen Stadt und Land, basierend auf dem Territorialprinzip. Positiv sei, dass primär Leistungen verrechnet werden, so dass nur der Überhang mit Kosten bewertet werden muss. Der höhere Kostensatz der BVB schmerze so nicht zu stark. Heute werde der Landrat noch eine grosse Debatte zum Thema Effizienzsteigerung im Parlament führen. Peter Schafroth fragt sich, ob man von den Baslern nicht lernen könnte, denn dort genehmige der Regierungsrat eine derartige Vorlage.
Rita Bachmann (CVP) verweist auf die erfreuliche Tatsache, dass die effektiven Kosten im Jahr 2008 gegenüber dem Budget gut 500'000 Franken geringer ausfielen, was in der heutigen Zeit nicht als selbstverständlich betrachtet werden könne. Insgesamt dürfe man eine Zunahme der Passagierfrequenzen, der Personenkilometer und der Verkehrstage im öffentlichen Verkehr verzeichnen. Eine ebenfalls sehr erfreuliche Entwicklung. Selbstverständlich werde die CVP/EVP-Fraktion dem vorliegenden Landratsbeschluss zustimmen.
Isaac Reber (Grüne) beantragt im Namen der Grünen Fraktion ebenfalls Zustimmung zum Landratsbeschluss, mit der Zeit aber müsste der bereits gut 20 Jahre alte Staatsvertrag einmal überprüft werden.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) fügt bei, im Zusammenhang mit der Tramnetzoptimierung hätten sein städtischer Kollege Regierungsrat Hans-Peter Wessels und er beschlossen, den Staatsvertrag einmal unter die Lupe zu nehmen in der Hoffnung, diesen einfacher gestalten zu können.
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Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffer 1
keine Wortbegehren
Ziffer 2
keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem vorliegenden Landratsbeschluss mit 72:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2008
vom 11. März 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Verkehrsbetriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 sowie auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 und auf einen Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
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1.
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Die Abrechnung 2008 über CHF 3'785'243 zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft wird genehmigt.
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2.
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Die Gemeinden werden verpflichtet, den gesetzlichen Mindestbeitrag von total CHF 1'892'622 (50% von CHF 3'785'243) zu leisten.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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