Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010
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2009-226 vom 10. September 2009 Motion von Rolf Richterich, FDP: Änderung § 101 Abs. 2 RBG; Garagenvorplätze bei direkten Ausfahrten auf Strassen - Beschluss des Landrats vom 11. November 2010: < überwiesen > |
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) will die vorliegende Motion als Postulat entgegen nehmen. Das RBG verfügt in § 13 Absatz 3 über einen Korrekturmechanismus der Abstandsregelung. Dieser Korrekturmechanismus erlaubt es der Baubewilligungsbehörde, bei schwierigen topografischen Verhältnissen von der Abstandsvorschrift abzuweichen, wenn dadurch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Beide Voraussetzungen müssen nach geltendem Recht kumulativ erfüllt sein.
Der Regierungsrat schlägt vor, die vorliegende Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Unter Beizug der Abteilung Verkehrssicherheit soll geprüft werden, ob eine Anpassung des vorgesehenen Paragraphen vorzunehmen sei, so dass das Erfordernis der Kumulation beider Voraussetzungen wegfällt, dies selbstverständlich unter Beibehaltung des heutigen § 101 Absatz 2 RBG als Grundnorm. Die Baubewilligungsbehörde wird dann, mit relativ grossem Ermessensspielraum, im konkreten Einzelfall unter Würdigung der oben erwähnten Kriterien jeweils entscheiden können, ob von der Abstandsregelung in § 101 Absatz 2 RBG abgewichen werden kann, dies entweder aus topographischen Gründen oder bereits dann, wenn allein die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Dies wird vor allem in Quartier- und Nebenstrassen vermehrt der Fall sein. Im Zweifelsfall kann die Baubewilligungsbehörde dazu eine Stellungnahme der Gemeinde und auch die Meinung einer Fachperson der Abteilung Verkehrspolizei der Sicherheitsdirektion einholen. Bei Kantonsstrassen würde diese Regelung ohnehin nicht oder nur sehr selektiv angewendet.
Rolf Richterich (FDP) erklärt einleitend, seine in der Motion vorgeschlagene Variante 1 enthalte einen Fehler. Sie muss wie folgt lauten:
Variante 1:
Ausfahrten und Ausgänge auf Strassen und Plätze dürfen nicht zu einer Behinderung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen.
Garagen mit direkter Ausfahrt
auf Kantonsstrassen
müssen mindestens einen Abstand von fünf Metern zur Strassenlinie beinhalten.
Die hervorgehobenen Worte "auf Kantonsstrassen" sollten in Variante 1 gar nicht enthalten sein. Variante 1 soll der Version entsprechen, wie sie heute im RBG enthalten ist.
Die Regierung geht mit Rolf Richterich einig, dass das in der Motion postulierte Anliegen zu prüfen sei. Er ist jedoch der Überzeugung, das Anliegen müsse weiterhin eine Motion bleiben. Eine Überweisung als Motion bedeute nicht, dass schliesslich eine der beiden vorgeschlagenen Varianten dem Landrat als Lösung beantragt werden müsse. Auch ist damit noch nicht klar, ob überhaupt eine Änderung beschlossen würde. Rolf Richterich bezeichnet es als Unsitte in unserem Kanton, vom Inhalt her klare Motionen möglichst in ein Postulat abzuschwächen. Kommt man nach einem Bericht nämlich zum Schluss, die Sache mache Sinn, so ist trotzdem eine Gesetzesrevision notwendig. Der Landrat muss den Mut haben, eine Motion mit Motionscharakter auch als solche zu überweisen. Eine zweistufige Bearbeitung stellt keinen Gewinn dar, sondern einen Verlust.
In der gesamten Raumentwicklung sei der Gedanke zentral, den Raum optimal zu nutzen. In sehr ruhigen Quartieren gelten heute bezüglich Abstandsregelung jedoch genau die gleichen Bedingungen, wie sie auch für alle übrigen Strassen gelten. Dies bezeichnet Rolf Richterich als unnötigen Luxus. Den heutigen Grundsatz bezüglich Abstände erachtet er als schlecht, dieser kann durch eine Einsprachemöglichkeit aufgrund der vom Regierungsrat erwähnten Regelung jedoch verbessert werden. Dies ist der falsche Ansatz: Die Haltung soll grundsätzlich liberaler sein und nur im schlechtesten Fall beschnitten werden.
Rolf Richterich bittet den Landrat, seine Motion zu unterstützen.
Daniela Gaugler (SVP) spricht sich seitens der SVP-Fraktion für die Überweisung der Motion aus. Das Anliegen sei berechtigt, vor allem im Hinblick auf die verdichtete Bauweise und die Gleichbehandlung von Carports und Garagen.
Felix Keller (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion werde den aktuellen Vorstoss als Postulat unterstützen, die Variante 2 könnte auch als Motion befürwortet werden. Seine Fraktion steht hinter Rolf Richterichs Anliegen, denn vor allem bei Gemeindestrassen mache ein Beharren auf einem Abstand von fünf Metern zwischen Ausfahrt und Strassenlinie wenig Sinn.
Zum Text der Motion: Demnach besteht der Unterschied zwischen Garage und Carport darin, dass der Carport über kein Tor verfügt. Dies ist laut Felix Keller nicht korrekt. Ein Carport muss allseitig offen sein, aus diesem Grund bestehen auch bessere Sichtverhältnisse.
Christine Koch (SP) informiert, die SP-Fraktion unterstütze ein Postulat mehrheitlich, jedoch nicht die Motion. Die Idee ist prüfenswert, denn Bauland wird knapper und der Ruf nach verdichteter Bauweise lauter. Diesem Zustand wird mit dem aktuellen Vorstoss Rechnung getragen. Die Verkehrssicherheit soll jedoch oberste Priorität haben, weshalb das Postulat besonders auf diese Problematik hin zu prüfen ist.
Isaac Reber (Grüne) bezeichnet ein Überdenken der bestehenden Bestimmungen als vernünftig, weshalb die aktuelle Motion in die richtige Richtung zielt. Die Frage der Varianten ist für die Grüne Fraktion nicht speziell relevant. Man vertraue darauf, dass sowohl die Verwaltung als auch das Parlament dafür sorgen werden, dass eine zweckmässige Lösung in Kraft gesetzt wird. Wichtig ist das Thema der Verkehrssicherheit, wobei klar festgehalten werden kann, dass daran auch gemäss Vorstoss gegenüber heute nichts geändert werde. Die Grüne Fraktion kann den Vorstoss daher mehrheitlich auch als Motion unterstützen, geschlossen steht sie hinter einem Postulat.
://: Der Landrat spricht sich mit 51:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, die Motion 2009/226 an den Regierungsrat zu überweisen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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