Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010

Nr. 2219

Die Regierung nimmt das Postulat entgegen, teilt Beatrice Fuchs (SP) mit.


Paul Jordi (SVP) verlangt das Wort: Mit Verkehrsbehinderungen auf den Kantonsstrassen zugunsten von Fussgängern und Velofahrenden behindert man nicht nur den den Privat- sondern auch den Tram- und Busverkehr. Ist der Verkehrsfluss auf der Hauptstrasse innerorts nicht mehr gegeben, so weicht man aus auf Neben- und Quartierstrassen, was ja nicht der Sinn sein sollte. Neben den Hauptstrassen gebe es noch genügend Platz zum Flanieren und zum Herumstehen. Die SVP spricht sich gegen das Postulat aus.


Marianne Hollinger (FDP) ging beim Verfassen ihres Postulats davon aus, dass es sich hierbei für einmal um einen Vorstoss handelt, gegen den wohl niemand etwas einwenden könne [Heiterkeit]; alle wünschen sich ein schönes Dorf, Restaurants, die auch 'uusestuele' etc. Und will man dies, so muss auch ein bisschen etwas dafür unternommen werden. Der Kanton ist diesbezüglich auch nicht ganz untätig geblieben, indem er bei Strassensanierungen oft noch ein paar Rabatten am Strassenrand anlegt. Diesen Weg gelte es weiter zu entwickeln. Es geht in keiner Art und Weise darum, Verkehrsbehinderungen auf die Strassen zu bauen, was letztlich bei Kantonsstrassen auch gar nicht möglich ist, denn dort muss auch noch noch der Schwerverkehr passieren können.


Vielmehr soll - wo möglich - eine angenehme Atmosphäre geschaffen werden. Denn die heutige Gesellschaft, insbesondere die jüngeren Leute, wollen ein Einkaufserlebnis. Unternimmt man nichts dafür - und gerade Paul Jordi als Detaillist wisse das sehr gut -, so findet dieses Einkaufserlebnis nur in den Einkaufszentren statt. Man möchte das Einkaufserlebnis aber in den Dörfern haben. Es reicht also nicht aus, wenn sich die Ladenbesitzer anstrengen und schöne Auslagen machen; nein, man muss auch bequem davor durch gehen und sich dort aufhalten können. Das ist das Ziel des Postulats.


Übrigens sei man in anderen Kantonen - wie beispielsweise im sehr finanzschwachen Kanton Jura - diesbezüglich einiges weiter. Ein anderes Beispiel aus dem Kanton Wallis: In Visp führt die grosse Kantonsstrasse mitten durch den Ort; dort wurde ein sehr breiter Fussgängerstreifen mit einer Lichtsignalanlage eingerichtet - anstatt ca. 3 Meter ist der Streifen dort ca. 30 Meter breit, das heisst, es kann auf einer grossen Breite gequert werden, so dass die Läden links und rechts der Kantonsstrasse problemlos besucht werden können. Und das bisschen mehr Farbe für den breiteren Fussgängerstreifen könne sich der Kanton wohl auch angesichts der heutigen Finanzlage noch leisten. Zudem wird es darum gehen, Massnahmen dann umzusetzen, wenn sowieso Arbeiten an den Strassen oder im Strassenraum vorgenommen werden müssen; es geht nicht um eine telquel-Umsetzung im jetzigen Moment. Betroffen ist der Strassenraum und nicht die Strasse selbst. Daher darf man ihres Erachtens dem Postulat zustimmen und schauen, was die Regierung Gutes daraus macht.


Kathrin Schweizer (SP) und die SP sind für Überweisung des Postulats. Durchgangsstrassen sind tatsächlich in vielen Gemeinden nicht besonders attraktiv - sehr zum Leidwesen der Anwohnerinnen, der Kundinnen und auch der Ladenbesitzer. Die Antragstellerin erwähnte ein paar mögliche Gestaltungsansätze, welche sinnvoll sind. Die einfachste Methode zur Steigerung der Attraktivität eines solchen Ortskerns sei aber unerwähnt geblieben, nämlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung beispielsweise auf 30km/h, damit die Strassen einfacher überquert werden können und der Langsamverkehr nicht gefährdet wird, so dass ein angenehmeres Verkehrsklima entsteht.


Überweist man nun das Postulat, so müsse man sich bewusst sein, dass damit direkt in die Planungsautonomie der Gemeinden eingegriffen wird, konstatiert dagegen Oskar Kämpfer (SVP) [Unruhe]. Praktisch alle Hauptstrassen führen zwingend durch die Gemeinden. Zwei Beispiele: In Therwil führt die Kantonsstrasse mitten durch die Gemeinde. Will man diese Strasse nun noch attraktiv machen, so sei der Verkehr im Dorf praktisch 'tot'. Grenchen hat heute eine so genannt attraktive Hauptstrasse mitten durch die Gemeinde. Konsequenz davon sei, dass gar nichts mehr passiert, weil niemand mehr in die Stadt hinein kommt. Es bringe überhaupt nichts, wenn der Kanton nun Einfluss nehmen will auf die Gestaltung von Strassen; dies sollte in das Gesamtkonzept der Gemeinden gehören. Das Postulat darf seiner Ansicht nach nicht überwiesen werden.


Die CVP-/EVP-Fraktion ist für Überweisung des Postulats, vermeldet Felix Keller (CVP). Dieser gute Ansatz, einen Dorfkern - vor allem links und rechts der Strasse - aufzuwerten, sollte unterstützt werden. Eine Beschränkung auf Tempo 30 brauche es nicht, denn bereits heute fahre man praktisch sogar mit 20 km/h durch das Dorf.


Josua Studer (SVP) findet es einen Hohn, dass hier von einer Strasse gesprochen wird, die man nicht mehr benutzen dürfe - nun soll dort alles erlaubt werden, nur nicht das Autofahren. Im Übrigen hätten es die Velofahrer ja bereits 'gecheckt' und würden auch auf dem Trottoir oder im Fahrverbot fahren. Bestes Beispiel sei Basel: Vom Bahnhof bis zur Messe ist eine Flaniermeile geplant. Nun habe man es schon jetzt geschafft, dass die Velos bei der Mittleren Brücke nun in beiden Richtungen durchfahren dürfen, die Fussgänger flanieren auf Kleinbasler Seite von der Manor hinüber zur Migros. Die ÖV-Fahrer müssen sehr darauf bedacht sein, keine Unfälle zu verursachen. Diverse Strassen in der Stadt, welche zuvor mit Fahrverbot belegt waren, das von den Velofahrenden aber missachtet worden sei, sind heute für den Veloverkehr zugelassen. Man müsse sich bewusst sein, dass Trottoir und Strassen je für sich ihre Funktion haben; ein Trottoir könne nicht einfach immer mehr verbreitert werden. Ein toller Fussgängerstreifen bringe nichts, da könne man gleich eine Wohnzone machen.


Laut Isaac Reber (Grüne) erübrigt sich heute eine Diskussion darüber, wie die Strassen ausgestaltet werden sollen. Zudem sei Marianne Hollinger nicht eben bekannt dafür, dass sie die Gemeindeautonomie einschränken wolle. Die Grünen können dem vorgebrachten Anliegen folgen und unterstützten die Überweisung.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) setzt die Gemeinden des Leimentals der Gemeinde Aesch gegenüber, welche in der glücklichen Lage sei, eine Umfahrungsstrasse zu haben; da könne man natürlich solche Dinge schon ins Auge fassen. Im Leimental habe man das Problem, dass sich der ganze Verkehr durch Oberwil und Therwil drängt. Werden diese Strassen nun verschmälert oder gar Hindernisse gebaut, so entstehe ein noch grösseres Chaos als schon heute. Stimmt man dem Vorstoss zu, so müsste man konsequenterweise auch den Ortskern zur Fussgängerzone machen, dann muss aber bitte der Verkehr aussen rum geleitet werden! In der jetzigen Form lehnt man den Vorstoss ab.


Jörg Krähenbühl (SVP) stellt voran, der Perimeter der Kantonsstrassen gehöre immer noch in die Hoheit des Kantons und nicht der Gemeinden. Der Regierungspräsident listet die diversen Richtlinien des Tiefbauamtes zu diesem Fragenkomplex auf:


- Gestaltung von Grünflachen an Strassen, 1988
- Gestaltung von Kantonsstrassen im Dorfkern, 1987
- Gestaltung des Strassenraums in erhaltenswerten Ortskernen - Erfahrungsbilanz, 2003
- Richtlinien von Strassenbeleuchtungen, 2007


Diese Richtlinien sind bei vielen Ortsdurchfahrten mit Erfolg angewendet worden, wie z. B. in Ziefen, Bubendorf usw. In der Erfahrungsbilanz 2003 wurden die Strassenrichtlinien bestätigt und neue Erkenntnisse aufgenommen. Allerdings sind diese Richtlinien langsam in die Jahre gekommen, so dass verschiedene Anforderungen und Bedürfnisse nicht mehr erfüllt werden. Zum Beispiel fehlt - teilweise - die Berücksichtigung des Behindertengesetzes, die vermehrte Ausführung von Betonplatten bei Bushaltestellen, und es fehlen Gestaltungsrichtlinien für urbane Strassenräume wie etwa in Aesch oder Reinach.


Grundsätzliche Überlegungen zu Fragen wie Gestaltung versus Verkehrssicherheit oder Kostenbeteiligungen der Gemeinden und Privaten sind kaum behandelt und sollten ebenfalls noch in Angriff genommen werden. Aus diesem Grund sind eine Überprüfung und Überarbeitung oder Ergänzung der vorliegenden Richtlinien in den nächsten Jahren vorgesehen; immer vorbehältlich der verfügbaren Finanzen / personellen Ressourcen. In diesem Sinne bittet der Baudirektor um Überweisung des Postulats.


Zwar sei es unanständig, nach dem Regierungspräsidenten zu reden, meint Rolf Richterich (FDP) vorweg... Betreffend die beiden erwähnten Projekte in Bubendorf und Ziefen, deren Strassenraumgestaltung sehr gut gelungen sei, bittet er um Angabe eines Preisschilds bei Überweisung des Postulats. Was kosten die Massnahmen, die jetzt geprüft werden, zusätzlich im Vergleich zu einer normalen Durchfahrt?


Beatrice Fuchs (SP) lässt über die Überweisung abstimmen.


://: Der Landrat überweist das Postulat 2009/260 mit 56 : 17 Stimmen bei 8 Enthaltungen.



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