Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010

Nr. 2223

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) zufolge ist die Regierung nicht bereit, die Motion entgegenzunehmen und begründet dies nun.


Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, dass grundsätzlich für Baugesuche eine Publikationspflicht im Amtsblatt besteht. In den meisten Gemeinden werden Baugesuche zusätzlich zum Amtsblatt auch in kommunalen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Ausgenommen sind nur kleine Vorhaben oder solche, die keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben können. Alle übrigen Bauvorhaben müssen zeitgleich zur Publikation auch mit Profilstangen auf den betreffenden Grundstücken ausgesteckt werden. Die Profilierung dient der Sichtbarmachung der ungefähren Dimensionen eines Bauobjekts. Sie übernimmt aber auch die Funktion einer öffentlich erkennbaren Bauanzeige. Das dient all jenen, welche das Amtsblatt nicht lesen. Ausgenommen von der Profilierungspflicht sind Nutzungsänderungen und bauliche Anpassungen von Gebäudeaussenhüllen. Bei diesen kommen aber ohnehin die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu Immissionsbegrenzungen zum Zuge (Lärm, Geruch). Diese Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt.


In der Tat kann es vorkommen, dass Eigentümer von naheliegenden, durch zum Beispiel nur schmale Wege getrennte Parzellen nicht direkt angeschrieben werden. Es gibt klare gesetzliche Vorschriften für Grenzabstände und Gebäudehöhen, die eine übermässige Beeinträchtigung der Nachbarschaft verhindern sollen. Sollte ein Gebäudeabstandspolygon die Strassenparzelle überschreiten ohne dass eine Strassenbaulinie besteht und die Nachbarparzelle tangieren, so wäre zur Realisierung ohnehin das Einverständnis vom Grundeigentümer mittels Dienstbarkeit einzuholen.


Die Klassifikation von Strassenarten ist kein brauchbares Abgrenzungskriterium zur Bestimmung, wann über die direkt angrenzenden Parzellen hinaus eine schriftliche Mitteilung erfolgen muss. Damit ist nicht mehr sicher gestellt, dass alle Nachbarn in unmittelbarer Nähe, die sich tangiert fühlen, erfasst werden. Ein klares Abgrenzungskriterium kann allenfalls ein metrisch festgelegter Radius sein, in welchem alle Parzelleneigentümer angeschrieben werden müssen. Dafür wäre jeweils auf die Situation vor Ort oder die jeweiligen Bauobjekte abzustellen.


Die geltende Regelung gibt klare Vorgaben. Die direkten Grenznachbarn lassen sich immer eindeutig definieren. Das dient der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit. Die übrigen, im näheren oder weiteren Umfeld gelegenen Grundeigentümer müssen das kantonale Amtsblatt konsultieren und werden damit allen anderen Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt. Im Lichte dieser Erwägungen bittet Sie die Regierung, diese Motion abzulehnen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Annahme der Motion ein Wirrwarr und neue Einsprachen auslösen wird.


Petra Schmidt (FDP) hat ein gewisses Verständnis dafür, dass diese Gefahr bei einem erweiterten Kreis von Leuten, die angeschrieben werden sollen, besteht. Aus Sicht der Motionärin sprechen aber Überlegungen zu Transparenz und Offenheit dafür, diesen Schritt zu machen. Ein Beispiel: Der Regierungsrat erwähnte, dass eine Erweiterung oder Vergrösserung einer Liegenschaft mit Bauprofilierung markiert wird. Dadurch wird das Vorhaben für jeden in der Nähe wohnenden sofort ersichtlich. Es gibt aber auch Fälle, wo Gebäude nur in ihrem Inneren umgenutzt werden sollen. So geschehen in einem Gebäude in einer Gewerbezone, angrenzend an eine Wohnzone, getrennt durch ein vier Meter breites Strässchen. In der Gewerbeliegenschaft befand sich ein Lagerhaus. Neu siedelt sich die Post in diesem an. Von aussen konnte kein Mensch sehen, dass etwas verändert wurde. Nur die Nutzung wurde verändert und das war der Grund für das Baugesuch. Die Nutzung durch die Post hat aber zur Folge, dass jeden Morgen mehrere Lastwagen zum Gebäude anfahren und zudem die Austräger mit ihren - löblicherweise - Elektrofahrzeugen verkehren. Diese Liegenschaft ist von drei Strassen umgeben, kein Anstösser wurde direkt informiert. Es befindet sich daneben ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen. Wo ist der Unterschied bei den Immissionen, ob die Parzelle des Mehrfamilienhauses direkt oder durch das schmale Strässchen getrennt an die andere Parzelle angrenzt? Sind die Bewohner dieses Mehrfamilienhauses nun mehr oder weniger gestört vom Betrieb, weil ein vier Meter breites Strässchen die Parzellen trennt? Der Beweggrund der Motionärin ist, dass den Anwohnern von Beginn an transparent über das Vorhaben kommuniziert werden soll. Ob ein schmales Strässchen zwei Parzellen voneinander trennt, spielt bezüglich Immissionen keine Rolle. Für den Kanton würden keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen, allenfalls für die Gemeinden bedeutet es mehr Arbeit und die zusätzlichen eingeschriebenen Briefe kosten natürlich etwas. Im Sinne der Transparenz und Offenlegung ist das aber gerechtfertigt. Die vom Regierungsrat angesprochene Problematik, wer bis zu welchem Grad informiert werden muss, lässt sich sicher regeln und das Bauinspektorat wird eine gute Regelung finden. Petra Schmidt bittet um Unterstützung der Motion.


Peter Holinger (SVP) zufolge würde die SVP-Fraktion den Vorstoss als Postulat überweisen wollen. Peter Holinger hat eine Situation wie die beschriebene selbst bei seinem Betrieb miterlebt. Neben seinem Betrieb ist ein Gewerbebau neu erstellt worden. Die Strasse zu seinem Betrieb wäre ohne Intervention von Peter Holinger ein Jahr lang gesperrt worden, weil der Kran darauf hätte stehen sollen. Die Zufahrt zu seinem Betrieb wäre damit versperrt gewesen. Die beiden Parzellen sind nur durch eine kleine Quartierstrasse getrennt. Aus diesem Grund setzt Peter Holinger auch ein grosses Fragezeichen hinter die Baubewilligung, weil der Abwasserschacht bis auf seine Parzelle verlegt wurde und er dennoch nicht angeschrieben wurde. Das ist - so Peter Holinger - eine schlechte Erfahrung gewesen, die mit der Motion erspart geblieben wäre. Einzig positiv an der Sache war für Peter Holinger, dass er seinen Betrieb an den Wärmeverbund anschliessen konnte. Im Sinne eines Postulats soll das Anliegen des Vorstosses geprüft werden können.


Isaac Reber (Grüne) erachtet das Prinzip, dass Bauprojekte den Nachbarn angezeigt werden sollen, als wichtig, damit sich diese ein Bild davon machen können, was geplant ist. Dass die Anzeigepflicht durch eine Wegparzelle, und sei es nur ein zwei Meter breites Fusswegchen, dahinfällt, macht keinen Sinn. Man erreicht damit nur eines, dass nämlich der Ärger nachgelagert hervortritt, denn irgendwann erfahren die Leute sowieso von einem Projekt. Und dass der Ärger kommt, kann man sicher sein. Die Grünen unterstützen das Prinzip, dass Öffentlichkeit und Transparenz herrschen soll und sind daher für Überweisung der Motion.


Auch die SP hat folgend Martin Rüegg (SP) Verständnis für das Anliegen der Motionärin. Die SP teilt aber die Meinung der SVP, dass der Vorstoss nur als Postulat überwiesen werden solle. Im Sinne der Transparenz kann durchaus ein Zugewinn entstehen. Der Regierungsrat seinerseits hat die Problematik ganz offensichtlich durchaus auch erkannt, fraglich sind für ihn die Kriterien, welche zur Anwendung gelangen könnten. Diese müssten genau definiert werden. Das spricht für ein Postulat, weil damit diese Frage besser behandelt werden kann. Die SP-Fraktion stimmt also einem Postulat, nicht aber einer Motion zu.


Felix Keller (CVP) erklärt, dass die CVP/EVP-Fraktion grosses Verständnis für die Motion hat und diese unterstützt. Ausführlich wurde die Begründung schon von Vorrednern dargelegt. Ein weiteres Beispiel aus der Praxis ist, wenn jemand ein Dachfenster bei seinem Haus einbauen will und vis-à-vis davon auf der anderen Seite eines kleinen Fusswegs ein anderes Haus steht, so werden nach heutiger Praxis die gartenseitigen Anwohner angeschrieben, jene wirklich betroffenen auf der anderen Seite des Weges aber nicht. Im Dienste einer besseren Transparenz sollte man daher diese Motion unterstützen.


Karl Willimann (SVP) gibt zu Bedenken, dass es neben öffentlichen Wegen auch private Wege gibt, so genannte Anmerkungsgrundstücke. Bei diesen kann es ein Problem geben, wenn alle mit angeschrieben werden sollen. Eine mögliche Lösung wäre, Betroffenheitssphären (wie beim Denkmal- und Heimatschutz) zu definieren. In seiner Arbeit hat Karl Willimann das geschilderte Problem mehrfach erlebt. Ein weiteres Argument sind auswärtige Eigentümer, die das Amtsblatt nicht konsultieren. Wenn diese feststellen, dass eine Bewilligung ohne deren Konsultation erteilt worden ist, so ist das eine unschöne Sache. Der Vorstoss hat daher durchaus seine Berechtigung.


Rolf Richterich (FDP) erachtet das Baubewilligungsverfahren als sehr schlank, was im Sinn der Sache ist. Es ist nur zum Besten, wenn man den Kreis der anzuschreibenden Betroffenen erweitert. Zurecht erwähnt wurde das Beispiel, wo der Grundeigentümer nicht im selben Haus wohnt. Rolf Richterich hat einen solchen Fall in seiner Kirchgemeinde erlebt, wo die Parzellen durch 1.5 Meter Allmend getrennt sind und nicht angeschrieben wurde. Nur weil er immer wieder vor Ort ist, hat er dennoch Kenntnis genommen. Anders hätte er das nicht überprüfen können. Auch muss man sich vergegenwärtigen, dass die Lektüre des Amtsblattes wegen der Codes, der Grundbuchnummern, die darin verwendet werden, keine einfache ist. Rolf Richterich bittet um Überweisung des Vorstosses - und zwar als Motion. Die Umwandlung in ein Postulat bringt nichts, man legt in der Behandlung damit nur eine zusätzliche Runde ein.


Auch bei der Motion bewahrt man sich die Möglichkeit, sich noch immer zugunsten einer anderen Formulierung zu entscheiden oder ganz auf eine Änderung zu verzichten. In Stein gemeisselt ist damit noch nichts.


Petra Schmidt (FDP) findet den Zusammenschluss von SP und SVP in dieser Frage zwar sehr sympathisch, sie möchte aber dennoch an der Motion festhalten, da sie feststellt, dass sich der Landrat im Grunde genommen einig ist, nur beim Weg bestehen Differenzen. Auch bei einer Motion kommt das Anliegen nochmal in den Landrat, wo über die Details debattiert werden kann.


://: Der Landrat überweist die Motion 2009/299 mit 61:12 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



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