Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010
| |
|
18
2009-326 vom 12. November 2009 Interpellation von Martin Rüegg, SP-Fraktion: H2-Tunnel: Wer trägt die politische Verantwortung? - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 26. Januar 2010 - Beschluss des Landrats vom 11. November 2010: < erledigt > |
://: Der von Martin Rüegg beantragten Diskussion wird stattgegeben.
Martin Rüegg (SP) dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung, auch wenn er sich mit dieser - wenig überraschend - nicht restlos zufrieden geben kann. Der Landrat diskutiert über ein weiteres, unerfreuliches Kapitel in der langen Geschichte der H2. Das vermutlich letzte Kapitel steht noch bevor, nämlich die Beratung und Bewilligung des Nachtragkreditbegehrens. Mit Interesse hat Martin Rüegg gelesen, dass die Regierung bestätigt, nicht den Empfehlungen der Verwaltung gefolgt zu sein. Damit hat sie sich eigentlich auch nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Auf Seite 3 der Beantwortung wird die teurere Verhandlungslösung mehrfach mit dem Interesse der Öffentlichkeit an einer raschen Abwicklung des Bauvorhabens verteidigt. Genauso sehr hat natürlich die Öffentlichkeit auch ein Interesse daran, zu wissen, warum die H2 abermals 7 Mio. Franken teurer zu stehen kommen wird und wer dafür die Verantwortung übernehmen muss. Diese Antwort bleibt die Regierung schuldig. Richtigerweise hat die Regierung das Beschwerderisiko als extrem hoch eingeschätzt. Das wirft die Frage auf, warum nicht von Beginn an auf eine Verhandlungslösung hingearbeitet wurde. An mehreren Stellen in der Beantwortung wird der Entscheid der Regierung mit dem Ermessensspielraum gerechtfertigt. Dazu muss gefragt werden, wo die gesetzliche Grundlage für diesen Spielraum niedergeschrieben steht. Martin Rüegg konnte in den Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen nichts dergleichen finden. In §24, Abs. 6 dieses Gesetzes steht gar: «...dass die Angebote nach einheitlichen Kriterien geprüft werden» und gemäss §26, Abs. 1 «erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot» . Auch in der Verordnung lässt sich kein Ermessensspielraum finden. Persönlich erachtet es Martin Rüegg als richtig und die Verordnung zum Gesetz sieht auch vor, dass die Ökologie als weiteres Kriterium eine gewichtige Rolle spielen soll. Jedoch ist das Argument der Regierung, man habe sich für eine Arbeitsgemeinschaft mit lokalen Unternehmen entschieden, fraglich, denn genau aus diesem Grund, um diesen Heimatschutz zu überwinden, hat man das Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen beschlossen.
Fazit: Vieles ist nachvollziehbar, vieles auch entschuldbar, aber dass die Regierung nicht den Mut aufbringt, die politische Verantwortung für die weitere Verteuerung des bereits mehr als teuren Strassenabschnitts zu übernehmen, ist enttäuschend.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) korrigiert vorab, dass nicht ein Nachtragkreditbegehren noch folgen wird, sondern ein Zusatzkredit.
Warum hat sich der Regierungsrat für ein Los und nicht für deren zwei entschieden? Diese Diskussion wurde längst geführt, und zwar in der Kommission und in der Öffentlichkeit. Hätte man von Anfang an zwei Lose vorgesehen, so wäre die Strasse gemäss Einschätzung der Fachleute rund 10 Mio. Franken teurer geworden. Daher hat sich der Regierungsrat aus finanziellen Gründen für ein Los entschieden. Zwei Arbeitsgemeinschaften haben darauf hin gleich teuer, für 118 Mio. Franken mit einer Differenz von 0.03%, offeriert, was zu einem sehr hohen Beschwerderisiko führte. Die Beschwerde kam und eine Lösung musste gefunden werden. Hätte man diese nicht gefunden und das Bundesgericht entscheiden lassen, dann wäre es wirklich zu einer Verteuerung des Projektes gekommen. Die Baustellen wären nämlich still gelegen. Die 7 Mio. Franken sind keine zusätzlichen Kosten. Solche wären bei einem zweiten Baulos angefallen. Die gewählte ist die günstigere Lösung. Wären die beiden Angebote der Arbeitsgemeinschaften nicht derart dicht beieinander gelegen, so hätte es vielleicht auch gar keine Beschwerde gegeben. Der Regierungsrat ist glücklich, trotz der beiden knappen Offerten eine Lösung gefunden zu haben, denn jeder Tag, an dem die Baustelle still steht, kostet auch und wäre im Endeffekt wohl teurer gekommen als die gewählte Lösung.
://: Damit ist die Interpellation 2009/326 erledigt.
Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei
Back to Top