Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010

Nr. 2234

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) vermerkt einleitend, der Regierungsrat sei bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Dieser beantragt aber gleichzeitig, den Vorstoss abzuschreiben unter Verweis auf die vorgelegte, schriftliche Begründung.


> Begründung des Regierungsrats


Thomas de Courten (SVP) spricht sich gegen Abschreiben des Postulats aus. Er verlangt mit seinem Vorstoss vom Regierungsrat zu prüfen, wie ein in der Praxis bewährtes Instrument zur Optimierung des Sozialhilfesystems auch in Baselland umgesetzt werden könnte. Das Instrument verknüpft den allfälligen Eintritt ins Sozialhilfesystem mit der Voraussetzung, einen einmonatigen, gemeinnützigen, aber nicht unentlöhnten Arbeitseinsatz zu absolvieren. Die Vorteile dieses Instruments haben sich - wie das Modell "Passage" in Winterthur gezeigt hat - in der Praxis bewährt: Es sorgt dafür, dass die Hilfe der Allgemeinheit auch wirklich jenen zugute kommt, die sie tatsächlich nötig haben. Damit wird auch dem in der Öffentlichkeit latent vorhandenen Vorurteil, Sozialhilfebezüger könnten sich allzu leicht in die «soziale Hängematte» legen, entgegengewirkt. Das Instrument hilft auch den Betroffenen, sich schneller wieder finanziell unabhängig bewegen zu können, in einem Arbeitsrhythmus zu bleiben und rascher wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückkehren zu können.


Das Instrument hilft auch der öffentlichen Hand, weil Auswertungen aus Winterthur zeigen, dass für jeden investierten Franken mindestens deren vier an den Staat zurückfliessen in Form von eingesparten Sozialhilfegeldern, zusätzlichen Steuereinnahmen oder zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen.


Deshalb ist der Votant von diesem Instrument überzeugt und soll dieses auch in Baselland umgesetzt werden. Der Regierungsrat steht dem Anliegen gemäss Bericht durch Entgegennahme grundsätzlich positiv gegenüber. Die beantragte Abschreibung wird damit begründet, dass in Baselland die Sozialhilfe «eigentlich recht gut» funktioniere und die Gemeinden die in diesem Bereich gestellten Aufgaben bereits gut lösen. Auch wenn dieser Sachverhalt stimmt, kann das System noch weiter verbessert werden.


2011 soll vom Regierungsrat ein Bericht zur Evaluation der Sozialhilfeinstrumente vorgelegt werden. Entsprechend soll das jetzt diskutierte Postulat nicht schon heute abgeschrieben und «ad acta» gelegt werden. Vielmehr sollen Möglichkeiten zur Umsetzung dieses vorgeschlagenen Instruments in Baselland gesucht werden.


Dorothée Dyck (EVP) spricht sich namens ihrer Fraktion ebenfalls gegen Abschreiben des Vorstosses aus, weil dessen Grundanliegen unterstützt werde. Es ist - wie sie aus persönlicher Erfahrung weiss - einfacher und besser, die Menschen vor der Sozialhilfe zu bewahren. Dabei ist auf die beeindruckende Erfolgsquote des Projekts "Passage" hinzuweisen. Da der Regierungsrat nichts zu diesem Projekt berichtet hat, bzw. erst im Zusammenhang mit dem eben erwähnten, geplanten Evaluationsbericht eventuell etwas dazu sagen will und diese beiden Themen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen, ist der Vorstoss zu überweisen und nicht abzuschreiben.


Marie-Theres Beeler (Grüne) ist auch der Meinung, Sozialhilfe solle nicht missbräuchlich bezogen werden. In seiner Antwort belegt der Regierungsrat, dass er über wirkungsvolle Instrumente verfügt, um Missbrauch tatsächlich zu vermeiden. Aber der Vorstoss ist zu überweisen und abzuschreiben, weil das Anliegen in Baselland bereits realisiert worden ist. Es geht um die Schaffung von Institutionen auf dem zweiten Arbeitsmarkt im Auftrag des Kantons.


In Baselland gibt es viele Massnahmen, um Personen, die aus dem Erwerbsleben gefallen sind, wieder darin zu integrieren. Das Beispiel Jobclub als Betreiber der Velostation Liestal zeigt, dass dieser gerade wegen des Erfolgs der Zusammenarbeit mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) eine hohe Fluktuation und Knappheit beim Personal bewältigen muss. Es zeigt, dass jene, die arbeiten können, die Möglichkeit haben, mit den in Baselland vorhandenen Instrumenten wieder unabhängig von der Sozialhilfe zu werden.


Es ist also nicht nötig, dass vom Kanton die gewünschten Angebote bereitgestellt werden. Hinter dem Postulat steht der unterschwellige Vorwurf, Sozialhilfebezüger wollen nicht arbeiten. Sie kennt aber niemanden, der wegen der angeblichen «sozialen Hängematte» von diesem System abhängig werden will. Im Übrigen lassen sich nicht alle SozialhilfebezügerInnen in den zweiten Arbeitsmarkt integrieren: 35% davon sind Mütter, die Kinder betreuen müssen. Das Problem des Sozialhilfemissbrauchs wird nicht durch neue BezügerInnen verursacht, sondern in der Regel durch solche, die bereits solche Hilfe beziehen und sich damit abgefunden haben.


Laut Daniel Münger (SP) wird seine Fraktion gemäss dem Antrag des Regierungsrats votieren. Es sind alle nötigen gesetzlichen Mittel vorhanden, um Sozialhilfemassnahmen korrekt und wirkungsvoll umzusetzen, so dass nicht den unterschwelligen Vermutungen des Postulats nachzugeben ist.


Patrick Schäfli (FDP) erwähnt, dass seine Fraktion das Postulat trotz gewissen Sympathien für dessen Inhalt mehrheitlich überweisen und abschreiben möchte. Nicht zuletzt ist ja für 2011 ein Bericht zu solchen Massnahmen vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird von Seiten der FDP eine Übersicht über die Massnahmen erwartet.


://: Das Postulat 2009/366 wird mit 40:34 Stimmen bei 2 Enthaltungen überwiesen und als erfüllt abgeschrieben. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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