Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010
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2010-008 vom 14. Januar 2010 Motion von Agathe Schuler, CVP / EVP -Fraktion: Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Anschlusspflicht an Wärmeverbundanlagen - Beschluss des Landrats vom 11. November 2010: < überwiesen (modifiziert) > |
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erläutert, weshalb der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nehmen wolle. Im Kanton Basel-Landschaft entstanden in den vergangenen Jahren ca. 130 Wärmeverbünde. Betreiber dieser Wärmeversorgungen sind häufig Gemeinden oder sogenannte Contractoren wie z.B. die ADEV, die EBL oder die EBM. Ein Grossteil der Wärmeverbünde setzen als Hauptwärmeerzeugung Holzschnitzel ein, die zur Abdeckung von Verbrauchsspitzen mit einer Öl- oder Gasheizung unterstützt werden. Bei den restlichen Verbünden sind Wärmekraftkopplungsanlagen in Kombination mit einer Öl- oder Gasheizung als Spitzenlastkessel im Einsatz. Wärmekraftkopplungsanlagen weisen einen hohen energetischen Gesamtwirkungsgrad auf, da mit dem Erdgas nebst Wärme gleichzeitig auch Strom produziert wird. Das heisst, Wärmeverbünde bieten gute Voraussetzung für den Einsatz von erneuerbarer Energie oder Wärmekraftkopplungsanlagen.
Wärmeverbünde sind jedoch nicht immer wirtschaftlich und die Anschlusskosten nicht in jedem Falle verhältnismässig. Damit ein Wärmeverbund energetisch sinnvoll betrieben werden kann, braucht es eine minimale Dichte der angeschlossenen Wärmeverbraucher bzw. einen von der gesamten Länge des Netzes abhängigen minimalen Wärmeabsatz. Im Baselbiet ist dies speziell in den historischen und geschützten Dorfkernen der Fall, wo der Wärmeverbrauch von Bauten vergleichsweise hoch ist und sich dieser in vielen Fällen auch nicht massgeblich senken lässt und zudem immer noch viele Bauten mit Elektroheizungen beheizt werden. Aus diesem Grund sind in den vergangenen Jahren vor allem in Dörfern im oberen Baselbiet noch etliche Wärmeverbünde entstanden.
Zur Wirtschaftlichkeit: Liegen beispielsweise die an einen Wärmeverbund anzuschliessenden Liegenschaften zu weit auseinander (Einfamilienhausquartier) oder ist der Wärmeverbrauch der Liegenschaften vergleichsweise klein (guter Baustandard), steigt der Verlust bei der Wärmeverteilung im Verhältnis zur nutzbaren Wärme stark an.
Mit der geforderten Schaffung einer rechtlichen Basis für den Erlass einer Anschlusspflicht würde die Möglichkeit geschaffen, die Dichte des Wärmeabsatzgebietes und damit auch die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Wärmeverbundes direkt und massgeblich zu beeinflussen. Insofern ist die Stossrichtung der vorliegenden Motion energiepolitisch grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings darf aus Sicht Regierung in jedem Fall nur dann eine Anschlusspflicht erlassen werden, wenn die damit verbundenen Anschlusskosten für die Betroffenen verhältnismässig sind. Deshalb ist es wichtig, dass der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit eines Wärmeverbundes sowie auch die Verhältnismässigkeit einer Anschlusspflicht im Rahmen einer Energieplanung für die jeweilige Gemeinde im Einzelfall (und im Vergleich mit anderen Varianten) fundiert abgeklärt werden. Dafür müsste allerdings der Erlass einer Anschlusspflicht rechtlich an die vorgängige Erarbeitung einer Energieplanung durch die Gemeinde gekoppelt werden.
Die Regierung ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und so das Zusammenspiel einer allfälligen Anschlusspflicht und der angesprochenen Energieplanung im Rahmen der angelaufenen Teilrevision des Energiegesetzes im Detail zu prüfen.
Agathe Schuler (CVP) konnte die sehr positiv klingenden Erklärungen des Regierungsrates zur Kenntnis nehmen. Sie ist nach wie vor der Ansicht, ihr Anliegen könnte ohne Weiteres auch als Motion überwiesen werden. Wärmeverbundanlagen sind ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz. Sie helfen generell, Energie zu sparen, und sind im Vergleich zu mehreren bis vielen individuellen Heizanlagen umweltfreundlicher. Wärmeverbundanlagen tragen zur Luftreinhaltung bei, sie vermindern Geruchsbelästigungen und sie verursachen bei der Anlieferung weniger Lastwagenverkehr. Noch besser schneiden Wärmeverbundanlagen ab, wenn sie Abwärme oder erneuerbare Energien nutzen. Sie entsprechen somit bestens den Anforderungen der Energiestrategie des Kantons Basel-Landschaft. Zusätzlich sind die Wärmeverbundanlagen auch für die Eigentümerschaft wirtschaftlich, sie bringen eine hohe Versorgungssicherheit bei wenig Umtrieben.
Den vielen Vorteilen von Wärmeverbundanlagen stehen aber auch Nachteile gegenüber. Solche Anlagen können nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn möglichst alle Liegenschaften im Einzugsgebiet angeschlossen sind. Auch rentiert eine Wärmeverbundanlage nicht mehr, wenn von den angeschlossenen Liegenschaften weniger Wärme bezogen wird. Glücklicherweise sind heute immer mehr Häuser besser isoliert, entsprechend braucht eine rentable Fernheizung immer mehr Teilnehmende in ihrem Einzugsgebiet. Aus diesem Grund müssten neue Regelungen ermöglicht werden.
Agathe Schuler stellt fest, in diversen Gemeinden bestünden heute Wärmeverbundanlagen (130 Anlagen), eine Anschlusspflicht an eine Wärmeverbundanlage kann von der Gemeinde in ihrem Zonenreglement jedoch nicht verfügt werden, da im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt. Nur in Quartierplan-Gebieten kann eine derartige Anschlusspflicht aufgenommen werden. So wurde die Gemeinde Binningen dahingehend informiert, dass für eine Anschlusspflicht entweder zuerst das kantonale Gesetz geändert werden oder dass die Gemeinde ihr Anliegen vor Gericht durchsetzen müsste. Aus diesem Grund empfand es Agathe Schuler als richtig, im Landrat einen entsprechend Vorstoss einzureichen.
In anderen Kantonen enthält die kantonale Gesetzgebung offenbar bereits einen entsprechenden Paragraphen. Bekannt ist Agathe Schuler § 295 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich, welcher sehr ähnlich lautet, wie es von ihr heute beantragt wird.
In den Wochen und Monaten seit der Einreichung ihrer Motion stellte Agathe Schuler fest, dass der Antrag einen kleinen Schönheitsfehler enthält. Dieser soll daher wie folgt geändert werden:
"Wir beantragen, die kantonale Gesetzgebung (Raumpla-nungs- und Baugesetz (RBG) und Energiegesetz) dahin gehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass die Gemeinden in ihren Zonenplänen und Zonenreglementen eine Anschlusspflicht an Wärmeverbundanlagen (Fernwärmeversorung) für Neubauten oder Bauten, in welchen die Wärmeerzeugungsanlage ersetzt werden muss, verfügen können."
Mit der Überweisung der Motion müsste die Regierung eine entsprechend Vorlage ausarbeiten, welche die übrigen in der Motion genannten Kriterien (beispielsweise Wirtschaftlichkeit, etc.) ebenfalls berücksichtigen soll.
Susanne Strub (SVP) informiert, die SVP-Fraktion lehne die vorliegende Motion einstimmig ab. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Anschlusspflicht an Wärmeverbundanlagen wird abgelehnt, denn dadurch ist ein freier Wettbewerb nicht mehr möglich.
Thomas Schulte (FDP) betont, auch die FDP-Fraktion wolle keine Pflicht und damit auch keine Motion. Rund die Hälfte aller FDP-Fraktionsmitglieder könnte ein Postulat unterstützen. Er nennt ein Beispiel, weshalb eine Anschlusspflicht nicht in jedem Fall Sinn mache. In Oberwil hat die Bürgergemeinde direkt bei einer Wärmeverbundanlage einen Neubau erstellt, trotzdem hat sie sich für eine Holzschnitzelheizung entschieden, weil das Holz im Bürgerwald erzeugt wird und somit gratis zur Verfügung steht. Würde nun die Gemeinde einen Anschluss verlangen, käme dies je nachdem viel teurer zu stehen. Es gelte, auf Anreize zu setzen. Schon heute erhalten Eigentümer für den Anschluss eines Einfamilienhauses sowie Wärmeverbundbetreiber eine Unterstützung in der Höhe von je Fr. 1'500.-. Diese Anreize sollen erhöht werden.
Kathrin Schweizer (SP) erklärt, dass Fernwärmenetze ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie nur einen Flickenteppich erschliessen können. Sie zeigt sich erstaunt darüber, dass die Regierung den aktuellen Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen will, denn er entspricht den Forderungen der Energiestrategie. Es heisst dort unter anderem:
"Wenn eine Fernwärmeversorgung lokale Abwärme oder erneuerbare Energien nutzt, die Wärme zu zumutbaren Bedingungen anbietet und ausgeschiedene Gebiete versorgt, kann der Staat oder die Gemeinde Grundeigentümer verpflichten, ihr Gebäude innert angemessener Frist an das Leitungsnetz anzuschliessen."
Ein Prüfen und Berichten habe somit bereits stattgefunden und es wäre nun möglich, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Auch wurde der Gegenvorschlag zur Initiative "Weg vom Öl" mit grossem Mehr angenommen.
Die darin enthaltenen Ziele können allein mit Anreizen nicht umgesetzt werden.
Die SP-Fraktion unterstützt eine Überweisung des Vorstosses als Motion einstimmig.
Hannes Schweizer (SP) berichtet, er habe mitgeholfen, einen der ersten Wärmeverbünde zu gründen und diesen auch möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Dies jedoch scheiterte an der Tatsache, dass die Gemeinde keine Möglichkeit hatte, Baugebiete, welche unmittelbar an den Wärmeverbund grenzten, zum Anschluss zu bewegen. Die vorliegende Motion will es Gemeinden ermöglichen, eine Anschlusspflicht festzulegen, sie müssen dies jedoch nicht tun. Noch einmal betont Hannes Schweizer, ein Wärmeverbund könne nur wirtschaftlich sein, wenn möglichst wenig Verluste im Leitungsnetz vorhanden sind. Verluste können dadurch minimiert werden, dass Gebiete, welche unmittelbar an die Zentrale angrenzen, zum Anschluss verpflichtet werden. Nicht beabsichtigt sei es, irgendwelche Quartiere zum Anschluss zu verknurren, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gewährt ist. Gemeinden sollen nur dann eine Anschlusspflicht festlegen können, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit und Auslastung erhöht wird.
Im Namen der SP-Fraktion bittet Hannes Schweizer die übrigen Ratsmitglieder, die vorliegende Motion zu unterstützen.
Philipp Schoch (Grüne) unterstützt die Motion im Namen der Grünen Fraktion und schliesst sich der Argumentationslinie "Schweizer und Schweizer" an.
Thomas de Courten (SVP) setzt sich dezidiert dafür ein, den Vorstoss sowohl als Postulat als auch als Motion abzulehnen. Dabei steht nicht die Technologie eines Wärmeverbundes zur Diskussion, diesen jedoch zu monopolisieren und als einzige ökologische und wirtschaftliche Methode zur Wärmeerzeugung zu propagieren, erscheint Thomas de Courten grundfalsch. Wärmeverbünde seien sicher sinnvoll, jedoch bei Weitem nicht die einzige Möglichkeit, energiepolitisch weiterzukommen. Man könne nicht die Wirtschaftlichkeit eines Systems erzwingen, welches die Bevölkerung nicht überzeugt. Würde die Monopolisierung wie vorgeschlagen durchgesetzt, wird den Betreibern der Wärmeverbünde die Möglichkeit eröffnet, ihre Energie den Abnehmern zu einem beliebigen Preis und beliebigen Anschlusskosten aufzuzwingen. Immerhin besteht in unserem Kanton noch immer ein Recht auf Eigentum, und als Hauseigentümer wollen wir selbst entscheiden, wie die Wärmeerzeugung stattfinden soll. Auch dieses Recht soll gewichtet und der Vorstoss daher abgelehnt werden.
Agathe Schuler (CVP) ist der Ansicht, von der SVP und der FDP werde ausgeblendet, dass der Vorstoss einen Basisartikel in der kantonalen Gesetzgebung fordere, wonach die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollten, ihre Zonenreglemente derart auszugestalten, dass sie eine Anschlusspflicht enthalten können. Will eine Gemeinde dies nicht oder verfügt sie nicht über Wärmeverbünde, bewirkt der kantonale Gesetzesparagraph keine Änderungen. Jede Gemeinde kann hier autonom entscheiden. Agathe Schuler bittet noch einmal darum, ihre Motion zu unterstützen.
Karl Willimann (SVP) zeigt sich über den Absolutismus von denjenigen Personen, welche alternative Energien fördern wollen, erstaunt. Mit dem aktuellen Vorstoss würde die Wahlmöglichkeit, sich beispielsweise auch für Geothermie oder Photovoltaik zu entscheiden, eingeschränkt, was keinen Sinn mache.
Rolf Richterich (FDP) betont, das heutige Baugesetz enthalte eine Unzahl von Bestimmungen und es sei nicht mit einem liberalen Denkschema vereinbar, nun noch weitere Hürden aufzubauen. Falls es sich bei Wärmeverbünden um eine gute Sache handelt, ist eine Pflicht nicht notwendig, da HausbesitzerInnen freiwillig anschliessen wollen. Jeder Hauseigentümer und Hauseigentümerin kann selbst rechnen und es muss den Hauseigentümern die Freiheit gelassen werden, sich selbst zu entscheiden. Die meisten werden sich dabei für sowohl ökologische wie auch ökonomische Systeme entscheiden, dies jedoch kann nicht über eine Anschlusspflicht geregelt werden. Rolf Richterich lehnt die Vorstoss sowohl als Motion als auch als Postulat ab.
Thomas Bühler (SP) erscheint die Zurückhaltung seitens SVP und FDP nicht ganz verständlich. Er verweist noch einmal auf Agathe Schulers Votum. Es gehe um ein Basisgesetz, welches den Gemeinden die Möglichkeit gibt, eine Reglementierung einzuführen. Er glaubt fest daran, dass die Gemeinden demokratisch legitimiert derartige Reglemente sinnvoll ausarbeiten und selbstverständlich niemanden verpflichten, sich beispielsweise beim Bau eines Null-Energie-Hauses an einen Wärmeverbund anzuschliessen. Der Kanton muss in seinen Gesetzen jedoch die Basis bereitstellen, damit die Gemeinden sinnvolle Regelungen erlassen können.
Isaac Reber (Grüne) betont, es gehe heute keinesfalls darum, eine Glaubensdiskussion zu führen. Es gehe nicht darum, ob Wärmeverbünde schlau oder weniger schlau sind ober ob die Einwohner einer bestimmten Gemeinde einen Wärmeverbund wollen. Die vorliegende Motion will lediglich eine Kompetenzdelegation, damit die Gemeinden eine Anschlusspflicht erlassen können. Damit wird der demokratische Prozess in keiner Art und Weise beeinträchtigt, sondern sogar gestärkt, weil vor Ort in den Gemeinden entschieden wird. Zonenpläne und -reglemente werden zudem nicht vom Gemeinderat, sondern in einem demokratischen Prozess erlassen. Damit bleiben sämtliche demokratischen Mittel gewahrt. Der aktuelle Vorstoss mache Sinn.
Peter Holinger (SVP) äussert sich zu einer technischen Frage. Viele private HausbesitzerInnen besitzen heute eine Wärmepumpe Luft-Luft oder Luft-Wasser oder sogar Erdsonden. Auch bestehen private Schnitzel- und Stückholzanlagen. Der Ersatz der oben genannten Anlagen wäre nach der Schaffung einer Anschlusspflicht nicht mehr möglich, und dies sei nicht sinnvoll.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erläutert noch einmal, weshalb er den Vorstoss als Postulat und nicht als Motion entgegennehmen wolle. Die Stossrichtung sei richtig und in den energiepolitischen Grundsätzen des Kantons niedergeschrieben. Der Regierungsrat soll jedoch die Freiheit haben, das Thema auch im Zusammenhang mit der Teilrevision des Energiegesetzes und nicht unbedingt im Raumplanungs- und Baugesetz zu regeln. Um hier genügend Freiheiten zu haben, bittet Jörg Krähenbühl darum, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Agathe Schuler (CVP) bleibt bei einer Motion. Sie habe es im Übrigen offen gelassen, wo genau das Anliegen gesetzlich festgeschrieben werden soll. Sie spreche in ihrem Antrag von der kantonalen Gesetzgebung, was sowohl das Raumplanungs- und Baugesetz als auch das Energiegesetz beinhalte. Die genauen Details, unter welchen Bedingungen eine Anschlusspflicht zu gelten habe, kann dann jede Gemeinde individuell in einem kommunalen Reglement festlegen.
://: Der Landrat überweist die von der Motionärin modifizierte Motion 2010/008 mit 45:34 Stimmen (0 Enthaltungen) an den Regierungsrat. Der darin formulierte Antrag lautet neu:
"Wir beantragen, die kantonale Gesetzgebung (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und Energiegesetz) dahin gehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass die Gemeinden in ihren Zonenplänen und Zonenreglementen eine Anschlusspflicht an Wärmeverbundanlagen (Fernwärmeversorgung) für Neubauten oder Bauten, in welchen die Wärmeerzeugungsanlage ersetzt werden muss, verfügen können." [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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