Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2012

Nr. 969

1. Christine Gorrengourt: Zusammensetzung "Runder Tisch Energie" Fachgremium


Beim Runden Tisch Energiestrategie wurden diverse Energieunternehmen welche in unserem Kanton in der Energieversorgung tätig sind miteinbezogen. Das EVU IWB ist im Sektor Gasversorgung, Wasserkraft und Windkraft tätig und plant einen Windparkteil in unserem Kanton.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen.


Frage 1


Warum wurde das Energieversorgungsunternehmen IWB nicht eingeladen?


Antwort


Am Runden Tisch Energie sind Personen und Institutionen eingeladen worden, die einen engen Bezug zum Kanton Basel-Landschaft haben. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Um die Effizienz des Runden Tisches zu gewährleisten, ist der Kreis der Teilnehmer bewusst klein gehalten worden.


Frage 2


Wird das IWB ins Fachgremium " Runder Tisch Energie" bei der Begleitung der Revision Energiegesetz einbezogen?


Antwort


Zur Vorbereitung der Totalrevision des Energiegesetzes wird ein politisch besetzter zweiter Runder Tisch ins Leben gerufen. Die Teilnehmer sind von den Fraktionen bereits nominiert worden. Die Basis für die Diskussionen am Runden Tisch werden die neue kantonale Energiestrategie, die Energiestrategie des Bundes sowie die landrätlichen energiepolitischen Vorstösse sein. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen werden themenbezogen und situativ in die Umsetzung der Energiestrategie mit einbezogen.


://: Frage 1 ist damit beantwortet.


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2. Rosmarie Brunner: Bürgernahe Regeln für das Parkieren auf Staatsareal


Beispiel neues Staatsareal Sekundarschulen Hinterzweien in der 30er-Zone der Gemeinde Muttenz und der Katholischen Kirche zwischen den beiden Schulhäusern.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) verweist darauf, dass es sich bei dieser Frage im Grunde genommen um eine verkappte dringliche Interpellation handelt. Anstatt auf die Punkte 1-10 einzeln zu antworten, soll dargestellt werden, was ab dem 1. Januar 2013 gilt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Anwohner und Besucher auf den vom Hochbauamt betreuten Parkplätzen bei Schul- und Verwaltungsbauten abends ab 18.30 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr frei parkieren. Am Wochenende gilt die Regelung ab Freitag Abend 18.30 Uhr bis Montag Morgen 07.00 Uhr. Das Hochbauamt will im nächsten Jahr Erfahrungen mit dieser Bestimmung sammeln. Es wird an die Schulleitungen Rundschreiben versenden, dass Lehrkräfte die Schulparkplätze benutzen und ihre Autos nicht auf den Gemeindestrassen abstellen.


Frage 1


Warum kann das Parkieren ab 18 Uhr und an den Wochenenden für die Bürger nicht kostenlos sein, wie es zum Beispiel in Liestal oder Muttenz (Turnhallen Kriegacker-Areal) vom Kanton angewandt wird?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 2


Sollen Kirchgänger oder Turnhallenbenutzer am Abend und am Sonntagmorgen auch noch bestraft werden, wenn sie in der 30er-Zone keine der von der Gemeinde sehr spärlich markierten weissen Parkfelder ergattern können?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 3


Ist es für den Kanton (Hochbauamt) wirklich noch rentabel, wenn sie auch nachts private Firmen entlöhnen muss, welche die Gelände kontrollieren müssen?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 4


Sind nicht die Anwohner, die in der Nähe wohnen die Lackierten, wenn sie für ihren Besuch gar keine Gratisparkplätze in ihrer Strasse mehr zur Verfügung haben?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 5


Wird hier nicht einfach wieder der Bürger und Automobilist als immer zahlende Spezies missbraucht?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 6


Was heisst in der Verordnung über das Parkieren auf Staatsareal ‚in der Regel' unter Gebühren § 3?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 7


Gibt es nicht auch die sogenannte ‚keine Regel ohne Ausnahme, die mit ein bisschen gutem Willen angewandt werden könnte?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 8


Was bedeutet "Nur für berechtigte Mitarbeiter des Kantons und Besucher der Sekundarschule" konkret (in der Praxis) auf dem Parkverbotsschild? Wenn dies wörtlich ausgelegt wird dürfen nicht Mitarbeiter des Kantons, selbst ausserhalb des Schulbetriebs nicht parkieren.


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 9


Heisst dies, dass Mitarbeiter der Primarschule (Hinterzweien-Schulhaus Muttenz, welches sich zur Zeit auch noch auf Staatsareal befindet) nicht Parkieren dürfen selbst wenn sie bezahlen?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 10


Bedeutet dies, dass Besucher der Kirche in unmittelbarer Nähe am Sonntag nicht parkieren dürfen?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.


Frage 11


Wie werden "berechtigte Mitarbeiter des Kantons" identifiziert?


Antwort


Die Berechtigungen werden mit einem Lesegerät überprüft, das die elektronischen Parking-Cards an Fahrzeugen scannt.


Frage 12


Warum wird Staatsareal als Privat bezeichnet?


Antwort


Dies ist die gängige Beschilderung für diese Parkareale. Sie signalisiert, dass ein Parkreglement zu beachten ist.


Rosmarie Brunner (SVP) bedankt sich für die klare Beantwortung der Fragen. Damit sollten sich aufgebrachte Gemüter wieder beruhigen.


Zusatzfrage von Hannes Schweizer (SP) Bedeutet frei parkieren gleichzeitig auch gratis parkieren?


Antwort von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) Frei parkieren abends ab 18,30 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr und am Wochenende bedeutet auch gratis parkieren.


Zusatzfrage von Marc Joset (SP) Die Verhältnisse zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten auf Parkarealen ist komplex. Hat man Vereinbarungen zwischen den Beteiligten und den Nutzern solcher Parkplätze getroffen?


Antwort von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) Es geht bei der Regelung nur um Parkplätze auf Kantonsareal. Darauf sollen Kantonsangestellte inklusive Lehrkräfte gegen eine Gebühr parkieren können. Der Kanton ist den Gemeinden entgegen gekommen, so dass auf diesen Parkplätzen abends ab 18.30 Uhr und am Wochenende frei parkiert werden darf.


://: Frage 2 ist damit beantwortet.


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3. Klaus Kirchmayr: Wer bezahlt den Abschreiber für die Planung Bruderholz?


Die Planungen für das Bruderholz-Spital haben Kosten von ca. 16 Millionen Franken verursacht. Mittlerweile sind die Spitäler verselbständigt und haben den allfälligen Nutzen aus der Verwendung der in den letzten Jahren erarbeiteten Planungen. Die entsprechenden Planungskosten sind bis jetzt nicht in der Erfolgsrechnung der Spitäler bzw. des Kantons verbucht. Je nachdem wo diese Rechnung verbucht wird, schliesst die Kantonsrechnung besser oder schlechter ab.


Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrat Peter Zwick (CVP) Er leitet ein mit der Vorbemerkung, dass der Regierungsrat am 11. Dezember 2012 eine entsprechende Vorlage verabschiedet hat. Die gestoppten Planungen für das Kantonsspital Bruderholz haben Kosten von insgesamt 13,3 Millionen Franken verursacht und nicht von 16 Millionen Franken, wie in der Frage formuliert. Davon trägt der Kanton Basel-Landschaft einen Anteil von 10,6 Millionen Franken und der Kanton Basel-Stadt von 2,7 Millionen Franken.


Der Fonds "P9040 Neubau Kantonsspital Bruderholz" hat am 31. Dezember 2011 einen Betrag von 17 Millionen Franken ausgewiesen. Er wird für die Deckung der Planungskosten beigezogen. Nach Abzug der total aktivierten Projektierungskosten von 7,8 Millionen Franken verbleibt ein Rest in der Vorfinanzierung "P9040 Neubau Kantonsspital Bruderholz" von 9,2 Millionen Franken. Dieser Betrag wird dem defizitrelevanten Eigenkapital in Form der Konjunkturausgleichsreserve (P9240) gutgeschrieben. Im übrigen wird auf die Vorlage 2012/381 verwiesen.


Frage 1


Wieviel dieser Rechnung soll der Kanton, wieviel das Kantonsspital bezahlen?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrat Peter Zwick.


Frage 2


Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass ohne Entscheid des Landrates in dieser Frage die Rechnungen 2012 des Kantons bzw. der Spitäler nicht sauber abgeschlossen, bzw. von der Revisionsstelle abgenommen werden können?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrat Peter Zwick.


Frage 3


Bis wann ist mit einer entsprechenden Landratsvorlage zu rechnen?


Antwort


Siehe einleitende Bemerkungen von Regierungsrat Peter Zwick.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bedankt sich für die Antwort. Die Diskussionen werden bei der Behandlung der Vorlage 2012/381 weiter gehen.


://: Frage 3 ist damit beantwortet.


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4. Georges Thüring;: Grossbaustelle "Neubau Basler Messe" zum Zweiten!


Die Vorgänge und Ungereimtheiten auf der Grossbaustelle der Messe Basel haben mich bereits anlässlich der letzten Fragestunde veranlasst, verschiedene Fragen zu stellen. In der Zwischenzeit scheint Bewegung in diese leidige Geschichte gekommen zu sein. Dank dem Engagement der Gewerkschaften Unia und Syna - von letzterer haben wir Landräte einen Brief erhalten - wurde das Ganze zu einem öffentlichen Thema. Der Basler Wirtschaftsminister und gleichzeitiges VR-Mitglied der Messe Schweiz (Basel) AG, Regierungsrat Christoph Brutschin, hat sehr deutlich Stellung genommen und die Messe Basel hat Druck auf den Generalunternehmer gemacht. Und inzwischen haben die eidgenössischen Räte die so genannte Solidarhaftung beschlossen. Aufgrund dieser Entwicklung in den letzten zwei Wochen gestatte ich mir, folgende (ergänzende) Fragen.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die Fragen. Er leitet ein mit der Bemerkung, dass der Kanton Basel-Landschaft keine Verstösse gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen toleriert. Die Bauherrschaft, der Generalunternehmer sowie die zuständigen Behörden müssen alles in ihrer Macht stehende unternehmen, dass solche Verstösse nicht mehr vorkommen.


Frage 1


Der Kanton Basel-Landschaft ist bekanntlich Aktionär der Messe Basel und nimmt entsprechend Einsitz im Verwaltungsrat. Wäre aufgrund dieser Ausgangslage eine - zumindest kurze - Stellungnahme des Regierungsrates zu den Vorgängen auf der Grossbaustelle der Messe Basel nicht angebracht gewesen? Gab es allenfalls gewichtige Gründe, dies nicht zu tun?


Antwort


Der Regierungsrat hat im Verwaltungsrat der Messe Basel seine Haltung deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie stimmt mit dem Standpunkt des Kantons Basel-Stadt sowie mit den Verantwortlichen der Messe Basel absolut überein. Der Verwaltungsrat der Messe Basel hat von den Vorfällen auf der Baustelle Kenntnis, einerseits über die Baukommission, welche das Projekt als Aufsichtorgan begleitet, andererseits auch über die laufende Berichterstattung durch die Gruppen- beziehungsweise Gesamtprojektleitung. Verwaltungsratsmitglied Regierungsrat Christoph Brutschin hat es übernommen, als Vertreter der Regierungen Gespräche mit den verantwortlichen Projektleitern und Institutionen zu führen.


Frage 2


Das Baselbiet beteiligt sich mit einem namhaften Beitrag am Neubau der Messe Basel. Wäre es aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht nötig, solche Beiträge/Beteiligungen seitens unseres Kantons an verbindliche und allenfalls sanktionsfähige Auflagen hinsichtlich der strikten Einhaltung von arbeitsrechtlichen Regeln und der geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit zu knüpfen?


Antwort


Mit der Beteiligung am Neubau der Messe Basel war die Auflage verknüpft, dass sich auch Baselbieter Unternehmen an der Auftragsvergabe bewerben dürfen. Da die Federführung dafür bei der Messe Basel liegt, gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Landschaft befürwortet die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen.


Frage 3


Wurde der basellandschaftliche Kostenbeitrag bzgl. Neubau Messe Basel schon bezahlt oder erfolgt dies in Tranchen?


Antwort


Die beiden à fonds perdu Beiträge in der Höhe von 20 Millionen Franken sind in den Jahren 2010 und 2011 in zwei Tranchen überwiesen worden. Zwei rückzahlbare zinslose und zinsgünstige Darlehen von 30 beziehungsweise 35 Millionen Franken sind ebenfalls in den Jahren 2010 und 2011 ausbezahlt worden. Dies im Einklang mit den entsprechenden Landratsvorlagen und der Volksabstimmung vom 28. September 2008.


Frage 4


Was gedenkt der Regierungsrat hinsichtlich der Life Sciences-Projekte vorzukehren oder was hat er gegebenenfalls schon getan?


Antwort


Hierauf kann keine Antwort gegeben werden, da sich aus der Fragestellung der Zusammenhang zwischen dem Bau der Messe Basel und Life Sciences-Projekten nicht erschliesst.


Frage 5


Wie stellen der Regierungsrat respektive die einzelnen Direktionen sicher, dass auf eigenen Baustellen solche schwer kontrollierbaren Subunternehmer-Ketten-Konstrukte wie im Falle der Grossbaustelle der Messe Basel nicht stattfinden respektive die Bestimmungen des Entsendegesetzes trotzdem strikte eingehalten werden?


Antwort


Der Nachweis über die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge ist bei der Angebotseingabe durch die Anbieter zu erbringen. Im weiteren müssen sie wichtige Subunternehmer - soweit erforderlich - im Angebot nennen. Bei der Vertragsunterzeichnung muss dem Auftraggeber die abschliessende Liste der Subunternehmer vorgelegt werden. Die Kontrollen bei der Realisierung finden zweigleisig statt: Einerseits basierend auf den Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Landschaft durch das KIGA gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt, andererseits können gestützt auf die flankierenden Massnahmen respektive den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen die öffentlichen Baustellen von den zuständigen paritätischen Organen kontrolliert werden.


Frage 6


Wie bewertet der Regierungsrat die von den eidgenössischen Räten beschlossene Einführung der Solidarhaftung?


Antwort


Der Regierungsrat schliesst sich in der Frage der Solidarhaftung der Meinung der Schweizerischen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz an. Er begrüsst, dass auf die Problematik der Subunternehmer eingegangen wird. Über die Wirksamkeit der Solidarhaftung können zurzeit keine Aussagen gemacht werden, da die notwendigen Vollzugsbestimmungen noch ausgearbeitet werden müssen. Heikle Punkte sieht der Regierungsrat insbesondere bei den privatrechtlichen Rechtswegen, in der Umsetzung von Befreiungsmöglichkeiten des Entsendeunternehmens und bei der Haftung des Nachweiserbringers betreffend der Einhaltung von geltenden Arbeitsbedingungen beim Erstauftritt auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Als Mangel beurteilt der Regierungsrat, dass die Kaution aus dem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen für die Einlösung der Subunternehmerhaftung nicht beigezogen werden kann. Diese deckt weder nicht bezahlte Löhne noch Verwaltungsbussen ab, sondern lediglich die Forderungen der paritätischen Kommission.


Frage 7


Welche gesetzlichen oder vollzugsmässigen Mängel ortet der Regierungsrat in der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen? Gibt es Unterschiede auf öffentlich-rechtlichen und privaten Baustellen?


Antwort


Der Regierungsrat beurteilt die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen genau so wie der Bund. Aufgrund eines Postulats im Nationalrat sind auf den 1. Januar 2013 diverse Massnahmen für einen verbesserten Vollzug beschlossen worden. Zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Baustellen gibt es keine Unterschiede. Öffentliche Baustellen stehen jedoch unter deutlich höherer Beobachtung durch die Politik und die Medien.


Georges Thüring (SVP) bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen.


://: Frage 4 ist damit beantwortet.


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Landratspräsident Jürg Degen (SP) erinnert aufgrund der zum Teil sehr ausführlichen Fragen an § 40 des Landratsgesetzes, wonach der Regierungsrat in der Fragestunde kurze schriftliche Fragen von Ratsmitgliedern aus dem Bereich der kantonalen Politik beantwortet. In § 51 des Dekrets zum Landratsgesetz heisst es ergänzend dazu, dass die Fragen knapp formuliert sind. Die Beantwortung von umfassenden Fragen ist mit einem grossen Arbeitsaufwand verbunden.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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