Protokoll der Landratssitzung vom 12. Februar 2015
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2014-417 vom 9. Dezember 2014 Vorlage: Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 28. Januar 2015 - Beschluss des Landrats vom 12. Februar 2015: < beschlossen; FSR > |
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) führt in die Thematik ein. Bei dieser Revision der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen geht es konkret um zwei Themen: Sie betrifft einerseits das sog. NAREG, das Register über die Gesundheitsfachpersonen ohne universitäre Ausbildung, also z.B. Augenoptiker, Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten. In dem Register sind die Berufsbewilligungen und allfällige Einschränkungen der Berufsausübung aufgeführt. Es soll nun eine Rechtsgrundlage geschaffen werden sowohl für die Einführung eines Online-Abrufverfahrens für diese Personendaten wie auch für die Erhebung von Registrierungsgebühren. Dies ist im Augenblick nicht möglich.
Andererseits geht es um die Regelung betreffend Meldepflicht und Nachprüfung von Berufsqualifikationen von ausländischen Lehrpersonen und Osteopathinnen und Osteopathen im Rahmen der Tätigkeit als sog. 90-Tage Dienstleistende. Dieser Begriff ist in den letzten Jahren immer bekannter geworden. Es handelt sich um Osteopathen, die z.B. in Deutschland arbeiten und für drei Monate in die Schweiz kommen, um hier ihren Beruf auszuüben und dann wieder nach Deutschland zurückgehen und erst ein Jahr später wieder in die Schweiz zurückkommen, auch hier braucht es eine Meldepflicht.
Diese Grundlagen wurden jetzt in der Interkantonalen Vereinbarung verändert, und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Andreas Giger (SP) erklärt, die SP-Fraktion stimme dieser notwendigen und sinnvollen Revision einstimmig zu.
Jacqueline Wunderer (SVP) teilt mit, dass auch die SVP-Fraktion die Vorlage einstimmig gutheisse.
Sven Inäbnit (FDP) gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion die Änderungen begrüsse und der Vorlage diskussionslos zustimme.
Martin Geiser (EVP) informiert über die Zustimmung seitens der CVP/EVP-Fraktion.
Marie-Theres Beeler (Grüne) sagt, die grüne Fraktion teile die bisher vorgebrachte allgemeine Zustimmung zur Vorlage.
Marc Bürgi (BDP) führt aus, auch die BDP/glp-Fraktion stimme der Vorlage zu.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 mit 65:0 Stimmen zu. Somit ist die 4/5-Mehrheit erreicht; es kommt nicht zu einer obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993
vom 12. Februar 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 wird genehmigt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses obliegt der obligatorischen Volksabstimmung gemäss § 30 Buchstabe b oder der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist oder bei Zustimmung der Stimmberechtigten im Falle einer Volksabstimmung, gegenüber dem Zentralsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 zu erklären.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
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