Protokoll der Landratssitzung vom 12. Februar 2015

Nr. 2608

Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) erklärt, das Büro des Landrates beantrage zwei Änderungen zur Geschäftsordnung:


1. Bisher darf nur der Urheber oder die Urheberin einer Motion selbst entscheiden, ob die Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Künftig soll diese Kompetenz auch dem Fraktionspräsidium zukommen, und zwar dann, wenn der Motionär oder die Motionärin abwesend ist oder nicht mehr Ratsmitglied ist. Diese Änderung dient der Effizienzsteigerung im Ratsbetrieb.


2. Bei der Detailberatung des Landratsgesetzes im letzten April wurde entschieden, dass für die Prüfung der Jahresberichte des Kantonsspitals und der Psychiatrie Baselland die Geschäftsprüfungskommission zuständig sein soll und nicht die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Allerdings wurde es versäumt, diesen Entscheid auch bei der Detailberatung der Geschäftsordnung zu berücksichtigen. Dies soll nun nachgeholt werden, damit sich das Landratsgesetz und die Geschäftsordnung nicht widersprechen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung


Keine Wortbegehren.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt mit 62:0 Stimmen bei drei Enthaltungen den vom Büro beantragten Änderungen der Geschäftsordnung des Landrates zu. [ Namenliste ]


Beilage 1: Dekretstext


Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei


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