Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2012
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2011-331 vom 29. November 2011 Vorlage: Verpflichtungskredit für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten in Hausarztpraxen - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 29. Dezember 2011 - Beschluss des Landrats vom 12. Januar 2012: < beschlossen > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts (Bedarf, Kosten, Antrag in der Detailberatung, Antrag der VGK) kurz zusammen.
Franz Hartmann (SVP) vermerkt, dass die aktuelle Vorlage direkt an die Vorlage 2008/189 anknüpfe, mit welcher am 18. Oktober 2008 auf der Basis anderer Zahlen das praktisch gleiche beschlossen worden sei. Allerdings ist damals der LRB durch einen Zusatzantrag von Pia Fankhauser ergänzt worden, gemäss welchem LehrpraktikerInnen und PraxisassistenzärztInnen zusammen mit dem Institut für Hausarztmedizin an einem Evaluationsprogramm teilnehmen sollen.
Es ist unbestritten, dass in den nächsten Jahren ein Hausarztmangel droht. Dieses Problem kann mit der Vorlage nicht behoben, sondern nur gemildert werden. In der Schweiz werden seit Jahren zu wenig Ärzte ausgebildet, weshalb auch zu fragen ist, wie lange z.B. Deutschland diesbezüglich noch «helfen» wird. In den letzten Jahren sind von den jährlich 1'300 eingewanderten ÄrztInnen jeweils ca. 900 aus Deutschland gekommen.
Die Ausbildung in einer Hausarztpraxis ist gegenüber der Ausbildung als Spitalassistenzarzt von Vorteil, weil man damit die Praxis als Hausarzt bereits erleben kann. Gemäss Regierungsrat ist das Programm erfolgreich gewesen, weshalb es weitergeführt werden soll. In den Nachbarkantonen laufen ähnliche, bewährte Förderprogramme.
Die SVP unterstützt den Antrag der Kommission.
Gemäss Pia Fankhauser (SP) ist ihre Fraktion geteilter Meinung, denn es stelle sich die Frage, ob mit dem Geld tatsächlich eine gleiche oder sogar bessere medizinische Grundversorgung durch Hausärzte erreicht werde. Die HausärztInnen leiden an «immensem» administrativem Aufwand (Berichte z.B. an Krankenkassen oder Versicherungen etc.), welcher jedes Jahr grösser wird.
Im Weiteren sind auch die Arbeitszeiten von Hausärzten nicht gleich wie bei Spezialisten. Dazu kommt ein vergleichsweise tieferes Einkommen, weil der Tarmed in diesem Bereich ungünstig ist und die Taxpunktwerte bei den Hausärzten seit Jahren sinken im Gegensatz zu anderen Berufsgattungen (Urologen etc.).
Es werden zu wenig Ärzte ausgebildet, u.a. wegen des Numerus clausus. Von daher stellt sich die Frage, ob es mit dem Geld tatsächlich mehr Hausärzte geben wird. Auf jeden Fall sind z.B. das Waldenburgertal und das Laufental nicht attraktiver geworden, wie die entsprechenden Ansiedlungen von Hausärzten zeigen.
Die grosse Mehrheit der SP ist für den zu sprechenden Betrag, damit dieses Grundversorgungsmodell unterstützt wird. Es sind aber auch andere Projekte, z.B. im Bereich der Apotheken, möglich und zu untersuchen. Auf jeden Fall sind auch Hausarztpraxen im Oberbaselbiet zu fördern, was mit diesem Geld geschehen soll.
Christoph Buser (FDP) vermerkt, dass seine Fraktion den Antrag der Kommission einstimmig unterstütze. Das Modell hat sich bewährt, wobei zu vermerken ist, dass der administrative Aufwand «leider» in vielen Branchen zunehme, «gerade wegen der SP». Es ist ein Modell mit guten Resultaten, weshalb es auch zu erhalten ist, solange keine alternativen Wege bekannt sind. Wie erwähnt, ist ein Mangel bei den Hausärzten absehbar. Das würde zu mehr Patienten auf Notfallstationen und bei Spezialisten und also zu höheren Kosten im Gesundheitswesen führen. Diese Entwicklung darf nicht gefördert werden, und darum ist das Programm richtig.
Für Martin Geiser (EVP) ist der Hausärztemangel wegen der vielen Pensionierungen unter den Hausärzten in den nächsten 10 Jahren vorprogrammiert. Aber das Modell ist gut und etabliert. Gewisse Kosten entstehen so oder so, ob die Weiterbildung nun bei einem Hausarzt oder in einem Spital stattfindet. Allerdings ist die Höhe der Zusatzkosten noch nicht eindeutig abschätzbar. Das Beispiel Gelterkinden, wo von 3 Kandidaten deren 2 geblieben sind, zeigt, dass das Modell unterstützenswert ist. Seine Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Rahel Bänziger (Grüne) hat mit den angegebenen Zahlen eine «Milchbüchleinrechnung» angestellt. Von 2009 bis 2011 existierten in Baselland 17 Hausarztassistentenstellen, wobei sich anschliessend deren 9 hier als Hausarzt niedergelassen haben, d.h. 3 Ärzte pro Jahr. Neu sind von 2012 bis 2014 nur noch 15 solche Assistentenstellen geplant, so dass in 3 Jahren mit 7 bis 8 neuen Hausärzten zu rechnen ist, d.h. also ca. 2 Ärzte pro Jahr. 2015 werden aber noch 22 neue Ärzte fehlen, und bis 2020 werden im Kanton Baselland deren 62 fehlen. Das bedeutet, dass es bis 2020 pro Jahr 7 Niederlassungen von neuen Hausärzten in Baselland braucht, um diese pensionierten Ärzte zu ersetzen. Wenn jetzt nicht genügend Nachwuchs ausgebildet wird, «schneiden wir uns ziemlich ins eigene Fleisch».
Bei einem Vergleich der Programme mit 6 (alt) bzw. 5 (neu) Stellen pro Jahr zeigt die Rechnung, dass mit letzterem bis 2020 - falls sich bis 2014 tatsächlich 18 Ärzte in Baselland niederlassen - noch 44 Ärzte fehlen würden. Würde das Programm wie bisher weiterlaufen, würden bis 2022 nur noch ca. 35 Ärzte fehlen. Rechnet man diese Zahlen hoch, zeigt sich, dass für einen vollständigen Ersatz der 62 älteren Ärzte bis 2020 jeweils 12 Hausarztassistentenstellen pro Jahr nötig wären und nicht deren 5!
Darum sollen nicht 5, sondern wie im letztjährigen Programm weiterhin mindestens 6 Hausarztstellen subventioniert werden. Auch wenn dies nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist, ist es doch ein Versuch, die erwähnte Lücke zu schliessen. Wie gehört, ist eine Konsultation auf der Notfallstation eines Spitals doppelt so teuer wie eine solche bei einem Hausarzt. Darum sollte es nicht weiter unterlassen werden, günstigere und effizientere Modelle im Gesundheitswesen tatsächlich zu fördern.
Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Handeln ist nicht nur «strategielos und blind». Es wird dem Kanton auch ein finanzielles Eigentor bescheren. Deshalb soll ihr Antrag, jährlich CHF 300'000 für dieses Programm vorzusehen, bitte unterstützt werden, um wenigstens die richtige Richtung ein wenig anzudeuten. 12 Stellen wären gemäss Bedarf nötig, entsprechend sollen wenigstens 6 bewilligt werden.
Peter H. Müller (BDP) stellt fest, dass viele Hausärzte auszubilden seien, um einen entsprechend grossen Mangel zu vermeiden. Das Programm wird von einer grossen Mehrheit seiner Fraktion unterstützt, weil damit ein Teil der fehlenden Ärzte rekrutiert werden kann. Wenn nichts gegen diesen Mangel unternommen wird, kommen immer mehr Ärzte aus dem Ausland, womit man auch abhängig wird von politischen Entscheiden im Ausland.
Die Ausbildung von Hausärzten dauert ca. 11 bis 12 Jahre. Wenn jetzt nicht regelmässig solche Ärzte ausgebildet werden, entstehen irgendwann grössere Probleme. Das jetzige Programm sichert ein gewisses Minimum, um «eine Katastrophe zu verhindern».
Pia Fankhauser (SP) ergänzt ihre vorangegangenen Aussagen dahingehend, dass eine Minderheit ihrer Fraktion die Vorlage ablehne, weil in deren Augen das Geld besser in die administrative Entlastung der Hausärzte zu investieren sei, um deren Beruf attraktiver zu machen. Die für diesen Aufwand verantwortliche Versicherungsbranche ist sicher nicht in SP-Hand!
In den Augen von Daniel Münger (SP) sind die jeweiligen Berufsverbände verantwortlich für ihren Nachwuchs. Diese Aufgabe wird aber bei den Hausärzten nicht wahrgenommen, so dass diese sich ein Beispiel an Gewerbe- und kaufmännischen Vereinen nehmen sollten. Allerdings gilt es die längere Ausbildungszeit zu berücksichtigen, und muss der Hausarzt teilweise als "Service public" bezeichnet werden. Insofern muss auch die VGD zusammen mit den Berufsverbänden aktiv werden, um entsprechende Modelle auszuarbeiten und um Notstände zu vermeiden.
Gerhard Schafroth (glp) verweist auf den historischen «Schweinezyklus», bei dem nach der Förderung der Milchwirtschaft durch den Staat entsprechend eine Milch- und Butterschwemme entstanden und in der Folge der Bau von Schweineställen gefördert worden seien, wobei diese dann wegen des zu vielen Schweinefleisches ebenfalls wieder beseitigt worden seien. Mit staatlichen Subventionen ist der Markt also regelmässig durchbrochen worden, so dass «eine Unmenge an Geld rausgeschmissen» worden ist. Nach ca. 50 Jahren merkte man, dass die Landwirtschaft am besten zu kontrollieren ist, indem man dem Markt möglichst freien Lauf lässt.
Im Gesundheitswesen ist dieser Denkprozess noch im Gang. Eine «Planwirtschaft übelster Art und Weise» versucht permanent, Fehlentwicklungen mit kleinen Anpassungen zu korrigieren. Der Numerus clausus und der Niederlassungsstopp für Ärzte sind staatliche Eingriffe in den freien Markt, bei dem man nun merkt, dass zu wenig Ärzte vorhanden sind, so dass nun wieder mit Steuergeldern Gegenmassnahmen ergriffen werden müssen. Das ist «purer Unsinn»! Damit wird «eine untaugliche, staatliche Planwirtschaft verlängert». Insofern ist das Gesundheitswesen ganz grundsätzlich langfristig zu hinterfragen.
Franz Hartmann (SVP) hält die von Rahel Bänziger angestellte Rechnung für gewagt, weil der alte Kredit nicht voll ausgeschöpft und das entsprechende Programm noch nicht ganz abgeschlossen worden seien. Insofern ist der Antrag des Regierungsrats ausreichend.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) findet es lustig, dass sich die Ratslinke stark mache für die administrative Entlastung von Ärzten, denn die administrative Belastung komme normalerweise vor allem von eben jener Seite.
Regierungsratspräsident Peter Zwick (CVP) betont, dass das Projekt mit der Ärztegesellschaft besprochen worden sei. Aber schliesslich müssen sich auch geeignete Praxen finden lassen. Der Kanton beteiligt sich dann an deren Lohnkosten. Auf jeden Fall ist eine Ausbildung für Hausärzte an Spitälern nicht möglich, so dass zusammen mit der Ärztegesellschaft diese Situation verbessert werden soll.
Im Weiteren hat eine Umfrage im Oberbaselbiet ergeben, dass alle Praxen in den nächsten Jahren in Sachen Nachfolge abgedeckt sind - auch mit dem geplanten Programm. Das dafür vorgesehene Geld reicht also aus, so dass der Vorlage gemäss Vorschlag des Regierungsrats zugestimmt werden möge.
Rahel Bänziger (Grüne) will nicht nur mehr Geld. Sie verlangt auch, dass der gesprochene Betrag voll ausgenützt und richtig eingesetzt wird. Man muss also auch z.B. Werbung für dieses Programm machen. Der Betrag soll nicht reduziert werden, nur weil er beim ersten Mal nicht voll ausgenützt worden ist.
Regierungsratspräsident Peter Zwick (CVP) weist darauf hin, dass die Hausärzte massiv Werbung für dieses Programm machen. Auch die Ärztegesellschaft ist aktiv, aber vielleicht gibt es einfach zu wenig Interessenten.
Christoph Buser (FDP) meint, es sei kein Problem, das Programm bekannt zu machen. Aber wenn eben der Staat die Grundversorgung sicherstellt durch Notfallstationen oder Spezialisten und der Beruf des Hausarztes momentan nicht so attraktiv ist, bestehen offensichtlich gewisse Fehlanreize. Deshalb muss vielleicht tatsächlich noch mehr auf die Berufsverbände eingewirkt werden, denn das Angebot steht, um den entstehenden Mangel zu vermeiden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Rahel Bänziger, zur Förderung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten in Hausarztpraxen für die Jahre 2012 bis 2014 eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich CHF 300'000 (total CHF 900'000) zu Lasten von Konto 3635 0000 in Profitcenter 2200 zu bewilligen, mit 65:11 Stimmen ab. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der VGK mit 68:4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend die Erneuerung des Verpflichtungskredites für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten in Hausarztpraxen
Vom 12. Januar 2012
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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Zur Förderung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten in Hausarztpraxen wird für die Jahre 2012 bis 2014 eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich CHF 250'000 (total CHF 750'000) zu Lasten des Kontos 3635 0000 in Profitcenter 2200 bewilligt.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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