Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2012

Nr. 268

Landratspräsident Urs Hess (SVP) vermerkt einleitend, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat übernehmen wolle.


Regierungsratspräsident Peter Zwick (CVP) erklärt, dass eine Entlastung über Steuerabzüge bereits möglich sei. Es können Abzüge für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen vorgenommen werden. Eine Erhöhung dieser Abzüge ist aber zur Zeit nicht opportun. Für weitere Abzüge gibt es im kantonalen Steuergesetz keinen Raum. Eine Abgeltung von Betreuungsleistungen durch die zu pflegenden Personen ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Angehörige mit einer Pflegeausbildung können ihre Leistungen den Krankenkassen in Rechnung stellen.


Der Vorstoss soll als Postulat überwiesen werden, weil ein genereller Betreuungsbeitrag an pflegende Angehörige möglich ist. Diese Frage ist auch Gegenstand eines Vorstosses im Nationalrat , welcher überwiesen worden ist. Die Ergebnisse zu diesem Vorstoss sollen abgewartet werden. Wenn das Bundesgesetz angepasst wird, soll die entsprechende Regelung im Kanton übernommen werden.


Beatrice Herwig (CVP) wollte ihren Vorstoss eigentlich als Motion stehen lassen, hat aber Verständnis für die Ausführungen von Regierungsratspräsident Peter Zwick. Wenigstens soll der Vorstoss also als Postulat überwiesen werden, weil das Problem wichtig ist.


In der Schweiz gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen, so dass auch Angehörige als Pflegende aktiv sein müssen, da nicht für alle entsprechende Pflegeplätze vorhanden sind. Die Gesellschaft ist umgekehrt ihrerseits auf pflegende Angehörige angewiesen. Da die Pflege insbesondere von dementen Menschen sehr belastend ist, sind die mit der Pflege betrauten Personen entsprechend zu unterstützen.


://: Der Vorstoss 2011/022 wird stillschweigend als Postulat an den Regierungsrat überwiesen.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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