Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2012

Nr. 257

Der Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) führt aus, dass der Verein Selbsthilfe im Jahr 1981 gegründet worden sei und somit im vergangenen Jahr sein dreissigjähriges Jubiläum feiern konnte. Unter Selbsthilfe werden heute gemeinschaftliche aber auch individuelle Handlungsformen verstanden, bei denen die Bewältigung eines gesundheitlichen oder eines sozialen Problems durch die Betroffenen selbst erfolgt. Im Jahr 2010 gab es 164 Selbsthilfegruppen, davon treffen sich 68 Gruppen im Kanton Basel-Landschaft. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass die Wirkung von Selbsthilfegruppen positiv ist.


Der Kanton Baselland unterstützt das Zentrum Selbsthilfe seit dem Jahr 1993 mit finanziellen Beiträgen, welche bis zum Jahr 2008 jeweils vom Regierungsrat bewilligt wurden. Für die Periode 2009 bis 2011 hat der Landrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 373'000 Franken bewilligt. Der Verein hat für die neue Legislaturperiode um einen Beitrag in der Höhe von 480'000 Franken ersucht, mit dem Anliegen, den Leistungsbereich "Begleitete Selbsthilfegruppen plus" wieder in die Leistungsvereinbarung aufzunehmen. Vorgesehen ist auch ein Pilotprojekt mit einer "Beratungsstelle BL". Des Weiteren sind Lohnanpassungen fürs Personal vorgesehen und die Schaffung eines ganzjährigen Ausbildungsplatzes (Sozialarbeit FHNW). Der Regierungsrat hat in den Verhandlungen mitgeteilt, dass er bereit sei, die Leistungsvereinbarung weiterhin zu unterstützen und weiterzuführen, jedoch im Hinblick auf die Sparmassnahmen mit einem reduzierten Beitrag von insgesamt 300'000 Franken. Der Verein hat darauf reagiert und einen Antrag auf 375'000 Franken für die Dreijahresperiode gestellt. Der Regierungsrat ist jedoch auf dieses Anliegen nicht eingetreten. In der Anhörung hat die Geschäftsführung noch einmal für eine Erhöhung auf 125'000 Franken pro Jahr plädiert, damit die Leistungen in einer guten Qualität weitergeführt werden können. Sie stellt fest, dass Selbsthilfe keine Konsumleistung ist, sondern ein hohes Engagement der Betroffenen verlangt und auch einen enormen Beitrag zur Prävention und Vorsorge im Gesundheitswesen leistet. In der Kommission ist allgemein die fehlende Transparenz der Jahresrechnung in der Vorlage kritisiert worden. Die Unterlagen dazu wurden jedoch vom Verein nachgereicht und die relativ hohen Reserven von knapp 400'000 Franken konnte plausibel erklärt werden. Mit der neuen Leistungsvereinbarung ist der Auftrag verbunden, Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen, medizinischen Fachpersonen und anderen Beratungsstellen inkl. Spitäler über die Möglichkeit der Selbsthilfe weiterzuführen. Sie beinhaltet die Vermittlung und Integration von Betroffenen in bestehende Selbsthilfegruppen, die Beratung von bestehenden Selbsthilfegruppen und die Öffentlichkeitsarbeit. Nicht im Vertrag enthalten ist die Leistung der Sozialberatung in Gruppen, die Begleitung von Gruppenneugründungen durch Personen aus dem Kanton Basel-Landschaft sowie das Pilotprojekt "Beratungsstelle BL".


In der Kommission wurde festgestellt, dass am Angebot der Sozialberatung in Gruppen auch Einwohner aus dem Baselbiet teilnehmen und es deshalb störend sei, dass dieser Bereich nicht unterstützt würde und der Verein diese Kosten aus dem Vereinsvermögen tragen müsse. Der Kostenschlüssel zwischen Baselland und Basel-Stadt wurde ebenfalls kritisiert und es wurde ein Antrag auf Erhöhung um wenigstens 25'000 Franken pro Jahr in der Detailberatung in Aussicht gestellt. Eintreten war unbestritten. Mit einem zweiten Antrag wurde verlangt, den Verpflichtungskredit lediglich für das erste Jahr um 25'000 Franken zu erhöhen, mit der Begründung, dass in dieser Zeit die noch offenen Punkte zu klären seien. In der Eventualabstimmung wurde dem Antrag auf Erhöhung auf 375'000 Franken zugestimmt. Dieser Antrag ist dann dem Antrag des Regierungsrates, die Weiterführung der Leistungsvereinbarung mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 300'000 Franken zu bewilligen, mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten unterlegen. Somit kommt es zum unveränderten Landratsbeschluss wie er vorliegt.


Myrta Stohler (SVP) zitiert: «Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott» und bemerkt, dass dies nicht immer und nicht in jedem Fall reiche. Darum wurde der Verein Zentrum für Selbsthilfe vor dreissig Jahren gegründet. Finanziell ist dieser Verein im Laufe der Jahre von den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, vom Bund, von Gemeinden und auch von privaten Spendern unterstützt worden. Im Juni 2009 hat der Landrat einem dreijährigen Verpflichtungskredit von 375'000 Franken zugestimmt. Der Verein beschäftigt sieben Personen mit 460 Stellenprozenten. Er hat in den vergangenen Jahren gut gearbeitet und konnte 400'000 Franken zurückstellen - sozusagen als Eigenkapital. Solche Selbsthilfegruppen sind für Betroffene eine gute und notwendige Möglichkeit, ohne teure Therapien besser über die Runden zu kommen. Der Verein hat für einen neuen Leistungsauftrag für die Jahre 2012 bis 2014 einen jährlichen Betrag von 160'000 Franken, also 45'000 Franken mehr als für die vergangenen Jahre beantragt. Wenn aber der Verein seine Angebote ausweiten möchte und dies zu Mehrkosten führt, steht ihm dafür sein Eigenkapital zur Verfügung. Deswegen unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der Regierung für eine Weiterführung der Leistungsvereinbarung in der Höhe von 300'000 Franken für die Jahre 2012 bis 2014.


Pia Fankhauser (SP) spricht sich im Namen der SP für die Vorlage aus und beantragt gleichzeitig, den Betrag von 300'000 Franken auf 375'000 Franken zu erhöhen. Sie begreift die SVP nicht ganz, wenn sie mit den Rückstellungen argumentiert. Rückstellungen sind nicht unbedingt mit Eigenkapital, Reserven und Sparkonten gleichzusetzen. Wie im Bericht festgehalten, waren die Reserven teilweise eine Vorgabe der Kantone und Bestandteil der Leistungsvereinbarung gewesen. Es handelt sich um eine Reserve für einen ordentlichen Abgang: Um die Löhne während der Kündigungsfrist fortzahlen und die Leistungen innerhalb von sechs Monaten ordentlich abbauen zu können. Es ist ja ziemlich viel Geld, das dort darunter fällt. Es geht nicht darum, dass man unendlich ausbaut, sondern eigentlich - und das sollte auch im Sinne der SVP sein - geht es um eine Gleichstellung der Kantone Basel-Stadt und Baselland. Im Moment befindet sich die Beratungsstelle im Kanton Basel-Stadt, in Liestal gibt es keine. Die SP sieht nicht ein, wieso der Kanton zwar Geld bezahlt, aber dann nicht sagt, dass es ein Ausbau wäre, wenn man in Liestal eine Beratungsstelle schaffen würde. Man spricht immer davon, dass man von unten nach oben organisieren soll und nicht immer alles von oben. Das ist genau so eine Vorlage. Das Zentrum Selbsthilfe hilft den Leuten unten sich selber zu organisieren und ihre Krankheiten unter sich zu regeln. Das kostet nicht so viel wie es später im Gesundheitssystem, wenn jeder zu einem Spezialisten ginge, kosten würde. Gerade bei seltenen Erkrankungen wie bspw. Dystonie gibt es nur wenige Betroffene und dann ist man froh, wenn man sich über die neusten Möglichkeiten austauschen kann. Wenn jeder sich separat informiert, dann ist das sicher nicht in unserem Sinne. Eigenverantwortliches Handeln wird hier gelebt und deswegen soll der Antrag auf Erhöhung auf 375'000 Franken - was nicht sehr viel Geld ist, wenn man bedenkt, dass heute 15 Mio. Franken für ein Rechenzentrum bewilligt wurden - unterstützt werden.


Regina Vogt (FDP) unterstreicht, dass die FDP grundsätzlich hinter der Weiterführung der Leistungsvereinbarung stehe. Sie anerkennt die Bedeutung der Selbsthilfe als Bestandteil der Gesundheitsversorgung und gleichzeitig der Sicherstellung der Grundleistung für die nächste Vertragsperiode. Die Jahresrechnung 2010 ist in der Vorlage kurzgehalten. Auch die Rückstellungen von 400'000 Franken waren am Anfang wenig transparent. Der Geschäftsbericht hat leider ganz gefehlt. Mit der Vorlage konnte nicht aufgezeigt werden, wieso der Verein mehr Ressourcen, nämlich 125'000 Franken pro Jahr, benötigt. Angesichts der finanziellen Lage des Kantons kann sich die FDP aber hinter die Vorstellung der Regierung stellen. Wenn wir sparen möchten, dann müssen alle mithelfen den Finanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen. Das ist der Moment um Doppelspurigkeiten im Kanton zu überprüfen und eine generelle Optimierung vorzunehmen. Die FDP stimmt dem regierungsrätlichen Antrag zu.


Beatrice Herwig (CVP) sagt, dass Selbsthilfegruppen ein niederschwelliges Angebot im Bereich der Prävention seien. Für Menschen mit diversen Erkrankungen und Problemen. Sie fördern die Eigenverantwortung, helfen den Betroffenen mit ihren Problemen und Krankheiten umzugehen und es findet eine gegenseitige Unterstützung statt. Dies hilft auch den Angehörigen, welche mit den Betroffenen zusammenleben, indem andere Ansprechpartner zur Verfügung stehen für den gegenseitigen Austausch. Insgesamt kann man sagen, dass Selbsthilfegruppen sicher dazu beitragen, die Gesundheitskosten zu senken. Die CVP/EVP-Fraktion ist für eine Weiterführung im vorgeschlagenen Rahmen von 300'000 Franken. Eine Aufstockung wird grossmehrheitlich abgelehnt. Vor drei Jahren schon hat man ein Programm der "Selbsthilfe plus" nicht mehr weiterführen wollen und als Übergangslösung mehr Geld zu Verfügung gestellt, damit diese Menschen Schritt für Schritt anderen Institutionen übergeben werden konnten. Dies ist aber nicht geschehen. Das war nicht richtig.


Marie-Theres Beeler (Grüne) spricht sich im Namen der Grünen Fraktion für die Leistungsvereinbarung mit dem Zentrum für Selbsthilfe aus. Die Grüne Fraktion ist für die Anpassung der Subventionen auf 375'000 Franken, welche das Zentrum braucht, um die Leistungen erbringen zu können. Das Zentrum leitet Menschen an, ihre Ressourcen zu aktivieren und sich gegenseitig zu unterstützen. Viele der Selbsthilfegruppen unterstützen die Bewältigung von Problemlagen, welche sonst zu Sozial- und Gesundheitskosten der öffentlichen Hand führen würden. Schon in der letzten Leistungsvereinbarung ist die Beteiligung des Kantons Baselland unter dem Bedarf geblieben und man wollte auf Leistungen verzichten. Die Institution hätte damit andere Subventionen verloren, weshalb der Verein die Leistungen weiter erbrachte, um die Subventionen der Pro Infirmis nicht zu verlieren. Die Wiederaufnahme ist keine Leistungsausweitung, sondern ein Zurückkommen auf ein Angebot das sowieso geleistet wird, um andere Subventionen nicht zu verlieren.


Die Vorlage aus der VGD hat nicht aufgezeigt, was wirklich abläuft. Die Qualität der Vorlage hätte dazu verleiten können, ungerechtfertigterweise die Qualität der Institution in Zweifel zu ziehen. Man hätte klar aufzeigen müssen wie Budgetkürzungen sich auswirken. Man hätte den Eindruck vermeiden können, die Finanzierung und die Finanzpolitik der Organisation seien undurchsichtig. Die Vorlage wirft ein ungünstiges Licht auf das Zentrum für Selbsthilfe. Die Erläuterung konnte dann aufzeigen, was die Rückstellungen beinhalten, woraus sich das Vereinsvermögen zusammensetzt und wozu es gebraucht wird. Die VGD ist gebeten, künftig in ihren Vorlagen die grundsätzlichen Fragen zu beantworten. Die Grüne Fraktion ist für die Erhöhung von 75'000 Franken, also je 25'000 Franken pro Jahr, in der Leistungsperiode. Das Vereinsvermögen muss von der Institution weiter eingesetzt werden, um die Leistungen für die Leute aus dem Kanton zu erbringen und andere Subventionsgeber nicht zu verlieren. Wir gehen davon aus, dass es für den Kanton billiger ist jemanden in einer begleiteten Selbsthilfe zu wissen, als eine ambulante oder stationäre psychiatrische Massnahme zu finanzieren. Die Grüne Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der SP.


Für das Protokoll:
Andrea Mäder, Landeskanzlei


Peter H. Müller (BDP) meint, es seien alle Argumente bekannt. Seine Fraktion ist grossmehrheitlich für die bestehende Unterstützung des Vereins "Zentrum Selbsthilfe".


Regierungsratspräsident Peter Zwick (CVP) unterstreicht, dass der Regierungsrat zum Verein "Zentrum Selbsthilfe" stehe. Wäre dies nicht so, gäbe es diese Vorlage gar nicht. Gemäss EP 12/15 dürfen nämlich nach 2012 keine neuen Leistungsaufträgen abgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat auf Antrag der VGD beschlossen, mit einer Einsparung würde diese Leistungsvereinbarung noch einmal genehmigt. Die VGD hat mit dem Verein gesprochen. Die Einsparungen gefährden die Existenz der Organisation nicht, sondern damit sind die Grundleistungen des Zentrums abgedeckt. Dem Antrag der SP und der Grünen ist also nicht stattzugeben.


://: Der Antrag der SP und der Grünen, für die Weiterführung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Zentrum Selbsthilfe 2012 bis 2014 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 375'000 zu bewilligen, wird mit 49:30 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]


://: Der Landrat beschliesst mit 83:1 Stimmen, für die Weiterführung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Zentrum Selbsthilfe 2012 bis 2014 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 300'000 zu bewilligen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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