Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2014
| |
|
4
2013-284 vom 27. August 2013 Vorlage: Integrative Schulung an der Volksschule: Änderung des Bildungsgesetzes zur Strukturoptimierung der Speziellen Förderung und der Sonderschulung durch Angebots-, Ressourcen- und Zuweisungssteuerung - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 22. Mai 2014 - Beschluss des Landrats vom 12. Juni 2014: < zurückgewiesen an Regierungsrat > |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) hält einleitend fest, bei der jetzt zur Beratung anstehenden Vorlage handle es sich um ein sehr bedeutendes Geschäft. Wie man dem Kommissionsbericht entnehmen konnte, hat die BKSK an insgesamt sieben - zum Teil ganztägigen - Sitzungen die Vorlage intensiv beraten und diskutiert. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat hat sich der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf an die Vorgaben dieser interkantonalen Vereinbarung anzupassen und sich daran zu orientieren. Im Vorfeld wurde eine längere Vernehmlassung durchgeführt. Der Handlungsbedarf ist grundsätzlich anerkannt und die Zielsetzung einer Neuordnung wurde unterstützt. Die Vernehmlassungsadressaten haben verschiedenste Änderungsanträge eingebracht.
Der Kommissionspräsident schiebt an dieser Stelle eine Information ein, die in dem schriftlichen Bericht nicht enthalten ist. Vermutlich haben alle Landratsmitglieder im Vorfeld der heutigen Debatte E-Mails von verschiedenen Instanzen erhalten, die den Eindruck erwecken könnten, dass einerseits die Verwaltung, andererseits die Kommission das Geschäft nicht seriös und sachkundig beraten hätten. Dazu ist zu sagen: Die Vernehmlassung war umfangreich und dauerte über längere Zeit. Alle interessierten Kreise hatten Zeit und Gelegenheit, ihre Meinungen einzubringen. Wenn jemand die Vernehmlassungsfrist verpasst hat, so ist das nicht die Schuld der Kommission und auch nicht die der Verwaltung.
Die Diskussion innerhalb der Kommission ist zum Teil sehr hitzig und kontrovers verlaufen, wie auch dem Bericht zu entnehmen ist. Gleich zu Beginn hat die Kommission die Gelegenheit genutzt, eine Integrationsklasse zu besuchen. Dies geschah in Liestal in einer 2. Primarklasse. Die Kommissionsmitglieder konnten live erleben, wie eine solche Integration im Alltag abläuft, und sie hatten auch Gelegenheit, aus der Praxis heraus mit Praktikern zu reden und deren Ideen in die Beratung aufzunehmen. Letztendlich - das war aufgrund der unterschiedlichen politischen Haltungen nicht anders zu erwarten - fiel die Beurteilung der Vorlage sehr verschieden aus. Es gab Punkte, in denen man sich einig war; es gab aber auch Punkte, bei denen man sich eindeutig nicht einig war.
Eine wichtige Frage war, welche Kompetenzen ein Lehrpersonenteam oder eine Schulleitung in der Entscheidungsfindung bekommen soll. Dies führte zu sehr, sehr heftigen Diskussionen. Ein weiterer Fragenkomplex betraf die Thematik um die Logopädie. Sehr umfangreich wurde auch über die Rechte der Eltern diskutiert. Welches Mitspracherecht sollen die Eltern haben, wenn ihr Kind integrativ geschult werden soll? Gemäss der Vorlage werden die Eltern in den Entscheidungsprozess eingebunden, sie werden angehört; aber in letzter Konsequenz können sie nicht selber mitbestimmen. Die Rechte der Eltern werden beschnitten. Die Vorbehalte, die die Kommission diesbezüglich gegenüber der BKSD geäussert hat, konnten nicht vollständig ausgeräumt werden.
Sehr heftig diskutiert wurde auch das Thema Einführungsklassen. Dazu wird nachher in der Ratsdebatte noch einiges zu hören sein.
Die Detailberatung (im Bericht Ziff. 2.4 ff.) führte zum Teil zu redaktionellen Ergänzungen und Änderungen durch die Kommission. Einer der wichtigsten Paragrafen in der vorliegenden Gesetzesänderung ist § 49 des Bildungsgesetzes. Dort geht es zentral darum, wem die Kompetenz zustehen soll, eine angefangene Integration allenfalls abzubrechen - wobei damit natürlich kein willkürlicher Abbruch gemeint ist, sondern ein Abbruch, der nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten seitens der Fachpersonen erfolgen soll. Bis jetzt ist es so, dass die BKSD diese Entscheidung fällt, da sie ja auch verfügt hat. Ein Teil der Kommission war der Meinung, dies sollte geändert werden, und man sollte dahin tendieren, dass die Schulleitung vor Ort der BKSD einen begründeten Antrag auf Abbruch stellen kann und die BKSD diesem Antrag faktisch soll folgen müssen.
Anhand des Abstimmungsergebnisses in der Kommission kann man die «Dramatik» der Diskussion ermessen. Die BKSK beantragt dem Landrat mit 6:5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Änderung des Bildungsgesetzes - in der von der Kommission modifizierten Fassung - zuzustimmen.
* * * * *
- Eintretensdebatte
Caroline Mall (SVP) hält fest: Freiheit komme vor Gleichheit. Und wäre die Gesellschaft etwas wertschätzender gegenüber schwächeren Schülerinnen und Schülern, so müssten nicht Vorlagen kreiert werden, die die Gleichheit vor die Freiheit stellen. Jedes Kind hat seine individuellen Bedürfnisse. Diesen muss man behutsam und in der richtigen Art und Weise gerecht werden. Der Weg, dass alle Kinder in eine Regelklasse integriert werden nur um der Gleichheit willen, ist nach Meinung der Votantin mittel- und langfristig nicht zielführend. Die Schullandschaft braucht weiterhin Gefässe, um der Individualität gerecht werden zu können.
Die Votantin zitiert die Zusammenfassung, die wiedergibt, was jetzt vorhanden ist und den Weg aufzeigt, auf dem man weitergehen sollte, nämlich Wertschätzung gegenüber den Leistungsschwächeren in der Gesellschaft:
«Alle Kinder und Jugendlichen sind Schülerinnen und Schüler der Volksschule und werden entsprechend ihren Voraussetzungen gefördert. Damit gehören auch die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, insbesondere aufgrund einer Lernbeeinträchtigung, einer Lernstörung oder aufgrund einer Behinderung sowie einer speziellen Begabung, dem gleichen Schulsystem an - unabhängig davon, ob sie in einer Regelklasse oder in einer Sonderschule unterrichtet werden.»
Das ist nach Auffassung der Votantin eine perfekte Zusammenfassung, und damit ist man auf dem richtigen Weg. Mit der Vorlage «Integrative Schulung» wird aber genau das Gegenteil verlangt. Es soll eine Gleichheit im Klassenverbund geschaffen werden. Es soll um jeden Preis der Regelklasse quasi ein neuer Touch verliehen werden, indem die Integration im Vordergrund steht. Die Votantin hat grundsätzlich Verständnis für die Integration. Aber diese muss so aufgegleist sein, dass es für alle Akteure ein Heimspiel ist. Die Vorlage lässt befürchten, dass das Bildungsniveau einer betroffenen Klasse gesenkt wird - einzig mit dem Zweck, dass die integrierten leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler noch mithalten können. Das kann nicht das Ziel sein. Es ist auch nicht abwegig zu befürchten, dass sich die Lehrpersonen mehr um die integrierten Kinder annehmen müssen als um die anderen; das liegt vermutlich in der Natur der Sache.
Zweifellos kann die Integration für die integrierten Schülerinnen und Schüler ein Ansporn sein, und bei den anderen kann sie die Sozialkompetenz durch Rücksichtnahme auf Schwächere stärken. Dennoch kommen Bedenken dahingehend auf, dass mittel- und langfristig die stärkeren Schülerinnen und Schüler ihr Leistungspotenzial nicht voll ausschöpfen können. Um der Praxis ins Auge zu schauen: Jeder Mensch und jedes Kind ist sehr individuell, die Leistungsstarken und die Leistungsschwachen sowie die Kinder mit einer Behinderung. Um dieser Individualität gerecht zu werden, braucht es einfach Gefässe, wie es sie jetzt schon gibt: Sonderschulen, Einführungsklassen, Kleinklassen, Privatschulen und andere.
Die Lehrpersonen sollen all diesen Aufgaben gerecht werden - als ob sie nicht bereits genug zu tun hätten. Mit der Vorlage soll glauben gemacht werden, dass in der Regelklasse alle Schülerinnen und Schüler ihren Platz finden. Lehrpersonen, Pädagogen, Logopäden, Assistenten, und, und, und warten also im Klassenzimmer und müssen individuelle Aufgaben und Ziele kreieren, um der Individualität der Kinder gerecht werden zu können, und das in knappen 45 Minuten. Es kann sich jeder vorstellen, mit welchem Ressourcenbedarf eine solche Planung verbunden ist, von den körperlichen und emotionalen Strapazen einmal ganz abgesehen. Man bürdet Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern vieles auf den Rücken, nur um dem Slogan «Integration vor Separation» gerecht zu werden. Die Vorlage verspricht an mehreren Stellen ein hochwertiges Angebot zugunsten der Schülerinnen und Schüler, und gleichzeitig sollen die Kosten kontrolliert gesenkt und transparent gemacht werden. Effektive Zahlen dazu kann man der Vorlage nicht entnehmen. Ergo weiss man auch nicht, was da auf den Kanton zukommt - vor allem auch nicht, was da, einmal mehr, auf die Gemeinden zukommt, weil es dort nämlich eine Verschiebung der Trägerschaft vom Kanton auf die Gemeinden gibt. Das heisst nämlich im Klartext, dass die verstärkten Massnahmen - bei denen der Kanton Träger ist, sprich Kleinklassen, Sonderschulen sowie Privatschulen - weniger in Anspruch genommen werden, da ja, wie gesagt, alle Kinder in der Regelklasse unterrichtet werden. Die Vorlage nimmt ganz einfach eine Verlagerung der Kosten auf die Gemeinden vor. Das kann nicht das Ziel des Parlaments sein.
Es fällt auf, dass sämtliche Gefässe, die heute auf die Kinder angepasst ausgerichtet sind, um zu einem späteren Zeitpunkt in eine Integration zu münden, ausgehebelt werden, um Kosten zu sparen. Explizit sind hier die Einführungsklassen zu nennen. Aus Sicht der Votantin sind die Einführungsklassen ein hervorragendes Gefäss, wenn man verstanden hat, wie es funktionieren soll: Es mündet später in eine Integration. Diese Klassen sind kleiner - 13 Schülerinnen und Schüler. Basel-Stadt hat sie auf das Jahr 2015 abgeschafft. Das gab grossen Protest auf dem linken Flügel im Grossen Rat. Der hiesige linke Flügel hat diesen Protest leider nicht unterstützt. Die Votantin hätte es getan, wenn sie Mitglied des Grossen Rats gewesen wäre. Auf ein solches Gefäss darf man in der Schullandschaft des Kantons Basel-Landschaft weiss Gott nicht verzichten. Deshalb wird die Votantin hierzu noch Anträge einbringen.
Eine Integration in eine Regelklasse sollte eigentlich nur möglich sein, wenn sie ein Heimspiel für alle Beteiligten darstellt, nämlich so, wie es heute praktiziert wird. Abschliessend: Für die Votantin beginnt die Integration viel, viel früher. Bereits vor dem Kindergarten müsste sie ihren Anfang nehmen. Und zwar steht da nicht nur das Kind im Vordergrund, sondern vor allem auch die Erziehungsberechtigten. Mit der Vorlage entmachtet man die Erziehungsberechtigten einerseits, und andererseits fördert man eine Einstellung dahingehend, dass sich die Erziehungsberechtigten nicht mehr gross um ihre schulpflichtigen Kinder annehmen müssen - warum? Weil die Volksschule ja die ganze Verantwortung übernimmt. Sämtliche Defizite der Schülerinnen und Schüler sollen von der Volksschule ausgebügelt werden. Was dürfen denn unsere Erziehungsberechtigten noch tun, vor oder nach der Schule? Das ist für die Votantin, etwas plakativ gesagt, ein Raub von Freiheit. Das ist der falsche Ansatz.
Marc Joset (SP) erinnert daran, dass das Baselbieter Stimmvolk vor rund vier Jahren dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat zugestimmt habe. Dem Konkordat liegt unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde sowie auch bundesgesetzliche Bestimmungen über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Es sind also Kinderrechte einzulösen. In diesem theoretischen Bereich geht der Votant durchaus einig mit seiner Vorrednerin. Es geht um mehr als um rein pädagogische Massnahmen, die man so oder anders umsetzen kann. Allerdings steht man in Baselland vor anspruchsvollen Herausforderungen. Der Kanton ist Spitzenreiter in Sachen Separation. Man hat auch ein massives Kostenwachstum im Bereich Sonderschulung. Man hat ungenügende Steuerungsmöglichkeiten. Auch die SP will nicht Integration um jeden Preis; man muss darauf achten, dass die Integration nicht die Schulen überfordert. Dies ist das Spannungsfeld, in dem man sich bewegt.
Sechs Monate lang hat die Bildungs- Kultur- und Sportkommission diese Gesetzesänderung beraten. Die SP-Fraktion trägt alle Anpassungen mit, die die Kommission vorschlägt. Sollte man sich heute in weiteren Detailanträgen zu den einzelnen Paragrafen verlieren, so möchte der Votant einfach an den Artikel erinnern, der den Zweck des ganzen Regelwerks umschreibt. Dies ist der § 5a, eine Art Präambel, wie sie auch dem Sonderpädagogik-Konkordat als Leitziel wörtlich vorangestellt ist:
«Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden vorzugsweise integrativ geschult unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.»
Die Kommission hat diese zwei grundlegenden Leitsätze bewusst nicht verändert, obwohl Ergänzungsanträge gestellt wurden. Man kann alles unter diese zwei Sätze subsumieren. Es geht erstens um das Wohl des Kindes - also jede vorgeschlagene Massnahme muss man anhand dieses Kriteriums überprüfen, auch daraufhin, ob es da nicht nur um ein Partikularinteresse einer bestimmten Gruppe oder um ein strukturelles Problem geht. Zweitens, und mindestens so wichtig, muss das schulische Umfeld stimmen. Als Beispiel kann man auf die eben gehörte Befürchtung verweisen, dass das Niveau einer Klasse durch die Integration von behinderten Schülern negativ beeinflusst werden könnte. Wenn dies so wäre, dann hätte man den Fall, dass das schulische Umfeld nicht mehr stimmt, und dann dürfte diese Massnahme nicht durchgeführt werden.
Warum braucht es nun eine so umfangreiche Vorlage mit dieser Regelungsdichte? Das hat sich der Votant anfänglich auch gefragt. Er kam aber während der Kommissionsberatung zur Überzeugung, nicht zuletzt wegen der vielen Anspruchsgruppen, die an die Kommission gelangt sind, dass hier sehr wohl Handlungsbedarf besteht. Zwar muss die integrative Schulung im Kanton Baselland nicht neu erfunden werden. Aber das ganze Angebot, die ganze Palette, muss genau definiert werden. Die Abklärungs- und Zuweisungspraxis muss geregelt sein. Die Steuerung der Ressourcen muss standhalten, damit die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen. Mit der Kontingentierung des Lektionenpools für die einzelnen Schulen sollte das Ziel der finanziellen Steuerung erreicht werden. Auch wenn keine Zahlen enthalten sind: Man hat berechnet, wie viele Ressourcen man zur Verfügung stellen kann, damit das Ganze nicht mehr Kosten verursacht als bisher. Mit der Kontingentierung ist auch ein nicht unwichtiger Nebeneffekt erreicht, nämlich dass die Schulleitungen mehr Handlungskompetenz und mehr Flexibilität erhalten. Das bisher geltende, auf Indikationen basierte Zuweisungssystem ist mit viel administrativem Aufwand und mit hohen Kosten verbunden. Mit dem neu vorgesehenen Lektionenpool sollen Schulleitungen rasch und konkret den Schülerinnen und Schülern Unterstützungsmöglichkeiten anbieten können.
In den letzten Tagen haben sich, wie der Kommissionspräsident bereits sagte, verschiedene Betroffenengruppierungen gemeldet. In einem dieser E-Mails wird kritisiert, dass die separativen Angebote, sprich Kleinklassen, innerhalb der integrativen Schulung bestehen. Das mag auf den ersten Blick ein Widerspruch sein. Nach Meinung der SP jedoch machen diese Kleinklassen einen Bestandteil innerhalb der ganzen differenzierten Angebotsstruktur aus, insofern das Subsidiaritäts- und Integrationsprinzip konsequent angewendet wird. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden so weit wie möglich integrativ in der Regelschule gefördert, und wo die integrative Schulung nicht möglich ist, muss die separative Schulung im Rahmen der verstärkten Massnahmen geprüft werden. Ausgenommen hiervon sind natürlich Kinder mit schweren Behinderungen; diese werden direkt einer Sonderschulsituation zugewiesen. In den Kantonen, in denen die Kleinklassen abgeschafft wurden, wurde inzwischen wieder zurückbuchstabiert, nicht zuletzt weil die Kosten für die Sonderschulung überproportional gestiegen sind.
Zu den Mitwirkungsrechten der Erziehungsberechtigten und der Schulleitungen: Diese Rechte sind in der Vorlage, und dann auch nochmals von der Kommission, ausgebaut worden. Allerdings gibt es dafür laut Rechtsprechung des Bundesgerichts, gestützt auf Art. 29 der Bundesverfassung betreffend die Garantie des fairen Verfahrens, eine Grenze: Entscheide über Massnahmen der Sonderschulung müssen unabhängig und unparteiisch getroffen werden (an dieser Stelle ist der Votant nicht einverstanden mit dem Kommissionspräsidenten, der die Ausführungen der BKSD für nicht einleuchtend erklärt hat). Entscheide über Massnahmen der Sonderschulung stehen also unter diesem verfassungsrechtlichen Gebot. Sie müssen deshalb von einer Behörde ausserhalb der Schule getroffen werden. Dass die Eltern befangen sind und daher letztlich nicht die Entscheidungsbefugnis haben können, ist ohnehin logisch; aber auch die Schulleitungen kann man nicht als aussenstehend betrachten. Es kommt hinzu, dass eine übergeordnete Entscheidungsinstanz auch die Fragen der Rechtsgleichheit - mit anderen Schülern beispielsweise - und der Verhältnismässigkeit überprüfen muss.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten. Zu allfälligen Anträgen wird sie sich in der Detailberatung äussern.
Michael Herrmann (FDP) teilt mit, er sei der Vorlage gegenüber nicht so positiv eingestellt wie sein Vorredner. Zu Beginn der Diskussion, im November letzten Jahres, glaubte er noch, die Vorlage sei besser als der Status quo. Heute sieht er das etwas differenzierter und nüchterner. Die Vorlage beinhaltet eine Pflästerli-Politik. Selbst wenn man der Analyse von Marc Joset zustimmt, muss man sagen, dass die Vorlage nicht die richtigen Antworten liefert. Was das Sonderpädagogik-Konkordat angeht, so darf man wohl sagen: Wenn die heute erkennbaren Auswirkungen damals schon bekannt gewesen wären, dann ist zweifelhaft, ob das Konkordat seinerzeit in der Abstimmung angenommen worden wäre. Die Geister, die man damals rief, wird man heute kaum mehr los. Der Votant hat nie eine plausible Begründung dafür gehört, dass die Sonderschulkosten im Baselbiet so viel höher sind als anderswo. Überall, wo man deshalb nachfragte, auch in der BKSD, war diesbezüglich eine grosse Ratlosigkeit zu spüren. Die Ratlosigkeit war so gross, dass man befand, nun müsse man zum Instrument der Kontingentierung greifen. Das ist jetzt das Mass aller Dinge. Im Sonderpädagogik-Konkordat heisst es, dass jedes Kind und jeder Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf entsprechend gefördert werden soll. Wenn man aber nun Kontingente einführt, dann widerspricht dies der Forderung des Konkordats; denn Kontingente bewirken ja gerade, dass nicht alle das bekommen können, was sie eigentlich brauchen. Das ist ein Widerspruch in sich, für den der Votant bis heute keine Auflösung gefunden hat.
Ein Fehlkonstrukt zeigt sich auch darin, dass nun auch solche Schulen ein Kontingent erhalten, die zuvor gar nicht den entsprechenden Bedarf hatten. Einmal zugeteilte Kontingente haben es aber an sich, dass sie auch ausgeschöpft werden.
Pflästerli-Politik erkennt der Votant auch darin, dass man das Grundproblem nicht anfasst. Natürlich kann man das Sonderpädagogik-Konkordat nicht einfach rückgängig machen. Aber es enthält eine Ideologie, an der man noch lange zu kauen haben wird und die den Kanton auch viel Geld kosten wird. Heute besteht tendenziell der Anreiz, möglichst viele Sonderschüler zu haben. Da ist die Gefahr gross, dass sich ein System entwickelt, das sich selber reproduziert und extrem Kosten generiert und sich selber füttert.
Wenn auch die Kommission sieben Sitzungen hatte: Die FDP kann sich mit der jetzt präsentierten Lösung nicht anfreunden. Es heisst zwar, wenn eine mittlere Unzufriedenheit vorliegt, so ist man auf dem Weg zu einem guten Kompromiss. Hier ist jedoch diese mittlere Unzufriedenheit so gross, dass man dieser Vorlage nicht zustimmen kann. Der Votant möchte daher beliebt machen, dass man die Vorlage zurückgibt. Es besteht überhaupt kein Zeitdruck, diese Vorlage zu verabschieden. Man soll sie zurückgeben und das Ganze dann nochmals mit frischen Kräften von Grund auf anpacken, ohne Pflästerli-Politik. Wenn man das Regelwerk der jetzigen Vorlage zementiert, dann wird man die Folgen noch viele Jahre spüren und bereuen.
Gleichwohl wird der Votant in der Detailberatung einen Antrag zu § 49 einbringen betreffend den Abbruch einer Integration.
[Zwischenruf: Wohin soll die Vorlage zurückgewiesen werden?]
Für den Votanten ist es keine Option, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Wenn, dann muss sie an die Regierung zurück. Dort ist das Fachwissen vorhanden.
Christine Gorrengourt (CVP) verweist auf den per Volksabstimmung erfolgten Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat; 40 Prozent der Stimmenden seien damals dagegen gewesen, und diese seien vermutlich auch heute nicht dafür, darüber mache sie sich keine Illusionen. Im Zuge der Kommissionsberatung wurde aufgezeigt, dass im Kanton Baselland, im Vergleich zu anderen Kantonen, viel mehr Kinder separiert werden. Während der Beratungsphase wurden die Kommissionsmitglieder von verschiedenen Seiten - Eltern, Behindertenverbände - angegangen, die sich zu wenig berücksichtigt gefühlt hatten, und die sich mehr Integration wünschten. Auf der anderen Seite gab es Stimmen von Lehrerseite, die sagten, sie wollten selbst im eigenen Schulzimmer darüber bestimmen, ob sie integrieren wollen oder nicht. Allenfalls solle die Entscheidung im Konvent oder abschliessend in der Schulleitung getroffen werden. Die Eltern sollten dazu nichts zu sagen haben, und jede Schule solle für sich selbst bestimmen können, wie stark integriert wird oder nicht. Das ist der Spagat, in dem sich die Ansprüche bewegen. Und nun fragt es sich, ob der Landrat eine Rolle findet, um aus diesem Spagat herauszukommen. Findet er einen Weg, Verantwortung zu zeigen und etwas zu ändern, statt das Bisherige zu zementieren? Welche Verbesserung würde die Vorlage bringen? Es wird eine gewisse Offenheit für die Schulleitungen geschaffen, die zwar nicht bei den verstärkten Massnahmen, aber bei der integrativen Förderung selber sollen beschliessen können, wie viel es braucht und bei wem es gebraucht wird - zugegebenermassen innerhalb eines Kontingents. Wenn aber kein Kontingent eingeführt wird, dann wird es für die Schulleitungen schwierig zu entscheiden, und je kleiner eine Schule ist, desto schwieriger wird es, weil dann der Druck höher ist seitens des Konvents (der Schulleiter ist ja nur der Kollege) oder seitens der Eltern (die wohnen ja nebenan). Es ist dann sehr schwierig, in dieser kleinsten Zelle als Betriebsleitung - als solche muss man die Schulleitung betrachten - abschliessend zu entscheiden.
Die Votantin hofft, dass der Landrat den Spagat schafft; denn es ist wichtig, dass das Konkordat gelebt wird. So, wie es jetzt läuft, ist man auch in den Schulen sehr unzufrieden, auch die Eltern sind unzufrieden, und die Zuteilungen sind unklar.
Nicht ganz zufrieden ist die CVP/EVP-Fraktion mit der Verwaltung insofern, als entgegen der Zusage die Verordnung nicht steht. Die versprochene Anpassung ist nicht erfolgt. Das ist bedauerlich; denn dann hätte man vermutlich genauer gesehen, wie es am Ende herauskommen soll.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten und voraussichtlich gegen eine Rückweisung.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
* * * * *
Fortsetzung
Laut Jürg Wiedemann (Grüne) weise der Kanton Basel-Landschaft einen prozentual hohen Anteil seperativer Beschulung auf und gehöre in diesem Bereich zu den Kantonen mit der höchsten Quote. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Baselbieter Schülerinnen und Schüler nicht von anderen unterscheiden. Dennoch ist Wiedemann fest überzeugt, dass die Zahl definitiv zu hoch ist und dass es die Anzahl seperativer Beschulungen zu reduzieren gilt. Die Grüne Fraktion unterstützt deshalb alle integrativen Massnahmen. Es darf nicht sein, dass der Kanton in diesem Bereich landesweit derart schlecht dasteht.
Dem Leitgedanken «Integration vor Separation» können der Votant wie auch die Fraktion somit zustimmen. Das Problem ist nur, dass gewisse Integrationen nicht funktionieren. Es lässt sich darüber streiten, ob dies bei 95% oder 80% der Fall ist. An einer Baselbieter Sekundarschule konnte Wiedemann eine typische Integrationsklasse (mit 4 integrierten Kindern) mehrere Male besuchen. Diese Klasse ist in der Regel funktionstüchtig und gut führbar, das Lehrerteam ist aber stark gefordert und benötigt zusätzliche Ressourcen und Energie. Und es ist wohl auch so, dass man in einer solchen Klasse nicht ganz so weit kommt, wie das in einer normalen Klasse der Fall wäre. Wichtig sind hingegen die sozialen und gesellschaftlichen Vorteile, was entsprechende Integrationsleistungen als extrem wichtig erscheinen lassen.
Nun aber zum grossen negativen Punkt: Die Grüne Fraktion ist einstimmig der Ansicht, dass Integrationen, die nicht funktionieren, sehr schnell abgebrochen werden sollten. Dies war in den vergangenen Jahren nicht immer möglich. Es dauerte im Minimum mehrere Monate; oder es gab Fälle, in denen die Integrationen einfach bis zum Ende der Schulstufe ausgesessen wurde. Dies darf nicht sein. Wenn die FDP ihre angekündigten Anträge zu § 49 stellt, wird die Grüne Fraktion diese einstimmig unterstützen.
Auf den Punkt gebracht: Die Grünen möchten sehr viel mehr Integration. Sie wollen aber auch, dass nicht funktionierende Integrationen viel schneller abgebrochen werden können.
Zweiter Punkt: Es gibt im Kanton Klein- und Einführungsklassen, beides sehr wichtige Instrumente. Da ist einmal die Einführungsklasse für Kinder mit einer verzögerten Entwicklung, die es ihnen ermöglicht, das erste Primarschuljahr in zwei Jahren zu absolvieren; das System hat sich bewährt, daran gilt es festzuhalten. Die Bildungskommission hat dazu verschiedene Beschlüsse gefasst, und auch die SVP wird zwei Anträge zur Stärkung der Einführungsklasse stellen, was von den Grünen unterstützt wird.
Das gleiche gilt für die Kleinklassen. Deren Anzahl lässt sich vielleicht reduzieren. Sicher ist aber, dass es sie weiterhin braucht. Wiedemann kennt Beispiele von Kindern, die von einer Kleinklassen auf Primarschulstufe direkt in das Sekundarschul-Niveau P (die höchste Stufe) gewechselt haben. Es ist ein Irrglaube, dass Kleinklassen ausschliesslich von Kindern besucht werden, welche die Leistung nicht bringen. Vielmehr finden sich dort häufig Kinder, die zwar eine spezielle, intensive Betreuung benötigen, die dann aber genauso leistungsfähig sind. Gegen diese Tendenz der Abwertung von Kleinklassen wehrt sich der Votant entschieden.
Die Grünen erachten das Werkjahr als sehr wichtig und würden begrüssen, wenn es nicht gestrichen würde. Inwiefern sich ein solcher Antrag auf die zweite Lesung einbringen lässt, bleibt zu diskutieren.
Die Grünen sehen auch die Problematik der Bildungsdirektion bezüglich der hohen Kosten. Dass nun so etwas wie ein Pool gebildet und die Menge der Stunden von der Schulgrösse abhängig sein soll, scheint ein gangbarer Weg. Damit können die Kosten in den Griff gebracht werden, wenngleich nicht sicher ist, dass es funktioniert. Es gibt Gemeinden, die relativ nachvollziehbar aufzeigen, dass die Ressourcen aufgrund ihres hohen Ausländeranteils und des hohem Anteils an bildungsfernen älteren Einwohnern nicht ausreichend sind. Daran ändert auch die eingebaute Sicherung mit den 20% nicht. Ob es also in jedem Einzelfall ausreichend ist, bleibt abzuwarten.
Hans Furer (glp) stellt bei dieser Vorlage grosses Unbehagen fest. Das drückt sich einerseits dadurch aus, dass die Zustimmung in der Kommission mit lediglich 6:5 erfolgte. Das Unbehagen fühlt sich vielleicht ähnlich an, wie wenn man beschliessen würde, die Tramgeleise anzuheben, um den Behinderten beim Einsteigen entgegen zu kommen - und man dann auf der anderen Seite Gefahr läuft, bei einem Fehltritt den gleichen Weg runterzufallen. So können auch bei dieser Vorlage die möglichen Verbesserungen umgekehrt auch Gefahren bedeuten.
Unbehagen entsteht auch durch die Kosten, wobei noch nicht sicher ist, wie sie sich durch die Vorlage entwickeln werden. Kein Unbehagen löst jedoch die Aussage von Caroline Mall aus, die davor gewarnt hatte, dass mit einer angestrebten Gleichheit unter der Schülerschaft die Gefahr besteht, dass die Leistungsfähigeren nicht genug vorwärts kommen. Klar ist: Das Sonderpädagogik-Konkordat wurde gleichzeitig mit Harmos angenommen. Ob dies ein Fehler war oder nicht sei dahingestellt. Furer selbst hat mit einem Postulat angeregt, die klaren Schranken, welche das Sonderpädagogik-Konkordat beinhalten, nochmals zu reflektieren.
Michael Herrmann wünscht eine Rückweisung. Der Votant wünscht sich keine. Denn tritt die Vorlage wieder in die Kommission ein, geht der ganze Prozess wieder von vorne los - nur damit man am Ende wieder gleich weit ist. Er hat eher das Gefühl, dass die Vorlage etwas Neues anstösst, dessen Auswirkungen nicht bekannt sind. Es braucht nun den Mut, um die Änderungen auch zu beschliessen. Denn das Beibehalten des aktuellen Stands wäre unter den jetzigen Gegebenheiten die schlechtere Variante.
In der Kommission wurde auch intensiv über den Ausgleich zwischen Eltern, AVS-Schulleitungen (Amt für Volksschulen) und Lehrpersonen geredet. Bei dieser Vorlage ist besonders wichtig, dass die Interessen aller Eltern - nicht nur jener mit einem zu integrierenden Kind - berücksichtigt werden.
Ebenso wurde diskutiert, ob in gewissen Fragen ( § 49 ) Schulleitungen oder AVS zuständig sein sollen. Am Schluss wird es ein politischer Entscheid sein.
Dass es, im Wortlaut von Christine Gorrengourt, ein Spagat wird, ist nicht anzunehmen. Es braucht jedoch den Mut zum Schritt nach Vorne. In diesem Sinn sind GLP und BDP für Eintreten. Seine Fraktion wird im späteren Verlauf einen Antrag einbringen.
Marc Joset (SP) äussert sich zum Rückweisungsantrag und hält fest, dass man sich zuerst klar werden sollte, ob die Rückweisung an die Regierung oder die Kommission zu erfolgen habe. In beiden Fällen muss klar werden, in welcher Richtung man eine Neuüberarbeitung wünscht. Der Votant hat dazu nichts gehört, auch nicht von Michael Herrmann. Bezüglich Kontingentierung müsste eine Alternative ins Spiel gebracht werden, aber auch davon war nichts zu hören. Er persönlich wehrt sich nicht gegen die Überprüfung neuer Aspekte durch die Kommission. Nicht sinnvoll aber wäre es, wenn die Rückweisung nur dazu genutzt wird, etwas durchzubringen, was beim ersten Mal nicht geklappt hat. Der Votant fordert die Formulierung zumindest andeutungsweiser Aufträge, die eine Rückweisung rechtfertigen würden.
Daniela Gaugler (SVP) bittet Hans Furer, einen allfälligen Antrag schriftlich formuliert vorzulegen.
Sandra Sollberger (SVP) ist für Eintreten, möchte aber auch zu bedenken geben, dass hier von Kindern die Rede ist - und auch von funktionieren, integrieren, probieren, Risiko eingehen etc. Kinder brauchen manchmal eine gewisse Zeit, um sich zu entwickeln. Sie brauchen mehr als nur Versuche. Sie bittet, dies während der Debatte nicht zu vergessen.
Christine Gorrengourt (CVP) informiert, dass sich die CVP/EVP-Fraktion gegen eine generelle Rückweisung entschieden habe. Je nach dem, wohin und mit welchem Auftrag die Vorlage zurückgewiesen wird, würde sich der eine oder die andere anders entscheiden. Zum Spagat: Dieser ist eigentlich dann aufgelöst, wenn jemand einen Schritt macht.
Jürg Wiedemann (Grüne) zur Rückweisung: Die Grünen haben sich dagegen entschieden, aktiv einen Rückweisungsantrag zu stellen. Mit Ausnahme von einer Stimme war die Fraktion aber klar dafür, einer Rückweisung zuzustimmen, allerdings mit dem Hinweis, dass die Vorlage dann in der Kommission besser aufgehoben wäre.
Oskar Kämpfer (SVP) gibt zu bedenken, dass eine Rückweisung dann Sinn macht, wenn man im Landrat auf das Niveau einer Kommissionsberatung zurückfällt. Die gehörten Voten deuten darauf hin, dass genau das passieren würde. Für den Votanten scheint klar, was es zu überarbeiten gilt: Es geht um die Verantwortung der Eltern, die im Moment zu wenig eingebunden sind; es geht auch darum, dass die Regierung die besseren Ressourcen und mehr Wissen über die Zusammenhänge hat, um sich über die Ausgestaltung Gedanken zu machen; so kann sich auch die Regierung Gedanken darüber machen, bis zu welchem Grad die integrative Schulung zu definieren ist - diese wurde in letzter Zeit auf bis zu 50% der Schüler ausgedehnt, während es vor einiger Zeit noch 10% waren. Darüber lohnt es sich nachzudenken, bevor eine neue Kommissionsberatung gestartet wird.
Daniel Altermatt (glp) sagt, dass in der GLP/BDP-Fraktion eine Minderheit der Meinung ist, die Vorlage gehe zu wenig weit und dass eine viel liberalere Lösung zu befürworten wäre. Globalbudgets und klare Bildungsaufträge sind dieser hohen Regulierungsdichte klar vorzuziehen. «Zu wenig weit» heisst, dass zwar ein Schritt in die wünschbare Richtung gemacht wurde. Deshalb wäre es nicht angebracht, die Vorlage zurückzuweisen. Vielmehr sollte man schauen, ob sich der erste Schritt bewährt, um dann den nächsten Schritt vorzubereiten. Und dann, mit den gemachten Erfahrungen, auf diesem Weg eventuell weiterzugehen. Aus diesem Grund unterstützt seine Fraktion die Rückweisung nicht.
Regula Meschberger (SP) findet es schwierig, nach fast acht Monaten Kommissionsberatung eine Vorlage zurückzuweisen. Und dabei so zu tun, als würde man die integrative Schule mit dieser Vorlage neu erfinden. Integration (verschiedene Aspekte davon, auch Einzelintegration) funktioniert im Alltag einer Schule wirklich gut. Der grosse Vorteil der Vorlage ist die Klärung von Zuständigkeiten. Das ist das, was im Alltag das Leben schwer macht. Auch Datenerfassung und -weitergabe sind heute nicht geregelt, wodurch es immer wieder zu Konflikten kommt, ebenso wie mit der Datenschutzgesetzgebung. Die in der Vorlage dafür gefundenen Regelungen helfen im Alltag weiter. Es wäre falsch, diese als «zu dicht» zu kritisieren; es handelt sich um Regelungen, die nötig sind und Sicherheiten schaffen, sowohl in der Schule als auch auf Seiten der Eltern. Es ist kaum anzunehmen, dass im Falle einer Rückweisung viel Neues herauskommt.
Thomas Bühler (SP) bittet darauf zu achten, dass er heute den Schulleiter-Hut trägt. Er ist klar für Eintreten auf die Vorlage. Es gilt nun zum ersten Mal, politisch Stellung zu nehmen und gewisse Anträge anzudiskutieren. Es kann auch sinnvoll sein, zwischen der ersten und zweiten Lesung eine zusätzliche Kommissionssitzung einzuberufen. Regula Meschberger hat aber bereits betont, dass die Vorlage so viel Neues gar nicht bringe. Die Integration findet in dieser Art an den Baselbieter Schulen weitgehend bereits statt. Neue Spielregeln und klarere Vorgaben dazu sind okay; das alles sollte ausdiskutiert werden. Der Votant ist aber überzeugt davon, dass sich eine Mehrheit der Lehrpersonen und der Schulleitungen vehement gegen eine dogmatische Lösung gewehrt hätte, wenn diese nur Integration und keine Separation mehr beinhaltet hätte. Genau dies ist jedoch nicht der Fall, möchte doch der Kanton den Erhalt der Kleinklassen auch in Zukunft sichern. Für Bühler macht diese Schulform Sinn, für viele Schülerinnen und Schüler ist sie vielleicht sogar die sinnreichste Lösung.
Die Einführungsklasse ist in § 44 weiterhin enthalten. Sie ist auch klar in den Pool eingebunden und kann erhalten werden, sofern es im Schulprogramm festgelegt wird. Das Schulprogramm wird von den Schulen und den Gemeinden definiert, was für Klarheit und anspruchsgerechte Umsetzung sorgt. Die Schulleitungen sind auch durchaus in der Lage und willens, mehr Verantwortung in diesem Bereich zu übernehmen. Bühler ist überzeugt, dass ein Grossteil der Schulleitungen gar nicht unglücklich darüber ist, wenn gewisse Kontingente oder Poole zur Steuerung der Ressourcen bestehen. Es ist nicht richtig, dass nur die Lehrpersonen über die Integration entscheiden. Dass bei verstärkten Massnahmen die Erziehungsdirektion abschliessende Entscheide fällen kann, macht Sinn.
Ohne Kontingentierungen und Poollösungen hätte man auf Ebene Gemeinde und Kanton bezüglich der Kosten tatsächlich eine ausufernde Situation. Der Votant gibt Oskar Kämpfer Recht: Es gibt tatsächlich nicht mehr so viele Kinder, die ganz normal und ohne spezielle Förderungen das System durchlaufen. Es gibt sie zum Glück noch - man muss aber aufpassen, nicht auf die andere Seite zu übertreiben. Denn dann sind solche Pool-Lösungen durchaus vernünftig, wenn sich alle Beteiligte daran machen können, mit Hilfe der Kontingente Lösungen für die individuellen Bedürfnisse der Kinder zu finden.
Bühler bittet, auf die Vorlage einzutreten, um in erster Lesung Anträge miteinander zu diskutieren und eine politische Stossrichtung zu finden. Allenfalls empfiehlt sich eine Pause vor der zweiten Lesung, bevor man sich erneut über das Gesetz beugt.
Agathe Schuler (CVP) hat als Nicht-Kommissionsmitglied nicht schlecht gestaunt. Sechs teils fast ganztägige Sitzungen, ein halbes Jahr hin und her - und das zu einer Vorlage, bei der eigentlich durch das Konkordat bereits ein klarer Rahmen vorgegeben ist. Eine Rückweisung in die Kommission macht ihrer Meinung nach überhaupt keinen Sinn. Man würde sich nur im Kreis drehen, und die Leute blieben auf ihrer Position sitzen. Eine Totalumkehr ist somit nicht zu erwarten.
Wenn eine Rückweisung als nötig erachtet würde, dann müsste das Geschäft zurück an die Regierung gehen. Sehr unterstütztenswert findet sie hingegen das Votum von Thomas Bühler, der sich für eine Beratung und eine mögliche inhaltliche Einflussnahme mit Blick auf die zweite Lesung stark gemacht hatte. Wird dann später festgestellt, dass etwas komplett nicht passt, lässt sich das Gesetz auch später wieder revidieren. Dieser Weg ist nicht verbaut. Es wäre im Übrigen nicht das erste Mal, dass bei einem Gesetz einige Jahre später Feineinstellungen vorgenommen werden mussten.
Siro Imber (FDP) stört am vorangegangenen Votum diese Egal-Haltung, dass man einfach mal etwas zusammen wurstelt, ohne sicher zu sein, dass es auch in die richtige Richtung geht. Wenn einem das Ergebnis nicht passt, kann man es ja immer noch ändern... Das ist störend, geht es doch immerhin um die Ausbildung der Kinder. Wird an diesem System etwas geändert, sollte man sich über die Auswirkung sehr klar sein. Zumal es eine sehr teure Angelegenheit ist.
Regula Meschberger hat die Datenerfassung und -weitergabe angesprochen. Das bedeutet konkret, dass Eltern dazu verpflichtet sind, sämtliche Daten, die im Rahmen des Bildungsauftrags oder der Administration der Schule unerlässlich sind (was immer das heisst), zu liefern. Was sich z.B. mittels Strafandrohung durchsetzen lässt. Und auch dann, wenn die Schulen das Gefühl haben, dass sie es zur Umsetzung des Bildungsauftrags oder zur Abklärung des Förderungsbedarfs etc. benötigen. Dies ist jedoch ein extremer Eingriff in die Rechte der Eltern und der Schüler (so bei den Gesundheitsdaten).
Es ist laut dem Votanten nicht ersichtlich, ob die Fachstelle Datenschutz je zu § 4a Stellung genommen hat. Dieser Paragraf würde aber Tür und Tor für möglichen Missbrauch öffnen und die Schulen quasi dazu einladen, Fishen anzulegen. Offenbar wurde diesem Punkt in der Kommission nicht nachgegangen. Im Fall einer Rückweisung würde es sich auf jeden Fall lohnen, dies nochmals in Augenschein zu nehmen.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt einen Ordnungsauftrag auf Abschliessen der Rednerliste zum Eintreten. Sie schlägt vor, dass die fünf Redner auf der Liste ihre Voten noch halten dürfen.
://: Dem Ordnungsantrag wird stillschweigend stattgegeben.
Caroline Mall (SVP) hat unter anderem gehört, dass es sich nur um eine marginale Änderung handle, dass man sich damit begnügen würde, den Rahmen abzustecken und dass ein klarer Auftrag für eine Rückweisung gegeben sein sollte. Obschon sie selber nicht an Rückweisung gedacht hat, wäre diese Option durchaus denkbar. Allerdings dürfte sie nicht an die Kommission erfolgen, die mit der Vorlage bereits enorm gehadert hat (wie sich dem denkbar knappen Abstimmungsergebnis entnehmen lässt). Ein solch harziges Abschneiden ist ein Indiz dafür, dass grundsätzlich etwas nicht stimmen kann. Das Unbehagen ist mit Händen greifbar. Und als Volksvertreter stünde es einem schlecht an, bei einem solch knappen Entscheid die Kommissionssitzung einfach fortzuführen. Das ist nicht gesund und nicht gut.
Zu den Kosten: Eigentlich möchte man von den Verstärkten Massnahmen wegkommen. Wer finanziert diese? Antwort: der Kanton. Tatsache ist, dass es diese Gefässe braucht, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrpersonen. Das Ziel der Vorlage ist Integration vor Separation. In der Folge wird ein Pool aufgemacht und gesagt: «schauen wir mal». Die Einführungsklassen stehen auf der Kippe. Die Gemeinden sagen sich, dass man lieber auf die Einführungsklasse verzichtet, denn die Lehrperson wird es schon irgendwie im Griff haben. Doch niemand weiss, was hier noch alles auf den Kanton zukommt. In der Schullandschaft darf man aber nicht einfach mal «ein bisschen schauen». Es braucht ein klares Konzept, das mit grosser Sicherheit den Weg in die Zukunft ausschildert. Doch in dieser Vorlage ist davon nichts zu sehen, und das ist auch der Grund für das Unbehagen. Auch aus diesem Grund schmerzt die Votantin das Votum der CVP.
Sie würde sich wünschen, dass der Regierungsrat die Vorlage zurücknähme und nochmals in sich ginge. Werden die Einführungsklassen nämlich schrittweise abgeschafft (und die Votantin ist überzeugt, dass dieser Schritt analog Basel-Stadt bevorsteht), lassen sie sich nicht einfach wieder zurückholen - und dann hat man das Dilemma. Sinnvoller wäre es hingegen, integrative Massnahmen schon viel früher anzugehen; als Bestandteil liesse sich das in eine neue Vorlage aufnehmen. Ebenso müsste das Problem beseitigt werden, dass die Erziehungsberechtigten umgangen und nur noch informiert werden. Ihnen wird das Mitspracherecht fast gänzlich abgesprochen. Die Votantin macht beliebt, die Möglichkeit der Rückweisung zu nutzen, um diese Punkte nochmals neu zu überdenken. Es handelt sich nun mal nicht um eine 08/15-Vorlage. In dieser Vorlage geht es um die Zukunft: um Kinder und Eltern, um Lehrpersonen und Schulleitung, um die Regierung, um Steuern - und vieles mehr.
Der unentschiedene Entscheid der Kommission sollte in diesem Saal eigentlich alle wachrütteln.
Michael Herrmann (FDP) hat die Diskussion in seiner Haltung bestärkt, dass eine Rückweisung an die Regierung der richtige Weg ist. Es zeigt sich an der mehrfachen Ankündigung von Anträgen, dass die Kommissionsberatung eigentlich noch nicht fertig ist. Es scheinen noch viel Unklarheiten zu bestehen, die erst noch bereinigt werden müssen. Auch die sieben Sitzungen und der knappe Ausgang ist ein Zeichen dafür, dass die Vorlage nicht ausgegoren ist. Schliesslich macht es die Summe der Unzufriedenheit und der Unklarheit aus, weshalb eine Rückweisung angezeigt ist. Der Votant kann verstehen, dass das linke Lager die Vorlage vom Tisch haben und durchboxen möchte. Der erhoffte Schritt nach vorn sollte allerdings nicht in eine Pfütze oder einen Abgrund geschehen.
Herrmann hat auch das Argument vernommen, dass gar nicht viel Neues postuliert werde. Wenn dem so ist, warum gibt es denn so viel Diskussion? Eile ist in diesem Geschäft kein guter Ratgeber, denn mit dieser Vorlage wird auf Jahre hinaus eine Praxis zementiert. Es kann nicht sein, dass man Sandkastenspiele betreibt, um herauszufinden, ob es der richtige Weg ist oder nicht. Dafür hat der Kanton 1. kein Geld und 2. ist er seinen Jungen gegenüber verpflichtet, ein gutes und sauberes Bildungssystem anzubieten.
Ein Beispiel mag seine Skepsis illustrieren. Als es damals um das Sonderpädagogik-Konkordat ging, wurde von Verwaltungsseite klar kommuniziert, dass es kostenneutral sei. Wo steht man heute? Die Erfolgsrechnung zeigt, wie anders sich die Kosten entwickelt haben. Von Kostenneutralität keine Spur. Hat die Kommission auch sieben Mal getagt - das heisst noch lange nicht, dass dadurch automatisch eine gute Lösung zustande gekommen ist. Deshalb ist jetzt auch keine Eile angesagt. Der Landrat ist dazu da, gute Gesetze zu machen, und kein Wischiwaschi.
Christoph Hänggi (SP) kann bestätigen, dass Schnelligkeit nicht das Attribut der Wahl ist, um den Prozess der letzten anderthalb Jahre zu beschreiben. Es gab Vernehmlassungen, es wurde ausführlich diskutiert, auf allen Seiten. Nun ist eine Lösung vorhanden, mit der die Regierung jener Seite entgegenkommt, die nun ihr Unbehagen anmeldet. Sein Gefühl sagt ihm, dass sich das Unbehagen nicht gegen das Gesetz richtet, sondern grundsätzlich gegen die integrative Schule. Diese Haltung wird auch in einer nächsten Runde nicht anders sein.
Für das Gesetz musste auch die linke Seite über ihren Schatten springen, sind Pool-Lösungen doch nicht unbedingt in ihrem Sinn. Dieses Gesetz sollte der gegenüberliegenden Seite somit eigentlich sehr entgegen kommen. Es zeigt eine Kaskade von Massnahmen , die jetzt schon stattfinden, egal ob das Geschäft nun zurückgewiesen wird oder nicht. Mit anderen Worten: Integration findet so oder so statt. Die Kosten ebenfalls. Mit dem Gesetz wäre aber ein Rahmen gezogen, die Kosten wären in den Griff gebracht und Verlässlichkeit für die nächsten Jahre geschafft. Doch dies wollen die Gegner nun nicht...
Hänggi bittet die Gegenseite, es den Linken gleichzutun, ebenfalls über den Schatten zu springen und der Vorlage zuzustimmen.
Hanspeter Weibel (SVP) findet, dass bei jeder Beschlussfassung über ein Gesetz die Frage gestellt werden sollte, ob dieses Gesetz ein Problem löst - oder ob es ein neues schafft. Das bisher Gehörte scheint darauf hinzudeuten, dass nicht nur ein bestehendes Problem verschärft würde, sondern sogar neue Probleme hinzukämen. Es gibt drei Argumente: In der Vergangenheit gab es 10% verhaltensauffällige Kinder. Heute ist man bei einer Quote von über 50%. Das Gesetz pervertiert diese Entwicklung zusätzlich. Zweitens werden die Rechte der Eltern nicht respektiert, insofern sie nicht mehr aktiv mitreden können, was mit ihren Kindern geschieht. Es haben sich verschiedene Eltern beim Votanten darüber beschwert, dass sie bald nicht mehr wissen, wie sie sich gegen die Tatsache wehren sollen, dass über ihre Kinder verfügt wird. Das dritte Argument sind die Kosten. Das Gesetz sollte somit an die Regierung zurückgehen mit dem klaren Auftrag, diese drei Punkte (und damit die Situation) zu verbessern.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) wird zum ersten Mal in den elf Jahren, in denen er seine Vorlagen im Landrat vertreten darf, seine Ausführungen mit Bildern unterstützen (Beilagen 1 + 2 ). Dies ist nötig, weil die Beratungen in der Kommission, die Diskussion in der Öffentlichkeit und (besonders eindrücklich) auch im Parlament gezeigt haben, dass die Fragestellungen nicht nur polarisieren, sondern dass man konfrontiert ist mit einer Unzahl von Vermischungen, von Verwechslungen, Partialinteressen, Emotionen. Die Komplexität der Materie führt nicht zuletzt dazu, dass man sich auch in Widersprüchen bewegt.
Einerseits wird gefordert, dass die Angebote gesteuert werden sollen, gleichzeitig sollen die Eltern bestimmen können, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen. Weiter reden alle von einer wirksamen Kostendämpfung; aber nur solange nicht versucht wird, ein Angebot mittels Pool oder einer Kontingentlösung einzuschränken. Weiter ist klar, dass die Spitzenposition, die der Kanton in Sachen Separation einnimmt, nicht erstrebenswert ist. Sobald man das Thema aber anspricht, setzt man sich dem Vorwurf aus, man sei ein Integrationsturbo.
Schliesslich verlangen alle auch eine faire Mittelzuteilung, aber selbstverständlich ohne Einschränkungen. Interessanterweise nimmt man dabei in Anspruch, im Interesse des Kindes zu handeln. Der grundsätzliche Tenor der Diskussion, man habe Angst, in eine Pfütze zu springen, beelendet ihn als Baselbieter etwas. Es gibt viele Kantone, die dafür Lösungen entwickelt haben und die man in der Verwaltung sorgfältig angeschaut hat, um einen geeigneten Mittelweg zu finden.
Ganz wichtig: Integrative Schule ist keine Erfindung von Bildungsbürokraten oder der Bildungsverwaltung, es ist kein pädagogisches Experiment, sondern ein klarer gesetzlicher Auftrag. (Er fragt sich aufgrund der Äusserungen von Michael Herrmann, ob die FDP vielleicht eine Volksinitiative zur Aufhebung des Behindertengleichstellungsgesetzes gestartet habe.) Klar ist: Es wurde nichts Neues erfunden. Das Konkordat Sonderpädagogik ist auch nicht der Grund, weshalb nun alle über Integration diskutieren. Das Konkordat wurde von den Kantonen entwickelt, weil sich der Bund mit der IV aus diesem Bereich zurückgezogen hat, und man es für intelligent befand, nicht 26 verschiedene Sonderschul-Konzepte zu erfinden. Es geht darum, die Rechte der Kinder einzulösen und nicht, etwas Neues zu erfinden. Die wichtigsten Eckwerte sind ohnehin schon lange im Gesetz enthalten - die Abstimmung ergab sogar eine deutlichere Mehrheit als seinerzeit zum Harmos-Konkordat. Die Grundlage sagt, dass im Kanton Basel-Landschaft Integration kein Dogma ist, zumindest nicht bis zum 30.6.2015. Die von Caroline Mall beschriebenen Eckwerte sind hier abgebildet mit dem Anspruch auf Prüfung, aber ohne Anspruch auf Integration. Deshalb können sich seines Erachtens die Schlussfolgerungen nicht auf diese Vorlage beziehen.
Es wurde von vielen Seiten betont, dass verantwortungslos sei, nun nichts zu unternehmen: Bezüglich Spitzenposition in Sachen Separation, bezüglich des massiven Kostenwachstums oder der Schulen, die teils unter einer ungenügenden Steuerung leiden. Es gibt sehr grosse Unterschiede im Kanton, die nicht erklärbar sind. Es geht dabei nicht um Gemeinden, die mit einem höheren Anteil bildungsferner Familien höher belastet sind, sondern um die Tatsache, dass z.B. eine Gemeinde dreimal mehr spezielle Förderung aufweist als eine Gemeinde mit einer praktisch identischen Sozialstruktur. Dies ist ein Indikator für die Notwendigkeit einer Verbesserung der Steuerung.
Der Kanton Basel-Landschaft hat eine 9-fach höhere Separationsquote als der Kanton Wallis und liegt zweimal höher als der Schweizer Durchschnitt ( Beilage 1 ). Dies sollte als Realität nicht einfach schulterzuckend zur Kenntnis genommen werden. Sehr spannend sind dabei auch die grossen Unterschiede in den Bezirken innerhalb des Kantons. Es wäre verantwortungslos gegenüber allen Betroffenen, wenn auf diese Entwicklung nicht reagiert würde.
In der Diskussion geht immer wieder vergessen, dass es nicht nur um Kinder mit speziellen Förderbedürfnissen aufgrund von Einschränken (Sozialverhalten, Lernvermögen etc.) geht, sondern auch um Jugendliche mit speziellen Begabungen, für die man die Rahmenbedingungen verdeutlichen möchte. Der Grundsatz «Integration vor Separation» wird in vielen Bereichen gelebt. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, im Gesundheitsbereich gleich mit Nuklearmedizin aufzufahren, bevor nicht zuvor nach anderen Möglichkeiten gesucht wird, um den Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
Landrat Thomas Bühler hat den Aspekt angesprochen, dass die Regelschule gestärkt werden soll. Ansiedlung von Kompetenz in der Schule, Mitteleinsatz dort, wo sie auch gebraucht werden - dies ist nach seinem Verständnis ein Fortschritt. Die Behauptung, man würde die Eltern nun plötzlich ausschliessen, stimmt in keinster Weise. Aus der Vorlage sollte hervorgehen, dass es keinerlei Einrschränkung der Elternrechte gegeben hat. Wer dies behauptet, erzählt die Unwahrheit. Im Gegenteil sind die Eltern zur Mitwirkung verpflichtet und sind in die Planung des Bildungsangebots einbezogen; auch werden sie vor jedem Schritt angehört, wie das bei jeder Verfügung der Fall ist. Es gibt Überlegungen, dies allenfalls einzuschränken. Die Bildungsdirektion hat signalisiert, dass man einverstanden wäre, einer Beschwerde gegen einen Abbruch die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Das Bild der Pyramide ( Beilage 2 ) illustriert das kohärente Konzept, das entwickelt wurde, um den speziellen Förderbedürfnissen Rechnung zu tragen, ohne das ganze Repertoire an Möglichkeiten zum Einsatz zu bringen. Die Regierung ist überzeugt, dass man sich mit dem vorliegenden Modell mehr Handlungsfreiheiten vor Ort sichert und einen Beitrag zur Abschaffung von Formularen und Umwegen leistet. Mit möglichst gezielt, wirkungsvoll und wirtschaftlich eingesetzten Mitteln wird die Chance erhöht, der Kostenentwicklung wirksam entgegen zu treten. Übrigens wird dies heute schon gemacht - im Rahmen beschränkter Möglichkeiten zwar, aber offensichtlich, wie auch Landrat Herrmann festgestellt hat, durchaus mit Erfolg. Soll jedoch die Steuerung durchgesetzt werden, benötigt man bessere Werkzeuge, nur so ist es möglich, einen Schritt vorwärts zu machen.
Zur Verdeutlichung: Es wird hier nicht über die Frage «Integration Ja oder Nein» diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass die Integration für rund 200 Schülerinnen und Schüler heute Realität ist, geht es um das Setzen adäquater Rahmenbedingungen. Es ist, kurz gefasst, ein gesetzlicher und gesellschaftlicher Auftrag, der nicht verhandelbar ist. Der Kanton nimmt für sich in Anspruch, dass die Umsetzungsarbeiten dafür pragmatisch, mit Sorgfalt und Augenmass sowie hoher Professionalität aufgegleist worden sind.
Der Votant kann sich deshalb auch nicht vorstellen, was weitere Kommissionsberatungen dazu noch beitragen könnten - ausser vielleicht einer Bearbeitung der ersten Lesung. Wenn aber in sieben Sitzungen nicht mehrheitsfähig herausgefunden werden konnte, was denn anders sein müsste und man zudem (selbstbestimmt) eine Schlussabstimmung durchgeführt hat, dann trifft der Vorwurf der Unausgegorenheit des Geschäfts die Kommission selber. Für Wüthrich ist dies ein eher problematischer Leistungsausweis. Eine Rückweisung an die Regierung würde nur dann Sinn machen, wenn man sich mit soliden Mehrheiten auf ganz andere Positionen einigen könnte. Die hier ausgesprochene Hoffnung, mit frischen Kräften vielleicht doch noch ein neues und tolles Gesetz zustande zu bringen, versteht der Votant als Einladung, nochmals - und ganz ernsthaft - über seinen Rücktrittstermin nachzudenken.
Siro Imber (FDP) stellt den Ordnungsantrag, die Rednerliste wieder zu öffnen.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erteilt dem Antragssteller das Wort.
Siro Imber (FDP) findet, dass nach den gehörten Ausführungen des Bildungsdirektors die Diskussion nicht einfach abgebrochen werden dürfe. Es kam zu verschiedenen Anschuldigungen gegenüber der Kommission und deren Mitgliedern, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) lässt darüber abstimmen, ob die Rednerliste wieder geöffnet werden oder bis zur Abstimmung über die Rückweisung geschlossen bleiben soll.
://: Der Landrat stimmt mit 43:37 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen ein Öffnen der Rednerliste. Sie bleibt damit geschlossen. [ Namenliste ]
* * * * *
- Eintreten
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass Eintreten nicht bestritten ist. Sie lässt damit über den Antrag der FDP, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, abstimmen.
://: Der Landrat stimmt mit 45:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Rückweisung der Vorlage 2013/248 an die Regierung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
Back to Top