Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2014
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2013-444 vom 10. Dezember 2013 / 14. Januar 2014 [2. Lesung; Beratung zu Beginn der Nachmittagssitzung] Vorlage: Formulierte Verfassungsinitiative "Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft" - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 15. April 2014 - Beschluss des Landrats vom 22. Mai 2014: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 12. Juni 2014: < beschlossen z.Hd. Volksabstimmung > > Verfassungsänderung |
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) gibt das Vorgehen bekannt:
- Zuerst soll die 2. Lesung des Gegenvorschlags durchgeführt werden. Mit dem diesbezüglichen Beschluss wird Ziffer 2 des LRB des Berichts der JSK erledigt.
- Anschliessend wird der restliche LRB behandelt: Unter Ziffer 1 wird über die Initiative abgestimmt werden, Ziffer 2 ist wie gesagt erledigt, und unter Ziffer 3 ist über die Empfehlungen des Landrats ans Stimmvolk zu befinden.
- Die Ziffern 4 und 5 beinhalten formale Beschlüsse, so dass am Ende noch die Schlussabstimmung ansteht.
- Allfällige Anträge sollen jeweils bei der Diskussion der entsprechenden Ziffern des LRB eingebracht und schriftlich dem Landratspräsidium abgegeben werden.
Für die 2. Lesung verweist sie auf das verteilte, orange Blatt mit dem Stand der Beratung nach der 1. Lesung, in deren Rahmen der Gegenvorschlag einige, wenige Änderungen erfahren hat.
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) verweist einleitend zunächst auf die Änderung aus der 1. Lesung in § 158 hinsichtlich Anzahl Mitglieder des Verfassungsrats, die - entsprechend dem Beschluss des Grossen Rats Basel-Stadt - auf deren 125 festgelegt wurde, nachdem die JSK zunächst 100 Mitglieder vorgeschlagen hatte. 75 Sitze sollen Baselland zufallen, die übrigen 50 Basel-Stadt. Und schliesslich ist in Abs. 1 festgehalten worden, dass für eine korrekte Aufteilung jedem Wahlkreis wenig-stens 5 Mandate zuzuweisen sind.
Hinsichtlich Verhalten bzgl. Gegenvorschlag ist festzuhalten, dass es in den kantonalen Gesetzen keine klare Regelung bzgl. Abstimmungsempfehlungen gibt. Aber es ist mit Blick auf allfällige Rechtsmittel und Stimmrechtsbeschwerden heikel, den Gegenvorschlag stehen zu lassen und zur Ablehnung zu empfehlen. Wichtig ist es, die Abstimmungsfreiheit der Stimmenden zu respektieren. Dafür muss ein Entscheid transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Zur Frage hat die Landeskanzlei in einer entsprechenden Medienmitteilung Stellung bezogen.
Zur Frage von Urs-Peter Moos, ob Baselland mit einem Majorzverfahren einen eigenen Weg gehen könne oder ob eine verfahrenstechnische Kongruenz mit Basel-Stadt nötig sei, haben rechtliche Abklärungen ergeben, dass Baselland seinen eigenen Weg gehen könne. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Differenzen mit negativen Folgen.
Der Landrat soll nun eine offene Beratung führen, wobei noch zu vermerken ist, dass der Grosse Rat von Basel-Stadt seine 2. Lesung des Geschäfts am 26. Juni 2014 durchführen wird. Im Weiteren wird die JSK das Geschäft u.a. wegen Koordinationsfragen an ihrer nächsten Sitzung weiter behandeln.
Oskar Kämpfer (SVP) erinnert in einer allgemeinen, einleitenden Erklärung daran, dass der Landrat seit Mitte Januar im Besitze der Vorlage 2013/444 sei. Die SVP hatte vor der Debatte am 22. Mai angenommen, dass alle LandrätInnen diese 42 Seiten umfassende, sachliche und logische Stellungnahme zum Fusionsproblem gründlich gelesen und analysiert hatten. Deshalb drückte die Fraktion an der letzten Sitzung mit der kürzestmöglichen Stellungnahme, der ersten Strophe des Baselbieter Liedes, ihre Meinung aus. Die nachfolgenden Referate zeigten aber, dass einige Kolleginnen und Kollegen die Argumente des Regierungsrats gegen die Fusion nicht genau studiert hatten. Darum sollen heute einige Fakten in Erinnerung gerufen werden.
Wer die Vorlage gelesen und verstanden hätte, würde wie die SVP mit überwältigendem Mehr dem Antrag des Regierungsrates folgen und die Initiative samt allen Gegenvorschlägen dem Baselbieter Volk zur Ablehnung empfehlen. Baselland könnte weiter intensiv und ohne Fusionsdiktat mit der Stadt zusammenarbeiten und selbständig bleiben. «Doch die Verhältnisse, sie sind nicht so…»: Mit diesem Brecht-Zitat als Reverenz «an unsere sozialistischen Opponenten» sollen entscheidende Gründe rekapituliert werden, die die Fusionsgegner zur Ablehnung der Initiative bzw. der Gegenvorschläge bewogen:
1. Die Fusion ist unnötig, teuer und kompliziert. Sie bindet jahrelang Ressourcen in Stadt und Land und verhindert eine wirklich fortschrittliche Zukunftsplanung.
2. Das Fusionsbegehren ist trotz allen «Verschlimmbesserungen» nach wie vor «gravierend undemokratisch». Es besteht kein zwingendes obligatorisches Referendumsrecht zu den Beschlüssen, die der Verfassungsrat in seinen - von den Initianten so angekündigten - zehnjährigen Debatten «ausbrütet». Das Volk hätte also nichts mehr zu sagen und müsste «machtlos eine Flut von neuen Gesetzen akzeptieren».
3. Die «Fata Morgana» einer Fusion von "Greater Basel" mit einem Kreis von eingemeindeten Satellitenquartieren rund um die Stadt widerspricht der Baselbieter Kantonsverfassung, in der es heisst:
«Baselland ist ein eigenständiger Kanton. Das Baselbieter Volk ist entschlossen, seinen Kanton als souveränen Stand in der Eidgenossenschaft zu festigen und zu erhalten.»
4. Die beiden Kantone sind nicht kompatibel und darum auch nicht fusionierbar: Basel-Stadt setzt für 195'000 Einwohner 12'500 Staatsangestellte ein - Baselland mit seiner «Verwaltung light» für 280'000 Einwohner nur deren 7'700. Basel-Stadt hat einen Ausländeranteil von 35% , Baselland 21%. Dieser teure Staats- und Sozialapparat der Stadt ist logischerweise ein weiteres Handicap für die Fusion, weil die Sozialhilfequote in Basel-Stadt mehr als doppelt so hoch ist wie in Baselland. Andererseits ist die städtische Arbeitslosenquote 37% höher als in Baselland.
5. Baselland hat seine Pensionskasse ausfinanziert - das Problem ist geregelt. In der Stadt hat die grossrätliche Kommission aber anerkannt, dass dort ein Primatwechsel und die Ausfinanzierung nicht bezahlbar ist und die Stadt deshalb ihren Verpflichtungen gegenüber den Angestellten über Jahrzehnte hinweg nicht wird nachkommen können. Die BaZ meinte dazu: «Darum muss man eine Teilfinanzierung der Pensionskasse wählen.» Bei einer Fusion würden alle diese Kosten mittragen!
6. Baselland und Basel-Stadt sind auch kulturell grundverschieden. Während z.B. in Basel oft ein passives Freizeitverständnis dominiert - siehe Stadtheater oder das Show-Business - pflegt Baselland in den Dörfern dank den Vereinen noch eine direktere, aktive oder auch individuellere Kultur. Es ist daran zu erinnern, dass sich in Baselland die Kulturschaffenden bereits zum Thema Fusion geäussert haben. Aus der Stadt waren noch keine solche Zeichen zu hören.
7. Das Risiko ist sehr gross, dass nach zehn Jahren Fusionsstreitigkeiten die Schweizer Kantone genau wie früher die unerlässliche, eidgenössische Gewährleistung verweigern: Alle bisherigen, schweizerischen Fusionierungsversuche in der Romandie, in der Ostschweiz und in den Urkantonen scheiterten kläglich - die Vorlage des Regierungsrats belegt auch das eindeutig. Viele - vor allem die kleineren Kantone - sind keineswegs fusionsfreundlich. Wenn diese also Nein sagen bei der Gewährleistung, würde es tatsächlich heissen: Ausser sehr viel Spesen nichts gewesen! So gibt es eine Bruchlandung in den tiefroten Zahlen. Anno 2025 - nach den 10 Jahren, die der Verfassungsrat für seine Aufgabe brauchen wird, wobei es beim letzten Mal über 20 Jahre dauerte - wird man wohl keine der heutigen Fusionsturbos mehr für das voraussehbare Finanz-Debakel verantwortlich machen können. Nur das Volk in Stadt und Land wird mit saftigen Steuererhöhungen für die «Ein Basel»-Illusion zahlen müssen. Die Jugend würde noch jahrzehntelang mit den zukunftsbehindernden Altlasten einer Fusion beschwert. Anno 2025, wenn nicht sogar 2035, kann man auch die heutigen Fusionsturbos nicht mehr für Zeit- und Budgetüberschreitungen verantwortlich machen.
Basel soll endlich auf territoriale Ansprüche verzichten und nicht auf Kosten von Baselland expandieren wollen. Die «Fusionisten» sind nicht Basel! Auch vielen Baslerinnen und Baslern graut es vor diesem jahrzehntelangen, unnötigen und nutzlosen Gezänk mit Baselland. Die Stadt hat nämlich genug eigene Probleme, weil man im Rathaus ständig mit der grossen Kelle anrichtet: Zu erinnern ist an den Krach ums Ozeanium, den illegalen Wagen-Platz so genannter Alternativer, Tramlinien und Rheinuferwege, die niemand will, der Kehrrichtskandal (Zitat: «Zustände wie in Neapel»), die Idee mit den Unterflur-Abfall-Containern, die ständigen BVB-Skandale, die dreijährige Erweiterung des Basler Stadtcasinos (Zitat: «Nobel und kostspielig»),
die unnötige Neubestuhlung des Stadttheater - all das verschlingt Abermillionen, für die man jetzt einen «fusionierten Zahlvati auf dem Lande» sucht. Ein paar Schlagzeilen aus der Presse:
- «Basler Schulen verschleudern ihr Geld!»
- «Baselstadt gibt - nach Genf (pro Kopf) - schweizweit am meisten Geld aus.»
Und wer die Zeitungen der letzten Tage gelesen hat, muss sogar befürchten, dass man nach der Fusion nur noch vegetarisch essen kann. Die Basler Stadtväter und -mütter mit ihren rotgrünen Spendierhosen sollen doch ihre Traumprojekte selber finanzieren!
Konzentrieren wir Baselbieter uns wieder auf unseren Kanton und unsere eigenen Sorgen. Lieber 150 Verträge als eine Fusion! Baselland arbeitet ja schon seit Jahrzehnten intensiv und freiwillig mit der Stadt zusammen und zahlt schon heute für Zentrumslasten «Abermillionen».
Wer hier im Landrat mit den «ewig gültigen» Begriffen Freiheit, Selbständigkeit und Heimattreue nichts anfangen kann, dem mögen noch mehr Zahlen helfen:
- Allein der Verfassungsrat würde mit seiner ganzen Infrastruktur mindestens CHF 20 Mio als «Advokatenfutter» verschlingen.
- Im Bericht des Regierungsrats ist der grosse personelle und administrative Aufwand aufgelistet, der für diese mindestens zehnjährige «Sitzerei» verbraucht würde. Die «Fusionisten» geben selber zu, dass ein ewiges Konzil, ein zehnjähriges Gezänk um Posten und Finanzen entstehen werde. Zitat: «Ein neuer Kanton Basel kann nicht vor 2025 entstehen.»
Nach diesen je 20 Sitzungsmillionen für Baselland und Basel-Stadt fängt es mit der Fusionsrechnerei erst recht an:
- Baselland arbeitet heute bei der Darstellung der finanziellen Fakten nach den Buchhaltungsgrundsätzen von HRM2 - der Kanton Basel-Stadt nicht. Bei einer Fusionsdiskussion würde allein dieser Umstand zu «epischen» Diskussionen über die Bewertung der Aktiven führen. Das macht für alle Belange der einen Partei (Baselland oder Basel-Stadt) bei der anderen die Anschaffung neuer Informatikmittel nötig mit Kosten von sicher mehr als CHF 50 Mio.
- Dazu kommt dann die «happige» halbe Milliarde, die das von Sozial-Utopisten verlangte Anpassen der Baselbieter Beamtenlöhne auf Stadtbasler Niveau verschlingen würde. Das «Upgraden» gemäss den rotsozialistischen Wunschbüchlein sollen natürlich die sogenannten Mehrverdiener, d.h. vor allem Mittelstand und KMU, mit höheren Steuern bezahlen. All diesen «Fusionsspesen» steht keine reale Sparsubstanz durch Rationalisierungen gegenüber, nur Absichtserklärungen, Schall, Rauch, Schutt, Geröll, Illusionen und Utopien!
Um es deutlich zu sagen in einem einzigen Satz wie der Regierungsrat in seiner Vorlage: «Den Nachteilen und Risiken, die mit dem Fusionsprozess und erst recht mit den Folgen der Fusion verbunden sind, stehen keine effektiven Mehrwerte gegenüber.»
Die Hans-was-Heiri-Hüst-wie-Hott-Gegenvorschläge, die heute diskutiert werden sollen, führen zum gleichen Fiasko: Mit der Fusion verliert unser Kanton seine Selbständigkeit! Wer diesen Kanton abschaffen und auflösen will, sollte inskünftig nicht mehr für den Liestaler Land- oder Regierungsrat kandidieren, sondern sich von den Basler Unitariern ins Basler Rathaus wählen lassen. Im selbständigen Baselbiet sollte sie/er keine Entschädigung, kein Salär und keine Pension mehr beziehen. Es ist schäbig, in die Hand zu beissen, die einen füttert!
Heute entscheidet sich, wer unseren Kanton liquidieren will, wer sein Treueversprechen aus der Anlobung bricht und wer zu seinem Baselbiet steht. Stimmen Sie Nein zur Fusion und genauso zu all den untauglichen Gegenvorschlägen! Der Bevölkerung ist schliesslich die Ablehnung der Initiative und des Verfassungsrates zu empfehlen. Schliesslich steht ja auch am Basler Rathaus die Verpflichtung an der Wand: «Freiheit ist über Silber und Gold!» Und das gilt genau gleich für uns Baselbieter. Deshalb ist zu hoffen, dass Baselland schlussendlich selbständig bleibt. [Zustimmendes Klopfen aus den Reihen seiner Fraktion.]
Für Peter Schafroth (FDP) gibt es theoretisch verschiedene Varianten für die heutige Diskussion. Sollen noch einmal alle Argumente dafür und dagegen vorgebracht werden? Oder soll nur über die Veränderungen seit der letzten Sitzung beraten werden? In den Augen seiner Fraktion ist aber bereits alles gesagt. Für sie ist die Fusion kein guter Weg. Ein gutes Zusammenleben mit dem Partner Basel-Stadt ist möglich, und wenn dort Probleme auftauchen, muss man sich in Baselland nicht darüber aufregen.
Die Initiative wird abgelehnt, weil eine Fusion aussichtslos ist. Die Fraktion sagt auch Nein zum Gegenvorschlag, weil dieser das gleiche will wie die Initiative und kein eigentlicher Gegenvorschlag ist, sondern nur eine Verbesserung einer «miserablen» Initiative. In der Detailberatung bevorzugt die FDP den Vorschlag der JSK, weil 125 Verfassungsräte zuviel sind und mit 100 Mitgliedern auch Tagungen in Liestal möglich sind. Vorschläge zu Majorzwahlsystem etc. sind nicht mehr zu berücksichtigen, denn das Proporzsystem ist demokratischer als der Majorz. Und bzgl. Abstimmungsempfehlungen sollen nicht bisherige Usanzen übergangen werden, damit die einzelnen LandrätInnen nicht für etwas stimmen müssen, das sie innerlich ablehnen. Das kann den StimmbürgerInnen nicht zugemutet werden. Wenn das Anlass zu Stimmrechtsbeschwerden gäbe, entstände die gleiche Unruhe wie bei der Abstimmung über den Anschluss des Laufentals ans Baselbiet.
Die FDP ist gegen die Fusion der beiden Kantone und wird konsequent so stimmen.
Patrick Schäfli (parteilos) meint, heute an diesem Tag der «Zäsur in der über 180-jährigen Geschichte Basellands» gehe es um nichts weniger als die Existenz und die Selbständigkeit des Kantons Baselland. Die Fusions- bzw. «Annexions»-Initiative will die Aufgabe Basellands als selbständigen Kanton. Als Landrat ist man gewählt und angelobt worden, diesen Kanton zu vertreten.
Baselland soll in einen «Grosskanton Basel einverleibt» werden. Das ist völlig ausgeschlossen, denn es ist auch eine Herzensangelegenheit, zu Baselland zu stehen, da es nicht nur um eine Verwaltungsorganisation geht. Schon deswegen ist die Fusion oder Wiedervereinigung entschieden abzulehnen. Auch ist es nicht nötig, über Nuancen wie Gegenvorschlag oder über rechtliche «Tricks» von Abstimmungsempfehlungen zu diskutieren. Denn sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag wollen Baselland zugunsten eines Grosskantons Basel aufgeben. Der Votant will das nicht.
Fusionen gehen oft schief oder bringen nicht das versprochene Resultat, so dass man sich später auf etwas Neues besinnt. Kantone sind aber keine Unternehmen, die sich einfach via Fusion auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Vielmehr sind sie sehr stark identitätsstiftend, wie entsprechende Umfragen zeigen. Weiter sind sie in der direkten Demokratie wichtig, weil Anliegen und Verantwortung in Wahlen und Abstimmungen ausgedrückt werden können.
Eine allfällige Fusion wird für Baselbieter Steuerzahler teuer. Eine Fusion wird keine Kosten in der Verwaltung einsparen bzw. eine schlankere Verwaltung mit sich bringen. Bei der Ratslinken ist dies bekannt, weshalb sich diese vehement für die Fusion einsetzt. Jahrelange, personalrechtliche Auseinandersetzungen gegen den neuen Kanton wären die unausweichliche Folge. Und welche der bisher fusionierten, gemeinsam mit Basel-Stadt geführten Institutionen haben für die Steuerzahlenden tatsächlich Einsparungen erbracht bzw. sind effizienter geworden? Dem Votanten ist keine bekannt, und selbst die Schweizerischen Rheinhäfen sind, gemessen an der Personaldichte im Verhältnis zum Umsatz, ineffizienter geworden.
Eine Fusion oder schon nur die Analyse von Vor- und Nachteilen würde teure Ressourcen binden. Auch die Abschaffung der Konkurrenz zwischen den beiden Kantonen wird nicht zu mehr Effizienz führen. Darum ist - insbesondere den noch «hin und her lavierenden» Mittepar-teien - dringend zu empfehlen, Nein zu sagen zu Initiative und Gegenvorschlag, da Baselland als selbständiger Kanton sehr gute Resultate hervorgebracht hat.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) begrüsst auf der Tribüne Emmanuel Ullmann, Präsident der Regiokommission des Grossen Rats Basel-Stadt.
Beatrice Herwig (CVP) meint, es brauche gute Argumente, um für die eigene Überzeugung kämpfen und dafür neue Mitstreiter finden zu können. Dies gilt auch für die nun diskutierte Fusionsinitiative. Es stehen sich Argumente wie Heimat, Unabhängigkeit etc. auf der einen Seite und Effizienz, Synergien etc. auf der anderen Seite gegenüber. Beide Seiten bringen Werte ins Spiel, die in der direkten Demokratie immer wieder neu zu verhandeln und allenfalls an der Urne zu entscheiden sind. Die Votantin ist der Ansicht, dass es die Pflicht des Landrats ist, dem Volk die Möglichkeit zu geben, über Initiative und Gegenvorschlag abstimmen zu können, um so seine Haltung und seine Wertvorstellungen ausdrücken zu können.
Für Brigitte Bos (CVP) stellt die aktuelle Diskussion ebenfalls ein Stück Baselbieter Geschichte dar. Ihre Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage, ist aber auch gespalten in der Frage, ob die Initiative oder der Gegenvorschlag zu unterstützen ist. Eine Mehrheit will das Volk über den Gegenvorschlag abstimmen lassen, denn dieser ist in den Augen der Fraktion die bessere Vorlage. Wenn Politiker die Aufgabe haben, dem Volk die bestmögliche Variante zur Abstimmung zu unterbreiten, so muss nun der Gegenvorschlag durchgebracht werden - er darf dem Volk nicht vorenthalten werden. Oberstes Ziel ist die Abstimmung, aus der sich dann für den Landrat der Auftrag zur Prüfung - bei einem Ja - der Fusion oder - bei einem Nein - anderer möglicher Wege in die Zukunft ergibt.
Bisher wurde sehr kontrovers diskutiert. Für die einen ist die Prüfung der Fusion etwas Schlechtes, für die anderen ist es der richtige Weg. Niemand weiss aber, was eine Fusion bringt oder nicht bringt. Ihre Fraktion will deshalb mit der Abstimmung vom 28. September zunächst erfahren, ob das Volk die Parlamente mit der Prüfung beauftragen will oder nicht. Dieses Thema ist es wert, die Stimmbevölkerung sich dazu äussern zu lassen.
Ihre Fraktion wird beantragen, in dieser besonderen Situation auf eine Abstimmungsempfehlung zu verzichten. Es handelt sich nach fast 50 Jahren um einen historischen Entscheid, wofür die Bevölkerung um deren Meinung gefragt werden soll, wobei diese nach den Diskussionen im Landrat noch gar nicht wirklich bekannt ist. Der Landrat soll nach der langen Debatte die Stimme der Bevölkerung und den Parteien überlassen, die sich ihre eigene Meinung bilden sollen. Der Landrat ist nicht verpflichtet, eine Empfehlung abzugeben, wobei darauf verzichtet werden kann, wenn es dem Landrat wirklich ernst ist zu erfahren, wie die Bevölkerung über dieses Thema denkt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, dass Dramatisieren, Verunglimpfen etc. Mittel des «politischen Kampfes» seien. Im Landrat sind sie zu akzeptieren, und alle Mitglieder sind sich daran gewöhnt - entsprechend ist auch das Votum vom Oskar Kämpfer zu werten. Die von ihm erwähnten Zahlen wären aber auf jeden Fall noch zu überprüfen.
Wie erwähnt, weiss niemand, was eine tatsächliche Fusion bringen würde. Darum ist klarzustellen, dass es mit dieser Initiative darum geht, einen zweistufigen Prozess einzuleiten, welchen schon die Vorfahren in der Verfassung festgehalten haben. Dieser schliesst von vornherein den Weg über nur eine Abstimmung aus, mittels welcher Baselland mit einem anderen Kanton zu irgendeiner neuen Körperschaft geformt werden kann, weil konkrete Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, wozu sich auch das Volk äussern können soll.
Jetzt geht es darum, dem ersten Schritt dieser Prüfung zuzustimmen. Entsprechend ist es schwer zu verstehen, wie man angesichts der «dramatischen» Situation und der Herausforderungen des Kantons nicht zumindest die Neugier hat, eine der möglichen, künftigen Alternativen wenigstens zu prüfen. Dies wäre weitsichtig und vorsichtig.
Wenn am Ende dieser Prüfung ein schlechter Vertrag vorliegt, wird selbst der Votant als einer der Initianten dieses Prozesses das Resultat der Verhandlungen ablehnen. Entscheidend ist aber, heute diesen Prozess zur Prüfung zu ermöglichen. Der vorgeschlagene, zweistufige Prozess ist in der Baselbieter Verfassung beschrieben und ist in der Initiative bewusst gewählt worden.
Regula Meschberger (SP) erwidert auf Oskar Kämpfer, dass Argumente durch stete Wiederholung nicht wahrer werden. Sie lehnt respektlose Äusserungen gegen Basel-Stadt ab, wie es ihr auch unverständlich ist, wie man die Fusion ablehnen und gleichzeitig auf eine engere Kooperation mit Basel-Stadt verweisen kann - in ihren Augen ist das nicht ehrlich.
Zu behaupten, junge Menschen wollen dies nicht, kann nur verifiziert werden durch eine Abstimmung. Jungparteien haben sich auch schon anders als ihre Mutterparteien geäussert. Die Jungen sollen also über ihre Zukunft selber bestimmen und sich Gedanken über mögliche Veränderungen in der Nordwestschweiz machen können. Wenn die Vorlage durch den Landrat abgelehnt wird, wird den Jungen eine Möglichkeit genommen, sich zum Gegenvorschlag zu äussern.
Ihre Fraktion spricht sich grossmehrheitlich für die Initiative und einstimmig für den Gegenvorschlag aus.
Urs-Peter Moos (BDP) ist erstaunt über die Vermischung von Themen, wie sie in seinen Augen nun geschieht. Über die Initiative muss ohnehin abgestimmt werden. Aber nun tun einige so, als ob das Volk über die Frage der Prüfung einer Fusion nicht werde abstimmen können, wenn sich der Landrat nicht zusammenreisse. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag ist aber eine Nachbesserung zur Initiative und seinerseits eine Weichenstellung, weshalb man sich fragen muss, ob dies Aufgabe des Landrats ist. Der Votant verneint dies, denn seiner Meinung nach hätten die Initianten schon den ursprünglichen Text genauer formulieren müssen.
Es ist sehr zu bedauern, dass die Befürworter der Initiative nicht auf die zur Diskussion stehenden Zahlen eingehen, sondern diese als leere Behauptungen der Gegenseite abtun. Diese sollten aber in 10 bis 20 Jahren überprüft werden, um zu sehen, welche Aussagen von heute sich dann bewahrheitet haben werden.
An der letzten Sitzung spielten sich in der 1. Lesung verschiedene Szenen ab. Das Baselbieter Lied wurde angestimmt, sollte aber nicht «verpolitisiert» werden. Aber wenn hier im Landratssaal eine Basler Fahne geschwenkt wird, müssten sich vielleicht einige Landräte überlegen, ob sie ihren Wohnsitz nicht besser aus dem Baselbiet in jenen Kanton verlegen wollen, mit welchem sie sich verbunden fühlen.
Anstatt sich immer wieder zu fragen, wo Baselland stehe, und Pläne zu pflegen, deren Ziel nicht bekannt ist, sollten diese Energien zur Modernisierung des Baselbiets eingesetzt werden. Neben den bereits eingereichten Anträgen möchte er für den Fall einer Einsetzung eines Verfassungsrats dessen Amtszeit auf vier Jahre beschränken. Wahrscheinlich sind ja auch die Befürworter der Initiative an einer effizienten Arbeit und einer baldigen Klärung der Frage interessiert.
Marc Bürgi (BDP) stellt fest, dass die emotionale Diskussion über die Fusion von Baselland und Basel-Stadt alle im Baselbiet berührt. Seine Fraktion anerkennt das demokratische Recht, eine Initiative einzureichen. Und die jetzige Initiative fordert eine Verfassungsänderung und eine Diskussion über die Fusion. Dieses Recht steht über der Anlobung von LandrätInnen, da es durch die eidgenössische Bundesverfassung garantiert wird.
Seine Fraktion ist in der Grundsatzfrage gespalten, aber sie möchte eine sachliche Diskussion darüber führen. Dies sollte ohne persönliche Angriffe möglich sein. Dennoch kommt er sich wegen seiner offenen Haltung wie ein «halber Baselbieter» vor. Dabei ist doch festzuhalten, dass z.B. die Westschweiz heute wohl produktiver ist als die Deutschschweiz, auch wenn einmal ein Nationalrat die Westschweizer als «halbe Schweizer» bezeichnet hat.
Peter H. Müller (CVP) hat viele «Verräter» unter den LandrätInnen entdeckt. Denn es gab Zeiten, da waren die Befürworter von Tunnels Verräter an den Passstrassen, die Befürworter der Eisenbahn Verräter an Pferdetrams und die Befürworter der Elektrizität Verräter an der Dampfmaschine. Aber der Ersatz eines alten Zustands durch einen neuen ist nicht unbedingt als Verrat zu werten, sondern Zeichen für Denkarbeit, die geleistet worden ist. Und wenn einzelne LandrätInnen zur Frage der Fusion nicht die gleichen Schlüsse ziehen wie die Vertreter der SVP, ist das auch kein Verrat. Veränderungen sind zu Beginn nicht immer beliebt, aber heute redet niemand mehr über die erwähnten Beispiele und wertet sie als Verrat.
Sandra Sollberger (SVP) hält es für falsch, gerade jetzt die jungen Menschen ins Spiel zu bringen, die entscheiden und mitreden können sollen. In ihren Augen ist das «ein katastrophales Argument», denn sie selbst redet bei jeder Vorlage mit, um eben mitzuarbeiten und sich daran zu beteiligen. Baselland soll selbständig bleiben - «die Jungen werden es uns danken».
Für Andi Trüssel (SVP) ist die Initiative auch eine wirtschaftliche Frage, wobei 1+1 in diesem Fall nach dem Dafürhalten des Votanten im Sinne einer Effizienzsteigerung 1,8 und nicht 2,5 ergeben sollte, man aber weit entfernt von 1,8 sei. In der freien Wirtschaft erfolgen bei einer Fusion erste Abklärungen, bevor der Due-diligence-Prozess eingeleitet wird - dies ist hier nun nicht der Fall. Er will aber nicht über eine «Mogelpackung» abstimmen. Vielmehr soll der Landrat Ja oder Nein sagen zu beiden Anträgen, so dass die Stimmenden dann wissen, worüber sie abstimmen.
Rolf Richterich (FDP) hält das Votum von Klaus Kirchmayr für «erschütternd». Es ist ein Votum eines Wirtschaftsberaters, der keine Verantwortung übernehmen will und sich bereits auf dem Rückzug befindet. Es geht aber nicht einfach nur um eine Simulation, sondern um einen «todernsten» Prozess, der bei einem Ja des Stimmvolks möglichst rasch in einer zweiten Abstimmung münden muss. Wenn nun ein «Vordenker der Fusionsinitiative» sich so unentschlossen äussert, ist es eine «Bankrotterklärung» für die Initiative und «Wind auf die Mühlen der Gegner».
Martin Rüegg (SP) repliziert auf die Worte von Oskar Kämpfer über einen anscheinend undemokratischen Prozess, dass sich der Landrat eben gerade jetzt in einem demokratischen Prozess mit einer Diskussion über eine allfällige Verfassungsänderung befinde. Und niemand kann vorschreiben, wer mit wem zusammengehört und wer nicht.
Hinsichtlich der Aussage, Baselland und Basel-Stadt seien inkompatibel, ist auf Deutschland zu verweisen, wo sich der Ost- und der Westteil auch gefunden haben. Darum ist eine solche Frage auch in Baselland diskutabel.
Dass die Kultur trennend sein soll, ist für den Votanten eine neue Ansicht. Aber dies ist offenbar ein Argument für den Abstimmungskampf.
Wenn die Länge des Prozederes als Argument gegen die Fusion verwendet werden soll, ist auf Projekte wie die H2/Pratteln-Liestal und andere hinzuweisen. Denn diese hätten wegen der langen Dauer auch erst gar nicht begonnen werden dürfen. Es zeigt sich aber, dass sich bei einem guten Resultat der entsprechende Aufwand lohnt.
Zur Aussage, die der Initiative zustimmenden LandrätInnen würden Verfassungsbruch begehen, ist auf die Zeit um 1832 hinzuweisen. Die damaligen «Revoluzzer» verhielten sich wohl weniger rechtskonform als die LandrätInnen von heute.
Darum soll in der ganzen Debatte nicht provoziert, sondern offen über Möglichkeiten für die Region diskutiert werden. Am Ende soll das Volk den Entscheid fällen.
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2. Lesung
- § 158 Abs. 1
Dominik Straumann (SVP) möchte auf den Beschluss aus der 1. Lesung zurückkommen und beantragt, für den Verfassungsrat 100 Mitglieder (60 für BL, 40 für BS) vorzusehen. Seine Fraktion lehnt eine Erhöhung auf 125 Mitglieder aus Gründen der Effizienz ab.
Urs-Peter Moos (BDP) erinnert an seinen Antrag, die Anzahl Verfassungsräte auf deren 90 zu reduzieren (54 für BL, 36 für BS). Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Grosse Rat von Basel-Stadt einst 130 Mitglieder hatte, bevor er auf 100 reduziert wurde. Heute ist immer noch die gleiche, ursprüngliche Anzahl Plätze vorhanden, so dass die Vergrösserung des Verfassungsrats auf 125 Mitglieder relativ offensichtlich zur Folge hätte, dass dieser praktisch nur noch im Rathaus von Basel tagen kann. Stichhaltige Argumente für eine Vergrösserung gibt es nicht. Denn damit kann auch z.B. die Arbeit in den Kommissionen nicht besser verteilt werden, da es immer wenige Personen sind, die mehr als andere leisten wollen. Ein Verfassungsrat kann aber jederzeit zusätzliche Kräfte aufbieten. Den eingangs erwähnten Antrag zieht er zugunsten des Antrags der SVP zurück.
Regula Meschberger (SP) bittet den Landrat, an den Beschlüssen der 1. Lesung festzuhalten. Über die richtige Anzahl Verfassungsräte kann lange diskutiert werden, aber nicht über beliebig zusätzlich aufbietbare Kräfte. Denn Verfassungsräte müssen demokratisch gewählt werden. 125 Mitglieder (75 BL, 50 BS) ist eine ideale Aufteilung, welche auch vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt in dessen 1. Lesung so beschlossen wurde. Es ist nicht einzusehen, wieso der Landrat eine Differenz zum Grossen Rat schaffen muss.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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Fortsetzung
Klaus Kirchmayr (Grüne) findet, dass die Aufstockung der Anzahl Verfassungsräte dem Baselbiet nützen würde. Baselstadt hat vier Wahlkreise, Baselland deren 12. Mit 75 Baselbieter Mitgliedern wäre das Quorum für kleine und mittlere Parteien tiefer und damit wären alle politischen Kräfte besser repräsentiert. Insbesondere gäbe es mehr Möglichkeiten, dem Oberbaselbiet genügend Gewicht zu verleihen.
Gerhard Schafroth (glp) fragt, wo das Problem läge, wenn die Sitzungen des Verfassungsrates im Basler Grossratssaal stattfinden würden. Die Baselbieter hätten auch dort die Mehrheit. Die glp-Fraktion trifft sich für ihre Sitzungen schon heute oft in Basel, weil es für alle der am besten erreichbare Ort ist.
Urs-Peter Moos (BDP) hat Regula Meschberger aufmerksam zugehört, die betonte, wie wichtig es ist, dass die Leute im Verfassungsrat demokratisch gewählt sind. Er geht daher davon aus, dass die SP anschliessend auch seinen Antrag zum Majorz-Wahlrecht unterstützen werde. Klaus Kirchmayr fragt er, ob ein Verfassungsrat wirklich der ultimative Ort ist, um Parteipolitik zu pflegen? Der Votant findet nein. Er gehört einer kleinen Partei an und der Proporz interessiert ihn nicht. Er möchte, dass gute und fähige Leute im Verfassungsrat sitzen, die gut arbeiten und kein Parteiengeplänkel veranstalten. Deshalb, und erst recht auch aus Kostengründen, sind 100 Mitglieder im Verfassungsrat völlig ausreichend.
Siro Imber (FDP) sagt, dass das Grundproblem nicht die Anzahl Mitglieder, sondern die Grösse der Wahlkreise oder -regionen sei. Bislang gehen offenbar viele davon aus, dass die Wahlkreise gleich definiert sein müssen, wie bei den Landratswahlen. Dies muss aber nicht der Fall sein. Man könnte auch nur ein Baselbieter Wahlkreis machen. Dann hätte man alle die angesprochenen Probleme nicht. Kleine Parteien wären vertreten, und es gäbe weniger Verzerrungen. Nun in einer Hauruckübung die Grösse des Verfassungsrates zu ändern und dabei das eigentliche Problem der Wahlkreisgrösse nicht anzugehen, bringt nichts.
Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die jetzt geforderte Vergrösserung auf 125 Mitglieder doch ein Zeichen dafür sei, dass die eingereichte Initiative Fehler habe, die nun via Gegenvorschlag korrigiert werden müssen, damit das Volk über eine bereinigte Fassung abstimmen kann. Viel ehrlicher wäre es daher, wenn heute die Initiative und der Gegenvorschlag abgelehnt und die Initiative zurückgezogen würde. Anschliessend könnte eine neue, korrekte Initiative ausgearbeitet und eingereicht werden. Das wäre ehrlicher, als nun die Parlamentarier Fehler beheben zu lassen, welche die Initianten übersehen haben.
Ruedi Brassel (SP) könnte gut auch mit 100 Verfassungsräten leben. Die Debatte ist Teil eines Prozesses. Der Landrat muss die neuen Vorschläge diskutieren und beurteilen. Neu sind 125 Verfassungsräte vorgeschlagen. Das wäre auch eine gute Lösung, ohne dass die Lösung mit 100 Verfassungsräten einfach schlecht ist. Es stecken andere Optiken hinter den Zahlen und es liegt am Landrat darüber zu urteilen. Zwischen den Varianten einen Graben aufzutun, ist völlig falsch. Er wünscht sich einen konstruktiven Umgang mit den verschiedenen Varianten.
Hanspeter Weibel (SVP) befürchtet, dass dieses Hin und Her ein Anzeichen dafür sei, wie auch der Verfassungsrat dereinst arbeiten würde. Die Zahl 100 kam ursprünglich von der Regiokommission BS. Diese Zahl wurde in der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) diskutiert. In der Zwischenzeit hat Basel aber eine neue Version mit 125 Verfassungsräten eingebracht. Wenn dieses Pingpong-Spiel beispielhaft sein soll, ist es ein schlechter Start für eine gemeinsame Zukunft. Regula Meschberger möchte er entgegnen, dass es durchaus Argumente gegen eine Vergrösserung des Verfassungsrates gibt: Geld und Wirtschaftlichkeit. Diese spielen für die SP halt einfach nie eine Rolle. Es geht aber immerhin um 25 Verfassungsräte, die während 10 Jahren finanziert werden müssen. Dies ist ein guter Grund für 100 Verfassungsräte.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 46:42 Stimmen ab, der verlangt, die Anzahl der Mitglieder im Verfassungsrat auf 100 festzulegen, wovon 60 aus dem Kanton BL kommen müssen. [ Namenliste ]
Urs-Peter Moos (BDP) stellt den Antrag, §158 Absatz 1 wie folgt zu ergänzen: «...Davon wählt der Kanton Basel-Landschaft gemäss seinem Bevölkerungsanteil 54 Mitglieder im Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem). Hierzu werden Wahlkreise gebildet, welche identisch sind, mit denjenigen der Landratswahlen ...»
Das Majorzsystem bietet dem Souverän die Möglichkeit, sehr viel genauer zu bestimmen, wer im Verfassungsrat aktiv sein soll. Leute, welche im Majorz gewählt sind, sind in der Regel wesentlich verlässlicher im Amt. Das sieht man gut, wenn man die Fluktuation im Landrat vergleicht mit jener der Gemeinderäte, die mehrheitlich im Majorz gewählt werden. Im Verfassungsrat sollen nicht die politischen Parteien im Vordergrund stehen, sondern jene Leute, die interessiert sind, im Verfassungsrat mitzuarbeiten, unabhängig von einer Parteizugehörigkeit. Der Proporz ist als System auf die politischen Parteien ausgerichtet. Vielfach rutscht jemand einfach nach, das darf im Verfassungsrat nicht sein, erst recht nicht, wenn der Verfassungsrat 10 Jahre aktiv sein soll.
Claudio Botti (CVP) sagt, dass er das Thema Wahlen letzte Woche mit seinen Schülern behandelt habe und diesen erklärt habe, dass bei einem grösseren Gremium der Proporz idealer sei als der Majorz, weil dann auch die kleinen Parteien eine Chance auf eine Wahl haben. Dazu kommt, dass es bei Vakanzen im Majorz jeweils Neuwahlen braucht. Beim Proporz können Vakanzen via Ersatz auf der Liste ersetzt werden. Es ist doch nicht mehr als normal, dass es im Verfassungsrat zu Fluktuationen kommen wird. Nach 10 Jahren wird es wohl nur noch wenige Leute geben, die von Beginn weg im Verfassungsrat sitzen werden, Klaus Kirchmayr und einige andere.
Pia Fankhauser (SP) sieht beim Majorzverfahren den Gewinn für die Demokratie nicht. 125 Verfassungsräte leben ihr Leben, wechseln den Kanton, werden krank etc. Ob es effizient ist, bei jedem Rücktritt Neuwahlen anzusetzen, möchte sie bezweifeln. Es sagt ja niemand, dass nur die bestehenden Parteien Leute nominieren können. Das Feld ist offen. Gruppierungen können sich als Partei organisieren und anschliessend für den Rat kandidieren. Das ist doch ganz im Sinne der direkten Demokratie.
Regula Meschberger (SP) ist erschüttert ob der Argumentation für den Antrag. Die Parteien sind doch ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Die Befürchtungen, dass der Ablauf nicht demokratisch oder die Bevölkerung nicht vertreten sei, kann sie nicht nachvollziehen. Die Parteien vertreten immer eine Werthaltung, welche von einem Teil der Bevölkerung unterstützt wird. Was ist da nicht demokratisch? Sie bittet darum, den Antrag abzulehnen.
Marc Joset (SP) erinnert an die Wahlen für den Verfassungsrat des Kantons Baselland in den 1980er-Jahren. Damals wurde auch im Proporz gewählt, und es wurde genau das erreicht, was Urs-Peter Moos möchte: Es wurden besondere Persönlichkeiten, die nicht Bestandteil des etablierten «politischen Kuchens» sind, gewählt. Das Volk hatte damals bemerkt, dass etwas Besonderes ansteht und besondere Persönlichkeiten aus der Gesellschaft gefragt sind. Er kann sich an die Wahl eines amtierenden Gerichtspräsidenten erinnern. Dieser hätte sich für den Landrat nicht aufstellen lassen können. Für den Verfassungsrat wäre seine Wahl auch wieder möglich. Er denkt auch an weitere Quereinsteiger, wie zum Beispiel einen Theologieprofessor, der später auch nicht in die Politik eingestiegen ist. Beides waren ganz wichtige Leute, die, dank dieser besonderen Wahl, als spezielle Persönlichkeiten, zusätzlich zu den Politikern aus den Parteien, auf die Liste genommen werden konnten und gewählt wurden.
Hanspeter Weibel (SVP) nimmt die Gedanken von Rolf Richterich und von Claudio Botti auf. Letzterer hat ja die Befürchtung, dass Klaus Kirchmayr der letzte verbleibende Verfassungsrat sein könnte. Nachdem dieser schon heute erste Zweifel an der Fusion angemeldet hat, glaubt er persönlich aber nicht daran, dass Klaus Kirchmayr so lange im Amt bleiben würde. Doch zurück zum Antrag von Urs-Peter Moos: Für einen solchen Verfassungsrat braucht es das Proporzsystem. Er fragt sich, ob es in der Region 125 Persönlichkeiten für eine Majorzwahl des Verfassungsrates gäbe. Die Wahl von Parteienvertreter ist heute schon sehr viel üblicher und wohl auch realistischer.
Siro Imber (FDP) sagt, dass das Parlament ein möglichst breites Spektrum an Meinungen abbilden soll. Kleine wie grosse Gruppierungen sollen im Parlament vertreten sein. Das Parlament soll die politischen Verhältnisse im Volk wiedergeben. Deshalb werden Parlamente in der Schweiz in der Regel im Proporzverfahren gewählt.
Das Problem des Gegenvorschlags liegt nun aber darin, dass mit sehr kleinen Wahlkreisen operiert wird und darum kleinere Gruppierung nicht an der Wahl teilnehmen können. Darüber wurde bislang nicht diskutiert.
Urs-Peter Moos (BDP) stellt fest, dass die Parteien offenbar sehr am Proporz hängen würden. Das ist bedauerlich. Er stellt auch fest, dass die meisten Personen heute nicht Mitglied einer Partei sind und es darum wünschenswert wäre, ein wenig von den Parteien wegzukommen. Über die Qualität des Verfassungsrates, die im Vordergrund stehen sollte, wurde bislang wenig gesagt. Er fragt sich, warum im Kanton alle vier Jahre über 550 Gemeinderäte mehrheitlich im Majorzwahlrecht gewählt werden können, dies beim Verfassungsrat aber nicht klappen sollte. Er ist auch sehr gespannt darauf, ob die Parteien dann wirklich Quereinsteigern Platz auf der Liste einräumen werden, wie dies vorhin im Ansatz angedeutet wurde. Er hält am Antrag fest.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Urs-Peter Moos zur Einführung des Majorzwahlrechts mit 73:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Urs-Peter Moos (BDP) stellt den Antrag, am Schluss von Absatz 1 den Zusatz « Die Amtsdauer beträgt vier Jahre » einzufügen.
Siro Imber (FDP) weist darauf hin, dass in der Kantonsverfassung eine Amtsdauer generell 4 Jahre daure. Der hier diskutierte § 158 darf nicht isoliert betrachtet werden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Urs-Peter Moos mit 52:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
§ 158 Absätze 2, 3 und 4 keine Wortbegehren
§ 158 Absatz 5
Urs-Peter Moos (BDP) stellt den Antrag, dass die Sitzungen des Verfassungsrates abwechslungsweise in den beiden Kantonen stattfinden müssen. Das ist ein wichtiger Punkt, um zu verhindern, dass Entscheide immer in eine Richtung gehen.
Werner Rufi (FDP) sagt, dass die JSK dieser Punkt besprochen habe und zum Schluss kam, dass diese Frage nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden solle. Es wurde auch diskutiert, ob diese Frage nicht als Empfehlung Teil des Landratsbeschluss sein könnte. Das wäre einfacher. Die Mehrheit des Verfassungsrates käme ja aus dem Kanton Baselland und könnte den Sitzungsort mitbestimmen. Er warnt davon, diesen Zusatz aufzunehmen, weil der Grosse Rat Basel-Stadt dann den Passus so auch noch übernehmen müsste.
Agathe Schuler (CVP) findet, dass diese Frage nicht in der Verfassung geregelt werden müsse. Es gibt ja noch andere Sitzungsorte als die beiden Parlamentssäle, die auch praktisch sein könnten. Sie bittet um Ablehnung des Antrages.
Claudio Botti (CVP) findet auch, dass der Sitzungsort nicht in der Verfassung geregelt sein sollte. Er fragt sich auch, welche Kosten es auslösen könnte, wenn die Verfassung den Sitzungsort vorgibt. Es braucht ja auch eine entsprechende Einrichtung für Abstimmungen usw. Er glaubt, dass der Verfassungsrat selber die geeigneten Räume finden wird.
Regula Meschberger (SP) geht davon aus, dass die gewählten VerfassungsrätInnen schlau genug sein werden, um selber geeignete Räume zu finden. Diese Regelung ist nicht verfassungswürdig.
Urs-Peter Moos (BDP) zieht seinen Antrag zurück und stellt in Aussicht, den Antrag beim Landratsbeschluss wieder anzubringen.
§ 158 Absatz 6 bis
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass der hier vorliegende Antrag der SVP-Fraktion bereits in der ersten Lesung gestellt wurde, damals unter Absatz 10. Wenn der Landrat dem folgenden Antrag zustimmt, würde Absatz 10 wegfallen.
Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion den Antrag stelle, in Absatz 6 bis die grundlegenden Gesetze, welche der Verfassungsrat ausarbeiten soll, auf Verfassungsstufe zu definieren. Dies sind:
a) ein Gesetz über die Geschäftsordnung des Parlaments
b) ein Organisationsgesetz der Regierung und der Verwaltung
c) ein Gerichtsorganisationsgesetz
d) ein Gesetz über die politischen Rechte
e) ein Gesetz über das Bürgerrecht
f) ein Gesetz über die Gemeinden
g) ein Gesetz über die Kirchen
h) ein Gesetz über den Finanzausgleich
i) ein Gesetz über den Finanzhaushalt
j) ein Gesetz über die Steuern
k) ein Gesetz über das Personalrecht
l) ein Gesetz über das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht.
Diese Gesetze sollen zusammen mit der Verfassung über einen neuen Kanton Basel dem Volk vorgelegt werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass die Grüne Fraktion den Antrag ablehne. Zum Starten des neuen Kantons braucht es zunächst ein Ja zur Verfassung. Nur für die für den Start unbedingt notwendigen Punkte soll der Verfassungsrat Gesetze machen. Die für den Start nicht unbedingt notwendigen Gesetze, sollen erst durch den neuen Souverän bestimmt werden.
Peter Schafroth (FDP) sagt, dass die aufgezählten Gesetze unbedingt notwendig seien für den Start des neuen Kantons. Ohne diese funktioniert das Staatswesen nicht. Das Volk will wissen, welche Konsequenzen eine Fusion hätte. Dazu gehören Fragen zu den Steuern, des Personals, des Finanzausgleichs, etc. Daher unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag.
Oskar Kämpfer (SVP) verweist auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1969, welches die Volksrechte schütze und festhalte, dass es unabdingbare Gesetze brauche, damit ein Staatswesen funktioniere. Im Urteil selber sind die Gesetze zwar noch nicht ausreichend definiert aber in späteren Urteilen sehr wohl. Nur schon deshalb müssen die aufgezählten Gesetze durch den Verfassungsrat ausgearbeitet werden.
Patrick Schäfli (parteilos) sagt, dass der Antrag der SVP-Fraktion zwingend sei. Das Volk muss «en connaissance de cause» entscheiden können. Gerade im Bereich Personalrecht wird es «um die Wurst gehen». Er hat den Verdacht, dass hier die Befürworter der Initiative die Katze im Sack verkaufen möchten.
Marco Born (FDP) sagt, dass die Befürworter immer von einer Fusions prüfungs initiative sprechen würden. Genau jene Fragen, wo es um mögliche Einsparungen geht, möchten die Befürworter nun aber ausklammern und nicht prüfen. Das ist nicht ganz ehrlich.
Claudio Botti (CVP) sieht es gleich wie seine Vorredner: Wenn das Volk über die Fusion abstimmt, muss es wissen, was die Fusion für finanzielle Konsequenzen hat. Das Volk hat ein Anrecht zu wissen, was mit den 20'000 Verwaltungsangestellten passiert. Was passiert mit dem Lehrkörper? Werden Schulen zusammengelegt? Diese Fragen müssen vorgängig geklärt werden. Daher stimmt er dem Antrag der SVP-Fraktion zu, als Minderheit in seiner Fraktion.
Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass bei der Aufzählung das Strassenverkehrsgesetz vergessen ging. Daher wird man nicht wissen, mit welchen Nummernschildern herumgefahren werden soll. Wie soll da über eine Fusion abgestimmt werden können? Das geht doch nicht! Kurz: Dieser Antrag ist «ein völliger Chabis». Was es braucht, sind Übergangsregelungen, damit die alten Rechte noch in einer Übergangsfrist gelten, bis das neue Parlament neue Gesetze ausgearbeitet hat. Über ein solch riesiges Paket seine Meinung abzugeben, geht kaum ohne Überforderung. Die Einheit der Materie ist auch nicht mehr gewährleistet. Er bittet darum, den Antrag abzulehnen.
Regula Meschberger (SP) empfiehlt, den Initiativtext und den Text zum Gegenvorschlag nochmals präzise zu lesen. Dort steht, dass der Verfassungsrat eine gemeinsame Verfassung erarbeitet, über die im Anschluss abgestimmt wird und zwar in beiden Kantonen getrennt voneinander. Bei einem Ja in beiden Kantonen folgt das Gewährleistungsverfahren durch den Bund. Und während dieser Zeit werden die wichtigsten Gesetze erlassen. Es braucht Gesetze um ein Parlament, eine Regierung und eine Gerichtsbarkeit zu wählen. Dies muss sofort festgelegt werden. Alles andere kann mit Übergangsregelung geregelt werden. Sie möchte nicht, dass der Verfassungsrat alle diese aufgezählten Gesetze erlässt. Das soll das neue, gemeinsam gewählte Parlament tun. Das ist demokratisch.
Rolf Richterich (FDP) sagt, dass die von der SVP-Fraktion verlangten Gesetze zwar mehr abbilden würden, als die von der JSK vorgeschlagenen. Dennoch wäre nicht das ganze Leben abgebildet. Und als Laufentaler, und damit erfahrener Kantonswechsler, empfiehlt er allen, einen Blick in den Laufentalervertrag zu werfen. Dort wird das ganze Leben geregelt, von der Geburtenklinik über die Berufsberatung bis zu Infrastruktur wie Strassen etc. Es ist wichtig, über alles abzustimmen. Der Vorschlag der SVP-Fraktion geht sogar zu wenig weit. Bei der Fusions-Abstimmung muss man doch wissen, welche Konsequenzen eine Fusion hätte. Welche Vorteile man weiterhin hätte und welche nicht mehr. Die Fusionsbefürworter machen den grossen Fehler, dass sie nur vier Gesetze (Punkte a bis d) geregelt haben wollen. Personen, die unsicher sind, werden darum nein stimmen, weil sie nicht sicher sind, was mit ihren heutigen Vorteilen passieren wird. Ihm kann es ja aber egal sein, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) findet es ein wenig mühsam, wie sich gewisse wichtig machende Fusionsturbos in den Vordergrund schieben. Wen er der Debatte zuhört, fragt er sich, warum die Übung gemacht werden soll. Es wurde vorhin von Brigitte Bos gesagt, mit der Fusion soll eine Prüfung gemacht werden, mit unsicherem Ausgang. Zuerst müsse man Fakten schaffen, um Wissen zu erlangen. Und nun, wo die SVP-Fraktion verlangt, dass Fakten geschaffen werden sollen, heisst es plötzlich, man brauche dies nicht jetzt, sondern erst später.
Für Brigitte Bos (CVP) ist gerade der angesprochene Laufentalervertrag, der alles bis ins letzte Detail regelt, kein gutes Beispiel dafür, wie es gemacht werden soll. Dort wurden Details geregelt, die bis heute zu Streit führen. Und die Dauer und die Kosten für die Ausarbeitung des Vertrags dürfen nicht wiederholt werden. Sie möchte geprüft haben, wie da Konstrukt eines gemeinsamen Kantons aussehen könnte. Sie möchte eine Verfassung und die zwingenden Rechte sehen. Dann gilt es die Bevölkerung zu fragen, ob sie möchte, dass die weiteren Gesetze ausgearbeitet werden. Ansonsten geht es viel zu lange.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) bittet ihre KollegInnen darum, nur noch neue Argumente vorzulegen. Sie behält es sich vor die Sitzung falls nötig um eine halbe Stunde zu verlängern. Es muss und soll heute eine Schlussabstimmung geben.
Marc Joset (SP) findet es relevant, ob über eine Ergänzung von Absatz 10 gesprochen werde oder über einen eigenen Absatz 6 bis . Denn in Absatz 10 wird festgehalten, dass der Verfassungsrat während des Gewährleistungsverfahrens die unumgänglichen Gesetze ausarbeitet, also nach einer Volksabstimmung. Der Verfassungsrat muss sich um die Verfassung kümmern. Er ist kein Parlament. Der Verfassungsrat kann nicht vor der Volksabstimmung Gesetze ausarbeiten. Dies verlangt der Antrag aber.
Dominik Straumann (SVP) verweist auf den nächsten Antrag betreffend Absatz 7: Dort verlangt die SVP-Fraktion, dass die Verfassung und die grundlegenden Gesetze gemeinsam dem Volk unterbreitet werden. Die Gesetze sollen also parallel und gleichzeitig mit der Verfassung dem Volk vorgelegt werden. Denn nur so kann das Volk beurteilen, was es wirklich erwartet. Die Katze darf nicht im Sack gekauft werden. Darum ist der Absatz bewusst als 6 bis formuliert und Absatz 10 soll gestrichen werden.
Siro Imber (FDP) sagt zu Handen von Marc Joset, dass die Initiative ja selber vorschreibe, dass der Verfassungsrat auch Gesetzgeber sein soll. Das ist ja eines der Probleme dieser Initiative. Es zeigt sich hier einmal mehr, dass die Initiative nicht durchdacht ist und man nun mit dem Gegenvorschlag versucht, Korrekturen vorzunehmen. Ehrlicher wäre, die Initiative zurückzunehmen, neu auszuarbeiten und dann wieder einzureichen. Der Stimmbürger hätte dann die Sicherheit für ein sauberes und gutes Verfahren.
Für Markus Meier (SVP) wird in dieser Debatte so getan, als ob es kein Aussen gäbe. Er arbeitet bei einem Wirtschaftsverband und hat viel mit Unternehmen zu tun. Unternehmen kümmern sich um viele der heute diskutierten Fragen nicht so stark. Sie wollen vor allem Planungssicherheit. Wenn man davon ausgeht, dass sich der Verfassungsrat während 10 bis 15 Jahren mit der Verfassung befasst und anschliessend noch weitere ca. 6 Jahre mit den wichtigen Gesetzen, wie das Steuergesetz, dann möchte er die nächsten gut 20 Jahre nichts mehr über den möglichen Erfolg der Wirtschaftsoffensive hören.
Paul Wenger (SVP) stellt im Saal eine mittlere bis schwere Naivität fest. Glaubt wirklich irgendjemand im Saal daran, dass der Stimmbürger ja zu einer Fusion sagt, wenn die angesprochenen Fragen nicht einigermassen geklärt sind? Diese Fragen nicht zu klären, bedeutet den Todesstoss für die Initiative. Der Bürger auf der Strasse möchte Klarheit!
Werner Rufi (FDP) sieht das Anliegen der SVP-Fraktion bezüglich einer weiteren Aufzählung von nötigen Gesetzen. Wenn nun aber ein Absatz 6 bis eingefügt würde, müsste das Zusammenspiel mit Absatz 10 im Auge behalten werden. Das ist zentral. Die Kommission wollte sich auf die vier genannten Gesetze beschränken, auch aus Gründen der Ökonomie.
Ausserdem bräuchte es eine Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt, wenn dieser Absatz nun eingefügt würde.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 45:39 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab, in § 158 den ausgeführten Absatz 6 bis aufzunehmen. [ Namenliste ]
§ 158 Absatz 7
Dominik Straumann (SVP) bedauert die Ablehnung des vorangegangenen Antrages und geht davon aus, dass dies mehr Stimmen gegen die Fusion bringen werde. Er bittet darum, wenigstens dem folgenden Antrag zuzustimmen, der verlangt, dass Absatz 7 wie folgt ergänzt wird: « Die vom Verfassungsrat beschlossene Verfassung und die grundlegenden Gesetze werden als eine Gesamtvorlage den Stimmberechtigen unterbreitet. Die Stimmberechtigten beider Kantone befinden über diese Vorlage zeitgleich in kantonal getrennten Abstimmungen. »
://: Der Landrat lehnt den Antrag mit 47:39 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
§ 158 Absätze 8 bis 11, II keine Wortbegehren
* * * * *
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
* * * * *
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Gegenvorschlag zur Fusionsinitiative in der Fassung nach der 1. Lesung mit 48:40 Stimmen zu. [ Namenliste ]
* * * * *
- Detailberatung Landratsbeschluss
Ziffer 1
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) sagt, dass die Kommission beantrage, der formulierten Verfassungsinitiative für die Fusion der Kantone BL und BS zuzustimmen.
://: Der Landrat lehnt die formulierten Verfassungsinitiative für die Fusion der Kantone BL und BS mit 43:42 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Ziffer 2
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass Punkt zwei bereits beschlossen wurde (Zustimmung zum Gegenvorschlag).
Ziffer 3
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass nach der eben erfolgten Abstimmung der folgende Satz abgeändert werden müsse: «Der Landrat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Volksinitiative «Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft» als auch den vorliegenden Gegenvorschlag anzunehmen und bei der Stichfrage dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben.»
Werner Rufi (FDP) sagt, dass die Empfehlung des Landrates, der Initiative zuzustimmen, sicher gestrichen werden müsse. Es stellte sich ausserdem die Frage, ob der Landrat eine Empfehlung abgeben möchte oder nicht.
Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion den Antrag stelle, dass der Landrat dem Volk sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen soll, in vollem Kenntnisse aller rechtlichen Gutachten zu diesem Thema, die zum Schluss kamen, dass dies ungeschickt sei. Im dritten Satz von Punkt drei des Landratsbeschlusses soll also das Wort «anzunehmen» ersetzt werden durch «abzulehnen».
Brigitte Bos (CVP) sagt, dass die CVP/EVP-Fraktion den Antrag stelle, auf eine Empfehlung ganz zu verzichten. Es soll den politischen Parteien überlassen werden, den Meinungsbildungsprozess anzustossen. Es ist hinlänglich bekannt, wie kontrovers der Landrat diskutiert hat. Auch das Abstimmungsresultat war sehr knapp. Eine Empfehlung nützt in diesem Fall dem Bürger nichts. Das Gesetz lässt den Verzicht einer Empfehlung zu, es wäre sinnvoll in einer solch wichtigen Frage auf eine Empfehlung zu verzichten.
Monica Gschwind (FDP) ist der Meinung, dass die Landräte gewählt wurden, um Fakten zu sammeln, darüber zu diskutieren und am Schluss eine Meinung abzugeben. Es ist zu einfach, diese Aufgabe nun abzuschieben. Ein solches Verhalten schwächt den Landrat. Da können die Landräte in Zukunft gleich zu Hause bleiben. Sie bittet darum, den Antrag abzulehnen.
Marc Bürgi (BDP) kann dem Antrag der SVP-Fraktion durchaus etwas abgewinnen. Was hat es aber zu bedeuten, wenn der vorhin mit einer Mehrheit beschlossene Gegenvorschlag nun ablehnend dem Volk unterbreitet wird? Er versteht es nicht.
Hannes Schweizer (SP) nimmt Bezug auf das Eingangsvotum von Oskar Kämpfer. Der Votant ist selber ein Fusionsgegner. Aber in dieser Art und Weise über den Nachbarkanton herzuziehen und diesen zu verunglimpfen, geht nicht. Mit dieser Argumentation werden viele Kritiker vor den Kopf gestossen und es besteht die Gefahr, dass diese ins gegnerische Lager wechseln. Dem Antrag der CVP/EVP-Fraktion kann er zustimmen. Es verwirrt den Stimmbürger, wenn der Landrat den Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt, nachdem er ihn selber eingebracht hat. Es handelt sich beim Antrag um einen Kompromiss, den es einzugehen gilt. Die Wirkung des Abstimmungsausgangs gilt es ferner nicht zu überschätzen.
Patrick Schäfli (parteilos) findet die Haltung der CVP/EVP-Fraktion wenig verständlich. Nachdem sich die Fraktionsmitglieder klar als Fusionsturbo geoutet haben, wollen sich diese nun um eine Aussage herumdrücken. Das ist bedenklich. Er schliesst sich der Argumentation von Monica Gschwind an: Es braucht eine klare Empfehlung.
Es gilt zwei Mal nein zu sagen. Der Landrat ist ein Parlament, kein Debattierklub.
Hanspeter Weibel (SVP) sagt, dass - sofern er das Prozedere richtig verstanden habe - nun die Initiative ja zurückgezogen werde. Dann liegt nur ein Gegenvorschlag vor.
Der Regierungsrat hat ja bereits gesagt, dass er sowohl die Initiative als auch jede Form von Gegenvorschlag ablehne. Die CVP/EVP-Fraktion hat ein klares Bekenntnis für ein Jein zum Ausdruck gebracht. Nun stellt sich die Frage, ob der Landrat nicht ein klares Bekenntnis zum Gegenvorschlag zum Ausdruck bringen soll, im Sinne von diesen abzulehnen.
Hans Furer (glp) findet es schlecht, nun die CVP/EVP-Fraktion zu verunglimpfen, nur damit eine Abstimmungsempfehlung im Sinne der Fusionsgegner erreicht werden kann. Beim Bund gibt es eine Vorschrift, die eine Abstimmungsempfehlung vorschreibt. Im Kanton Baselland gibt es diese Verpflichtung nicht. Es geht hier nicht um eine Vorlage zur integrativen Schule oder um andere Fragen, wo der Stimmbürger evtl. froh ist, wenn er weiss, wie das Parlament denkt. Es geht hier um die Einsetzung eines Verfassungsrates. Der Stimmbürger hat im langen Prozess begriffen, um was es geht, auch ohne Empfehlung des Landrates. Wer das nicht glaubt, hält den Stimmbürger für blöd. Daher braucht es keine Empfehlung.
Ruedi Brassel (SP) sagt, dass die Initiative noch nicht zurückgezogen sei. Es ist angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, wenn ein differenzloser Gegenvorschlag in den beiden Basel verabschiedet ist. Dies ist noch nicht der Fall. Der Landrat entscheidet heute ohne zu wissen, was am 25. Juni im Kanton Basel-Stadt passieren wird.
Der Landrat hat vorhin beschlossen, den Gegenvorschlag dem Volk zu unterbreiten. Das ist ein klares Votum und nicht ein Jein. Ob über die Initiative auch noch abgestimmt werden wird, ist eine andere Frage.
Nun geht es um die Frage, ob dem Volk eine Empfehlung abzugeben sei. Ist dies nötig? Der Landrat muss das Volk nicht bevormunden. Er hat keine Mühe damit, dem Volk die Annahme des Gegenvorschlags zu empfehlen. Er hat aber nicht das Gefühl, er müsse dem Volk diese Meinung eintrichtern. Daher kann dem Antrag der CVP/EVP-Fraktion zugestimmt werden.
Mirjam Würth (SP) findet, dass mit der Deklaration des Abstimmungsverhaltens ja auch schon vieles gesagt werde. Der Antrag der SVP (Empfehlung auf Ablehnung) ist sicher komplett falsch und entspricht nicht dem Abstimmungsresultat. Eine Befürwortung zu empfehlen, möchte man offenbar auch nicht. Daher lässt man es am besten offen. Das ist die logische Konsequenz daraus.
Rolf Richterich (FDP) findet, das Spiel sei noch nicht fertig und gehe in Verlängerung. Am Schluss wollen die Leute wissen, wer gewonnen hat. Darum braucht es eine Empfehlung. Sonst wäre es, wie wenn der WM-Final mit 0:0 endet und niemand weiss, wer Weltmeister wird. In der Abstimmung vorher ging es nur darum, ob der Landrat die Initiative oder einen Gegenvorschlag vors Volk bringen möchte. Die Meinung war, es soll ein Gegenvorschlag sein. Nun geht es aber um die Frage, ob dieselben Leute, die für den Gegenvorschlag stimmten, auch wollen, dass dieser angenommen wird. Das ist eine neue Frage und der Bürger möchte diese beantwortet haben. Jene, die nun für eine Wischiwaschi-Politik plädieren und keine Antwort geben möchten, sind nicht würdig, in diesem Amt zu sein.
Agathe Schuler (CVP) verwehrt sich gegen die Aussage betreffend des Amtes nicht würdig zu sein. Alle hier im Saal haben dieselben Rechte.
Es gilt zu überlegen, wie es weiter gehen soll. Nach dem heutigen Entscheid werden Parteiversammlungen folgen, Verbände und Organisationen werden tagen. Alle werden den Gegenvorschlag und die Initiative beraten und am Schluss ganz selbständig eine Abstimmungsempfehlung verfassen. Wohl kaum irgendwo wird man dabei auf die Abstimmung im Landrat verweisen. Darum kann auf die Empfehlung heute verzichtet werden.
Hansruedi Wirz (SVP) folgert, dass es - auf Grund des letzten Votums - in Zukunft gar keine Empfehlungen mehr brauche.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erklärt das Vorgehen: Der Antrag der Kommission muss zwangsläufig abgeändert werden, weil der Landrat Ziffer 1 abgelehnt hat. Das hat Auswirkungen auf Ziffer 3 des Landratsbeschlusses. Drei Varianten liegen vor:
- Die Kommission empfiehlt im Falle eines doppelten Ja, dem Gegenvorschlag den Vorrang zu gegeben.
- Die SVP-Fraktion stellt den Antrag auf eine ablehnende Empfehlung sowohl zur Initiative als auch zum Gegenvorschlag
- Die CVP/EVP-Fraktion stellt den Antrag, dass der Landrat gar keine Empfehlung abgeben soll.
Zunächst werden die beiden Anträge gegeneinander gestellt. Der obsiegende wird der Kommissionsvariante gegenübergestellt.
Werner Rufi (FDP) sagt, dass die Stichfrage beibehalten werden soll. Damit kann diesbezüglich eine klare Haltung nach aussen kommuniziert werden.
://: Der Landrat bevorzugt den Antrag der CVP/EVP-Fraktion mit 46:40 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Antrag der SVP-Fraktion. [ Namenliste ]
://: Der Landrat bevorzugt den Antrag der CVP/EVP-Fraktion mit 45:39 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Kommissionsantrag. [ Namenliste ]
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) verdeutlicht, dass der dritte Satz in Absatz 3 des Landratsbeschlusses damit wegfällt.
Ziffern 4 - 6 keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Vorlage 2013/444 in der Version nach der zweiten Lesung mit 47:40 Stimmen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend die Formulierte Verfassungsinitiative «Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft»
vom 12. Juni 2014
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die formulierten Verfassungsinitiative «Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft» wird abgelehnt.
2. Die Änderung der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100, GS 29.276) wird als Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative «Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft» beschlossen.
3. Die Initiative und der Gegenvorschlag sind der Gesamtheit der Stimmberechtigten zum Entscheid vorzulegen. Für den Fall, dass sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden, haben die Stimmberechtigten zu entscheiden, welche der beiden Vorlagen sie vorziehen. Der Text der angenommenen Vorlage wird nur unter der Voraussetzung in die Verfassung aufgenommen, dass die entsprechende parallele Vorlage auch im Kanton Basel-Stadt angenommen wird. In diesem Fall ersuchen die Regierungsräte der beiden Kantone durch gleichzeitige Beschlüsse um Gewährleistung des Bundes.
4. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Stimmberechtigten einen inhaltlich übereinstimmenden Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet. Stellt der Grosse Rat der Initiative keinen inhaltlich übereinstimmenden Gegenvorschlag gegenüber, so wird die Initiative der Gesamtheit der Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Annahme und ohne Gegenvorschlag zum Entscheid vorgelegt.
5. Wird die Initiative zurückgezogen, so ist der Text des Gegenvorschlags der Gesamtheit der Stimmberechtigten zur Abstimmung vorzulegen.
6. Dieser Beschluss ist zu publizieren.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei