Protokoll der Landratssitzung vom 13. Februar 2014

Nr. 1770

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erläutert den Sachverhalt. Die von 28 Einwohnergemeinden eingereichte Gemeindeinitiative verlange, dass der Kanton die Ausfinanzierungsschulden aller der Pensionskasse angeschlossenen Arbeitnehmenden à fonds perdu übernimmt. Die Finanzkommission lehnt die Gemeindeinitiative zur Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse einstimmig ab. Die finanzielle Belastung des Kantons wäre enorm. Mit dem von ihr abgeänderten Gegenvorschlag erwartet die Kommission von den Initiativgemeinden, dass diese ihre Initiative zurückziehen. Der Regierungsrat hatte mit seiner Vorlage einen Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative unterbreitet, der weiter geht als die sogenannte Garantievorlage und diese konkretisiert, nämlich durch das sogenannte Pooling, das den Arbeitgebenden eine günstige Darlehensaufnahme ermöglicht, und mit einer Garantiezusage. Zusätzlich würde sich der Kanton an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte beteiligen.


Die Finanzkommission hat am 22. Januar eine Vertretung der Initiativgemeinden angehört und auch eine Stellungnahme des VBLG zur Kenntnis genommen. Die Vertreter des Initiativkomitees und des VBLG haben die Vorschläge zum Pooling und zu den Garantien positiv gewürdigt. Aber sie verlangen, dass der Kanton die Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte übernimmt ohne Rückerstattungsforderungen an die Gemeinden, wie sie in § 15b Abs. 3 formuliert ist. Die Lehrkräfte seien zwar bei den Gemeinden angestellt, aber gemäss kantonalem Recht. Die Initianten haben signalisiert, dass die Initiative zurückgezogen werde, wenn der Kanton zur Übernahme dieser Kosten bereit sei.


Die Finanzkommission hat sich in Erster Lesung mit 8:4 Stimmen bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, dass der Kanton auf die Rückerstattung von immerhin 184 Millionen Franken gemäss Abs. 3 verzichten soll, wenn im Gegenzug die Initiative zurückgezogen wird. Die Kommission hat dann von den Initianten einen sogenannten Rückzugs-Fahrplan verlangt im Hinblick auf die Zweite Lesung in der Kommission. Dieser traf innert Wochenfrist ein. Darin wurde nochmals schriftlich versichert, dass die Initiative zurückgezogen wird, wenn die Mehrheit des Landrats dem Vorschlag der Finanzkommission zustimmt. Entsprechend sind auch schon Vorkehrungen in den Gemeinden getroffen worden, damit dieser Rückzug fristgemäss organisiert werden kann. Aber erst zu diesem Zeitpunkt wurde klar, dass die Vertreter der Initiativgemeinden davon ausgegangen waren, dass der Kanton neben der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte auch die Kosten der Besitzstandsregelung von 33 Millionen Franken tragen soll. Dieser Besitzstandsausgleich ergibt sich infolge des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Auch dort wird argumentiert, dass eine einheitliche Regelung für alle Lehrpersonen im Kanton gelten soll.


Die Finanzdirektion und der ablehnende Teil der Kommission stellen sich auf den Standpunkt, dass die Kosten für diesen Besitzstandsausgleich eine freiwillige Leistung des jeweiligen Arbeitgebers darstellen. Die Kosten der Besitzstandregelung können also bei den Gemeinden unterschiedlich hoch sein. Diese Differenz wurde dann auch zur pièce de résistance. Die Finanzkommission hat sich mit dem Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, dass der Kanton die Kosten für die Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte, inklusive der Kosten für die Besitzstandsregelung, übernimmt.


Bezüglich § 15b Absatz 6 sind sich die Finanzkommission und die Vertreter der Initiative einig, dass bei einem Austritt einer Einwohnergemeinde oder eines Musikschulzweckverbandes oder eines Kollektivs von Musikschullehrkräften die in § 12 Abs. 3 geregelte gestaffelte Rückerstattungspflicht ebenfalls zur Anwendung kommt. Die Bestimmung des Abs. 6 soll also nicht gestrichen werden.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, die Gemeindeinitiative abzulehnen. Sie beantragt mit 6:3 Stimmen bei einer Enthaltung, den Gegenvorschlag entsprechend dem von der Kommission abgeänderten Entwurf zu beschliessen. Drittens spricht sich die Kommission einstimmig dafür aus, den Stimmberechtigten die Ablehnung der Gemeindeinitiative zu empfehlen, falls diese nicht zurückgezogen wird.


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- Eintretensdebatte


Roman Klauser (SVP) hält fest, er habe sich als Mitglied der Finanzkommission bei dem Gedanken ertappt, was hier eigentlich vor sich geht. Es gab einen Volksentscheid, aufgrund dessen man genau wusste: So wird diese Pensionskasse saniert. Darin war klar gesagt, dass die Gemeinden sich selbst ausfinanzieren. Dann gab es einen Gegenvorschlag der Regierung, der das Pooling und Garantieübernahme anbot und einen Teil der Kosten für die Musiklehrer übernommen hätte. Das hätte den Kanton 58 Millionen Franken gekostet. Diesen Vorschlag findet die SVP-Fraktion gut. Dann aber ging es los. Diejenigen, die diese Initiative lancierten, sagten: Das ist viel zu wenig, damit können wir keinen Erfolg vorweisen. Dann wurden die ersten 177.5 Millionen ausgepackt, das ist der Fehlbetrag für die Rentner. Dann hat man gemerkt, man könnte ja noch mehr verlangen. Und man nahm die Senkung des technischen Zinssatzes - 53 Millionen - dazu; ferner, da man schon einmal daran war, auch die Kapitalisierung der Rententeuerung, das sind auch nochmals 11 Millionen. Macht zusammen rund 242 Millionen Franken. Darüber wurde in der Finanzkommission diskutiert. In der zweiten Lesung kam dann noch der Besitzstand dazu: weitere 33 Millionen.


Dem Votanten macht es Mühe, wenn er auf diese Art vorgeführt wird mit der Ankündigung, die Initiative werde dann zurückgezogen. Etwas in ihm wehrt sich dagegen. Es gab eine Volksabstimmung, in der gesagt wurde: So machen wir es. Die Regierung hat Hand geboten, den Gemeinden zu helfen. Und jetzt kommt dieser Winkelzug, der - im Moment - bei 270 Millionen liegt. Aber es liegen Briefe vor mit Forderungen von anderen Organisationen, die auch noch offen sind. Die kommen vielleicht auch noch. Dem Votanten liegt konkret ein Brief vor von Schulleitern, die fragen, warum sie vergessen worden seien. Am Ende ist man dann vielleicht bei 350 Millionen. Dann heisst es: Wollt ihr nun die 800 Millionen oder die 350? So geht es nicht. Darum lehnt der Votant diese Art des Vorgehens insgesamt ab und stellt den Antrag, dass heute über den Gegenvorschlag der Regierung entschieden wird, das ist derjenige über 58 Millionen inklusive Pooling und Garantieübernahme. Das ist eine ausgewogene und gute Sache.


Man muss einfach eines immer wieder sagen: Die Arbeitgeber dieser Lehrer waren die Gemeinden. Und jeder Arbeitgeber, der in der Privatwirtschaft Leute angestellt hat, weiss, welches seine Verantwortung ist, nämlich dass er für die Leistungen aufkommen muss, die er seinen Mitarbeitern ausrichten muss. Der Votant hat gerade jetzt eine Sanierung einer Pensionskasse hinter sich, zu welcher die Arbeitgeber drei Jahre lang 4 Prozent zusätzlich zahlen mussten und die Arbeitnehmer zwei Jahre lang 3,5 Prozent. Dort hat niemand gefragt, ob man nicht eine Initiative machen könnte. Dort gibt es einfach eine Aufsichtsbehörde, die sagt, wie's geht. Aber hier befindet man sich quasi in einer Schonzone. In der Privatwirtschaft wäre so etwas nicht geduldet worden.


Die SVP unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung.


Ruedi Brassel (SP) hält fest, diese Initiative habe eine lange Vorgeschichte. Sie geht zurück auf die BLPK-Vorlage vom 19. Juni 2012. Dort war ein Finanzierungsmodell vorgesehen, das mit 3 Prozent Zinsen die Gemeinden vierzig Jahre lang zur «Schuldknechtschaft», wie es damals hiess, verknurrt hätte; und das hat begreiflicherweise Opposition hervorgerufen. Diese Konstruktion wurde dann aber von der Personal- und der Finanzkommission verändert. Man konnte in einem langen parlamentarischen Prozess grosse Mängel beseitigen. Damals wurde schon von den Gemeinden signalisiert, dass, wenn es von Anfang an so ausgesehen hätte, die Gemeindeinitiative vielleicht gar nicht entstanden wäre. Die Gemeindeinitiative - das war von Anfang an klar deklariert - wurde als Spielkarte in einem Verhandlungspoker eingesetzt, um die Belastung der Gemeinden zu senken.


Eindeutig stehen die Gemeinden als Arbeitgeberinnen in der Verantwortung für ihre Angestellten. Die Gemeindeinitiative, wie sie zuerst daherkam, wollte dies quasi in Abrede stellen und die ganze Verantwortung an den Kanton geben. Das war die Karte, die die Gemeinden einbrachten, die aber so natürlich in keiner Weise akzeptabel ist. Aus ihrer Verantwortung können sich die Gemeinden nicht herausziehen. Aber es ist auch nicht verboten, politisch zu verhandeln. Und ein Mittel in einem solchen Prozess kann eine Initiative sein. Diese Initiative wurde lanciert und hat Gegendruck erzeugt in einer Situation, als auf den Gemeinden der Druck der Regierungsvorlage lastete. So weit mag dieses Spiel legitim sein.


Aber man muss sich auch fragen: Wer zahlt denn hier eigentlich die Zeche? Das sind letztlich immer die Steuerzahlerin und der Steuerzahler, die das Geld entweder auf das eine oder auf das andere Konto überweisen. Was hier stattfindet zwischen Kanton und Gemeinden, ist aus der Perspektive der Steuerzahler ein leicht absurdes Spiel. So schafft man keine gute Regelung. Dieses peinliche und kleinliche Spiel muss ein Ende haben; so kann man nicht weiterwirtschaften.


Sicher, einzelne Gemeinden wird es hart treffen. Den Kanton aber auch. Die Kantonsfinanzen sind nämlich deutlich schlechter als die Gemeindefinanzen im Durchschnitt, wobei es da natürlich grosse Unterschiede gibt. Aber über eines müssen sich die Gemeinden im Klaren sein, wenn sie dieses Pokerspiel spielen: Der Kanton kann sich das, was die Gemeinden hier verlangen, nicht leisten. Man darf auch nicht vergessen, dass, wie Roman Klauser schon erwähnte, der Souverän im vergangenen Herbst die BLPK-Vorlage genehmigt hat mit Preisschildern darauf, gemäss denen eigentlich klar war, wer was bezahlen muss. Natürlich hatten damals die Gemeinden noch die Karten der Initiative in der Hand. Nun wird signalisiert, zuerst vom Kanton, dann in abgeänderter Form von der Landratskommission, dass man bereit ist, den Gemeinden entgegenzukommen. Dabei muss man aber im Auge behalten, dass dies alles den Kanton in einer ganz schwierigen Phase trifft. Er ist gerade daran, sich finanziell zu erholen; aber diese Sache wird ihn wieder zurückwerfen.


870 Millionen sind schlicht nicht tragbar. Wenn die Gemeinden - und nicht nur mit der Charta von Muttenz - mehr Autonomie und Gewicht erlangen wollen, dann dürfen sie diesen Anspruch nicht auf dem Weg dieser Initiative einfordern. Da sind sie auf dem Holzweg. Es ist paradox und fatal: Sie verlangen mehr Gewicht, indem sie sich selbst entlasten und den Kanton belasten. Die Folgen wären schwere Gleichgewichtsprobleme auf beiden Seiten. Diese wären nicht nur finanzieller, sondern längerfristig auch staatspolitischer Art. Man müsste die ganze Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden umkrempeln, wenn man diese Initiative unterstützen wollte.


Aber was soll man jetzt tun? In der Kommission war von «Erpressung» die Rede, von «Kuhhandel». Nach Meinung des Votanten muss man sich vor moralischen Wertungen hüten. Es ist ein politisches Pokerspiel im Gange. Man muss ganz nüchtern die Risiken abwägen. Die Alternativen lauten, entweder 870 Millionen zu zahlen oder zu versuchen, mit «nur» 58 Millionen durchzukommen, wie die Regierung dies vorschlägt, aber allenfalls auch den totalen Scherbenhaufen zu haben.


Im Unterschied zum Votum von Roman Klauser ist Ruedi Brassel der Meinung, das Spiel sei mit dieser jetzt zur Debatte stehenden Vorlage beendet. Es werden zwar noch gewisse weitere Player Ansprüche anmelden. Wenn jedoch der Landrat heute den Vorschlag der Kommission annimmt, dann kann niemand mehr zusätzliche Forderungen einbringen. Denn der Landrat ist die letzte entscheidende Instanz, ehe es dann allenfalls ans Volk geht.


Die SP-Fraktion hält es für angebracht, den Gemeinden noch diesen Schritt entgegenzukommen, um das Risiko zu beseitigen, dass der Kanton am Ende die 870 Millionen tragen muss.


Noch etwas: Was hier läuft, ist, wie gesagt, ein Spiel, das letztlich sowieso der Steuerzahler zahlt. Soll nun der Steuerzahler etwa, zusätzlich zur Pensionskassensanierung, auch noch einen Abstimmungskampf zwischen Kanton und Gemeinden finanzieren? Das wäre einfach ein unwürdiges, absurdes Spiel, und es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen. Darum hat die SP beschlossen, auch die zusätzlichen Kosten für die Besitzstandsregelung zu akzeptieren und die Gemeinden um insgesamt 276 Millionen Franken zu entlasten. Allerdings muss eines klar sein: Was mit dieser Besitzstandsregelung entsteht, ist eine potenzielle Ungleichheit zwischen verschiedenen Kategorien von Gemeindeangestellten, nämlich solchen, die Lehrer sind, und den anderen. An dieser Stelle kommen die Gemeinden in die Pflicht, und zwar in eine mehr als nur moralische Pflicht, eine entsprechende Regelung auch jenen Angestellten zukommen zu lassen, die nicht der Kantonslohnverordnung unterstehen.


Der Votant bittet den Landrat, dem Vorschlag der Finanzkommission zu folgen - auch damit wieder ein besseres Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden hergestellt wird und damit vor allem Gemeinden, die ein gefährliches und heikles Spiel gespielt haben, wieder Glaubwürdigkeit gewinnen können.


Michael Herrmann (FDP) hält fest, er stimme zwar in einigen Punkten mit seinem Vorredner überein, wolle die Situation jedoch nicht so sehr dramatisieren. Es ist legitim, dass man die politische Mittel ausschöpft. Der Landrat muss sich den Herausforderungen stellen und diese Kuh endlich vom Eis bringen. Im Wissen, dass man in diesem Spiel nicht alle glücklich machen kann, weil es einfach um eine Menge Geld geht, muss man eine Lösung anbieten, die schlussendlich für alle tragbar ist. Egal, ob man den Gemeinde- oder den Kantonshut anhat - der Steuerzahler, der dafür aufkommen muss, ist immer der gleiche Steuerzahler. Man muss aber auch unterschiedliche Standpunkte anerkennen; ein Exekutivmitglied in einer Gemeinde schaut die Sache anders an als die meisten hier im Saal.


Die Mehrheit der FDP-Fraktion stellt sich hinter den Antrag, wie er von Roman Klauser für die SVP formuliert wurde. Diese Fraktionsmehrheit ist der Meinung, dass der Gegenvorschlag der Regierung gut und ausgewogen ist. Es ist dort auch die Ausfinanzierung der Musikschullehrkräfte enthalten. Es gibt sogar Stimmen bei der FDP, die sagen, dies sei bereits mehr als genug, wenn man das Subsidiaritätsprinzip bedenkt oder die Charta von Muttenz.


In dem Gegenvorschlag sind sehr gute Elemente enthalten: das Pooling und die Garantieübernahme. Man sollte jetzt in dieser Richtung vorwärts gehen. Denn wenn man es noch länger hinauszögert, taucht am Ende wieder die Frage der Teilkapitalisierung auf, und auf dieses Niveau sollte man nicht zurückfallen.


Die schlimmste und unfairste Variante wäre es, wenn die Gemeindeinitiative angenommen würde, wie Ruedi Brassel schon sagte. Dann würde der Kanton auch solche Arbeitgeber mitfinanzieren, die gar nichts mit ihm zu tun haben, und das auf dem Rücken der Steuerzahler. Das geht nicht, und wenn es sich dabei nur um ein paar wenige Millionen handeln würde.


Claudio Botti (CVP) sagt, er könne in vielem dem Votum von Ruedi Brassel zustimmen. Er möchte zudem die Frage in den Raum stellen, ob man auch an dem heiklen Punkt stehen würde, an dem man jetzt steht, wenn man seinerzeit anders mit den Gemeinden geredet hätte. Hätte man manches schon früher geregelt, so müsste man heute nicht über einen allenfalls drohenden Abstimmungskampf zwischen Kanton und Gemeinden reden. Vieles, was in den zurückliegenden Monaten geschah, war schädlich für die Politik, und dies könnte sich auch negativ auf das Ergebnis einer Abstimmung auswirken. Darum hat der Votant in der Kommission auch den Antrag gestellt, dass man den Gemeinden entgegenkommt und dass man diesen Brocken von 245 Millionen Franken im Sinne eines Kompromisses übernimmt. Wenn dann in der Zweiten Lesung noch jene 33 Millionen dazukamen für die Besitzstandwahrung, so ist dazu zu sagen, dass dieser Punkt in der Ersten Lesung gar nicht diskutiert wurde; sonst hätte der Votant ihn dort schon eingebracht. Er sieht es etwas anders als Roman Klauser und Michael Herrmann. Natürlich sind Kindergarten- und Primarlehrkräfte Gemeindeangestellte. Allerdings ist es so, dass die Gemeinden eigentlich nur die entsprechenden Lohnausgaben in ihren Budgets haben; aber zu bestimmen haben sie nichts. Faktisch handelt es sich daher in den Augen des Votanten um Kantonsangestellte. Und dann ist es auch richtig, dass der Kanton hier einen Teil beiträgt.


Wenn man nun den Gemeinden im Sinne des Kommissionsvorschlags entgegenkommt, erspart man sich einen sicher polemischen Abstimmungskampf, der mehr Gräben aufreissen würde, als er Gutes bewirken könnte. Und, wie Ruedi Brassel sagte: Derjenige, der zahlt, ist so oder so der Steuerzahler.


Der Votant sieht auch keine Ungleichbehandlung von Gemeindeangestellten, wie von Ruedi Brassel angesprochen. Denn anders als bei den Lehrkräften haben die Gemeinden bei ihren eigentlichen Angestellten das gesamte Vorgehen - wie viele Leute in welchen Positionen und Lohnklassen angestellt werden - selbst in der Hand.


Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu.


Gerhard Schafroth (glp) führt aus, man habe sich ja nun entschlossen, die Pensionskassensanierung über eine sogenannte indirekte Sanierung zu bewerkstelligen. Das heisst, man saniert die Kassie nicht Schritt für Schritt durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern man saniert alles auf einmal, indem die Arbeitgeber eine Schuld eingehen und diese Schuld nachher abzahlen. Durch das Einräumen einer Schuld - eben das Konzept der Vollkapitalisierung - hat man erreicht, dass jetzt die Möglichkeit besteht, sich über diese Schulden überhaupt zu unterhalten. Die erste daraus resultierende ganz grosse Tranche waren jene 150 Millionen Franken, die man von den Kantonsspitälern als Schuld an den Kanton übertragen hat. Diese Strafprämie war auch eine der Folgen der Vollkapitalisierung. Und heute redet man über die zweite Strafprämie, nämlich über 276 Millionen Franken Schulden, die von den Gemeinden an den Kanton übertragen werden sollen.


Man hat tatsächlich einen Kampf zwischen Gemeinden und Kanton, was ein völliger Unsinn ist und das Image der Politik aufs Schwerste schädigen wird. Tatsächlich haben die Gemeinden den Abstimmungskampf so weit vorbereitet, dass sie nur noch auf den Knopf drücken müssen. Was hat der Kanton dem entgegenzusetzen? Der Votant sieht schon Regierungsrat Toni Lauber, wie er, ein wenig einsam, Plakate aufhängt [Zwischenruf Regierungsrat Isaac Reber: «Ich helfe ihm!»; Heiterkeit] . Das ist doch ein absoluter Mist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gemeinden mit ihrer Idee durchkämen, ist riesengross, und dann hätte man das totale Finanzdesaster, indem der Kanton dann wirklich 890 Millionen zahlen müsste. Das kann es doch einfach nicht sein.


Die BDP/glp-Fraktion ist daher geschlossen dafür, dass man diesen Kompromiss jetzt eingeht und einen Strich darunter zieht. In Übereinstimmung mit Ruedi Brassel und im Gegensatz zu Roman Klauser ist für den Votanten klar, dass jetzt nicht noch weitere Forderungen weiterer Berufsgruppen auftauchen können. Das ist vom Prozedere her gar nicht möglich.


Lotti Stokar (Grüne) sagt einleitend, sie möchte zuerst klarstellen, mit welchem Hut auf dem Kopf sie spreche. Das ist ja ein im vorliegenden Zusammenhang offenbar gern angesprochenes Thema. Die Votantin ist Gemeindepräsidentin der Gemeinde Oberwil. Sie war dabei, als diese Gemeindeinitiative diskutiert wurde. Die Gemeinde Oberwil hat über die Initiative aber weder abgestimmt noch beschlossen, und die Votantin ist nicht Mitglied im Initiativkomitee. Trotz allem sind die Landrätinnen und Landräte ja auch gewählt von ihren Wahlkreisen, und sie sind Parteimitglieder. Und so muss sich jeder selbst überlegen, für was er verantwortlich ist und wofür er einstehen muss. Die Votantin ist von Beruf auch noch Mediatorin, und dort geht es darum, Interessen zu hören.


Wenn man in die Geschichte der Gemeindeinitiative zurückblickt, so stellt man fest, dass damals, als man in den Gemeinden anfing, sich mit dem Thema zu befassen, wirklich noch eine andere Zeit war. Man hat sich in den Gemeinden enorm Sorgen gemacht, wie der Kanton das Problem, das ihm vom eidgenössischen Gesetzgeber übertragen wurde, anpacken wird. Es ging ja nicht nur um die Gemeinden, sondern auch um die angeschlossenen Institutionen. So ging es in der Gemeindeinitiative darum, wie man es zustande bringt, dass es nicht noch und noch Probleme gibt, nicht zuletzt bei kleinen Gemeinden, die in den zurückliegenden Jahren einfach nicht in der Lage gewesen waren, für die Ausfinanzierung der Pensionskasse Rückstellungen zu tätigen. Gewisse Gemeinden konnten Geld auf die Seite legen, aber ganz viele konnten das schlichtweg nicht.


Soweit die Geschichte. Nun sagt die SVP: Wir haben ja im September abgestimmt, nun kann man doch nicht nochmals kommen. Das ist aber nur die Hälfte der Wahrheit Denn damals hat man abgestimmt über das Pensionskassengesetz im Wissen, dass es bereits eine Gemeindeinitiative gab, und im Wissen dass auch ein Gegenvorschlag der Regierung im Gespräch war, bei dem es darum ging, den Gemeinden zu helfen. Es war die Rede von Pooling und von Garantieübernahme, aber zu sehen bekommen hat man den Gegenvorschlag erst Anfang dieses Jahres. Darum ist es völlig klar, dass man diese Gemeindeinitiative jetzt nochmals ernst nehmen und besprechen musste, wie das ja nun auch die Finanzkommission getan hat, indem sie die Vertreter des Initiativkomitees anhörte. Wenn jetzt von Basar oder Pokerspiel die Rede ist, so sieht dies die Votantin gar nicht so. Man muss einfach die verschiedenen Interessen anschauen: die des Gemeindesteuerzahlers, die des Kantonssteuerzahlers und diejenigen des Kantons im Verhältnis zu seinen Nachbarkantonen. Auch die Votantin findet, das schlimmste Szenario wäre, wenn die Gemeindeinitiative angenommen werden würde. Ob es so kommen würde, weiss man nicht; aber gewisse Chancen bestehen zweifellos. Denn es ist doch so, dass den Einwohnern die Gemeindekasse wesentlich näher steht als die Kantonskasse. Bei den Landratsmitgliedern ist das vielleicht anders; aber wer zum Schluss abstimmt, das sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden.


Die grosse Mehrheit der Grünen ist für den Kompromiss, den die Finanzkommission vorschlägt. Hinzuweisen ist aber darauf, dass es in diesem Gegenvorschlag ganz schwierige Rückerstattungsklauseln hat, wobei auf den Finanzausgleich 2009 abgestellt wird. Es ist noch nicht abzusehen, wie das in den Gemeinden dann wirklich beurteilt wird. Der Kompromiss ist ein gangbarer Weg, aber glücklich macht er nicht. In Sachen Besitzstandswahrung argumentiert die Votantin ähnlich wie Claudio Botti. Die Lehrkräfte laufen zwar über die Bücher der Gemeinden, aber inhaltlich bestimmt allein der Kanton. Es sind auch kaum Ungleichbehandlungen mit den anderen Gemeindeangestellten zu befürchten, weil es für die meisten Gemeinden sowieso am einfachsten sein wird, das Modell des Kantons zu übernehmen.


Man sollte jetzt kein Schwarzer-Peter-Spiel mehr spielen, sondern die Kröte schlucken und den Gegenvorschlag der Finanzkommission unterstützen.


Kommissionspräsident Marc Joset (SP) geht auf den von Roman Klauser erwähnten Brief von den Lehrpersonen der Schulheime ein, den alle Landratsmitglieder erhalten haben. Er habe abgeklärt, dass diese Lehrpersonen privatrechtlich gemäss OR angestellt sind. Sie unterliegen also nicht dem kantonalen Personalrecht. Diese Anfrage ist daher vom Tisch, und es ist nicht anzunehmen, dass es noch andere Gruppen gibt, die Ansprüche stellen könnten.


Urs-Peter Moos (BDP) geht auf die Äusserung von Ruedi Brassel ein, wonach es sich um ein kleinliches und peinliches Spiel handle, und hält fest, diese Meinung könne er überhaupt nicht teilen. Schon nur wenn man die Grössenordnung der Gelder anschaut, die hier im Spiel sind, kann man sicher nicht von kleinlichem und peinlichem Spiel reden. Fakt ist, dass die Gemeinden es verschlafen haben, ihren Teil der Sanierung der Pensionskassen zu übernehmen. Sie hatten seit 2003 ausdrücklich Gelegenheit, sich aus der Pensionskasse zu verabschieden. In den Jahren 2004 bis 2006 lag der Deckungsgrad der Pensionskasse bei 94 Prozent. Die Gelegenheit, sich ihrer Verantwortung zu stellen, wurde den Gemeinden auf dem Silbertablett serviert. Hätten sie diese Gelegenheit damals ergriffen, so hätten sie eine Menge Geld sparen können.


Auch die Aussage, für den Steuerzahler spiele es keine Rolle, kann der Votant so nicht im Raum stehen lassen. Von der Aussenwirkung her wäre es viel fataler, wenn der Kanton den Steuerfuss erhöhen müsste. Das hat eine nationale Ausstrahlung, sogar eine internationale, und es spielt für die guten Steuerzahler, die man im Kanton hat, eine ganz entscheidende Rolle. Der Votant ist etwas erstaunt, dass dieser Aspekt bisher nicht genannt wurde. Wenn man von dem Szenario ausgeht, dass nicht der Kanton, sondern allenfalls die Gemeinden die Steuern erhöhen müssten, so sieht man dreierlei Kategorien: Erstens diejenigen, die sich vorbereitet haben und Rückstellungen getätigt haben. Entgegen dem Votum von Lotti Stokar gab es deren einige. Diese werden voraussichtlich ohne Steuererhöhungen auskommen. Zweitens gibt es solche Gemeinden, die den Gürtel etwas enger schnallen müssten. Und schliesslich gibt es noch die dritte Kategorie, die nicht um eine Steuererhöhung herumkommen würde. Aber der Kanton wäre aussen vor; und es ist ja im hiesigen System so, dass der grösste Teil der Steuern an den Kanton gezahlt wird.


Im Vergleich der beiden vorliegenden Gegenvorschläge findet der Votant denjenigen der Regierung gar bescheiden, während er die von der Kommission vorgeschlagene Lösung eher für grosszügig hält, vor allem im Punkt Besitzstandgarantie mit mehr als 30 Millionen Franken. Nichtsdestotrotz, ein Blick in die Geschichte zeigt, dass der Kanton bis vor sechs oder sieben Jahren den Gemeinden Subventionen für die Lohnkosten der Primarschullehrpersonen bezahlt hat. Und noch heute stellt der Kanton diesbezüglich eine Dienstleistung zur Verfügung, nämlich die Lohnbuchhaltung. In Anbetracht dessen, und um einen Schlussstrich zu ziehen, ist der Votant der Meinung, dass man den Kommissionsantrag, obwohl er eigentlich etwas zu grosszügig ist, unterstützen sollte.


Hanspeter Weibel (SVP) erinnert daran, dass er vor noch nicht einmal einem Jahr in einer zweiten Lesung das Wort zum jetzigen Thema ergriffen habe und damals ziemlich allein dagestanden sei. Heute hat er schon vieles gehört, was er in der Analyse an sich richtig findet; aber er geht nicht mit allen Schlussfolgerungen einig. Schon vor einem Jahr hat er auf die finanziellen Risiken der Gemeindeinitiative hingewiesen. Was heute noch nicht diskutiert wurde, aber ebenfalls noch auf den Kanton zukommt, ist die Sache mit der Staatsgarantie. In der Vorlage, über die abgestimmt wurde, hiess es, die Staatsgarantie entfalle. Wie das geschehen soll, ist heute überhaupt noch nicht klar. Kurz, der Kanton wird in dieser BLPK-Angelegenheit noch einige Male finanzielle Risiken laufen. Der Votant hätte sich gewünscht, dass Ruedi Brassel in der Diskussion vor einem Jahr mit der gleichen Vehemenz wie heute die Interessen des Steuerzahlers herausgekehrt hätte. Er teilt aber nicht die Auffassung, dass es gleichgültig sei, ob es den Kantons- oder den Gemeindesteuerzahler trifft. Wie Urs-Peter Moos schon erwähnte, gibt es in der Gemeinden sehr unterschiedliche Situationen. Die Situation des Kantonssteuerzahlers würde sehr strapaziert, wenn er für Rückstellungen anderer Gemeinden aufkommen müsste, obwohl diese in seiner eigenen Wohngemeinde bereits finanziert sind. Als Extrembeispiel hätte Bottmingen ein sehr unangenehmes Problem, wenn die Gemeindeinitiative angenommen würde: Man wüsste nicht, auf welchem Weg man die bereits vollständig getätigten Rückstellungen den eigenen Gemeindesteuerzahlern wieder zurückerstatten sollte.


Die Annahme der Gemeindeinitiative würde also zu ungleich gewichteten Ergebnissen führen. Der Votant findet aber auch den Kompromissvorschlag der Finanzkommission in diesem Sinne unsolidarisch.


Er teilt auch nicht die Auffassung, man müsse eine Volksabstimmung über die Gemeindeinitiative tunlichst vermeiden. Zum einen ist Toni Lauber, wie er dem Votanten sagte, hundertprozentig sicher, dass die Initiative nicht angenommen würde; er habe gute Argumente (die er heute hoffentlich noch bekanntgeben wird). Zum anderen muss man doch sagen: Falls es so sein sollte, dass der Stimmbürger im vergangenen Herbst in Unkenntnis aller Folgen über die BLPK-Sanierung abgestimmt hat, dann sollte er doch jetzt mindestens die Chance haben, sich in Kenntnis weiterer Folgen nochmals dazu zu äussern. Beruhigend immerhin findet der Votant, dass in der heutigen Diskussion teilweise ein Vokabular verwendet wird, das die SVP bereits im vergangenen Jahr gebraucht hat, nämlich dass die finanziellen Risiken für den Kanton existenziell sind. Der Votant ist froh, dass das jetzt langsam erkannt wird.


Es geht darum, dass man nun nicht dem - wie er persönlich findet - faulen Kompromiss der Finanzkommission zustimmt, sondern dass man der Gemeindeinitiative den Vorschlag der Regierung gegenüberstellt. Dort ist alles enthalten, was die Gemeinden brauchen: das Finanzierungspooling, die Garantie. Aber die Verantwortung bleibt bei den Gemeinden, wo sie schon immer war. Es kann doch nicht sein, dass man laut Charta von Muttenz permanent mehr Verantwortung und mehr Dezentralisierung einfordert, dass man aber dann, wenn es ums Bezahlen geht, wenn es darum geht, auch finanziell Verantwortung zu übernehmen, alles wieder an den Kanton abschiebt. Das ist keine konsequente Haltung, und darum möchte der Votant dem Rat beliebt machen, den Gegenvorschlag der Finanzkommission abzulehnen und stattdessen den Vorschlag der Regierung zu unterstützen.


Oskar Kämpfer (SVP) stellt fest, es sei schon vieles gesagt worden, darunter sei zum Glück auch eine fundierten Analyse von Ruedi Brassel gewesen; es freue ihn, den Votanten, sehr, dass auch die gegenüberliegende Seite heute eine fundierte Sachpolitik mache [Heiterkeit] . Wenn man von Demokratie und demokratischen Lösung spricht, wie das heute vielfach geschehen ist, muss man auch die Auswirkungen beleuchten. Der unsolidarische Vorschlag, der hier vorliegt, dürfte eigentlich aus Verantwortungsbewusstsein heraus keine Mehrheit finden. Verschiedene Gründe hierfür wurden bereits erwähnt; einen möchte der Votant noch hinzufügen. Je nachdem, welche Entscheidung der Kanton heute trifft, wird es entweder bei einzelnen Gemeinden oder aber beim Kanton eine Steuererhöhung geben. Eine Steuererhöhung im Kanton aber ist nicht nur ein Problem auf wirtschaftlicher Ebene, sondern sie wäre auch sehr viel schwieriger wieder rückgängig zu machen. Auf der Ebene der Gemeinden ist es viel leichter zu sagen: Gut, für eine gewisse Zeit erhöhen wir, und dann machen wir es wieder rückgängig. Das ist mit ein Grund dafür, weshalb die Verantwortung nicht nur vorher schon bei den Gemeinden gelegen haben sollte, sondern auch jetzt, wo es ums Bezahlen geht, bei ihnen liegen sollte. Dort kann man vernünftige, zeitlich befristete Lösungen umsetzen.


Monica Gschwind (FDP) teilt mit, sie spreche für eine kleine Minderheit der FDP-Fraktion. Diese erachtet den von der Regierung vorgelegten Gegenvorschlag als ein sehr taugliches Instrument, das die schwierige Abwicklung der Ausfinanzierung aller angeschlossenen Arbeitgeber ein bisschen erleichtert. Insbesondere das Angebot des Pooling für alle als Hilfsinstrument für die Kreditfinanzierung, aber auch die Abgabe der notwendigen Garantien für alle und die Anpassung des Gemeinderechts bezüglich Bilanzierung sind äusserst wichtige Elemente dieses Gegenvorschlags. Doch bei der vorgeschlagenen Übernahme der Ausfinanzierung der Musikschulen und der Gemeindelehrkräfte teilen sich die Meinungen. Obwohl die Votantin bekanntermassen auch eine der Gemeindevertreterinnen im Landrat ist, hat sie die Gemeindeinitiative immer schon abgelehnt. Sie vertritt explizit die Meinung, dass jeder Arbeitgeber gemäss BVG verpflichtet ist, Beiträge für die berufliche Vorsorge seiner Mitarbeiter zu leisten. Müsste der Kanton die Ausfinanzierung aller angeschlossenen Arbeitgeber übernehmen, so würde dieses Prinzip aufs Gröbste verletzt werden und es käme zu einer krassen Ungleichbehandlung der Arbeitgeber im Kanton. Alle bei der BLPK angeschlossenen Arbeitgeber haben in den letzten Jahren Leistungen versprochen und ausgezahlt, die sie nicht finanziert hatten. Jetzt müssen sie dies korrigieren und die während Jahrzehnten eingesparten Beiträge wohl oder übel berappen.


Dennoch aber vertritt die Votantin die Ansicht, dass trotz aller stichhaltigen Argumente - auch denen, die Toni Lauber noch bringen wird - das Risiko der Annahme der Initiative sehr genau abgewogen werden muss. Das Risiko, dass der Kanton weitere 870 Millionen Franken als Schuld übernehmen und abtragen muss, erachtet die Votantin als sehr hoch. Denn sicher ist: Die Gemeinden und Bürgerräte, aber auch die Kirchgemeinden, die Spitex, die Altersheime etc. stehen den Einwohnern viel näher, als es der Kanton und die Landräte je tun werden. Ein weiterer Aspekt, es war schon davon die Rede, ist der Abstimmungskampf zwischen Gemeinden und Kanton. Das wäre eine sehr schlechte Grundlage für die Zukunft, und es besteht die grosse Gefahr, dass der Unmut der Bevölkerung gegenüber dem Staatswesen noch grösser wird. Für die Votantin ist es darum unumgänglich, dass der Landrat jetzt, bevor ein Scherbenhaufen entsteht, die Notbremse zieht. Diese Notbremse hat nach Ansicht der Votantin überhaupt nichts mit dem Eingeständnis von Schwäche zu tun, sondern es handelt sich um reine Schadensbegrenzung. Der ausgehandelte Kompromiss liegt auf dem Tisch. Er lässt sich nachvollziehen und ist nach Meinung der Votantin alles andere als faul. Der Rat sollte also die Gelegenheit beim Schopf packen und den Vorschlag der Finanzkommission unterstützen, damit der Kanton die anderenfalls drohenden zusätzlichen 600 Millionen Franken sicher nicht stemmen muss, und damit in Zukunft der Kanton und die Gemeinden wieder als starke Partner wahrgenommen werden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) räumt ein, als das Volk im Herbst über die Pensionskassensanierung abstimmte, sei die Gemeindeinitiative noch nicht abgehandelt gewesen, so dass deren Aufarbeitung jetzt noch ansteht. Aber grundsätzlich liegt eine Lösung vor. Die Regierung hat einen Gegenvorschlag erarbeitet, der allen angeschlossenen Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, vom Pooling und von Garanteleistungen profitieren zu können, so dass eigentlich alle eine Lösung finden sollten. Dieser Gegenvorschlag ist absolut gut, und er ist auch das, was der Kanton noch bezahlen kann. Diesen letzten Aspekt vermisst der Votant bisher in der Diskussion. Stattdessen wird ziemlich salopp mit einer weiteren Verschuldung des Kantons umgegangen. Man musste schon eine hohe Verschuldung eingehen für die Pensionskassenlösung. Aber jetzt werden nochmals 200 Millionen draufgepackt, das sei ja kein Problem, diese Kröte müsse man nun einfach schlucken, diese Notbremse müsse man jetzt ziehen. Wie das jedoch finanziert werden soll, das weiss hier im Saal noch gar niemand. Dies ist das Denken, das den Votanten stört, seit er dem Landrat angehört. Man gibt hunderte von Millionen Franken aus, die nicht nötig wären, man lässt sich unter Druck setzen, lässt sich erpressen von der Gemeindeinitiative, das muss ganz klar und offen gesagt werden. Der Votant hat in der Finanzkommission erlebt, wie scheibchenweise immer wieder etwas dazukam. Er kann nicht verstehen, dass man dermassen Angst hat vor einer Abstimmung Gemeindeinitiative vs. Gegenvorschlag der Regierung. Eine Gemeindeinitiative, die dem Kanton noch weitere 900 Millionen Franken aufbeigen will - man muss dem Volk sagen, was passiert, wenn man das tut. Dann stehen zehn, zwanzig Prozent Steuererhöhung an - ob das Volk dem wirklich massenhaft zustimmt?


Wenn man beim Kanton Steuern erhöht, dann beeinträchtigt dies die Attraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandort in hohem Masse. Es wäre kurzsichtig, wenn man in den Gemeinden dächte: Der Kanton soll das übernehmen, dann haben wir es vom Tisch, und es kommt auch nicht auf uns zurück. Denn es hängt alles miteinander zusammen.


Der Votant würde diese Abstimmung nicht scheuen. Man hätte genügen Argumente, um dem Volk - das nicht dumm ist - zu erklären, dass es die Gemeindeinitiative nicht unterstützen sollte, vor allem wenn auf der anderen Seite der Gegenvorschlag der Regierung steht, der nur 58 Millionen Franken kostet. Darum macht sich der Votant stark für diesen Gegenvorschlag. Dieser markiert das Ende der Fahnenstange. Mehr braucht es nicht und mehr kann sich der Kanton auch nicht leisten.


Christof Hiltmann (FDP) weist eingangs darauf hin, dass er bei seinem Votum weder den Hut des Gemeindepräsidenten von Birsfelden trage noch denjenigen des Landrats, sondern er spricht als Birsfelder und Baselbieter Steuerzahler. Wenn man diesen Hut trägt, kann es einem vordergründig tatsächlich egal sein, wer diese Finanzierung zahlt; der Votant wird noch darauf zurückkommen, warum es in Wahrheit doch nicht ganz egal ist.


Zuerst aber ein anderer Punkt: Die Gemeinden erheben von ihren Einwohnern Steuern, mit denen sie ihre Ausgaben zu finanzieren haben. Zu diesen Ausgaben gehören die Löhne von Primarschul- und Kindergartenlehrkräften. Nun sagen die Gemeinden: Aber mit dieser Deckungslücke haben wir nichts zu tun, das hat der Kanton zu verantworten. Dieser Logik kann der Votant nicht folgen. Sondern er ist der Meinung: Die Gemeinden haben in der Vergangenheit Steuern erhoben, unter anderem für die Löhne ihrer Angestellten, und dementsprechend sind sie auch verantwortlich für die Beiträge zur Pensionskasse. Diese Verantwortung können sie nicht an den Kanton weitergeben.


Es ist auch heikel, wenn der Kanton die Ausfinanzierung für die Kindergärtnerinnen und Primarschullehrpersonen übernimmt zu den Konditionen, die im Kommissionsvorschlag definiert sind. Es ist zu befürchten, dass innerhalb der Gemeinden Ungleichheiten entstehen zwischen den Gemeindelehrkräften und den übrigen Gemeindeangestellten. Das ist nicht Sinn und Zweck von Gemeinde- und Kantonspolitik. Dem Votanten kommt es vor, als hätten verschiedene Vertreter in den Gemeindeexekutiven Angst, hinzustehen und zu sagen: «Diese Ausfinanzierung sind wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, und nun müssen wir Mittel und Wege finden, wie wir das Problem lösen. Wir werden das schaffen. Wir können diese heisse Kartoffel jedenfalls nicht dem Kanton weiterreichen.»


Der Gegenvorschlag der Regierung bringt die geeignetste Lösung. Die ursprüngliche Vorlage hatte die Interessen der Gemeinden zu wenig berücksichtigt und sie zu wenig in die Lösungsfindung einbezogen. Dieses Versäumnis wird mit dem Regierungsvorschlag wettgemacht.


Aber das Volk soll entscheiden. Spricht es sich für die Ausfinanzierung allein durch den Kanton aus, so ist es dann eben so; entscheidet es sich für den Gegenvorschlag, dann ist es auch so. Beides muss man akzeptieren.


Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt eingangs allen Votanten für die differenzierten und sachlichen Ausführungen. Er wolle noch zwei Aspekte anführen, die ihm speziell wichtig sind und bisher noch nicht dargelegt wurden. Erstens: Die Rede ist von fast 300 Millionen Franken, die der Kanton zusätzlich schultern soll. Das ist der Betrag, den der Kanton in anderthalb Jahren investiert. Das Parlament hat sich einstimmig dafür entschieden, keine zusätzlichen Gelder mehr zu sprechen, ohne gleichzeitig zu sagen, was dafür gestrichen wird. Es gibt einen Investitionsplan, und der ist nachher ungültig. Denn der Kanton hat 300 Millionen Franken mehr zu bezahlen. Wenn der Investitions- und Finanzplan noch einigermassen glaubwürdig sein soll, dann muss hier auf den Tisch, welche Investitionen nicht und welche erst später kommen sollen. Erst wenn darüber geredet wurde, ist eine seriöse Entscheidung darüber möglich, ob man diese 300 Millionen ausgeben kann. Nicht seriös wäre es, 300 Millionen einfach so zu sprechen, ohne zu wissen, was später kommt, und die Verschuldung einfach aufzustocken.


Zweitens: Das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden ist schon länger ein Thema hier im Landrat. Jetzt wird deutlich: Die Rede ist immer, des gebe zu viel Zentralismus, man müsse mehr Kompetenzen auf die Gemeinden übertragen. Aber in der Realität der letzten fünf Jahre ist das komplette Gegenteil geschehen. Die 300 Millionen Franken, die sich der Kanton jetzt anschickt, den Gemeinden abzunehmen, sind ja nur ein kleiner Teil. Vor zwei oder drei Jahren hat der Kanton 200 Millionen für Schulhäuser gezahlt. Man stellt fest, dass diese Schulhäuser weitere 300 Millionen an Renovationskosten aufwerfen werden. Aber durch all diese Geldverschiebungen ist nichts Produktives bewirkt worden, das den Kanton vorwärts bringt. Es hat sich nur um Altlastenbereinigung gehandelt, um Bereinigungen von Situationen, die durch eine Finanzpolitik herbeigeführt wurde, die über die letzten 15 Jahre nicht wirklich gut war, wie sich nun je länger, je mehr herausstellt. Aus diesem Grund ist der Votant persönlich überzeigt, dass es nicht gescheit ist, jetzt auf diesen Kompromiss einzusteigen. Er hält es nicht für seriös, 300 Millionen Franken auszugeben, ohne zu wissen, was dann wegfallen muss, Er hätte auch nicht Angst vor einer Diskussion mit dem Volk über die Gemeindeinitiative. Denn hätte der Stimmbürger wirklich einmal Gelegenheit zu sagen, welchen Kanton und welche Gemeinden er überhaupt will. Wenn er dann nämlich über das Fünffache des Investitionsbudgets des Kantons entscheiden muss, und wenn er entscheidet, dass der Kanton das tatsächlich zahlen muss, dann muss man sich auch überlegen, ob der Kanton so, wie er heute ist, überhaupt noch eine Berechtigung hat als Kanton, oder man dann nicht gleich alles, oder jedenfalls sehr vieles, auf die Gemeinden überträgt. Die könnten das ja dann relativ gut erledigen. Und die Flexibilität des Handelns, darin ist Oskar Kämpfer zuzustimmen, ist dort schneller und besser gegeben. Aus all diesen Gründen wird der Votant, als Einzelmaske innerhalb seiner Fraktion, den Kompromiss der Finanzkommission nicht mittragen.


Ruedi Brassel (SP) möchte der gefallenen Äusserung widersprechen, hier würden «salopp» Hunderte von Millionen Franken gesprochen. Es ist keine leichtfertige Haltung, die hinter dem vorliegenden Ansatz steht. Sondern es steht eine Risikoabwägung dahinter. Der Votant findet den Regierungsvorschlag eigentlich gut und könnte damit leben. Aber das Risiko, dass der Regierungsvorschlag in einer Volksabstimmung bachab geht und der Kanton dann 870 Millionen stemmen muss, ist einfach zu gross. Deshalb muss man eine Lösung finden, die man nicht schönreden muss, die aber einfach einem halbwegs tragbaren Risiko entspricht. Man kann damit doch wirklich Schlimmeres verhindern. Das muss der Ansatz sein. Die Verschuldung insgesamt ist die gleiche; es ist einfach ein anderes Subjekt, das sich verschuldet. Die Gemeinden stehen im Prinzip finanziell besser da und könnten es besser tragen; der Votant teilt auch die Meinung, dass die Gemeinden flexibler handeln könnten. Aber wenn man mit diesen Argumenten, die zwar gut sind, jedoch wahrscheinlich nicht verfangen, das Risiko läuft, 870 Millionen ausgeben zu müssen, dann hat man vielleicht recht gehabt - aber was hat man davon? Einen Scherbenhaufen. Ein Chaos. Dieses Risiko darf man nicht eingehen, hier ist ein Gespür für Verantwortung gefragt. Wenn der Landrat in seiner Mehrheit sagen sollte, der Gegenvorschlag der Regierung sei vorzuziehen, dann wird der Votant sich für diesen Gegenvorschlag einsetzen; denn selbstverständlich kann man die Gemeindeinitiative nicht akzeptieren. Aber die besten Karten hat man sicher dann, wenn man auf den Gegenvorschlag der Kommission setzt.


Zum Votum von Klaus Kirchmayr: Wenn die Abstimmung darum ginge, welchen Kanton und welche Gemeinden man will, dann wäre das ja in Ordnung. Aber die Abstimmung wird darum gehen: Wollen wir den Crash oder wollen wir ihn nicht? Und welche Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden dann nach einem solchen Zusammenbruch entstünde, das steht in den Sternen. Diese Fragen kann man aber in einer sehr viel vernünftigeren und kontinuierlicheren Art aufarbeiten. Die Gewichte zwischen Kanton und Gemeinden müssen neu verteilt werden, das ist klar. Aber das darf man bitte nicht über einem Scherbenhaufen tun.


Gerhard Schafroth (glp) teilt mit, er wolle noch auf einen Zusatzaspekt hinweisen. Es besteht jetzt die Möglichkeit, im Landrat grossmehrheitlich einen Kompromiss zu unterstützen, der weiterführt und einen Strich zieht. Was passiert, wenn man das nicht tut? Wenn man in diese Abstimmung hineingehen würde, dann bestünde das Risiko, dass die 890 Millionen angenommen werden. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Gemeindeinitiative abgelehnt wird und dass der Gegenvorschlag ebenfalls abgelehnt wird. Dann fällt man wieder auf Feld 1 zurück. Und wenn nur ein einziger Arbeitgeber nicht mitmacht, ist man bei der Teilkapitalisierung, was der Votant eigentlich toll fände. Aber es wäre unfair, das ganze Spiel wieder rückwärts zu spielen, das möchte der Votant auch nicht. Man hätte aber einen riesengrossen Scherbenhaufen nicht nur beim Image, sondern man hätte auch das grosse Risiko, dass man noch viel schlimmer dran wäre, wenn nicht einmal der Gegenvorschlag angenommen würde. Dann landet man wirklich im Chaos. Man hat jetzt als Landrat die Verantwortung, sich hinter diesen Kompromiss zu stellen, und der Votant bittet auch die SVP und die FDP für den Fall, dass sie nachher überstimmt werden: Seid nicht aktiv in diesem Abstimmungskampf; denn es wird zum Problem, wenn man diesen nicht einigermassen über die Runden bekommt.


Hannes Schweizer (SP) nimmt Bezug auf die Aussage, mit der Michael Hermann sein Votum schloss: Das Schlimmste, was passieren könne, sei, dass die Gemeindeinitiative zur Abstimmung käme und angenommen würde. Diese Aussage teilen vermutlich alle im Saal. Auch die Aussage, dass die 300 Millionen gemäss Gegenvorschlag der Kommission nur schwer zu stemmen wären, können wohl alle unterschreiben. Die Meinungen gehen jedoch auseinander beim Kaffeesatzlesen darüber, wie diese Abstimmung wohl ausgehen würde. Die von Christof Hiltmann aufgeworfene Frage - haben wir den Mut, vor die Gemeindeversammlung hinzustehen und an die Verantwortung für die Gemeindeangestellten zu appellieren? - wird bei der Abstimmung «Gemeindeinitiative oder Gegenvorschlag» nicht gestellt. Richtig ist aber, wie Lotti Stokar sagte: Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ist einfach die Gemeindekasse näher als die Kantonsfinanzen. Die Ausführungen von Klaus Kirchmayr und Oskar Kämpfer sind durchweg plausibel und zutreffend - aber sie sind schwer vermittelbar in einem Abstimmungskampf, in dem es um Gemeindeinitiative kontra Regierungsvorschlag geht. Schlussendlich stellt sich jetzt die Frage: Soll der Kanton das Risiko eingehen, sich um 890 Millionen neu verschulden zu müssen, oder nur um 340 Millionen? Die Variante, dass es nur um die 50 Millionen gemäss Regierungsvorschlag gehen könnte, ist völlig illusorisch, weil eben der Stimmbürger bei seinem Abstimmungsverhalten nicht die Überlegungen anstellen wird, die heute von verschiedenen Votanten - mit Recht - ins Feld geführt wurden. [Beifall von links]


Agathe Schuler (CVP) findet in Bezug auf die Unterscheidung Gemeindelehrer - sonstiges Gemeindepersonal müsse man die Situation anders sehen, als dies Christof Hiltmann ausgeführt hat. Primarlehrer stehen gedanklich und inhaltlich sicher näher beim Kanton, wo auch ihre Sekundarlehrerkollegen angesiedelt sind, als bei ihrer Anstellungsgemeinde. Birsfelden hat das ja schon erlebt, als die Gemeinde Veränderungen hinsichtlich der Pensionskasse des Gemeindepersonals vornehmen wollte: Wer ist damals auf die Barrikaden gegangen und hat es verhindert?


Der Gegenvorschlag der Regierung ist sicher gut durchdacht. Aber für die Landrätinnen und Landräte heisst es jetzt Verantwortung zu übernehmen. Und das bedeutet in den Augen der Votantin, einen Scherbenhaufen zu verhindern. Einen Scherbenhaufen aber gibt es, wenn der Kanton das Gesamte stemmen und die Forderungen der Gemeindeinitiative erfüllen müsste. Verantwortung zu übernehmen heisst, den Antrag der Finanzkommission zu unterstützen.


Claudio Botti (CVP) stellt fest, er sei keiner, der Angst hat. Als Mitglied der Finanzkommission musste er sich auch überlegen, wie er als Claudio Botti dasteht - nicht als Gemeinderat und nicht als Landrat, sondern als normaler Steuerzahler im Kanton. Er hat sich überlegt, welche Auswirkungen seine Entscheidung in der Zukunft haben kann. Was kann entstehen, was muss man vermeiden, um kein Debakel zu erleben? Es war die Rede von Erpressung und von faulen Kompromissen: Der Votant findet es nicht richtig, derlei Ausdrücke zu verwenden. Man würde damit dem Initiativkomitee unterstellen, dass sie etwas Unrechtes tun. Eine Erpressung ist Unrecht. Eine Initiative ist aber ein gesetzlich geregeltes demokratisches Instrument und somit rechtmässig. Auch ist das, was die Finanzkommission mehrheitlich beschlossen hat, kein fauler Kompromiss, sondern man hat das Für und Wider diskutiert. Am Ende war der Kommissionspräsident das Zünglein an der Waage. In dieser Frage, wo es um viel Geld geht, darf man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Aber im Ergebnis kam man zum Schluss, dass man den Forderungen teilweise entgegenkommen soll; denn die Gefahr ist real, dass die Gemeindeinitiative obsiegen könnte. Und dann hat man erst recht einen Scherbenhaufen. Mit dem Kommissionskompromiss aber kann man das Risiko minimieren und hätte wenigstens nur einen Drittel der Maximalforderung in den Büchern. Damit könnte man irgendwie leben und müsste dann eben sehen, wie man das wieder ausgleichen kann. Darum bitte der Votant, den Weg zu gehen, den die Finanzkommission mit knapper Mehrheit gewählt hat.


Rolf Richterich (FDP) stellt fest, die Debatte laufe ein bisschen darauf hinaus, wer am Ende den Schwarzen Peter haben soll, weil er sich nicht bewege. Es wurde nie eine Diskussion geführt über eine Variante, die heisst: Der Landrat unterstützt den Regierungsvorschlag und die Initianten ziehen ihre überrissenen Maximalforderungen zurück. Es wird immer nur darüber geredet, dass die Initiative dann zurückgezogen wird, wenn der Landrat auf eine Kompromisslösung eingeht, die am Ende unfair und systemwidrig ist und keine Probleme löst, sondern sie nur verschiebt. Die Regierungsvariante nimmt die grössten Probleme der Gemeinden ernst und löst sie, bemüht sich aber nicht darum, einen Systembruch herbeizuführen, indem Zahlungsverpflichtungen, die eigentlich solche der Gemeinden sind, plötzlich beim Kanton landen. Wenn es aber wegen der 900 Millionen eine Steuererhöhung gibt - und die wird es geben - und wenn der Kanton um 10 Prozent hinaufgeht, dann zahlt der Bürger 15 Prozent mehr. Es gibt keine Gemeinde, davon darf man ausgehen, die nachher den Steuersatz reduzieren würde. Und bei dieser Steuererhöhung ist es dann so, dass all die, die schon einmal Geld für Rückstellungen ihrer Gemeinde gezahlt haben, noch ein zweites Mal zahlen für jene Gemeinden, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.


Die unfairste Lösung, das ist die Gemeindeinitiative. Die müsste doch von den Gemeindepräsidenten selbst bekämpft werden, und insofern befindet sich der Landrat in einem Boot mit ihnen. Verantwortung wahrnehmen heisst also, dass man die Gemeindevertreter ins Boot holen muss. Die sind mitverantwortlich für den Schlamassel, den sie angerichtet haben, wenn nachher 900 Millionen beim Kanton verbleiben. Sie haben diese Forderung aufgestellt, nicht der Landrat, das muss einfach gesagt werden. Der Landrat hat die Anliegen der Gemeinden ernst genommen und sagt: 58 Millionen gemäss Regierungsvorlage sind gut. Und für den Rest, für den sie auch selbst verantwortlich sind, müssen die Gemeinden selbst aufkommen. Diese Verantwortung der Gemeinden besteht auch nicht erst seit gestern. Sie hat schon immer bestanden. Schon früher, beim Bildungsgesetz oder beim NFA, hätten die Gemeinden Initiativen ergreifen sollen, wenn sie der Meinung waren, sie könnten sich die finanziellen Konsequenzen daraus nicht leisten, aber sie haben es nicht getan. Aber jetzt, wo der Betrag bekannt ist, gehen sie auf die Barrikaden. Wenn es aufgrund von 900 Millionen eine Steuererhöhung gibt, dann ist es der ganze Kanton, der verliert, inklusive der Gemeinden. Das muss man einfach sehen. Und der Votant hat keinerlei Angst, dem Stimmbürger die Alternative 58 oder 900 Millionen vorzulegen. Kurz, die Initianten müssten auch beim Angebot von 58 Millionen zurückziehen. Alle haben jetzt noch eine Woche Zeit, um gescheiter zu werden. [Beifall von rechts]


Monica Gschwind (FDP) findet, eingehend auf das Votum von Rolf Richterich, wenn die Gemeinde Laufen so gut dastehe, dass sie Rückstellungen habe tätigen können, dann sei das ja gut. Aber es gibt wirklich Gemeinden, die gar nie Rückstellungen machen konnten, weil sie einfach nie Überschüsse hatten. Und wenn man keine Überschüsse hat, darf man auch keine Rückstellungen machen.


Zur Standortattraktivität des Kantons: Die Votantin kann das diesbezügliche Votum von Hans-Jürgen Ringgenberg voll unterschreiben. Als Finanzpolitikerin tritt sie dafür ein, dass der Kanton gut dasteht und attraktive Steuersätze hat. Aber das kann man auch umkehren: Wenn der Kanton 270 Millionen Franken übernimmt, dann geht er ein kalkulierbares Risiko ein. Wenn er sich aber auf einen Abstimmungskampf gegen die Gemeindeinitiative einlässt, dann ist das Risiko 900 Millionen, und dann ist es um die Standortattraktivität noch viel schlechter bestellt als mit den 270 Millionen. Natürlich ist es ganz schlecht, wenn der Kanton die Steuern erhöhen muss, das widerspricht auch der Wirtschaftsoffensive, und dieses Risiko darf man wirklich nicht eingehen. Und wenn Klaus Kirchmayr den Kommissions-Gegenvorschlag als unseriös bezeichnet, dann gilt das Gleiche: Ist man denn seriöser, wenn man mit 900 Millionen gambelt? Und sind wirklich diejenigen, die das Risiko minimieren wollen, die Unseriösen?


Der Kompromiss ist ein Kompromiss, und man sollte ihn eingehen.


Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, er entnehme aus der heutigen Diskussion ebenfalls ein gewisses Kaffeesatzlesen und Stochern im Dunkeln, man befindet sich fast im Casino, denn es geht ja um Wahrscheinlichkeiten. Auf der einen Seite steht das Risiko, dass man mit der Variante 900 Millionen zwischen 10 und 15 Prozent mehr Kantonssteuer erheben muss - wobei der Votant diesbezüglich gespannt ist auf die Argumente von Finanzdirektor Toni Lauber. Den Votanten dünkt, es werde verdrängt, dass es für die Variante 300 Millionen, immerhin ein Drittel, vermutlich ebenfalls eine Steuererhöhung braucht. Jeder Stimmbürger wird sich doch fragen: Muss ich in der einen Variante sicher eine Kantonssteuererhöhung hinnehmen, oder muss ich anderenfalls, je nach Wohngemeinde, mit einer geringeren oder sogar unwahrscheinlichen Gemeindesteuererhöhung rechnen? Es wäre interessant zu sehen, wie diesbezüglich das Mengengerüst aussieht. Man müsste dazu wissen, wie viele Gemeinden bereits Rückstellungen getätigt haben, damit man bei der Kaffeesatzleserei einmal etwas deutlicher sehen würde. Aber einfach 300 Millionen Franken preiszugeben, um dieser Frage ausweichen zu können, das geht für den Votanten nicht.


Wobei, um auf Monika Gschwind einzugehen, Rückstellungen keine Frage des Überschusses sind, sondern Rückstellungen zu bilden für eine Verantwortung, die man hat, ist eine Frage der korrekten Budgetierung, die gegebenenfalls zur Folge gehabt hätte, dass man den Gemeindesteuersatz schon früher hätte erhöhen müssen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) teilt mit, er müsse kurz auf Agathe Schulers Votum erwidern. Der Aufruf, «Verantwortung wahrzunehmen» und dafür 300 Millionen auszugeben, ist für den Votanten eine unglaubliche Sache, angesichts der Tatsache, dass man mit dieser Ausgabe Investitionen verhindert oder blockiert, die man eigentlich dringend nötig hätte. Das erinnert den Votanten an den Spruch: «Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter.»


Roman Klauser (SVP) nimmt Bezug auf Voten, wonach die Gemeinden ihren Verpflichtungen nicht hätte nachkommen können. Wenn man aber bedenke, wie viel Aufwand in den Gemeinden für die Budgetierung getrieben werde und wie dort alle Ausgaben dargestellt werden, dann müsse man doch sagen: In jedem Unternehmen würde man diese Leute entlassen, weil sie so schlecht budgetieren. Denn sie wussten ja, welche Lohnkosten sie haben, sie wussten, wie hoch die Pensionskasse ist, sie wissen seit zehn Jahren, wie hoch die Unterdeckung ist. Sie wussten ganz genau: Für diese billige Prämie bekommen wir ganz tolle Leistungen. Aber stattdessen hat man die Augen zugemacht und auf die Staatsgarantie gehofft. Aber jetzt werden sie von ihren Versäumnissen eingeholt. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden jetzt sagen: Wir reichen den Kelch an den Kanton weiter. Man hatte einen Volksentscheid über die Sanierung der Pensionskassen. Nun muss erforderlichenfalls das Volk entscheiden, ob der Kanton diese 870 Millionen der Gemeinden auch noch übernehmen soll - mit allen Konsequenzen. Dann weiss man es und muss nicht Kaffeesatzlesen.


Urs-Peter Moos (BDP) weist nochmals darauf hin, dass nach seiner Meinung die Finanzkommission mit ihrem Entscheid zur Besitzstandswahrung über die Stränge geschlagen habe. Dieser Entscheid kam mit Stichentscheid des Präsidenten zustande. Wenn man es genau anschaut, ist es eine Einmischung in die Gemeindeautonomie.


Man darf auch nicht vergessen, dass längst nicht alle Gemeinden bei der Gemeindeinitiative mitgemacht haben. Der Votant stellt daher den Antrag, in §16 a die Formulierung der Regierungsvorlage beizubehalten. Dies hätte zur Folge, dass die Besitzstandswahrung gekippt würde und somit auch die Ausgaben für den Kanton um diese 33,5 Millionen reduziert würden. Und die Gemeindeautonomie würde in dieser ganz zentralen Frage gewahrt. Jede Gemeinde soll für sich entscheiden können, ob sie auch für ihre sonstigen Angestellten diese Besitzstandswahrung beschliesst.


Alain Tüscher (EVP) findet - als Einzelsprecher, nicht als Fraktionssprecher -, die meisten Mitglieder der Finanzkommission hätten nicht gar so viel Angst vor der Abstimmung; man hat im Kanton Aargau Land reservieren lassen; denn falls die Abstimmung bachab ginge, müsste man ja den hiesigen Kanton verlassen, weil man die Steuern nicht mehr bezahlen könnte. Der Kommissionskompromiss ist recht und gut, aber der Votant möchte gern wissen, wer diese 300 Millionen zu welchem Preis bezahlen soll. Die 58 Millionen sind schon viel, aber die sind bezahlbar. Auch diese waren schon ein Kompromiss, den die Regierung intelligent herbeigeführt hatte. Aber 300 Millionen? Der Kanton hat so viele Aufgaben, und so vieles wird zurückgestellt, weil das Geld dafür nicht vorhanden ist.


Wenn nun dieser 300 Millionen Belastung kommen und deshalb die Steuern erhöht werden, dann werden die, die es sich leisten können, also die, die Geld haben, den Kanton verlassen. Das ist eine schlechte Botschaft. Was hier geplant ist, geht einfach nicht. Es nützt nichts, wenn man nett sein will und dem Bürger Sand in die Augen streut.


Siro Imber (FDP) möchte direkt an Alain Tüscher anschliessen: Wer es am Ende zahle, das sei der Mittelstand. Die, die wirklich Geld haben, werden sich über kurz oder lang verabschieden oder gar nicht erst kommen. Und den grossen Bevölkerungsteilen, die sowieso nichts zahlen, denen ist es egal; sie profitieren höchstens noch. Man muss also schon aufpassen, was man da tut, und vor allem, was für ein System man einrichtet. Je mehr Geld der Kanton zahlen muss, desto stärker müssen die Steuern erhöht werden. Wie erhöht man die Steuern? Durch die Änderung des Steuergesetzes. Angenommen, das geänderte Steuergesetz ist im Landrat verabschiedet und in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen: Wenn man die Steuer später wieder senken wollte, müsste man wieder ein Mehrheit im Landrat haben, wieder durch eine Volksabstimmung gehen - aber dann sind alle Begehrlichkeiten schon da. Das heisst, realistischerweise wird eine Steuersenkung nie mehr möglich sein.


Ganz anders sieht es bei den Gemeinden aus. Dort wird jedes Jahr der Steuerfuss neu festgelegt. Das Volk kann direkt bestimmen, wie viel ihm die Leistungen der Gemeinde wert sind. Für den Steuerzahler und Bürger ist es doch besser, wenn er jedes Jahr neu entscheiden kann. Für eine gewisse Zeit wird man in gewissen Gemeinden die Steuern anheben müssen; in anderen Gemeinden wird es nicht so viel sein. Aber jede Gemeinde kann es individuell festlegen. Einer der wichtigsten Entscheide, die getroffen werden, der über die Steuerhöhe, sollte so tief wie möglich delegiert werden, also an die Gemeinden. Dieses System beseitigt man, wenn man die Gemeindeinitiative annimmt. Man sollte daher auch nicht auf den Vorschlag der Kommission eintreten, sondern sich auf das Wesentliche beschränken, nämlich auf das, was der Regierungsrat vorgeschlagen hat.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei


Mirjam Würth (SP) stellt fest, beim vorliegenden Geschäft gehe es letztlich um eine Risikoabschätzung. Zur Diskussion stehen drei Zahlen: 900 Mio. Franken gemäss Gemeindeinitiative, 300 Mio. Franken gemäss Gegenvorschlag der Finanzkommission und 60 Mio. Franken gemäss Vorschlag des Regierungsrates. Die verschiedenen Positionen unterscheiden sich in der Frage, welche Risiken als wie gross eingeschätzt werden. Allein schon die Tatsache, dass das Parlament in die unglückliche Situation kommt, eine Risikoabwägung vornehmen zu müssen, empfindet Mirjam Würth als sehr ungemütlich. Nicht zuletzt wurde dieses Situation dadurch verursacht, dass die Gemeinden bei der ursprünglichen Ausarbeitung der Pensionskassensanierung zu wenig Gehör fanden.


Dem Vorschlag der Finanzkommission wird Mirjam Würth mit Zähneknirschen zustimmen, sie betont aber auch, dass es sich dabei um eine Lotterie mit ungewissem Ausgang handle.


Claudio Botti (CVP) bezieht sich auf den Antrag von Urs-Peter Moos (BDP), die Kosten für die Besitzstandsregelung in der Höhe von 33 Mio. Franken aus dem Gegenvorschlag, wie ihn die Finanzkommission unterbreitet, herauszunehmen. Er betont, das Initiativkomitee werde die Initiative im Falle, dass der Antrag angenommen würde, nicht zurückziehen. Der Antrag bringe die Sache also nicht weiter. Damit die Initianten auf ihre Initiative verzichten, müsste der Landrat die ganze Kröte schlucken. Diese Tatsache zeichnete sich erst im Verlauf der zweiten Lesung in der Kommission ab.


Im Übrigen mache die Besitzstandwahrung ein Stück weit auch Sinn, da insbesondere die Lehrkräfte der Gemeinden dem Kanton näher stehen als den Gemeinden.


Michael Herrmann (FDP) hält das Einreichen einer Gemeindeinitiative zur Durchsetzung der eigenen Interessen für absolut legitim. Mühe bereitet ihm jedoch das Selbstbild der Landrätinnen und Landräte: Sämtliche Ratsmitglieder bezeichnen die Gemeindeinitiative als völlig überrissen und als das falsche Mittel. Der Gegenvorschlag der Finanzkommission wurde von einigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern als Kompromiss bezeichnet, der nicht zu überzeugen vermag. Michael Herrmann vermisst das überzeugte Einstehen der Ratsmitglieder für eine Lösung. Falls die meisten Landrätinnen und Landräte den Gegenvorschlag der Regierung als sinnvoll betrachten, dann müssten sie auch für diese Überzeugung einstehen. Nur so kann die Verantwortung gegenüber unserem Kanton wahrgenommen werden! Der Landrat müsse eben aus dem Elfenbeinturm herabsteigen und den Leuten auf der Strasse erklären, warum ein bestimmter Vorschlag die beste Option sei. Dafür muss der Landrat sich einsetzen und er muss sich davor auch nicht fürchten.


Wenn für die meisten Ratsmitglieder der Gegenvorschlag der Regierung am meisten Sinn macht, so muss dies der Stimmbevölkerung erklärt werden. Dies gehört zu den Pflichten eines Ratsmitgliedes!


Klaus Kirchmayr (Grüne) bereitet der Präjudizcharakter des heute diskutierten Kompromissvorschlages Sorgen. Es handle sich hier bestimmt nicht um die letzte Frage, bei welcher die Gemeinden und der Kanton uneins sind. Wird nun die Tür für Mehrausgaben in der Höhe von 300 Mio. Franken geöffnet, ohne zu wissen, wie die Finanzierung gesichert werden kann, muss damit gerechnet werden, dass ein solcher Weg auch künftig eingeschlagen werden könnte.


Klaus Kirchmayr erklärt sich durchaus bereit, in einem allfälligen Wahlkampf gemeinsam mit Regierungsrat Anton Lauber Abstimmungsplakate aufzuhängen.


Urs-Peter Moos (BDP) möchte mit seinem Antrag den Einfluss des Kantons auf die Gemeindeautonomie verringern, wie dies auch die Gemeinden immer wieder fordern. Ausserdem nimmt er an, dass die Gemeinden nicht derart unvernünftig sein werden, das finanzielle Entgegenkommen des Kantons (240 Mio. Franken) abzulehnen, falls die Kosten für die Besitzstandsregelung in der Höhe von 33,5 Mio. Franken nicht auch noch von diesem übernommen würden.


Für Elisabeth Augstburger (EVP) stellt der Kompromissvorschlag der Finanzkommission die Begrenzung eines potentiellen Schadens dar. Würde die Gemeindeinitiative dem Stimmvolk unterbreitet, wäre der Schaden enorm und die Probleme für unseren Kanton riesig.


Peter Brodbeck (SVP) stellt die Behauptung in den Raum, die nun schon beinahe zwei Stunden dauernde Diskussion sei der Finanzkommission zu verdanken. An einer Tagung in Muttenz im letzten Jahr waren sämtliche Arbeitgebende, welche der Basellandschaftlichen Pensionskasse angeschlossen sind, vertreten, also auch praktisch alle Gemeinden. Damals skizzierte Regierungsrat Anton Lauber bereits in groben Zügen, was dem Parlament heute vorliegt. Dabei kam nie der Eindruck auf, das skizzierte Vorgehen würde nicht goutiert oder als wesentlich zu wenig empfunden. Wichtige Anliegen der Gemeinden waren eingebaut worden (Pooling, Garantieleistung gegenüber den Gemeinden nahestehenden Organisationen, etc.). Widerstand gegenüber dem Regierungsvorschlag zeichnete sich nicht ab.


Später liess sich die Finanzkommission aber leider auf ein Katz- und Mausspiel ein, obwohl Peter Brodbeck überzeugt ist, dass die Gemeindeinitiative auch mit dem Regierungsvorschlag zurückgezogen worden wäre. Heute nun steht das Parlament vor einem Scherbenhaufen, welcher zu entsprechend langen Diskussionen führt.


Kommissionspräsident Marc Joset (SP) kommt noch einmal auf die Rückzugssignale des Initiativkomitees zu sprechen. Der Kommission wurde vor der ersten Lesung am 8. Januar 2014 mitgeteilt, dass 47 Initiativgemeinden einstimmig beschlossen hatten, den Regierungsvorschlag nicht zu akzeptieren und die Initiative stehen zu lassen. Eine Woche später fand in der Finanzkommission die erste Lesung statt. Am Tag darauf beschlossen die gleichen 47 Gemeinden einstimmig, sie würden ihre Initiative zurückziehen, sofern der Landrat den Kommissionsvorschlag beschliessen würde. Der definitive Beschluss der Gemeinden wird nach der zweiten Lesung der Vorlage im Landrat am 20. Februar 2014 fallen.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) spricht dem Landrat einleitend ein dreifaches Dankeschön aus, und zwar aus folgenden Gründen:


Mit der Gemeindeinitiative wird der Kanton vor unglaublich grosse finanzielle Probleme gestellt, was den Landrat interessieren und beschäftigen muss. Mit der vorliegenden Initiative wird zudem recht stark an der Zuständigkeitsordnung zwischen Kanton und Gemeinden gerüttelt. Bisher wurde noch kein materiell nachvollziehbares und rechtlich begründbares Argument genannt, weshalb der Kanton für eine fremde Schuld bezahlen sollte. Es wurde gesagt, der Kanton solle für die Ausfinanzierung der Pensionskasse aufkommen, da die Gemeinden dies nicht können. Als Kantonsvertreter muss Anton Lauber aber festhalten, dass auch der Kanton nicht bezahlen kann und daher eigentlich die Gemeinden bezahlen müssten. Es findet also eine Art Ping-Pong-Spiel ohne logische Argumente statt.


Den Namen "Gemeindeinitiative" bezeichnet Anton Lauber als irreführend, denn von den 243 angeschlossenen Arbeitgebern sind nur 86 Gemeinden. Es würden also sehr viele Arbeitgeber von der Gemeindeinitiative mitprofitieren.


Wie wird sich die Gemeindeinitiative in der Bilanz auswirken? Für den Kanton bestehen aktuell langfristige Verbindlichkeiten (gemäss Rechnung 2012) in der Höhe von 1,1 Mia. Franken. Dazu werden unsere eigenen Pensionskassengelder kommen und die Verbindlichkeiten erhöhen sich somit auf 2,4 Mia. Franken. Diese müssen verzinst werden. Die Verbindlichkeiten entsprechen somit ungefähr dem Jahresumsatz des Kantons Basel-Landschaft. Allein mit der eigenen Pensionskasse wird der Kanton also einen so hohen Betrag an Schulden aufweisen, wie er in einem Jahr an Gesamtmitteln umsetzt. Mit dem Beitrag an die Ausfinanzierung der Pensionskasse von 276 Mio. Franken wird die Verschuldung auf die Spitze getrieben, mit 890 Mio. Franken wäre das Vorgehen noch problematischer. Jeder Beschluss, welcher einen Beitrag über 58,6 Mio. Franken vorsieht, belastet die Kantonsfinanzen nachhaltig und langfristig sehr stark.


Zur Zeit profitiert unser Kanton von tiefen Zinsen. Auch die Zinsenlast (heute rund 25 Mio. Franken) wird sich jedoch beinahe verdoppeln, falls die Gemeindeinitiative angenommen wird. Bei einer Annahme des Gegenvorschlags der Finanzkommission wird sich die Zinsenlast weniger erhöhen. Mit dem jetzigen Zinsniveau kann mit der Zinsenlast wohl noch gelebt werden, bereits in zwei bis vier Jahren werden aber die Zinsen steigen und die Zinsenlast wird dann massiv drücken.


Gemäss Finanzplan will der Kanton in den nächsten zehn Jahren rund 2 Mia. Franken investieren, jährlich also rund 200 Mio. Jahren. Die gemäss Kommissionsvorschlag geplante Pensionskassen-Mitfinanzierung von 276 Mio. Franken bedeutet also, dass der Landrat heute über Kosten beschliessen wird, welche über dem jährlichen Gesamtinvestitionsvolumen liegen, welche sich der Kanton Basel-Landschaft leisten kann. Unser Kanton könnte sich nur 96 Mio. Franken pro Jahr leisten, um eine Neuverschuldung zu vermeiden. Allein mit den bereits eingestellten 200 Mio. Franken verschuldet sich unser Kanton, da der Selbstfinanzierungsgrad deutlich unter 100 Prozent liegt. Langfristig wird es problematisch sein, die Investitionen des Kantons nachhaltig zu finanzieren.


Zur Amortisation: Gemäss den Protokollen der Finanzkommission ist die Regierung beauftragt, dem Landrat einen Plan zur Refinanzierung vorzulegen. Das Problem präsentiert sich wie folgt: Will der Kanton 2 Mia. Franken abbezahlen, müsste der Selbstfinanzierungsgrad während 10 Jahren 100 Prozent betragen. Gleichzeitig müssten jährlich 200 Mio. Franken Überschuss erwirtschaftet werden. Dies wird unglaublich schwierig sein und Anton Lauber wagt zu behaupten, dass der Kanton Basel-Landschaft seit 1833 noch nie während zehn Jahren am Stück einen derart hohen Selbstfinanzierungsgrad bei derartigen Ertragsüberschüssen aufwies. Die zusätzlich eingestellten Schulden werden also mit hoher Wahrscheinlichkeit stehen bleiben.


Es gilt festzustellen, dass eine Erhöhung der Staatssteuer von 100 auf 110 % zu Mehreinnahmen von 100 Mio. Franken führen würde. Um über 10 Jahre 2 Mia. Franken zu refinanzieren, müssten die Steuern also sogar um 20 % erhöht werden. Grundsätzlich würde die Gemeindeinitiative den Steuerzahler teurer zu stehen kommen, da er nicht nur für die Gemeinden, sondern für 243 angeschlossene Arbeitgeber bezahlen müsste. Je nach Gemeinde würde die Belastung der Steuerzahlenden unterschiedlich hoch ausfallen.


In der Gesamtdiskussion spielt auch die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons eine grosse Rolle. Für verheiratete Paare mit zwei Kindern ist heute die Situation in unserem Kanton recht unglücklich, denn ab einem Einkommen von 150'000 Franken rangiert der Kanton Basel-Landschaft auf Platz 20 bis 24, je nach Höhe des Einkommens. Unser Kanton steht also unter schwerem Konkurrenzdruck. Weitere Steuererhöhungen würden die Attraktivität für gute Steuerzahlende in unserem Kanton in Frage stellen. Nicht vergessen werden darf dabei, dass 1/8 der steuerpflichtigen Personen 1/2 der Steuern begleichen.


Die genannten Gründe veranlassten die Regierung dazu, dem Landrat eine Minimalvariante (Beteiligung an der Ausfinanzierung der Pensionskasse in der Höhe von 58,6 Mio. Franken) vorzuschlagen. Gegenüber dem Kanton erachtet die Regierung diesen Vorschlag als vertretbar und sie steht dafür auch ein.


Den Gegenvorschlag bezeichnet Anton Lauber als für den Kanton und die Gemeinden sehr wertvoll. Er bringt wesentliche Vorteile, so das Pooling, von welchem alle angeschlossenen Arbeitgeber profitieren werden. Das Ziel bleibt aber, dass alle Arbeitgeber möglichst voll ausfinanzieren. Es besteht die Möglichkeit, sich bezüglich Finanzierung von der Kantonalbank beraten zu lassen. Auch die Frage der Garantie wurde gut gelöst. Per 31. Dezember 2014 müssen Pooling und Garantie abgeschlossen sein. Mit dem vorliegenden Gegenvorschlag liegt die Koordination in der Hand des Kantons und es kann sichergestellt werden, dass die notwendigen Schritte bis 01.01.2015 abgeschlossen sein werden.


Als problematisch bezeichnet Anton Lauber die Tatsache, dass die vorliegende Gemeindeinitiative Nachahmer auf den Plan rufen könnte. Der Landrat müsse also aufpassen, wie künftig mit derartigen Situationen und Gedanken umgegangen werde. Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, bei welcher der Gegenvorschlag der Gemeindeinitiative gegenübergestellt würde, so macht sich Anton Lauber keine Sorgen, mit dem Gegenvorschlag zu scheitern. Die Bevölkerung werde sich ihre Gedanken zur Gemeindeinitiative machen und schliesslich sehr wohl bereit sein werde, für den Gegenvorschlag einzustehen.


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- Eintreten


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) macht auf die vielleicht einmalige Situation aufmerksam, dass an der heutigen Plenarsitzung sämtliche Landrätinnen und Landräte anwesend seien.


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- Detailberatung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassengesetz)


- 1. Lesung


Seitens SVP-Fraktion liegt der Antrag vor, an Stelle der Kommissionsfassung den Regierungsvorschlag gemäss Vorlage 2013/445 zu beraten.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) will über den SVP-Antrag, die Regierungsvorlage zu beraten, abstimmen lassen.


Ruedi Brassel (SP) stellt fest, es stünden noch weitere Anträge im Raum. Am Schluss werde man den obsiegenden Eventualantrag dem Kommissionsantrag gegenüberstellen müssen. Das von Marianne Hollinger vorgesehene Prozedere bezeichnet er als nicht korrekt. Der Kommissionsantrag müsse klar für die Beratung im Landrat massgeblich sein. Sämtliche Anträge müssten dem Kommissionsantrag gegenübergestellt werden.


Urs-Peter Moos (BDP) erscheint das SP-Manöver etwas gar durchsichtig. Er wird seinen Antrag zu den Kosten für die Besitzstandsregelung von 33,5 Mio. Franken an dieser Stelle temporär zurückziehen und nach dem Entscheid, welche Fassung der Detailberatung zugrundegelegt werden soll, wieder einbringen.


Kommissionspräsident Marc Joset (SP) kann sich nicht erinnern, dass je eine Regierungsvorlage an Stelle des Kommissionsbericht beraten wurde.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) schlägt vor, aufgrund der Kommissionsfassung zu beraten und sie bittet darum, allfällige Änderungsanträge an gegebener Stelle einzubringen.


Urs-Peter Moos (BDP) beharrt darauf, zuerst über den Antrag der SVP-Fraktion abstimmen zu lassen.


Oskar Kämpfer (SVP) schlägt vor, bei jedem Paragrafen den Vorschlag der Regierung dem Kommissionsantrag gegenüber zu stellen.


Rolf Richterich (FDP) stellt den Ordnungsantrag, in der Mittagspause einen Vorschlag für das weitere Vorgehen in der Detailberatung auszuarbeiten und diese am Nachmittag weiterzuführen.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) empfiehlt, diesem Ordnungsantrag stattzugeben.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) macht darauf aufmerksam, dass der Landrat nun keine neuerliche Kommissionsberatung durchführen könne. Über den von der SVP-Fraktion gestellten Antrag müsse man nun abstimmen und auf dieser Basis die Detailberatung durchführen.


Kommissionspräsident Marc Joset (SP) macht darauf aufmerksam, dass beispielsweise § 15a auch Änderungen enthalte, welche die Finanz direktion während der Debatte einbrachte und welche in der Kommission unbestritten waren. Mit einem Rückkommen auf die ursprüngliche Regierungsvorlage würden auch diese unbestrittenen Änderungen wegfallen, was nicht sinnvoll wäre.


Klaus Kirchmayr (Grüne) macht beliebt, die Debatte an dieser Stelle zu unterbrechen und um 14 Uhr auf der Basis des Kommissionsvorschlages weiterzufahren.


://: Mit 83:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmt der Landrat dem Ordnungsantrag zu, die Beratungen zu Traktandum 10 (2013/445: Formulierte Gemeindeinitiative "Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse"; Gegenvorschlag; 1. Lesung) an dieser Stelle zu unterbrechen und am Nachmittag fortzusetzen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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[Fortsetzung der Beratungen vom Nachmittag:]


Nr. 1775


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) begrüsst zur Nachmittagssitzung. Die Fragestunde folgt, nachdem die 1. Lesung der Vorlage 2013/445 abgeschlossen ist. Über die Anträge der SVP und von Urs-Peter Moos wird sie bei der Behandlung von § 15b abstimmen lassen.


- Fortsetzung 1. Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I.


§ 15a


Marc Joset (SP) erläutert, dass die Finanzkommission einige Änderungen vorschlägt, die mit der Finanzdirektion abgesprochen sind und von dieser unterstützt werden. Absatz 3 soll ergänzt werden durch den Satz «Tritt der Garantiefall ein, begleicht der Kanton dem Finanzdienstleister den Ausstand des oder der Darlehensnehmenden. Dieser bzw. diese erstattet dem Kanton die von diesem übernommene Zahlung samt Zinsen zurück.» Es handelt sich bei dieser Ergänzung um eine Selbstverständlichkeit bei einem Kredit, welcher eine Garantie umfasst. In Absatz 7 soll die Rückzahlung auf «längstens» 20 Jahre festgesetzt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Rückzahlung auch schneller möglich ist. Aus dieser Änderung folgt, dass in Absatz 4 der Zinssatz mit «maximal» ergänzt werden muss, da dieser sich auf 20 Jahre bezieht. Wird eine kürzere Frist gewählt, ist der Zinssatz tiefer. Alle Vorschläge waren in der Finanzkommission unbestritten.


§ 15 b


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) informiert, dass zwei Anträge vorliegen. Zum einen der Antrag von Urs-Peter Moos. Mit diesem wird verlangt, dass der Besitzstand der Lehrpersonen nicht finanziert und die Vorlage damit um 33.5 Millionen Franken entlastet werden soll. Der Antrag verlangt konkret in Absatz 1 die Streichung des Teilsatzes «gemäss dem vollständigen Modell für das Kantonsparlament». Absatz 2 soll gemäss der ursprünglichen Vorlage der Regierung formuliert sein. Absatz 2 des Kommissionsvorschlags soll zu Absatz 3 werden.


Dem Antrag von Urs-Peter Moos wird der Antrag der SVP gegenüber gestellt. Dieser verlangt, dass der ganze § 15b gemäss dem Vorschlag der Regierungsvorlage übernommen wird. Die einzige Ergänzung die erfolgen soll, ist die Aufnahme der Formulierung «à fonds perdu» im ersten Satz von Absatz 1. Die SVP unterstützt damit den Vorschlag der Regierung und nicht jenen der Finanzkommission.


Der obsiegende der beiden Anträge wird anschliessend dem Antrag der Finanzkommission gegenübergestellt. Damit liegt am Schluss eine bereinigte Fassung des Antrags vor.


Claudio Botti (CVP) bemerkt zum Antrag von Urs-Peter Moos, dass bei dessen Annahme die Gemeindeinitiative nicht zurückgezogen werden könne und zur Abstimmung käme. Dies haben die Initianten mitgeteilt. Sie haben den Rückzug nämlich unter der Prämisse des Gesamtbetrages vorbereitet. Wird der Betrag nun geändert, müssten die Gemeinden nochmals über einen Rückzug beraten, dazu fehlt aber die Zeit.


Gerhard Schafroth (glp) gibt den Anträgen zur Verdeutlichung je ein Preisschild: Die Variante von Urs-Peter Moos kostet 242 Millionen Franken, die Variante der SVP 59 Millionen Franken. In beiden Fällen wird die Gemeindeinitiative nicht zurückgezogen. Dies wurde auch ihm mitgeteilt.


Urs-Peter Moos (BDP) amüsiert sich darüber, dass die Lobbyisten im Vorzimmer des Parlaments «herumstreichen» würden und versuchten, Verunsicherung zu verbreiten. Es entscheidet aber immer noch der Gesamt gemeinderat und es sind nicht einzelne Exponenten. In Binningen zum Beispiel findet die nächste Gemeinderatssitzung nächste Woche statt. Damit besteht die Gelegenheit, auf den heutigen Entscheid des Landrates entsprechend zu reagieren.


Die SVP liegt mit ihren Aussagen, dass es sich um Erpressung handle, nicht weit daneben. Es ist für ihn enttäuschend, dass, nach einem solch grossen Entgegenkommen Seitens der Finanzkommission, nun nochmals versucht wird, mehr Geld zu bekommen. Er hält an seinem Antrag fest.


Roman Klauser (SVP) gibt Urs-Peter Moos Recht und findet die Reaktionen auch seltsam. Er hat Mühe mit den offenbar über Mittag erneut geäusserten Drohungen. Die SVP hält an ihrem Antrag fest und möchte den Gegenvorschlag der Regierung, ergänzt mit der Formulierung «à fonds perdu» im ersten Satz von Absatz 1.


://: Der Landrat zieht in einer Gegenüberstellung den Antrag der SVP (Übernahme Regierungsvorschlag) dem Antrag von Urs-Peter Moos (Streichung Besitzstandausgleich Lehrer) mit 67:6 Stimmen bei 8 Enthaltungen vor. [ Namenliste ]


://: Der Landrat zieht in einer Gegenüberstellung den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SVP (Übernahme Regierungsvorschlag) mit 46:35 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor. [ Namenliste ]


§ 16a, § 18 Keine Wortbegehren


II. Keine Wortbegehren


://: Damit ist die 1 Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei



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