Protokoll der Landratssitzung vom 13. Februar 2014
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2014-001 vom 9. Januar 2014 Vorlage: Bericht der Petitionskommission an den Landrat zur Petition „Nein zur Erhöhung der Studiengebühren!" - Beschluss des Landrats vom 13. Februar 2014: < Kenntnis genommen > |
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass es in diesem Traktandum um eine Kenntnisnahme gehe.
Kommissionspräsident Hans Furer (glp) vermerkt einleitend im Sinne einer persönlichen Bemerkung, dass er am 7. Februar 2013 ein Verfahrenspostulat zur Optimierung des Ratsbetriebs eingereicht hatte. Er wurde damals von seiner Ratskollegin Hanni Huggel als «Greenhorn» bezeichnet, wobei sein Postulat vom Landrat bei der Frage der Überweisung «niedergeschmettert» wurde. Aber heute kann festgestellt werden, dass der Landrat nach Sitzungsbeginn um 9 Uhr nun um 15 Uhr 45 erst bei Traktandum 15 angekommen ist.
Zur Petition meint er, die Kompetenz zu einer allfälligen Erhöhung der Studiengebühren liege nicht beim Landrat, sondern bei der Universität selbst. Diese will aber auf die Stimmen aus den Trägerschaftskantonen hören, weil es sich um ein sensibles Thema handle. Die heutige Stellungnahme des Landrats ist also wichtig, weil sie der Universität als Leitlinie dienen wird. Er fasst kurz den Kommissionsbericht zusammen. Wie erwähnt, soll die Petition zur Kenntnis genommen werden, ohne dass dem Regierungsrat ein weiterer Auftrag erteilt wird.
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- Eintreten
Nach Georges Thüring (SVP) wurde die Petition sorgfältig beraten, wie auch die Petenten «sehr ausführlich» angehört wurden. Aus seiner Sicht und jener seiner Fraktion bemerkt er, dass Studiengebühren weder dem demokratischen Prinzip der Chancengleichheit widersprechen noch die Standortattraktivität gefährden oder den Zugang zur Bildung blockieren. Solange die Studiengebühren sozialverträglich ausgestaltet und zumutbar sind, bleibt die Chancengleichheit «absolut» gewahrt. Im vorliegenden Fall ginge es um eine monatliche Mehrbelastung von CHF 25 bzw. eine monatliche Belastung von etwas mehr als CHF 140. Dieser Betrag ist «absolut zumutbar».
Bei den effektiven Härtefällen gibt es Möglichkeiten der Unterstützung durch die öffentliche Hand. Die Petenten haben diese Angebote sowohl in ihrem Begehren als auch in der Anhörung «konsequent ausgeblendet», was «nicht besonders ehrlich und redlich» ist. Trotz der angespannten Finanzlage erhöht Baselland den Globalbeitrag an die Universität Basel - das ist nicht selbstverständlich.
Gleichzeitig kann der Universität zugemutet werden, ihre Eigenmittel zu erhöhen bzw. ihre Eigenwirtschaftlichkeit verbessert. Das kann via Studiengebühren oder andere Massnahmen erfolgen. Darüber entscheidet aber der Universitätsrat. Auch mit einer erhöhten Studiengebühr bewegt sich die Universität Basel in dieser Frage im mittleren Bereich. Für seine Fraktion ist das deshalb «ein absolut gangbarer und überfälliger Weg».
Die Petenten beklagten, aufgrund höherer Studiengebühren gezwungen zu sein, neben dem Studium noch mehr zu arbeiten. Die Zahl von 75% der Studierenden, die arbeiten müssen für die Deckung der nötigsten Lebenshaltungskosten, konnte aber nicht belegt werden. Seine Fraktion erachtet es allerdings auch nicht als schlecht, nebst Studium noch arbeiten zu müssen. Im Gegenteil: Mit einer Arbeit bewegen sich die Studierenden im alltäglichen Arbeitsprozess und gewinnen so einen Bezug zur Praxis und «zum wirklichen Leben, das eben nicht nur im Hörsaal, im Studienzimmer oder oben im Club stattfindet». Früher nannte man das Werkstudenten, und dem Votanten ist kein Fall bekannt, der daran Schaden genommen hat. In diesem Sinn verwahrt sich seine Fraktion «auch ganz entschieden» gegen die Behauptung der Petenten, die Studierenden würden als Bauernopfer der kantonalen Politik benützt.
Seine Fraktion nimmt von der Petition Kenntnis und unterstützt den Regierungsrat, welcher dem Universitätsrat eine massvolle Erhöhung der Studiengebühren empfiehlt.
Laut Hanni Huggel (SP) hat ihre Fraktion ebenfalls festgestellt, dass es nur um eine Kenntnisnahme gehe. Aber dennoch stellt sich die Frage, ob die Studiengebühren tatsächlich sozialverträglich seien. Offenbar bewegen sie sich im interkantonalen Vergleich im mittleren Bereich. Ihre Fraktion bezweifelt ebenfalls, dass Studiengebühren den Zugang zur Universität verhindern. Und auch wenn die Meinungen in ihrer Fraktion geteilt sind, will diese den Universitätsrat auf jeden Fall wissen lassen, dass die Gebühren nach wie vor sozialverträglich und moderat auszugestalten sind. Mögliche Abstufungen sind ebenfalls in die Überlegungen einzubeziehen.
Der erhöhte Druck auf Studierende hängt wohl weniger mit den Gebühren als vielmehr mit dem Bologna-System zusammen. Dadurch sind sie viel stärker gefordert, ihr Studium innerhalb einer bestimmten Frist abzuschliessen. Für jene, die ihren Lebensunterhalt selbst besorgen müssen, besteht also tatsächlich ein Druck, aber entsprechend einfach muss es sein, allenfalls in den Genuss von Stipendien zu kommen.
Michael Herrmann (FDP) betrachtet die Petition ähnlich wie Georges Thüring. Es ist legitim, dass sich Studierendenorganisationen zu einem Thema äussern, das sie direkt betrifft, und dass diese gegen eine Gebührenerhöhung kämpfen. Aber bei genauer Betrachtung handelt es sich um eine erträgliche Erhöhung, auch wenn Studierende dadurch vermehrt Erwerbsarbeit nachgehen müssen. Zu bedenken gilt es eben auch, wie viel Geld in ein Studium fliesst. Baselland gibt pro Studierenden an der Uni Basel pro Jahr CHF 25'000 aus; Gelder von Basel-Stadt und Dritten sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Steuerzahler leisten also vergleichsweise den viel höheren Beitrag, so dass die Studierenden nicht Opfer, sondern eine Investition sind. Studiengebühren sind mit Augenmass zu erheben, damit sich die Studierenden ebenfalls an der guten Qualität der Universität Basel beteiligen.
Agathe Schuler (CVP) vermerkt, dass ihre Fraktion die Petition zur Kenntnis nehmen wolle. Die geplante Erhöhung der Studiengebühren ist moderat und erträglich, umso mehr, als die Universität - wie im Bericht erwähnt - je nach Situation Abstufungen vornehmen kann.
Durch erhöhte Studiengebühren werden weder die Studierenden zu Bauernopfern noch Studienzeiten verlängert. Aber es wäre auch seltsam gewesen, wenn die Studierenden diese Änderung einfach stillschweigend akzeptiert hätten.
Lotti Stokar (Grüne) hält die Erhöhung in absoluten Zahlen für keinen grossen Betrag, aber relativ betrachtet seien es 25%. Entsprechend können die Gebühren in zwei Jahren nicht einfach um weitere 25% erhöht werden. Es ist wichtig, dass die Universität Basel in dieser Hinsicht ihren Rang im Mittelfeld wahren kann und dass sie weiterhin für alle Studierenden aus der Schweiz attraktiv bleibt.
Die Studiengänge haben sich im Vergleich zu früher aufgrund der Bologna-Reform verändert und sind «verschult» worden mit Stundenplänen, die es verunmöglichen, neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Ihre Fraktion will die Petition und den Bericht dazu zur Kenntnis nehmen. Aber wie gesagt: Studiengebührenerhöhungen können nicht einfach ständig so weitergehen.
Gemäss Marc Bürgi (BDP) nimmt auch seine Fraktion die Petition zur Kenntnis mit dem Verständnis für die Sichtweise der Studierenden, die das Begehren unterschrieben haben. Aber die monatlichen CHF 25 mehr sind für alle Studierenden verkraftbar: Geht man in Basel einmal abends aus, reicht dieser Betrag für einen Viertel der dafür anfallenden Kosten - mit einmal weniger Ausgehen sind also Mehrkosten durch höhere Studiengebühren mehrfach gespart.
Selbstverständlich hat der Druck auf die Studierenden wegen der Bologna-Reform zugenommen. Aber dieser ist verkraftbar: An einer Fachhochschule kannte man das schon vor zehn Jahren, denn je nach Studium konnten Studierende schon damals nicht nebenher einem Gelderwerb nachgehen. Bei fehlendem Geld gibt es mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung eines Studiums, nicht zuletzt auch mittels einer Vereinbarung mit einem möglichen, künftigen Arbeitgeber.
Nach Ansicht seiner Fraktion handelt es sich um eine «moderate» und «für alle Beteiligten faire» Erhöhung, weil einerseits die Kantone ihre Leistungen erhöht haben und andererseits die Universitäten ihr Angebot organisatorisch oder technisch verbessert haben, so dass es fair ist, wenn die Leistungsbezüger, d.h. die Studierenden, auch ihren Beitrag zu einer hochqualifizierten Ausbildung leisten.
Siro Imber (FDP) meint, die Diskussion finde auf der falschen Ebene statt. Es geht nicht nur um die Studierenden, die Universität und das Geld, sondern um Familien, für die die Studiengebührenerhöhung in den meisten Fällen eine Mehrbelastung bedeutet. Dabei bleibt die Leistung gleich, und weil die Steuern nicht gesenkt werden, wird der Mittelstand stärker belastet - denjenigen, die ohnehin kein Geld haben, zahlt der Staat diese Kosten, im Fall von Stipendien zahlt ebenfalls der Staat, und jenen, die sehr viel Geld haben, spielt die Erhöhung keine Rolle. Es handelt sich also um eine neue Belastung für Mittelstandsfamilien. Dabei könnte die Universität durchaus die nötigen CHF 4 Millionen an anderer Stelle einsparen. Auch wenn es sich "nur" um CHF 25 pro Monat handelt: Es geht um eine Abgabenerhöhung, was an sich falsch ist. Insgesamt geht es um etwa einen Monatslohn eines einfachen Angestellten, den es einfach zu bezahlen gilt.
Das Anliegen der Studierenden ist teilweise lächerlich gemacht worden, z.B. mit Aussagen, die Studierenden sollen einmal weniger ausgehen. Dabei geht es eigentlich um Mehrausgaben für die Familien, denen kein besserer Gegenwert folgt oder ohne dass Steuern gesenkt worden wären.
Markus Meier (SVP) ruft in Erinnerung, dass die unterschiedlichen Bildungswege grundsätzlich gleichwertig zu behandeln seien. Genau so, wie sich Gebührenerhöhungen auf die universitäre Bildung auswirken, wirken sich Einsparungen des Kantons bei den Beiträgen an überbetriebliche Kurse auf die Kosten für die Arbeitgeber aus: Gemäss Regierungsratspräsident Urs Wüthrich sollen die Subventionen für Lehrbetriebe um einen Drittel gekürzt werden, was bei einem Zuschuss von bisher CHF 60 pro Tag CHF 20 ausmacht bzw. bei 15 Kurstagen insgesamt CHF 300, wobei der Lehrbetrieb dies nun für die gleiche Leistung mehr ausgeben muss.
Georges Thüring (SVP) bittet Siro Imber, genau zuzuhören. Auch wenn Mehrkosten von monatlich CHF 25 für gewisse Familien ein relativ grosser Betrag sein mögen, so gibt es dennoch Unterstützungsmöglichkeiten. Wenn man studieren will und sich nicht darum bemüht, hat man sich offenbar schlecht informiert.
Siro Imber (FDP) repliziert auf seinen Vorredner, dass mit der Erhöhung die Universität mehr und der Kanton entsprechend weniger Geld habe. Es handelt sich also nur um eine Verschiebung der gleichen Gelder.
Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) gibt grundsätzlich allen Argumenten recht, was nach seinem Dafürhalten damit zusammenhängt, dass der Landrat die Petition und den Bericht nur zur Kenntnis nehmen könne. Er schränkt allerdings ein, dass die Gebührenerhöhung nicht von der Universität ausgegangen ist, sondern auf der Forderung des Landrats beruht, der seine Bereitschaft zu einer substantiellen Beitragserhöhung an die Universität von einer Inanspruchnahme aller Beitragszahler abhängig machte. Die Universität musste also mehr Drittmittel generieren und ihren Betrieb optimieren, damit sie Zusatzleistungen und -entwicklungen aus eigener Kraft erbringen kann.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
- Beschlussfassung
://: Der Landrat nimmt die Petition „Nein zur Erhöhung der Studiengebühren!" mit 61:0 Stimmen bei 10 Enthaltungen zur Kenntnis. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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