Protokoll der Landratssitzung vom 13. Februar 2014
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2014-062 vom 11. Februar 2014 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 13. Februar 2014 - Beschluss des Landrats vom 13. Februar 2014: < alle Fragen beantwortet > |
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) eröffnet die Fragestunde. Die Fragen 7, 9 und 10 werden im Anschluss an die Frage 5 beantwortet, da sie inhaltlich sehr ähnlich sind.
1. Klaus Kirchmayr: Totalrevision Energiegesetz
Am 12. Februar 2012 hat der Landrat mit der Überweisung der Motion 2011/155 die Totalrevision des Energiegesetzes beschlossen. Dieses Gesetzes-Grossprojekt wurde in der Folge auch eines der Legislatur-Ziele der Regierung. In der Folge berief die Regierung einen Expertenrat mit Vertretern der Energiewirtschaft, etc. ein, welcher das Geschäft vorberaten sollte. Ein Gesetzesentwurf wurde zuerst für Mitte 2013, dann für Ende 2013 versprochen. Dito wurde ein runder Tisch in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund stimmte der Landrat auch der Verschiebung des Abstimmungstermins über hängige Energieinitiativen zu. Mittlerweile ist Februar 2014 und ein Entwurf für ein neues Energiegesetz liegt noch nicht vor.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Totalrevision des Energiegesetzes aus?
Antwort
Der Zeitplan für die Totalrevision des Energiegesetzes wurde am 26. und 27. Februar 2013 am politischen runden Tisch Energie vorgestellt und besprochen. Diesem Tisch gehören VertreterInnen der Landratsfraktionen an, unter anderem auch der Präsident der UEK. Der Fahrplan wurde auch der Subko 3 der GPK vorgestellt. Gemäss diesem Fahrplan wird im Februar 2014 - also jetzt - die verwaltungsinterne Vernehmlassung gestartet. Dies ist geschehen. Im April 2014 soll nach Beschluss des Regierungsrates die externe Vernehmlassung folgen. Aufgrund der Vernehmlassung wird das Energiegesetz bereinigt. Anschliessend wird der Regierungsrat das Gesetz dem Landrat überweisen (September 2014). Falls es eine Volksabstimmung braucht, ist diese im Juni 2015 geplant.
Frage 2
Warum sind die Verzögerungen entstanden?
Antwort
Bislang gibt es keine Verzögerungen. Der Fahrplan wird eingehalten.
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2. Michael Herrmann: Beiträge an die Berufsbildung
Am 25. November 2010 hat der Landrat mit 69:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 2009/167 von Landrat Urs Berger an den Regierungsrat überwiesen, mit dem Auftrag, die offensichtlichen Benachteiligungen einzelner Branchen, die ihre überbetrieblichen Kurse nicht im Kanton Basel-Landschaft anbieten können, zu eliminieren.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Der Regierungsrat hatte sich im November 2010 bei der Überweisung des Vorstosses dafür ausgesprochen, dass er mehr Zeit für die Eruierung der genauen Kosten benötigt. Sind diese nun nach über 3 Jahren (statt 2 Jahren Behandlungsfrist) abzuschätzen? Und wenn ja, wie hoch sind diese?
Antwort
Gefragt wird nach dem Stand der Umsetzung eines Auftrages, welche die BKSD im Jahr 2010 vom Landrat bekommen hat. Verlangt wurde, dass die Pauschalbeiträge, welche der Kanton für die Überbetrieblichen Kurse von Lernenden ausrichtet, für alle Lernenden verdoppelt werden und nicht nur für jene, welche den Kurs in einem Kurszentrum des Kantons besuchen können. Das Anliegen ist durchaus plausibel, da es in gewissen Branchen Sinn macht, den Kurs ausserkantonal anzubieten. Es wurde aber schon damals gesagt, dass es besseres, aktuelleres Zahlenmaterial brauche. Dies ist auch darum wichtig, weil seit 2004 für 250 Berufe neue Ausbildungsverordnungen ausgearbeitet wurden. Bei dieser Arbeit musste zu Kenntnis genommen werden, dass, gestützt auf die technische Entwicklungen und die gestiegenen Anforderungen, die Zahl der ÜK-Tage zugenommen hat. Im 2013 wurden Beiträge in der Höhe von 3.5 Millionen Franken ausgerichtet. 2.96 Millionen Franken davon für Lernende im Kanton (doppelte Pauschale) und 816'000 Franken für ausserkantonale Kurse (einfache Pauschale). Ab 2014 werden die Kurstage nochmals ausgeweitet, es sind daher gut 4 Millionen Franken budgetiert. Wenn die Motion direkt umgesetzt würde, also für alle die doppelte Pauschale bezahlt würde, wären zusätzliche 700'000 Franken nötig.
Frage 2
Sieht der Regierungsrat die Ungleichbehandlung und die Belastung der KMU-Wirtschaft respektive der Lehrbetriebe?
Antwort
Das Konzept, welches in der aktualisierten Landratsvorlage präsentiert wird, sieht vor, dass für alle Lernenden, unabhängig vom Ausbildungsort, die ordentlichen Beiträge ausgerichtet würden, und dass an Stelle einer Verdoppelung eine Erhöhung um 2/3 erfolgen soll. Damit ist es möglich, einerseits eine Gleichbehandlung zu erreichen und andererseits Kostenneutralität gegenüber heute herzustellen. Wer heute von einer Verdoppelung profitierte, wird künftig leicht weniger bekommen, dafür profitieren die bislang Benachteiligten.
Frage 3
Wann kann der Landrat mit der entsprechenden Vorlage rechnen?
Antwort
Im Moment werden die internen Mitberichte der anderen Direktionen ausgewertet. Voraussichtlich im März wird die Regierung die Vorlage zu Handen des Landrates verabschieden.
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3. Hanni Huggel: Änderung der VO zum Gesetz über die politischen Rechte
Meine Motion «Änderung der VO zum Gesetz über die politischen Rechte» ist mit 54:23 Stimmen am 27. Januar 2011 als Postulat überwiesen worden. Die Ablauffrist zu einer Vorlage ist vorbei und die Wahlen 2015 rücken näher. Ich hätte gehofft, dass es für die Regierungsratswahlen möglich wäre, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Wahl beim Mehrheitswahlverfahren mit einem beigelegten Hinweiszettel im Wahlcouvert zu erleichtern, so wie es bei den Richterwahlen möglich ist. (Mein Vorschlag einer neuen Ziffer 3 zu § 3 im Postulat: Beim Mehrheitsverfahren soll ein Hinweiszettel zum Stimmzettel beigefügt werden, auf dem die Namen, der bis zum festgelegten Datum (VO § 13) offiziell eingereichten Kandidatinnen und Kandidaten mit Parteizugehörigkeit aufgelistet sind).
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Ist der Regierungsrat gewillt, das Anliegen innert nächster Zeit zu behandeln?
Antwort
Der Regierungsrat wird dem Landrat eine entsprechende Vorlage spätestens im Mai 2014 unterbreiten. Im Moment ist die Vorlage in Bearbeitung.
Frage 2
Ist es dem Regierungsrat möglich, die Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte, § 3 mit einem Zusatz so zu ergänzen, dass er das Anliegen des Postulates aufnimmt?
Antwort
Der Regierungsrat wird mit Vorschlägen zur Änderung der Gesetzesbestimmung dem Anliegen Rechnung tragen. Die Verordnung soll entsprechen angepasst werden.
Frage 3
Ist es im Interesse des Regierungsrates, dass dieser Zusatz in § 3 zum Mehrheitsverfahren bis zu den Wahlen 2015 beschlossen wird?
Antwort
Wenn die Vorlage, wie geplant, im Mai dem Landrat unterbreitet werden kann, reicht die Zeit, um die Änderungen vor den Wahlen 2015 in Kraft zu setzen.
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4. Felix Keller: Annahme Masseneinwanderungsinitiative; Folgen
Am Sonntag hat die Schweiz mit 50.3% der Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt. Auch das Baselbiet unterstützte die Initiative mit 50.6%. Das Resultat gilt es zu akzeptieren, wie auch zu analysieren.
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) beantwortet Frage 1, Regierungsrat Anton Lauber (CVP) Frage 2.
Frage 1
Welche Folgen erwartet der Regierungsrat für die «Baselbieter Wirtschaftsoffensive»?
Antwort
Entscheidend ist, wie der Verfassungsartikel umgesetzt wird. Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Bund die gesamte gesetzte Frist zur Legiferierung beanspruchen wird. Damit sind administrative und allfällige wirtschaftliche Auswirkungen frühestens ab 2017 zu erwarten. Die Regierung wird alles daran setzen, auch in dieser Angelegenheit den Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft als Teil des Wirtschaftsraums Nordwestschweiz zu stärken und die Bedürfnisse der Exportindustrie wie auch der KMU dabei zu berücksichtigen. Im Speziellen wird sich die Regierung, zusammen mit der Regierung von Basel-Stadt, dafür einsetzen, dass die wichtige Frage der Grenzgänger-Regelung effizient und im Sinne von allen Beteiligten gelöst werden kann.
Frage 2
Müssen aufgrund des Volksentscheids die Zielsetzungen, wie z.B. Steigerung der Unternehmenssteuer um 50% bis 2018, neu definiert werden?
Antwort
Die Frage ist schwierig zu beantworten. Verfügbare Zahlen dazu sind aber hoch interessant. Im Finanzplan 2018 wurden Erträge von juristischen Personen in der Höhe von 240 Mio. Franken eingestellt. Dies entspricht 12.8 % des gesamten Fiskalertrags. 2010 waren es noch 10.8 %. Damit kann eine Zunahme festgestellt werden, aber - in relativen Zahlen - nicht um 50 %. Anders sieht es bei den absoluten Zahlen aus: Im Jahr 2010 betrugen die Gewinnsteuer-Einnahmen bei juristischen Personen 159 Mio. Franken. Im 2018 sollen es 240 Mio. sein. Die Zunahme liegt also nicht so weit weg von der angestrebten Zunahme um 50 %. Der Wirtschaftsmotor funktioniert also grundsätzlich, und auch das Staatswesen profitiert davon. Die Prognosen basieren auf den BAK-Studien, die gute und zuverlässige Zahlen liefern. Transparenterweise muss angefügt werden, dass nicht alle Effekte direkt auf die Wirtschaftsförderung zurückgeführt werden können. In seinen Augen müssen die Zielsetzungen aus heutiger Sicht nicht angepasst werden. Falls die Zielsetzungen angepasst werden müssten, dann aus ganz anderen Gründen als der Masseneinwanderungsinitiative. Im Vordergrund steht im Moment die Unternehmenssteuerreform III. Die Regierung hat dafür einen Platzhalter von -20 Mio. Franken eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine Schätzung. Es gibt noch viele offene Punkte, zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit den Lizenzboxen, den Stepups oder der Senkung der Gewinnsteuer.
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5. Peter H. Müller: Besuch von Regierungsrat Thomas Weber im Kantonsspital Liestal
Den Medien konnte man entnehmen, dass Regierungsrat Thomas Weber sich vor einigen Tagen «im Nadelstreifenanzug» ein Bild über die Situation im Kantonsspital Baselland machen wollte. Gleichzeitig werden dem Vernehmen nach vom Verwaltungsratspräsidenten am CEO vorbei diverse Gespräche mit Ärzten und anderen aufmüpfigen Angestellten geführt. Alles läuft auf einen «Showdown» zwischen den Ärzten und dem Management, also der operativen Leitung des Kantonsspitals hinaus. Die alles entscheidende Frage ist: soll das Bruderholz weiter von den Ärzten oder von einer betriebswirtschaftlichen Führung geführt werden?
Bevor Regierungsrat Thomas Weber (SVP) die Fragen beantwortet, möchte er kurz auf die Ereignisse des heutigen Morgens und der letzten Tage zu sprechen kommen. Einiges konnte seit der Mittagspause bereits gesehen, gehört oder gelesen werden.
Die Eignerstrategie definiert Zielsetzungen finanzieller aber auch personeller Art. Es gab Indizien, dass diese Zielsetzungen teilweise gefährdet sein könnten. Der Regierungsrat ist verantwortlich dafür, dass die strategische Unternehmensebene die Ziele einhält. Eine davon ist die Finanzierung aus eigener Kraft. Es ist wichtig, dass ein Spital genügend Umsatz generiert, um sich refinanzieren zu können. Weitere Ziele sind ein Führungsstil, der auf Vertrauen aufbaut und eine transparente Kommunikation. Ziele sind aber auch, dass das Unternehmen durch einen Verwaltungsrat geführt wird, deren Mitglieder sich durch eine hohe Fachkompetenz ausweisen. Er ist nun seit sieben Monaten im Amt und hat sich seither intensiv und mit viel Herzblut mit dem Spital auseinander gesetzt. Er weiss, wie wichtig der Grundversorgungsauftrag der Spitäler für den Kanton ist. Er hat daher die diversen Abgänge genau beobachtet. Er hat auch die in vielen Gesprächen mit Anspruchsgruppen (PatientInnen, Pflegepersonal, Zuweisende) gemachten Äusserungen ernst genommen. Seit dem 29.1.2014, als der Abgang des Chefarztes der Frauenklinik Baselland bekannt wurde, hat sich die Situation verschärft. Es gab Hinweise, dass die Eignerziele gefährdet sein könnten. Der Eigner war daher gefordert, seine Erwartungen an den Verwaltungsrat zu formulieren. Dies hat er Anfang Februar gemacht, mit der Absicht, dass der Verwaltungsrat alle erforderlichen Massnahmen einleitet, um die Ziele der Eignerstrategie zu erreichen. Es war nie das Ziel, Köpfe rollen zu sehen. Alle Aussagen betreffend Machtkampf oder Parteinahme möchte er von sich weg weisen. Er hat eine Zusatzausbildung als Mediator. Es war und ist ihm immer ein grosses Anliegen, alle Interessen unter einen Hut zu bringen und Lösungen zu finden, die für alle stimmen. In den letzten 14 Tagen hat er sich sehr intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Er musste dabei erkennen, dass Kräfte mitspielen, welche eine kooperative Lösung verhindert haben. Man muss zu einem Entscheid auch dann stehen können, wenn er schwerfällt und einen schmerzt und wenn er auch Freunde verletzten kann. Es tut ihm Leid, dass dies so ist. Aber er ist überzeugt, dass er nicht in den Spiegel schauen könnte, wenn er anders entschieden hätte. Er steht zu diesem Entscheid und denkt, dass es der richtige Entscheid für das Kantonsspital Baselland ist und er ist überzeugt, dass gemeinsam mit dem neuen Führungsteam Lösungen gefunden werden, damit das Spital die Zielsetzungen erreicht.
Zu Handen der Presse möchte er festhalten, dass er nicht im Besitze eines Nadelstreifen-Anzuges ist, und demnach auch nicht in einem solchen im Spital gesehen werde konnte.
Frage 1
Was war der Zweck des besagten Besuchs von Regierungsrat Thomas Weber? Von wem liess er sich anlässlich dieses Besuchs ins Bild setzen?
Antwort
Er sieht es als seine Pflicht an, alle externen Unternehmen und Dienststellen regelmässig zu besuchen, dazu zählen die Rheinhäfen, das KIGA, das RAV oder eben auch die Spitäler. Der Besuch im Spital Liestal war schon länger geplant, mit dem damaligen CEO. Dieser konnte kurzfristig nicht am Besuch teilnehmen. Der Besuch fand statt mit dem Standortleiter, mit der stellvertretenden Pflegedienstleitung und mit dem medizinischen Leiter. Er konnte sehr interessante Einblicke in verschiedene Stationen gewinnen. Er konnte sich vor Ort überzeugen, dass hervorragende Arbeit geleistet wird. Er ist überzeugt, dass solche Besuche wichtig sind, um auf hoher Hierarchiestufe nicht nur auf Grund von gefilterten Informationen Entscheide fällen zu können.
Frage 2
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass ein solcher sogar von den Medien registrierter Besuch ohne anschliessende öffentliche Verlautbarung in der aktuellen Situation zu Fragen und Verunsicherung führt?
Antwort
Das solche Besuche von den Medien registriert werden, scheint eine Eigenart der letzten 14 Tage zu sein. Medien haben Dinge registriert, welche vertraulich sind und von denen er bedauert, dass sie an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Natürlich führt die Veröffentlichung von solchen Informationen sofort zu Fragen.
Frage 3
Die Rolle von Regierungsrat Weber ist heikel. In der Eignerstrategie des Kantonsspitals Baselland ist klipp und klar festgehalten: «Der Eigner erwartet, dass die Gesellschaften zwecks effizienter und qualitativer Betriebsführung den Rahmen ihrer Entscheidungskompetenz ausschöpfen. Das Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland pflegen ein Kunden-Lieferantenverhältnis zur Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft.». Wieso hält sich Regierungsrat
Thomas Weber vor diesem Hintergrund nicht gänzlich aus den operativen Anliegen heraus?
Antwort
Weil es eben nicht um ein operatives Anliegen gegangen ist. Es gab Indizien, dass die Eignerstrategie gefährdet sein könnte. In einem solchen Fall werden vom Verwaltungsrat entsprechende Massnahmen erwartet.
Frage 4
Regierungsrat Weber hat am 6.1.2014 in einem Interview mit der BZ angekündigt, sich aus dem Verwaltungsrat des KSBL zurückzuziehen. Bis wann wird er diese Ankündigung umsetzen und damit sicherstellen, dass die Gewaltentrennung zwischen Eigner, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung korrekt eingehalten wird?
Antwort
Er hat bereits angekündigt, dass er den Verwaltungsrat verlassen werde. Es ist ein Lehrstück für Governance in einer Krisensituation. Ein Regierungsrat gehört nicht in den Verwaltungsrat eines öffentlichen Unternehmens, weil er genau in solchen Situationen in eine doppelte Loyalität gerät. Ein Eigner hat andere Ziele wie das Unternehmen. Wenn er nochmals zurück könnte, würde er sich gar nicht in den Verwaltungsrat wählen lassen. Er wird möglichst rasch dem Regierungsrat Vorschläge unterbreiten, zur Wahl von anderen Personen mit Kompetenzen im Spitalmanagement. Mit dem Eintritt respektive der Wahl dieses neuen Mitglieds, wird er den Verwaltungsrat verlassen. Die Eignerrolle ist sehr anforderungsreich. Es geht nicht darum, ein sinkendes Schiff zu verlassen. Ganz im Gegenteil. Es braucht nicht 7 Kapitäne, sondern es braucht auch einen Admiral. Seine Rolle ist die des Eigners.
Frage 5
Die operative Leitung hat die schwierige Aufgabe, drei Spitäler zu fusionieren. Ist der Regierungsrat in Anbetracht dieser schwierigen Aufgabe nicht auch der Meinung, dass der Verwaltungsratspräsident Dieter Völlmin dazu angehalten werden muss, der operativen Leitung den Rücken zu stärken statt durch obengenannte Aktion selber, ohne Koordination mit der Geschäftsleitung operativ tätig zu werden?
Antwort
Wie oben erwähnt, teilt er die Ansicht nicht, dass er operativ tätig wurde.
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7. Urs-Peter Moos: Bruderholz; Machtkampf zwischen Ärzten und operativer Leitung
In den Medien äussern verschiedene Ärzte des Kantonsspitals Baselland (KSBL) ihren Unmut über die laufenden Umstrukturierungen aufgrund der von der Stimmbevölkerung abgesegneten Fusion der drei Spitäler. Dabei wird vor allem die operative Leitung rund um den CEO des Kantonsspitals unter Druck gesetzt. Er sah sich bereits verschiedentlich gezwungen, sich öffentlich zu wehren, gerade auch zu Fragen der Strategie. Gar nichts hört man hingegen von Verwaltungsratspräsident Dieter Völlmin. In
einer derart heiklen Situation wie zurzeit sagt ein Schweigen mehr als tausend Worte.
Frage 1
Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dass die Strategie des Kantonsspitals Baselland (KSBL) von der strategischen Leitung, also dem Verwaltungsrat, verabschiedet wurde und auch von diesem zu verantworten ist?
Antwort
Ja.
Frage 2
Das Kantonsspital ist mit Fusion, Auslagerung und neuer Spitalfinanzierung in einer schwierigen Phase. In diesem Umfeld steht mit Dieter Völlmin ein Verwaltungsratspräsident an der Spitze des Unternehmens, der weder Erfahrung in Verwaltungsräten von Grossbetrieben, noch im Gesundheitswesen oder in der Durchführung von Fusionsprozessen ausweisen kann. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass seine Qualifikation genügt?
Antwort
Dieter Völlmin hat seinen Rücktritt heute eingereicht, die Regierung hat davon Kenntnis genommen. Er dankt Dieter Völlmin herzlich für seinen Einsatz in der Übergangsphase. Dieter Völlmin wurde vom Amtsvorgänger von Regierungsrat Thomas Weber für dieses Amt angefragt. Man ging damals davon aus, dass die politische Debatte abgeschlossen ist und es darum geht, vor allem die rechtliche Umsetzung der Ausgliederung zu begleiten. Die dafür nötigen Kompetenzen hat Dieter Völlmin mitgebracht und hat sich auch sehr gut dafür eingesetzt. Er hat nun aber selber geschrieben, dass er in der jetzigen Situation nicht der richtige Mann sei. Nun braucht es Erfahrung im Spitalmanagement, auf strategischer und operativer Stufe.
Frage 3
Im Kantonsspital ist offenkundig ein Machtkampf zwischen Ärzten und operativer Leitung im Gang. Dieter Völlmin gilt als «Mann der Ärzte». So hat er vor kurzem noch einen Teil der Ärzteschaft in einem Rechtsstreit gegen den Kanton Baselland vertreten und letztlich den Ärzten vor Bundesgericht zu einem Sieg verholfen. Was war der Inhalt dieses Rechtsstreits? Welche Ärzte wurden von Dieter Völlmin vertreten? Stimmt es, dass darunter auch die Exponenten Dr. Heinzel, Dr. Krapf und Dr. Jockers waren? Ist sich der Regierungsrat im Klaren, dass dies allesamt Exponenten sind, die sich zurzeit öffentlich für die Führung des Bruderholz-Spitals durch die Ärzte stark machen und damit der Geschäftsführung in den Rücken fallen?
Antwort
Wer nur einen Machtkampf sieht, sieht das Problem nicht in der nötigen Tiefe. Ein solch komplexes Unternehmen wie es das Spital ist, ist eine Vertrauensangelegenheit. Es braucht das Vertrauen in die medizinische Leistung aber auch in die wirtschaftliche Leistung. Die Bevölkerung muss überzeugt sein, dass an einem Standort die nötige Fachkompetenz vorhanden ist. Es ist wie bei einer Fussballmannschaft. Wenn zwar 11 Leute auf dem Feld stehen, aber es keine Stürmer hat, wird es schwierig Tore zu schiessen. Beim Spital ist es ähnlich. Wenn das Vertrauen der Zuweisenden und der Bevölkerung in die ärztlichen Leistungen fehlt, kann ein Spital nicht erfolgreich geführt werden. Das heisst nicht, dass alles einem Chefarzt zu unterstellen ist. Man muss sich aber bewusst sein, dass Erfolg nur miteinander zu erreichen ist. Es bestand die Gefahr, dass dieses Miteinander nicht mehr vorhanden sein könnte.
Frage 4
Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass diese allzu grosse Nähe des Verwaltungsratspräsidenten zu den Ärzten keine unabhängige Haltung in der «Bruderholz-Frage» zulässt?
Antwort
Als Anwalt hat Dieter Völlmin vor allem pensionierte oder ehemalige Chefärzte vertreten. Dies hat aber nichts mit den aktuellen Geschehnissen zu tun. Dieter Völlmin als Anwalt der Ärzte darzustellen, der gegen die Interessen des Unternehmens arbeite, ist eine infame Unterstellung.
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9. Sven Inäbnit: Situation in Kantonsspitälern, insbesondere im Bruderholz
In mehreren Lesebriefen äussern sich fast ausschliesslich Ärzte zur Situation im Kantonsspital, insbesondere zum Bruderholz. Dabei wird offenkundig, dass diese die Situation vor der Fusion der Spitäler, also die Vergangenheit, wieder herbeiführen möchten. Das ist bedenklich. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Einfluss der Ärzteschaft auf die Spitalleitung in der Vergangenheit gross, oft zu gross, war. Das Bruderholzspital schrieb hohe Verluste. Gleichzeitig wurde beispielsweise der Standort Liestal von der Spitalleitung nach modernen Management-Grund-sätzen geführt. Das Resultat: wesentlich bessere finanzielle Abschlüsse - bei wahrnehmbar genau gleich hoher Qualität und bei gleichem Service für die Patientinnen und Patienten.
Frage 1
Wie viele Spitalleiter erlebte das Bruderholz-Spital in den vergangenen 25 Jahren?
Antwort
Seines Wissens waren es fünf Personen, eine davon ad interim.
Frage 2
Ist der Regierungsrat der Meinung, es ist ein völlig abwegiger Gedanke, dass diese Spitalleiter letztlich am Veränderungswiderstand der Ärzte scheiterten?
Antwort
Er ist der Meinung, dass es sowohl Ärzte wie auch Betriebswirtschafter braucht. Er kann den Gedanken nicht bestätigen.
Frage 3
Wie gestalteten sich die Rechnungsabschlüsse (Gewinne, Erfolge) der drei nun fusionierten Häuser Bruderholz, Laufen und Liestal in den jeweils drei Jahren vor der Fusion?
Antwort
Die Standorte wurden vor der Fusion als Dienststellen geführt und erschienen entsprechend in der Staatsrechnung. Jeder Standort hatte eine laufende Rechnung und eine Investitionsrechnung. Ausserdem gab es einen Globalbeitrag des Kantons. Daher sind die Geschäftszahlen vor und nach der Fusion nicht miteinander vergleichbar. Beispielhaft fürs Jahr 2009 kann er die folgenden Zahlen nennen:
- Bruderholz: Aufwand 196 Mio. Fr. / Ertrag 144 Mio. Fr. / Staatsbeitrag 52 Mio. Fr.
- Laufen: Aufwand 34 Mio. / Ertrag 25 Mio. Fr. / Staatsbeitrag 10 Mio. Fr.
- Liestal: Aufwand 201 Mio. Fr. / Ertrag 147 Mio. Fr. / Staatsbeitrag 54 Mio. Fr.
Frage 4
Die negativen Schlagzeilen rund ums Bruderholz dürften auch Auswirkungen auf das finanzielle Ergebnis des Kantonsspitals haben - insbesondere bei der Orthopädie. Nun haben Orthopädie-Ärzte des Bruderholz-Spitals, welche selber die Kündigung eingereicht haben, in der Öffentlichkeit angekündigt, unter dem Namen «Orthopädie Baselland» (Meldung des Regionaljournals) ab Frühling 2014 auf eigene Rechnung zu wirtschaften. Findet der Regierungsrat, dass damit die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt wurde? Hätten Freistellungen erfolgen sollen? Gedenkt der Regierungsrat hinsichtlich der Marke «Orthopädie Baselland» rechtliche Massnahmen zu ergreifen?
Antwort
Die Fragen sind im Detail zu prüfen. Erst danach kann entschieden werden.
Frage 5
Der Landrat hat die jetzige Strategie des KSBL mit der Vorlage zur Verselbständigung der Spitäler verabschiedet. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass er vor einem allfälligen Strategiewechsel die Haltung des Landrats anzufragen und einzuholen hat?
Antwort
Der Landrat hat vor gut zwei Jahren das Spitalgesetz beschlossen. Das Volk hat dieses im März 2012 gutgeheissen. Das Spitalgesetz regelt die Kompetenzen. Abschliessend aufgezählt werden die Kompetenzen des Landrates und des Regierungsrates. Es ist festgehalten, dass der Regierungsrat die Eigentümerstrategie der Unternehmen bestimmt. Es ist nicht die Rede davon, dass diese dem Landrat vorgelegt werden muss. Die in der Eignerstrategie definierten Ziele dienen dem Verwaltungsrat als Grundlage für die Unternehmensstrategie. Diese wird jetzt überprüft. Der Überprüfungsprozess kann zu verschiedenen Ergebnissen führen. Im Sinne eines Marschhaltes gilt es jetzt zu schauen, welche Ziele wie erreicht werden können und welche nicht. Dazu muss mit allen Anspruchsgruppen gesprochen werden. Vielleicht kommt man dann zum Schluss, dass die Ressourcen falsch eingesetzt wurden oder dass gewisse Zielvorgaben nicht erreichbar sind. Die Erkenntnisse müssen allenfalls in einer (Teil)Revision der Unternehmensstrategie münden. Aber es kann auch klar werden, dass der Eigner Zielvorgaben macht, die nicht erfüllt werden können. Zunächst geht es nun darum zu schauen, wo man steht und was verbessert werden kann. Oberstes Ziel ist immer, dass möglichst viele PatientInnen und Zuweisende Vertrauen ins Kantonsspital haben.
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10. Andreas Giger: Partikularinteresse der Chefärzte vor dem Wohl der Mitarbeitenden
Um die aktuelle Situation im KSBL zu beruhigen braucht es jetzt Ruhe und Vertrauen. Die öffentliche Debatte, die vor allem durch einige Chefärzte und Ehemalige geführt wird, schadet dem Image des KSBL auch als Arbeitgeberin. Die Mitarbeitenden werden somit zum Spielball der Chefärzte.
Frage 1
Was gedenkt die Regierung zu tun, um die Situation zu entspannen und für die Mitarbeitenden wieder ein erträgliches Arbeitsklima sicher zu stellen?
Antwort
Die letzten 14 Tage hat er sich fast ausschliesslich dem Kantonsspital gewidmet. Er dankt an dieser Stelle seinen MitarbeiterInnen, welche ihm den Rücken dafür frei gehalten haben. Es war ein intensives Ringen um die beste Lösung, oder die am wenigsten schlechte. Eine für alle gute Lösung war leider nicht möglich. Gewählt wurde jene Lösung, die am wenigsten Schmerzen für das Gesamtunternehmen verursacht.
Frage 2
Aus den Mediendiskussionen wird man den Eindruck nicht los, dass die Chefärzte in erster Line ihre Partikularinteressen verteidigen, und nicht das Wohl aller Mitarbeitenden. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die «Unzufriedenen» nicht im Sinne aller Mitarbeitenden handeln? Gefährden solche Diskussionen nicht den Standort Bruderholz und damit viele Arbeitsplätze?
Antwort
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz hat den Wettbewerb unter den Spitälern lanciert. Der Gesetzgeber möchte, dass um die Patienten gekämpft wird. Ziel ist, genügend hohe Fallzahlen zu erreichen, damit einerseits die medizinische Qualität stimmt und andererseits Eigenkapital gebildet werden kann, um die Finanzierung aus eigener Hand stemmen zu können. Das Vertrauen aller, die mit dem Spital zu tun haben, gilt es im Auge zu behalten. Dazu zählen eigentlich sämtliche EinwohnerInnen des Kantons, die alle potenzielle KundInnen des Spitals sind.
Frage 3
Dauernde Diskussionen vor allem um die Probleme des Spitals sorgen für Unsicherheit bei den Mitarbeitenden. Was auffällt ist, dass sich bisher nur der CEO zur Wehr setzt. Warum kommt kein klares Bekenntnis zur Strategie von Seiten des Verwaltungsrats, damit die Mitarbeitenden wissen, woran sie sind?
Antwort
Als Eignervertreter hat er vom Verwaltungsrat eine schriftliche Stellungnahme zur Strategie und zum Stand der Umsetzung verlangt. Auf Grund dieser soll die Regierung über allfällige Anpassung der Eignerstrategie befinden können.
Frage 4
Ein Bestandteil der Gesetzesvorlage der Spitalausgliederung ist die Überführung der Arbeitsverhältnisse in einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) innerhalb von zwei Jahren. Die rasche Umsetzung dieser Forderung würde viel Vertrauen schaffen. Bis wann darf mit einem GAV gerechnet werden?
Antwort
§ 26 Absatz 3 des Spitalgesetzes besagt, dass solange kein Gesamtarbeitsvertrag im Sinne von § 11 des Gesetzes abgeschlossen ist, jedoch längstens bis vier Jahre ab Inkrafttreten dieses Gesetzes , sich die Anstellungsbedingungen inhaltlich nach der basellandschaftlichen Personalgesetzgebung richten . Der GAV muss also spätestens nach vier Jahren, im Jahr 2015, vorliegen.
Peter H. Müller (CVP) möchte seiner Frage eine Bemerkung voranstellen. Zusammenfassend passe der Satz «Allein mir fehlt der Glaube». Er könnte die Fraktionserklärung der FDP zur Hand nehmen und nochmals vorlesen, verzichtet aber darauf. Seine Frage: Ist es richtig, dass es einen Rumpf-Verwaltungsrat gibt und man nicht weiss, wie lange es dauert, bis dieser wieder vollständig ist; dass es weiter ein gestörtes Verhältnis mit dem Nochverwaltungsrat Thomas Weber gibt; dass es ferner eine geschockte Belegschaft gibt...
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) bittet um eine konkrete Frage.
Peter H. Müller (CVP) fährt fort, dass juristische Auseinandersetzung drohen, weil der CEO die Kündigung kaum einfach so akzeptiert, und dass es ausserdem Ärzte gibt, die erst recht weg wollen; dass es zudem ein Ergebnis gibt, das besser ist als 2012, bei 1.6% weniger Fallzahlen (475 Fälle), dieses aber durch anderweitiges Wachstum kompensiert wurde... [ Unmut im Plenum ]
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) insistiert und bittet um die Frage.
Peter H. Müller (CVP) verweist darauf, dass es sich um eine Frage handle: «Ist es richtig, dass...».
Urs-Peter Moos (BDP) weist die Aussage von Regierungsrat Thomas Weber zurück, der ihm «einer infamen Unterstellung» bezichtigte. Er weist dies vor allem darum zurück, weil der Verwaltungsratspräsident in der Medienkonferenz selber zugab, dass der von ihm geschilderte Sachverhalt richtig ist. Seine Zusatzfragen:
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Ist es zutreffend, dass Verwaltungsratspräsident Dieter Völlmin und Regierungsrat Thomas Weber dem CEO den Abgang nahe gelegt haben? Und ist dieser Schritt in Absprache respektive in Zustimmung des gesamten Verwaltungsrats passiert oder war der Besuch nur bilateral zwischen Dieter Völlmin und Thomas Weber abgesprochen?
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Im Kündigungsschreiben - in dessen Besitz die Basler Zeitung offenbar ist - wird dem CEO unter anderem vorgeworfen, er kommuniziere ungenügend. Wie beurteilt die Regierung die Kommunikation des Verwaltungsrates? Und sieht er Verbesserungspotenzial für die Zukunft?
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Rolf Richterich (FDP) hat eine Anschlussfrage zum Fragekomplex von Peter H. Müller: Stützt der Gesamtregierungsrat den Entscheid von Regierungsrat Thomas Weber?
Oskar Kämpfer (SVP) nimmt auch Bezug auf die Fragen von Peter H. Müller. Dieser schreibt «Die alles entscheidende Frage ist: soll das Bruderholz weiter von den Ärzten oder von einer betriebswirtschaftlichen Führung geführt werden?» Die Frage an Regierungsrat Thomas Weber ist, ob hier nicht ein Mangel an Sachverständnis vorliegt, da die Ärzte ja Erbringer von Leistungen sind? Die Ärzte bewegen sich in der bestmöglichen betriebswirtschaftlichen Umgebung. In einer freien Marktwirtschaft ist dies nicht immer am selben Ort.
Siro Imber (FDP) verweist auf § 19 des Personalgesetzes. Dieses müsste auf das Anstellungsverhältnis im Kantonsspital Baselland anwendbar sein. Ist dies der Fall? Weiter erklärt er, dass es ordentliche und fristlose Kündigungen gibt und dass hier eine ordentliche Kündigung vorliegt. Dazu braucht es Gründe, die im Personalgesetz aufgeführt sind. Er bittet um deren Nennung.
Andreas Giger (SP) ist der Meinung, dass der Kanton an einem Tiefpunkt der Auslagerung angelangt sei. In der Medienmitteilung von heute Morgen schreibt der Regierungsrat: «In der derzeitigen Lage kommt der Zusammensetzung des Verwaltungsrats eine entscheidende Bedeutung zu. Regierungsrat Thomas Weber wird deshalb dem Regierungsrat in den kommenden Wochen einen Vorschlag für die fachliche Verstärkung des Verwaltungsrats KSBL mit ausgewiesenen Kompetenzen im Spital- beziehungsweise im Gesundheitswesen unterbreiten.» Bedeutet dies, dass im neuen Verwaltungsrat eine Mitar-beiterInnen-Vertretung vorgesehen ist?
Monica Gschwind (FDP) kann die Argumentation von Regierungsrat Thomas Weber nicht ganz nachvollziehen. Dieser sagte, dass die Eignerziele gefährdet waren, dass eine Reaktion nötig war, dass er überzeugt sei, dass der Entscheid richtig ist und damit der am wenigsten Schmerzen verursachende Weg begangen würde. Wenn man sich vom CEO trennt und der Verwaltungsratspräsident das Handtuch wirft, dann ist das ein happiger Entscheid. Sie bittet um eine Ausführung, warum diese Lösung am wenigsten Schmerzen bereiten soll.
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) versucht die diversen Fragen in aller Kürze zu beantworten. Das Ergebnis 2013 ist gegenüber 2012 in der Tat leicht höher. Auf Grund erster bekannter Zahlen zeichnet sich dieser Trend aber in allen Spitälern der Region ab, zum Teil gab es deutliche Zunahmen. Das Kantonsspital Baselland hat aber einen Rückgang der Marktanteile zu verzeichnen. Der heutige Entscheid ist einer des Verwaltungsrates und fällt auch in dessen Kompetenz. Die Gespräche mit dem CEO führten Dieter Völlmin und er mit dem Mandat des gesamten Verwaltungsrates, mit dem Ziel unter Einbezug aller eine Lösung zu finden, was leider am Schluss nicht möglich war. Zu den Fragen der Kündigungsmodalitäten gibt er auf ausdrücklichen Wunsch von Heinz Schneider, der sich durch seinen Anwalt vertreten lässt, und um keine persönlichkeitsrechtlichen Verletzungen zu begehen, keine Antwort. Die Frage von Oskar Kämpfer kann er bestätigen. Erfolg gibt es nur, wenn alle - Betriebswirtschafter, Ärzte, Pflege - zusammenarbeiten. Im Moment geht es vor allem darum, den Verwaltungsrat durch Führungskompetenz im Bereich des Spitalwesens zu verstärken. In einem weiteren Schritt wird der Regierungsrat sich Gedanken machen, wie der Verwaltungsrat zusammengesetzt werden soll. Die Frage von Monica Gschwind möchte er mit einem einfachen Bild beantworten: Wenn man in einem Auto sitzt, das auf eine Wand zusteuert, kann man entweder bremsen oder weiterfahren. Die Vollbremsung mit allen Verletzungen war für ihn die bessere Lösung, als mit Vollgas in die Wand zu fahren.
Rolf Richterich (FDP) ist mit der Antwort nicht zufrieden. Der Entscheid wurde im Verwaltungsrat einstimmig gefällt. Ein Mitglied des Verwaltungsrats ist Regierungsrat Weber. Dieser hat den Entscheid mitgetragen. Wurde der Entscheid mit der Regierung abgesprochen und unterstützt diese den Entscheid?
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) antwortet, dass der Entscheid abschliessend in die Kompetenz des Verwaltungsrats fällt. Genau aus diesem Grund gehört ein Regierungsrat nicht in einen Verwaltungsrat. Als Verwaltungsratsmitglied hat er den Entscheid mitgefällt, vorgängig hat er konsultativ Meinungen eingeholt, nicht nur von der Regierung sondern auch anderswo. Der Verwaltungsrat hat übrigens einstimmig beschlossen.
Siro Imber (FDP) verweist auf § 20 Absatz 1 des Spitalgesetzes. Dort steht «Der Regierungsrat übt die Aufsicht über die Unternehmen aus.» In Absatz 2 steht ferner «Der Regierungsrat bestimmt die Eigentümerstrategie der Unternehmen». Ist die Entlassung eines CEO nicht etwas, bei dem der Aufsichtsrat, sprich der Gesamtregierungsrat, vorgängig konsultiert werden sollte?
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) wiederholt, dass dies nicht der Fall sei. Der Verwaltungsrat bestimmt über die Geschäftsleitung, deren Anstellung und Entlassung. Das ist auch bei anderen ausgelagerten Unternehmen so, und so ist es im Spitalgesetz formuliert. Ist man nicht damit einverstanden, müsste das Spitalgesetz entsprechend geändert werden oder die Spitäler müssten wieder in die Verwaltung integriert werden. Er muss feststellen, dass die Diskussion um die Verselbständigung der Spitäler im Landrat offenbar zu wenig tief geführt wurde, anders kann er sich die erneute Politisierung eines ausgelagerten Unternehmens nicht erklären. Es gibt auch andere ausgelagerte Unternehmen, wie zum Beispiel die Rheinhäfen oder die Kantonalbank, bei welchen eine ähnliche Diskussion nicht stattfindet.
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6. Martin Rüegg: Sportanlagen St. Jakob ohne Baselbieter Schulen
Die Schulen der Region sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten zum Teil massiv gewachsen. Dies macht aus organisatorischen und auch finanziellen Überlegungen Sinn. Häufig ist die Infrastruktur nicht mitgewachsen. Deshalb haben immer mehr Schulen Mühe, Anlässe für die ganze Schule wie zum Beispiele Sporttage auf dem eigenen Gelände durchzuführen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Ist es richtig, dass neuerdings auf den Sportanlagen St. Jakob nur noch Schulen aus dem Kanton Basel-Stadt Sommersporttage durchführen dürfen?
Antwort
Es ist so, dass der Kanton Basel-Stadt bis auf Weiteres die Belegung ihrer Sportanlagen auf die städtischen Schulen, die Uni Basel sowie die Berufsfachschulen von Basel beschränkt. Die Sportanlagen sind im Besitz des Kantons Basel-Stadt. Zur Erinnerung: Der Kanton Basel-Landschaft hat auch exterritoriale Sportanlagen, eine davon liegt zu 100 % auf französischem Boden.
Frage 2
Wenn ja, warum dürfen Schulen aus dem Kanton Basel-Landschaft auf Grund und Boden des Kantons Basel-Landschaft (das Areal der Sportanlagen St. Jakob liegt auf dem Boden der Gemeinde Münchenstein) keine Sommersporttage mehr durchführen?
Antwort
Der Grund liegt darin, dass Basel-Stadt zurzeit viele Schulanlagen umbauen muss. Der Druck wird weiter erhöht, weil die Leichtathletikanlage St. Jakob bis Sommer 2015 saniert werden soll. Bei freien Belegungskapazitäten sollen Anlässe von Baselbieter Schulen aber in stadteigenen Anlagen durchgeführt werden können. Das Sportamt Basel-Stadt hilft, so gut es kann.
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8. Julia Gosteli: Umweltbeauftragter BL
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgende Frage.
Frage
Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, dass die Stelle des Umweltbeauftragten, neun Monate, bis Juni 2014, vakant bleibt?
Antwort
Es ist so, dass die Stelle des Leiters der Umweltabteilung am EuroAirport lange nicht besetzt werden konnte. Der vorgängige Leiter, Felix Hartmann, hat die Stelle leider verlassen. Es ist eine Spezialistenstelle, und es war schwierig, die Stelle wieder zu besetzen. Die Funktion der Stelle wurde interimsmässig, so gut wie möglich, wahrgenommen, sei es durch MitarbeiterInnen oder durch Vorgesetzte. So konnte sichergestellt werden, dass der Umweltbericht des EAP rechtzeitig und vollständig erscheinen konnte. Und die Mitarbeitenden der Umweltabteilung haben den Direktor des EAP zum Beispiel an Sitzungen der Fluglärmkommission tatkräftig unterstützt. Mittlerweile wurde eine Nachfolge gefunden. Es handelt sich um eine Frau mit einem Studium der Umweltnaturwissenschaften (ETH) und einem Nachdiplom in Wirtschaft. Sie hat ausserdem praktische Erfahrung mit Umweltfragen auf Flughäfen. Sie wird die Stelle im Juni 2014 antreten.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass einige Fragen eher den Charakter einer Interpellation hatten. Sie bittet - im Interesse eines rationellen Ratsbetriebs - die Fragestunde nur für kurze Fragen zu nutzen.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
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