Protokoll der Landratssitzung vom 13. Februar 2014

Nr. 1779

Voraussichtlich im Herbst 2014 wird der Lehrplan 21 von den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben, bis dahin muss die Überarbeitung gemäss Zeitplan abgeschlossen sein. Nach Vorliegen der überarbeiteten Fassung entscheidet der Bildungsrat BL über die Inkraftsetzung des Lehrplans 21 ab Schuljahr 2015/16. Um Klarheit rund um die Einführung des Lehrplans im Kanton zu erhalten und somit zur Versachlichung der Diskussion, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) vermerkt einleitend, dass es in der Fragestunde zuweilen Fragen gebe, die eher den Charakter einer Interpellation haben. Auch gibt es dringliche Interpellationen, die sich schriftlich einfacher beantworten liessen. Er will aber versuchen, die Fragen in der nötigen Kürze zu beantworten.


Frage 1:


Wie sieht der weitere Terminplan des Regierungsrates betreffend Lehrplan 21 aus?


Antwort:


Entsprechend dem Bildungsgesetz ist für die Beschlussfassung über den Lehrplan für Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule I der Bildungsrat zuständig. Der Zeitplan der Deutschschweizer EDK (D-EDK) sieht vor, dass im Herbst 2014 der überarbeitete Lehrplan verabschiedet werden können sollte. Damit hätte der Kanton Baselland genügend Grundlagen für die Beschlussfassung. Wichtig ist aber auch die Klarstellung, dass es in Baselland im Zusammenhang mit der Bildungsharmonisierung bereits eine Reihe von Entscheiden gibt - zu erinnern ist an die Stundentafel für eine sechsjährige Primarstufe, wie auch für die Sekundarschule am 13. Juni 2012 bereits Annahmen und Vorgaben gemacht worden sind. Ein wichtiges Element dabei ist der Lehrplan für Französisch und Englisch in der Primarschule mit den entsprechenden Konsequenzen für die Sekundarschule I. Ein Übergangslehrplan für die Planung des 5. und 6. Primarschuljahres in den Jahren 2014/5 2015/6 ist vom Bildungsrat verabschiedet worden.


Am 27. März 2014 wird die D-EDK aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse einzelne Vorentscheide treffen. Diese bilden eine zusätzliche Grundlage für den Bildungsrat, um das weitere Vorgehen im Kanton zu planen.


Frage 2:


Auf welche Weise hat der Kanton Basel-Landschaft als sog. "HarmoS-Kanton" die Möglichkeit, den Lehrplan 21 nicht einzuführen?


Antwort:


Es gibt in der Bundesverfassung einen Auftrag zur Harmonisierung der Ziele der einzelnen Bildungsstufen, welcher übrigens in Baselland mit 92% Zustimmung gutgeheissen wurde. Ausserdem verpflichtet das HarmoS-Konkordat in Art. 8 zur Harmonisierung der Lehrpläne auf sprachregionaler Ebene. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass die vollständige Übernahme des Lehrplans 21 die einzige Möglichkeit zur Harmonisierung der Lehrpläne ist. Aufgrund der Tatsachen, dass die Stundentafeln in den betreffenden Kantonen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und dass z.B. keine Strukturvorgaben für die Sekundarschule I existieren, kann festgestellt werden, dass Rahmenbedingungen gelten, die zu Unterschieden führen. Im Unterschied zu den Strukturvorgaben des HarmoS-Konkordats (z.B. 6/3-Aufteilung, Eintrittsalter) kann mit Lehrplänen auf unterschiedliche, kantonale Realitäten Rücksicht genommen werden.


Der Lehrplan 21 muss also nicht genau so, wie er von der D-EDK verabschiedet wird, übernommen werden. Der Kanton bleibt mit einem gewissen Handlungsspielraum autonom im Erlass und auch in der Anpassung der heutigen Lehrpläne, solange er sich generell im Rahmen der sprachregionalen Realisierung bewegt. Auch ist noch darauf hinzuweisen, dass der Landrat einen Verpflichtungskredit beschlossen hat, mit welchem er ausdrücklich Gelder zur Verfügung gestellt hat, um an einem gemeinsamen, Deutschschweizer Lehrplan mitzuwirken.


Frage 3:


Inwieweit wären bei der kantonalen Umsetzung des Lehrplans 21 Abweichungen möglich? Dies insbesondere hinsichtlich:


Antwort:


Abweichungen sind grundsätzlich möglich, sofern sie ausdrückliche Vorgaben (z.B. Unterricht von zwei Fremdsprachen auf Primarstufe) respektieren. Im Zusammenhang mit Fremdsprachen ist darauf hinzuweisen, dass der Entscheid zur Stundentafel für das Sekundarschulniveau A mit dazugehörigem Lehrplan durch den Bildungsrat bereits gefällt und verabschiedet worden ist. Mit dem Verpflichtungskredit zum Sprachenkonzept sind die entsprechenden Eckwerte definiert worden.


Die Zusammenlegung von Fächern ist eine Frage, die einerseits dem Lehrplan zugeordnet werden kann, die andererseits aber auch Einfluss auf die LehrerInnenbildung hat. Hier sind «selbstverständlich» Abweichungen durch Baselland möglich - eingeschränkt aber durch die Tatsache, dass es keine kantonale Ausbildung von Lehrpersonen gibt, und die nicht vorhandene Absicht, eigene Lehrmittel zu produzieren. Die Einführung eines Wahlpflichtfachs Mathematik/Informatik/Naturwisschenschaf-ten/Technik oder der Beschluss zusammen mit fünf anderen Kantonen an der Sprachgrenze zu Französisch als erster Fremdsprache im Gegensatz zu Kantonen mit Englisch als erster Fremdsprache sind Beispiele zur Nutzung des Handlungsspielraums für Baselland. Grundsätzlich will Baselland immer so weit wie möglich von den in die Entwicklung des Lehrplans 21 investierten Mitteln profitieren. Dies wird nicht zuletzt ausgedrückt durch den Rückweisungsantrag des Regierungsrats zum Entwurf des Lehrplans und durch den Auftrag, diesen Entwurf substantiell zu verbessern.


Sabrina Corvini-Mohn (CVP) dankt in der von ihr gewünschten und vom Landrat stillschweigend genehmigten Diskussion für die Antworten des Regierungsrats.


Der Zeitplan zur Einführung des Lehrplans 21 in Baselland ist ja ziemlich anspruchsvoll: Im März 2014 sollen einige Entscheide kommuniziert werden, und bereits im Herbst 2014 soll die überarbeitete Fassung vorliegen, über deren Einführung auf das Schuljahr 2015/6 hin der Bildungsrat dann entscheiden soll. Aufgrund der Antworten des Regierungsrats hat die Votantin den Eindruck, dass die Stundentafel, welche bereits 2012 verabschiedet worden ist, wichtiger ist als die Vernehmlassung zum Lehrplan 21, da diese beschlossen zu sein scheint.


Paul Wenger (SVP) verweist auf die Zeitschrift des Lehrervereins Baselland (LVB), in welcher eine mehrjährige Verschiebung der Einführung des Lehrplans 21 gefordert wird. Der Votant möchte vom Regierungsrat wissen, was dieser von einem solchen Anliegen halte.


Jürg Wiedemann (Grüne) zitiert aus einem Brief von Regierungsratspräsident Urs Wüthrich an die Schulleitungen vom 8. Januar 2014:


«Der Lehrplan 21 ist verbindlicher Auftrag aus dem HarmoS-Konkordat und zentrale Grundlage für die inhaltliche Harmonisierung unserer Volksschulen.»


Für den Votanten ist klar, dass man punktuell vom Lehrplan 21 abweichen kann. Aber wenn Baselland in Sachen Lehrplan eine grundsätzlich andere Philosophie verfolgen will, z.B. weniger stark auf Kompetenzen aufzubauen oder auf eine zweite Fremdsprache auf Niveau A zugunsten anderer Fächer zu verzichten, ist das dann kompatibel mit dem HarmoS-Konkordat und dem Lehrplan 21?


Für Caroline Mall (SVP) war die Antwort zu Frage 2 der Interpellation mit dem Bezug nur auf den Verfassungsauftrag zu wenig deutlich. Entsprechend wünscht sie eine Präzisierung.


Michael Herrmann (FDP) erinnert ebenfalls nochmals an den Beschluss des Regierungsrats vom Januar 2014, den Lehrplan 21 gemäss Vernehmlassung zurückzuweisen zur Überarbeitung. Was geschieht, wenn die D-EDK die Empfehlungen aus Baselland zur Überarbeitung nicht aufnimmt und der Lehrplan 21 in der gleichen Fassung zurückkommt?


Christoph Hänggi (SP) hielte es für sinnvoll, wenn der Regierungsrat nochmals aufzeigen würde, was der Bildungsrat in Sachen HarmoS bereits beschlossen hat, um dem Landrat entsprechende Diskussionen zu ersparen. Nicht zuletzt waren ja alle Parteien zur Vernehmlassung des Lehrplans 21 eingeladen. Es ist nicht sinnvoll, diese Dinge noch einmal zu behandeln.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) geht davon aus, dass sich Landrat und Regierungsrat immer wieder mit diesem Thema befassen werden, wofür es entsprechend Geduld brauche. Um sich die Ausgangspositionen in Erinnerung zu rufen: Während sich die FDP positiv zum Lehrplan 21 geäussert hatte, signalisierte die SVP dessen klare Ablehnung.


Nach zahlreichen Informationsveranstaltungen ist es wichtig festzuhalten, dass die Orientierung des Lehrplans 21 entlang von Kompetenzen keine neue Erfindung in der «Bildungslandschaft» ist. Die Umsetzung desselben ist also keine grundlegende Änderung, sondern ein längerfristiger Prozess, der aber nicht so lange dauern sollte, bis die letzten Lehrpersonen aus dem Dienst ausgeschieden sind, die auf veraltete Ziele hin unterrichten.


Zur Überarbeitung des Lehrplans will er keine Prognose erstellen. Zu dieser Grundlage muss sich aber der Bildungsrat fragen, wie viel zusätzlichen Konkretisierungs- und Anpassungsaufwand es dafür braucht. Gewünscht wurde ein Lehrplan, der Aussagen zu den unterschiedlichen Ansprüchen und Anforderungen für eine Sekundarschule mit drei Leistungszügen macht. Das kann ein Rahmenlehrplan, wie es der Lehrplan 21 ist, nicht leisten, so dass man diese Arbeit selber leisten muss. Das wird aber erst mit entsprechenden Unterlagen möglich sein.


Die Frage bzgl. Fremdsprachenunterricht je nach Niveau ist im Bildungsrat intensiv und kontrovers diskutiert worden. Schlussendlich entschied sich im Rahmen und in Übereinstimmung mit den geltenden Kompetenzregelungen eine Mehrheit dafür, den drei Leistungszügen z.B. gleiche Angebote zu schaffen. Es ist eine Frage der persönlichen Einschätzung, ob jenen SchülerInnen, die mehr Investition brauchen zur Erreichung eines Leistungsziels, weniger Unterricht oder sogar Zusatzunterricht zu erteilen ist.


Vor weiteren Spekulationen gilt es im Moment, Resultate der nächsten Zeit abzuwarten. Im Sinne einer Antwort an Paul Wenger stellt der Votant aber immer wieder fest, dass er selbst eine wesentlich bessere Meinung zu den Lehrpersonen und ihren Kompetenzen hat als einzelne ExponentInnen des LVB.


Während Caroline Mall (SVP) ihre Frage für nicht beantwortet hält, erklärt auch Jürg Wiedemann (Grüne), dass ihn nicht die Entscheide des Bildungsrats interessieren, sondern die Antwort auf die Frage, ob z.B. der Verzicht in Niveau A auf eine Fremdsprache zugunsten eines anderen Fachs kompatibel sei mit HarmoS und Lehrplan 21. Michael Herrmann (FDP) erachtet seine Frage ebenfalls als nicht beantwortet.


Marc Joset (SP) möchte diese «Detaildiskussion», die nicht fürs Plenum bestimmt sei, in die BKSK verschieben, da alle Votanten selbiger Kommission angehören.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) antwortet auf die Frage von Michael Herrmann, dass dann, wenn die Ergebnisse so vorliegen, wie sie von der D-EDK verabschiedet worden sein werden, Baselland entscheiden müsse, was aus dem Lehrplan 21 übernommen werden könne und wo für die eigenen Bedürfnisse Änderungen vorgesehen werden müssen. Ihm scheint es nicht sehr produktiv zu sein, mehrere Szenarien vorzubereiten, ohne zu wissen, was übernommen werden wird. Viele Kantone teilen die Kritik Basellands.


In der Frage von Jürg Wiedemann kann der Redende nicht ganz den Sinn erkennen, Fragen zu weiteren Möglichkeiten zu diskutieren, nachdem Entscheide gefällt worden sind. Jürg Wiedemann hat keine Kompetenz, andere Entscheide als jene des Bildungsrats zu treffen. Nach dem «deutlichen Ergebnis der Volksabstimmung» ist es auch eine Frage des Demokratieverständnisses, weshalb nicht Szenarien behandelt werden müssen, die gar nicht zur Diskussion stehen - abgesehen davon, dass nach einer gewissen Zeit eine Standortbestimmung stattfinden wird. Auf deren Basis wird der Bildungsrat die Zusammensetzung der Stundentafel festlegen müssen.


Weitere, noch nicht beantwortete Fragen will Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) gerne im Rahmen der BKSK noch einmal diskutieren.


://: Damit ist die Interpellation 2014/066 beantwortet.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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