Protokoll der Landratssitzung vom 20. Februar 2014

Nr. 1816

Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) teilt mit, es gehe um eine Mini-Revision im Bereich des EG SchKG, mit der im Wesentlichen Bundesrecht vollzogen wird. In § 6, wo die Aufsicht geregelt ist, soll auf Anregung des Kantonsgerichts zur alten Regelung zurückgekehrt werden. Die Kommission kam zum Schluss, dass sie dem beipflichtet. In personalrechtlichen Fragen sollte die Aufsicht bei der Regierung bleiben. Das Kantonsgericht ist ganz klar zuständig im Rechtsmittelweg in den im Abs. 3 beschriebenen Fällen. Aber die anderen Aspekte, die neu dem Kantonsgericht zugewiesen werden sollten, hätten dort zu einer Mehrbelastung geführt. Für die Übergangszeit wurde eine Abmachung getroffen: Falls einschlägige Fälle auftreten würden, würden diese zurückgestellt. Die Kommission hat sich daher auch die Frage des Inkrafttretens angeschaut. Sie hält es für sinnvoll - wobei die Entscheidungskompetenz natürlich bei der Regierung liegt - dass man eine Rückwirkung vorsieht auf den 1. Januar 2014, damit ab diesem Moment Klarheit besteht über laufende Verfahren. Solche Rückwirkungen sind zulässig, wenn sie nicht übermässig sind und nicht zu einer unverhältnismässigen Belastung führen; diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.


Diese Mini-Revision hat keine finanziellen Auswirkungen; sie ist kostenneutral.


Die Justiz- und Sicherheitskommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, mit 12:0 Stimmen bei einer Abwesenheit, die Vorlage anzunehmen.


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- Eintretensdebatte


Hanspeter Wullschleger (SVP) stellt fest, allem Anschein nach bringe nicht jede Gesetzesänderung den gewünschten Erfolg. Anders ist es nicht zu erklären, dass niemand Opposition gemacht hat gegen die Beibehaltung der bisherigen Lösung. Die SVP-Fraktion ist ebenfalls damit einverstanden, dass die qualitativ bessere bisherige Lösung in Bezug auf die administrative Aufsicht bestehen bleiben soll.


Die SVP stimmt der Revision der Revision zu.


Regula Meschberger (SP) hält fest, im Grunde könne man mit beiden Lösungen leben, mit einer geteilten wie mit einer ungeteilten Aufsicht. Ob das eine qualitativ besser ist als das andere, sei dahingestellt. Wenn man sich in der Schweiz umschaut, gibt es alle Lösungen. Für die SP-Fraktion macht es einen gewissen Sinn, dass der Regierungsrat als administrative Aufsichtsbehörde amtet und die materiellen Themen vom Kantonsgericht beurteilt werden. Die SP hat daher nichts dagegen, dass zum alten System zurückgekehrt wird.


Siro Imber (FDP) kündigt auch für die FDP-Fraktion Unterstützung für die Änderung an, mit der zum alten Zustand zurückgekehrt werden soll. Es sei ja auch eher ein Versehen gewesen, dass es überhaupt so weit kam.


Was die Beschwerden nach Art. 17 SchKG angeht, so werden sie immer noch von drei Personen beurteilt. In anderen Fällen gilt das Prinzip, dass bei einem Wert bis 10'000 Franken der Einzelrichter entscheidet. Für die Zukunft sollte man prüfen, ob man eine entsprechende Regelung nicht auch für die Beschwerden nach Art. 17 SchKG einführen sollte. So könnte man Ressourcen einsparen. Eine andere Variante wäre das Wahlrecht, wie dies auch schon verschiedentlich existiert: Normalerweise entscheidet der Einzelrichter, nur auf Antrag einer Partei die Dreierkammer.


Die FDP-Fraktion stimmt der Revision zu.


Brigitte Bos (CVP) teilt mit, auch die CVP/EVP-Fraktion unterstütze die vorliegende Gesetzesänderung. Zu bemerken wäre, dass man beim Umbau der Ämter anscheinend ein wenig schnell vorgegangen ist. Zu hoffen ist, dass das vorliegende Versehen, wie es Siro Imber nannte, ein Einzelfall ist.


In administrativer Hinsicht hat die Votantin den Wunsch, dass allfällige Änderungen, die die Redaktionskommission bei der Bereinigung der Texte vornimmt, kursiv gesetzt werden, damit sie für die Ratsmitglieder leichter erkennbar sind.


Regina Werthmüller (Grüne) teilt mit, auch die Grünen seien einverstanden mit den Worten von Andreas Rebsamen, der sagte: «Das ist die Vorlage der Revision der Revision vor Inkrafttreten der Revision.» Die Grünen sind froh, dass die Regierung und das Gericht sich einigen konnten. Dies beweist einmal mehr: Wenn man miteinander redet, findet man eine gute, pragmatische Lösung.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) räumt ein, diese Regelungsänderung sei in der damaligen Grossbaustelle Entlastungspaket untergegangen. In der Folge hat man mit dem Kantonsgericht eine Besprechung gehabt und dabei festgestellt, dass es für beide Varianten gute Gründe gibt. Man hat sich dann auf die jetzt vorgeschlagene Lösung geeinigt.


://: Das Eintreten ist unbestritten.


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- 1. Lesung EG SchKG


Keine Wortbegehren.


://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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