Protokoll der Landratssitzung vom 20. Februar 2014
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2014-079 vom 20. Februar 2014 Interpellation von Caroline Mall, SVP-Fraktion: Rückstellungen der Gemeinden der BLPK - Beschluss des Landrats vom 20. Februar 2014: < beantwortet > |
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) beantwortet die Fragen, macht aber vorweg einige Vorbemerkungen:
Mit zwei - in der Interpellation erwähnten - Schreiben hat die Finanz- und Kirchendirektion alle Einwohnergemeinden bzw. Bürgergemeinden darauf hingewiesen, dass es eine Deckungslücke gäbe und dass diese ausfinanziert werden müsse. Weiter wurde klar betont, dass gemäss Gemeindefinanzordnung keine Verpflichtung bestehe, Rückstellungen zu machen. Dennoch wurde die Bildung von Rückstellungen empfohlen, beispielsweise in der Höhe eines Drittels der absehbaren Deckungslücke. Der Kanton selbst ist mit Rückstellungen von rund CHF 400 Mio. entsprechend vorgegangen.
Fragen 1, 2 und 3
Welche Gemeinden haben sich beim Kanton über die Deckungslücke der BLPK und die Empfehlung von Rückstellungen informiert?
Welche Gemeinden haben sich an die Empfehlung des Kantons gehalten und schrittweise Rückstellungen gebildet?
Wie hoch sind die getätigten Rückstellungen der Gemeinden?
Antwort
Es ist nicht bekannt, welche Gemeinde wann in welcher Form mit dem Kanton telefoniert hat. Es haben auf jeden Fall alle Gemeinden die gleichen Schreiben erhalten. Viele Gemeinden haben daraufhin beim Kanton nachgefragt, wie sie sich verhalten sollten.
Total bestanden per 31. Dezember 2012 BLPK-Forderungen für alle Gemeindeangestellten (ohne Besitzstand) von CHF 489,1 Mio. Im Verhältnis dazu betrug das Eigenkapital der Gemeinden ca. CHF 287,8 Mio. Rückstellungen für die PK wurden von 31 Gemeinden getätigt in der Höhe von insgesamt CHF 31,8 Mio. Rechnet man das Eigenkapital und die PK-Rückstellungen zusammen, kommt man auf zur Verfügung stehende CHF 319,6 Mio. Man sieht also: Den Gemeinden geht es grundsätzlich nicht so schlecht, wie es immer wieder einmal heisst. Es ist tatsächlich Kapital vorhanden, um eine Deckungslücke aus dem aktuellen Bestand zu finanzieren. Allerdings gilt das nicht für jede Gemeinde, weil es zwischen den Gemeinden beträchtliche Unterschiede gibt: 35 der 86 Gemeinden verfügen über genügend Eigenkapital, um die Deckungslücke auszufinanzieren. Per 31. Dezember 2012 hatten 31 Gemeinden Rückstellungen gebildet. 42 Gemeinden sind in der Lage, aus Eigenkapital und Rückstellungen die Deckungslücke zu bewältigen.
Frage 4
Wie erklärt sich der RR, dass grosse Gemeinden den empfohlenen Rückstellungen nicht nachgekommen sind, obwohl dies die Gemeindefinanzen zugelassen hätten?
Antwort
Diese Frage ist für den Finanzdirektor nicht einfach zu beantworten, ist es doch erst sieben Monate her, seit er selbst Präsident einer grossen Gemeinde war. Weshalb Allschwil damals die Rückstellungen nicht gebildet hat, möchte er lieber nicht beantworten. [Gelächter]
Caroline Mall (SVP) dankt für die Antworten und gibt folgende kurze Erklärung ab:
Einige wichtige Fragen sind nun, im Nachgang zur vorigen Debatte, beantwortet worden. Einigen wurden wohl die Augen geöffnet, und es steht fest, dass es um die Gemeindefinanzen doch nicht ganz so schlecht bestellt ist. Der Kanton hat nichts verschlafen; er ist aktiv auf die Gemeinden zugegangen. Diese Feststellung ist von zentraler Wichtigkeit für die bevorstehende Abstimmung. Die Gemeinden sind in die Pflicht zu nehmen, vor allem diejenigen, die Rückstellungen hätten bilden können, es aber nicht getan haben.
://: Damit ist die Interpellation 2014/079 beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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