Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2011
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2010-351 vom 19. Oktober 2010 Vorlage: Jugendanwaltschaft; Sonderregelung im Lohnwesen; Änderung des Personaldekrets - Bericht der Personalkommission vom 1. Dezember 2010 - Beschluss des Landrats vom 13. Januar 2011: < beschlossen > || Dekretänderung |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen, wobei er einzelne Elemente der Ausgangslage und der Kommissionsberatung speziell erwähnt und nochmals auf die Lohnbandbreite und die einzelnen Stufen hinweist. Vor allem schlägt er im Sinne des Kommissionsberichts vor, wegen der in § 32a Abs. 1 des Personaldekrets erwähnten Personengruppen Ordnung in das Dekret zu bringen. Dies soll von der PLK in einer nächsten Phase geprüft werden. Laut seiner Aussage bleibt der Lohn des Jugendanwalts mit der Sonderregelung in etwa gleich. Die Urlaubsregelung ist in einer früheren Revision entfernt worden, soll aber jetzt wieder eingefügt werden, denn auch diese Sonderfunktionen sollen diese Möglichkeit haben.
Nelly Dambach (SP) vermerkt, dass ihre Fraktion die Anträge von Kommission und Regierungsrat unterstütze. Es ist richtig, dass der Jugendanwalt ebenfalls in das Lohnbandbreitenmodell aufgenommen werden soll. Diesen Änderungen des Personaldekrets stimmt die SP einstimmig zu. Ausserdem ist es wichtig, im entsprechenden Anhang des Personaldekrets «aufzuräumen». Man soll Ordnung in die unübersichtliche Nummerierung der Systematik bringen und diese vom Landrat genehmigen lassen.
Laut Oskar Kämpfer (SVP) ist dieses Geschäft für die SVP der erste Ansatz, um Ordnung ins Personaldekret zu bringen. Nach dem Rücktritt von Doris Bösch als Personalchefin des Kantons ist die weitere Entwicklung in diesem Bereich allerdings ungewiss. Und heute morgen sind zudem eventuell einflussreiche Entscheide gefällt worden, wobei dieses Geschäft eine strukturelle und finanzielle Dimension hat und es hier nun um einen Angestellten geht, der nicht nur CHF 50'000, sondern ca. CHF 200'000 verdienen wird. Im Sinne der zu ergreifenden Sparmassnahmen muss allerdings vom Regierungsrat noch bestätigt werden, dass der Jugendanwalt mit der neuen Sonderregelung nicht mehr als vorher verdienen wird bzw. dass dessen Lohnsumme gleich bleibt. Seine Fraktion wird dem Geschäft nur zustimmen, wenn vom Regierungsrat diese Bestätigung abgegeben werden wird.
Nach Petra Schmidt (FDP) ist ihre Fraktion mit der Integration des Jugendanwalts in das Lohnbandbreitenmodell einverstanden. Sie hält das Votum der SVP für erstaunlich, denn eine leichte Abweichung ist immer möglich. Die FDP spricht sich einstimmig für die Vorlage aus, und auch der Landrat möge das Geschäft unterstützen. Die Personalkommission will ja die Nummerierung und Einteilungen prüfen, so dass entsprechende Fragen dann nochmals diskutiert werden können. Ein Antrag der SVP in die erwähnte Richtung würde nicht unterstützt.
Laut Beatrice Herwig (CVP) unterstützt ihre Fraktion die Änderung des Personaldekrets vorbehaltlos. Auch sie will nicht um ein paar Franken streiten, sondern die Vorlage gemäss Vorschlag der Personalkommission annehmen.
Christoph Frommherz (Grüne) hält fest, dass die Grünen die Anträge der Personalkommission unterstützen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bittet darum, das Geschäft in der vorliegenden Form zu akzeptieren, auch wenn finanziell minimale Differenzen entstehen mögen aufgrund des Systemwechsels. Ein Eingriff in das System wäre nicht gerechtfertigt, und zudem wurde die Änderung gut überprüft und für richtig befunden. Darum ist ihr auch zuzustimmen.
Werner Rufi (FDP) möchte nicht im Landrat detaillierte Zahlen diskutieren. In der Personalkommission wird über den exakten Betrag informiert werden. Jetzt gilt es aber, den Systemwechsel und die Einstufung gutzuheissen.
://: Der Landrat beschliesst mit 65:11 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Änderung des Personaldekrets gemäss Antrag der Personalkommission zuzustimmen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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