Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2011

Nr. 2372

Der Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, Thomas de Courten (SVP), verzichtet auf eine Zusammenfassung des schriftlichen Berichts zu diesem völlig unbestrittenen Geschäft.


Er erklärt aber, die Kommission habe noch eine Präzisierung erhalten zur Frage, was eigentlich im Bezug auf den Wohnungsbau unter dem Begriff «gemeinnützig» zu verstehen sei: Die Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus verweist dazu in § 2 auf die Bestimmungen im Wohnraumförderungsgesetz (WFG) und der Wohnraumförderungsverordnung (WFV) des Bundes. Dort heisst es u.a., dass eine Organisation als gemeinnützig gilt, wenn sie nach ihren Statuten den Zweck verfolgt, dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken; die Dividende darf höchstens 6 % betragen, und es dürfen keine Tantiemen ausgeschüttet werden.


Daniel Münger (SP) freut sich, dass er mit seinem Postulat offene Türen eingerannt hat und dass die Vorlage in der VGK völlig unbestritten war.


Es ist ein seltsames Konstrukt, dass der Themenbereich des genossenschaftlichen Wohnungsbau bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion angesiedelt ist, aber das hat historische Gründe und hat durchaus seine Richtigkeit.


Die Regierung hat nun die Möglichkeit, in Krisenzeiten relativ schnell mittels Beitragserhöhungen Investitionen zu tätigen, um die Bauwirtschaft zu fördern; das ist sinnvoll. Es ist zu hoffen, dass die Genossenschaften nun den Steilpass, den sie von der Regierung bekommen haben, aufnehmen. Im Interesse der älteren Bevölkerung wäre es auch sinnvoll, bestehende Wohngenossenschaften so umzubauen, dass altersgerechtes Wohnen möglich ist. Viele Genossenschaften haben dazu dank ihrer guten Bausubstanz beste Voraussetzungen.


://: Das Postulat 2008/136 wird stillschweigend abgeschrieben.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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