Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2011
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2010-319 vom 21. September 2010 [1. Lesung] Vorlage: Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer; Änderung der Veranlagungsbehörde - Bericht der Finanzkommission vom 22. Dezember 2010 - Beschluss des Landrats vom 13. Januar 2011: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Marc Joset (SP) als Präsident der Finanzkommission erklärt, der Regierungsrat wolle die Veranlagung der Grundstückgewinn- und der Handänderungssteuer der kantonalen Steuerverwaltung übertragen. Aktuell werden diese Steuern von den Bezirksschreibereien veranlagt und dann an die Steuerverwaltung geschickt. In Zukunft sind beim Verkauf eines Grundstücks die Unterlagen bei der Steuerverwaltung einzureichen.
Es handelt sich um einen zweiten Reorganisationsschritt, nachdem seit anfangs Jahr bereits der Bezug der Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die kantonale Steuerverwaltung erfolgt. Es geht um jährlich rund 5'000 Fälle bei der Handänderungs- und um rund 2'000 bei der Grundstückgewinnsteuer.
Die Finanzkommission begrüsst, dass mit dieser Aufgabenverschiebung ein Stellentransfer von den Bezirksschreibereien zur kantonalen Steuerverwaltung verbunden ist und dass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden. Die Reorganisation ist sinnvoll und zielführend; deshalb beantragt die Kommission einstimmig, den Änderungen des Steuergesetzes und des Steuerdekrets zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Mirjam Würth (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion dem geplanten Wechsel der Veranlagungsbehörde von den Bezirksschreibereien zur kantonalen Steuerverwaltung zustimmen werde. Sie begrüsst diese Verschlankung der Strukturen.
Urs Berger (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion einstimmig dem Antrag der Finanzkommission folge. Es ergibt Sinn, dass die Steuerverwaltung künftig für die Veranlagung der Grundstückgewinn- und der Handänderungssteuer zuständig sein soll. Wichtig ist, dass für die Steuerpflichtigen mit dieser neuen Regelung kein Mehraufwand und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden entstehen. Es ist zudem wesentlich, dass im Bereich Personal ein Transfer stattfindet und dass es so nicht zu einem weiteren Stellenausbau kommt.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) und Daniela Schneeberger (FDP) schliessen sich namens ihrer Fraktionen dem Vorredner an und stimmen dem Kommissionsantrag zu.
Isaac Reber (Grüne) bezeichnet die vorgeschlagene Änderung als sinnvoll. Sie bringt einen Effizienzgewinn und wird deshalb auch von der grünen Fraktion begrüsst.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung Steuergesetz
Keine Wortbegehren.
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- Detailberatung Dekret zum Steuergesetz
Keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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