Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013
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2013-019 vom 15. Januar 2013 [1. Lesung] Vorlage: Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 betreffend Ausscheidung des Gewässerraums - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 3. Juni 2013 - Beschluss des Landrats vom 13. Juni 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) führt aus, dass am 1. Januar 2011 die Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz vom 11. Dezember 2009 in Kraft getreten sei. Dies verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf von oberirdischen Gewässern festzulegen.
Der von den Kantonen auszuscheidende Gewässerraum hat die natürliche Funktion der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung zu gewährleisten. Innerhalb des vom Kanton auszuscheidenden Gewässerraums sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen, wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken zulässig. Im dicht überbauten Gebiet kann die Behörde aber für zonenkonforme Anlagen Ausnahmen bewilligen. Im Gewässerraum selber dürfen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Der Gewässerraum darf allerdings landwirtschaftlich extensiv genutzt werden.
Eine nur extensive Nutzung des Gewässerraums schränkt die Landwirtschaft ein. Diese Vorgabe ist grösstenteils durch die Chemikalienrisikoverordnung bedingt, wonach entlang von offenen Gewässern beidseitig ein Streifen von je drei Meter nicht gedüngt werden darf und dort auch keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Soweit die Direktzahlungsverordnung zur Anwendung kommt, sind Pflanzenschutzmassnahmen in Streifen von rund sechs Metern beidseits eines Gewässers zulässig. Dieser Gewässerraum gilt weiterhin als ökologische Ausgleichsfläche, für die der Bund den Bewirtschaftern auch Abgeltungen entrichtet.
Für die Gemeinden entsteht mit dieser Änderung des Raumplanungsgesetzes kein akuter Handlungsbedarf. Bei einer Revision ihrer Zonenpläne ist der Gewässerraum lediglich als orientierenden Inhalt in die Zonenpläne aufzunehmen. Materiell würde es keinen Unterschied machen, wenn an Stelle des Kantons die Gemeinden innerhalb des Siedlungsgebiets den Gewässerraum ausscheiden würden. Da sich diese Gewässer im natürlichen Verlauf meist über mehrere Gemeinden erstrecken, ist es aber zielführender eine gemeindeübergreifende kantonale Betrachtungsweise vorzunehmen und den Gewässerraum nach einheitlichen Kriterien auszuscheiden. Im Siedlungsgebiet wird kein zusätzliches Bauland für den Gewässerraum beansprucht, da diese Fläche schon heute durch Uferschutzzonen und den gesetzlichen Gewässerabstand geschützt sind.
In diesem Zusammenhang ist noch einmal auf den Bericht der Bau- und Planungskommission vom 3. Juni 2013 und die Vorlage selber hinzuweisen. Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen, der Änderung des Raumplanungsgesetzes gemäss dem Entwurf zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Daniela Gaugler (SVP) hält fest, die SVP-Fraktion trete zähneknirschend auf die Vorlage ein. Der Kanton scheint das Beste aus dem Bundesgesetz herauszuholen. Trotzdem geht viel Landwirtschaftsland verloren, auf dem Lebensmittel produziert werden könnten. Die CHF 20 Mio. an Abgeltung für die Bewirtschaftung zahlen schlussendlich auch die Steuerzahler.
Die SVP-Fraktion wird vorgängig zur 2. Lesung noch einen Antrag einreichen, da derzeit noch verschiedene Standesinitiativen hängig sind. Sollte das Bundesgesetz liberalisiert werden, so soll sich auch der Kanton Basel-Landschaft nach den neuen Gegebenheiten richten und den Gewässerraum anpassen.
Martin Rüegg (SP) führt aus, dass sich der Klimawandel nicht nur im Alltag oder bei Katastrophen bemerkbar mache. Auch die Politik muss sich nun immer häufiger mit diesem Phänomen beschäftigen. Einstige Jahrhunderthochwasser treten jetzt vier, fünf Mal in einem Jahrhundert beziehungsweise alle 20, 30 Jahre auf. Das politische Handeln wird immer mehr durch diese Probleme geprägt, mit denen sich die Politik auf zwei verschiedene Arten auseinanderzusetzen hat: Auf der einen Seite werden Millionen für Hochwasserschutzmassnahmen entlang der Flüsse beschlossen. Zu erinnern ist an die Birs, die Ergolz oder beispielsweise den Eibach in Gelterkinden. Zum anderen werden Umfahrungsstrassen wie diejenige um Liestal höher gelegt, um zukünftige Überschwemmungen zu verhindern. Auch das Festlegen des Gewässerraumes ist ein Beispiel dafür, wie versucht wird, künftigen Hochwassern die Stirn zu bieten.
Die SP-Fraktion ist sich bewusst, dass mit der Anpassung des Gewässerraums beziehungsweise mit diesen gesetzlichen Bestimmungen das Übel nicht an der Wurzel angepackt wird. Sie ist aber der Meinung, dass beides getan werden müsse. Angegangen werden müssen die Ursachen des Klimawandels, indem die CO2-Emissionen, soweit das im kantonalen Einflussbereich noch möglich ist, gesenkt werden. Zugleich dürfen die Augen auch nicht vor der Realität verschlossen werden. Menschen und Bauten müssen vor Hochwasser geschützt werden.
Deshalb tritt die SP-Fraktion auf die Vorlage ein und steht hinter den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen. Allen Bedenken wird in dieser Vorlage Rechnung getragen. Die Landwirtschaft erhält weitere Millionen für die extensive Bewirtschaftung dieser ökologischen Ausgleichsflächen. Ein kantonaler Nutzungsplan macht hier trotz der Charta von Muttenz auf jeden Fall Sinn.
Denn die Gewässer halten sich nicht an Gemeindegrenzen. Summa summarum profitieren Mensch und Natur.
Martin Rüegg bittet, der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zuzustimmen.
Christof Hiltmann (FDP) sagt, bei dieser Vorlage gehe es nicht mehr darum, ob die bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich der Festlegung des Gewässerraums umgesetzt werden, sondern nur noch darum, von wem und wie. Die FDP-Fraktion stellt sich nach einem sorgfältigen Abwägen der Vor- und Nachteile einstimmig hinter diese Vorlage. Es macht verfahrensökonomisch kein Sinn, Gewässer, die durch mehrere Gemeinden fliessen, von den verschiedenen Gemeinden ausscheiden und bewerten zu lassen. Was das Eigentumsrecht betrifft, macht es keinen Unterschied, ob der Kanton oder die Gemeinde den Gewässerraum ausscheidet. Im einen Fall würde es vielleicht etwas länger dauern. Das Ziel ist aber vorgegeben.
Zwar findet ausserhalb des Siedlungsgebiets eine Nutzungseinschränkung statt. Daniela Gaugler hat diesbezügliche Bedenken sehr schön aufgeführt. Auch die FDP-Fraktion ist alles andere als begeistert über diesen Effekt. Aber auch dabei stellt sich die Frage, ob es einen Unterschied macht, wenn statt des Kantons die Gemeinde den Gewässerraum ausscheidet. Es ist ein grundsätzliches Problem.
Innerhalb der Siedlungsgebiete ändert sich aufgrund der bestehenden Uferschutzzonen beziehungsweise des bestehenden kantonalen Rechts nichts Grundlegendes. Deswegen kann die FDP-Fraktion dieser Vorlage zustimmen. Sie legt aber wert darauf, dem Regierungsrat mitzugeben, dass die Umsetzung auch pragmatisch angegangen werden soll. Es bestehen Interpretationsspielräume, insbesondere wenn zu bewerten ist, was ein Gerinnsel und was ist ein Gewässer ist.
Felix Keller (CVP) hält Martin Rüegg vor, dass es bei dieser Vorlage nicht um den Hochwasserschutz, sondern um den Schutz der Gewässer, um den Raum für den Gewässerschutz gehe. Das hat nichts mit dem Hochwasserschutz zu tun. Dafür gibt es die Naturgefahrenkarte, die aufzeigt, wie sich das Hochwasser ausbreiten kann. Bei dieser Vorlage geht es darum, welchen Raum das Gewässer braucht, damit es vor äusseren Einflüssen, vor allem vor landwirtschaftlichen Einflüssen geschützt wird.
Die Vorgaben des Bundes sind gegeben. Der Spielraum ist für den Kanton nicht sehr gross. Folglich geht es einfach darum, das Bundesgesetz umzusetzen.
Der Gewässerraum in der Landschaft ist eine sehr wichtige ökologische Ausgleichsfläche. Die Pflege dieser Ausgleichflächen ist auch ein wichtiger Bestandteil für eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung und wird daher auch vom Bund entsprechend abgegolten. Dass diese Flächen entsprechend geschützt und bewirtschaftet werden, ist der CVP/EVP-Fraktion wichtig. Ebenso wichtig ist für die Fraktion, dass bei der Ausscheidung des Gewässerraums keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen verloren gehen und auch kein zusätzliches Bauland im Siedlungsgebiet verloren geht.
Zudem nimmt die Fraktion gern zur Kenntnis, dass diese Gesetzesänderung bei den Gemeinden keinen akuten Handlungsbedarf auslöst. Es lässt sich darüber diskutieren, wie Franz Meyer gesagt hat, ob allenfalls die Gemeinden dieses Bundesgesetz umsetzen sollen. Die Bau- und Planungskommission hat sich aber überzeugen lassen, dass es wenig Sinn macht, das jetzt gemäss der Charta von Muttenz den Gemeinden zu überlassen. Denn die meisten Fliessgewässer machen nicht an den Gemeindegrenzen halt. Vielmehr fliessen sie von der einen in die andere Gemeinde. Daher wird der Spielraum der Gemeinden nicht grösser, wenn sie diese Gesetzesbestimmung selber umsetzen würden. Sie hätten doppelten Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert. Daher wird die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten und der Gesetzesänderung zustimmen.
Urs Leugger (Grüne) führt aus, dass der Kanton Basel-Landschaft - wie bereits gehört - wegen der Änderung des Gewässerschutzgesetzes des Bundes dazu verpflichtet sei, den Gewässerraum auszuscheiden. Das Ausscheiden des Gewässerraumes ist aus drei Gründen wichtig: Hochwasserschutz; Aufrechterhaltung der natürlichen Funktionen der Gewässer; Aufrechterhaltung und Ermöglichung der Gewässernutzung. Um diese drei Themen geht es.
Bezüglich des Hochwasserschutzes hat in den letzten Jahren glücklicherweise ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Es ist festgestellt worden, dass der Hochwasserschutz am günstigsten sichergestellt wird, indem den Gewässern dort, wo keine Menschenleben und keine Infrastrukturen gefährdet sind, Raum zur Verfügung gestellt wird. Wenn das Gewässer viel Wasser führt, kann es so in die Breite gehen. Damit kann bewusst die Hochwasserspitze gebrochen werden, so dass weiter unten umso weniger Schäden entstehen und keine Menschenleben gefährdet werden. Den Gewässern wieder mehr Raum zur Verfügung zu stellen, ist mit Abstand der günstigste Hochwasserschutz, den der Kanton realisieren kann.
Natürliche Flüsse und Bäche sind gerade in dieser Region absolute Hotspots der Artenvielfalt. Es gibt keinen anderen Lebensraum, der ähnlich viele Tier- oder Pflanzenarten beherbergt wie ein natürlicher Fluss oder Bach. Damit das möglich ist, brauchen diese Flüsse und Bäche auch eine gewisse Breite. In einem in einen Betonkanal oder ein Steinkorsett gezwängten Gewässer, das geradewegs talwärts pfeift, ist praktisch kein Leben möglich. Damit Leben im Wasser möglich ist, braucht der Fluss, der Bach auch eine gewisse Entfaltungsmöglichkeit. Natürliche Flüsse und Bäche sind als tragende Landschaftselemente für alle da und haben eine Erholungsfunktion. Es sind sehr wichtige Naherholungsgebiete. Auch damit sie als solches wahrgenommen werden, soll Flüssen und Bächen wieder die Möglichkeit gegeben werden, eine gewisse Natürlichkeit zu erlangen. Wer geht nach einem anstrengenden Arbeitstag oder nach einer anstrengenden Landratssitzung, gerade jetzt, wenn das Wetter so schön ist, nicht gern an einen schönen natürlichen Fluss oder Bach und lässt dort seine Seele etwas baumeln und die Alltagssorgen vom Wasser, das vorbei plätschert, wegtragen?
Es liegt in der Natur von Fliessgewässern, dass sie meistens durch mehrere Gemeinden hindurch fliessen. Deshalb macht es absolut Sinn, eine kantonale Lösung anzustreben.
Es ist moniert worden, dass das Ausscheiden des Gewässerraums zu einem gewichtigen Verlust an Landwirtschaftsfläche führt. Dabei müssen aber die Relationen gewahrt werden. In den letzten 20 Jahren sind in der Schweiz 60'000 Hektaren an Kulturland im Rahmen der Siedlungsentwicklung und mit Verkehrsbauten bebaut worden. Um den Gewässerraum realisieren zu können, braucht es in den nächsten 85 Jahren ungefähr 2000 Hektaren Landwirtschaftsland. Wenn betrachtet wird, wie viele Flächen die Landwirtschaft jährlich an die Siedlungen verliert, und verglichen wird, welchen Bedarf der Gewässerraum hat, ist das weniger als ein Prozent der jährlich für Siedlungen benötigten Fläche.
Das Land geht der Landwirtschaft nicht verloren. Es kann weiter bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftung muss aber je nach dem extensiviert werden. Es gilt auch weiterhin als Landwirtschaftsland. Dafür hat der Bund extra CHF 20 Mio. an zusätzlichen Subventionen vorgesehen. Natürlich sind das auch Steuergelder. Aber es sind Steuergelder, die sehr sinnvoll eingesetzt sind.
Den Gewässern mehr Raum zur Verfügung zu stellen, ist der günstigste Hochwasserschutz. Die aufzuwendenden CHF 20 Mio. werden damit indirekt in den Hochwasserschutz und in natürlichere Flüsse und Bäche investiert. Aus diesen Gründen unterstützt die Grüne Fraktion die Gesetzesänderung einstimmig.
Marc Bürgi (BDP) hält fest, dass die BDP/glp-Fraktion der Vorlage zustimme. In der Kommission sind sämtliche Punkte - Landwirtschaft, Eigentümer, Gemeindeautonomie - erörtert worden. Die Gemeinden werden nicht autonomer, wenn sie den oberirdischen Gewässerraum selber ausscheiden. Im Gegenteil würde es ihnen nur Kosten bereiten. Deshalb begrüsst die BDP/glp-Fraktion, dass diese Aufgabe beim Kanton liegt.
Hansruedi Wirz (SVP) will zu den genannten Zahlen Stellung nehmen. Wenn angeführt wird, das beanspruche in den nächsten 80 Jahren rund 20'000 Hektaren Land, ist das das eine. Hinzukommt aber, dass im gleichen Zeitraum etwa 4000 Kilometer Fliessgewässer wieder renaturiert werden sollen. Diese brauchen entsprechend Wasserräume. Diese Flächen stehen dann für die Lebensmittelproduktion nur noch begrenzt zur Verfügung. Die benötigte Fläche wird noch zunehmen, zumal im Zusammenhang mit der Initiative «Bäche ans Licht» viele Gewässer wieder hervorgeholt werden sollen. Kaputte Drainagen müssen auch ausgedohlt werden. Dann kommt auch dort der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerraum automatisch hinzu. Dann bleibt aufgrund der Kleinräumigkeit zwischen zwei Gewässern nur noch eine Fläche frei, auf der - überspitzt ausgedrückt - einmal mit dem Mähdrescher durchgefahren werden kann.
Felix Keller (CVP) entgegnet Urs Leugger, dass ein Fliessgrenzenparameter vorgegeben sein müsste, wenn das Hochwasser massgebend für die Definition des Gewässerraumes wäre. Das ist nicht der Fall. Der Parameter ist ganz klar beim Gewässerschutzraum. Es wird definiert, wo Pflanzenschutzmittel und Dünger ausgetragen werden dürfen, um die Infiltration der Gewässer mit diesen zu vermeiden. Es ist von Gewässerschutzraum die Rede. Es geht also um den Schutz der Gewässer.
Christine Koch (SP) hält fest, der Regierungsrat stufe alle Siedlungsgebiete, unabhängig davon, ob sie schwach, dicht oder gar nicht überbaut seien, als dicht überbaut ein. In dicht überbauten Gebieten kann der Kanton die Breite des Gewässerraums den baulichen Gegebenheiten anpassen. Indem der Regierungsrat sagt, alle Gewässerräume in den Siedlungen sind dicht überbaut, kann er die Masse, also die Schlüsselkurve unterschreiten. Die SP-Fraktion hat das sehr wohl bemerkt und wird bei der Umsetzung ein Auge darauf haben.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, es gehe bei dieser Vorlage um die Frage, ob der Vollzug dieser Bundesaufgabe auf kantonaler oder kommunaler Ebene angesiedelt werden solle. Diese Fragen werden naturgemäss jeweils emotional diskutiert. Dem ist sich der Regierungsrat bewusst gewesen. Er ist allerdings der Ansicht, dass er einen Revisionsvorschlag unterbreitet hat, bei dem sowohl der Bundesgesetzgebung als auch den Anliegen der Gemeinden und der Landwirtschaft Rechnung getragen wird. Mit dieser neuen Regelung wird auf die bereits bestehende Nutzungsplanung der Gemeinden Rücksicht genommen und der Gewässerraum auf die bereits realisierte Siedlungsentwicklung abgestimmt. Ausserhalb der Bauzone werden mit der vorgeschlagenen Definition des Gewässerraums Baulinien entlang der Gewässer festgelegt. Über diese Kompetenz verfügt der Kanton bereits nach heute geltendem Recht. Der Kanton wird folglich auch künftig, bei der Umsetzung dieses neuen Rechts nicht stärker in die Gemeindeautonomie eingreifen.
Die Verfahrensvorschriften für den Erlass von kantonalen Nutzungsplänen sehen den Einbezug der Gemeinden und der Betroffenen vor. Eine Anhörung aller Betroffenen ist auf jeden Fall sichergestellt. Dabei können speziell auch die Landwirte ihre Anliegen einbringen. Für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet wird ein pragmatischer Ansatz vorgeschlagen. So kann der Bundesauftrag rasch, unbürokratisch und ohne neue Planungsinstrumente umgesetzt werden. Damit wird auch Rechtssicherheit für die Nutzung der gewässernahen Räume geschaffen. Auch soll die geltende, extensivere Übergangsbestimmung möglichst rasch aufgehoben werden, so dass eine Regelung zur Anwendung kommt, die auf die Bedürfnisse des Kantons abgestimmt ist.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bittet den Landrat, der Vorlage zuzustimmen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- 1. Lesung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 12a
keine Wortbegehren
§ 13 Abs. 2
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
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- Rückkommen
://: Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei
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