Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013
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2012-356 vom 29. November 2012 Motion von Paul Wenger, SVP Fraktion: Erhöhung der Studiengebühren an der Universität Basel - Beschluss des Landrats vom 13. Juni 2013: < überwiesen > |
Landratspräsident Jürg Degen (SP) erklärt, der Regierungsrat sei zur Entgegennahme des Vorstosses in Form eines Postulats bereit.
> Begründung des Regierungsrats
Paul Wenger (SVP) hält an der Motion fest. Zuvor waren bereits verschiedene Argumente zum Thema «Studiengebühren» zu hören. Der vorliegende Vorstoss unterscheidet sich von jenem Michael Herrmanns in einem Punkt: Schweizer Studenten sollen ebenfalls eine höhere Studiengebühr bezahlen.
Der neue Rektor der ETH Zürich hat kürzlich geäussert, «das ETH-Studium sei im internationalen Vergleich ein absoluter Preisknüller». Und der Prorektor der Uni St. Gallen hat - so auch im Grossen Rat Basel-Stadt zitiert - gesagt: «Bildung sollte für einen Dienstleistungsstandort ein Exportgut sein. Zu dieser Idee gehört auch, dass man dieses Gut Bildung zu einem adäquaten Preis ins Ausland verkauft.» Diese beiden Aussagen haben sich insofern weiterentwickelt, als die Universität St. Gallen per 1. Februar 2012 die Semesterpreise für Bachelorstudiengänge für schweizerische und ausländische Studierende von CHF 2'400 auf CHF 4'200 erhöht hat; ab 1. August 2014 zahlen die Schweizer dann CHF 2'452 und die Ausländer CHF 6'252. Es gibt keine Hinweise, dass diese Elite-Wirtschaftsuniversität deswegen weniger Zulauf hat. Das Argument, man verliere Studenten, wenn man die Preise erhöhe, ist also nicht richtig.
Im Rahmen des Lastenausgleichsverfahrens bezahlen die Herkunftskantone den Universitätskantonen für jeden Maturanden zwischen CHF 10'000 und CHF 50'000 pro Jahr; aus dem Ausland kommt aber nichts. In Basel studieren Studentinnen und Studenten aus 107 Nationen. Die kleinsten Delegationen bestehen aus einer Person; das grösste Kontingent stellt mit 1'838 Deutschland (also etwa 23 % der Studierenden). Es wird immer wieder eingewendet, es studierten ja auch Schweizer in Deutschland. Der Homepage des deutschen Bildungsministeriums ist zu entnehmen, dass 1 % aller Studierenden in Deutschland aus der Schweiz stammen, also etwas mehr als 2'000 Personen. Teilweise zahlen sie dort recht hohe Gebühren.
Die ganze Gebührenfrage muss in einem grösseren Zusammenhang betrachtet werden. Ausser der akademischen Bildung gibt es ja auch noch die Berufsbildung. Wenn jemand den höheren Berufsbildungsweg beschreitet, z.B. bis zu einem eidgenössischen Spitzendiplom, bezahlt er dafür mehrere zehntausend Franken aus der eigenen Tasche. Wenn ein Lehrling einen zweiwöchigen überbetrieblichen Kurs besuchen muss, kostet dieser teils mehr als was ein Student für ein Semester bezahlt, also beispielsweise an der Uni Basel zur Zeit CHF 700 pro Semester - das ist weniger als täglich ein Espresso oder ein «Herrgöttli» nach einer anstrengenden Vorlesung. Niemand wird behaupten, dass in der Schweiz ein Student wirtschaftlich an die Existenzgrenze stösst, wenn er pro Tag zwischen vier und sechs Franken Studiengebühren bezahlen muss. Sonst würde jeder, der den höheren Berufsbildungsweg einschlägt, schon längst am Hungertuch nagen.
In diesem Sinne sollte die Motion überwiesen werden. An den darin genannten Zahlen ist nicht zwingend auf den Franken genau festzuhalten, aber man sollte sich in der Grössenordnung daran orientieren, was andere, gute Schweizer Universitäten vorgegeben haben.
Die Universität Basel wird immer als sehr gute Uni dargestellt. Das ist sie in der Tat, gehört sie doch zu den besten 200 Universitäten der Welt, und in einzelnen Disziplinen ist sie sogar noch viel weiter vorne. Es ist nicht einzusehen, weshalb an dieser Universität zu Dumpingpreisen studiert werden können soll. Mindestens mit jenen Ländern, mit denen die Schweiz einen regen Studierenden-Austausch hat, sollte ein Ausgleich gefunden werden. Das deutsche Bundesland Bayern hat, wie zu lesen war, der Eidgenossenschaft die Bereitschaft signalisiert, über einen entsprechenden Lastenausgleich zu verhandeln. Andere Bundesländer, die anders regiert werden, haben gesagt, das komme nicht in Frage.
Es gilt nun, ein Zeichen zu setzen, dass eine Gebührenerhöhung für ausländische Studierende angezeigt wäre. Damit sind nicht in der Schweiz wohnhafte Studenten gemeint, sondern Leute, die bis vor der Aufnahme ihres Studiums den Wohnsitz im Ausland hatten.
Marc Bürgi (BDP) ist froh, dass der Motionär nicht auf den in seinem Vorstoss genannten Beträgen besteht. Die Zahlen müssen dann noch genau mit der Universität und den übrigen Hochschulkantonen angeschaut werden.
Die BDP/glp-Fraktion ist gleicher Meinung wie in der vorangegangenen Diskussion zur Motion Herrmann und wird auch die vorliegende Motion grossmehrheitlich unterstützen.
Marc Joset (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion die Motion einstimmig ablehne, ein Postulat jedoch grossmehrheitlich überweisen würde.
Der Regierungsrat gibt genau die gleiche Begründung ab wie zur Motion von Michael Herrmann. Im nächsten Leistungsauftrag soll möglicherweise eine konkrete Antwort zu dieser Frage gegeben werden. Dass dies wenn möglich bundesweit koordiniert werden sollte, ist sehr wichtig: Es kann ja nicht sein, dass Studierende (egal ob Ausländer oder Schweizer) einfach die billigste Variante wählen statt sich an jener Uni einzuschreiben, wo das passendste Angebot besteht.
Der Motionär unterstellt unterschwellig, dass ausländische Studierende eine Belastung seien. Der Regierungsrat hat schon im Bericht zum Postulat 2010/076 (Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende) dargelegt, dass v.a. auf Doktor- und Master-Stufe der Anteil ausländischer Studierender relativ hoch ist. Sie sind also sehr aktiv und können oft auch gewonnen werden für die forschende Industrie in der Region Basel. Sie tragen also wesentlich bei zum Wirtschaftsstandort; auf sie und ihre hohe Qualität ist die Uni schlicht angewiesen. Es muss vermieden werden, dass sie abwandern oder sich gleich woanders einschreiben.
In Deutschland studieren übrigens, wie der Regierungsrat in der Beantwortung des Postulats 2010/076 erklärt hat, rund 6'000 Schweizerinnen und Schweizer. Ihretwegen Gegenforderungen zu provozieren, wäre heikel.
Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion der Motion zustimmen und sie überweisen werde. Inhaltlich schliesst sie sich den Argumenten des Motionärs vollständig an.
Jürg Wiedemann (Grüne) bezeichnet den Vorstoss von Paul Wenger als um einiges härter als die zuvor beratene Motion. Der Motionär hat zwar immerhin in zwei Punkten seine Forderungen relativiert, nämlich was die Staatsbürgerschaft angeht - vor vierzehn Tagen hat er noch erklärt, für die tieferen Gebühren bedürfe es des roten Passes -,...
Zwischenruf Paul Wenger (SVP): «Das habe ich nie gesagt!»
...und auch was die Nennung genauer Frankenbeträge angeht. Gleichwohl ist die Intention der Motion, so Jürg Wiedemann (Grüne) weiter, ganz deutlich: Es geht nicht um eine massvolle, sondern um eine ganz massive Erhöhung. Die Studierenden zahlen heute CHF 1'400 pro Jahr und sollen künftig CHF 2'000 bzw. CHF 4'000 bezahlen; das ist ein massiver Aufschlag.
Für die grüne Fraktion ist Bildung ein äusserst wertvolles Gut; es darf nicht teurer werden. Die Fraktion will die tiefen Semestergebühren beibehalten und spricht sich deshalb einstimmig gegen die Motion aus; auch ein Postulat würde grossmehrheitlich abgelehnt.
Michael Herrmann (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion werde sich mehrheitlich dem Motionär anschliessen. Es gibt sehr wohl Unterschiede zwischen ausländischen und schweizerischen Studierenden: Bei den Schweizern besteht eine gewisse Vorfinanzierung steuerlicher Art durch die Eltern; das darf man nicht ganz ausser Acht lassen.
Die im Vorstoss genannten fixen Zahlen sind zurecht relativiert worden und sollten nicht so stehen gelassen werden. Ein gewisser Handlungsspielraum sollte beibehalten werden. Denn es gibt tatsächlich Studierende, die nicht so viel Geld haben. Für viele mögen CHF 1'400 wenig sein, aber für junge Leute ist das ein ordentlicher Betrag, der zuerst irgendwie verdient sein muss. Auch für sie soll es möglich sein, ein Studium aufzunehmen.
Paul Wenger (SVP) betont, Marc Joset habe durchaus Recht mit seiner Vermutung, dass er ausländische Studierende als Belastung empfinde. Das stimmt, sofern man das Wort «Belastung» auf die finanzielle Situation bezieht.
Die beiden Basel bezahlen beträchtliche Beträge an die Universität: über CHF 150 Mio. pro Jahr. Ungefähr 16 % der Studierende kommen aus Deutschland; der deutsche Staat bezahlt nichts an die Uni Basel. Würde ein mittlerer Lastenausgleichsbetrag von CHF 25'000 bezahlt, könnten die beiden Kantone ihre Bildungsbudgets um je CHF 20 Mio. entlasten. Dann bräuchte man sich nicht mehr darüber zu unterhalten, ob man an der Volksschule noch Lager durchführen kann oder nicht.
Jürg Wiedemanns Argumente weisen darauf hin, dass er unter einem ganz speziellen Symptom leidet: Bei ihm grassiert die «Gratis-Mentalität». Die Schweiz ist weltweit erfolgreich, weil sie hervorragende Dienstleistungen erbringt und Wirtschaftsgüter produziert, die zu einem angemessenen Preis ins Ausland verkauft werden. Und Bildung gehört nun einmal dazu. Es kann doch nicht angehen, dass man einfach kommt und sich bedient - auch für Schweizer nicht. Die Gratis-Mentalität in allen Lebensbereichen ist eine grassierende Krankheit, die in diesem Saal stellenweise auftritt. Davon müssten die Betroffenen sich endgültig befreien. Sonst geht der Staat unter. [zustimmendes Klopfen bei SVP und FDP]
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) kontert, vom Untergang bedroht seien Staaten, die wie Italien massiv Ausbildungsinvestitionen in verantwortungsloser Weise zusammenstreichen.
Die Auftragslage würde mit der Überweisung von Paul Wengers Vorstoss nicht einfacher, weil der Regierungsrat nun nicht sicher ist, was eigentlich gelten soll: Es ist problematisch, einen Vorstoss mit sehr präzisen Vorgaben zu formulieren und dann einzuschränken, es sei gar nicht so gemeint. Es ist für den Regierungsrat nicht einfach: Hält er sich an die Vorgaben, muss er sich anhören, so sei das gar nicht gedacht gewesen; interpretiert er etwas freier, muss er sich vorwerfen lassen, nicht lesen zu können, denn schliesslich seien die Forderungen ja klar gewesen...
Die Mehrheiten scheinen klar zu sein. Aber dennoch gibt es zwei problematische Aspekte: Zum einen geht es zwar nicht um eine «Gratis-Mentalität», sondern um ein aktives Anreiz-System: Die Schweiz als Land mit einer eher stabilen Bevölkerungsentwicklung muss alles daran setzen, das Bildungspotenzial auszuschöpfen, und insofern sollte man sehr vorsichtig sein, damit man mit den Studiengebühren nicht letztlich ein Eigengoal schiesst und sogar innerhalb der Schweiz die Konkurrenzfähigkeit verliert - denn für jeden ausserkantonalen Studierenden, der wegen der Studiengebühren fernbleibt, verliert die Uni CHF 25'000 oder CHF 30'000. Ein interkantonaler Wettbewerb wäre besorgniserregend, wenn das Vorgehen nicht sorgfältig koordiniert würde.
Zum zweiten sollte man nicht unbedingt teure Studienplätze für Ausländer im Bereich der Naturwissenschaften, auf die unsere eigene, regionale Leitindustrie dringend angewiesen ist, vergleichen mit der Uni St. Gallen, die die Ökonomen für Vorarlberg ausbildet, und mit der Uni Tessin, wo die Lombardei ihre Architekten ausbilden lässt. Diese beiden Regionen haben einen viel geringeren Return On Invest als die Nordwestschweiz.
Der Regierungsrat wird in der Vorlage betreffend den Leistungsauftrag an die Uni wieder berichten.
://: Der Landrat überweist die Motion 2012/356 mit 43:30 Stimmen bei drei Enthaltungen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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