Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013

Nr. 1308

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) erläutert, das von der Personalkommission im Jahr 2010 eingereichte Postulat habe die Prüfung verlangt, ob es im Kanton Basel-Landschaft nicht einen Systemwechsel brauche von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern hin zu Teil- oder Vollämtern, und zwar am Kantonsgericht und bei den Vizepräsidien der Bezirksgerichte. Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern der Gerichte - erste und zweite Instanz - und er kantonalen Verwaltung zusammensetzte. Die AG startete mit einem Hearing, an dem auch Fachleute, unter anderem Richterinnen und Richter, aus anderen Kantonen teilnahmen, z.B. aus den Kantonen Luzern und Graubünden, die die sogenannte Professionalisierung bereits umgesetzt haben. Bei diesem Hearing, an dem Regula Meschberger als Zuhörerin teilnahm, hiess es immer wieder, der Wechsel habe eine Professionalisierung zur Folge, und diesen Begriff bringt man ja häufig mit Qualitätssteigerung in Verbindung. Interessant war, dass viele Teilnehmer dann wirklich den Eindruck hatten, diese Professionalisierung sei auch für den Kanton Baselland ein ernsthaftes Thema. Der Bericht der Arbeitsgruppe ist der Regierungsvorlage angefügt. Die Kommissionspräsidentin dankt allen, die daran mitgewirkt haben; denn der Bericht bietet eine gute Auslegeordnung des Ist-Zustandes und er prüft, wie diese Professionalisierung aussehen könnte. Der Bericht kommt zum Schluss - und ebenso am Ende die Regierung in ihrem Antrag -, dass keine grossen Veränderungen des Ist-Zustandes vorgenommen werden sollen, und dass man das Postulat abschreiben soll.


Die Personalkommission ist der gleichen Meinung. Warum? Man hat festgestellt, dass das im Kanton Basel-Landschaft derzeit praktizierte Modell höchst professionell und in hoher Qualität funktioniert. Ein Gradmesser dafür ist ja immer, was mit Kantonsgerichtsentscheiden hinterher passiert, wie viele von ihnen vor Bundesgericht angefochten werden, und, falls sie angefochten werden, wie viele von ihnen gutgeheissen werden. Und in dieser Hinsicht steht der Kanton Baselland ausgezeichnet da. Hohe Qualität ist also bereits heute vorhanden. Ein sehr grosser Vorteil des hiesigen Systems, der auch immer wieder herausgestrichen wird, sind die öffentlichen Urteilsberatungen und die Spruchkörper, die sich intensivst mit den Fragestellungen befassen. Gerade im Verwaltungs- und Verfassungsbereich ist das ganz wichtig. Die öffentlichen Urteilsberatungen schaffen Transparenz. Ein Gerichtsurteil wird dann gut umgesetzt und von der Bevölkerung akzeptiert, wenn es von allen verstanden wird. Die Personalkommission kam zum Schluss, dies funktioniere sehr gut im Kanton.


Der Bericht zeigt auch auf, dass es gewisse Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Diese hat man genau angeschaut. Noch vor der Berichterstattung durch die Personalkommission ging eine Nachricht vom Kantonsgericht ein, in welcher auf die bereits in Angriff genommenen Verbesserungen hingewiesen wird - zum Beispiel Weiterbildungsmöglichkeiten für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter oder die Möglichkeit zum Zugriff auf Datenbanken des Kantonsgerichts. Eine «Schwachstelle», oder besser gesagt eine Schwierigkeit ist, dass sehr viele Anwältinnen und Anwälte als nebenamtliche Richterinnen und Richter am Kantonsgericht tätig sind. Das kann im Einzelfall zu Konflikten führen, zu Unvereinbarkeiten, Befangenheiten usw. Hierauf muss man ein besonderes Augenmerk haben, wie dies bisher schon der Fall ist, und dann wird man nach Meinung der Kommission auch künftig solche Konfliktsituationen vermeiden können. Wieso «Schwachstelle» in Anführungszeichen? Die Kommission stellt fest, dass am Kantonsgericht Baselland das Wissen und die Erfahrungen, die Anwältinnen und Anwälte in der Praxis sammeln, auch bei der Rechtsfindung sehr hilfreich sind. Eigentlich handelt es sich hier also auch um einen Vorteil des Systems.


Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig, das Postulat abzuschreiben.


Werner Rufi (FDP) nimmt als Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission und Verfasser des Mitberichts Stellung und schliesst sich den Ausführungen von Regula Meschberger an. Die Materie wurde von der breit abgestützten Arbeitsgruppe sehr eingehend geprüft. Am Ende standen zwei Modelle zur Auswahl: erstens «Ist-Zustand mit leichten Verbesserungen», zweitens «Teil- und Vollamt mit Ersatzrichterinnen und -richtern». Bei der Abwägung der beiden Modelle hat die Arbeitsgruppe keinen konkreten Vorschlag gemacht, sondern den Entscheid offen gelassen. Aus dem Mitbericht der JSK sind die zur Anwendung gebrachten Bewertungskriterien ersichtlich. Dabei muss man sehen, dass durchaus auch subjektive Erwägungen hineingespielt haben mögen. Zusammenfassend jedoch ist der Bericht der Arbeitsgruppe überzeugend. Auch die JSK kommt zu dem Schluss, dass das Postulat, im Sinne der Regierung, abgeschrieben werden kann. Eine von der JSK gewünschte Zusammenstellung der vorgenommenen Verbesserungen ist in dem Schreiben des Kantonsgerichts von Ende April mitgeteilt worden. Was die Qualität angeht, so ist auch auf den Amtsbericht des Kantonsgerichts zu verweisen, der per Ende Mai verschickt wurde. Man kann daraus entnehmen, dass auch in Bezug auf Rechtsmittelverfahren eine gute Qualität gegeben ist. Davon abgesehen, dass eine hohe Qualität bisher schon gewährleistet ist, wäre ein Wechsel zum Teil- oder Vollamt derzeit auch aus räumlichen in finanziellen Gründen nicht ideal.


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- Eintretensdebatte


Oskar Kämpfer (SVP) teilt mit, für die SVP-Fraktion sei von Anfang an klar gewesen, dass man im Kanton hochprofessionelle Richter habe, auch wenn diese im Nebenamt tätig sind, und dass man mit einer hohen Qualität der Urteile rechnen könne. Er dankt bei dieser Gelegenheit diesen Richtern für ihre wertvolle Arbeit. Man kann ein System, das bereits auf sehr hohem Niveau funktioniert, nicht noch verbessern. Die SVP-Fraktion ist erfreut, dass die Personalkommission zum Schluss kam, dass man ein sehr gutes System hat und schliesst sich einstimmig dem Antrag der Regierung an, das Postulat abzuschreiben.


Mirjam Würth (SP) teilt mit, bei der SP-Fraktion habe ein Gesinnungswandel stattgefunden. Man habe zuerst geglaubt, eine Professionalisierung bringe automatisch eine Verbesserung. Nun hat man sich überzeugen lassen, dass das heutige System sehr gut ist. Dank gilt der Arbeitsgruppe für die hervorragende Arbeit. Die SP ist mit der Abschreibung einverstanden.


Balz Stückelberger (FDP) hebt auf den Zusammenhang zwischen der Qualität der Rechtsprechung und der Organisation der Gerichte ab. Von daher sei es sicher richtig gewesen, dass man das bestehende System wieder einmal geprüft habe. Die wirklich sehr detaillierte und sorgfältige Prüfung hat gezeigt, dass man zwar zu einem Modell Teil- und Vollzeitrichter wechseln könnte, dass aber keine Notwendigkeit hierfür besteht, vor allem weil das jetzige System nicht wirklich schlechter ist. Das sieht auch die FDP-Fraktion so. Sie ist dafür, das jetzige System beizubehalten, und somit auch für die Abschreibung des Postulats. Das jetzige System mit den nebenamtlichen Richtern hat vor allem einen zentralen Vorteil: Es wird so möglich, eine Aussensicht in die Rechtsprechung hineinzubringen. Dies führt zu einer sehr praxisnahen und zeitgemässen Rechtsprechung und verhindert auch die Entwicklung einer Elfenbeinturm-Rechtsprechung.


Beatrice Herwig (CVP) erinnert daran, dass sich die Frage eines eventuellen Systemwechsels ursprünglich vor allem daran entzündet habe, dass die Nebenamtsdeputate teilweise sehr hoch waren, so dass man sich fragte, ob nicht der Wechsel zu einem Teil- oder Vollamt angebracht wäre. Zudem stand die Frage der Höhe der Entschädigung für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter im Raum. Das Anliegen der Personalkommission ist von der eingesetzten Arbeitsgruppe sehr sorgfältig und ausführlich geprüft worden, und es hat sich gezeigt, dass das System nicht ohne Not verändert werden sollte, weil es eine Reihe von Vorteilen aufweist, die man nicht ohne Weiteres über Bord werfen sollte, so etwa die öffentlichen Urteilsberatungen und die Möglichkeit, die Aussensicht der Richterinnen und Richter einzubringen. Es gibt, wie aufgezeigt, auch Verbesserungspotenzial, und es ist sehr erfreulich, dass dies zum Teil bereits umgesetzt wird. So wird die Qualität an den Gerichten noch weiter gestärkt. Die CVP/EVP-Fraktion ist einstimmig der Meinung, dass man das Postulat abschreiben kann.


Stephan Grossenbacher (Grüne) teilt mit, auch die grüne Fraktion habe sich überzeugen lassen, dass die Beibehaltung des bestehenden Systems und die Abschreibung des Postulats richtig sind. Die Arbeitsgruppe hat beste Arbeit geleistet. Das jetzige System birgt Chancen, um die andere Kantone das Baselbiet sogar beneiden, zum Beispiel dass hier Urteilsberatungen zwischen realen Menschen statt des elektronischen Zirkulationsverfahrens stattfinden. So werden die Urteile auch verständlicher und kommen bei den Leuten an. Dennoch sollte man ein Risiko im Auge behalten und aufrichtig daran arbeiten, nämlich die Ausstandsregelungen. Auch moralische Kriterien sollten in diesem Zusammenhang verstärkt beachtet werden. Richter sollten eine allfällige persönliche Involviertheit offensiv kommunizieren und gegebenenfalls von selbst zurücktreten und nicht erst, wenn sie aufgefordert werden.


Marie-Therese Müller (BDP) findet, es sei wichtig gewesen, dieses Postulat zu stellen und die ganze Situation zu hinterfragen. Das Ergebnis war nun ein sehr guter Bericht, aus dem auch eine grosse Zufriedenheit der Richter mit der jetzigen Situation hervorgeht. Die BDP/glp-Fraktion ist ebenfalls für die Abschreibung des Postulats.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) bedankt sich für die gute Aufnahme des Berichts in beiden Kommissionen wie auch hier im Plenum. Dank gilt auch an die Arbeitsgruppe mit den Vertretern aus Gerichten und Verwaltung. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Analyse vorgenommen und verschiedene Modelle entwickelt und damit für das Kantonsgericht, für den Regierungsrat und für den Landrat gute Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Die Analyse hat gezeigt, dass sowohl das Berufsrichtertum wie auch das System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter Vor- und Nachteile hat. Das Baselbieter Gerichtswesen wird heute wesentlich durch die Nebenämter und durch die öffentliche Urteilsberatung geprägt. Das System hat sich bewährt und ist noch weiter ausbaufähig. Demgegenüber bringt das System der Teil- und Vollämter neue Strukturen, neue Abläufe und neue Rollenzuteilungen und führt letztlich zu einem Zirkularverfahren, bei welchem faktisch meistens ein Einzelrichter entscheidet. Demgegenüber stellt das heutige System der öffentlichen Urteilsberatung sicher, dass die Urteile vom Spruchkörper gefällt werden, was sich nach Meinung der Regierung positiv auf die Qualität der Rechtsprechung auswirkt. Darum sind Kantonsgericht und Regierungsrat zu dem Schluss gelangt, dass unter diesen Vorzeichen der Nutzen eines Systemwechsels die Vorteile der heutigen Nebenämter nicht überwiegt. Auch die vorberatenden Kommissionen haben sich von dieser Schlussfolgerung überzeugen lassen und der Abschreibung einstimmig zugestimmt. Aus diesen Gründen beantragt auch der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat abzuschreiben.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) fügt als Personaldirektor und Jurist hinzu: Er sei sehr zufrieden mit diesem weisen Ergebnis, das breit getragen wird. Qualität und Akzeptanz sind für die Justiz ganz wesentliche Argumente. Bei der Professionalisierung geht es um den Inhalt, um die Rechtsprechung, und nicht darum, ob das System organisatorisch professionalisiert ist. Für eine Justiz, gerade in der Tradition des Baselbiets, ist die Bodenhaftung ganz wichtig; und diese ist eben im Nebenamt besser gewährleistet. Zu dem Ausstandspflichten: Dies ist für Juristen etwas derartig Selbstverständliches, dass man es eigentlich gar nicht betonen muss. Darauf sind Juristen getrimmt, dass sie Interessenskollisionen sehen und darauf entsprechend reagieren. Deshalb bittet er ebenfalls, die Anträge der Kommission zu unterstützen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat beschliesst einstimmig, das Postulat 2010/082 als erledigt abzuschreiben. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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