Protokoll der Landratssitzung vom 14./15. Dezember 2016
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2016-296 vom 29. September 2016
Interpellation von Kathrin Schweizer, SP-Fraktion: Überproportionale Krankenkassenprämienerhöhungen in Baselland - Beschluss des Landrates vom 17. November 2016: < überwiesen > - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 29. November 2016 - Beschluss des Landrates vom 15. Dezember 2016: < erledigt > |
Kathrin Schweizer (SP) verlangt die Diskussion.
://: Dem Antrag wird stattgegeben.
Kathrin Schweizer (SP) dankt der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Die Interpellantin stellt fest, dass man, gemäss Regierung, bezüglich Krankenkassenverbilligung nichts machen könne, da es der Finanzhaushalt nicht vertragen würde. Gleichzeitig stellt sie fest, dass seit 2010 CHF 30 Mio. weniger ausgegeben wurde – was heisst, dass ein massgeblicher Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen auf dem Buckel der tiefsten und mittleren Einkommen sowie der Familien geleistet wurde. Einerseits wurde der Bezügerkreis eingeschränkt, bevor nochmals die Richtprämie gesenkt wurde. Die Regierung erklärt, es sei ganz einfach, dies zu kompensieren, indem man die Krankenkasse wechselt und eine hohe Franchise wählt. Dies greift natürlich völlig zu kurz. Gerade tiefe Einkommen können es sich nicht leisten, im Bedarfsfall eine hohe Franchise (also CHF 2'500 pro Person) zu leisten. Dies ist nicht die Lösung des Dilemmas, dass der Kanton schlicht viel zu wenig Prämienverbilligungen ausschüttet und sich aus der Verantwortung zieht.
Es ist so, dass die Prämienverbilligung angestiegen ist, weil der Bund Beiträge gesprochen hat, was aber mehrheitlich von den EL-Bezügern kompensiert wird. Die individuelle Prämienverbilligung hingegen wurde massiv gesenkt.
Nicht beantworten konnte die Regierung, was dies für die Gemeinden bedeute. Sie müssen den Sozialhilfebezügern maximal die Durchschnittsprämie finanzieren können, die Prämienverbilligung bis zur Richtprämie einziehen. Das heisst, dass der Unterschied zwischen der effektiv ausbezahlten Krankenkassenprämie für Sozialhilfebezüger und der Rückerstattung des Kantons bei insgesamt steigenden Prämien immer grösser wird. Die Gemeindekassen werden damit immer stärker belastet. Dieses Problem ist nicht zu vernachlässigen.
://: Damit ist die Interpellation 2016/296 erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei